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VG Loreley

75 Jahre Grundgesetz: Feierlichkeiten auf der Marksburg in Braubach

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BRAUBACH Am 23. Mai wird das Grundgesetz in Deutschland 75 Jahre alt. An dieses wegweisende Ereignis erinnerte der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtspräsident Professor Dr. Lars Brocker auf der Marksburg oberhalb von Braubach. Eingeladen hatte der Loreley Verbandsbürgermeister Mike Weiland. »Die Würde des Menschen ist unantastbar«, so beginnt das Grundgesetz in Deutschland. »Der Mensch steht im Mittelpunkt. Nicht der Deutsche, der Christ, der Heterosexuelle oder der Nichtbehinderte. Einzig der Mensch steht im Mittelpunkt. Wir müssen alles dafür tun, dass nicht rechtsextreme oder andere Extremisten in die Verantwortung kommen könnten«, führt der Landtagsabgeordnete Roger Lewentz aus.

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Mitorganisiert hat die Veranstaltung das Wilhelm-Hofmann-Gymnasium aus St. Goarshausen. Gerade jungen Menschen sind in der Verantwortung, dass das Grundgesetz wehrhaft bleibt und nicht aufgeweicht wird. „Beim deutschen Grundgesetz stehen die Menschenrechte an erster Stelle. Das ist nicht üblich auf der ganzen Welt“ teilt der 12.-Klässler Ricardo Tönges mit. »Es ist wichtig, dass das Bewusstsein zum Grundgesetz nicht nur in die Großstädte gehört, sondern auch in alle kleinen Gemeinden«, spricht der rheinland-pfälzische Verfassungspräsident Prof. Dr. Lars Brocker.

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Vielfach stellt sich die Frage nach der Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes. Dabei ist es der Text, auf dem die deutsche Freiheit fußt und die mittlerweile immer häufiger von innen heraus versucht wird, anzugreifen. Die Hüter des Grundgesetzes sind die Verfassungsrichter der Länder und des Bundes. Es ist kein statischer, sondern flexibler Gesetzestext, der sich der Gegebenheit angepasst hat. Seit 1949 wurden durch über 60 Änderungsgesetze insgesamt 200 Grundgesetzartikel geändert. 83 Artikel blieben unverändert. Siebenmal wurden Grundrechtsabschnitte verändert.

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In Stein gemeißelt war das Grundgesetz nie. Es gibt lediglich eine Ewigkeitsklausel, die in Artikel 79 Absatz 3 besagt, dass eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig. Damit wird eine Gleichschaltung zu einem Zentralstaat wie 1933 verhindert. Außerdem darf die Garantie der Menschenwürde nicht angetastet werden oder ein Abbau des Rechtsstaat- oder Demokratieprinzips versucht werden. Alles andere darf durchaus verändert werden.

Das Grundgesetz ist die Garantie für ein freiheitliches Leben in Deutschland

Ohne solche Änderungen gäbe es zum Beispiel keine Bundeswehr. Das sah das ursprüngliche Grundgesetz nicht vor. Seit 1986 gibt es die Notstandsregelungen. Zum Artikel 20, der die demokratischen Prinzipien beschreibt, fügte man einen vierten Abschnitt hinzu der besagte, dass gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Bis 1992 hieß es im Grundgesetz: »Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.« Heute ist das aufgeweicht. Auch die Unverletzlichkeit der Wohnung ist heute in bestimmten Fällen nicht mehr so unverletzlich. Der Umweltschutz spielte 1949 kaum eine Rolle, jetzt findet sich in Artikel 20a ein eigenes Gesetz dafür, dass auch den Tierschutz beinhaltet. 2021 kam der nächste große Versuch, eine Grundgesetzänderung herbeizuführen. Dabei ging es darum, dass Kinderrechte in das Buch mit aufgenommen werden. Am Ende fand sich dafür noch keine Mehrheit.

In dem bedrückenden Film Schindlers Liste sagte der jüdische Buchhalter Izak Stern: „Diese (Namens-)liste bedeutet Leben“. Gleichermaßen ist das Grundgesetz die Garantie für ein freiheitliches Leben in Deutschland, auf das wir uns alle berufen dürfen. Für die Überlebenden des 2. Weltkriegs keine Selbstverständlichkeit. Sie mussten erst lernen und erkennen, dass jeder Mensch den gleichen Wert hat unabhängig seines Geschlechts, Religion, sexuellen Orientierung, Herkunft oder Hautfarbe.

