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Koblenz

Skandalöse Sachbeschädigung und Diebstahl – Bürger kämpfen für ihr Krankenhaus

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Skandalöse Sachbeschädigung und Diebstahl - Haarlos Armlos Handlos und Nackt - Die BI-MY (Bürger von Mayen) kämpfen weiter für den Erhalt unseres Krankenhauses in Mayen und sind entsetzt über die Schändung des Mahnmals.

MAYEN/KOBLENZ Zur Ergreifung der Täter wird eine Belohnung von 500 Euro ausgesetzt. In der Nacht von Freitag, den 6.8.2021 auf Samstag, den 7.8.2021 zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr morgens wurde die Ärztin des Mahnmals entblößt und ihr linker Arm herausgerissen. Tatort Polcher Straße Mayen, Viehmarktplatz.

Haarlos  – Armlos – Handlos und Nackt

Wer steckt hinter dieser Tat? Die Bürgerinitiative zum Erhalt und Ausbau der kommunal betriebenen Krankenhäuser insbesondere für den ländlichen Raum und gegen das Krankenhaussterben informiert: Die BI-MY macht sich große Sorgen um die Privatisierung und den Erhalt aller Standorte des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein und schlägt Alarm. Sie beklagt die fehlende Transparenz und fordert den Erhalt aller Standorte und Arbeitsplätze ein.

Die BI-MY (Bürger von Mayen) kämpfen weiter für den Erhalt unseres Krankenhauses in Mayen und sind entsetzt über die Schändung des Mahnmals.

Ziel muss die Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung aller Bürger in der Region sein, unabhängig von der Art der Krankenversicherung.  Wie wichtig diese Zielsetzung ist, zeigen die aktuellen Herausforderungen bzgl. der Pandemie und der tragischen Hochwasser-Ereignisse.  Folgende Situation. Sie stehen am Empfang eines Krankenhauses. Welche Frage möchten Sie gestellt bekommen: Wie können wir Ihnen am besten helfen? oder Was können wir bei Ihnen abrechnen?

Erfreulich zeigt sich die BI Mayen über die jüngsten Entwicklungen. Der Stadtrat von Mayen hat in einer Resolution beschlossen, sich klar für den kommunalen Betrieb des Mayener St.-Elisabeth-Krankenhauses stark zu machen. Unter Federführung des Oberbürgermeisters Dirk Meid in Schulterschluss mit den Fraktionen wurde die Resolution auf den Weg gebracht. Nicht nachvollziehbar ist das Abstimmungsverhalten der FDP und der Grünen. Wie man sich da enthalten kann, ist für die aktiven Streiter unerklärlich und beschämend.

Jüngst hat sich die Kreis SPD der Allianz der verantwortungsbewussten Kommunalpolitker angeschlossen. Namentlich Herr Achim Hütten, Oberbürgermeister von Andernach, sowie Herr Herbert Kaifenheim, Herr Rolf Schäfer, Dr. Helmut Sondermann, Frau Doris Laux, Frau Martina Luig Kaspari, Herr Maximilian Mumm, Frau Karin Küsel.

Seitens der CDU Fraktion Mayen haben sich für den Erhalt des Mayener Standortes Frau Hannelore Knabe, Herr Martin Reis und Herr Christoph Rosenbaum ausgesprochen. Die gesamte Fraktion der Freien Wähler im Stadtrat und im Kreistag sind ebenfalls mit von der Partie. Ein Befürworter der ersten Stunde der kommunalen Trägerschaft ist der parlamentarische Geschäftsführer der Freien Wähler im Landtag zu Rheinland-Pfalz Stephan Wefelscheid.

Die BI-MY misst alle Politiker nicht nur an ihren Worten, sondern auch an ihren Taten. Des Weiteren bedankt sich die BI-MY für das offene Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten Detlef Pilger SPD und sein klares Bekenntnis zum GKM in gemeinnütziger kommunaler Trägerschaft. Zudem haben sich die LINKE und der Vertreter von Die PARTEI Hr. Michael Brüggemann klar zur kommunalen Verantwortung bekannt.

Die BI-MY zeigt sich sehr erfreut über diesen Zuspruch.  Die aktuellen tragischen Ereignisse an der Ahr sollten dem letzten Politiker klar vor Augen führen, wie wichtig eine medizinische Grundversorgung aller Bürger und ein gut aufgestellter Katastrophenschutz fest in öffentlicher Hand sind.

Es darf und kann nicht sein, dass Aktiengesellschaften über den Rücken der Krankenkassenbeiträge zweistellige Renditen einfahren. Der Gewinn muss in die Krankenhäuser zurückfließen oder in die Weiterbildung des Personals investiert werden.  Vorstellbar ist auch eine Gründung einer Landeskrankenhausgesellschaft. In dieser könnten in finanzieller Not geratene Krankenhäuser mit den Gewinnen aufgefangen werden.

