Rheinland-Pfalz
Polizei warnt ältere Leute vor Trick mit Guthabenkarten
RLP TRIER Kein Einbruch, kein Diebstahl. “Keine Angst, es ist nichts passiert”, ist meist der erste Satz der Beamt*innen, die heute in den Trierer Geschäften unterwegs sind.
RLP TRIER Kein Einbruch, kein Diebstahl. “Keine Angst, es ist nichts passiert”, ist meist der erste Satz der Beamt*innen, die heute in den Trierer Geschäften unterwegs sind. Die Kriminalpolizei hat am Vormittag gemeinsam mit Präventionsexperten der Schutzpolizei mehr als 50 Einzelhändler besucht, um über die Betrugsmasche mit Guthabenkarten aufzuklären. Insgesamt fünf Teams, ausgerüstet mit Plakaten, Türanhängern und Infoflyern für die Mitarbeiter*innen, erläuterten dem Personal vor Ort das Vorgehen der Täter. Und, wie es dazu kommt, dass ältere Menschen manchmal mehrere Guthabenkarten mit sehr hohem Wert kaufen möchten, obwohl sie damit gar nichts anfangen können.
Was dahinter steckt, ist schnell erklärt: Die Betrüger rufen bei ihren potentiellen Opfern an und gaukeln ihnen vor, bei einem Gewinnspiel gewonnen zu haben. Doch um den Gewinn einzulösen, sei es beispielsweise notwendig, Geld in Form von Guthabenkarten zu übermitteln, damit dieser freigeschaltet oder übersendet werden könne. 149 Fälle von Call-Center-Betrug verzeichnet die Polizei Trier im Monat Juni. “Diese Call-Center-Betrüger sind sehr gut geschult und sehr aufdringlich. Sie setzen ihre Opfer unter Druck und rufen sie so oft an, bis sie dem Gewinnversprechen letztendlich Glauben schenken”, sagt Waltraud Brenk von der Kriminalpolizei. Daher ist es ihr, ihrem Team und der Zentralen Prävention auch ein Herzensanliegen gegen diese Täter vorzugehen, die sich auch ständig neue Tricks ausdenken, um an Geld, Gold oder Guthaben zu gelangen.
Ältere Menschen fallen häufig auf den Trick
Der “Aktionstag im Einzelhandel” kam bei den Geschäften sehr gut an. Die meisten Mitarbeiter*innen waren schon durch unsere Ankündigung in den Medien aufmerksam geworden. “Wir sind froh, dass Sie da sind und werden die Plakate auch in der Filiale aufhängen”, war sich die Mehrheit einig. Umgekehrt ist die Polizei natürlich auch auf die Mithilfe der Geschäfte angewiesen, die direkt am Kunden dran sind. Mit der Aktion sollte auch ein wenig die Hemmschwelle genommen werden, auch nur bei einem kurzen Verdachtsmoment die Polizei anzurufen. “Wir sind dankbar für jeden Hinweis, den wir bekommen. Denn es geht um Menschen, die unter Umständen die eigene Existenz gefährden, wenn sie auf eine solche Betrugsmasche hereinfallen”, so Waltraut Brenk. In solchen Fällen ist die 110 immer eine Option.
Beherzt zum Telefon gegriffen hat auch prompt heute eine Filialleiterin in Hermeskeil. Dort wollte ein Mann Playstore-Karten, GooglePay-Karten und Steam-Karten im Gesamtwert von 900 Euro erwerben. Ihm wurde suggeriert, einen Preis gewonnen zu haben, doch zuvor sollte er die Guthabenkarten als Sicherheitsleistung an einen Notar zahlen. Dank der Aufmerksamkeit der Filialleiterin wurde dieser Mann nicht zum Opfer der Betrüger.
Die Polizei setzt ihre Präventionskampagne in den kommenden Wochen fort. Mehr Tipps und Infos zu der Aktion sind nur einen Klick auf unsere Homepage entfernt: https://s.rlp.de/mNdkn
Bildunterzeile: Eine Kriminalpolizistin (links) im Gespräch über das Betrugsphänomen mit Guthabenkarten mit zwei Auszubildenden eines Trierer Drogeriehandels.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Trier
Telefon: 0651-9779-0
E-Mail: pptrier.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.trier
Blaulicht
Tragischer Unglücksfall in Kröv: Ministerpräsident Alexander Schweitzer dankt den Einsatzkräften vor Ort
KRÖV Bei einem Hoteleinsturz in Kröv an der Mosel sind zwei Menschen getötet worden. Dank des professionellen Einsatzes über Stunden in einer extrem schwierigen und auch gefährlichen Lage konnten seit dem Morgen alle sieben Eingeschlossenen gerettet werden. Darunter eine Familie mit einem kleinen Kind. Das kleine Hotel ist regelrecht in sich zusammengesackt. Eine Etage ist komplett eingebrochen. Fenster, Balken und Giebel sind verschoben.
Seit Dienstagnacht haben mehr als 250 Einsatzkräfte alles gegeben, um die Menschen zu befreien. Am späten Mittwochabend kam dann die erlösende Nachricht: Die letzte überlebende Frau konnte aus den Trümmern gerettet werden. „Das ist ein sehr tragischer Unglücksfall. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen der Opfer. Gleichzeitig sind wir erleichtert, dass alle Überlebenden befreit werden konnten. Allen Rettungskräften und der sehr professionellen Leitung des Einsatzes gilt mein großer Dank“, erklärte Ministerpräsident Alexander Schweitzer, der sich gemeinsam mit Innenminister Michael Ebling ein Bild von der Lage in dem Moselort machte.
