VG Bad Ems-Nassau
Planungsbüro empfiehlt Bodenuntersuchungen: Behörden sehen keine Notwendigkeit

VORWORT Die Pressfreiheit in Deutschland ist ein hohes Gut, doch immer wieder gibt es einmal Versuche, Einfluss auf eine freie Berichterstattung zu nehmen oder die sogar einzuschränken. Der BEN Kurier lässt sich in keiner Weise in solchen Fällen einschüchtern. Im Gegenteil: Wir gehen gegen solche Versuche energisch vor!
Bad Ems Am 17. August wurde in Bad Ems der Spielplatz „Große Wiese“ eingeweiht. Eine Oase für Kinder mit tollen Spielgeräten, die von der Else-Schütz-Stiftung gestiftet wurden. Ob Schaukel oder Kletterparadies: ein Paradies für die Kleinen in der Gesellschaft.
Der Spielplatz liegt in unmittelbarer Nähe zum Bad Emser Friedhof und wurde bis zur Errichtung des Spielplatzes als Friedhoferweitungsgelände genutzt. Eigentlich könnte die Geschichte an der Stelle bereits enden, wenn die Stadt Bad Ems nicht in ihrer Vergangenheit für den Bergbau durch den Abbau von Blei und Silber bekannt gewesen wäre und die Spielplatzfläche „Große Wiese“ nicht unmittelbar (etwa 5 Meter Abstand) an der ehemaligen Grubenbahntrasse liegen würde.
Der von der Stadt Bad Ems beauftragte Fachplaner teilte zum Bauvorhaben Spielplatz Große Wiese mit, dass durch die Nähe des Trassenverlaufs der ehemaligen Grubenbahn nicht auszuschließen wäre, dass im Planungsgebiet metallhaltige Aufbereitungsrückstände aus dem Bergbau gefunden werden könnten, die die die gesunde Nutzung des Spielplatzes beeinflussen könnten. Aus diesem Grunde würden Bodenuntersuchungen empfohlen. Dem folgte die Stadt Bad Ems nicht. Sie errichtete und eröffnete den Spielplatz ohne Baugenehmigung.
Für uns als Presse stellte sich zu dem Zeitpunkt die Frage, weshalb der Empfehlung des Fachplaners nicht gefolgt und warum eine solche Vorgehensweise gewählt wurde. Dafür fragten wir mehrfach die Kreisverwaltung, den Stadtbürgermeister Oliver Krügel, die SGD Nord und das Ministerium für Finanzen an.
Das Ergebnis präsentieren wir diesmal am Anfang, denn der folgende Artikel liest sich nicht einfach.
Fakten:
- Der Spielplatz wurde ohne Baugenehmigung errichtet
- Befreiung Ausnahme vom aktuellen Bebauungsplan wurde offensichtlich zunächst von der Kreisverwaltung abgelehnt
- Kreisverwaltung forderte Änderung des Bebauungsplans, der bis heute noch nicht rechtskräftig ist
- Erst nach eine Presseanfrage des BEN Kurier teilte die Kreisverwaltung mit, dass die Stadt Bad Ems einen Rechtsanspruch, unter Befreiung vom aktuellen Bebauungsplan, haben soll und beabsichtigt ist, dass die Baugenehmigung erteilt wird. Anm. Die Kreisverwaltung teilte am 07.10.2024 mit, dass die Baugenehmigung zwischenzeitlich erteilt wurde.
- Eine Inaussichtstellung einer Baugenehmigung vor Errichtung des Spielplatzes Große Wiese bestätigten die Kreisverwaltung und SGD nicht
- Der Fachplaner der Stadt Bad Ems hat eine Bodenuntersuchung empfohlen, da seiner Ansicht nicht auszuschließen wäre, dass im Planungsgebiet metallhaltige Aufbereitungsgegenstände durch die Nähe des Trassenverlaufs der ehemaligen Grubenbahn (etwa 5 Meter Entfernung) sind.
- Die Stadt Bad Ems wird den Empfehlungen des Fachplaners für ein Bodengutachten nicht folgen, da es nur eine Empfehlung ist und es keine objektiven Hinweise auf eine Verunreinigung oder Kontamination des Bodens geben würde. Die Verursachung von Kosten für objektiv nicht notwendige Maßnahmen würde den Haushaltsgrundsätzen widersprechen.
- Gebaut wurde der Spielplatz auf einem Friedhoferweiterungsgelände. Entgegen der Auffassung der Stadt Bad Ems sagt die SGD Nord, dass ein Friedhof kein hochsensibler Bereich ist im Gegensatz zu Kinderspielplätzen. Auf die besondere Sensibilität wies auch das Ministerium für Finanzen hin und teilte ebenfalls mit, dass das auf ein Friedhofsgelände regelmäßig nicht zutrifft.
