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Politik

CDU mit klarer Ansage zum 100. Dialog in Braubach: Das neue Jagdgesetz darf es nicht geben!

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Foto von links: Jens Güllering, Udo Rau, Günter Groß, Gordon Schnieder, Matthias Lammert, Josef Oster

BRAUBACH Zum 100. Mal traf sich die CDU Rhein-Lahn mit den Bürgern zum Dialog. Diesmal ging es in das Schloss Philippsburg nach Braubach. Und wenn schon ein rundes Jubiläum, kamen auch über 100 interessierte Bürger zum Gespräch. Dabei war das Thema durchaus ernst: Das Landesjagdgesetz steht auf dem Prüfstand und soll geändert werden. Das brachte rund 20.000 organisierte Jäger auf den Plan denn sie sehen im neuen Revierplan ihre Möglichkeiten zum Arten- und Naturschutz stark beschnitten.

In Zukunft soll es nach dem Willen der Landesregierung alles anders werden. Am 04. Juli hat der Ministerrat RLP für die Annahme eines grundlegend novellierten Landesjagdgesetz gestimmt was für die Jäger viele Nachteile mit sich bringen soll. Untragbar sieht der Jägerverband das neue Reviersystem. Zukünftig sollen Grundstückseigentümer mit Jagdschein gleichberechtigt jagen dürfen. Da stellt sich als Wanderer die gute Frage: Wer schießt denn jetzt? Einerseits sollen die Jäger Pacht bezahlen und dürfen dann nicht alleine auf die Pirsch gehen. Warum das bisher bewährte System nicht weiter genutzt wurde, ist nicht klar erkennbar.

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Zunehmend sehen sich die Jäger als Erfüllungsgehilfen und das wollen sie so nicht hinnehmen. Deswegen hatte der Verband bereits seine Mitglieder einmal dazu aufgerufen, die Entsorgung von Fall- und Unfallwild einzustellen. Dabei war auch das bisher eine freiwillige Leistung der Jäger, die ohne Entlohnung erfolgte.

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Demgegenüber macht die Klima- und Umweltministerin Katrin Eder geltend, eine möglichst klimaresistente Waldentwicklung zu unterstützen und das Ökosystem nachhaltig zu sichern. Nachhaltig zum Nachteil des Artenschutzes? So sehen es die Jäger, denn von ihnen soll verlangt worden sein, dass sie vermehrt Tiere schießen, die sich an jungen Bäumen zu schaffen machen. Und genau das möchten der Verband nicht: Tiere schießen, weil sie einen Baum anknabbern und damit den Artenschutz unterlaufen.

Das ist aber bei Weitem noch nicht alles. Zahlreiche neue Regeln und Verpflichtungen soll es für die Jäger geben und das könnte durchaus zu einem Bumerang werden. Der Jägerverband mit seinen 20.000 Mitgliedern ist nicht an Einfluss zu unterschätzen. Ein Land braucht unbestritten eine funktionierende Jägerschaft und wenn die ihren Aufgaben nicht nachkommt, hat ein Land ein Problem, das es aus eigener Kraft mittelfristig nicht lösen kann. Die Wichtigkeit der Jäger haben viele Bundesländer erkannt und wohlwollend die Jagdsteuer abgeschafft. In Rheinland-Pfalz wird sie noch erhoben.

Somit war es kaum verwunderlich, dass an diesem Abend auch zahlreiche Jäger bei der Podiumsdiskussion anwesend waren. Zu Beginn machte der Landtags-Vizepräsident Matthias Lammert mit dem Nastätter Verbandsbürgermeister Jens Güllering auf die Misere aufmerksam, bevor der CDU-Fraktionsvorsitzende im Landtag Rheinland-Pfalz Gordon Schnieder tiefgründig auf das Thema einging.  Am Ende gab es von der CDU eine klare Aussage: Die vorgesehene Änderung des Jagdgesetzes in der Form darf es nicht geben.

100. Dialog. Eine spannende Geschichte und vielen Besucherstimmen. Am Ende waren sie sich alle einig: auf zum 101. Dialog.

