Koblenz
Zivil-Militärische Zusammenarbeit seit 16 Jahren in Händen der Reservisten

KOBLENZ Reservisten werden in allen Bereichen der Bundeswehr als personelle Verstärkung und als Mittler zwischen den Streitkräften und der Gesellschaft eingesetzt. Zusammen mit seinen 11 Kameraden bildet Oberstleutnant Schütz das Verbindungskommando der Bundeswehr bei der Stadt Koblenz. Sie stellen im Krisen- und Katastrophenfall das Bindeglied zu den zivilen Rettungskräften dar. Nach Vollendung seines 65. Lebensjahres steht nun ein Wechsel in dieser Leitungsposition an.
Aus diesem Grund hatten Oberbürgermeister David Langner und Bürgermeisterin Ulrike Mohrs neben den beiden Reservisten auch Oberst Stefan Weber, den Kommandeur des Landeskommandos Rheinland-Pfalz ins Rathaus eingeladen. In dem Gespräch bedankten sich die Stadtspitzen bei der Bundeswehr und dem Verbindungskommando für die bisher geleistete Arbeit und die gute Zusammenarbeit. Zu den aktuellen Themen zählten etwa die Stadtentwicklung und die Zuwanderung. Hansjörg Schütz wurde für seine Tätigkeit gedankt und für den Ruhestand alles Gute gewünscht. Seinem Nachfolger wurde eine vertrauensvolle Zusammenarbeit versprochen und ebenfalls alles Gute gewünscht.
Nicht der Kampfeinsatz, sondern die Katastrophenhilfe steht bei der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) im Vordergrund. Hier sollte man aber nicht nur an Hochwasser und Sandsäcke denken. Seit 2007 sind diese Reservisten beordert, um vor allem Hilfsleistungen der Bundeswehr bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen im Inland zu koordinieren. Und tatsächlich gab es für das Koblenzer Verbindungskommando bereits „scharfe“ Einsätze. In Koblenz, einer Großstadt an zwei Flüssen, sind es immer wieder die gleichen Probleme: Hochwasser und Munitionsfunde, besonders im Jahr 2011, in dem Koblenz die Bundesgartenschau ausgerichtet hat. In der Vorbereitung auf diese Großveranstaltung mit über drei Millionen Gästen erreichten gleich zwei große Hochwasserwellen im Januar das Deutsche Eck. Zahlreiche Wohngebiete sowie der BUGA-Baustellenbereich wurden überflutet.
Das Verbindungskommando ist in erster Linie Beratungspartner für Hilfsorganisationen und Rettungsdienste, wie beispielsweise der Feuerwehr, dem Technischen Hilfswerk oder dem Deutschen Roten Kreuz. Sobald die Gefahr besteht, dass die Kapazitäten der zivilen Seite zur Gefahrenabwehr nicht mehr ausreichen, sind die Kameraden um Oberstleutnant Schütz zur Stelle, um Amtshilfe zu leisten. Dann beurteilen sie die Lage im Hinblick auf Unterstützungsmöglichkeiten der Bundeswehr und beraten entsprechend den Krisenstab. Im Landeskommando Rheinland-Pfalz in Mainz werden dann solche Anforderungen umgesetzt und die im Stadtgebiet eingesetzten Bundeswehrkräfte durch das lokale Verbindungskommando unterstützt.
Der bisher spannendste Einsatz war Ende November 2011, als bei extremen Niedrigwasser im Rhein eine britische Luftmine mit einem Gesamtgewicht von 1.800 kg gefunden wurde. Der daraus folgende Sicherheitsradius von 1,8 Kilometern führte am 4. Dezember zu einer der größten Evakuierung in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands. 45.000 Menschen mussten ihr Zuhause verlassen; das entspricht 42% der Koblenzer Bevölkerung. Es kam zum Antrag auf Hilfeleistung der Bundeswehr für Lautsprecherwagen sowie Bereitstellungsraum in einer Kaserne für Hunderte Einsatzkräfte und Fahrzeuge. Als besondere Objekte befanden sich im Evakuierungsbereich zwei Krankenhäuser, sieben Altenheime, die Justizvollzugsanstalt und der Hauptbahnhof. Als Verkehrswege waren drei Bundesstraßen, der Rhein als Bundeswasserstraße sowie die links- und rechtsrheinischen Bahnstrecken betroffen.
