VG Bad Ems-Nassau
Planungsbüro empfiehlt Bodenuntersuchungen: Behörden sehen keine Notwendigkeit

VORWORT Die Pressfreiheit in Deutschland ist ein hohes Gut, doch immer wieder gibt es einmal Versuche, Einfluss auf eine freie Berichterstattung zu nehmen oder die sogar einzuschränken. Der BEN Kurier lässt sich in keiner Weise in solchen Fällen einschüchtern. Im Gegenteil: Wir gehen gegen solche Versuche energisch vor!
Bad Ems Am 17. August wurde in Bad Ems der Spielplatz „Große Wiese“ eingeweiht. Eine Oase für Kinder mit tollen Spielgeräten, die von der Else-Schütz-Stiftung gestiftet wurden. Ob Schaukel oder Kletterparadies: ein Paradies für die Kleinen in der Gesellschaft.
Der Spielplatz liegt in unmittelbarer Nähe zum Bad Emser Friedhof und wurde bis zur Errichtung des Spielplatzes als Friedhoferweitungsgelände genutzt. Eigentlich könnte die Geschichte an der Stelle bereits enden, wenn die Stadt Bad Ems nicht in ihrer Vergangenheit für den Bergbau durch den Abbau von Blei und Silber bekannt gewesen wäre und die Spielplatzfläche „Große Wiese“ nicht unmittelbar (etwa 5 Meter Abstand) an der ehemaligen Grubenbahntrasse liegen würde.
Der von der Stadt Bad Ems beauftragte Fachplaner teilte zum Bauvorhaben Spielplatz Große Wiese mit, dass durch die Nähe des Trassenverlaufs der ehemaligen Grubenbahn nicht auszuschließen wäre, dass im Planungsgebiet metallhaltige Aufbereitungsrückstände aus dem Bergbau gefunden werden könnten, die die die gesunde Nutzung des Spielplatzes beeinflussen könnten. Aus diesem Grunde würden Bodenuntersuchungen empfohlen. Dem folgte die Stadt Bad Ems nicht. Sie errichtete und eröffnete den Spielplatz ohne Baugenehmigung.
Für uns als Presse stellte sich zu dem Zeitpunkt die Frage, weshalb der Empfehlung des Fachplaners nicht gefolgt und warum eine solche Vorgehensweise gewählt wurde. Dafür fragten wir mehrfach die Kreisverwaltung, den Stadtbürgermeister Oliver Krügel, die SGD Nord und das Ministerium für Finanzen an.
Das Ergebnis präsentieren wir diesmal am Anfang, denn der folgende Artikel liest sich nicht einfach.
Fakten:
- Der Spielplatz wurde ohne Baugenehmigung errichtet
- Befreiung Ausnahme vom aktuellen Bebauungsplan wurde offensichtlich zunächst von der Kreisverwaltung abgelehnt
- Kreisverwaltung forderte Änderung des Bebauungsplans, der bis heute noch nicht rechtskräftig ist
- Erst nach eine Presseanfrage des BEN Kurier teilte die Kreisverwaltung mit, dass die Stadt Bad Ems einen Rechtsanspruch, unter Befreiung vom aktuellen Bebauungsplan, haben soll und beabsichtigt ist, dass die Baugenehmigung erteilt wird. Anm. Die Kreisverwaltung teilte am 07.10.2024 mit, dass die Baugenehmigung zwischenzeitlich erteilt wurde.
- Eine Inaussichtstellung einer Baugenehmigung vor Errichtung des Spielplatzes Große Wiese bestätigten die Kreisverwaltung und SGD nicht
- Der Fachplaner der Stadt Bad Ems hat eine Bodenuntersuchung empfohlen, da seiner Ansicht nicht auszuschließen wäre, dass im Planungsgebiet metallhaltige Aufbereitungsgegenstände durch die Nähe des Trassenverlaufs der ehemaligen Grubenbahn (etwa 5 Meter Entfernung) sind.
- Die Stadt Bad Ems wird den Empfehlungen des Fachplaners für ein Bodengutachten nicht folgen, da es nur eine Empfehlung ist und es keine objektiven Hinweise auf eine Verunreinigung oder Kontamination des Bodens geben würde. Die Verursachung von Kosten für objektiv nicht notwendige Maßnahmen würde den Haushaltsgrundsätzen widersprechen.
- Gebaut wurde der Spielplatz auf einem Friedhoferweiterungsgelände. Entgegen der Auffassung der Stadt Bad Ems sagt die SGD Nord, dass ein Friedhof kein hochsensibler Bereich ist im Gegensatz zu Kinderspielplätzen. Auf die besondere Sensibilität wies auch das Ministerium für Finanzen hin und teilte ebenfalls mit, dass das auf ein Friedhofsgelände regelmäßig nicht zutrifft.
Einführung in den Artikel
Der Bad Emser Stadtrat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 27.08.2024 dem ihm vorgelegten Bebauungsplanentwurf „Große Wiese“ mit Stand Juni 2024 gemäß dem Vorschlag des Fachplaners zugestimmt. In der Begründung zum Bebauungsplanentwurf, die ebenfalls den Ratsmitgliedern vorlag, wird vom Planungsbüro unter anderem Folgendes ausgeführt:
Fachplaner der Stadt Bad Ems: „Durch die Nähe des Trassenverlaufs der ehemaligen Grubenbahn ist nicht auszuschließen, dass im Planungsgebiet metallhaltige Aufbereitungsrückstände aus dem Bergbau gefunden werden können, die die gesunde Nutzung des Spielplatzes beeinflussen können. Aus diesem Grund werden Bodenuntersuchungen empfohlen.“
Fakt ist zudem, dass zum Zeitpunkt der feierlichen Eröffnung (17.08.2024) keine Baugenehmigung von der Kreisverwaltung erteilt worden war. Auf Nachfrage des BEN Kuriers, ob die Kreisverwaltung vor Beginn oder während der Errichtung des Spielplatzes „Große Wiese“ der Stadt Bad Ems oder einem etwaigen Vertreter eine Baugenehmigung in Aussicht gestellt habe, erhielten wir die Antwort: „Genehmigungsansprüche werden im Genehmigungsverfahren geprüft.“ Zum Zeitpunkt unserer ersten Presseanfrage an die Kreisverwaltung am 11.09.2024 war der vorliegende Bauantrag der Stadt Bad Ems nach Aussage der Verwaltung noch in Prüfung. Einen Tag später lag bereits eine positive Stellungnahme der SGD Nord, Regionalstelle Montabaur, zum Bauvorhaben vor, und die Kreisverwaltung teilte uns mit, dass sie kurzfristig „die Baugenehmigung unter Gewährung einer Befreiung vom aktuellen Bebauungsplan ‚Große Wiese‘ erteilen“ werde. Vor unserer Presseanfrage war eine Befreiung oder Ausnahme offensichtlich nicht möglich, da die Kreisverwaltung eine Änderung des Bebauungsplans „Große Wiese“ verlangt hatte. Dieser hat bis heute noch keine Rechtskraft erlangt und wird sie auch in den nächsten Wochen noch nicht erlangen. Ein solcher Prozess nimmt Zeit in Anspruch. Die Kreisverwaltung spricht sogar von einem „Rechtsanspruch“! Warum dieser Wochen und Monate vorher nicht gewährt wurde und nach unserer Presseanfrage plötzlich innerhalb weniger Tage erteilt werden konnte, bleibt ein Geheimnis.