Alle Bürger sollten sich fragen, ob sie amerikanische oder chinesische Krankenhausverhältnisse haben wollen, bei denen, insbesondere finanziell schlechter gestellte Patienten auf der Strecke bleiben und die Gefahr besteht, dass ihre Lebenszeit verkürzt wird. Die Frage an der Eingangspforte unserer Krankenhäuser muss lauten:

Wie können wir dem Patienten bestmöglich helfen und nicht: Was bringt uns dieser Patient.  Wir brauchen bundesweit kompetente Geschäftsführer unserer kommunalen Krankenhäuser, die den Patienten und das medizinische Personal lieben und nicht in die Kohle verliebt sind.

Kritisch steht die BI Mayen dem im Jahre 2004 eingeführten DRG-System (Abrechnung nach Fallpauschalen) gegenüber, da dieses insbesondere kleine ländliche Krankenhäuser unter wirtschaftlichen Überlebensdruck setzt. Zudem müssen das medizinische Personal und alle Angestellten eine adäquate Bezahlung erhalten. Dies ist nur bei einem kommunalen Betrieb gewährleistet.

Die BI Mayen spricht sich ganz klar gegen das Outsourcing von privatbetriebenen Krankenhäusern aus. Das betrifft: Schreibarbeiten, Verpflegung der Patienten, Reinigungsarbeiten u. v. m. Diese prekären Arbeitsverhältnisse sind für die Beschäftigten und für die BI Mayen inakzeptabel.

Mit einer Privatisierung entfällt die Gemeinnützigkeit der Krankenhausgesellschaft. Das kann und darf nicht das Ziel der momentanen Verhandlungen sein. Hier stehen alle Gesellschafter, insbesondere die Kirchlichen in Verantwortung (Pressemitteilung und Foto: Bürgerinitiative Mayen).

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Blaulicht

Koblenzer Zoll kontrolliert Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe

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Foto: Symbolbild | Hauptzollamt Koblenz

KOBLENZ (ots) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Koblenz hat am 12. November 2024 an den Standorten in Koblenz, Mainz und Trier die Speditions-, Transport- und Logistikbranche ins Visier genommen. Es wurden mehr als 270 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen kontrolliert und detailliert über ihre Beschäftigungsverhältnisse befragt.

Insgesamt wurden 58 Sachverhalte festgestellt, die eine weitere Überprüfung durch die FKS erfordern. Bei ca. der Hälfte der festgestellten Verdachtsfälle handelt es sich um Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften. Des Weiteren handelt es sich um den Verdacht der Beitragsvorenthaltung, des Verstoßes gegen ausländerrechtliche Vorschriften und des Leistungsmissbrauchs. Bereits vor Ort wurden neun Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsrecht eingeleitet.

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Blaulicht

Organisierte Schwarzarbeit: Zahlreiche Festnahmen – Millionenschaden aufgedeckt!

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Foto: Symbolbild Envato: Lizensiert für den BEN Kurier

KOBLENZ Im Rahmen mehrerer bei der Staatsanwaltschaft Koblenz – Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen – geführter Ermittlungsverfahren sind die Strafverfolgungsbehörden in einer groß angelegten Durchsuchungs- und Festnahmeaktion gegen kriminell organisierte Schwarzarbeitsstrukturen vorgegangen.

Der umfangreiche Ermittlungskomplex richtet sich insgesamt gegen 30 männliche und 7 weibliche Beschuldigte im Alter von 19 bis 64 Jahren. Gegenstand der Ermittlungen ist der Verdacht des bandenmäßigen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 StGB), der Beihilfe hierzu sowie der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 S. 1 StGB) mit dem Ziel der fortlaufenden Begehung solcher Straftaten, der Unterstützung einer solchen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 S. 2 StGB) und der Beihilfe (§ 27 StGB) hierzu sowie der Geldwäsche (§ 261 Abs.1 StGB).

In den frühen Morgenstunden des 14.11.2024 durchsuchten unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Koblenz ca. 820 Einsatzkräfte des Zolls unter Federführung des Hauptzollamts Karlsruhe in Zusammenarbeit mit der Steuerfahndung Mainz und verschiedenen Polizeidienststellen insgesamt 88 Wohnungen und Geschäftsräume im gesamten Bundesgebiet.

9 Hauptbeschuldigte im Alter von 23 bis 44 Jahren wurden aufgrund bereits zuvor erlassener Haftbefehle festgenommen. Sie wurden noch am selben Tag in Koblenz der Haftrichterin vorgeführt und befinden sich seither in Untersuchungshaft.

Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag im Raum Worms, in Südhessen und im nördlichen Baden-Württemberg. Die einzelnen Tatvorwürfe und Tatbeteiligungen gestalten sich angesichts der Komplexität der Ermittlungen und der Zahl der Beschuldigten unterschiedlich.