Einführung in den Artikel
Der Bad Emser Stadtrat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 27.08.2024 dem ihm vorgelegten Bebauungsplanentwurf „Große Wiese“ mit Stand Juni 2024 gemäß dem Vorschlag des Fachplaners zugestimmt. In der Begründung zum Bebauungsplanentwurf, die ebenfalls den Ratsmitgliedern vorlag, wird vom Planungsbüro unter anderem Folgendes ausgeführt:
Fachplaner der Stadt Bad Ems: „Durch die Nähe des Trassenverlaufs der ehemaligen Grubenbahn ist nicht auszuschließen, dass im Planungsgebiet metallhaltige Aufbereitungsrückstände aus dem Bergbau gefunden werden können, die die gesunde Nutzung des Spielplatzes beeinflussen können. Aus diesem Grund werden Bodenuntersuchungen empfohlen.“
Fakt ist zudem, dass zum Zeitpunkt der feierlichen Eröffnung (17.08.2024) keine Baugenehmigung von der Kreisverwaltung erteilt worden war. Auf Nachfrage des BEN Kuriers, ob die Kreisverwaltung vor Beginn oder während der Errichtung des Spielplatzes „Große Wiese“ der Stadt Bad Ems oder einem etwaigen Vertreter eine Baugenehmigung in Aussicht gestellt habe, erhielten wir die Antwort: „Genehmigungsansprüche werden im Genehmigungsverfahren geprüft.“ Zum Zeitpunkt unserer ersten Presseanfrage an die Kreisverwaltung am 11.09.2024 war der vorliegende Bauantrag der Stadt Bad Ems nach Aussage der Verwaltung noch in Prüfung. Einen Tag später lag bereits eine positive Stellungnahme der SGD Nord, Regionalstelle Montabaur, zum Bauvorhaben vor, und die Kreisverwaltung teilte uns mit, dass sie kurzfristig „die Baugenehmigung unter Gewährung einer Befreiung vom aktuellen Bebauungsplan ‚Große Wiese‘ erteilen“ werde. Vor unserer Presseanfrage war eine Befreiung oder Ausnahme offensichtlich nicht möglich, da die Kreisverwaltung eine Änderung des Bebauungsplans „Große Wiese“ verlangt hatte. Dieser hat bis heute noch keine Rechtskraft erlangt und wird sie auch in den nächsten Wochen noch nicht erlangen. Ein solcher Prozess nimmt Zeit in Anspruch. Die Kreisverwaltung spricht sogar von einem „Rechtsanspruch“! Warum dieser Wochen und Monate vorher nicht gewährt wurde und nach unserer Presseanfrage plötzlich innerhalb weniger Tage erteilt werden konnte, bleibt ein Geheimnis.
SGD Nord lagen Empfehlungen des Fachplaners der Stadt Bad Ems nicht vor
Fakt ist auch, dass zur Einholung der positiven Stellungnahme von der SGD Nord diese zur Änderung des Bebauungsplans „Große Wiese“ zum Zeitpunkt unserer Anfrage noch nicht beteiligt wurde. Offiziell lagen ihr auch die Empfehlungen des Fachplaners der Stadt Bad Ems nicht vor. Dass die SGD Nord zur Änderung des Bebauungsplans noch nicht beteiligt wurde, wiederholte sie im Verlauf unserer Anfragen immer wieder. Gleichzeitig betont die SGD Nord: „Seitens des Planungsbüros werden in der Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans ‚Große Wiese‘ keine konkreten Hinweise belegt, sondern lediglich Bodenuntersuchungen zum Ausschluss potenziell denkbarer Kontaminationen empfohlen. Konkrete Anhaltspunkte für eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast im Bereich der Kinderspielfläche und direkt angrenzender Umgebung liegen nicht vor und wurden durch das Planungsbüro auch nicht geäußert. Eine bodenschutzrechtlich verpflichtende Forderung nach Bodenuntersuchungen ist aufgrund des fehlenden hinreichenden Verdachts derzeit somit weder notwendig noch begründet.“
Das Planungsbüro begründet seine Empfehlung aufgrund der Nähe (ca. 5 Meter) zum Trassenverlauf der ehemaligen Grubenbahn. Frank Girmann, der erst jüngst in der Presse als Bergbau- und Bahnexperte betitelt wurde, hält „Bergbau-Altlasten“ unter der jetzigen Spielfläche für „höchst unwahrscheinlich“, da hier vor 1868 der Emsbach mäandrierte und nach dem Bau der Werksbahn seiner Kenntnis nach Garten-, Wiesen- oder Landwirtschaft betrieben wurde. „Allerhöchstens der Bahndamm“, also der Trassenverlauf, „könnte aus Haldenmaterial gebildet worden sein.“
Niemand weiß, ob der Boden, auf dem der Spielplatz errichtet wurde, kontaminiert ist, weil schlichtweg keine Bodenuntersuchung durchgeführt wurde
Fakt ist nach alledem, dass niemand weiß, ob der Boden, auf dem der Spielplatz errichtet wurde, kontaminiert ist, weil schlichtweg keine Bodenuntersuchung durchgeführt wurde. Weder die SGD Nord noch der Bergbauexperte Girmann schließen eine potenzielle Kontaminierung ausdrücklich aus. Dass eine rechtliche Notwendigkeit derzeit nicht besteht, ist die aktuelle Rechtsauffassung der SGD Nord. In einem Rechtsstaat bestimmt das die Rechtsprechung.
Bei unseren Recherchen sind wir auf das Mindestuntersuchungsprogramm für Spielflächen der Stadt Hannover gestoßen. Die Stadt Hannover führt vorsorgliche Bodenuntersuchungen bei Kinderspielflächen und Freiflächen von Kindertagesstätten durch, um die Qualität neu angelegter Spielflächen zu gewährleisten, und dies unabhängig von einem potenziellen Verdacht oder einer „rechtlichen Notwendigkeit“.
Für die Sicherheit der Kinder sollte die „rechtliche Notwendigkeit“ nicht der Maßstab sein, und wenn am Ende die Bodenuntersuchung die letzten „5 %“ Unsicherheit ausräumt, so ist dies unseres Erachtens gut investiertes Geld!