SGD Nord lagen Empfehlungen des Fachplaners der Stadt Bad Ems nicht vor
Fakt ist auch, dass zur Einholung der positiven Stellungnahme von der SGD Nord diese zur Änderung des Bebauungsplans „Große Wiese“ zum Zeitpunkt unserer Anfrage noch nicht beteiligt wurde. Offiziell lagen ihr auch die Empfehlungen des Fachplaners der Stadt Bad Ems nicht vor. Dass die SGD Nord zur Änderung des Bebauungsplans noch nicht beteiligt wurde, wiederholte sie im Verlauf unserer Anfragen immer wieder. Gleichzeitig betont die SGD Nord: „Seitens des Planungsbüros werden in der Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans ‚Große Wiese‘ keine konkreten Hinweise belegt, sondern lediglich Bodenuntersuchungen zum Ausschluss potenziell denkbarer Kontaminationen empfohlen. Konkrete Anhaltspunkte für eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast im Bereich der Kinderspielfläche und direkt angrenzender Umgebung liegen nicht vor und wurden durch das Planungsbüro auch nicht geäußert. Eine bodenschutzrechtlich verpflichtende Forderung nach Bodenuntersuchungen ist aufgrund des fehlenden hinreichenden Verdachts derzeit somit weder notwendig noch begründet.“
Das Planungsbüro begründet seine Empfehlung aufgrund der Nähe (ca. 5 Meter) zum Trassenverlauf der ehemaligen Grubenbahn. Frank Girmann, der erst jüngst in der Presse als Bergbau- und Bahnexperte betitelt wurde, hält „Bergbau-Altlasten“ unter der jetzigen Spielfläche für „höchst unwahrscheinlich“, da hier vor 1868 der Emsbach mäandrierte und nach dem Bau der Werksbahn seiner Kenntnis nach Garten-, Wiesen- oder Landwirtschaft betrieben wurde. „Allerhöchstens der Bahndamm“, also der Trassenverlauf, „könnte aus Haldenmaterial gebildet worden sein.“
Niemand weiß, ob der Boden, auf dem der Spielplatz errichtet wurde, kontaminiert ist, weil schlichtweg keine Bodenuntersuchung durchgeführt wurde
Fakt ist nach alledem, dass niemand weiß, ob der Boden, auf dem der Spielplatz errichtet wurde, kontaminiert ist, weil schlichtweg keine Bodenuntersuchung durchgeführt wurde. Weder die SGD Nord noch der Bergbauexperte Girmann schließen eine potenzielle Kontaminierung ausdrücklich aus. Dass eine rechtliche Notwendigkeit derzeit nicht besteht, ist die aktuelle Rechtsauffassung der SGD Nord. In einem Rechtsstaat bestimmt das die Rechtsprechung.
Bei unseren Recherchen sind wir auf das Mindestuntersuchungsprogramm für Spielflächen der Stadt Hannover gestoßen. Die Stadt Hannover führt vorsorgliche Bodenuntersuchungen bei Kinderspielflächen und Freiflächen von Kindertagesstätten durch, um die Qualität neu angelegter Spielflächen zu gewährleisten, und dies unabhängig von einem potenziellen Verdacht oder einer „rechtlichen Notwendigkeit“.
Für die Sicherheit der Kinder sollte die „rechtliche Notwendigkeit“ nicht der Maßstab sein, und wenn am Ende die Bodenuntersuchung die letzten „5 %“ Unsicherheit ausräumt, so ist dies unseres Erachtens gut investiertes Geld!
Doch von vorn …
Am 5.3.2024 hat der Bauausschuss der Stadt Bad Ems einstimmig den Beschluss gefasst, dass die Stadt Bad Ems das Einvernehmen zu der von ihr beantragten Errichtung eines Spielplatzes „Große Wiese“ herstellt. Weiterhin beschloss der Bauausschuss, dass „wenn dem Bauvorhaben nach bauplanungsrechtlicher Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde (Kreisverwaltung) keine Ausnahmen oder Befreiungen erteilt werden können, erklärt sich die Stadt Bad Ems als Trägerin der Planungshoheit bereit, einer Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplans ‚Große Wiese‘ zuzustimmen und das Änderungsverfahren anzustoßen.“
Dieser Beschluss war notwendig, da der aktuell rechtsgültige Bebauungsplan auf der Fläche des Spielplatzes eine Friedhofserweiterung vorsah. Die Stadt Bad Ems versuchte zunächst, eine Ausnahme oder Befreiung hiervon von der Kreisverwaltung erteilt zu bekommen.
Am 14.5.2024 wurde vom Stadtrat der Stadt Bad Ems einstimmig beschlossen, den Bebauungsplan „Große Wiese“ zu ändern, um das Baurecht für den Spielplatz zu schaffen. Offensichtlich hat die Kreisverwaltung in der Zwischenzeit eine Ausnahme oder Befreiung versagt. Die Kreisverwaltung bestätigte dem BEN Kurier, dass sie eine Änderung des Bebauiungsplans verlangt hat.
Folglich wurde am 27.8.2024 vom „neuen“ Stadtrat dem vom Planungsbüro erstellten Bebauungsplanentwurf zur Änderung des aktuellen Bebauungsplans und der Beteiligung der Behörden zugestimmt.
Am 17.8.2024 wurde der Spielplatz feierlich eröffnet. Zu diesem Zeitpunkt lag keine Baugenehmigung vor, auch konnte kein „geänderter“ rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegen, da dieser erst am 27.8.2024 vom „neuen“ Bad Emser Stadtrat verabschiedet wurde.
