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Politik

Landratskandidat Udo Rau will Digitalstraße als länderübergreifendes Zukunftsprojekt

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Bundestagsabgeordneter Josef Oster, Landratskandidat Udo Rau, und Bürgermeisterkandidat Jens Güllering (v.l.n.r.) sehen viel Potential in der Weiterentwicklung der Bäderstraße, denn sie ist eine sehr wichtige Verkehrsader vom ländlichen Raum ins Rhein-Main-Gebiet.
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RHEIN-LAHN Landratskandidat Udo Rau wirbt für einen Ausbau der Bäderstraße als wegweisendes Pilotprojekt einer Digitalstraße. „Ich will eine echte Zukunftsstraße zwischen Nassau und Wambach. Dazu gehören lückenloses 5G-Mobilfunknetz als digitale Infrastruktur fürs autonome Fahren, moderne Pendlerparkplätze mit E-Ladesäulen für den Individualverkehr, doppelspurige Überholmöglichkeiten und ÖPNV-Anschlüsse mit attraktiven Taktungen und Ticketpreisen.“ Sehr gute Chancen zur Realisierung des ambitionierten Ziels erkennt der Bewerber um das Amt des Kreischefs in der überregionalen Wirkung und den besonderen Merkmalen der wichtigen Bundestraße. Bundestagsabgeordneter Josef Oster hat seine Unterstützung bereits zugesagt und wird einen Brief von Udo Rau an Bundesverkehrs- und Digitalminister Wissing in Berlin übergeben, um für das einzigartige länderübergreifende Projekt zu werben.

Schon für die alten Römer war die Bäderstraße ein bedeutender Verkehrsweg, der mehrere Kastelle am Limes verband. Am hohen Stellenwert der Verkehrsachse hat sich bis heute nichts geändert. Unter der Bezeichnung Bundesstraße 260 ist die Bäderstraße das Paradebeispiel einer vielgenutzten Pendlerstrecke. Sie stellt eine nahezu alternativlose Zwangspassage vom ländlichen Raum in das Rhein-Main-Gebiet dar und hat eine anspruchsvolle Topographie. Die B 260 verbindet Menschen aus zwei Bundesländern sowie verschiedene Landkreise. In Holzhausen zählt man täglich über 5.000 Fahrzeuge, bei Bad Schwallbach fast 20.000. „Nicht nur in der Winterzeit kommt es für die Autofahrer immer wieder zu Extremsituationen. Doch die Nutzer fahren nicht zum Spaß jeden Tag die Strecke. Im Gegenteil, denn sie sind Berufstätige oder Zulieferer für den Handel und Gewerbe. Gute Straßen und schnelle Verkehrsanbindungen sind für die zukunftsfähige Entwicklung und dauerhafte Attraktivität der ländlichen Räume unverzichtbar. Wir reden über knallharte Standortfaktoren. Es ist allerhöchste Zeit, dass sich hier endlich etwas bewegt“, sagt Udo Rau. Bürgermeisterkandidat Jens Güllering bestätigt das und sieht in absehbarer Zeit eine weiter steigende Bedeutung der Bäderstraße: „Mit Blick auf die Bundesgartenschau 2029 werden viele Besucher die B 260 nutzen, um ins Rheintal zu gelangen. Das Blaue Ländchen wird dann zum BuGa-Portal. Und die Digitalstraße könnte das Tor zu einer aufstrebenden Smarten-Region werden.“

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Udo Rau: Bäderstraße intelligent ausbauen!