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Politik

Stadt Nastätten ist gut aufgestellt mit Kita-Betreuungsplätzen

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NASTÄTTEN In Nastätten soll es nicht ausreichend Plätze zur Betreuung von Kindern geben? Angeblich würden bei einer Bedarfsplanung mit 280 zu Betreuenden rund 15 Plätze fehlen, doch das sieht der Stadtbürgermeister Marco Ludwig ganz anders: Für die Stadt Nastätten sind ausreichend Betreuungsplätze für Kinder vorhanden.

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Wie es zu den Zahlen in den Printmedien kam, kann sich der Bürgermeister nicht erklären, denn mit ihm hatte keiner gesprochen……

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Politik

Ebling: Neue Polizei-Oberbekleidung für mehr Komfort und Sicherheit

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MAINZ Innenminister Michael Ebling hat Muster einer neuen Oberbekleidung für die rheinland-pfälzische Polizei vorgestellt. Die neuen Kleidungsstücke sollen im kommenden Jahr im Rahmen eines Pilotversuches in der Praxis getestet werden.

Wir fokussieren uns bei der neuen Oberbekleidung noch stärker als bislang auf die Wünsche und Bedürfnisse unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Die neue Oberbekleidung soll dabei aber vor allem mehr Komfort und Sicherheit bieten“, so Innenminister Michael Ebling. Die neuen Kleidungsstücke sollen weitere Verbesserungen beim Tragekomfort sowie der Erkennbarkeit mit sich bringen.

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Es sei die Beschaffung von atmungsaktiven Funktionsdiensthemden vorgesehen, die unterhalb der Schutzweste einen höheren Tragekomfort bieten. Des Weiteren sollen die bisherigen Anoraks, Lederblousons und Windbreaker durch eine Funktionsjacke ersetzt werden. Statt der bekannten Strickjacke sei darüber hinaus geplant, die Polizeikräfte mit zwei Funktionsunterziehjacken auszustatten. Besonders an den Jacken sollen sogenannte ‚High-Visibility-Elemente‘ künftig für noch mehr Sichtbarkeit sorgen. Dies ist insbesondere in schlecht beleuchteten Situationen, etwa bei Regen oder bei Nacht, ein wichtiger Aspekt der Sicherheit im Einsatz.

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Im kommenden Jahr werden im Rahmen eines Pilotversuches zunächst fünf Dienstgruppen die neuen Jackenmodelle testen. Dabei werden neben der Schutzpolizei auch die Polizeiautobahnstationen und die Wasserschutzpolizei eingebunden“, sagte Ebling.

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Politik

Führt Bad Ems eine Beherbergungssteuer ein? Tourismusbeitrag könnte fallen!

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BAD EMS Der Bad Emser Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2023 über eine Beschlussvorlage beraten, die als Beratungsgegenstand die Einführung einer Beherbergungssteuer (auch als Bettensteuer bekannt) hatte. In jüngerer Vergangenheit hat eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz in Bezug auf den Tourismusbeitrag der Stadt Bad Ems für Aufsehen gesorgt (wir berichteten hier). Zwar wurde die Klage in der ersten Instanz abgewiesen, jedoch hat die Klägerin weitere Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt. Somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Jetzt müssen wir erstmal den Unterschied erklären. Der Tourismusbeitrag ist zunächst ein Beitrag und keine Steuer und ist hierdurch zweckgebunden. Für die Stadt Bad Ems bedeutet das gem. der Satzung, dass die Beiträge ausschließlich für die Tourismuswerbung verwendet werden dürfen. Das heißt, mit den Beiträgen dürfen keine „Haushaltslöcher“ gestopft werden. Der Tourismusbeitrag wird von allen erhoben, die unmittelbar oder mittelbar einen Vorteil durch den Tourismus erfahren. Dies trifft auf nahezu alle Unternehmungen der Stadt Bad Ems zu (z.B. Hotels, Restaurants, aber auch Notare und Rechtsanwälte).

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Die neu geplante Beherbergungssteuer ist jedoch nicht zweckgebunden. Es handelt sich um eine örtliche, nicht zweckgebundene Aufwandssteuer. Sie fließt in den allgemeinen Haushalt der Kommune. Die Steuer wird ausschließlich von Beherbergungsbetrieben erhoben. Diese wird in der Regel an den Gast weiterbelastet.

