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„Sie gehen für uns alle durchs Feuer!“ – Ehrungen für Feuerwehrleute der Verbandsgemeinde Diez

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DIEZ Goldene, silberne und bronzene Feuerwehrehrenzeichen des Landes Rheinland-Pfalz wurden am Donnerstag, dem 28. Oktober, in der Esterauhalle Holzappel an zahlreiche Feuerwehrleute der Verbandsgemeinde Diez überreicht. Landrat Frank Puchtler war zu diesem Termin erschienen, um die Ehrungen mit goldenen Ehrenzeichen für 35 beziehungsweise 45 Jahre aktive, pflichttreue Tätigkeit auf örtlicher Ebene vorzunehmen, und zwar für die Jahre 2020 und 2021 – somit auch für all jene Ehrungen, die Coronapandemie-bedingt im Jahr 2020 nicht vollzogen werden konnten.

Die sonstigen Ehrungen aus dem Jahr 2020 sowie Verpflichtungen, die Übergabe eines Fahrzeuges und eines Bootes waren bereits durch die Erste Beigeordnete Claudia Schäfer im Rahmen ihrer Besuchstour durch jede Einheit der Verbandsgemeinde Diez im Sommer 2021 vorgenommen worden.

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Die zu ehrenden Feuerwehrleute waren jeweils mit ihren örtlichen Wehrführern erschienen, weitere Gäste konnten aufgrund der Corona-Einschränkungen leider nicht eingeladen werden. Schäfer dankte, auch im Namen des Bürgermeisters und des Verbandsgemeinderates, sehr herzlich für die erfolgreichen Einsätze sowie für die „ständige Bereitschaft, rund um die Uhr Menschenleben zu retten, Unheil abzuwenden und Schäden zu minimieren.

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Sie gehen praktisch im wahrsten Sinne des Wortes für unsere Bürger – für uns alle durchs Feuer!“

Sie gehen praktisch im wahrsten Sinne des Wortes für unsere Bürger – für uns alle durchs Feuer!“ Und dass dabei manches Mal die eigene Gesundheit aufs Spiel gesetzt wird, zeigten die noch recht aktuellen Ereignisse. Denn in den Hochwasserkatastrophengebieten waren es die ortsansässigen Feuerwehrleute, die als erste vor Ort Hilfe geleistet haben, teils ohne zu wissen, was auf sie zukommen könnte. Sie und vielleicht der ein oder andere Nachbar seien diejenigen gewesen, die es geschafft hatten, in letzter Minute Menschenleben schnell zu retten, wobei sie sich durchaus auch selbst in Gefahr gebracht haben, so Claudia Schäfer weiter. „Bei aller Hilfestellung, die zeitlich danach kam: Es sind und bleiben die örtlichen Feuerwehrleute, die direkt den ersten Zugriff haben und in den ersten Minuten weiteres Unheil – soweit es in ihrer Macht steht – verhindern können.“

Dies könne nur gelingen, weil diese Kräfte direkt vor Ort seien, ohne lange Anreise, und weil sie die Gegebenheiten in ihrem eigenen Ort – gerade in ländlich geprägter Gegend – kennen und oft auch wissen, wie viele Menschen in einem Haus wohnen, sich womöglich gar persönlich kennen und auch wissen, wie Zugänge zu Häusern aussehen.

„Das ist ein unschätzbarer Wert und hat mir wieder einmal   gezeigt, dass die Organisation, so wie wir sie haben mit ehrenamtlichen Feuerwehrleute – nach Möglichkeit in jeder Gemeinde – , unschlagbar und unverzichtbar ist.“

Schäfer zollte auch ihre besondere Hochachtung den hiesigen Feuerwehrleuten, die sich nach der Hochwasser- und Flutkatastrophe zum Einsatz in Gebieten an der Ahr
bereit erklärt hatten, dort Hilfe geleistet haben und zum Teil noch immer auf freiwilliger privater Basis dort helfen. Die erste Beigeordnete dankte auch im Namen der Ortsbürgermeisterinnen, der Stadtbürgermeisterin und der Ortsbürgermeister:

„Die Feuerwehr ist nicht nur für die Brandbekämpfung und Gefahrenabwehr bedeutend, sondern sorgt über ihre Fördervereine auch für das gesellige und soziale Miteinander in den Gemeinden, dies ist ein ganz wichtiger und nicht zu unterschätzender Aspekt. So sind gerade in kleinen Gemeinden die Fördervereine der Freiwilligen Feuerwehr eine wichtige Institution, auf die gerne zurückgegriffen wird, wenn im Dorf etwas ansteht und Feste zu organisieren sind.“

Claudia Schäfer (Bild: links) und Landrat Frank Puchtler (Bild: rechts) ehrten die langjährigen Feuerwehrleute

Auch und besonders jenen Feuerwehrfrauen und -männern galt der herzliche Dank Schäfers, die sich bereit erklärt haben, in den diversen Kampagnen mitzumachen, um
die Zukunftsfähigkeit der Feuerwehr sicherzustellen „und dabei mit viel Spaß und guten Ideen, aber auch mit tatkräftiger Unterstützung diese Arbeit begleiten“, so Schäfer
und verwies dabei insbesondere auf das Grundschulprojekt, das in diesem Jahr wieder Fahrt aufgenommen hat.