Landratskandidat Udo Rau fordert dazu auf, dass sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen und ohne Scheuklappen überlegen, was die Strecke braucht, um für die Nutzer die bestmöglichen Ergebnisse zu bringen, die dann nach entsprechender Praxisbewährung auf andere vergleichbare Strecken im Bundesgebiet übertragen werden können. Udo Rau fordert: „Wir müssen Mut haben zum neuen Denken. Die fortschreitende Digitalisierung der Verkehrssysteme bietet für die Gesellschaft enorme Chancen. Das gilt für Sicherheitsaspekte genauso wie für andere Attraktivitätssteigerungen. Mit doppelspurigen Überholmöglichkeiten, die zu den Berufsverkehrszeiten morgens und abends in unterschiedliche Richtungen freigeschaltet werden, könnte man dem Verkehrsfluss entgegenkommen.“ Grundvoraussetzung für eine funktionierende Vernetzung der digitalen Systeme in den Fahrzeugen und auf der Strecke ist der Ausbau von mobilem Hochleistungsinternet mit 5G-Standard. Das bestätigt der Bundestagsabgeordneter Josef Oster: „Mit neuen Konzepten kann auf den sich wandelnden Mobilitätsbedarf im individuellen Verkehr, im öffentlichen Verkehr und im Güterverkehr wirksam reagiert werden. Das automatisierte und vernetzte Fahren ist heute noch Zukunftsmusik, in absehbarer Zeit jedoch ganz sicher ein wichtiger Bestandteil alltäglicher Mobilität. Der Vorstoß von Udo Rau ermöglicht Chancen für den ländlichen Raum.“

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Den jetzigen Zeitpunkt für eine Initiative zur Digitalstraße hält Rau für ideal, denn im Bäderstraßenabschnitt im Nachbarland Hessen tut sich bald baulich etwas. „Die Ortsumgehung von Wambach steht mit der höchsten Priorität im neuen Bundesverkehrswegeplan. Sie soll die vorhandene B 260 in der Ortsdurchfahrt Wambach ersetzen und den Ort vom hohen Durchgangsverkehr entlasten. Auch die Ausweichstrecke um Martinsthal hat es in den Maßnahmenplan geschafft. Jetzt müssen wir aber auch im rheinland-pfälzer Teil aufwachen und die sich öffnenden Chancen ergreifen. Wenn wir alle unsere Argumente sammeln und uns zusammenschließen, dann erfährt unsere Idee ein deutlich stärkeres Gehör. Ich werde als Landrat sehr gerne meine Stimme erheben und das Projekt vorantreiben“, so Udo Rau.

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Politik

Jens Güllering bittet Ursula von der Leyen um bedarfsgerechte LEADER-Finanzierung

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Foto: Jens Güllering
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NASTÄTTEN Sehr geehrte Frau Präsidentin Dr. von der Leyen, Europa lebt vom Engagement seiner Regionen – vom Ideenreichtum, der Eigeninitiative und dem Zusammenhalt vor Ort. LEADER zeigt seit über drei Jahrzehnten, wie das geht: Demokratie von unten, getragen von lokalen AkteurInnen, gemeinsam gestaltet – mit direkter Wirkung für die Menschen vor Ort. Auch in der LEADER-Region Lahn-Taunus ist das tagtäglich erlebbar.

Diese ländliche Entwicklung lebt von Beteiligung und braucht einen verlässlichen Rahmen:

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Beteiligung braucht Ressourcen.

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LEADER schafft Identifikation mit Europa – direkt in Dörfern, Kleinstädten und ländlichen Regionen.

Ein festgelegter Mittelanteil für LEADER (Ringfencing) sichert analog dem urbanen

Bereich Planung, Qualität und Wirkung – und schützt lokale Beteiligung vor Kürzungen und Beliebigkeit. In über 3.000 Regionen Europas zeigen LEADER-Gruppen tagtäglich, wie vielfältig, innovativ und engagiert ländliche und kleinstädtische Räume sein können:

Vom Dorfladen zur Energiewende,

von der Jugendwerkstatt zur digitalen Dorfmitte,

von grenzüberschreitender Kulturarbeit bis zur nachhaltigen Landwirtschaft.

Auch unsere Region hat ihre eigene Handschrift. In der LEADER-Region Lahn-Taunus ist der europäische Geist gelebte Praxis. Seit Beginn der aktuellen Förderperiode konnten wir bereits zahlreiche Projekte umsetzen, die den sozialen Zusammenhalt stärken, die regionale Wirtschaft fördern und die Lebensqualität verbessern.

Unser Apell: Setzen Sie sich für eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung ein. In der aktuellen Förderperiode (2023–2029) setzen wir gezielt auf nachhaltige und integrierte Entwicklung: Vier Verbandsgemeinden – Aar-Einrich, Bad Ems-Nassau, Diez und Nastätten gestalten gemeinsam mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Kommunen ihre Zukunft.