Der Opferbeauftragte der rheinland-pfälzischen Landesregierung, Detlef Placzek, weist auf das Angebot des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung hin: Betroffene des Unglücks erhalten unter der kostenlosen Hotline-Nummer 0800 0010218 täglich von 8 bis 20 Uhr unmittelbar psychosoziale Unterstützung durch erfahrene Therapeutinnen und Therapeuten oder können den Opferbeauftragten und sein Team direkt kontaktieren: Telefon: 06131 967-100 E-Mail: Opferbeauftragter(at)lsjv.rlp.de
Koblenz
Gericht hat entschieden: Gnadenhof in der Eifel muss Hunde abgeben
KOBLENZ Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in seiner Entscheidung bekannt gegeben, dass es grundsätzlich dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Koblenz beipflichtet und das Urteil bestätigt. Das Verwaltungsgericht teilte seinerzeit mit, dass es auf dem Gnadenhof in Harscheid Mängel gegeben habe. Bei einem Besuch des Veterinäramtes mit der Polizei im Oktober 2023 sollen Hunde verfilztes fell gehabt haben, und angetrocknet Kot und Urin in einem Einzelbereich festgestellt worden sein. Das Verwaltungsgericht Koblenz war davon überzeugt, dass es sich um eine andauernde Vernachlässigung der Tiere im Pflegebereich handeln würde. Dazu sollen auch die Krallen der Tiere nicht hinlänglich gekürzt worden sein.
In einem Eilrechtsschutzverfahren bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Im Beschluss wird ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht Koblenz zutreffend feststellte, dass es bei Vorortkontrolle mit amtstierärztlichen Feststellungen erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße gegeben hätten (siehe oben). Außerdem wären die nicht aneinander gewöhnten Hunde entgegen der tierschutzrechtlichen Vorgaben gemeinsam untergebracht worden. Auch beißender Geruch von Urin und Kot wäre seinerzeit festgestellt worden.
Grund genug für das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen und der Hundebesitzerin aufzuerlegen, sich bis auf fünf Hunde von allen 61 Tieren zu trennen. Das Aus für den Gnadenhof in der Eifel. Auch wir haben uns vom BEN Kurier den Gnadenhof in Harscheid angesehen und durften sämtliche Räume betreten. Unsaubere Zustände oder ungepflegte Tiere konnten wir nicht feststellen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die erstinstanzliche Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, ohne sich selber vor Ort zu erkundigen oder erneut einen neutralen Tiersachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen.
So reichte eine amtstierärztliche Vorortkontrolle für eine Beweiswürdigung dem Gericht aus, um das Urteil zu bestätigen. Dabei hatte gerade dieser Fall viel Aufsehen erregt. In den sozialen Medien hatten sich vereinzelte sogenannte Hater-Gruppen gegen die Betreiberin des Gnadenhofes gebildet. Dabei soll es laut der Hausinhaberin Anrufe unter ihrem Namen bei Ärzten, Anwälten oder Veranstaltern gegeben haben, um ihr zu schaden. Unter anderem war sie nominiert für einen Preis bei der Bitburger Brauerei. Die soll einen Brief unter dem Namen der Betreiberin des Gnadenhofes erhalten haben, worin mitgeteilt wurde, dass sie auf den Preis verzichten würde.
Besonders in der jüngsten Vergangenheit hat der Gnadenhof der 61 Tiere viel Zuspruch erfahren. Doch beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz war nun Schluss: Ein Ende des Betriebes für die Tiere ist kaum noch aufzuhalten.
Politik
Freie Wähler Rheinland-Pfalz fordern die Einführung eines Tierschutzbeauftragten
POLITIK Die Freien Wähler in Rheinland-Pfalz setzen sich entschieden für den Schutz der Tiere ein und haben daher einen Antrag zur Einführung eines Tierschutzbeauftragten im Landtag gestellt. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Interessen der Tiere angemessen vertreten werden und Tierschutzbelange in politischen Entscheidungen entsprechend berücksichtigt werden. „Wir haben in der jüngerern Vergangenheit gesehen, wohin uns die Landespolitik unter Frau Eder geführt hat bei Tierwohl und Tierschutz. Mir und gerade vielen Landwirten in unserer Region fehlte eine neutrale und parteipolitisch unabhängige Ansprechstelle bei diesen Belangen“, erklärt die Kreisvorsitzende der Freien Wähler im Rhein-Lahn Kreis Lisa-Marie Jeckel.
“Es ist bedauerlich, dass unser Antrag von den Grünen abgelehnt wurde, obwohl sie Tierschutz in ihrem Wahlprogramm nicht nur hervorheben, sondern sogar explizit einen Tierschutzbeauftragten fordern”, befindet die junge Landtagsabgeordnete Lisa-Marie Jeckel und betont auch, dass
Tierschutz ihr persönliches Herzensanliegen ist. Ein Beispiel aus der Region verdeutlicht die Dringlichkeit des Anliegens der FREIEN WÄHLER: Der Erlass zur hofnahen Schlachtung, bei dessen Erstellung das Ministerium nicht auf den Tierschutzbeirat hörte und gegen geltendes Recht verstieß. Erst durch ein Verwaltungsgerichtliches Urteil wurde ein Einsehen erzwungen. Tierhalter aus dem Rhein-Lahn Kreis zogen damals erfolgreich vor Gericht.
„Solche Vorfälle zeigen, dass es an der Zeit ist, den Tierschutz auf eine neue Ebene zu heben und ihm eine angemessene institutionelle Vertretung zu geben“ erklärt Jeckel. Die Freien Wähler appellieren an alle Parteien im Landtag, über parteipolitische Grenzen hinweg zusammenzuarbeiten, um den Schutz von Tieren zu gewährleisten und sicherzustellen, dass ihre Bedürfnisse in politischen Entscheidungen angemessen berücksichtigt werden.
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