Zudem bestätigte sie, dass ein Bauantrag zur Errichtung eines Spielplatzes vorliege, der in Prüfung sei. Daher könne die Kreisverwaltung unsere konkreten Fragen vorerst nicht beantworten.
Nachdem wir unsere Fragen präzisiert hatten, insbesondere dass der Spielplatz bereits feierlich eröffnet wurde, obwohl der geänderte Bebauungsplan noch keine Rechtskraft erlangt haben konnte, da dieser erst am 27.8.2024 vom Stadtrat beschlossen wurde, stellten wir die Frage, auf welcher Grundlage die Kreisverwaltung den vorliegenden Bauantrag prüfe.
Parallel dazu wurde auch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord angefragt, ob für die betreffenden Grundstücksparzellen Eintragungen oder Vermerke im „Altlastenkataster“ vorhanden seien und ob Bodenuntersuchungen für die Nutzung des Geländes als Spielplatz zwingend erforderlich seien oder bereits durchgeführt wurden.
Die Pressestelle bestätigte die Weiterleitung unserer Fragen an die zuständige Fachabteilung und merkte an, dass eine Rückmeldung voraussichtlich einen weiteren Tag benötige.
Knapp eine Stunde später erhielten wir eine weitere Nachricht von der Kreisverwaltung, dass die SGD Nord, Regionalstelle Montabaur, inzwischen eine positive Stellungnahme zum Bauvorhaben abgegeben habe. Die zuständige Fachabteilung werde daher kurzfristig „die Baugenehmigung unter der Gewährung einer Befreiung vom aktuellen Bebauungsplan ‚Große Wiese‘ erteilen.“
Daraufhin haben wir die SGD Nord mit dieser Nachricht konfrontiert und zusätzlich darum gebeten, der Redaktion die „positive Stellungnahme“ an die Kreisverwaltung zur Verfügung zu stellen.
Der SGD Nord liegen zu den betroffenen Parzellen „keine Informationen über bereits durchgeführte Bodenuntersuchungen“ vor
Am darauffolgenden Tag erhielten wir von der SGD Nord die Rückmeldung, dass die betroffenen Parzellen nicht im Bodenschutzkataster des Landes Rheinland-Pfalz erfasst sind. Außerdem liegen der SGD Nord zu den betroffenen Parzellen „keine Informationen über bereits durchgeführte Bodenuntersuchungen“ vor. Da weder eine Eintragung im Bodenschutzkataster vorliegt noch „keine darüber hinausgehenden Anhaltspunkte für eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegen“, könne daher „kein Erfordernis für Bodenuntersuchungen bei einer Nutzungsänderung abgeleitet werden.“
Auf weitere Nachfragen und den Hinweis auf die vom Planungsbüro empfohlene Bodenuntersuchung antwortete die SGD Nord, dass ein rechtsgültiger Bebauungsplan aus dem Jahr 1996 vorliege, der der SGD Nord bekannt sei. Im aktuellen Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans sei die SGD Nord jedoch noch nicht beteiligt worden. Die ihr nunmehr vorliegende Begründung zur Änderung des Bebauungsplans und die darin enthaltene Empfehlung des Planungsbüros sei von der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises nicht vorgelegt worden.
Der Inhalt der „positiven Stellungnahme“ sei uns bereits mitgeteilt worden. Das Dokument selbst könne der Redaktion jedoch aus Datenschutzgründen nicht zur Verfügung gestellt werden.
Auf konkretisierende Nachfragen zur geplanten Erteilung der Baugenehmigung erklärte die Kreisverwaltung, dass der rechtskräftige Bebauungsplan von 1996 für die betroffenen Parzellen eine Grünfläche „mit der Zweckbestimmung Friedhof (also eine gleichfalls hochsensible Nutzung wie auch beim Kinderspielplatz)“ vorsehe. In diesem Bebauungsplan sei jedoch keine Erstellung eines Bodengutachtens vorgesehen, „obwohl deutlich größere Eingriffe in den Baugrund zu erwarten gewesen wären und auch die Friedhofsbesucher diese Flächen hätten nutzen dürfen.“ Im noch laufenden Änderungsverfahren werde „kein Bodengutachten per Forderung festgesetzt, sondern lediglich mit hinweisendem Charakter dem Bauherrn (Anm. d. Red.: Stadt Bad Ems) empfohlen.“ Da „bisher keine Kartierung im Altlastenkataster der SGD Nord enthalten“ sei, könne die Kreisverwaltung kein Bodengutachten verlangen.
Die Kreisverwaltung wies zudem darauf hin, dass die Stadt Bad Ems sogar einen Rechtsanspruch auf Basis des Bebauungsplans von 1996 habe, da die Stadt „eine Befreiung von der Nutzungsart des Bebauungsplans erteilt hat.“ Diesem Rechtsanspruch werde die Kreisverwaltung nun nachkommen.
Diese Ausführungen stehen jedoch im Widerspruch zu den Beschlussfassungen der Stadt Bad Ems. Im März hatte die Stadt beschlossen, dass eine Ausnahme oder Befreiung erteilt wird. Wenn die Kreisverwaltung dem nicht zustimmt, sei eine Änderung des Bebauungsplans notwendig. Das Änderungsverfahren läuft derzeit. Daraus folgt, dass die Kreisverwaltung der Ausnahme oder Befreiung nicht zugestimmt und eine Änderung des Bebauungsplans verlangt haben müsste. Die Kreisverwaltung bestätigte, dass sie eine Änderung des Bebauungsplans verlangt habe.
