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Gesundheit

Das Nastätter Paulinenstift hat Zukunft: Kreis beschließt Finanzierung des Krankenhauses

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Foto: BEN Kurier

NASTÄTTEN Nachdem vor wenigen Tagen die Rettung des Bopparder Krankenhauses verkündet wurde, beschloss der Kreistag des Rhein-Lahn-Kreises in einer Dringlichkeitssitzung die Finanzierung des Paulinenstifts in Nastätten. Doch von einer Rettung kann keine Rede sein, da es schlichtweg nichts zu retten gab. Das Krankenhaus in Nastätten ist bedarfsnotwendig, und somit stand von vornherein fest, dass eine Schließung nie wirklich zur Debatte stand – trotz eines öffentlichkeitswirksam aufgebauten Drohszenarios des GKM, das sich auf das Roland-Berger-Gutachten stützte, welches die Schließung der beiden Standorte in Boppard und Nastätten empfahl.

Laut dem GKM wäre die einzige praktikable Lösung für den Erhalt der Standorte, dass die betroffenen Kreise die Kosten der Krankenhäuser übernehmen. Das GKM verzeichnete in den vergangenen Jahren horrende Verluste. Während der Verbund in den Jahren 2017 und 2018 noch Gesamtgewinne von mehr als 6,2 Millionen Euro ausweisen konnte, stand für 2019 ein sattes Minus von 22,2 Millionen Euro in den Büchern. 2020 und 2021 folgten weitere Verluste von jeweils über vier und knapp zehn Millionen Euro. Darin enthalten waren Anwaltskosten von mehr als 400.000 Euro für die Jahre 2020 bis 2022.

Lange Zeit setzte das GKM auf die Übernahme durch die Sana Gruppe

Lange Zeit setzte das GKM auf die Übernahme durch die Sana Gruppe. Anfang 2024 war klar, dass es nicht zu einer Übernahme kommen würde. Die weit fortgeschrittenen Verhandlungen scheiterten vor allem daran, dass die Sana die Risiken der über 100 Millionen Euro schweren betrieblichen Altersvorsorge der Belegschaft nicht übernehmen wollte. Somit verblieben die Kommunen im Besitz des Gemeinschaftsklinikums. Bereits 2019 war die wirtschaftliche Misere des GKM nicht mehr zu übersehen. Die Hauptgesellschafter des GKM sind die Stadt Koblenz und der Kreis Mayen-Koblenz, die die operative Verantwortung tragen. Die Stiftungen in Boppard und Nastätten hielten Minderheitsanteile und hatten somit keinen wesentlichen Einfluss auf Entscheidungen.

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Nachdem die Verhandlungen mit Sana im Frühjahr 2024 gescheitert waren, richteten die Hauptgesellschafter ihren Blick auf die Stiftungskrankenhäuser und forderten, dass die kirchlichen Gesellschafter die Kosten der Krankenhäuser tragen oder diese sogar verkaufen sollten. Dabei stützten sie sich auf das besagte Roland-Berger-Gutachten, das nur kurze Zeit nach dem Scheitern der Verhandlungen Anfang Februar 2024 erschien und Grundlage für einige eilige und reißerische Presseberichte in den Medien wurde.

Gerne wurde von weiteren regionalen Krankenhausschließungen gesprochen, obwohl es zu diesem Zeitpunkt bereits Gespräche mit Gesundheitsminister Clemens Hoch gab, der betonte, dass sich die Menschen um den GKM-Verbund keine Sorgen machen müssten, wohl wissend, dass es nach dem Landeskrankenhausplan für die Hauptgesellschafter des GKM nicht einfach wäre, bestimmte Standorte zu schließen.

