Blaulicht
Mikel D. aus der Verbandsgemeinde Bad Ems -Nassau zu 6 Jahren Haft verurteilt

DAUSENAU Dritter und letzter Verhandlungstag. Am heutigen Tag mussten sich Mikel D. und ein weiterer Angeklagter erneut vor dem Landgericht Koblenz wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung verantworten. Die beiden 21 und 22-Jährigen Männer aus der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau sollen am Samstag, den 02. April 2022 mit einer Schreckschuss- und CO2 Pistole bewaffnet, einen Mann gezwungen haben, seine Rolex Uhr an sie herauszugeben. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, soll dem Opfer eine Pistole an den Hals gehalten worden sein.
Noch in der Nacht zum Sonntag sollen die Wohnungen der Angeklagten durch Polizeikräfte aus Bad Ems und Montabaur durchsucht worden sein. Beide Beschuldigten wurden festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ Untersuchungshaft. Soweit so gut, doch was waren die tatsächlichen Hintergründe der Tat? Nur ein makabrer Halbstarkenüberfall oder steckte mehr dahinter?
Der heutige Verhandlungstag zeigte nicht das Bild von zwei skrupellosen Tätern, sondern vielmehr junge drogenabhängige Erwachsene in einer für sie möglicherweise ausweglos empfundenen Situation. Täter werden zu Opfern? Wohl kaum aber dennoch steckt hinter der Geschichte eine Tragik. Beide legten am heutigen Tage umfangreiche und glaubhafte vollumfängliche Geständnisse über ihre Anwälte ab. Spät. Aber auch zu spät?
Gericht geht von durchgeladener Waffe aus. Einen Beweis dafür gab es nicht
Am 02. April diesen Jahres sollen sie das Opfer zu einer Schule in Montabaur gelockt haben. Der später Geschädigte soll noch Schulden bei den beiden Angeklagten gehabt haben. Woraus die resultierten war letztlich nicht ganz klar. Einmal war die Rede von einem gewährten Darlehen und ein weiteres Mal wurde spekuliert auf nicht bezahlte Drogen. Das Opfer soll nicht bereit gewesen sein, seine Schulden an die Beiden zu begleichen. Laut deren deckungsgleichen Geständnis, befanden sich die Angeklagten in einer prekären Situation. Das Gericht geht davon aus, dass beide mittlerweile Verurteilten drogensüchtig waren. Mikel D. soll in erster Linie Kokain und Tilidin konsumiert haben. Auch der zweite Angeklagte soll erheblich Drogen konsumiert haben.
Unabhängig voneinander gaben die Angeklagten in ihrem Geständnis an, dass sie Drogen aus Frankfurt von einem Dealer auf Kommisionsbasis bezogen hatten. Zwischenzeitlich hatten sie selber so viel von den zum Verkauf bestimmten Drogen eigenkonsumiert, dass sich 15.000 EUR Schulden beim Dealer Arnold in Frankfurt angehäuft hätten. Der Dealer aus Frankfurt hätte die beiden Beschuldigten enorm unter Druck gesetzt und zur Rückzahlung aufgefordert. Bis 0:00 Uhr des gleichen Tages sollten die beiden Täter ihre Schulden begleichen. Dieses soll der Grund gewesen sein, dass sie das spätere Opfer zur Herausgabe der über 6000 EUR teuren Rolex Uhr gezwungen hätten.
Lange Haftstrafen für beide Angeklagten aus dem Rhein-Lahn-Kreis
Für das Opfer eine unerträgliche Situation. Der Geschädigte aus dem Westerwald konnte zum Zeitpunkt der Tat nicht wissen, ob es eine echte durchgeladene Waffe ist oder nicht. Er muss Todesangst gehabt haben. Beide Angeklagten beteuerten in ihrem Geständnis, dass sie nie planten die Waffen einzusetzen. Sie wollten ihrer Forderung nur Nachdruck verleihen. Dass sie Angst vor den Konsequenzen, bei Nichtbezahlung ihrer Schulden beim Dealer in Frankfurt hatten, wurde glaubhaft vorgetragen. Mikel D. soll seine Lebensgefährtin in der Vergangenheit aufgefordert haben, dass sie eine Zeitlang zu ihren Eltern oder Freunden zieht. Er hatte Angst, das ihr etwas zustoßen könnte. Sogar das Klingelschild habe er von der Tür entfernt.