Ministerium für Finanzen: Bodenbelastungen bei Kinderspielflächen führen leichter zu gesundheitlichen Gefahren. Bei Friedhöfen triff das i.d.R. nicht zu
Aufgrund der Ausführungen der Kreisverwaltung, dass bei einem Friedhof eine ebenso hochsensible Nutzung wie bei einem Kinderspielplatz vorliegt und diese Begrifflichkeit aus dem sogenannten „Altlastenerlass“ des Landes Rheinland-Pfalz stammt, haben wir uns an das zuständige Finanzministerium in Mainz gewandt. Wir fragten, ob ein Friedhof ebenfalls als eine „besonders sensible Nutzung“ im Sinne des Altlastenerlasses klassifiziert werden könne und welche Kriterien für die Einstufung als besonders sensible Nutzung herangezogen werden. Das Finanzministerium führte hierzu Folgendes aus:
„Die Anlage 1 zum Erlass gibt den für die Bauleitplanung verantwortlichen Gemeinden Hinweise, wie sie mit Bodenbelastungen bzw. dem Verdacht auf Bodenbelastungen im Rahmen der Abwägung umgehen können bzw. sollen. Eine der Möglichkeiten ist die Planung besonders sensibler Nutzungen nur in nicht belasteten Bereichen. Dabei hängt von der Art und Intensität der vorhandenen oder vermuteten Bodenbelastung ab, welche Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen von der konkreten Belastung für bestimmte Nutzungen ausgehen können. Nur bezogen auf die konkrete Bodenbelastung kann daher im Einzelfall entschieden werden, welche Nutzung auf einer belasteten Fläche gegebenenfalls unterlassen werden sollte; eine allgemeine Aufzählung ist nicht möglich. Allerdings ist bei beiden im Erlass genannten Beispielen „Kinderspielflächen“ und „Wohngärten“ regelmäßig mit einem längeren Aufenthalt von Kindern zu rechnen, bei denen Bodenbelastungen leichter zu gesundheitlichen Gefahren führen können; dies trifft auf einen Friedhof in der Regel nicht zu.
Im Ergebnis obliegt es einer planenden Gemeinde, im Rahmen ihrer Abwägung im konkreten Bauleitplanverfahren über die mögliche Lage eines Friedhofs in einem belasteten Bereich zu entscheiden.“
Auch die SGD Nord führte auf Nachfrage aus, dass die Nutzung einer Fläche als Friedhof von der Nutzung als Kinderspielfläche zu unterscheiden sei. Zudem gehe der Altlastenerlass des Landes Rheinland-Pfalz bei der Nutzung als Friedhof nicht von einer „besonders sensiblen Nutzung“ aus.
Die SGD Nord erklärte außerdem, dass das Planungsbüro in der Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Große Wiese“ keine konkreten Hinweise auf Bodenbelastungen gegeben hat. Es wurden lediglich Bodenuntersuchungen empfohlen, um mögliche Kontaminationen auszuschließen. Es gibt keine Anhaltspunkte für schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten im Bereich der Kinderspielfläche und der Umgebung, und das Planungsbüro hat solche auch nicht geäußert. Daher ist eine rechtlich verpflichtende Bodenuntersuchung aufgrund des fehlenden Verdachts derzeit nicht notwendig.
Trotz mehrfacher Anfragen sind weder die Kreisverwaltung noch die SGD Nord bereit, uns die „positive Stellungnahme“ der SGD Nord an die Kreisverwaltung zur Verfügung zu stellen [Zwischenzeitlich wurde uns diese von der SGD Nord als extrahierten Text übermittelt].
Die Stadt Bad Ems hat auf unsere erste Anfrage mit einem Anwaltsschreiben geantwortet. Die Antwort des Anwalts lautet wie folgt:
„Da Ihre Anfrage nicht hinreichend konkret und damit nicht ordnungsgemäß ist (s.o.), kann zu den von Ihnen angesprochenen Themen derzeit lediglich ganz pauschal Folgendes mitgeteilt werden: Wie Ihnen bestens bekannt ist, wurde der bisherige Spielplatz in der Bleichstraße geschlossen. Die Stadt Bad Ems und alle ihre Stadträte sind bestrebt, hier schnell und zeitnah einen Ersatz und Ort zu schaffen, damit sich die Kinder weiter durch Spielen und Austoben im Freien persönlich und körperlich entfalten können.
Es gibt bereits einen existierenden Bebauungsplan „Große Wiese“ der Stadt Bad, der im Planbereich eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ vorsieht. Gegen den Bebauungsplan gab es keine Einwendungen; dieser ist seit langem rechtskräftig.
Für die Erstellung des Entwurfs zur Änderung des Bebauungsplans (Planurkunde, textliche Festsetzungen, Begründung) hat die Stadt Bad Ems ein zuverlässiges Planungsbüro beauftragt.
Die auf einem einstimmigen Stadtratsbeschluss beruhende Anpassung des Bebauungsplanes (zum Zweck eines Spielplatzes) sieht eine deutlich weniger invasive Nutzung der Fläche vor als die bereits im Rahmen des rechtskräftigen Bebauungsplans feststehende Nutzung als Friedhof. Wenn jedoch die Nutzung der Fläche als Friedhof rechtmäßig ist, dann ist die weniger invasive Nutzung als Spielplatz erst recht zulässig.
Weder im Rahmen des ursprünglichen und bereits rechtskräftigen Bebauungsplans (mit der Nutzung als Friedhof) noch im Rahmen der nunmehr beabsichtigten Anpassung (für einen Spielplatz) gibt es die Auflage oder Forderung zur Erstellung eines Bodengutachtens. Vielmehr wird dieses lediglich empfohlen.
Es gab und gibt nicht die geringsten (objektiven) Hinweise auf eine Verunreinigung bzw. Kontamination des Bodens. Die Fläche ist nicht im Altlastenkataster aufgeführt.
Die Einholung eines Bodengutachtens ist, da es keine objektiven Hinweise auf eine Verunreinigung bzw. Kontamination des Bodens gibt, nicht notwendig. Im Gegenteil würde die Verursachung von Kosten für objektiv nicht notwendige Maßnahmen wohl kommunalen Haushaltsgrundsätzen widersprechen. Würde die Stadt Bad Ems also ein Bodengutachten einholen, obwohl dieses objektiv nicht notwendig ist, wäre dies haushaltsrechtlich bedenklich.