Eilig vom GKM  in Auftrag gegebenes Gutachten empfieht die Schließung des Nastätter und Bopparder Krankenhauses

Durchgesickerte oder möglicherweise gezielt durchgestochene Informationen aus einem eilig erstellten Gutachten, das die Schließung der Stiftungskrankenhäuser in Boppard und Nastätten empfahl, griffen einige Medien nur zu gerne auf, um damit profitable Negativschlagzeilen zu generieren. Dabei nahmen sie in Kauf, dass unter der Belegschaft und den Menschen im Kreis Angst um ihre Arbeitsplätze und die Gesundheitsversorgung aufkam.

Doch die Rechnung des GKM ging nur teilweise auf. Die Landräte des Rhein-Lahn-Kreises und des Rhein-Hunsrück-Kreises wurden von den Gesellschaftern des GKM in die Gespräche nicht einbezogen, obwohl sie die Hauptbetroffenen gewesen wären. Stattdessen drehten sie den Spieß um und forderten Antworten vom CDU-Landrat des Kreises Mayen-Koblenz, Dr. Alexander Saftig, die sie jedoch nicht erhielten. Erst nach der Veröffentlichung eines offenen Briefes reagierte der GKM-Vorsitzende Saftig, allerdings ohne konkrete Antworten zu geben. Stattdessen verlangte er in einem sogenannten Letter of Intent, einer Absichtserklärung, dass die beiden betroffenen Kreise sich in Zukunft bereit erklären, die Kosten für die Krankenhäuser in Boppard und Nastätten zu übernehmen, und dass dann vielleicht Einsicht in die Geschäftsunterlagen des GKM gewährt werde – unter absolutem Stillschweigen über das Eingesehene. Mit anderen Worten: Erst sollten die Kreise ihre Bereitschaft für einen millionenschweren Blankoscheck zeigen, bevor es überhaupt zu Gesprächen kommen könnte.

Landräte Denninghoff und Volker Boch fordern Antworten vom GKM

Weder der Landrat Jörg Denninghoff für den Rhein-Lahn-Kreis noch Landrat Volker Boch für den Rhein-Hunsrück-Kreis ließen sich davon beeindrucken. Trotz des öffentlichen Drucks machten sie ihre Hausaufgaben. Sie besuchten medienunwirksam die Belegschaften in den betroffenen Krankenhäusern, versicherten ihnen ihre vollständige Solidarität und betonten, dass sie keineswegs bereit seien, eine Schließung mitzutragen. Gleichzeitig zeigten sie jedoch auch, dass sie nicht bereit seien, für die Fehler des GKM der vergangenen Jahre zu bezahlen oder unwissend in ein Fass ohne Boden zu investieren. Während das GKM glaubte, dass es ohne seine Standorte nicht weitergehen könnte, war dies für die beiden Landräte keineswegs selbstverständlich. Warum sollte man eigentlich im Krankenhausverbund des GKM bleiben, wenn es dort immer wieder zu finanziellen Schwierigkeiten kommt?

Landrat Denninghoff: Schließung kommt mit mir nicht in Frage!

Landrat Jörg Denninghoff machte auf einer Kundgebung in Nastätten eindringlich klar, dass es mit ihm keine Schließung des Paulinenstifts geben würde, zumal dies auch nicht möglich gewesen wäre. Das Krankenhaus in Nastätten ist als bedarfsnotwendig im Landeskrankenhausplan ausgewiesen. Ein Hinweis darauf findet sich nicht direkt. Eine flächendeckende Versorgung sieht der Gemeinsame Bundesausschuss dann als gegeben an, wenn durch die Schließung eines Krankenhauses zusätzlich mindestens 5000 Einwohner mehr als 30 Minuten mit dem Pkw fahren müssen, um das nächstgelegene geeignete Krankenhaus zu erreichen. Der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft führen einmal jährlich sämtliche bedarfsnotwendigen Krankenhäuser, auch in Verbünden, auf. Dort ist das Paulinenstift in Nastätten ebenfalls nicht als bedarfsnotwendig gelistet.