Angeblich hätten die Angeklagten sich spontan dazu entschieden die Waffen mit zu dem Treffen des Opfers mitzunehmen. Dieser soll sie vor Ort verhöhnt haben und war nicht bereit zu bezahlen. Daraufhin soll eine der Angeklagten zurück zum Auto gegangen sein um die Pistole zu holen. Eine besondere Gewichtung legte der vorsitzende Richter auf die Frage, ob die Waffen durchgeladen bzw. überhaupt geladen waren. Diese Frage konnte nicht geklärt werden. Zwei vorgeladene Polizisten konnten es weder bestätigen noch verneinen.
Bei der Hausdurchsuchung des zweiten Angeklagten, wurden neben den Schusswaffen auch ein silbernes Messer aufgefunden. Die Pistolen waren unterladen. Somit steckten etwa 13 Schuss Munition in der Schreckschusswaffe. Laut dem Angeklagten, hätte er diese erst Zuhause wieder befüllt. Durchgeladen war die Waffe nicht. Schließlich war auch noch die Rede von Gummigeschossen. Welche Rolle diese letztlich spielten, erging nicht aus dem letzten Verhandlungstag.
Mikel D. mit Gesichtsverletzungen im Gerichtsaal
Neben den vollumfänglichen Geständnissen kam es zu einer weiteren interessanten Wendung in dem Fall. Der Anwalt von Mikel D. übergab dem Gericht die entwendete Rolex Uhr. Der Angeklagte soll dem Verteidiger mitgeteilt haben, wo sich die Uhr befunden habe. Diese wollte Mikel D. dem Opfer zurückgeben. Zusätzlich bot er von sich aus 1000,00 EUR freiwilliges Schmerzensgeld an. Beide Angeklagten zeigten sich stark beeindruckt von der erlebten Untersuchungshaft. Mikel D. erschien im Gerichtsaal mit geschwollenen Augen. Die Verletzungen sollen ihm in der Haft zugefügt worden sein.
Der Staatsanwalt begrüßte insbesondere die späte Einlassung der beiden Angeklagten. Auch die Reue war für ihn glaubhaft. Das Motiv in der Tat sah er in der Aussicht auf das schnelle Geld für die beiden Beschuldigten. Andererseits erkannte er auch die Angst um das eigene Wohlergehen und die der Lebensgefährtin an. Was der Staatsanwalt aber nicht glaubte war, dass die Angeklagten die Waffen nicht einsetzen wollten. Auch sah er keine spontane Tat. Diese soll vielmehr geplant gewesen sein. Auch soll Mikel D. gewusst haben, dass die Waffe des Mitangeklagten geladen gewesen war. Schlussendlich forderte die Staatsanwaltschaft 6 Jahre und 10 Monate für Mikel d. und 5 Jahre 4 Monate für seinen Mitangeklagten.
Dieses saht die Verteidigung völlig anders. Der vorsätzliche Waffeneinsatz wäre nicht gegeben gewesen. Die Ansatzpunkte waren nicht erkennbar. Der Einsatz einer Schusswaffe hätte ja auch nichts gebracht, teilte der Verteidiger von Mikel D. mit. Dadurch hätten sie auch kein Geld gehabt und das war ihnen bewusst. Zusätzlich waren bei Mikel D. etwa 400 Gramm Cannabis aufgefunden worden. Auch da plädierte der Rechtsanwalt auf Milde im Hinblick auf die sich ändernde Gesetzgebung. „In Wiesbaden freute man sich früher über den Fund von 10kg Marihuana und hätte nackt ums Feuer getanzt“, sprach der Verteidiger im Plädoyer. „Heute ist das nur noch eine Kleinmenge.“ Letztendlich plädierte der Anwalt auf einen minder schweren Fall und erinnerte an den einseitig vollzogenen Täter-Opfer-Ausgleich mit der Rückgabe der Rolex Uhr. Verletzungen hätte es ebenfalls keine gegeben. Sein Mandant wäre ein schwer-suchtkranker Mann. Zusätzlich wäre er depressiv und er braucht Hilfe im Wege einer Therapie. Der Verteidiger plädierte auf eine maximale Haftstrafe von vier Jahren.