Bei 7 der festgenommenen Hauptbeschuldigten besteht der Verdacht, in Worms eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, deren Zweck die planmäßige und organisierte Ausstellung von Scheinrechnungen zur Verdeckung von Schwarzarbeit gewesen sein soll. Zu diesem Zweck sollen sie u.a. Scheinfirmen (sog. Servicefirmen) ins Lebens gerufen haben, die tatsächlich am Markt gar nicht tätig waren. Auf diese Scheinfirmen lautende Rechnungen wurden nach derzeitigen Erkenntnissen gegen Entgelt anderen tatsächlich am Markt tätigen Firmen zur Verfügung gestellt und von diesen Firmen auch per Überweisung zunächst bezahlt. Nach Einbehalt einer zuvor vereinbarten Provision zahlten die Aussteller der Scheinrechnungen den Restbetrag in Bargeld wieder an die Empfänger der Rechnungen zurück. Diese zahlten dann das Bargeld als verschleierten Schwarzlohn an nicht oder nicht im tatsächlich tätigen Umfang angemeldete Arbeitnehmer aus. Durch die Scheinrechnungen und die dadurch dokumentierte angebliche Inanspruchnahme externer Leistungen sollte der angeblich niedrige Bestand eigener Arbeitskräfte plausibilisiert und der wahre Umfang der eigenen Arbeitnehmerleistungen verschleiert werden. Hierdurch wurden in den Jahren 2021 bis 2024 Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von mindestens 11,5 Mio. EUR auf illegale Weise nicht gezahlt.

Bei den 9 in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten handelt es sich um die genannten 7 Hauptbeschuldigten der mutmaßlichen kriminellen Vereinigung sowie um 2 weitere Hauptbeschuldigte aus dem Kreis der Scheinrechnungsempfänger. Alle übrigen Beschuldigten stehen in dem Verdacht, entweder die kriminelle Vereinigung mittelbar oder unmittelbar durch strafbare Handlungen unterstützt oder aber als Scheinrechnungskäufer Sozialversicherungsbeiträge illegal hinterzogen zu haben.

Es konnten bei den Durchsuchungen umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden. Außerdem wurden vorläufige vermögensabschöpfende Maßnahmen in einem Gesamtumfang von mehr als 16 Millionen Euro angeordnet und 38 Kontopfändungen ausgebracht. Zudem konnten mehr als 1 Mio. Euro Bargeld sichergestellt werden.

Die Auswertung der erhobenen Beweismittel wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler äußerte: „Die Aktion war lange geplant und wurde vom Hauptzollamt Karlsruhe ausgesprochen professionell vorbereitet und effektiv durchgeführt. Derartige Wirtschaftsstraftaten sind kein Kavaliersdelikt, sondern hochkriminell und schädigen die Gemeinschaft enorm. Es ist wichtig, deutlich zu machen, dass die Strafverfolgungsbehörden gegen kriminelle Strukturen in diesem Bereich konsequent und nachdrücklich vorgehen.“

Rechtliche Hinweise:

Eine Pressemitteilung gibt Auskunft über den gegenwärtigen Stand der Ermittlungen. Sie besagt nichts darüber, ob die Beschuldigten die ihnen vorgeworfenen Taten tatsächlich begangen haben. Im Ermittlungsverfahren gilt die Unschuldsvermutung. Beschuldigte gelten solange als unschuldig, solange sie nicht von einem Gericht verurteilt sind. Dies gilt auch im Falle der Anordnung der Untersuchungshaft. Wenn Untersuchungshaft angeordnet ist, besteht lediglich ein dringender Tatverdacht. Im Übrigen setzt ein Ermittlungsverfahren einen Anfangsverdacht, also das Vorhandensein von Anhaltspunkten für die Begehung einer Straftat voraus. Anklage wird erhoben, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Dies ist dann der Fall, wenn eine strafgerichtliche Verurteilung wahrscheinlich erscheint.

Gemäß § 266a StGB macht sich wegen Sozialabgabenhinterziehung strafbar, wer als Arbeitgeber der für den Einzug der Beiträge zuständigen Stelle über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder die für den Einzug der Beiträge zuständige Stelle pflichtwidrig über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch dieser Stelle vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält. Das Delikt ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Ein schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zum fortgesetzten Vorenthalten von Beiträgen zusammengeschlossen hat und die zur Verschleierung der tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse unrichtige, nachgemachte oder verfälschte Belege vorhält.

Gemäß § 129 Abs. 1 S. 1 StGB macht sich wegen Bildung krimineller Vereinigungen strafbar, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist. Auch die Bildung krimineller Vereinigungen ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Gemäß § 129 Abs. 1 S. 2 StGB macht sich ebenso strafbar, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt. Die Unterstützung einer kriminellen Vereinigung ist Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft. In schweren Fällen sind beide Handlungen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht.

Gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3, 4 StGB macht sich wegen Geldwäsche strafbar, wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, sich oder einem Dritten verschafft oder verwahrt oder für sich oder einen Dritten verwendet, wenn er dessen Herkunft zu dem Zeitpunkt gekannt hat, zu dem er ihn erlangt hat. Die Geldwäsche ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.(pm  Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz).

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Koblenz

Koblenz ehrt Olmypia- und Paralympics-Teilnehmer für starke Leistungen

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Foto: Stadt Koblenz | Andreas Egenolf

KOBLENZ Es waren neben der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland die sportlichen Großereignisse im Sommer in diesem Jahr: Die Olympischen und die Paralympischen Spiele in Paris. Zusammengenommen nahmen fast 15.000 Athletinnen an beiden Spielen teil, um sich im sportlichen Wettkampf zu messen. Mittendrin waren auch einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Funktionäre, die in Koblenz wohnen, hier trainieren oder für Vereine aus der Rhein-Mosel-Stadt starten. Die Stadt Koblenz nutzte nun die Gelegenheit, um sich bei ihnen für ihre sportlichen Höchstleistungen in Frankreich zu bedanken.



Sie stehen für diese Stadt und sind sportliche Botschafterinnen und Botschafter für Koblenz“, machte Oberbürgermeister David Langner in seiner Begrüßung deutlich. Sport stifte Identität, von der nicht nur die Aktiven selbst, sondern auch ihre jeweiligen Heimat- oder Trainingskommunen profitieren würden. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Koblenz hätten herausragende Leistungen gezeigt, so der Stadtchef. „Es geht allerdings auch nicht ohne die sportlichen Helfer im Hintergrund, egal, ob Trainer, Mediziner, Sponsoren oder Familien. Auch ihnen gilt mein Dank“, sagte Langner. 

Die für den Sport in Koblenz zuständige Bürgermeisterin Ulrike Mohrs sprach ebenso ihren Dank und ihre Bewunderung für die starken Auftritte der Athletinnen und Athleten bei den Olympischen Spielen sowie den Paralympics aus. Die Grundlagen für solche Leistungen im Spitzensport würden auch durch den Breitensport gelegt. „Wir alle wissen, dass es ohne Breitensport keinen Spitzensport geben kann“, sagte Mohrs. Der Sport habe in Koblenz insgesamt einen hohen Stellenwert, den die Stadt auch zukünftig fördern wolle. So nannte die Bürgermeisterin beispielsweise die Weiterentwicklung des Sportparks Oberwerth, in dem unter anderem das bestehende Stadion zukunftstauglich umgebaut werden soll, als ein Großprojekt in der Entwicklung der Koblenzer Sportstätten.



David Langner und Ulrike Mohrs nutzen im Anschluss die Gelegenheit, um den erschienenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch ein Präsent in Form eines Schängel-Kapuzenpullovers und einer Schängel-Statue zu überreichen. So konnte als Teilnehmerin der Olympischen Spiele gleich zu Beginn mit Sophia Junk, die bis vor wenigen Tagen in Koblenz lebte und für die LG Rhein-Wied startet, eine Medaillengewinnerin ausgezeichnet werden. Die 25-Jährige hatte in Paris mit der 4×100 Meter-Staffel der Frauen die Bronzemedaille gewonnen, musste nach einer starken Leistung im Halbfinale als Startläuferin allerdings verletzungsbedingt auf das Finale verzichten. 



Als Paralympics-Teilnehmer im Sitzvolleyball konnte die Koblenzer Stadtspitze im Sitzvolleyball Heiko Wiesenthal, den abwesenden Torben Schiewe (beide TV Güls) sowie Francis Tonleu (BSG Emmelshausen) auszeichnen. Zudem wurde Mannschaftsarzt Axel Rütz, der unter anderem 18 Dienstjahre am Katholischen Klinikum Koblenz-Montabaur in der Rhein-Mosel-Stadt verbrachte, ebenso geehrt. Die Sitzvolleyballer hatten in Paris eine Medaille äußert knapp verpasst, denn am Ende unterlagen sie im Spiel um Platz 3 Ägypten mit 2:3.



Ebenfalls während der kleinen Feierstunde in der Weinlounge im Forum Confluentes wurden die Koblenzer Vertreter der Rollstuhlrugby-Nationalmannschaft ausgezeichnet, für die Florian Bongard und Maximilian Stolz vor Ort waren. Gemeinsam mit den verhinderten Michael Volter, Christoph Werner (Nationaltrainer) und Marcus Buhr (Betreuer, alle RSG Koblenz) hatten sie in Paris Platz 8 bei den Paralympics belegt.

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