Politik
Nicht nur die Ampel: Auch AFD und CDU stimmten für das Ende der KFZ-Steuerbefreiung für Traktoren!

RHEIN-LAHN Aus einem heute erschienenen Artikel der BILD Zeitung geht hervor (Artikel hier), dass das seinerzeit geplante Ende der KFZ-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge kein Alleingang der Ampel-Regierung war, sondern alle Parteien seit Januar 2023 an der Änderung mitgearbeitet haben sollen.
Bereits Ende Januar 2023 soll der Rechnungsprüfungsausschuss den Bundesrechnungshof-Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen und von der Bundesregierung verlangt haben, dass jedwede Vergünstigung geprüft und veraltete Regelungen gestrichen oder geändert werden. Proteste soll es dazu weder von der Ampel-Regierung, noch von der AFD oder CDU gegeben haben. Damit fiel der Beschluss einvernehmlich.
Im November 2023 sollen jede Ausnahmen seitens des FDP geführten Finanzministeriums überprüft worden seien. Alle bisherigen Anwendungen sollten bleiben, mit Ausnahme der KFZ-Steuerbefreiung bei den Landwirten. Laut dem Landwirtschaftsminister Özdemir und Finanzminister Linder wurde ein Ersatz durch Erleichterungen mit Förderprogrammen in Erwägung gezogen. Am 13. Dezember beschließen Scholz, Habeck und Lindner, dass die Kfz-Steuer für landwirtschaftliche Fahrzeuge 2024 kommen soll.
Mitte Dezember 2023 beschließt der Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig, mit den Stimmen der AFD und CDU, dass Finanzminister Lindner einen Gesetzentwurf präsentieren soll
Mitte Dezember 2023 beschließt der Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig, mit den Stimmen der AFD und CDU, dass Finanzminister Lindner einen Gesetzentwurf präsentieren soll, der die Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge schnellstmöglich aufhebt, doch dazu sollte es nicht mehr kommen. Der Proteste der Landwirte formiert sich und die Ampel-Regierung verwirft am 04. Januar 2024 die Pläne.
Geblieben ist die Doppelmoral und plötzlich will keiner was davon gewusst haben. Die Bauern- und landwirtschaftlichen Verbände taten gut daran, sich von keiner Partei instrumentalisieren zu lassen. Auf vielen Kundgebungen, auch im Rhein-Lahn-Kreis, schlossen sie jedwede politische Einflussnahme aus. Dennoch versuchte sich besonders die AFD mit den Demonstranten zu solidarisieren und den Protest für die eigene politische Agenda zu nutzen, doch genau das ging gehörig schief. Bei der Kundgebung des Bauernverbands Rhein-Lahn vor dem Kreishaus in Bad Ems erteilte der Vorsitzende Thorsten Zellmann den Rechtspopulisten eine klare Abfuhr: »Wenn ihr die Kraft der Bauern ausgesucht habt, um uns als Vehikel zu nutzen für eure kruden Ideen, seid ihr bei uns falsch. Geht heim und macht euren eigenen Widerstand, aber eins verspreche ich euch: Wenn das passiert, werde ich meinen Berufsstand motivieren, gegen euch zu demonstrieren. Die Variante, dass wir einmal Seite an Seite marschieren, ist äußerst gering.«
Während in einzelnen Bundesländern die Kundgebungen der Bauern- und landwirtschaftlichen Verbände versucht wurde durch AFD-Anhänger zu unterwandern, steht gleichzeitig im Grundsatzprogramm der Partei, dass sie die EU-Subventionen nach dem Gießkannenprinzip sowie bürokratischer Überreglementierungen Schritt für Schritt zurückfahren will.
Bereits morgen werden zahlreiche Bauern aus der Region mit Reisebussen nach Berlin fahren, um an der zentralen Kundgebung in der Hauptstadt teilzunehmen. In erster Linie richtet sich der Protest gegen die Aufrechterhaltung des Beschlusses zur stufenweisen Abschaffung des Agrardiesels. 18 Länder in der Europäischen Union unterstützen die heimischen Landwirte mit finanziellen Erleichterungen beim Kraftstoff für landwirtschaftliche Fahrzeuge. Drei Länder der EU bieten keine Unterstützung für ihre Bauern.