Ähnlich sah es die Verteidigerin des zweiten Angeklagten. Sie betonte erneut die spontane Tat und die angespitzte Drucksituation durch den Dealer in Frankfurt. Während der Geschädigte sich bei seiner Vernehmung durchweg widersprochen haben soll, auch zu dem Verhältnis zu den Angeklagten, machte die Verteidigerin deutlich, dass die sich sehr wohl gut gekannt haben mussten. Dies ergäbe sich aus bestätigten Instagram Chats. Eine schwere räuberische Erpressung wäre das nicht. Die Situation zwischen den Beteiligten hätte sich hochgeschaukelt. Sie betonte erneut, dass die Waffen ungeladen waren. Ähnlich wie ihr Verteidigerkollege argumentierte sie, dass ein Verletzten den Opfers kaum etwas gebracht hätte. Das wusste auch ihr Mandant. Letztlich war es ein Gruppendynamisches Geschehen.
Gericht glaubt spontaner Tat nicht
Sie plädierte auf einen minder schweren Fall. „Das hier sind nicht die zwei bösen Omaräuber sondern die Personen kannten sich“, teilte sie ihm Plädoyer mit. Schlussendlich beantragte sie, dass der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wird und die Strafe 2,5 Jahre betragen soll mit Aussicht auf eine Therapie. Das Schlusswort hatten die Angeklagten. Mikel D. entschuldigte sich ausdrücklich bei dem Opfer. Nach einer einstündigen Verhandlungsunterbrechung verkündete der vorsitzende Richter der Strafkammer sein Urteil und direkt wurde deutlich, dass das Gericht der Argumentation der Staatsanwaltschaft folgte.
5 Jahre und 6 Monate Haft für einen besonders schweren Fall der räuberischen Erpressung erhielten beide Angeklagten. Zusätzlich wurde Mikel D. zu weiteren 6 Monaten Haft verurteilt für den besitz von mehr als 400 Gramm Marihuana. Der Richter sah eine geplante Tat. Auch sah er es als bewiesen an, dass die Waffen unterladen (vorgeladen) waren. Dieses begründete er damit, dass im Haus des zweiten Angeklagten bei der Hausdurchsuchung eine ebenfalls unterladenen Waffe mit Patronen drin vorgefunden wurden. Eine entladene Waffe mitzunehmen zum Konfliktort und daheim wieder zu unterladen wäre unlogisch. Auch ging der Richter von einer geladenen weiteren CO2 Pistole beim Treffen mit dem Geschädigten aus damit auch Mikel D. nicht unbewaffnet gewesen wäre. Dieses begründe keine Spontanität, die aus dem Ruder gelaufen wäre. Die Tat wäre viel zu geplant gewesen.
Außerdem würde es ausreichen, dass man eine Waffe zum Drohen mit hätte ohne dass man schießen würde. Eine geminderte Steuerungsfähigkeit war für das Gericht nicht erkennbar, da am Tattag kein Rauschzustand vernehmbar war. Eine BTM Abhängigkeit sah der Richter bei beiden Angeklagten. Die Triebfeder zum Geschehen wäre die eigene Abhängigkeit. Der Richter erkannte die Schadenswiedergutmachung durch die Rückgabe der Rolex Uhr an. Auch die Entschuldigung begrüßte der Vorsitzende. Besser hätte er diese am ersten verhandlungstag gefunden und nicht am letzten. Mikel D. soll einschlägig vorbestraft gewesen sein. Erst kürzlich wäre er zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 2 Monaten verurteilt worden. Strafverschärfend sah der Richter die hohe Rückfallgeschwindigkeit zumal es bereits ein Gewaltdelikt gegeben haben soll.
Verteidigung plädiert auf minderschwere Fälle
Einen minder-schweren Fall wollte das Gericht nicht erkennen. Mit dem Urteil wäre man am unteren Mindestmaß geblieben. Ein hartes Urteil könnte man denken, doch der Richter wollte den Verurteilten einen Weg aus der Misere aufzeigen. Bei beiden Tätern ist eine Therapie vorgeschrieben. Schon in wenigen Monaten könnte der zweite Angeklagte diese beginnen. Bei erfolgreicher Absolvierung winkt die Belohnung mit einer möglichen Halbierung der Strafe.