Paulinenstift ist bedarfsnotwendig

Tatsächlich ist es jedoch so, dass von Nastätten aus kein Krankenhaus innerhalb von 30 Minuten erreichbar wäre, sodass der Passus zutrifft, der Nastätten als bedarfsnotwendig erklärt. Dies teilte bereits der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch mit. Ob dem Krankenhaus damit automatisch auch die Sicherstellungszuschläge und die zusätzliche Finanzierung in Höhe von 400.000 Euro gewährt werden, bleibt unklar.

Der Rhein-Lahn-Kreis hatte eine Frist bis zum 12. August, um eine Finanzierung und Lösung für das Paulinenstift in Nastätten sicherzustellen. Der Landrat Jörg Denninghoff konnte der Dringlichkeitssitzung aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich beiwohnen. Obwohl er nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht gesundgeschrieben war, nahm er per Videoschaltung an der Kreistagssitzung teil. Der Erste Beigeordnete Marcel Willig vertrat den Landrat. An seiner Seite war die Rechtsanwältin Krause von der renommierten Wirtschaftskanzlei Heuking. Willig erläuterte die Umstände der Dringlichkeitssitzung und gab einen Rückblick auf die GKM-Situation. Er stellte klar, dass das GKM nur mit einem Verlustausgleich für das Nastätter Krankenhaus weitermachen wolle. „Wir werden nicht kommunaler Teilhaber der Gesellschaft“, führte Willig aus. „Wir verschenken Geld an eine Institution, die von der Insolvenz betroffen ist. Deshalb haben wir uns fachliche Beratung eingekauft.“

Kreis beschließt Finanzierung des Krankenhauses | Foto: BEN Kurier

Zwischenzeitlich gab es Gespräche mit dem ehemaligen Landrat und GKM-Vorsitzenden Dr. Alexander Saftig. Zudem durften Unterlagen des GKM eingesehen werden. Zwischenzeitlich wurde ein Vertragsentwurf seitens des Kreises durch Fachanwälte erstellt, der die Bedingungen für die mögliche Finanzierung des Nastätter Krankenhauses definiert. Ob dieser von den kommunalen Hauptgesellschaftern des GKM angenommen wird, bleibt abzuwarten. Möglicherweise müssten Nuancen im Vertragsentwurf geändert werden. Ob es eine dauerhafte Zusammenarbeit zwischen dem Rhein-Lahn-Kreis und dem GKM geben wird, darf bezweifelt werden. Die Zusammenarbeit ist zunächst nur bis zum 31.12.2025 ausgelegt. Ob es danach weiter mit dem GKM geht oder neue Partner an Bord kommen, wird die Zukunft zeigen.

Die rechtlichen Weichen für die Übergangslösung sind mit dem Sicherstellungsauftrag für den Erhalt des Krankenhauses gestellt. Rechtsanwältin Krause erklärte den Fraktionen ausführlich, weshalb die Delegierten aus juristischer Sicht dem Antrag zustimmen dürfen. Für das Jahr 2024 wird der Kreis mit einer Belastung von 1,5 Millionen Euro rechnen müssen. 2025 sollen es rund 3 Millionen Euro sein. Bezahlt werden soll nur das, was tatsächlich für den Standort in Nastätten anfällt. Dafür soll es eine verpflichtende Berechnung der Ausgleichszahlungen geben. Für das Paulinenstift im Verbund gibt es keine Jahresabschlüsse, sondern nur eine Gewinn- und Verlustrechnung. Quartalsweise sollen die Finanzkennzahlen des Nastätter Krankenhauses dem Kreis mitgeteilt werden. Für den Juli 2024 gibt es seitens des GKM noch keine Berechnung.