Mittlerweile geht es den betroffenen Landwirten längst nicht mehr alleine nur um den Agrardiesel. Der Protest richtet sich auch auf die bürokratischen Hürden, die einen großen Teil der Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Die Bauern hoffen auf eine Überarbeitung und Erleichterung für die Zukunft. Sie möchten auf den Feldern Lebensmittel produzieren und nicht im Anschluss noch zeitintensiv mit übermäßigen bürokratischen Hürden gefesselt werden.
Während sich über die Ampel-Regierung der Wut der Landwirte entbrannte, ducken sich die anderen Parteien weg und waschen ihre Hände in Unschuld, doch genau das funktioniert nicht. Keine der vorherigen Bundesregierungen schaffte es, die bürokratischen Hürden der Landwirte zu beseitigen. Im Gegenteil. Immer mehr Zeit müssen die Bauern seit Jahrzehnten am Schreibtisch verbringen, um Anträge auszufüllen, um die schweren vorgegebenen Normen zu erfüllen, damit sie überhaupt an ihr schwer verdientes Geld kommen. Während der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) im Jahre 2000 die Agrardieselbeihilfe für Landwirte einführte, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Vergleich zu den anderen Mitgliedsstaaten zu stärken, wurden von 2005 bis 2021 unter der CDU geführten Bundesregierung der Kanzlerin Angela Merkel die bürokratischen Hürden für die Landwirte massiv erhöht.
Doch genau davon möchte heute keiner mehr etwas wissen, aus der größten Oppositionspartei im Bundestag. Verantwortung betrifft hierbei nicht nur die Regierungsparteien, sondern alle, die jahrzehntelang vorher an den Subventionsbeschlüssen mitgearbeitet haben und da darf sich keiner heuchelnd wegducken.
Dabei darf eines nicht übersehen werden: Bundespolitik ist nicht Landes- oder gar Regionalpolitik. Schon frühzeitig rügte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu-Dreyer das Vorhaben der Bundesregierung und forderte ein Umdenken. Ähnlich äußerte sich auch die FDP Agrarministerin Daniela Schmitt. Regional im Rhein-Lahn-Kreis herrscht parteiübergreifend Konsens. Verständnis für die Proteste der Landwirte und die Zusicherung der kommunalen Unterstützung kommt vom Landrat Jörg Denninghoff, dem Loreley-Verbandsbürgermeister Mike Weiland, von Nastättens Verbandsbürgermeister Jens Güllering und dem SPD-Kreisvorsitzenden Carsten Göller.
Sie möchten allesamt nach ihren Möglichkeiten die heimischen Bauern unterstützen, ohne das Ansehen ihres Parteibuchs. Vielleicht können da die Bundespolitiker mit den Oppositionsparteien noch etwas lernen von den Landes- oder Kommunalpolitikern, die nahe bei den Bauern und ihren Problemen im Alltag sind und praktikable Lösungen suchen.
Politik
Neues Jagdgesetz: Jäger protestieren vor dem Kreishaus in Bad Ems

BAD EMS Mit der geplanten Reform des Landesjagdgesetzes in Rheinland-Pfalz verschieben sich die Kräfteverhältnisse im Revier: Die Rechte von Grundstückseigentümern werden gestärkt, während Jagdpächter mit Einschränkungen rechnen müssen. Die Folge: scharfer Protest aus der Jägerschaft – zuletzt vor dem Kreishaus in Bad Ems, wo sich rund 120 Jäger versammelten, um ihrem Unmut öffentlich Luft zu machen.
Rheinland-Pfalz steht vor einer grundlegenden Reform des Landesjagdgesetzes – und die Diskussionen darüber sind hitzig. Während Umwelt- und Naturschutzverbände den Entwurf begrüßen, kommt aus jagdlichen Kreisen scharfer Gegenwind. Insbesondere die geplanten Änderungen rund um den Waldumbau und Mindestabschussquoten sorgen für Unmut.
Kern des neuen Gesetzes ist die stärkere Ausrichtung der Jagd auf die klimabedingt notwendige Walderneuerung. Um eine natürliche Verjüngung des Waldes zu ermöglichen, sollen künftig neue Jagdkonzepte entwickelt werden, die regional zwischen Jagdausübungsberechtigten und Verpächtern abgestimmt werden. Wenn Wildverbiss die Entwicklung des Waldes stark behindert, können Behörden Mindestabschusszahlen festsetzen – im Zweifelsfall auch verbindlich anordnen.