Für Mikel D. könnte der Beginn der Therapie noch etwas länger dauern. Unklar blieb, wie mit den 2 Jahren und 2 Monaten Jungendstrafe verfahren wird. Unter Umständen könnte seine Strafe somit 8 Jahre und 2 Monate statt 6 Jahre betragen. Und nun? Was bleibt von dieser Geschichte? Viel Tragik. Zwei junge Männer die einen schlimmen Fehler und Tat begangen haben. Ein Opfer, dass unter Todesangst seine Uhr herausgab. Dabei blieb ungeklärt, wie er diese finanziert hatte.
Vielleicht darf man auch die Chancen sehen. Es war nicht der Richter Gnadenlos sondern ein Vorsitzender, der auch Perspektiven aufweisen wollte. Wären die Taten jemals ohne Drogen passiert? Mit der Therapie könnte sich ein neuer Lebensweg für beide Verurteilten ergeben. Es blieben aber auch Zweifel. Ein Hauptargument war die angenommene geladene Waffe. Davon war das Gericht überzeugt, doch Beweise dafür wurden nicht genannt, nur mögliche logische Schlussfolgerungen.
Am Ende gibt es viele Verlierer. Im Gerichtsaal saßen viele verzweifelte Angehörige. Tränen flossen. Auch sie sind Opfer einer dummen Tat und leiden unter den Folgen. Rechtskräftig sind die Urteile noch nicht. Die Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben die Möglichkeit innerhalb einer Woche in Revision zu gehen.
Altenkirchen
Nach Dreifachmord: Familie in Weitefeld im Landkreis Altenkirchen brutal getötet

Am frühen Sonntagmorgen (06.04.2025) sind in der Ortschaft Weitefeld im Landkreis Altenkirchen im Westerwald in einem Einfamilienhaus drei Menschen einem vorsätzlichen Tötungsdelikt zum Opfer gefallen.
Bei den Opfern handelt es sich um einen 47-jährigen Mann, dessen 44-jährige Ehefrau und den gemeinsamen 16-jährigen Sohn.
Um 3.45 Uhr alarmierte die zu diesem Zeitpunkt noch lebende Frau über Notruf die Polizei. Beim Eintreffen der Polizei konnten nur noch die drei Leichen, die sich in einem Raum befanden, vorgefunden werden. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand sind sowohl Schusswaffen als auch Stichwaffen benutzt worden. Die Obduktion der Leichen ist veranlasst, aber noch nicht abgeschlossen.
Bei Eintreffen der Polizei wurde eine flüchtende Person beobachtet, die als Täter in Betracht kommen könnte.
Über die Hintergründe der Tat, insbesondere das Motiv, liegen noch keine veröffentlichungsfähigen Informationen vor. Belastbare Hinweise auf einen unmittelbaren innerfamiliären Hintergrund, wie im Verlaufe des Sonntags zunächst verlautbart, gibt es derzeit nicht.
Die mit Hochdruck geführten Ermittlungen, insbesondere die Analyse der forensischen Spurenlage am Tatort, haben mittlerweile zu einem dringenden Tatverdacht gegen einen 61-jährigen Mann aus einem Nachbarort geführt. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen einen Haftbefehl wegen des Verdachts des dreifachen Mordes gegen den Mann erwirkt. Der Verdächtige befindet sich weiterhin auf der Flucht. Umfangreiche Fahndungsmaßnahmen laufen. Die Polizei bittet im Wege der Öffentlichkeitsfahndung die Bevölkerung um Hinweise auf den möglichen Aufenthaltsort des Verdächtigen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://s.rlp.de/A0Quc58
Sachdienliche Hinweise richten Sie bitte an folgende Telefonnummer: 0261/103-50399. Es ist anzunehmen, dass der flüchtige Tatverdächtige bewaffnet und gewaltbereit ist. Hinweise auf eine konkrete Gefährdung Unbeteiligter liegen nach polizeilicher Einschätzung derzeit aber nicht vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass mit Blick auf die laufenden Fahndungsmaßnahmen derzeit keine weiteren Details mitgeteilt werden können, da dies die Ermittlungen gefährden könnte (pm Mario Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz).