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Heute sollte es eine Selbstverständlichkeit geben. Frauen heiraten Frauen und Männer ehelichen sich mit Männern, das Geschlecht ist nicht mehr nur Mann oder Frau, sondern vielleicht auch divers und die Religionsausübung in Freiheit ist Normalität, wenn denn nicht schon wieder Unbelehrbare versuchen würden an genau diesen Grundrechten zu sägen. Sie werden längst wieder laut. Die Rede ist vom Verbot des Schwangerschaftsabbruchs, Beschneidung des Asylrechts, häuslichen Pflichten der Frauen und keine gleichgeschlechtlichen Ehen und schon gar nicht mit Kindern.

Wehret den Anfängen heißt auch hier die Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes stärken. Gerade deswegen freute sich der Loreley-Verbandsbürgermeister Mike Weiland den Festakt in der Marksburg mit den Schülern des Wilhelm-Hofmann-Gymnasiums erleben zu dürfen, denn nach einem Festakt ist vor spannenden Gesprächen mit der jugendlichen Zukunft, die später dafür verantwortlich ist, dass das Grundgesetz beständig bleibt.

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VG Loreley

Bornich ohne Internet: Wie die Deutsche Glasfaser an ihrer Verantwortung scheiterte

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Foto: BEN Kurier
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BORNICH Bornich hat wieder Internet – und das ist gut so. Aber war es das schon? Nicht wirklich. Nachdem die Deutsche Glasfaser es versäumt hatte, ihre Telefonrechnung beim lokalen Stromanbieter zu bezahlen, kappte dieser kurzerhand die Leitung – und vorbei war es mit der Internetwelt. Täglich gab es neue Informationen darüber, wann es wieder eine Netzverbindung geben würde, doch alle waren am Ende obsolet. Die Deutsche Glasfaser teilte mit, dass es zu einem Übermittlungsfehler bei der Rechnungszustellung gekommen sei und eine Zuordnung daher nicht möglich gewesen wäre. Zwischenzeitlich habe man das jedoch mit dem Energieversorger geklärt. Das ist schön – doch warum dauerte es dann insgesamt eine Woche, bis die Menschen wieder am Netz waren?

Üblicherweise reagiert ein Stromanbieter bei einer gesperrten Leitung sehr zügig, sobald die Rechnung beglichen ist. Doch hier dauerte es bei einer kritischen Infrastruktur erstaunlich lange. Selbstverständlich hatten wir auch den Energieversorger schriftlich angefragt. Zunächst wurde mitgeteilt, dass aus rechtlichen und datenschutzrechtlichen Gründen keine Informationen zu Kundenbeziehungen gegeben werden könnten. Doch unsere Anfrage ging deutlich weiter: Wir wollten wissen, ob ein Energielieferant bei solch einschneidenden Maßnahmen für die Bevölkerung nicht auch den Bürgermeister vorab informieren kann.