Die Kritik aus der Jägerschaft ist deutlich. Es wird befürchtet, dass das neue Gesetz zu einem massiven Anstieg der Abschüsse führen könnte, ohne ausreichende Berücksichtigung wildbiologischer Zusammenhänge. In der Folge sehen sich viele Jäger in ihrer Rolle einseitig belastet und stellen die Ausgewogenheit des Entwurfs infrage.
Besonders umstritten sind die neuen Eingriffsrechte für Grundstückseigentümer. Diese können künftig bei Wildschäden selbst zur Jagd greifen oder Dritte bestimmen – auch zusätzlich zum Jagdpächter. Bei einer Nutzung von mehr als 50 Prozent der bejagbaren Fläche erhalten Eigentümer sogar ein Mitspracherecht bei den Abschussplänen – bis hin zur Möglichkeit der Kündigung bestehender Pachtverhältnisse.
Naturschutzverbände begrüßen die Reform. Aus ihrer Sicht ist der Wildbestand in vielen Regionen zu hoch, was die natürliche Waldverjüngung erheblich erschwere. Sie sehen die Novelle als überfällig an – gerade mit Blick auf die fortschreitende Klimakrise, den Rückgang der Artenvielfalt und die Herausforderungen einer ökologisch tragfähigen Waldbewirtschaftung.
Die Reform ist nicht neu auf dem politischen Tableau: Über Jahre hinweg wurde darum gerungen. Auch in anderen Bundesländern verliefen ähnliche Reformprozesse nicht ohne Widerstand. In Rheinland-Pfalz wurde der Entwurf über längere Zeit mit unterschiedlichen Interessengruppen abgestimmt.
Umweltministerin Katrin Eder betont, dass es sich um einen breit abgestimmten Kompromiss handelt, der sowohl den Koalitionsvertrag als auch die Anforderungen an den Schutz und die nachhaltige Entwicklung der Wälder berücksichtigt. Mit dem Beschluss im Ministerrat ist das Gesetz einen bedeutenden Schritt weiter – die Einbringung in den Landtag soll zeitnah erfolgen. In Kraft treten könnte es dann ab April 2027.
Politik
Streit um Straßenausbaubeiträge: CDU fordert Abschaffung – SPD warnt vor Folgen für Kommunen

POLITIK In der 88. Plenarsitzung des rheinland-pfälzischen Landtags trafen am Mittwoch zwei entgegengesetzte Positionen frontal aufeinander: Die CDU-Fraktion forderte die komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, während die SPD vor einem schwerwiegenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung warnte. Im Zentrum der Debatte standen die Fragen der Gerechtigkeit, der Finanzierung und der politischen Verantwortung gegenüber Kommunen und Bürgern.
CDU: „Öffentliche Straßen sind eine Aufgabe für alle“
Die CDU-Landtagsfraktion hat ihren Gesetzentwurf zur Abschaffung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge eingebracht. Fraktionschef Gordon Schnieder erklärte, es sei an der Zeit, Eigentümerinnen und Eigentümer zu entlasten: »Öffentliche Straßen, Wege und Plätze dienen der Allgemeinheit. Ihr Ausbau darf keine übermäßige Belastung für Einzelne bedeuten.«
Künftig sollen die Kommunen pauschal jährlich rund 10.000 Euro pro Straßenkilometer aus Landesmitteln erhalten – ohne bürokratisches Antragsverfahren. Schnieder betonte: »Wir stehen für eine bürgernahe Politik und eine effiziente Verwaltung.«
Die CDU verweist auf andere Bundesländer, in denen die Beiträge bereits abgeschafft oder den Kommunen freigestellt wurden. Rheinland-Pfalz sei das letzte Flächenland, das an einer verpflichtenden Regelung festhalte.
SPD: „Ein gefährlicher Vorschlag zu Lasten der Allgemeinheit“
Benedikt Oster, SPD-Abgeordneter und Mitglied des Innenausschusses, widersprach vehement: »Der CDU-Entwurf klingt auf den ersten Blick bürgerfreundlich – ist in Wirklichkeit aber ein populistisches Umverteilungsmodell nach dem Gießkannenprinzip.« Er warnte davor, dass eine Abschaffung der Beiträge nicht nur die Planungssicherheit der Kommunen gefährde, sondern auch zu einer ungerechten Belastung der Allgemeinheit führe.