Die Tätigkeit im Ehrenamt ist für die Reservisten sehr erfüllend und hat daher in ihrem Leben einen hohen Stellenwert. „Alle Mitglieder meines Kommandos sind im Raum Koblenz ansässig“, so Oberstleutnant Schütz. „Es bewährt sich das Konzept, ZMZ ganz in die Hände von Reservisten zu legen. Unter Führung des Landeskommandos Rheinland-Pfalz haben wir als Spezialisten vor Ort eine gute Kenntnis der lokalen Gegebenheiten, und regelmäßige Übungen aktualisieren diesen Wissensstand. Der Tunnelblick, der bei einseitiger Beschäftigung im zivilen Beruf leicht eintreten kann, bleibt den ehrenamtlich eingesetzten Kameraden somit erspart. Wir opfern einen nicht unerheblichen Teil unsere Freizeit, um in unserer Heimatstadt zum Wohl der Bürger etwas zu bewegen.“
Aktuelles Beispiel für ZMZ ist die geleistete Unterstützung der Bundeswehr zur Eindämmung der Coronaviruspandemie. Auch in Koblenz haben Soldatinnen und Soldaten die zivilen Kräfte so lange wie notwendig in Altenpflegeeinrichtungen, in Testzentren, im Telefondienst beim Ordnungsamt, zum Materialtransport im Stadtgebiet oder in der Corona-Ambulanz verstärkt.
Nach über 45 Dienstjahren bei der Bundeswehr wird nun Oberstleutnant Hansjörg Schütz, der im zivilen Beruf Biologie und Chemie am Eichendorff-Gymnasium unterrichtet, die Leitung der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit in der Stadt Koblenz an Oberstleutnant d. Res. Udo Güttner übergeben, dessen Arbeitgeber die Sparkasse Koblenz ist.
Blaulicht
Grausam gequält und misshandelt: 31-jährige Prostituierte in Koblenz ermordet – Zwei Tatverdächtige in Haft

KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlichen, grausamen Mordes gegen eine 40-jährige bulgarische Staatsangehörige und einen 47 Jahre alten Bulgaren. Am 22.11.2023 erhielt die Rettungswache Koblenz nachts gegen 1.25 Uhr eine Notrufmeldung über eine in einer Wohnung in Koblenz befindliche Frau, die Hilfe benötige. Nach notärztlicher Erstversorgung der bereits bewusstlos und mit Herzstillstand vorgefundenen Frau, wurde sie in ein Koblenzer Krankenhaus gebracht, wo sie noch im Laufe der Nacht endgültig verstarb.
Die Frau – eine 31-jährige Bulgarin – war offenbar als Prostituierte tätig und wies bei Eintreffen des Notarztes schwerste Verletzungen am ganzen Körper auf. Sie befand sich in einem katastrophalen Gesamtzustand. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion muss davon ausgegangen werden, dass sie über einen längeren Zeitraum immer wieder massiv misshandelt und regelrecht zu Tode gequält worden ist.
Zwei Tatverdächtiger in Haft
Die in der Folge durchgeführten polizeilichen Ermittlungen ergaben einen dringenden Tatverdacht gegen die beiden im selben Anwesen wie das Opfer lebenden Beschuldigten, die sich offenbar ebenfalls seit Jahren im Rotlichtmilieu betätigen.
Aufgrund der Spurenlage und sichergestellter Beweismittel, insbesondere gesicherter Fotodateien, muss davon ausgegangen werden, dass die Beschuldigten ihr Opfer über einen langen Zeitraum in menschenverachtender Weise grausam gequält und massivst misshandelt und dabei den Tod der wehrlosen Frau zumindest billigend in Kauf genommen haben.
„Die sichergestellten Fotos wie auch das äußere Erscheinungsbild des gequälten Opfers sind selbst für erfahrene Ermittler verstörend und offenbaren eine menschenverachtende Grausamkeit, die erschütternd und abstoßend ist,“ so Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler.