Einstimmigkeit unter den Fraktionen: Kreis übernimmt Ausgleichszahlungen für das Paulinenstift

Teile der GSM-Dienstleistungskosten, wie IT oder Personalabteilung, sollen dem Paulinenstift anteilsmäßig an Kosten auferlegt werden. Gezahlte Gelder des Kreises dürfen nur für das Paulinenstift verwendet werden und nicht zur Deckung von Finanzlöchern des GKM-Verbundes. Zwar zahlt der Rhein-Lahn-Kreis in Zukunft einiges für das regionale Hospital, aber Anteilseigner am GKM wird er dadurch nicht. Damit ist auch kein Durchgriffsrecht vorgesehen, weshalb es vertragliche Auflagen für das GKM gibt, um sich abzusichern. Nur Erlöse und Aufwendungen des Paulinenstifts dürfen seitens des GKM in die Berechnung einfließen.

Jens Gülering: Wir haben uns Zeit gekauft

Trotz des normalerweise politischen Sommerlochs waren alle Fraktionen, bis auf die Grünen, bei der Sondersitzung anwesend, und sie stimmten einstimmig für den Erhalt des Nastätter Krankenhauses. Am Ende herrschte Erleichterung und Zuversicht auf allen Seiten.

Wir haben uns Zeit gekauft mit dem Verlustausgleich. Zeit, die wir brauchen und in der wir auch Mut aufbringen müssen“, teilte Jens Güllering von der CDU-Fraktion mit. „Wir haben noch nie im Kreis bewusst Geld verschenkt. Dabei ist das Zukunftskonzept der wichtigere Teil als der Verlustausgleich für die kommenden 1,5 Jahre.“

Ein solches Zukunftskonzept für das Paulinenstift soll von den Verantwortlichen im GKM-Verbund erstellt werden. Dabei müsste das Rad nicht vollkommen neu erfunden werden, denn die Sana hatte während der Verhandlungen zum GKM auch konkrete Vorstellungen für das 60-Betten-Haus in Nastätten präsentiert. Warum das niemals eine nennenswerte Erwähnung in dem durch das GKM erstellten, vernichtenden Gutachten für die Krankenhäuser in Boppard und Nastätten fand, bleibt fraglich. Eine mittelfristige Zukunftsperspektive der Stiftungskrankenhäuser hätte der Forderung nach Finanzierung durch die Kreise entgegengewirkt.

Während hier die Kreise mächtig zur Kasse gebeten werden, darf auch die hypothetische Frage gestellt werden: Was passiert, wenn das Hospital in Boppard oder Nastätten Gewinn machen würde? Käme das dann ausschließlich den betreffenden Kliniken zugute oder verschwindet es in den Löchern der klammen GKM-Kassen?

Manuel Liguori: Wir werden die 1,5 Jahre gut nutzen für Alternativlösungen

Für den SPD-Kreistagsvorsitzenden Manuel Liguori ist die Lösung alternativlos: „Wir haben uns mit der erkauften Zeit eine gute Ausgangslage geschaffen, um die eineinhalb Jahre gut zu nutzen für Alternativlösungen.“

Ähnlich sah es auch Marco Ludwig (SPD): „Die Kreisverwaltung ist sehr konzentriert an das Thema herangegangen. Darum stehen wir heute nicht am Anfang und können die kommenden eineinhalb Jahre gut nutzen.“

Harald Gemmer (FWG) sah ein mögliches, von der GKM erstelltes Zukunftskonzept kritisch: „Hat die GKM überhaupt Interesse, ein Zukunftskonzept zu erstellen, wenn sie Ausgleichszahlungen bekommen?“

Günter Kern: Kommulae Spitzen müssen zukünftig in Gespräche mit dem GKM zum Paulienstift einbezogen werden

Für Günter Kern (SPD) war es wichtig, dass die kommunalen Spitzen zukünftig in Gespräche zum oder mit dem GKM einbezogen werden, wenn es um das Paulinenstift geht.