„Aber nicht nur persönlicher Einsatz ist wichtig, um gute Feuerwehrarbeit zu leisten. Dies kann nur gelingen in einem Umfeld, das die Feuerwehrleute unterstützt. Angehörige spielen dabei eine sehr wichtige Rolle, ebenso wichtig sind aber auch Arbeitgeber. Trotz gesetzlicher Vorgaben, die das Recht einräumen, einen Arbeitsplatz für Einsätze zu verlassen, brauchen wir Arbeitgeber, die ohne Wenn und Aber eine Freistellung bei Einsätzen gewähren“, so die Dezernentin weiter.

Am Ehrungsabend erhielten… … das goldene Feuerwehr-Ehrenzeichen für 45-jährige Tätigkeit (nachgeholt aus 2020)

Einheit Balduinstein: Michael Alfred Holleyn
Einheit Birlenbach-Fachingen: Berthold Huth
Einheit Hirschberg: Gunter Meckel
Einheit Langenscheid: Harald Herme

… das goldene Feuerwehr-Ehrenzeichen für 35-jährige Tätigkeit (nachgeholt aus 2020)

Einheit Altendiez: Steffen Spitz, Peter Wunderlich
Einheit Aull: Holger Lehna
Einheit Cramberg: Holger-Kurt Grasmäher, Harald Schwarz
Einheit Geilnau: Oliver Arnold Will
Einheit Gückingen: Roland Ott
Einheit Hambach: Stephan Faßbender
Einheit Laurenburg: Daniel Meffert
Einheit Scheidt: Marco Maxeiner
Einheit Steinsberg: Jan Mark Maaßen, Jochen Mayer, Uwe Meffert
Einheit Diez: Peter Heß

…. das goldene Feuerwehr-Ehrenzeichen für 45-jährige Tätigkeit – 2021

Einheit Charlottenberg: Harald Haas
Einheit Dörnberg: Rolf Weimer
Einheit Gückingen: Michael Uwe Petri
Einheit Hirschberg: Axel Schlau
Einheit Holzappel: Harald Kremer
Einheit Stadt Diez: Thomas Thorn, Udo Tritsch

… das goldene Feuerwehr-Ehrenzeichen für 35-jährige Tätigkeit – 2021

Einheit Birlenbach-Fachingen: Thorsten Klein
Einheit Charlottenberg: Jürgen Barth
Einheit Dörnberg: Thomas Sprenger
Einheit Holzheim: Eva Herden, Kai Meyer
Einheit Scheidt: Guido Wolf

Einheit Wasenbach: Beate Heyeckhaus, Ute Schwarz
Einheit Stadt Diez: Thomas Wilbert

… das silberne Feuerwehr-Ehrenzeichen für 25-jährige Tätigkeit – 2021

Einheit Holzappel: Margit Grün, Alexander Ott

… das bronzene Feuerwehr-Ehrenzeichen für 15-jährige Tätigkeit – 2021

Einheit Birlenbach-Fachingen: Christoph Hagn
Einheit Dörnberg: Katharina Leonhardt
Einheit Heistenbach: Nicolas Brötz, Johannes Brötz
Einheit Holzheim: Iris Ebel, Melanie Scholzen, Tanja Rosita Tischler
Einheit Laurenburg: Adrian Seifert

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Bundesgerichtshof entscheidet über Koblenzer Urteil wegen Versklavung einer Jesidin

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Foto: Landgericht Koblenz
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KOBLENZ|KARLSRUHE Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH), zuständig für Staatsschutzsachen, hat über die Revision einer vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verurteilten Angeklagten entschieden. Die Frau war wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit (u. a. Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, weiterer Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie weiterer Delikte zu neun Jahren und drei Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden.

Auf die Revision änderte der BGH den Schuldspruch, hob den Strafausspruch auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung über die Strafe an einen anderen Strafsenat des OLG Koblenz zurück. Im Übrigen wurde die Revision verworfen.

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Sachverhalt (aus den Feststellungen des OLG)

Die in Deutschland geborene Angeklagte reiste 2014 nach Syrien und weiter in den Irak und schloss sich mit ihrem Ehemann, einem syrischen Arzt, dem „Islamischen Staat“ (IS) an. In Mossul nahmen beide mit Genehmigung des IS andere IS-zugehörige Frauen auf, versorgten sie und unterstützten so die Organisation. Im gemeinsamen Schlafzimmer lagerten sie vier Kalaschnikow-Sturmgewehre, um den mit Gewalt aufrechterhaltenen Herrschaftsanspruch des IS zu stützen.