Konkrete Beispiele für die Wirkung von LEADER in unserer Region

Minimalus Green Building – Dessighofen: Zwei innovative, nachhaltige Ferienhäuser aus regionalen Baustoffen, entworfen als Rückzugsorte mit minimalem ökologischem Fußabdruck

Neubau von Boots- und Wasserwanderraststegen in Obernhof an der Lahn: Ein touristisches Infrastrukturprojekt, das Naherholung und regionale Wertschöpfung im Naturpark Nassau stärkt.

Quelle & Brunnenplatz Buch: Wiederinbetriebnahme einer historischen Quelle als öffentlich zugängliches Brauchwasser-Angebot. Mit 70.000 € gefördert, bietet es Erfrischung und ökologischen Nutzen in heißen Sommern

Verbesserung des Aartal-Radwegs: Ein Beitrag zur nachhaltigen Mobilität und zur Stärkung des regionalen Tourismus.

Multifunktionales Freizeitgelände „Wiesengrund“ Isselbach: Ein inklusiv gestaltetes Gelände für Sport, Spiel und Auszeit mit Rast- und Wohnmobilstellplatz – Treffpunkt für alle Generationen

Diese Projekte zeigen: LEADER wirkt – in Bildung, Tourismus, Infrastruktur und regionaler Identität. Mehr Projektbeispiele finden Sie auf unserer Homepage unter: https://www.vgdiez.de/vg_diez/LEADER/  (pm Jens Güllering | Vorsitzender der LAG Lahn-Taunus)

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Allgemein

Behörden bestätigen: Spielplatzbau Große Wiese in Bad Ems war nicht rechtskonform

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Foto: BEN Kurier
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BAD EMS In einem offenen Brief, unterzeichnet von den Fraktionen der CDU, FWG, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie einem fraktionslosen Ratsmitglied des Stadtrats Bad Ems, wurde dem regionalen Online-Medium BEN Kurier vorgeworfen, in der Berichterstattung zum Bau des Spielplatzes „Große Wiese“ tendenziös, unsachlich und persönlich motiviert vorgegangen zu sein. Die Vorwürfe richteten sich unter anderem gegen angeblich fehlerhafte Recherchen sowie die Nutzung einer „gefälschten E-Mail“ als Informationsquelle.

Die Redaktion des BEN Kuriers weist diese Vorwürfe entschieden zurück – und stützt sich dabei auf offizielle Auskünfte der zuständigen Behörden, die im Rahmen journalistischer Nachfragen erteilt wurden. Aus Sicht des BEN Kuriers ergibt sich daraus der Eindruck einer gezielten öffentlichen Diffamierung eines kritischen Mediums, die nach derzeitiger Prüfung auch strafrechtlich relevant sein könnte.

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Keine Genehmigung – Kreisverwaltung widerspricht zentraler Behauptung

Im offenen Brief heißt es wörtlich, die Stadt Bad Ems habe beim Bau des Spielplatzes rechtskonform gehandelt. die Stadt jedoch handelt heute rechtskonform und verantwortungsbewusst, indem sie alle relevanten Regelwerke einhält. So auch bei der Bauantragsstellung nach dem vereinfachten Verfahren, die eine Genehmigungsfiktion von zwei Monaten mit sich bringt. Nach ungehemmten Ablauf dieser Frist ist diese, nach der Rechtsauffassung der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde, eingetreten und die Baugenehmigung galt als erteilt. Mitnichten kann davon gesprochen werden, dass die Stadt ohne Baugenehmigung gebaut habe – hier gehen die Meinungen mit der Baugenehmigungsbehörde auseinander.“

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Die zuständige Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises widerspricht dieser Darstellung ausdrücklich. Auf Anfrage des BEN Kuriers teilte die Behörde mit:

  • „Nein. Zum Zeitpunkt der Errichtung lag keine Baugenehmigung vor.“

  • „Ja. Der Spielplatz wurde ohne gültige Genehmigung gebaut.“

  • „Nein. Das Vorgehen war nicht rechtskonform.“

Diese Aussagen stehen in direktem Widerspruch zur Darstellung im offenen Brief, in dem unter anderem eine vermeintliche „Genehmigungsfiktion“ nach Ablauf einer gesetzlichen Frist behauptet wurde.

Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau: Keine Genehmigungsfiktion – Darstellung ist unzutreffend

So wurde behauptet, nach Ablauf der Frist sei „nach der Rechtsauffassung der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde“ eine Genehmigung als erteilt anzusehen gewesen. Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau widerspricht dieser Darstellung:

  • „Nein. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat nie bestätigt, dass eine Genehmigungsfiktion eingetreten ist.“

  • „Nein. Das vereinfachte Verfahren wurde nicht bejaht.“

  • „Nein. Es wurde nie gesagt, dass eine Genehmigung automatisch gilt.“

Nach Auffassung der Redaktion sind diese Aussagen des offenen Briefs daher sachlich unzutreffend.

Die Stadt Bad Ems hat den Spielplatz „Große Wiese“ ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet und feierlich eröffnet. Hinsichtlich der Genehmigungslage besteht Einigkeit unter den zuständigen Baubehörden; deren Stellungnahmen lassen keinen Interpretationsspielraum.

Disziplinarprüfung durch Kommunalaufsicht verschwiegen

Ein weiterer Aspekt, der im offenen Brief keine Erwähnung findet, betrifft die disziplinarrechtliche Bewertung des Bauvorgangs durch die Kommunalaufsicht. Die Kreisverwaltung bestätigte gegenüber dem BEN Kurier:

  • „Ja. Die Kommunalaufsicht hat eine disziplinarrechtliche Prüfung vorgenommen.“

  • Eine Bewertung des Ergebnisses könne aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden.

Die Redaktion des BEN Kuriers wertet das vollständige Verschweigen dieses Vorgangs als bewusst irreführend gegenüber der Öffentlichkeit.

Zur E-Mail: Kein Fake, sondern zutreffender Hinweis

Als besonders problematisch wird die im offenen Brief enthaltene Behauptung angesehen, der BEN Kurier habe sich auf eine „gefälschte E-Mail“ eines angeblichen Informanten gestützt. Fakt ist: Die E-Mail wurde nachweislich an die Kreisverwaltung, der Printpresse und den BEN Kurier versendet. Der Absender war technisch nicht erreichbar, was zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht erkennbar war. Der Inhalt der E-Mail war jedoch inhaltlich korrekt und wurde später durch Behörden bestätigt.

Nach rechtlicher Bewertung durch die Redaktion könnte diese öffentlich aufgestellte Behauptung den Tatbestand der Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllen. Die Redaktion prüft derzeit zivilrechtliche und strafrechtliche Schritte gegen die Unterzeichner des offenen Briefs.

Sitzung des Stadtrates Bad Ems am 8.7.2025

Kurzfristig hat Stadtbürgermeister Oliver Krügel die Tagesordnung der kommenden Stadtratssitzung am 8. Juli 2025 um einen Punkt erweitert: Unter dem neu eingefügten Tagesordnungspunkt 10 sollen „Rechtsangelegenheiten“ behandelt werden – konkret geht es um die mögliche Beauftragung eines Rechtsbeistands im Zusammenhang mit der Medienberichterstattung über den Spielplatz „Große Wiese“. Die Mitteilung hierzu wurde den Ratsmitgliedern am 3. Juli 2025 übermittelt. Der BEN Kurier wird an der öffentlichen Sitzung teilnehmen.

Redaktion: „Nicht mit uns.“

„Kritischer Journalismus lebt davon, dass er Fragen stellt – auch unbequeme. Der offene Brief erscheint aus unserer Sicht nicht als sachliche Kritik, sondern als Versuch, ein unabhängiges Medium öffentlich zu diskreditieren – veröffentlicht zu einem Zeitpunkt, an dem der verantwortliche Redakteur urlaubsbedingt nicht reagieren konnte“, so die Redaktion in einer Stellungnahme.

Die Redaktion kündigt an, die Vorgänge juristisch und presserechtlich aufarbeiten zu lassen. Gleichzeitig werde eine medienethische Einordnung durch unabhängige Fachstellen angestrebt.

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Politik

Kritischer Journalismus im Fadenkreuz: Bad Ems und der offene Angriff auf die Pressefreiheit

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Foto: BEN Kurier | Lizenz: Envato
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KOMMENTAR Mit Erstaunen, aber nicht ohne Klarheit, nehmen wir als BEN Kurier zur Kenntnis, dass die Fraktionen von CDU, FWG, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie ein fraktionsloses Mitglied des Stadtrats Bad Ems in einem gemeinsamen offenen Brief die journalistische Arbeit unseres Hauses öffentlich infrage stellen.