Die Stadt Bad Ems hat einen Rechtsanspruch zur Erteilung der Baugenehmigung, die von der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau im Namen und Auftrag der Stadt Bad Ems beantragt wurde. Diesem Rechtsanspruch hat die untere Bauaufsichtsbehörde nachzukommen.“
Auf weitere Nachfragen erhielten wir erneut vom beauftragten Anwalt der Stadt Bad Ems u.a. nachfolgende Ausführungen:
„Die Stadt Bad Ems ist ihrer aus dem Erlass des Ministeriums der Finanzen zur Berücksichtigung von Flächen mit Bodenbelastungen bei der Bauleitplanung vom Februar 2022 resultierenden Nachforschungspflicht zu jeder Zeit nachgekommen. Die im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 3 BauGB vorgeschriebene Sammlung und Bewertung der einzustellenden Belange erfolgt durch die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie der Öffentlichkeit. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs ist für die Zeit vom 26.09. – 25.10.2024 vorgesehen. Die zuständigen Fachbehörden werden sich, falls abwägungsrelevant, in ihrer Stellungnahme auch zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage äußern. Zu beachten ist dabei allerdings, dass der derzeit geltende Bebauungsplan „Große Wiese“ im Bereich der Grundstücke, auf denen sich der Spielplatz befindet, keine Umgrenzung von Flächen vorsieht, deren Böden mit einer Belastung mit umweltgefährdenden Stoffen gekennzeichnet sind (im Gegensatz zu einem anderen Bereich im Plangebiet, bei dem bei der seinerzeitigen Aufstellung des Bebauungsplans eine Kennzeichnung mit einer Belastung mit umweltgefährdenden Stoffen vorgenommen wurde). Selbst Fachleute halten eine Kontamination der Fläche des jetzigen Spielplatzes mit Bergbau-Altlasten für höchst unwahrscheinlich, da dort der Emsbach mäandrierte und anschließend Garten-/Wiesen-/Landwirtschaft betrieben wurde.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass es an den von Ihnen thematisierten Aspekten schlicht kein öffentliches Interesse gibt. Vielmehr handelt es sich um ein regelmäßiges und rechtmäßiges Bauvorhaben. Ansatzpunkte für ein einen Vorwurf oder ein Fehlverhalten der Stadt Bad Ems oder ihres Stadtbürgermeisters gibt es nicht; diese haben Sie auch nicht benannt.“
Wie die Stadt Bad Ems ihrer Nachforschungspflicht zu jeder Zeit vor Baubeginn (denn nur dann macht es Sinn) nachgekommen sei, bleibt offen. Die Kreisverwaltung hat beispielsweise erst weit nach der feierlichen Eröffnung des Spielplatzes Kenntnis darüber erlangt, dass die Fläche nicht im „Altlastenkataster“ verzeichnet ist – und dies erst nach unserer Presseanfrage.
Weiterhin wird der Spielplatz u. a. als „rechtmäßiges Bauvorhaben“ bezeichnet. Richtig ist, dass es bis zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung ein illegales Bauvorhaben war, das ohne Baugenehmigung errichtet wurde
Interessant ist zudem, dass die Öffentlichkeit und die zu beteiligenden Behörden zur verlangten Änderung des Bebauungsplans in der Zeit vom 26.09.2024 bis 25.10.2024 gehört werden sollen (auch die SGD-Nord). Zur Erinnerung: Der Spielplatz wurde am 17.08.2024 feierlich eröffnet. Weiterhin wird der Spielplatz u. a. als „rechtmäßiges Bauvorhaben“ bezeichnet. Richtig ist, dass es bis zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung ein illegales Bauvorhaben war, das ohne Baugenehmigung errichtet wurde. Insoweit, dass der Stadt Bad Ems laut Anwalt kein Fehlverhalten vorzuwerfen sei, kann nicht nachvollzogen werden. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Bad Emser Bürger bei künftigen Bauvorhaben ihrerseits auf die vorstehende Aussage berufen werden, wenn ihnen von der Bauaufsicht ein Baustopp auferlegt wird, weil sie vor Erteilung der Baugenehmigung mit der Errichtung ihres Bauvorhabens begonnen haben.
Bei unseren Recherchen sind wir auf das Mindestuntersuchungsprogramm für Spielflächen der Stadt Hannover gestoßen. Die Stadt Hannover führt vorsorgliche Bodenuntersuchungen bei Kinderspielflächen und Freiflächen von Kindertagestätten durch, um die Qualität neu angelegter Spielflächen zu gewährleisten. „Das Mindestuntersuchungsprogramm für Freiflächen von Kindertagestätten und Kinderspielplätzen (kurz MUP) wird seit 1997 in Hannover angewandt. Es handelt sich um vorsorgliche Untersuchungen im Bereich von hochsensiblen Nutzungen.“
„Mit den Bodenuntersuchungen werden Gutachterbüros beauftragt, die bereits umfangreiche Erfahrungen bei der Untersuchung von schadstoffbelasteten Böden vorweisen können. Der Auftragswert beläuft sich pro 1.000 qm Spielfläche auf zirka 1.500 €. Zusätzlich entstehen Kosten für die gutachterliche Bewertung der Untersuchungsergebnisse und für die Dokumentation, die je nach Größe der Fläche zwischen 500 und 2.000 € liegen.“
Für den Spielplatz „Große Wiese“ wurden insgesamt ca. 120.000 € mittels Spenden aufgewendet. In der konstituierenden Sitzung des Bad Emser Stadtrates wurden auf Antrag der FWG-Fraktion die Sitzungsgelder deutlich erhöht. Dies widersprach offensichtlich nicht den kommunalen Haushaltsgrundsätzen.
Kommentar
Die Debatte um den Spielplatz „Große Wiese“ in Bad Ems offenbart die erheblichen Spannungen zwischen der Empfehlung auf Vorsorgende Untersuchung bei der hochsensiblen Nutzung öffentlicher Flächen und den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Während das beauftragte Planungsbüro ausdrücklich zu Bodenuntersuchungen rät, um die Gesundheit der zukünftigen Spielplatznutzer zu gewährleisten, lehnt die Kreisverwaltung und die SGD Nord diese aus rechtlichen Erwägungen ab.
Die Eröffnung des Spielplatzes erfolgte unter umstrittenen Bedingungen, da die rechtlichen Voraussetzungen, einschließlich einer rechtskräftigen Änderung des Bebauungsplans, zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt waren. Eine Baugenehmigung lag zum Zeitpunkt der Eröffnung nicht vor! Die Argumentation, dass die Nutzung des Geländes als Friedhof und als Spielplatz vergleichbare Sensibilitäten aufweisen, wirft Fragen auf: Ist es verantwortungsvoll, auf derart entscheidende Untersuchungen zu verzichten, nur weil keine konkreten/belastbaren Hinweise auf Bodenverunreinigungen vorliegen?
Ein Vergleich mit der Stadt Hannover verdeutlicht, wie wichtig vorsorgliche Bodenuntersuchungen in sensiblen Bereichen sind. Dort werden seit 1997 Bodenuntersuchungen bei Kinderspielflächen und Freiflächen von Kindertagestätten durchgeführt, um die Qualität und Sicherheit neu angelegter Spielflächen zu gewährleisten. Die präventiven Maßnahmen in Hannover könnten als Vorbild dienen, um auch in Bad Ems eine höhere Sicherheit für Kinder zu gewährleisten. Dabei stand im Kern der Recherche die Frage, weshalb die durchaus legitime Vorgehensweise der Stadt Bad Ems gewählt wurde und nicht die Expertise des Fachplaners genutzt wurde, der eine Bodenuntersuchung empfahl um alle Unsicherheiten auszuschließen.