Doch von vorn …
Am 5.3.2024 hat der Bauausschuss der Stadt Bad Ems einstimmig den Beschluss gefasst, dass die Stadt Bad Ems das Einvernehmen zu der von ihr beantragten Errichtung eines Spielplatzes „Große Wiese“ herstellt. Weiterhin beschloss der Bauausschuss, dass „wenn dem Bauvorhaben nach bauplanungsrechtlicher Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde (Kreisverwaltung) keine Ausnahmen oder Befreiungen erteilt werden können, erklärt sich die Stadt Bad Ems als Trägerin der Planungshoheit bereit, einer Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplans ‚Große Wiese‘ zuzustimmen und das Änderungsverfahren anzustoßen.“
Dieser Beschluss war notwendig, da der aktuell rechtsgültige Bebauungsplan auf der Fläche des Spielplatzes eine Friedhofserweiterung vorsah. Die Stadt Bad Ems versuchte zunächst, eine Ausnahme oder Befreiung hiervon von der Kreisverwaltung erteilt zu bekommen.
Am 14.5.2024 wurde vom Stadtrat der Stadt Bad Ems einstimmig beschlossen, den Bebauungsplan „Große Wiese“ zu ändern, um das Baurecht für den Spielplatz zu schaffen. Offensichtlich hat die Kreisverwaltung in der Zwischenzeit eine Ausnahme oder Befreiung versagt. Die Kreisverwaltung bestätigte dem BEN Kurier, dass sie eine Änderung des Bebauiungsplans verlangt hat.
Folglich wurde am 27.8.2024 vom „neuen“ Stadtrat dem vom Planungsbüro erstellten Bebauungsplanentwurf zur Änderung des aktuellen Bebauungsplans und der Beteiligung der Behörden zugestimmt.
Am 17.8.2024 wurde der Spielplatz feierlich eröffnet. Zu diesem Zeitpunkt lag keine Baugenehmigung vor, auch konnte kein „geänderter“ rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegen, da dieser erst am 27.8.2024 vom „neuen“ Bad Emser Stadtrat verabschiedet wurde.
Zudem bestätigte sie, dass ein Bauantrag zur Errichtung eines Spielplatzes vorliege, der in Prüfung sei. Daher könne die Kreisverwaltung unsere konkreten Fragen vorerst nicht beantworten.
Nachdem wir unsere Fragen präzisiert hatten, insbesondere dass der Spielplatz bereits feierlich eröffnet wurde, obwohl der geänderte Bebauungsplan noch keine Rechtskraft erlangt haben konnte, da dieser erst am 27.8.2024 vom Stadtrat beschlossen wurde, stellten wir die Frage, auf welcher Grundlage die Kreisverwaltung den vorliegenden Bauantrag prüfe.
Parallel dazu wurde auch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord angefragt, ob für die betreffenden Grundstücksparzellen Eintragungen oder Vermerke im „Altlastenkataster“ vorhanden seien und ob Bodenuntersuchungen für die Nutzung des Geländes als Spielplatz zwingend erforderlich seien oder bereits durchgeführt wurden.
Die Pressestelle bestätigte die Weiterleitung unserer Fragen an die zuständige Fachabteilung und merkte an, dass eine Rückmeldung voraussichtlich einen weiteren Tag benötige.
Knapp eine Stunde später erhielten wir eine weitere Nachricht von der Kreisverwaltung, dass die SGD Nord, Regionalstelle Montabaur, inzwischen eine positive Stellungnahme zum Bauvorhaben abgegeben habe. Die zuständige Fachabteilung werde daher kurzfristig „die Baugenehmigung unter der Gewährung einer Befreiung vom aktuellen Bebauungsplan ‚Große Wiese‘ erteilen.“
Daraufhin haben wir die SGD Nord mit dieser Nachricht konfrontiert und zusätzlich darum gebeten, der Redaktion die „positive Stellungnahme“ an die Kreisverwaltung zur Verfügung zu stellen.
Der SGD Nord liegen zu den betroffenen Parzellen „keine Informationen über bereits durchgeführte Bodenuntersuchungen“ vor
Am darauffolgenden Tag erhielten wir von der SGD Nord die Rückmeldung, dass die betroffenen Parzellen nicht im Bodenschutzkataster des Landes Rheinland-Pfalz erfasst sind. Außerdem liegen der SGD Nord zu den betroffenen Parzellen „keine Informationen über bereits durchgeführte Bodenuntersuchungen“ vor. Da weder eine Eintragung im Bodenschutzkataster vorliegt noch „keine darüber hinausgehenden Anhaltspunkte für eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegen“, könne daher „kein Erfordernis für Bodenuntersuchungen bei einer Nutzungsänderung abgeleitet werden.“
Auf weitere Nachfragen und den Hinweis auf die vom Planungsbüro empfohlene Bodenuntersuchung antwortete die SGD Nord, dass ein rechtsgültiger Bebauungsplan aus dem Jahr 1996 vorliege, der der SGD Nord bekannt sei. Im aktuellen Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans sei die SGD Nord jedoch noch nicht beteiligt worden. Die ihr nunmehr vorliegende Begründung zur Änderung des Bebauungsplans und die darin enthaltene Empfehlung des Planungsbüros sei von der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises nicht vorgelegt worden.
Der Inhalt der „positiven Stellungnahme“ sei uns bereits mitgeteilt worden. Das Dokument selbst könne der Redaktion jedoch aus Datenschutzgründen nicht zur Verfügung gestellt werden.