Der Vorwurf: Unsere Berichterstattung sei unsachlich, einseitig und tendenziös. Der Versuch: Kritische Presse durch politischen Druck zu delegitimieren. Das Ergebnis: Ein Dokument politischer Empfindlichkeit, nicht journalistischer Substanz.

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Zunächst ist festzuhalten, dass nicht alle Fraktionen dieses Schreiben mittragen. Und auch innerhalb der unterzeichnenden Fraktionen – so ist uns bekannt – wurden nicht alle Ratsmitglieder im Vorfeld über den Brief informiert. Das wirft Fragen auf: etwa, ob hier wirklich im Namen der kommunalen Demokratie gesprochen wird oder eher im Interesse eines empfindlich getroffenen Zirkels.

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Die zentrale Anklage lautet: Der BEN Kurier berichte tendenziös. Doch konkrete Belege bleiben aus. Kein einziger Artikel wird benannt, keine Aussage widerlegt, kein Sachverhalt klargestellt. Stattdessen: Pauschalkritik, die mehr über den Zustand der politischen Absender aussagt als über unsere redaktionelle Arbeit. Wer meint, Pressefreiheit ende dort, wo Kritik beginnt, verkennt ihren Wesenskern. Die Aufgabe der Presse ist nicht Gefälligkeit, sondern Kontrolle. Und wer das nicht aushält, stellt sich selbst ins Abseits, nicht den Journalismus.

Die Realität sieht anders aus, als im offenen Brief suggeriert. Der BEN Kurier wurde beispielsweise zu einem Pressetermin am Bahnhofsgebäude nicht eingeladen, andere Medien hingegen schon. Im Stadtrat wurde kurzfristig und ohne ordnungsgemäße Ankündigung ein Tagesordnungspunkt zur Vorstellung des Bodengutachtens „Große Wiese“ ergänzt. Die Kommunalaufsicht bestätigte, dass eine rechtzeitige öffentliche Bekanntmachung rechtswidrig unterblieb. Interessierte Bürgerinnen, Bürger und Presse – auch wir – wurden so faktisch ausgeschlossen. Zufällig war ein Medienvertreter, der nie oder kaum eine Stadtratssitzung medial begleitet, genau an diesem Tag anwesend und nach diesem Tagesordnungspunkt wieder weg. Sicherlich ein Zufall.

Auch zur Sache selbst: Der Spielplatz „Große Wiese“ wurde errichtet und eröffnet, ohne dass zu diesem Zeitpunkt eine rechtsgültige Baugenehmigung vorlag. Auch das wurde von der Kommunalaufsicht bestätigt. Beim Fitness-Parcours auf der Kalkspitze begann die Stadt ebenfalls ohne Genehmigung mit dem Bau, auch das wurde von der Kommunalaufsicht eindeutig festgestellt. Die Folge war der Rückbau der bereits installierten Fitnessgeräte. Diese Tatsachen werden im offenen Brief nicht einmal erwähnt. Dabei handelt es sich nicht um Meinungen, sondern um dokumentierte Verwaltungsrealität.

Es spielt dabei keine Rolle, welche Rechtsauffassung das Bauamt der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau hierzu vertritt. Zuständig für die Genehmigung ist ausschließlich die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises als untere Bauaufsichtsbehörde. Die angebliche Rechtsauffassung des Bauamts der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau wäre zudem juristisch auch nicht nachvollziehbar, aber dies zu erläutern, würde an dieser Stelle zu weit führen.

Über 80 Artikel, die der BEN Kurier in den vergangenen Jahren zur Stadt Bad Ems, zur Verwaltung und zum Bürgermeister veröffentlicht hat, lassen sich nachweislich als sachlich oder sogar positiv einordnen. Allein die letzte offizielle Pressemitteilung der Stadt vom 7. Juni 2025 wurde bei uns publiziert. Wer dennoch behauptet, wir betrieben eine „persönliche Kampagne“, konstruiert einen Mythos, aber keine belastbare Argumentation.