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Vorgestern erhielten wir von der Syna (Süwag) überraschenderweise ein weiteres Schreiben mit einer ergänzenden Pressemitteilung: Die Syna GmbH ist gesetzlich verpflichtet, die Sperr- und Entsperraufträge der entsprechenden Stromlieferanten als zuständiger Netzbetreiber umzusetzen. Jedes Jahr führt die Syna beispielsweise rund 3.000 solcher Sperrungen durch, die größtenteils in automatisierten Prozessen bearbeitet werden. Im vorliegenden Fall hat die Syna die Sperrung des Zählers im Auftrag der Süwag Vertrieb AG & Co. KG am 24.03.2025 vorgenommen und am 31.03.2025 wieder aufgehoben, sodass die Stromversorgung für die Glasfaserinfrastruktur wiederhergestellt wurde.
Aus Sicht der Süwag Vertrieb AG & Co. KG verhält sich die Sachlage wie folgt: Grundsätzlich ist die Sperre einer Lieferstelle immer der letzte Schritt. Einer Stromsperre geht immer ein mehrstufiges Mahnverfahren voraus, in dem der Kunde mehrfach auf Zahlungsrückstände und die Folgen der Nichtzahlung aufmerksam gemacht wird. Die gesetzlichen Regelungen des § 19 Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) zur Unterbrechung der Versorgung werden in dem Prozessablauf eingehalten. Die betroffene Anschlussstelle ist in der Grundversorgung des Süwag-Vertriebs und wird in diesem Kontext wie ein normaler Hausanschluss betrachtet und beliefert. Der Kunde – hier die Deutsche Glasfaser – ist nach der Stromgrundversorgungsverordnung grundsätzlich verpflichtet, sich um die ordnungsgemäße Anmeldung und Erfüllung der Vertragspflichten der jeweiligen Lieferstelle zu kümmern. In dem vorliegenden Fall ist dies nicht erfolgt. Diese fehlerhafte Datenlage führte schlussendlich zum Sperrauftrag und zur von der Syna ausgeführten Sperrung. Mittlerweile wurde die Datenlage geklärt und die offenen Zahlungen geleistet. Seit Montag, dem 31. März, hat die Süwag daher die Versorgung wieder aufgenommen und die Glasfaserinfrastruktur wird wieder mit Strom versorgt.

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Moment einmal: Ein mehrstufiges Mahnverfahren, in dem explizit auf Zahlungsrückstände hingewiesen wird – und das soll bei der Deutschen Glasfaser untergegangen sein?
Dabei ergibt sich noch ein ganz anderes Problem: Der Energielieferant, der hier als Grundversorger fungierte, hat rechtlich alles richtig gemacht – Leistung erbracht, und dafür möchte er natürlich bezahlt werden. Doch hier stellt sich eine andere, bislang unbeantwortete Frage: Natürlich gibt es den Datenschutz – aber wie weit ist es verantwortbar, dass im Vorfeld nicht einmal der Ortsbürgermeister informiert wird? Immerhin sprechen wir hier von einer kritischen Infrastruktur.

So kam es, dass der Bornicher Bürgermeister Elias Metz ohne Vorwarnung vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Strom aus, Leitungen gekappt. Gerade ältere Menschen haben da ein richtiges Problem. Viele nutzen einen Notfallknopf am Arm, der im Ernstfall Leben retten kann: Einmal drücken – der Alarm wird ausgelöst – und Mitarbeiter oder Rettungsdienste können reagieren. All das funktioniert jedoch nur, wenn die Internetverbindung steht. Denn auch Senioren sind heutzutage in der Regel mit modernem Breitband ausgestattet und telefonieren nicht mehr über eine ISDN-Leitung.

Hier stellt sich dann auch die Frage der Verantwortung – und ob der Bundesgesetzgeber in solchen Fällen nicht nacharbeiten muss.

Eine Sperre bei einem Versorger mit Breitband hat erhebliche Folgen – nicht nur für Privatpersonen, sondern besonders für Unternehmen. Und wie geschildert, kann es sogar lebensgefährlich werden, wenn die Telefonleitungen gekappt sind.

Am Montagabend fiel die Leitung aus – wegen einer unbezahlten Stromrechnung. Doch warum dauerte es nahezu eine Woche, bis der Anschluss wieder freigegeben wurde? Auch hier dürfte das Verständnis gering sein, wenn man in der Pressemitteilung der Syna liest, dass die Versorgung nach Zahlung „umgehend“ wiederhergestellt worden sei.
Als Endverbraucher weiß man: Eine Überweisung auf ein anderes Konto darf laut BaFin maximal 24 Stunden dauern. Häufig sind auch Sofortüberweisungen möglich, die unmittelbar auf dem Konto des Empfängers sichtbar sind. Man darf also durchaus spekulieren, ob die Deutsche Glasfaser die Situation unterschätzt hat – oder ob es Schwierigkeiten gab, die Summe überhaupt zu begleichen.

Für die Menschen in Bornich und Weisel bleibt es eine unbefriedigende Situation, die ein mulmiges Gefühl hinterlässt.