Natürlich belasten Bodenuntersuchungskosten den Haushalt einer Stadt, es muss dafür objektive Anhaltspunkte geben und dabei darf man sich fragen, ob die Empfehlung eines Fachplaner dafür nicht ausreichend ist um alle Eventualitäten auszuschließen. In der Vergangenheit leistete sich die Stadt Bad Ems große Veranstaltungen. Dazu gehören sicherlich der Rheinland-Pfalz-Tag oder auch die 700-Jahrfeier. Beides hat durchaus seine Berechtigung und brachte vielen Menschen Freude. Dennoch dürfen wir uns fragen, weshalb dann keine vergleichsweise geringen Kosten von etwa 1500 bis 3500 Euro je Anbieter für eine Bodenuntersuchung möglich sind um einhundertprozentige gesundheitliche Sicherheit für die Nutzung des Spielplatzes aufzubringen?
Wahrscheinlich würde ein solches Bodengutachten eine Unbedenklichkeit bescheinigen und das wäre gut so, aber so bleibt am Ende ein Restrisiko, denn Gewissheit bringt ausschließlich eine Untersuchung. Eine verantwortungsvolle Planung sollte die Durchführung der empfohlenen Bodenuntersuchungen nicht nur als optionale Maßnahme, sondern als grundlegende Notwendigkeit betrachten, um mögliche Risiken von vornherein auszuschließen.
Schulen
Manege frei für kleine Stars: Grundschule Nassau wird zum Zirkuswunderland

NASSAU Aufregung, Freude, Staunen, Spaß und Nervosität … eine Verbeugung und dann der tosende Applaus des Publikums. Eine eher untypische Szene in einer Grundschule. Doch drehen wir die Zeit einmal fünf Tage zurück.
In der Grundschule Nassau herrschte am Montagmorgen der vergangenen Woche reges Treiben, denn die Vorfreude war groß. Diese Woche stand nämlich ein ganz besonderes Projekt auf dem Lehrplan: Zirkusunterricht mit dem Team des Circus Baldini aus Wiesbaden.
Der Circus Baldini ist ein Familien-Zirkus, der in der 3. Generation geführt wird. Seit dem Jahre 2005 führt der Zirkus neben den traditionellen Zirkusshows Kinderzirkusprojekte durch. Ziel dieser Projekte ist es, Kinder und Jugendliche in die Zirkuswelt zu führen und sie zu selbstbewussten Akteuren vor Publikum zu machen.
So stand am ersten Tag das „große Schnuppern“ an. Das wunderbare Zirkuszelt weckte in den Kindern sofort Erinnerungen an die eigenen Zirkusbesuche. Doch dieses Mal sollten sie auf der anderen Seite stehen und als Akteure agieren. Doch wer hat welche Talente? Wer wollte was immer schon einmal ausprobieren? Die geschulten Profi-Artisten hatten einiges vorbereitet, und so war schnell klar: Die Auswahl war riesig. Trapez, Zirkusdirektor, Bodenakrobat, Clown, Tellerdreher, Jongleur, Seiltänzer, Feuerspucker und und und. Wer würde welche Rolle übernehmen?
Im Laufe der Woche wurde schließlich fleißig geübt, um Eltern, Großeltern, Tanten, Onkeln und Freunden eine Show der Extraklasse zu präsentieren. Und das war tatsächlich tief gestapelt. Was die Kinder in dieser Woche gelernt hatten, war einzigartig und dürfte das Publikum überrascht haben.
Gleich dreimal am Samstag hieß es dann: Manege frei! Spot und Magie an! Nervosität aus!
Den Anfang machte eine sensationelle Laser-Show mit bunten Tüchern und engagierten Lehrern und Kindern. Sofort spürte man die außergewöhnliche Zirkusatmosphäre und die staunenden Blicke der Gekommenen. Eine Hula Hoop Darbietung schloss sich an und verdiente sich ebenfalls einen frenetischen Applaus. „Jonglieren“ in allen Formen sorgte für weitere Begeisterung: Teller, Bälle, Ringe und Tücher flogen durch die Lüfte. Und was darf in einem Zirkus keinesfalls fehlen? Clowns natürlich! Diese sorgten für einen gehörigen Lachmuskelkater im gesamten Zirkuszelt. Ein kleines bisschen „gefährlich“ wurde es dann auf dem Drahtseil, doch Kinder und Trainer hatten nichts dem Zufall überlassen und zeigten ihr einmaliges Können. Hoch hinaus ging es dann auch bei der Darbietung der AirTrack-Gruppe, die eine großartige Auswahl an Übungen trainiert hatte. Wieder auf der „Erde“ zurück, zeigten die Bodenakrobaten, was sie gelernt hatten: Spagat, Rad, Brücke Pyramiden und spektakuläre Leiterchoreografien ließen das Publikum staunen. Aus dem Staunen heraus kamen die Gäste auch beim nächsten Programmpunkt nicht: Das Trapez! Hier bewiesen die kleinen Artisten ihren Mut und zeigten in fast schwindelnder Höhe ihr Talent. Der krönende Abschluss blieb dem jeweiligen Lehrerteam vorbehalten, die in einer sensationellen Feuershow das Programm abrundeten.
Unter tosendem Applaus bedankte sich Zirkusdirektor Rocky Charles Krämer sowohl beim Kollegium der Grundschule Nassau als auch bei allen Kindern und Gästen. Schuldirektor Thorsten Winkes schloss sich an und hob vor allem den Förderverein der Grundschule und die Leifheit-Stiftung hervor, ohne die dieses großartige Zirkusprojekt nicht hätte stattfinden können.
Eine fantastische Projektwoche mit einer zauberhaften Abschlussveranstaltung, die Lehrer, Schüler und Zuschauer gleichermaßen überrascht haben dürfte.
VG Bad Ems-Nassau
Der BEN Kurier ist wieder ein Familienbetrieb: Das Team stellt sich vor!