Die SPD sieht die Beiträge als Instrument kommunaler Selbstverwaltung und verweist auf die Vorteile für Anlieger durch steigende Grundstückswerte nach einem Straßenausbau. »Warum sollen Mieter und Menschen ohne Eigentum künftig über Steuern für den Vorteil Einzelner aufkommen?«, so Oster.
Ein vollständiger Systemwechsel, so die SPD, sei zudem weder gerecht noch haushaltspolitisch vertretbar. Auch der Vorschlag der CDU, die Finanzierung aus Rücklagen zu stemmen, sei unseriös. Rücklagen wie die Gigabit-Rücklage oder die Haushaltssicherungsrücklage seien für andere Aufgaben vorgesehen.
Kommunale Spitzenverbände und der Bund der Steuerzahler uneins
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz spricht sich gegen eine pauschale Abschaffung aus. Geschäftsführer Dr. Karl-Heinz Frieden betonte, dass die Beiträge bei differenzierter Anwendung ein funktionierendes Finanzierungsinstrument seien. Insbesondere wiederkehrende Beiträge würden Härten vermeiden und böten den Kommunen verlässliche Einnahmen.
Demgegenüber fordert der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz seit Jahren ein Ende der Beiträge. Präsident Rainer Brüderle nannte Rheinland-Pfalz das letzte Reservat verpflichtender Ausbaubeiträge. Auch der Verband Wohneigentum sowie Haus & Grund argumentieren, dass das System ungerecht, bürokratisch und intransparent sei.
Finanzierung weiter ungeklärt
Zwar plant die CDU jährlich 200 Millionen Euro aus originären Landesmitteln zur Kompensation, die Freien Wähler sprechen jedoch nur von 90 Millionen Euro. Oster stellte infrage, wie diese Summen nachhaltig gestemmt werden sollen: »Eine dauerhafte Ausgabe aus Rücklagen zu finanzieren, ist nicht verantwortbar.«
Zudem bestehe die Gefahr, dass künftig jede einzelne Investition in Mainz entschieden werden müsste, was die kommunale Gestaltungsfreiheit erheblich einschränken würde. Der SPD-Abgeordnete stellte klar: »Die Kommunen wollen keine Symbolpolitik, sondern Verlässlichkeit und Entscheidungsfreiheit vor Ort.«
Blick in andere Bundesländer: Keine einfache Lösung
In Bayern und Hessen wurden die Beiträge abgeschafft oder zur freiwilligen Option erklärt – mit gemischten Ergebnissen. In Bayern spricht der Gemeindetag von einem Pyrrhussieg für die Bürger, da nun die Allgemeinheit belastet werde. In Hessen befürchten viele Kommunen Steuererhöhungen, um den Wegfall der Einnahmen zu kompensieren.
Die Debatte um die Straßenausbaubeiträge bleibt ein hochsensibles Thema, das sowohl finanzielle als auch verfassungsrechtliche Dimensionen berührt. Während die CDU mit ihrem Vorschlag auf Entlastung und Vereinfachung setzt, mahnt die SPD zur Vorsicht und verweist auf die Risiken für Kommunen und Steuerzahler.
Ob es zu einer Einigung kommt, ist ungewiss. Klar ist jedoch: Die grundsätzliche Frage, wer für den Zustand öffentlicher Infrastruktur zahlen soll, wird das politische Rheinland-Pfalz noch lange beschäftigen.
Politik
Kreis will Schulen übernehmen: Wer zahlt am Ende die Zeche?

BAD EMS Der Rhein-Lahn-Kreis plant die Übernahme der letzten drei Realschulen von den Verbandsgemeinden. Die damit verbundenen Kosten sollen durch eine Erhöhung der Kreisumlage um zwei Prozent gedeckt werden. Der Kreisausschuss hat dem Kreistag eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen – die endgültige Entscheidung wird für Ende Juni erwartet.
Ziel: Entlastung der Verbandsgemeinden – aber zu welchem Preis?
Die Idee, Schulen in Trägerschaft des Kreises zu führen, ist nicht neu. Bereits 2020 wurde das Modell vorgestellt, um die Verbandsgemeinden von Verwaltungs- und Sanierungsaufwand zu entlasten. Während die Verbandsgemeinden seither unter zunehmenden finanziellen Belastungen leiden, galt der Vorschlag damals als pragmatischer Ansatz. Allerdings war die Ausgangslage damals eine andere: Der Kreis verfügte noch über einen ausgeglichenen Haushalt – heute steht er mit rund 28 Millionen Euro in der Kreide.