Und hier muss weitergedacht werden: Der öffentliche Druck durch die Medien – insbesondere durch den BEN Kurier und den SWR – erhöhte den Druck auf den Betreiber Deutsche Glasfaser erheblich. Zusätzlich schaltete sich der Loreley-Verbandsbürgermeister Mike Weiland ein und stellte einige nicht unwesentliche Fragen – an den Energielieferanten, aber besonders an die Deutsche Glasfaser.

Ende gut, alles gut? Wohl eher nicht.

Die Deutsche Glasfaser steht nicht erst seit diesem Vorfall in der Kritik. In einem Artikel auf Firmenbild zeichnet sich ein besorgniserregendes Bild des Unternehmens ab (siehe hier). Zwar ist das Unternehmen nicht insolvent – aber finanziell rosig sieht die Lage nicht aus. Auffällig ist der Rückzug der Deutschen Glasfaser aus bereits begonnenen oder nie gestarteten Projekten.

Besonders betroffen war die Gemeinde Herxheim in der Südpfalz. Auch im Landkreis Cochem-Zell wurden in mehreren Gemeinden die Arbeiten nie begonnen. Und das ist sicherlich kein Einzelfall: Bundesweit liest man von Rückzügen der Deutschen Glasfaser aus Ausbaugebieten und von der Nichterfüllung bestehender Verträge.
Dazu zählen auch Städte wie Alzey, Borgfeld, Bitterfeld, Schlangen, Löhne oder Brookmerland in Ostfriesland.

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VG Loreley

Kirschblüten-Picknick im Mittelrheintal

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Foto: © Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal | Katja Verhoeven
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LORELEY Jedes Jahr im April verwandeln zahlreiche Kirschbäume das Mittelrheintal in ein weißes Blütenmeer. Anlass genug, sich die Picknick-Decke zu schnappen, einen Spaziergang durch die Streuobstwiesen zu machen und die Schönheit der blühenden Kirschbäume zu feiern. Dazu lädt das Kirschblüten-Picknick am 13. April ab 13.00 Uhr in die Streuobstwiesen rund um Filsen am Rhein ein!

In der kleinen Rheingemeinde Filsen wird der Sortenschatz der vielfältigen Kirschsorten aus dem Mittelrheintal in einem einzigartigen Sortengarten erhalten, in dem weit mehr als 200 Bäume gepflanzt worden sind. Ähnlich wie in Japan, wo die sogenannten „Hanamis“ (=Blüte Betrachten) als traditionelle Kirschblütenfeste seit Jahrhunderten tief in der japanischen Kultur verwurzelt sind, erfreut sich auch das Fest zur Kirschblüte im Mittelrheintal einer immer größeren Beliebtheit. Daher laden der Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal, die Gemeinde Filsen und der Heimatverein Filsenerneut zum gemeinsamen „Kirschblüten-Picknick“ ein.

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Vor Ort erwartet der Heimatverein die hungrigen Gäste mit Kirschspezialitäten, Kaffee und Kuchen. Die Imkerei Schneider stellt nicht nur ihre Arbeit vor, sondern hat selbstgemachte Honigwaffeln mit heißen Kirschen im Angebot. Die BUGA2029 GmbH und die BUGA-Freunde informieren zum Großevent „Gartenschau“. Viel Wissenswertes um die Kirschen und die einmalige Sortenvielfalt und deren Geschmackspotenzial zeigt Mittelrhein-Kirschen-Experte Frank Böwingloh. Die internationale Initiative SlowFood mit dem Convivium Rhein-Mosel erklärt, was es mit ihrem Slogan „Gut-Sauber-Fair“ und der „Arche des Geschmacks“ auf sich hat, bei der auch die Mittelrhein-Kirsche als Passagier an Bord ist. Wer direkt etwas für den Sortenerhalt tun möchte, kann bei der Baumschule Neuenfels Buschbäume und Halbstämme der alten Sorten für den Hausgarten erwerben – nur solange der Baumvorrat reicht! Auch die Welterbe-Rose „Zauber der Loreley“ wird durch Blumen-Storm zum Kauf angeboten. Der Naturpark Nassau informiert über seine Arbeit und von der gegenüberliegenden Rheinseite kommt der „Grüne Daumen“ aus Spay und zeigt Nistkästen und Insektenhotels. Sportlich geht es beim Kirschstein-Weitspuck-Wettbewerb zu: die weitesten Kirschsteinspucker können wieder die beliebten kirschroten Gießkannen gewinnen.