Blaulicht
Nachtragsmeldung zum angekündigten Amoklauf am Schulzentrum Lahnstein

LAHNSTEIN In unserer Erstmeldung vom gestrigen Abend berichteten wir, dass am 1. April auf der Mädchentoilette der Realschule plus in Lahnstein eine bedrohliche Schmiererei entdeckt wurde, die einen Amoklauf ankündigte. Diese Darstellung bedarf jedoch einer Korrektur. Nach aktuellen Informationen der Polizei ist nicht eindeutig geklärt, ob die Verfasserin oder der Verfasser dieser Drohung tatsächlich eine Schülerin oder ein Schüler der Realschule plus oder des angrenzenden Marion-Dönhoff-Gymnasiums ist. Fest steht jedoch, dass sich die Schmiererei seit dem 01. April in einer Mädchentoilette des Gymnasiums befand, die sowohl von Schülerinnen des Gymnasiums als auch von Schülerinnen der Realschule plus genutzt wird.
Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen wurde eine Person in einem Chat identifiziert, die für die Verbreitung der Nachrichten in den sozialen Medien verantwortlich sein könnte. Mit der Person wurde ein klärendes Gespräch, eine sogenannte Gefährderansprache geführt. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass diese Person auch tatsächlich für die Drohung verantwortlich ist. Die Polizei setzt ihre Untersuchungen fort, um die Urheberin oder den Urheber der bedrohlichen Botschaft zweifelsfrei zu ermitteln.
Die Schulleitungen beider betroffenen Bildungseinrichtungen – der Realschule plus und des Marion-Dönhoff-Gymnasiums – haben unverzüglich reagiert und gemeinsam die Eltern der Schülerinnen und Schüler über die Vorfälle informiert. Trotz der schnellen Aufklärung bleibt die Tatsache bestehen, dass es sich hierbei um einen geschmacklosen und verantwortungslosen „Aprilscherz“ handelt, der große Unruhe und Angst innerhalb der Schulgemeinschaften ausgelöst hat.
Bereits am heutigen frühen Morgen zeigte die Polizei Lahnstein verstärkte Präsenz am Schulzentrum, um mögliche Unsicherheiten bei den Schülerinnen, Schülern sowie Lehrkräften zu minimieren. Es liegt keine akute Gefährdungslage vor.
Blaulicht
Schlechter Aprilscherz: Schülerin kündigt für Donnerstag Amoklauf an Realschule in Lahnstein an!

LAHNSTEIN Was als vermeintlicher Aprilscherz begann, endete in einem Schockmoment für eine gesamte Schulgemeinschaft. Pünktlich zum 1. April fand sich auf der Mädchentoilette, die von der Realschule plus und des Marion-Dönhoff-Gymnasiums Lahnstein gemeinsam genutzt wird* (*nachträglich korrigiert, ursprünglich hieß es im Text, dass es eine Mädchentoilette der Realschule wäre) eine bedrohliche Ankündigung: Ein Amoklauf sollte am kommenden Donnerstag stattfinden. Doch damit nicht genug – die Nachricht verbreitete sich rasend schnell über Snapchat und andere soziale Medien. Eine makabere Drohung, die Erinnerungen an vergangene Tragödien wachrief und für Angst und Unruhe sorgte.
Kein harmloser Spaß – Die grausame Realität hinter solchen Drohungen
Es gibt Dinge, über die man keine Witze macht. Für viele Menschen sind die schrecklichen Bilder von Winnenden, Erfurt oder Parkland unauslöschlich ins Gedächtnis eingebrannt. Das Entsetzen, die Angst, das Leid der Familien – all das lässt sich nicht einfach abschütteln. 2009 erschoss ein 17-Jähriger in Winnenden 15 Menschen, bevor er sich selbst das Leben nahm. Es war eine Tragödie, die sich in die Geschichte eingravierte. Drohungen dieser Art sind kein harmloser Streich, kein leichtfertiges Geplänkel – sie sind Ausdruck einer beunruhigenden Gedankenlosigkeit, die weitreichende Konsequenzen hat.