Die beiden Beschuldigten, die sich zum Tatvorwurf bislang nicht eingelassen haben, wurden am 23.11.2023 vorläufig festgenommen und am selben Tag dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und Schwerkriminalität. Die beiden Beschuldigten befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz.
Von einer Unterrichtung der Medien wurde zunächst abgesehen, um den Erfolg der besonders wichtigen Erstermittlungen nicht zu gefährden. Dafür bitte ich um Verständnis.
Rechtliche Hinweise:
Wegen Mordes gemäß § 211 Abs. 2 StGB macht sich u.a. strafbar, wer einen Menschen grausam tötet. Das Gesetz sieht hierfür eine lebenslange Freiheitstrafe vor.
Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten. (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz).
Blaulicht
Flutkatastrophe an der Ahr: Keine Entscheidung vor Weihnachten

KOBLENZ Aufgrund vermehrter Medienanfragen, wann mit einer Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 zu rechnen ist, teile ich mit, dass eine Abschlussentscheidung frühestens im Januar 2024 wird erfolgen können.
Einer der Nebenklagevertreter hat nach Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens von Prof. Dr. Gißler eine Stellungnahme angekündigt und hierfür eine Frist bis zum 15.12.2023 erbeten. Die Staatsanwaltschaft wird selbstverständlich diese Stellungnahme abwarten und in ihre Bewertung mit einbeziehen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich hieraus die Notwendigkeit ergeben wird, den Sachverständigen um ergänzende Ausführungen zu bitten.
Hinzu kommt, dass der Sachverständige am 27.11.2023 im Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags angehört worden ist. Die Staatsanwaltschaft wird den Untersuchungsausschuss zeitnah um Überlassung des entsprechenden Protokolls bitten, um die Aussage des Sachverständigen in die Gesamtbewertung einfließen lassen zu können.
Aus den genannten Gründen ist mit einer Bekanntgabe einer Entscheidung frühestens im Januar zu rechnen (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz).
Koblenz
Bauarbeiten in Lahnstein früher fertig: Einfahrtsverbot in die Emser Straße wird ab Mittwoch angepasst

LAHNSTEIN Seit Montag, 20. November, läuft in Lahnstein die Sanierung des Kreisverkehrs an der Kölner Straße. In diesem Zuge hatte die Stadtverwaltung Koblenz nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Lahnstein das Einfahrtsverbot in die Emser Straße aus Richtung Lahnstein kommend ausgeweitet, um so erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen im Stadtteil Horchheim zu vermeiden.
Ursprünglich war der erste Bauabschnitt der Kreiselsanierung für zwei Wochen angesetzt. Trotz der schlechten Witterungsverhältnisse konnten am Montag die Asphaltdeckenarbeiten am Kreisverkehr in der Kölner Straße in Lahnstein durchgeführt werden. Damit kann am Mittwoch, 29. November, der erste Bauabschnitt abgeschlossen werden und es stehen ab diesem Zeitpunkt wieder drei von vier Ausfahrten des Kreisverkehrs, darunter die Zufahrt zur Bundesstraße 42 in Fahrtrichtung Koblenz, zur Verfügung.
Mit dem Umbau der Verkehrsführung im Kreisverkehr Kölner Straße für den zweiten Bauabschnitt rechnen die beteiligten Behörden damit, dass es zu einer deutlichen Entspannung der Verkehrssituation kommt. Aus diesem Grund wird, wie bereits vor Beginn der Kreiselsanierung angekündigt, das aktuelle Einfahrtsverbot (Montag bis Samstag, 6.30 bis 18 Uhr) in die Emser Straße aus Richtung Lahnstein kommend ab Mittwoch, 29. November, vonseiten der Stadtverwaltung Koblenz wieder auf die ursprüngliche, gewohnte Regelung angepasst. Das bedeutet, dass ab Mittwoch wieder von 6.30 bis 8 Uhr von montags bis samstags ein Einfahrtsverbot in die Emser Straße aus Richtung Süden gilt. Die Wechselverkehrszeichenanlage und der Blitzer werden entsprechend umprogrammiert. Für den Schwerlastverkehr gilt weiterhin ein dauerhaftes Einfahrtsverbot. Der Öffentliche Personennahverkehr und der Radverkehr sind wie bisher von der Regelung ausgenommen.
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