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Der Nachmittag im Sortengarten wird von „Latin&More“ aus Lorch begleitet, die mit lässigen Gitarrensounds die Obstwiese zum Grooven bringen. Ein Highlight ist in diesem Jahr die Verlosung von Bäumen der Mittelrhein-Kirsche durch die Osterspaier Martinimarkt-Königin Lara um 15:30 Uhr.

Die Veranstaltung startet um 13.00 Uhr. Geparkt wird auf dem Wanderparkplatz am Rheinufer von Filsen. Von dort folgt man der Ausschilderung „Filsener Kirschenpfad“, um das Kirschblüten-Picknick zu finden. Auch ab dem Bahnhof ist der Kirschenpfad ausgeschildert (ca. 10 Minuten Fußweg). Direkt vor Ort gibt es keine Parkmöglichkeiten! Der Rhein-Steig, von Kamp-Bornhofen oder Osterspai kommend, führt unmittelbar am Kirschblüten-Picknick vorbei!

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Weiland/Pusch: Deutsche Bahn muss Verantwortung übernehmen und sich zu mehr Lärmschutz verpflichten

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Foto: VG Loreley | Pusch-Weiland
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ST. GOARSHAUSEN Die Bürgerinitiative im Mittelrheintal gegen Umweltschäden durch die Bahn (BI) um ihren langjährigen Vorsitzenden Willi Pusch hat ein Rechtsgutachten vorgestellt, dass einem möglichen Klageverfahren gegen die Deutsche Bahn (DB) gute Erfolgsaussichten bescheinigt. Im Kern geht es darum, dass sich die DB bei den Baumaßnahmen zum geplanten Hochleistungskorridor 2026 an der rechtsrheinischen Bahnstrecke nicht auf den sog. Bestandsschutz berufen kann.

Das hätte zur Folge, dass die DB aufgrund der vorgesehenen weitgreifenden Veränderungen an der Strecke ein umfangreiches Genehmigungsverfahren durchlaufen und damit auch mehr Lärmschutz für die Anliegergemeinden und die Menschen ergreifen und bezahlen muss, was bislang seitens der DB nur im Rahmen der Freiwilligkeit erfolgt. „Das erhöht den Druck auf die DB, wenn sie an ihren Maßnahmen im Jahr 2026 festhält, und muss zum Wohle der Menschen und der Entwicklung des Mittelrheintals in einer Selbstverpflichtung der DB im Zuge des Hochleistungskorridors münden“, so die klare Forderung von Willi Pusch und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Loreley, Mike Weiland, im Gespräch nach der Vorstellung des Gutachtens.

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Der Hochleistungskorridor 2026 bringt für das Mittelrheintal einige positive Veränderungen: Bahnhöfe werden noch vor der BUGA29 saniert und optimiert aufgewertet. Nach Angaben der DB InfraGo soll der Schienenpersonennahverkehr wieder reibungsloser und pünktlicher verlaufen. Zudem wird die über Jahrzehnte auf Verschleiß gefahrene Bahnstrecke umfassend modernisiert und technisch aufgerüstet. „Das sind sinnvolle Maßnahmen in einer Zeit, in der immer mehr Güter auf die Bahn gehören“, so Mike Weiland und Willi Pusch.

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Allerdings räumte selbst ein Vertreter der Bahn bei der jüngsten Vorstellung des Hochleistungskorridors 2026 im Verbandsgemeinderat ein, dass die Umstellung des Signalsteuerungssystems vom sogenannten Blockabstand auf den Bremsabstand eine erhöhte Zugkapazität ermöglicht. Konkret bedeutet das: Während Züge bisher nur in festgelegten Signalblock-Abständen fahren konnten, werden sie künftig im kürzeren Bremsabstand verkehren können – also so, dass sie noch rechtzeitig stoppen können, falls der vorausfahrende Zug anhält. Laut Einschätzung der BI führt diese Änderung zu einer 30 – 40-prozentigen Erhöhung der Zugdurchfahrten – und damit nicht nur von Personenzügen, sondern vor allem von lauten Güterzügen.