DORNHOLZHAUSEN Manchmal beginnen große Geschichten mit einer kleinen Idee. Als 2019 der BEN Kurier ins Leben gerufen wurde, ahnte niemand, dass daraus einmal die meistgelesene kostenfreie Online-Zeitung im gesamten Rhein-Lahn-Kreis entstehen würde.
Fünf Jahre später ist der BEN Kurier nicht nur eine etablierte journalistische Plattform, sondern auch ein lebendiges Beispiel dafür, wie viel Idealismus, Engagement und der unerschütterliche Glaube an das Richtige bewirken können – gerade in einer Zeit, in der Medien oft nur noch wirtschaftlich gedacht werden.
Dieses Jubiläum ist deshalb weit mehr als ein Rückblick. Es ist eine Würdigung all jener Menschen, die dieses Projekt tragen, ein Zeichen für Haltung im Lokaljournalismus – und ein persönliches Kapitel, das auch mir als Geschäftsführer und Gründer sehr nahe geht.
Vom Start in die Unsicherheit zum festen Anker der Region
2019 ging der BEN Kurier erstmals online – mit einem überschaubaren Team, einem kleinen Budget und einer großen Vision: Journalismus für die Menschen. Kostenlos, nah, ehrlich. Damals wusste niemand, ob das Konzept aufgehen würde. Doch wir gingen das Wagnis ein.
Die ersten Jahre waren geprägt von viel Arbeit, schlaflosen Nächten, technischen Herausforderungen – und finanzieller Unsicherheit. Freizeit? So gut wie nicht vorhanden. Doch wir hielten durch. Wir wollten uns nicht verbiegen, den Idealismus nicht verlieren, auch wenn es einfacher gewesen wäre, Kompromisse einzugehen. Doch genau das wollten wir nie.
Rückkehr zum Familienbetrieb – Ein Meilenstein
Ein bedeutender Schritt gelang uns in diesem Jahr: Die Rückführung des BEN Kuriers in den Familienbesitz. Über 90 Prozent der Anteile befinden sich heute wieder in unserer Hand.
Einziger Gesellschafter außerhalb der Familie ist noch Hani Faddoul, ein Jurist, der mit einem Anteil von unter zehn Prozent beteiligt ist. Über die Jahre entwickelte sich mit ihm ein tiefes Vertrauensverhältnis. Seine fachliche Expertise hat uns in vielen Situationen unterstützt – dafür sind wir sehr dankbar.
Dieser Schritt war für uns mehr als eine Formalität. Er ist ein klares Bekenntnis zu unseren Wurzeln und ein Symbol dafür, dass wir unseren Weg in voller Unabhängigkeit weitergehen wollen.

Ein ganz besonderer Dank gilt meiner Frau
Wenn man mich fragt, wie das alles möglich war, dann gibt es nur eine ehrliche Antwort: Ohne meine Frau Annemarie Glessing wäre es nicht gegangen. Sie hat in den schwersten Phasen hinter mir gestanden, den Rücken freigehalten, Ideen eingebracht und mit wachem Blick über die Ausrichtung des Unternehmens gewacht.
In Zeiten, in denen wir uns finanziell kaum über Wasser halten konnten, hat sie nie den Glauben verloren – auch dann nicht, als ich selbst kaum noch an mich glaubte. Sie war und ist die starke Konstante hinter dem BEN Kurier. Für all das schulde ich ihr nicht nur Dank, sondern Anerkennung.
Das Gesicht des BEN Kuriers: Ein Team voller Herz und Haltung
Was heute hinter dem BEN Kurier steht, ist ein Team, wie man es sich nur wünschen kann – bunt, empathisch, ehrenamtlich engagiert und zutiefst mit der Region verbunden.
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Anja Schrock, die mit ihrer Serie „Erzähl doch mal“ Porträts von Menschen aus der Region schreibt, die ehrlich, berührend und ungeschönt sind. Ihre Texte sind das emotionale Rückgrat des BEN Kuriers – ein Spiegelbild unserer Gesellschaft.
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Christian Meinecke aus Nassau – Sportreporter, Fußballtrainer und Schiedsrichter. Seine Reportagen, seine Bereitschaft, stundenlange Anfahrten auf sich zu nehmen, und seine Leidenschaft fürs Videohandwerk machen ihn zu einem unverzichtbaren Teil unseres Teams.
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Jennifer Schmidt, unsere angestellte Redakteurin für Loreley, Bad Ems und Lahnstein, bringt frischen Wind und ein geschärftes Auge für soziale Themen mit. Sie schreibt nicht nur über ihre Region – sie fühlt sie. Und gibt jenen eine Stimme, die sonst kaum Gehör finden.
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Jana Ludwig, Schülerin der IGS Nastätten. Ihr Praktikum bei uns war schlichtweg überragend. In kürzester Zeit beherrschte sie Videoschnitt mit Adobe Premiere Pro und übertraf alle Erwartungen. Heute arbeitet sie neben der Schule bezahlt im Redaktionsteam mit. Ihre Energie und ihr Talent sind ein Geschenk.
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Brigitte Seck aus Nassau. Als Fotografin bereichert sie uns mit einfühlsamen Bildstrecken – vor allem im kulturellen Bereich. In Zukunft wird sie diesen Bereich weiter intensivieren und verstärken.
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AJ Weber aus Nassau, der bald mit einer eigenen Radiosendung an den Start geht. Ein Mann mit Ideen, Stimme und Format – leider beim Fototermin verhindert, aber bereits fester Teil des Teams.
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Peter Schulz aus Becheln – erfahrener Radiomoderator (ehemals Kanal 10), der unser BEN Radio mit Kompetenz, Erfahrung und Leidenschaft wieder zum Leben erweckt.
Radio, Print, Online – und immer mitten im Leben
Mit dem BEN Radio haben wir ein neues Kapitel aufgeschlagen – oder besser gesagt: eines wieder geöffnet. Seit wenigen Wochen senden wir wieder – und planen eine Neuausrichtung mit neuen Formaten, Stimmen und Themen.
Doch egal ob Radio, Text, Bild oder Video: Wir glauben an vielfältigen, unabhängigen, lokalen Journalismus – gemacht für Menschen, nicht für Algorithmen.
Werbung? Ja. Aber bitte mit Haltung.
Natürlich lebt der BEN Kurier auch von Werbeeinnahmen. Doch wir machen keine Werbung um jeden Preis. Wir suchen unsere Partner sorgfältig aus.
Nicht das Produkt steht im Vordergrund, sondern die Menschen dahinter. Die Familienbetriebe. Die Unikate. Die, die wie wir für etwas stehen.