Auf konkretisierende Nachfragen zur geplanten Erteilung der Baugenehmigung erklärte die Kreisverwaltung, dass der rechtskräftige Bebauungsplan von 1996 für die betroffenen Parzellen eine Grünfläche „mit der Zweckbestimmung Friedhof (also eine gleichfalls hochsensible Nutzung wie auch beim Kinderspielplatz)“ vorsehe. In diesem Bebauungsplan sei jedoch keine Erstellung eines Bodengutachtens vorgesehen, „obwohl deutlich größere Eingriffe in den Baugrund zu erwarten gewesen wären und auch die Friedhofsbesucher diese Flächen hätten nutzen dürfen.“ Im noch laufenden Änderungsverfahren werde „kein Bodengutachten per Forderung festgesetzt, sondern lediglich mit hinweisendem Charakter dem Bauherrn (Anm. d. Red.: Stadt Bad Ems) empfohlen.“ Da „bisher keine Kartierung im Altlastenkataster der SGD Nord enthalten“ sei, könne die Kreisverwaltung kein Bodengutachten verlangen.
Die Kreisverwaltung wies zudem darauf hin, dass die Stadt Bad Ems sogar einen Rechtsanspruch auf Basis des Bebauungsplans von 1996 habe, da die Stadt „eine Befreiung von der Nutzungsart des Bebauungsplans erteilt hat.“ Diesem Rechtsanspruch werde die Kreisverwaltung nun nachkommen.
Diese Ausführungen stehen jedoch im Widerspruch zu den Beschlussfassungen der Stadt Bad Ems. Im März hatte die Stadt beschlossen, dass eine Ausnahme oder Befreiung erteilt wird. Wenn die Kreisverwaltung dem nicht zustimmt, sei eine Änderung des Bebauungsplans notwendig. Das Änderungsverfahren läuft derzeit. Daraus folgt, dass die Kreisverwaltung der Ausnahme oder Befreiung nicht zugestimmt und eine Änderung des Bebauungsplans verlangt haben müsste. Die Kreisverwaltung bestätigte, dass sie eine Änderung des Bebauungsplans verlangt habe.
Ministerium für Finanzen: Bodenbelastungen bei Kinderspielflächen führen leichter zu gesundheitlichen Gefahren. Bei Friedhöfen triff das i.d.R. nicht zu
Aufgrund der Ausführungen der Kreisverwaltung, dass bei einem Friedhof eine ebenso hochsensible Nutzung wie bei einem Kinderspielplatz vorliegt und diese Begrifflichkeit aus dem sogenannten „Altlastenerlass“ des Landes Rheinland-Pfalz stammt, haben wir uns an das zuständige Finanzministerium in Mainz gewandt. Wir fragten, ob ein Friedhof ebenfalls als eine „besonders sensible Nutzung“ im Sinne des Altlastenerlasses klassifiziert werden könne und welche Kriterien für die Einstufung als besonders sensible Nutzung herangezogen werden. Das Finanzministerium führte hierzu Folgendes aus:
„Die Anlage 1 zum Erlass gibt den für die Bauleitplanung verantwortlichen Gemeinden Hinweise, wie sie mit Bodenbelastungen bzw. dem Verdacht auf Bodenbelastungen im Rahmen der Abwägung umgehen können bzw. sollen. Eine der Möglichkeiten ist die Planung besonders sensibler Nutzungen nur in nicht belasteten Bereichen. Dabei hängt von der Art und Intensität der vorhandenen oder vermuteten Bodenbelastung ab, welche Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen von der konkreten Belastung für bestimmte Nutzungen ausgehen können. Nur bezogen auf die konkrete Bodenbelastung kann daher im Einzelfall entschieden werden, welche Nutzung auf einer belasteten Fläche gegebenenfalls unterlassen werden sollte; eine allgemeine Aufzählung ist nicht möglich. Allerdings ist bei beiden im Erlass genannten Beispielen „Kinderspielflächen“ und „Wohngärten“ regelmäßig mit einem längeren Aufenthalt von Kindern zu rechnen, bei denen Bodenbelastungen leichter zu gesundheitlichen Gefahren führen können; dies trifft auf einen Friedhof in der Regel nicht zu.
Im Ergebnis obliegt es einer planenden Gemeinde, im Rahmen ihrer Abwägung im konkreten Bauleitplanverfahren über die mögliche Lage eines Friedhofs in einem belasteten Bereich zu entscheiden.“
Auch die SGD Nord führte auf Nachfrage aus, dass die Nutzung einer Fläche als Friedhof von der Nutzung als Kinderspielfläche zu unterscheiden sei. Zudem gehe der Altlastenerlass des Landes Rheinland-Pfalz bei der Nutzung als Friedhof nicht von einer „besonders sensiblen Nutzung“ aus.
Die SGD Nord erklärte außerdem, dass das Planungsbüro in der Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Große Wiese“ keine konkreten Hinweise auf Bodenbelastungen gegeben hat. Es wurden lediglich Bodenuntersuchungen empfohlen, um mögliche Kontaminationen auszuschließen. Es gibt keine Anhaltspunkte für schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten im Bereich der Kinderspielfläche und der Umgebung, und das Planungsbüro hat solche auch nicht geäußert. Daher ist eine rechtlich verpflichtende Bodenuntersuchung aufgrund des fehlenden Verdachts derzeit nicht notwendig.
Trotz mehrfacher Anfragen sind weder die Kreisverwaltung noch die SGD Nord bereit, uns die „positive Stellungnahme“ der SGD Nord an die Kreisverwaltung zur Verfügung zu stellen [Zwischenzeitlich wurde uns diese von der SGD Nord als extrahierten Text übermittelt].
Die Stadt Bad Ems hat auf unsere erste Anfrage mit einem Anwaltsschreiben geantwortet. Die Antwort des Anwalts lautet wie folgt:
„Da Ihre Anfrage nicht hinreichend konkret und damit nicht ordnungsgemäß ist (s.o.), kann zu den von Ihnen angesprochenen Themen derzeit lediglich ganz pauschal Folgendes mitgeteilt werden: Wie Ihnen bestens bekannt ist, wurde der bisherige Spielplatz in der Bleichstraße geschlossen. Die Stadt Bad Ems und alle ihre Stadträte sind bestrebt, hier schnell und zeitnah einen Ersatz und Ort zu schaffen, damit sich die Kinder weiter durch Spielen und Austoben im Freien persönlich und körperlich entfalten können.