Kreisumlage bereits wegen Paulinenstift erhöht
Mit der Übernahme des Paulinenstifts in Nastätten zur Sicherung der medizinischen Versorgung in der Region hatte der Kreis bereits eine erste Erhöhung der Umlage beschlossen. Nun soll mit der geplanten Schulübernahme eine weitere Erhöhung folgen. Die Argumentation: Ein einheitlicher Schulträger könne langfristig Verwaltungs- und Betriebskosten einsparen.
Solidargemeinschaft – oder Mehrbelastung für alle?
Durch die Übernahme würden die finanziellen Lasten nicht mehr allein von den Verbandsgemeinden getragen, in denen sich die Realschulen befinden. Vielmehr würde der gesamte Kreis – also auch Kommunen ohne eigene Realschulen – zur Kasse gebeten. Kritiker sehen darin zwar einen Akt solidarischer Finanzierung, warnen aber vor finanziellen Folgewirkungen: Die Verbandsgemeinden werden die höheren Umlagen an ihre jeweiligen Städte und Ortsgemeinden weiterreichen. Und dort wird die Belastung letztlich bei den Bürgern ankommen.
Einsparungen nicht automatisch entlastend
Offen bleibt zudem, ob die Verbandsgemeinden die durch den Wegfall der Schulträgerschaft eingesparten Mittel tatsächlich an die Kommunen weitergeben. Angesichts der angespannten Haushaltslagen ist eine Entlastung der Städte und Ortsgemeinden keineswegs sicher. Die beabsichtigte Umlageerhöhung könnte also trotz möglicher Einsparungen unterm Strich zu einer Mehrbelastung führen.
Transparenz gefordert
Viele Bürgerinnen und Bürger wissen kaum, was sich hinter dem Begriff der Kreisumlage verbirgt – und noch weniger, welche konkreten Auswirkungen eine Erhöhung auf ihre eigene Gemeinde und letztlich auf sie selbst hat. Umso wichtiger wäre es aus Sicht von Beobachtern, die finanziellen Folgen künftiger Entscheidungen frühzeitig und offen zu kommunizieren. In der freien Wirtschaft wäre eine solche Investition mit klaren Rückzahlungsmodalitäten und Risikobewertungen verknüpft. Im politischen Raum dagegen bleibt oft unklar, wer die tatsächliche Zeche zahlt.
Entscheidung steht bevor
Der Kreistag wird Ende Juni über die Übernahme der Schulen und damit auch über die Erhöhung der Kreisumlage entscheiden. Angesichts der angespannten Haushaltslage des Rhein-Lahn-Kreises und der bereits erfolgten Umlageerhöhung zur Finanzierung des Paulinenstifts wird die Entscheidung nicht nur ein bildungspolitisches Signal setzen, sondern auch zur Nagelprobe für die finanzielle Belastbarkeit der kommunalen Solidargemeinschaft im Kreis.
Kommentar: Am Ende zahlt der Bürger
In der Privatwirtschaft gilt ein einfaches Prinzip: Wer bestellt, bezahlt. In der öffentlichen Hand funktioniert das offenbar anders. Politische Entscheidungen werden getroffen, Projekte angestoßen – und die Kosten wandern von oben nach unten. Der Kreis beschließt, die Umlage steigt. Die Verbandsgemeinden geben die Belastung an Städte und Ortsgemeinden weiter. Und dort landet sie schließlich bei denen, die weder am Tisch saßen noch gefragt wurden: die Bürger.
Die Idee, Schulträgerschaften zu zentralisieren, mag sinnvoll sein. Doch die Finanzierung über eine ständig steigende Kreisumlage folgt einem Prinzip, das sich immer öfter wiederholt: Man beschließt, doch bezahlt wird ganz unten. Eine ehrliche Debatte über die Grenzen kommunaler Belastbarkeit ist längst überfällig (BEN Kurier Kommentar).
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Manfred Breuer
15. Januar 2024 at 11:50
Das stimmt so nicht, ob man sie nun mag oder nicht mag , wählt oder nicht wählt.
Die AFD hat 2022 eine Verdopplung der Rückvergütung beantragt welche von allen anderen Parteien abgelehnt wurde..
Bundestagsdrucksache 20/3699 vom 27.9.22.
Auch wenn man sie nicht mag so sollte man doch so ehrlich bleiben.