Wir sagen auch Nein – selbst wenn es wirtschaftlich schmerzt. Denn Geld ist nicht alles. Unser Ziel ist nicht Reichtum, sondern Aufrichtigkeit. Und das ist in dieser Branche fast schon eine Rarität.
Jubiläumsfeier beim Eichenfest in Dornholzhausen
Fünf Jahre BEN Kurier – das wird gefeiert! Und zwar dort, wo das Herz der Region schlägt: beim Eichenfest in Dornholzhausen.
Am 23. und 24. August 2025 feiert die Gemeinde ein Familienfest, wie es das im Rhein-Lahn-Kreis so noch nie gegeben hat. Und wir dürfen mitfeiern und mitgestalten. Zwei Tage voller Programm, Begegnungen und Ausnahmestimmung – ein echtes Highlight.
Save the date – wir freuen uns auf euch!
Danke. Von Herzen.
Zum Schluss bleibt mir nur eines: Danke.
Danke an mein Team, das durch seine Menschlichkeit, Empathie und sein unermüdliches Engagement den BEN Kurier zu dem gemacht hat, was er heute ist. Danke an alle Unterstützer, an unsere Werbepartner, die uns auf unserem Weg begleiten. Einen ganz besonderen Dank gilt dem Fotografen Jens Glessing aus Holzhausen (https://jensglessing.de/), der kostenfrei die tollen Teambilder fertigte.
Und vor allem: Danke an unsere Leserinnen und Leser. Ihr seid kritisch, klug, aufmerksam – und ihr gebt uns täglich den Antrieb, weiterzumachen. Ohne euch wären wir nichts.
Fazit: Fünf Jahre BEN Kurier – und wir fangen gerade erst an
Fünf Jahre waren eine Schule des Lebens. Hart, lehrreich – aber auch wunderschön.
Der BEN Kurier ist heute mehr denn je ein Familienunternehmen mit Haltung. Wir helfen, wo Hilfe gebraucht wird. Wir schreiben, was gesagt werden muss. Wir schauen hin – auch wenn es unbequem ist.
Wir glauben an Journalismus. Wir glauben an euch. Und wir glauben an unsere Region. (Text: Dirk Kaschinski, Geschäftsführer BEN Kurier)
Gesundheit
100 Jahre Caritas-Altenzentrum St. Josef Arzbach: 100 Jahre ein Zuhause in Arzbach

ARZBACH 100 Jahre gelebte Nächstenliebe, Fürsorge und Engagement: Das Caritas-Altenzentrum St. Josef in Arzbach feiert in diesem Jahr ein ganz besonderes Jubiläum: Seit 100 Jahren ist das Haus ein Ort der Geborgenheit, Pflege und Gemeinschaft für ältere Menschen in der Region des unteren Westerwaldes. Am Samstag, dem 24. Mai 2025, findet ab 14:00 Uhr ein festlicher Jubiläumsnachmittag im Garten des Altenzentrums statt – mit einem ökumenischen Gottesdienst, musikalischem Rahmenprogramm und einem bunten Fest für Jung und Alt.
Die Geschichte des Hauses beginnt am 21. Mai 1925, als das damalige St. Josefsheim feierlich von Bischof Dr. Augustinus Kilian eingeweiht wurde. Doch die Wurzeln reichen noch weiter zurück: Bereits 1901 nahmen die Schwestern der Kongregation der heiligen Maria Magdalena Postel ihre Arbeit im Ort auf. Mit ambulanter Pflege, Bildungsangeboten und tiefem Engagement legten sie den Grundstein für eine lange Tradition christlicher Fürsorge in Arzbach, die bis 1989 durch den Orden fortgeführt wurde.
Die Idee eines Altenheims entstand aus der Initiative des Arzbacher Bürgers Johann Vinzenz Dorn. 1925 erwarb der Caritasverband das Gebäude in der Kirchstraße und schuf dort ein erstes Zuhause für 36 pflegebedürftige Senioren. Schon bald war das Heim voll belegt, und Erweiterungen folgten – unter anderem durch die Mitnutzung des benachbarten Pfarrhauses, dem St. Johanneshaus.
Nach bewegten Jahrzehnten, geprägt von Krieg, Wiederaufbau und wachsendem Pflegebedarf, wurde 1962 mit dem Neubau in der Kemmenauer Straße ein neues Kapitel aufgeschlagen. 1994 erfolgte die Einweihung des heutigen Caritas-Altenzentrums St. Josef, das bis heute 70 Bewohnerinnen und Bewohnern ein liebevolles Zuhause bietet. Träger ist seit 2005 der Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn e. V.
Das Haus steht für professionelle Pflege und Begleitung und für ein aktives und würdevolles Leben im Alter. Die gute Zusammenarbeit mit der benachbarten Kita, den kirchlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern, Vereinen und vielen Ehrenamtlichen macht das Altenzentrum zu einem lebendigen Ort der Dorfgemeinschaft. Auch heutigen gesellschaftlichen Herausforderungen begegnet das Haus mit innovativen Ideen: Seit 2021 werden internationale junge Menschen von Bewohnern, Mitarbeitenden und der Dorfgemeinschaft herzlich willkommen geheißen und für den Pflegeberuf ausgebildet. Sie leben und lernen gemeinsam in einer eigenen Wohngemeinschaft im benachbarten alten Pfarrhaus.
Festprogramm am 24. Mai 2025
Das Jubiläumsfest beginnt um 14:00 Uhr mit einem ökumenischen Gottesdienst. Anschließend erwartet die Gäste ein buntes Programm mit Musik der Musikkapelle Koblenz-Immendorf, dem Kirchenchor „Cäcilia“ Arzbach und der Männerchorgemeinschaft Arzbach/Kadenbach. Zum Festausklang spielt das Duo Bernd Kaltenhäuser und Rainer Lehmler.
Für das leibliche Wohl ist gesorgt: Neben Kaffee und Kuchen laden kühle Getränke und ein Grillbuffet zum Verweilen ein. Auch an die kleinen Gäste ist mit Spiel und Spaß gedacht. Bei schlechtem Wetter finden die Feierlichkeiten im benachbarten Pfarrzentrum statt.
Alle Bewohnerinnen und Bewohner, deren Angehörige sowie alle Bürgerinnen und Bürger aus Arzbach und der Umgebung sind herzlich eingeladen, dieses außergewöhnliche Jubiläum gemeinsam zu feiern.
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