Es gibt bereits einen existierenden Bebauungsplan „Große Wiese“ der Stadt Bad, der im Planbereich eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ vorsieht. Gegen den Bebauungsplan gab es keine Einwendungen; dieser ist seit langem rechtskräftig.
Für die Erstellung des Entwurfs zur Änderung des Bebauungsplans (Planurkunde, textliche Festsetzungen, Begründung) hat die Stadt Bad Ems ein zuverlässiges Planungsbüro beauftragt.
Die auf einem einstimmigen Stadtratsbeschluss beruhende Anpassung des Bebauungsplanes (zum Zweck eines Spielplatzes) sieht eine deutlich weniger invasive Nutzung der Fläche vor als die bereits im Rahmen des rechtskräftigen Bebauungsplans feststehende Nutzung als Friedhof. Wenn jedoch die Nutzung der Fläche als Friedhof rechtmäßig ist, dann ist die weniger invasive Nutzung als Spielplatz erst recht zulässig.
Weder im Rahmen des ursprünglichen und bereits rechtskräftigen Bebauungsplans (mit der Nutzung als Friedhof) noch im Rahmen der nunmehr beabsichtigten Anpassung (für einen Spielplatz) gibt es die Auflage oder Forderung zur Erstellung eines Bodengutachtens. Vielmehr wird dieses lediglich empfohlen.
Es gab und gibt nicht die geringsten (objektiven) Hinweise auf eine Verunreinigung bzw. Kontamination des Bodens. Die Fläche ist nicht im Altlastenkataster aufgeführt.
Die Einholung eines Bodengutachtens ist, da es keine objektiven Hinweise auf eine Verunreinigung bzw. Kontamination des Bodens gibt, nicht notwendig. Im Gegenteil würde die Verursachung von Kosten für objektiv nicht notwendige Maßnahmen wohl kommunalen Haushaltsgrundsätzen widersprechen. Würde die Stadt Bad Ems also ein Bodengutachten einholen, obwohl dieses objektiv nicht notwendig ist, wäre dies haushaltsrechtlich bedenklich.
Die Stadt Bad Ems hat einen Rechtsanspruch zur Erteilung der Baugenehmigung, die von der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau im Namen und Auftrag der Stadt Bad Ems beantragt wurde. Diesem Rechtsanspruch hat die untere Bauaufsichtsbehörde nachzukommen.“
Auf weitere Nachfragen erhielten wir erneut vom beauftragten Anwalt der Stadt Bad Ems u.a. nachfolgende Ausführungen:
„Die Stadt Bad Ems ist ihrer aus dem Erlass des Ministeriums der Finanzen zur Berücksichtigung von Flächen mit Bodenbelastungen bei der Bauleitplanung vom Februar 2022 resultierenden Nachforschungspflicht zu jeder Zeit nachgekommen. Die im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 3 BauGB vorgeschriebene Sammlung und Bewertung der einzustellenden Belange erfolgt durch die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie der Öffentlichkeit. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs ist für die Zeit vom 26.09. – 25.10.2024 vorgesehen. Die zuständigen Fachbehörden werden sich, falls abwägungsrelevant, in ihrer Stellungnahme auch zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage äußern. Zu beachten ist dabei allerdings, dass der derzeit geltende Bebauungsplan „Große Wiese“ im Bereich der Grundstücke, auf denen sich der Spielplatz befindet, keine Umgrenzung von Flächen vorsieht, deren Böden mit einer Belastung mit umweltgefährdenden Stoffen gekennzeichnet sind (im Gegensatz zu einem anderen Bereich im Plangebiet, bei dem bei der seinerzeitigen Aufstellung des Bebauungsplans eine Kennzeichnung mit einer Belastung mit umweltgefährdenden Stoffen vorgenommen wurde). Selbst Fachleute halten eine Kontamination der Fläche des jetzigen Spielplatzes mit Bergbau-Altlasten für höchst unwahrscheinlich, da dort der Emsbach mäandrierte und anschließend Garten-/Wiesen-/Landwirtschaft betrieben wurde.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass es an den von Ihnen thematisierten Aspekten schlicht kein öffentliches Interesse gibt. Vielmehr handelt es sich um ein regelmäßiges und rechtmäßiges Bauvorhaben. Ansatzpunkte für ein einen Vorwurf oder ein Fehlverhalten der Stadt Bad Ems oder ihres Stadtbürgermeisters gibt es nicht; diese haben Sie auch nicht benannt.“
Wie die Stadt Bad Ems ihrer Nachforschungspflicht zu jeder Zeit vor Baubeginn (denn nur dann macht es Sinn) nachgekommen sei, bleibt offen. Die Kreisverwaltung hat beispielsweise erst weit nach der feierlichen Eröffnung des Spielplatzes Kenntnis darüber erlangt, dass die Fläche nicht im „Altlastenkataster“ verzeichnet ist – und dies erst nach unserer Presseanfrage.