Am Ende gab es dann ein Ergebnis, in dem breite Einigkeit herrschte: Der Beschlussvorlage des Kreises zum Betrauungsakt wurde einstimmig zugestimmt. Der Tribut heißt zwei weitere Prozent bei der Kreisumlage, die bereits jetzt bei 45 % liegt. Doch einen anderen möglichen Weg gibt es zum jetzigen Zeitpunkt nicht, wenn man den Gesundheitsstandort erhalten möchte.

Abschließend wurde noch über einen CDU-Antrag abgestimmt, der im wesentlichen Kern die identischen Punkte enthielt, die bereits in der Kreistagssitzung besprochen wurden. Dennoch wurde darüber abgestimmt. Für Mike Weiland war das kein CDU-Antrag, sondern eine fraktionsübergreifende Arbeit, in der Erkenntnisse gebündelt wurden. Gerade die Verwaltung wäre für ihr großes Engagement von allen Seiten gelobt worden.

In dem Antrag wurde auch angeregt, dass der Landrat das GKM beauftragt, die Aufnahme von Verhandlungen mit der Diakoniegemeinschaft Paulinenstift über einen Pachtverzicht für das Krankenhaus Nastätten, mindestens für den Zeitraum der Verlustübernahme durch den Rhein-Lahn-Kreis, zu führen. Das könnte sich als schwierig erweisen, da die Pacht gegenüber der gemeinnützigen Gesellschaft geltend gemacht wird, die überwiegend in kommunaler Hand ist. Die Stiftungssatzung lässt einen solchen Erlass nicht zu, da sich unter anderem dadurch auch das Stiftungsvermögen dauerhaft verringern würde.

Eine weitere Anregung im Antrag war, dass der Landrat über eine strategische Zahlung in Höhe von 750.000 Euro mit der Diakoniegemeinschaft Paulinenstift verhandelt. Dabei soll die Diakoniegemeinschaft auf die Rückzahlung des Betrags verzichten, sofern dadurch der vom Rhein-Lahn-Kreis zu tragende Verlust erhöht würde, oder es soll der Betrag zur teilweisen Deckung der Verlustausgleichszahlung dem Kreis zur Verfügung gestellt werden. Genau diese Forderung ist jedoch nicht neu und laut dem Stiftungsrecht unerfüllbar. Die SPD beantragte, dass mit der Stiftung über ein möglicherweise zinsverbilligtes Darlehen verhandelt wird.

Und jetzt? Nun darf man sich etwas entspannter zurücklehnen. Der Kreis hat seine Hausaufgaben mit Bravour erfüllt, und der Gesundheitsstandort Nastätten muss nicht bangen, außer es wird erneut medial polemisch eine Schlagzeile für den kommerziellen Erfolg generiert.

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90 Plätze für Schutz und Geborgenheit: Das neue Georg-Vömel-Haus in Bad Ems

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Foto: Christine Vary

BAD EMS Feierliche Übergabe und Neueröffnung des Georg-Vömel-Hauses in der Bad Emser Wilhelmsallee, eine Einrichtung für alte und pflegebedürftige Bürger. Bei dem Termin vor Ort waren Vertreter der Ambulanten Hospizdienste Rhein-Lahn.

Jürgen Ackermann, Koordinator der Ambulanten Hospizdienste Rhein-Lahn, der zusammen mit der langjährigen Begleiterin Jutta Ulges und Christine Vary vom Vorstand gekommen war, gratulierte zu dem neuen modernen Zuhause und wünschte, dass sich alle Bewohner dort wohlfühlen.

Über deren Kommen freuten sich Oliver Eggert, Fachvorstand der Stiftung Diakoniewerk Friedenswarte, und Einrichtungsleiter Miguel Palacios Prada. Gegenseitig bekräftigte man die langjährige Kooperation. Die Begleiterinnen und Begleiter besuchen die Klienten des Georg-Vömel-Hauses sowie des Altenheimes Hohe Lay in Nassau aufgrund der Kooperation mit der Stiftung Diakoniewerk Friedenswarte. Die Begleitung der Ehrenamtler ist für die Betroffenen kostenlos.