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Ende April 2016 wurde dem Ehemann die Nebenklägerin, eine Jesidin aus dem Sindschar-Gebiet, als „Geschenk“ übergeben. Sie wurde in die Villa verbracht und der Angeklagten als „seine Sklavin“ vorgestellt. Bis Februar 2019 musste die Nebenklägerin unentgeltlich Hausarbeit und Kinderbetreuung leisten; sie durfte das Haus nicht ohne Begleitung verlassen. Der Ehemann vergewaltigte sie regelmäßig; die Angeklagte wusste davon und verließ jeweils das Haus. Während der Gefangenschaft erhielt die Nebenklägerin Kleidung, Nahrung, Hygieneartikel, Medikamente und bei Bedarf fachärztliche Versorgung.

Rechtliche Würdigung des OLG

Das OLG sah u. a. mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen (davon einmal tateinheitlich mit Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen), außerdem tateinheitlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Ausrottung, Vertreibung, sexuelle Gewalt), Beihilfe zu Kriegsverbrechen gegen Personen (sexuelle Gewalt, Vertreibung), Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung sowie schwere Freiheitsberaubung.

Entscheidung des BGH

Die Verfahrensrügen blieben ohne Erfolg. Im Ergebnis hielt der BGH die Verurteilung ganz überwiegend aufrecht, u. a. wegen:

  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung) – in Tateinheit mit Beihilfe zu sexueller Gewalt und zu entsprechenden Kriegsverbrechen,

  • mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland,

  • Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen,

  • Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft,

  • Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung,

  • schwerer Freiheitsberaubung.

Rechtsfehler zugunsten der Angeklagten sah der BGH nur insoweit, als das OLG sie wegen Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Ausrottung und Vertreibung sowie Beihilfe zu dem Kriegsverbrechen gegen Personen durch Vertreibung verurteilt hatte. Der Senat präzisierte die Anforderungen an die Strafbarkeit wegen Völkermordes nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB und an eine darauf gerichtete Beihilfehandlung: Zwar sei der vom IS begangene Völkermord an den Jesiden belegt, die getroffenen Feststellungen trügen jedoch nicht die Verurteilung der Angeklagten wegen Beihilfe hierzu. Der Schuldspruch wurde entsprechend geändert.

Da nicht auszuschließen ist, dass das OLG ohne die (nicht gegebene) Beihilfe zum Völkermord eine geringere Strafe verhängt hätte, hob der BGH den Strafausspruch auf. Über das Strafmaß hat ein anderer Senat des OLG Koblenz neu zu entscheiden (dk).

Aktenzeichen und Normen

  • Vorinstanz: OLG Koblenz, 2 StE 9/22, Urteil vom 21. Juni 2023

  • Maßgebliche Vorschriften (Auszug): § 6 VStGB (Völkermord), § 7 VStGB a. F. (Verbrechen gegen die Menschlichkeit), § 27 StGB (Beihilfe)

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Stadt Lahnstein rüstet Katastrophenschutz auf – zwei neue Hochwasserboote im Einsatz

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Foto: Mira Bind | Stadtverwaltung Lahnstein
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LAHNSTEIN Die Stadt Lahnstein hat ihre Ausstattung für den Katastrophenschutz deutlich erweitert: Zwei neue Hochwasserboote vom Typ RTB 1 wurden angeschafft und ergänzen ab sofort den bestehenden Fuhrpark. Damit stehen den Einsatzkräften nun insgesamt sieben Boote dieser Art zur Verfügung – ein wichtiger Schritt, um bei Hochwasser- oder Starkregenereignissen schnell und effizient reagieren zu können.

Die Boote werden im Ernstfall von der Freiwilligen Feuerwehr Lahnstein eingesetzt. Neben der Standardausrüstung wie Motor, Paddel und Rettungsring verfügen die über zusätzliche Einstieghilfen, Rollstuhlrampen und Auflageflächen für Verletzte. „Gerade ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen konnten in der Vergangenheit nur mit erheblichem Aufwand in Sicherheit gebracht werden. Mit der neuen Ausstattung ist das nun deutlich einfacher und sicherer“, betont Sascha Lauer, kommissarischer Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Lahnstein

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Neben den Booten hat die Stadt außerdem weitere Einsatzmittel angeschafft, darunter leistungsstarke Großtauchpumpen und Watthosen. Zusammen mit mehreren Hundert Metern Stegmaterial ist der Katastrophenschutz nach dem Gefahrenabwehrplan nun vollständig ausgestattet.

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Für die kommenden Jahre sind im städtischen Haushalt zusätzliche Mittel eingeplant, um den Schutz der Bevölkerung weiter zu stärken (pm Stadt Lahnstein).

Schnelle Evakuierung auch für ältere und eingeschränkte Menschen bietet die neue Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr Lahnstein | Foto: Mira Bind | Stadtverwaltung Lahnstein
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Spielabbruch in Dahlheim: Polizei-Einsatz nach Platzverweisen gegen Reinhardtself

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Foto: BEN Kurier - Archivbild
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DAHLHEIM ,

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