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Dann gibt es noch die Kurtaxe in Bad Ems. Diese Taxe dient der Finanzierung der Kureinrichtungen und Veranstaltungen und wird grundsätzlich von der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau erhoben. Sie hat jedoch die Aufgabe an die Staatsbad Bad Ems GmbH übertragen und wird hierfür prozentual am Kurtaxaufkommen beteiligt. Die Staatsbad Bad Ems GmbH bedient sich  der Gastgeber als „Erfüllungsgehilfen“ und motiviert mit der Kaisercard, die für die Gäste diverse Vergünstigungen beinhaltet. Die Kurtaxe wird schließlich auch vom Gast getragen.

In seinem Jahresbericht 2016 stellte der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz folgendes fest: „Die Staatsbadgesellschaft betreibt kein Heilbad mehr und hat den Betrieb von Kureinrichtungen weitgehend eingestellt. Ihre Geschäftsfelder stellen keine Landesaufgabe dar und sind teilweise entbehrlich.“ „Die Kurtaxe in Bad Ems war seit 1989 nicht mehr entsprechend den Kurtaxen in anderen rheinland-pfälzischen Kurorten angepasst worden.“ Da stellt sich die Frage, wofür noch eine Kurtaxe erhoben wird? Zudem stellt sich eine weitere Frage, ob in naher Zukunft die Kurtaxe, wie angemerkt, noch nach oben angepasst wird? Aktuell wird somit ein Tourismusbeitrag und eine Kurtaxe erhoben. Hinzu soll dann künftig noch eine Beherbergungssteuer erhoben werden wobei der Tourismusbeitag voraussichtlich durch die Bettensteuer ersetzt werden soll.

Der Hauptausschuss hat seine Entscheidung auf den Stadtrat vertagt, da ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion für noch zu klärende Fragen gesorgt hat. Die FDP-Fraktion hatte beantragt, anstatt eines relativen Prozentsatzes vom jeweiligen Bruttoübernachtungspreises einen absoluten Betrag in Höhe von 2 Euro pro Person (ab dem 14. Lebensjahr) und pro Nacht zu erheben. Da in der Sitzung nicht geklärt werden konnte, ob absolute Pauschbeträge als Steuer erhoben werden können, wurde die Entscheidung auf die Sitzung des Stadtrates am 26.09.2023 vertagt.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil im Jahr 2022 die Erhebung von sog. „Bettensteuern“ für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und zudem auch die Erhebung bei Geschäftsreisenden bejaht.

Der DEHOGA als größter Gaststätten- und Hotelverband reagierte mit großem Unverständnis auf das Urteil und appelliert an die Kommunen, diese Entscheidung nicht als Ermunterung zu verstehen, jetzt Bettensteuern einzuführen und Hoteliers wie Gäste mit neuen Belastungen zu konfrontieren.

Der DEHOGA führt hierzu diverse Argumente gegen die Bettensteuer an: »Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) lehnt Bettensteuern, Kultur- und Tourismusförderabgaben oder wie auch immer die Abgaben bezeichnet werden, aus ordnungspolitischen, steuersystematischen und rechtlichen Gründen ab. Das Herausgreifen einer einzelnen Branche ist völlig inakzeptabel. Auch die Begründung mit wirtschaftlich positiven Effekten des Kulturtourismus für die Hotellerie ist nicht überzeugend: Vom (Kultur-)Tourismus profitieren nachweislich eine Vielzahl von Branchen, z.B. in erheblichem Umfang der Einzelhandel. Auf der anderen Seite trägt die Hotellerie durch eigenfinanzierte Marketingmaßnahmen selbst erheblich zur Belebung des Tourismus bei und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Prosperität auch in anderen Branchen. Die Bettensteuer sorgt dafür, dass die positiven Effekte, insbesondere Investitionen vor Ort, nicht stattfinden können. Die Beherbergungsbetriebe sind wichtige Leistungsträger vor Ort, sie schaffen Arbeitsplätze und machen unsere Innenstädte lebenswert. Jede Stadt muss ein vitales Interesse daran haben, dass sich die Betriebe und Innenstädte von der Pandemie erholen. Da ist es absolut kontraproduktiv – insbesondere in Zeiten hoher Inflation und explodierender Energiepreise – jetzt über neue Belastungen der Hotels und ihrer Gäste nachzudenken.«

Letztlich werden die Gäste der Stadt Bad Ems entscheiden, ob Sie bereit sind, die zusätzlichen oder ersetzenden Abgaben zu tragen oder nicht.

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