Weiterhin wird der Spielplatz u. a. als „rechtmäßiges Bauvorhaben“ bezeichnet. Richtig ist, dass es bis zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung ein illegales Bauvorhaben war, das ohne Baugenehmigung errichtet wurde
Interessant ist zudem, dass die Öffentlichkeit und die zu beteiligenden Behörden zur verlangten Änderung des Bebauungsplans in der Zeit vom 26.09.2024 bis 25.10.2024 gehört werden sollen (auch die SGD-Nord). Zur Erinnerung: Der Spielplatz wurde am 17.08.2024 feierlich eröffnet. Weiterhin wird der Spielplatz u. a. als „rechtmäßiges Bauvorhaben“ bezeichnet. Richtig ist, dass es bis zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung ein illegales Bauvorhaben war, das ohne Baugenehmigung errichtet wurde. Insoweit, dass der Stadt Bad Ems laut Anwalt kein Fehlverhalten vorzuwerfen sei, kann nicht nachvollzogen werden. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Bad Emser Bürger bei künftigen Bauvorhaben ihrerseits auf die vorstehende Aussage berufen werden, wenn ihnen von der Bauaufsicht ein Baustopp auferlegt wird, weil sie vor Erteilung der Baugenehmigung mit der Errichtung ihres Bauvorhabens begonnen haben.
Bei unseren Recherchen sind wir auf das Mindestuntersuchungsprogramm für Spielflächen der Stadt Hannover gestoßen. Die Stadt Hannover führt vorsorgliche Bodenuntersuchungen bei Kinderspielflächen und Freiflächen von Kindertagestätten durch, um die Qualität neu angelegter Spielflächen zu gewährleisten. „Das Mindestuntersuchungsprogramm für Freiflächen von Kindertagestätten und Kinderspielplätzen (kurz MUP) wird seit 1997 in Hannover angewandt. Es handelt sich um vorsorgliche Untersuchungen im Bereich von hochsensiblen Nutzungen.“
„Mit den Bodenuntersuchungen werden Gutachterbüros beauftragt, die bereits umfangreiche Erfahrungen bei der Untersuchung von schadstoffbelasteten Böden vorweisen können. Der Auftragswert beläuft sich pro 1.000 qm Spielfläche auf zirka 1.500 €. Zusätzlich entstehen Kosten für die gutachterliche Bewertung der Untersuchungsergebnisse und für die Dokumentation, die je nach Größe der Fläche zwischen 500 und 2.000 € liegen.“
Für den Spielplatz „Große Wiese“ wurden insgesamt ca. 120.000 € mittels Spenden aufgewendet. In der konstituierenden Sitzung des Bad Emser Stadtrates wurden auf Antrag der FWG-Fraktion die Sitzungsgelder deutlich erhöht. Dies widersprach offensichtlich nicht den kommunalen Haushaltsgrundsätzen.
Kommentar
Die Debatte um den Spielplatz „Große Wiese“ in Bad Ems offenbart die erheblichen Spannungen zwischen der Empfehlung auf Vorsorgende Untersuchung bei der hochsensiblen Nutzung öffentlicher Flächen und den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Während das beauftragte Planungsbüro ausdrücklich zu Bodenuntersuchungen rät, um die Gesundheit der zukünftigen Spielplatznutzer zu gewährleisten, lehnt die Kreisverwaltung und die SGD Nord diese aus rechtlichen Erwägungen ab.
Die Eröffnung des Spielplatzes erfolgte unter umstrittenen Bedingungen, da die rechtlichen Voraussetzungen, einschließlich einer rechtskräftigen Änderung des Bebauungsplans, zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt waren. Eine Baugenehmigung lag zum Zeitpunkt der Eröffnung nicht vor! Die Argumentation, dass die Nutzung des Geländes als Friedhof und als Spielplatz vergleichbare Sensibilitäten aufweisen, wirft Fragen auf: Ist es verantwortungsvoll, auf derart entscheidende Untersuchungen zu verzichten, nur weil keine konkreten/belastbaren Hinweise auf Bodenverunreinigungen vorliegen?
Ein Vergleich mit der Stadt Hannover verdeutlicht, wie wichtig vorsorgliche Bodenuntersuchungen in sensiblen Bereichen sind. Dort werden seit 1997 Bodenuntersuchungen bei Kinderspielflächen und Freiflächen von Kindertagestätten durchgeführt, um die Qualität und Sicherheit neu angelegter Spielflächen zu gewährleisten. Die präventiven Maßnahmen in Hannover könnten als Vorbild dienen, um auch in Bad Ems eine höhere Sicherheit für Kinder zu gewährleisten. Dabei stand im Kern der Recherche die Frage, weshalb die durchaus legitime Vorgehensweise der Stadt Bad Ems gewählt wurde und nicht die Expertise des Fachplaners genutzt wurde, der eine Bodenuntersuchung empfahl um alle Unsicherheiten auszuschließen.
Natürlich belasten Bodenuntersuchungskosten den Haushalt einer Stadt, es muss dafür objektive Anhaltspunkte geben und dabei darf man sich fragen, ob die Empfehlung eines Fachplaner dafür nicht ausreichend ist um alle Eventualitäten auszuschließen. In der Vergangenheit leistete sich die Stadt Bad Ems große Veranstaltungen. Dazu gehören sicherlich der Rheinland-Pfalz-Tag oder auch die 700-Jahrfeier. Beides hat durchaus seine Berechtigung und brachte vielen Menschen Freude. Dennoch dürfen wir uns fragen, weshalb dann keine vergleichsweise geringen Kosten von etwa 1500 bis 3500 Euro je Anbieter für eine Bodenuntersuchung möglich sind um einhundertprozentige gesundheitliche Sicherheit für die Nutzung des Spielplatzes aufzubringen?
Wahrscheinlich würde ein solches Bodengutachten eine Unbedenklichkeit bescheinigen und das wäre gut so, aber so bleibt am Ende ein Restrisiko, denn Gewissheit bringt ausschließlich eine Untersuchung. Eine verantwortungsvolle Planung sollte die Durchführung der empfohlenen Bodenuntersuchungen nicht nur als optionale Maßnahme, sondern als grundlegende Notwendigkeit betrachten, um mögliche Risiken von vornherein auszuschließen.