Nach der Einsegnung des für 14,7 Millionen Euro erbauten 90-Plätze-Hauses durch Maike Kniese, stellvertretende Dekanin im Nassauer Land, gab Oliver Eggert seiner Hoffnung Ausdruck, dass die neue Einrichtung Leben in seiner ganzen Fülle ermögliche. Das neue Zuhause solle ein Ort des Schutzes, der Geborgenheit und der Gemeinschaft sein, an dem Vertrauen, Respekt und gegenseitige Achtung gelebt werden.

Miguel Palacios Prada erinnerte daran, dass das Georg-Vömel-Haus vor 50 Jahren eröffnet wurde. Der Altbau im Schanzgraben hätte den heutigen Anforderungen nicht mehr genügt. Er wünschte den Bewohnerinnen und Bewohnern der Seniorenresidenz, dass sie sich sicher, wertgeschätzt und gut versorgt fühlen. (vy – Text durch die Redaktion geändert).

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„Nette Nachbarn“: Bürgermeister Weiland stärkt Ehrenamt in der VG Loreley

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LORELEY Bei einem Gespräch tauschten sich Bürgermeister Mike Weiland und Sybille Laubach, der zentralen Ansprechpartnerin der „Netten Nachbarn“ für die Verbandgemeinde (VG) Loreley, über aktuelle Themen und Unterstützungsmöglichkeiten aus. „Die ehrenamtliche Arbeit der ‚Netten Nachbarn‘ ist für ältere Menschen von unschätzbarem Wert und wir sind dankbar, dass eine solch engagierte Gruppe von Menschen in unserer Verbandsgemeinde aktiv ist“, betonte Bürgermeister Mike Weiland.

„Nette Nachbarn“ als Stütze für Seniorenarbeit

Die ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfen „Nette Nachbarn“ – kurz „NeNa“ – unterstützen Senioren in der Verbandsgemeinde Loreley auf vielfältige Weise, etwa durch Besuchsdienste, Einkaufshilfen oder begleitende Spaziergänge. Damit ergänzen sie hervorragend das Angebot der Gemeinschwester plus.

Zusammenarbeit soll intensiviert werden

Bürgermeister Mike Weiland bot Sybille Laubach an, künftig regelmäßig an der Seniorenkonferenz der VG Loreley teilzunehmen, um die Verzahnung aller Akteure in der Seniorenarbeit zu fördern.

Engagement gesucht

Sybille Laubach betonte, dass die „Netten Nachbarn“ stets auf der Suche nach neuen Helferinnen und Helfern sind. Ehrenamtlich Aktive können flexibel entscheiden, wann und wie viel sie helfen möchten, und sind während ihrer Tätigkeit versichert. Interessierte können sich per E-Mail an nenas-vg-loreley@gmx.de wenden.

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Mehr psychische Erkrankungen und längere Wartezeiten: Hoher Bedarf an Therapieplätzen

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Foto: Lizensiert für den BEN Kurier | Envato

RHEIN-LAHN/MAINZ Die Anzahl der Diagnosen von psychischen Erkrankungen im ambulanten Bereich in Rheinland-Pfalz ist in den vergangenen Jahren gestiegen – gerade auch im Bereich der Kinder und Jugendlichen. Die Wartezeiten auf einen langfristigen Therapieplatz verlängern sich ebenfalls stetig. Das zeigen Auswertungen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP). „Daher werden wir nicht müde, eine Reform der Bedarfsplanung zu fordern, um mehr Therapieplätze zu schaffen“, so KV RLP-Vorstandsmitglied Peter Andreas Staub.