Daher muss sich die DB zwingend zu mehr Lärmschutzmaßnahmen verpflichten, bevor der Bau des Hochleistungskorridors 2026 beginnt“, fordern Mike Weiland und Willi Pusch. Die BI verfolgt derzeit (noch) nicht das Ziel, unmittelbar eine Klage gegen die DB einzureichen, da sie die Modernisierung der Strecke nicht grundsätzlich verhindern will. Dennoch sieht sie die Bahn in der Pflicht, weitere Lücken im Lärmschutz entlang der rechten Rheinstrecke zu schließen – nicht zuletzt, um einer möglichen Klage vorzubeugen. Diesen Weg kann Bürgermeister Mike Weiland gut mitgehen. Auch zahlreiche der sieben Gemeinden und Städte entlang der Strecke von Braubach bis Kaub in der VG Loreley wurden im Rechtsgutachten betrachtet und festgestellt, dass dort Lärmwerte um ein Vielfaches überschritten werden, die eigentlich an Neubaustrecken gelten. Obwohl die DB immer wieder betont, dass sie sich mit den Maßnahmen des Hochleistungskorridors im Bestandsschutz bewege, ist nicht sicher, ob ein Gericht diese Einschätzung teilen würde. Daher sollte die Bahn nicht länger auf diesem unsicheren Standpunkt verharren, sondern aktiv werden: Sie muss sich verbindlich dazu verpflichten, dass bestehende Lücken im Lärmschutz oder anderen Schutzmaßnahmen umgesetzt oder geplant werden. Diese Verpflichtung muss spätestens bis zum Baustart des Hochleistungskorridors feststehen.

Deren Umsetzung könne dann innerhalb einer verbindlichen festgelegten Frist erfolgen, bestätigt auch Willi Pusch. Gemeinsam mit Mike Weiland will er der DB nun eine klare Frist für eine Selbstverpflichtung setzen. Mit entsprechenden Schreiben werden sich Bürgermeister Mike Weiland und der BI- Vorsitzende Willi Pusch nun an verschiedene Stellen wenden, um auf das Rechtsgutachten, dessen mögliche Folgen und ihre Forderungen hinzuweisen. Auch während der aktuellen Koalitionsverhandlungen pochen Weiland und Pusch auf zusätzlichen Lärmschutz sowie eine Entscheidung über die seit Langem diskutierte Alternativtrasse für den Güterverkehr außerhalb des Mittelrheintals.

Sichtlich verärgert erklärt Mike Weiland: „Ein Schreiben an den inzwischen aus dem Amt geschiedenen Bundesverkehrsminister Dr. Wissing (ehemals FDP, jetzt parteilos) zur Alternativtrasse und Hochleistungskorridor blieb bis heute unbeantwortet. Ebenso wenig gab es Reaktionen auf Briefe zur Frage der Welterbeverträglichkeit des Hochleistungskorridors an das UNESCO-Welterbe-Zentrum Paris und die deutsche Koordinierungsstelle Welterbe beim Auswärtigen Amt in Berlin – und das, obwohl sie extra auf Anraten des rheinland-pfälzischen Innenministeriums ins Englische übersetzt waren.“ Weiter kritisiert er: „Bei jeder Einzelbaumaßnahme, die in Realität auf den Punkt gebracht null Auswirkung auf das Welterbe hat, müssen wir uns strengen Vorgaben der Baugenehmigungs- und Denkmalschutzbehörden unterwerfen. Wir müssen Farbe, Form und Gestaltung akribisch abstimmen, uns jede Maßnahme mühsam von oben absegnen lassen und nehmen oft erhebliche Mehrkosten in Kauf. Doch wenn es um die entscheidende Frage geht, ob der Hochleistungskorridor der DB mit dem Welterbe überhaupt vereinbar ist, ziehen sich genau jene Behörden, die angeblich für den Schutz des Welterbes zuständig sind, aus der Verantwortung. Weiland bringt seine Empörung auf den Punkt: „Hier wird nicht nur mit zweierlei Maß gemessen – vielmehr lassen diese Behörden die großen Akteure, die das Tal wirklich nachhaltig verändern und die Bevölkerung beeinträchtigen, einfach gewähren.

 

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