Blaulicht
Länderübergreifende Hochwasserübung: Stresstest für die Verwaltungs- und Führungsstäbe

LIMBURG/BAD EMS Am vergangenen Wochenende fand die länderübergreifende Hochwasserübung „Gilgamesch“ statt. Diese Übung richtete sich an die Verwaltungs- und Führungsstäbe der Verbandsgemeinden sowie der Landkreise Limburg-Weilburg und Rhein-Lahn-Kreis.
Während der Übung wurde ein Extremhochwasser simuliert. Speziell am Sonntag waren mehr als 100 Personen an der Übung beteiligt. Die Übungsleitung spielte die unterschiedlichen Szenarien, die sich aus einer Hochwasserlage ergeben können, ein. Auf diese musste dann der jeweilig betroffene Verwaltungsstab oder Führungsstab reagieren.
Die Übungsszenarien sowie die Übungssteuerung wurde von der Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH gemeinsam mit einem Team der beiden Landkreise durchgeführt. Ziel der Übung „Gilgamesch“ war es, die Organisation und die Abläufe der Stäbe einem Stresstest zu unterziehen und die Reaktionsfähigkeit im Ernstfall zu verbessern.
„Ich möchte mich erst einmal herzlich bei allen Beteiligten bedanken, die sich im Vorfeld und gestern mit viel Engagement eingebracht haben. Die Übung hat gezeigt, wie aufwendig die `Organisation´ während einer Katastrophe sein kann und wie wichtig Kommunikation und Teamarbeit ist“, so Landrat Jörg Denninghoff.
„Der Führungsstab der operativ-taktischen Komponente konnte mit dieser anspruchsvollen Übung seine Handlungskompetenzen stärken“, so Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI) Guido Erler, der sich mitverantwortlich für die Übung zeigte und Teil der Übungsleitung war. „Das erste Fazit der Übung fällt durchweg positiv aus und unser Dank während der Übungsvorbereitung und der Übungsdurchführungen gilt der gesamten Blaulichtfamilie im Rhein-Lahn-Kreis“. Die Übung galt auch als Testlauf für die neuen Stabsräume in Lollschied. Unter der Einsatzleitung vom stv. BKI Lars Ritscher wurde unter anderem auch die Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsstab beübt. Als Leiter des Führungsstabes agierte der stv. BKI Marcus Grün, der mit den internen Arbeitsabläufen sehr zufrieden war. Für den Verwaltungsstab, der sich in den letzten beiden Jahren neu konstituiert hat und mehrere Schulungen durchlaufen hat, war die Übung mit diesem Umfang eine große Herausforderung. Die erworbenen Fähigkeiten, unter anderem auch an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung, konnten abgerufen und zielgerichtet eingesetzt werden.
Der Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg möchte sich ebenfalls bei allen Aktiven für ihr hohes Engagement in der Vorbereitung und Durchführung der Großübung bedanken „Der Aufwand hat sich aber mehr als gelohnt“, betonte Michael Köberle. Denn es sei für reale Hochwasser- und sonstige Kastastrophenschutzeinsätze wichtig, Notfalllagen im eigenen Landkreisgebiet und auch mit den Nachbarkreisen zu üben, um die Zusammenarbeit zu optimieren, Verbesserungspotenzial zu erkennen und im Notfall dann bestmöglich gewappnet zu sein.
In den nächsten Tagen wird es eine umfassende Auswertung geben, um die gewonnenen Erkenntnisse zur Optimierung der Abläufe und Organisation der Stäbe zukünftig zu nutzen.
Schulen
Glückwunsch: Goethe-Gymnasium Bad Ems verleiht feierlich 46 Abiturzeugnisse

BAD EMS Mit einer feierlichen Zeremonie im Kurtheater Bad Ems verabschiedete das Goethe-Gymnasium am vergangenen Samstag 46 Abiturienten und Abiturientinnen, die nun ihren erfolgreichen Abschluss feiern. Die festliche Zeugnisvergabe, wurde von Musikbeiträgen des Leistungskurses unter der Leitung von Frau Diefenthal begleitet.
Schulleiterin Christa Habscheid eröffnete die Veranstaltung mit einer Begrüßung und ermutigte die Abiturientinnen und Abiturienten, ihren eigenen Weg zu gehen. Sie zitierte Albert Einstein, der sagte: „Jeder ist ein Genie! Aber wenn du einen Fisch danach beurteilst, ob er auf einen Baum klettern kann, wird er sein ganzes Leben lang glauben, dass er dumm ist.“
Habscheid motivierte die Abiturienten, an sich selbst zu glauben und mutig den Herausforderungen des Lebens zu begegnen. Dirk Löffler, Vorsitzender des Schulelternbeirats, trat mit einem Reiserucksack auf die Bühne und zog Parallelen zwischen dem Abitur und einer Reise ins Leben. Thorsten Engel vom Förderverein der Schule verabschiedete sich mit den Worten: „Wer nicht bereit ist, ein Leben lang zu lernen, hat das Wichtigste nicht gelernt.“ In ihren Reden erinnerten auch die Abiturientinnen Avesta Khallo und Iris Mujcin an die besonderen Momente des Jahrgangs, insbesondere an die erlebnisreiche Kursfahrt in die Toskana und die gemeinsamen Herausforderungen der Corona-Pandemie.