Die Abrechnungszahlen der KV RLP sprechen eine eindeutige Sprache: Die Gesamtzahl der Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren, die zwischen 2021 und 2023 eine Praxis, egal welcher Fachrichtung, besucht haben, ist zurückgegangen. Die Anzahl der Personen, die in der genannten Altersgruppe die Diagnose einer psychischen Erkrankung erhielten, ist hingegen signifikant angestiegen. So wuchs der Anteil dieser Diagnosen, gemessen an der Gesamtzahl der Patientinnen und Patienten in der Altersgruppe, von 23,1 Prozent im Jahr 2021 auf 25,1 Prozent im Jahr 2023. Ähnliches lässt sich bei der Gruppe der Erwachsenen beobachten: Hier blieb die absolute Patientenzahl zwar konstant. Der Anteil der Diagnosen psychischer Erkrankungen stieg jedoch von 24 auf 26,3 Prozent. 

Auch die Fallzahlen in der Psychotherapie sind zwischen 2021 und 2023 sowohl bei Kindern und Jugendlichen als auch bei Erwachsenen nach oben gegangen“, informiert Peter Andreas Staub, der selbst als Psychotherapeut tätig ist. „Der Druck durch psychiatrische und psychotherapeutische Erkrankungen wächst. Das zeigen nicht zuletzt aktuelle Berichte der Krankenkassen. Immer häufiger führen solche Erkrankungen zur Berentung oder Arbeitsunfähigkeit.“

Langes Warten auf Behandlung

Über die Wartezeiten von Patientinnen und Patienten vor Kontaktaufnahme mit einer psychotherapeutischen Praxis liegen der KV RLP zwar keine Daten vor. „Wir können jedoch von allen Anfragen bei unserer Terminservicestelle nur rund 40 Prozent tatsächlich in eine Psychotherapie vermitteln“, informiert Vorstandsmitglied Staub. Laut Bundespsychotherapeutenkammer beträgt die Wartezeit auf einen Therapieplatz in Rheinland-Pfalz rund fünf Monate. 

Die KV RLP untersucht seit einigen Jahren den zeitlichen Abstand von der ersten probatorischen Sprechstunde in einer Praxis bis zur Aufnahme einer regulären Psychotherapie. Im Auswertungszeitraum stieg diese Wartezeit bei den unter 18-Jährigen von 134 auf 143 und bei den Erwachsenen von 114 auf 121 Tage. Die Probatorik nutzt eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut, um eine ausführliche Diagnostik durchzuführen und zu klären, ob eine psychische Erkrankung vorliegt. Erst daran schließt sich die eigentliche psychotherapeutische Behandlung an.

Das zeigt, dass immer weniger freie Therapieplätze zur Verfügung stehen und die Patientinnen und Patientinnen immer länger hingehalten werden müssen“, sagt Staub. „Der Bedarf wird immer größer, was unter anderem mit den unterschiedlichsten Krisen in der heutigen Zeit zusammenhängt. Auf der anderen Seite steigt die Anzahl der ambulant tätigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die dies abfangen könnten, nicht an.“

Bedarfsplanung muss an Versorgungsrealität angepasst werden

Man kann jedoch nicht von einem Psychotherapeutenmangel analog dem Ärztemangel sprechen. Zahlreiche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten möchten sich gerne niederlassen. Dem schiebt die Bedarfsplanung aber einen Riegel vor. In ihr ist geregelt, wer sich in welchen Gebieten niederlassen darf. Sind alle Sitze vergeben, sind Neuniederlassungen nicht möglich. „Hier wird immer noch mit einem Instrument gearbeitet, das Anfang der 1990er-Jahre in Kraft getreten und seither nicht verändert worden ist“, betont Staub. „Die Bedarfsplanung bildet die heutige Versorgungsrealität überhaupt nicht mehr ab. Nach unserem Kenntnisstand fehlen in Rheinland-Pfalz in der ambulanten Versorgung rund 200 psychotherapeutische Sitze.“ Um gerade im psychotherapeutischen Bereich mehr Niederlassungsmöglichkeiten zu schaffen, müsse die Bedarfsplanung grundlegend reformiert werden.

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