Ein Beispiel, das im offenen Brief angeführt wird, ist die Eröffnung einer Bäckerei, bei der der Stadtbürgermeister auf einem Bild in unserer Berichterstattung nicht gezeigt wurde. Ja, wir haben den Fokus auf die Geschäftsinhaberin gelenkt. Das ist legitim. Die Presse ist nicht dazu da, politische Bilderbuchinszenierungen unverändert zu übernehmen. Sie entscheidet redaktionell und nicht auf Zuruf.

Unsere Berichterstattung zur Bodenbelastung auf dem Spielplatz „Große Wiese“, zu Bauverlauf, Genehmigungslage und Kosten in Höhe von derzeit rund 85.000 Euro – ohne die Anwaltskosten, die gegen uns eingesetzt wurden – war und ist faktenbasiert, dokumentiert und quellenbasiert. Die Darstellung, wir hätten uns dabei auf eine „gefälschte E-Mail“ gestützt, ist schlicht falsch. Diese Unterstellung hält keiner Überprüfung stand und wurde auch nie Bestandteil unserer journalistischen Grundlage. Es handelt sich um ein nachträglich konstruiertes Narrativ, nicht um eine Tatsache. Dass sich im Nachgang sowohl die Kommunalaufsicht als auch die Öffentlichkeit intensiv mit dem Vorgang befassen mussten, belegt nicht unsere Tendenz, sondern die Relevanz.

Wer als politisches Gremium öffentlich erklärt, mit einer Redaktion künftig nicht mehr zusammenarbeiten zu wollen, offenbart ein fragwürdiges Demokratieverständnis. Pressearbeit ist keine Gefälligkeit, sie ist Kontrolle und sie ist unabhängig. Genau das scheint einigen unbequem geworden zu sein.

So klar unsere Haltung für Pressefreiheit ist, so unmissverständlich ist auch unsere Haltung zu gezielter Diffamierung. Denn Kritik – so berechtigt sie sein mag – endet dort, wo sie in gezielte Rufschädigung und wirtschaftliche Einschüchterung übergeht.

Unter einem Klarnamen – liegt der Redaktion vor – einer Person, die dem Stadtbürgermeister Oliver Krügel persönlich und politisch sehr nahesteht, wurde kürzlich ein Kommentar veröffentlicht, der über jede zulässige Form demokratischer Auseinandersetzung hinausgeht. Darin wird nicht nur behauptet, der BEN Kurier betreibe seit Jahren „systematische Einflussnahme“ und „gezielte Meinungsmache“, es wird zudem offen suggeriert, Anzeigenkunden sollten ihre Zusammenarbeit mit uns überdenken. Das ist kein Debattenbeitrag, sondern ein Boykottaufruf. Es ist der gezielte Versuch, ein unabhängiges Medium wirtschaftlich zu treffen und politisch zu delegitimieren. Solche Aussagen sind – auch rechtlich – hoch problematisch und können unter Umständen den Tatbestand der üblen Nachrede (§ 186 StGB), der Verleumdung (§ 187 StGB) oder sogar der versuchten sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) erfüllen.

Auch die politisch motivierte Unterstellung, unsere Haltung sei durch eine SPD-Mitgliedschaft des Herausgebers beeinflusst, ist in ihrer Machart nicht nur unzulässig, sondern bewusst rufschädigend. Hier wird nicht argumentiert, hier wird unterstellt, verleumdet und delegitimiert.

Deshalb machen wir an dieser Stelle eines unmissverständlich klar: Auch wir haben unsere Grenzen. Und wo diese überschritten werden, da ziehen wir juristische Konsequenzen.

Wir prüfen derzeit strafrechtliche und zivilrechtliche Schritte gegen den Urheber des genannten Kommentars sowie gegen weitere gezielte Eingriffe in unsere redaktionelle und wirtschaftliche Unabhängigkeit. Pressefreiheit bedeutet nicht Wehrlosigkeit.

Wir stehen für den offenen Diskurs. Aber wir stehen ebenso für den Schutz unserer Redakteur*innen, unserer journalistischen Integrität und unserer unternehmerischen Existenz.

Der BEN Kurier lässt sich nicht einschüchtern. Nicht inhaltlich. Nicht politisch. Nicht wirtschaftlich. Und: Wir bleiben. Weil die Öffentlichkeit ein Recht auf unabhängige, kritische und faktenbasierte Berichterstattung hat – gerade in Bad Ems.

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