Die Polizei reagiert schnell – Sicherheit geht vor
Glücklicherweise handelten die Behörden umgehend. Innerhalb kürzester Zeit konnte die Polizei die Täterin identifizieren. Mit einer deutlichen Gefährderansprache setzten die Beamten ein klares Zeichen: Solche Drohungen werden nicht toleriert, unabhängig davon, ob sie ernst gemeint sind oder nicht. Denn die Konsequenzen sind real – nicht nur für die Täterin selbst, sondern auch für die vielen Schülerinnen und Schüler, die in Angst und Unsicherheit versetzt wurden.
Die Polizei verstärkte ihre Präsenz an der Schule merklich, um den Kindern und Jugendlichen ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln. Mehr Streifenfahrten, mehr Beamte vor Ort – alles Maßnahmen, um das Vertrauen in die Sicherheit der Schule zu bewahren. Denn egal, ob eine Drohung ernst gemeint war oder nicht: Die Angst, die sie auslöst, ist echt.
Konsequenzen für die Schülerin – Ein hoher Preis für einen geschmacklosen Scherz
Für die Täterin wird dieser vermeintliche „Scherz“ ernsthafte Folgen haben. Seitens der Schule sind bereits Ordnungsmaßnahmen angekündigt, und auch strafrechtliche Konsequenzen stehen im Raum. Eine solch schwerwiegende Ankündigung einer vermeintlichen Tat bleibt nicht ohne Folgen – und das zu Recht. Wer mit der Angst anderer spielt, muss sich über die Konsequenzen im Klaren sein.*Die Rektoren der Realschule plus und des angrenzenden Marion-Dönhoff-Gymnasiums informierten gemeinsam die Sorgeberechtigten der jeweiligen Schüler in einem Elternbrief zu den Umständen des Vorfalls (*nachträglich hinzugefügt).
Unterstützung für die Schüler – Raum für Ängste und Sorgen
Um den Schülern die Möglichkeit zu geben, über ihre Ängste zu sprechen, wird der Unterricht am Donnerstag regulär stattfinden. Doch die Schulen haben vorgesorgt: Schülerinnen und Schüler, die sich unwohl fühlen, dürfen auf Wunsch zu Hause bleiben. Die Schulleitungen haben die Eltern über diese Möglichkeit informiert, um den jungen Menschen einen sicheren Raum für ihre Gefühle zu bieten.
Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass manche Dinge keine Späße sind. Gewaltandrohungen, egal in welchem Kontext, haben nichts mit Humor zu tun. Sie sind eine ernste Angelegenheit, die tiefgreifende Auswirkungen auf viele Menschen haben kann. Ein Aprilscherz sollte zum Lachen bringen – nicht zur Angst. Ein „Scherz“, der Menschen in Panik versetzt, ist keiner. Er ist schlichtweg verantwortungslos.
-
Allgemeinvor 3 Jahren
Rhein-Lahn-Kreis feiert 1. Mai – Wir waren in Dornholzhausen, Nievern, Hirschberg und Fachbach – Video im Beitrag
-
VG Loreleyvor 4 Jahren
VG Loreley bietet Sommerfreizeit für Kinder aus den Flutgebieten
-
Koblenzvor 3 Jahren
Koblenz beschließt neue Baumschutzsatzung
-
Schulenvor 3 Jahren
VG Bad Ems-Nassau investiert in die Sanierung der Turnhalle der Freiherr-vom-Stein Schule Bad Ems
-
VG Nastättenvor 9 Monaten
Landwirt hat Tiere nicht im Griff: Kühe brechen immer wieder auf den Segelflugplatz Nastätten aus
-
Gesundheitvor 2 Jahren
Pflegekammer RLP muss Beiträge an Mitglieder erstatten!
-
Rechtvor 1 Jahr
Gnadenhof Eifel in Harscheid: 51 alte und kranke Hunde sollen ihr Zuhause verlieren!
-
VG Nastättenvor 3 Jahren
Aus für Endlichhofmilch? Zellmanns Birkenhof in Endlichhofen meldet Insolvenz an!