Die Stammkurslehrkräfte Nadja Kirchner-Hinz und Steffen Palme verabschiedeten sich ebenfalls mit persönlichen und herzlichen Worten. Sie erinnerten sich an die vielen lustigen und besonderen Momente und betonten den Zusammenhalt und die Zuverlässigkeit des Jahrgangs. Ein weiterer Höhepunkt der Veranstaltung war die Ehrung der besten Abiturientinnen und Abiturienten und derjenigen, die sich durch besonderes Engagement hervorgetan haben.
Die Preise für das beste Abitur wurden an Maria Elisabeth Evers (Note 1,0), Lisa Marie Spitzley (Note 1,1) und Julia Friesenhahn (Note 1,2) vergeben.
Bestpreise in den Fachschaften
Besonders geehrt wurden auch die besten Leistungen in den einzelnen Fachschaften. Die Coubertin-Medaille für Sport ging an Dascha Werz. Für herausragende Leistungen in Philosophie wurde Maria Elisabeth Evers mit einem Buchpreis ausgezeichnet, während in Ethik Avesta Khallo die gleiche Auszeichnung erhielt. In Physik wurden Sergiu-Gabriel Moisa und Lisa Marie Spitzley geehrt. Für ihre hervorragenden Leistungen in Geschichte wurde Sophie Steffen ausgezeichnet, und in Deutsch sowie Englisch freuten sich Maria Elisabeth Evers, Lisa Marie Spitzley und Sophie Steffen über Buchpreise.
Ein weiteres Highlight war die Verleihung des e-fellows.net Online-Stipendiums an Abiturientinnen und Abiturienten, die ein Abitur mit einer Note von 1,8 oder besser erzielt haben. Die Stipendiaten des Jahrgangs 2025 sind: Maria Elisabeth Evers, Lisa Marie Spitzley, Julia Friesenhahn, Avesta Khallo, Lilly-Malou Matl, Lara-Marie Nitz, Sophie Steffen, Mara Cron, Lana Normann, Thora Jezek, Sergiu-Gabriel Moisa, Maja Leonie Schmidt, Dascha Werz, Anna Kazmierczak, Sofia Marie Krämer.
Soziales Engagement:
Für ihr soziales Engagement außerhalb wurden Sofia Marie Krämer ausgezeichnet. Weitere Preise für Engagement in der Schule erhielten Mia Engert, Lea Fischbach, Iris Mujcin, Lisa Spitzley, Sophie Steffen und Mia von der Heydt. Die Ministerin für Bildung zeichnete Avesta Khallo mit einem Buchpreis für besonderes Engagement aus.
Das Goethe-Gymnasium gratuliert allen Abiturientinnen und Abiturienten herzlich und wünscht ihnen für ihre Zukunft alles Gute. Es sind nicht nur die schulischen Erfolge, sondern auch das Engagement und die Bereitschaft, sich in die Schulgemeinschaft einzubringen, die diesen Jahrgang so besonders machen. Die feierliche Übergabe der Abiturzeugnisse und die anschließende Feier im Marmorsaal in Bad Ems boten einen würdigen Rahmen für das Ende dieses besonderen Kapitels im Leben der nun ehemaligen Schülerinnen und Schüler des Goethe-Gymnasiums Bad Ems.
VG Bad Ems-Nassau
Herzlich Willkommen: Einbürgerungsfeier im Bad Emser Kreishaus

BAD EMS Im Rahmen der letzten Einbürgerungsfeiern überreichte der Erste Kreisbeigeordnete Marcel Willig insgesamt 82 Personen die Einbürgerungsurkunde für die deutsche Staatsangehörigkeit. Durch das modernisierte Staatsangehörigkeitsgesetz ist die Zahl der Einbürgerungsanträge auch im Rhein-Lahn-Kreis deutlich gestiegen. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, wurde die Einbürgerungsbehörde neu strukturiert, was eine zügigere Antragsbearbeitung zur Folge hat.
Eingebürgert wurden Personen aus den Herkunftsländern Ägypten (3), Afghanistan (2), Albanien (1), Belarus (1), Bulgarien (3), Eritrea (1), Frankreich (1), Indien (2), Irak (2), Iran (6), Jordanien (1), Kenia (2), Kosovo (1), Lettland (1), Libanon (1), Marokko (1), Montenegro (1), Nigeria (1), Pakistan (1), Polen (1), Rumänien (2), Russland (5), Schweiz (1), Serbien (4), Syrien (20), Thailand (3), Türkei (2), Ukraine (5), Ungarn (4), Vietnam (3).
-
Allgemeinvor 3 Jahren
Rhein-Lahn-Kreis feiert 1. Mai – Wir waren in Dornholzhausen, Nievern, Hirschberg und Fachbach – Video im Beitrag
-
VG Loreleyvor 4 Jahren
VG Loreley bietet Sommerfreizeit für Kinder aus den Flutgebieten
-
Koblenzvor 3 Jahren
Koblenz beschließt neue Baumschutzsatzung
-
Schulenvor 3 Jahren
VG Bad Ems-Nassau investiert in die Sanierung der Turnhalle der Freiherr-vom-Stein Schule Bad Ems
-
VG Nastättenvor 9 Monaten
Landwirt hat Tiere nicht im Griff: Kühe brechen immer wieder auf den Segelflugplatz Nastätten aus
-
Gesundheitvor 2 Jahren
Pflegekammer RLP muss Beiträge an Mitglieder erstatten!
-
Rechtvor 1 Jahr
Gnadenhof Eifel in Harscheid: 51 alte und kranke Hunde sollen ihr Zuhause verlieren!
-
VG Nastättenvor 3 Jahren
Aus für Endlichhofmilch? Zellmanns Birkenhof in Endlichhofen meldet Insolvenz an!