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Existenz gefährdet? Schlachthof Bayer kritisiert mögliche Gebührenerhöhung für Fleischbeschau!

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Existenz gefährdet? Schlachthof Bayer kritisiert mögliche Gebührenerhöhung für Fleischbeschau! (Foto: Pixabay -Symbolbild)

BAD EMS Der Kreisausschuss plant eine Erhöhung der Fleischbeschaugebühren für den Rhein-Lahn-Kreis. Während sich für Kleinbetriebe und Hausschlachtungen an der Preisstruktur nichts ändern soll, sollen gewerbliche Großbetriebe in Zukunft bei der Rinderfleischbeschau deutlich mehr bezahlen. Die angesetzten Gebühren bei der Schweineschlachtung sollen von 2,14 EUR auf 3,05 EUR steigen. Bei Rindern von 5,00 EUR auf 13,47 EUR.

Gerechnet nach den Schlachtzahlen aus dem Jahr 2023 würde das für 2024 etwa 67.000 EUR mehr an finanziellen Aufwendungen für den Betrieb Bayer in Niederwallmenach bedeuten. Spielraum für Erhöhungen der Verkaufspreise sieht das Unternehmen nicht mehr, da in der jüngsten Vergangenheit durch gestiegene Energiepreise und Mitarbeiterlöhne bereits Angleichungen der Verbraucherpreise gab. Die Firma befürchtet bei erneuten Preissteigerungen, dass die Kunden dauerhaft zu Wettbewerbern wechseln könnten.

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Das Unternehmen kündigte an, den Standort Niederwallmenach aufzugeben, wenn es zu der geplanten Gebührenerhöhung kommen würde. Auch die Kostenbeteiligung des Schlachthofes in Höhe von etwa 400.000 EUR beim Ausbau der Kläranlage im Ort würde zwangsläufig entfallen. Der Geschäftsführer appellierte an die Kreistagsmitglieder, dass diese sich genau überlegen sollten, ob sie einer solchen neuen Gebührenordnung zustimmen wollen, denn wäre die Schlachtung in Niederwallmenach einmal eingestellt, gäbe es an diesem Standort keine Zukunft mehr.

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Mittlerweile ruderten einige Kreistagsmitglieder zurück und wollen zunächst der Beschlussfassung nicht zustimmen. Ursprünglich sollte heute darüber entschieden werden, dazu wird es voraussichtlich nicht kommen. Besonders in den sozialen Medien bekam die Thematik eine Eigendynamik. Die Menschen entrüsteten sich über die mögliche finanzielle Belastung eines regionalen Anbieters. Vehement wurde für den Schlachthof in Niederwallmenach Partei ergriffen und Solidarität gezeigt.

Wettbewerbsungerechtigkeit für das Unternehmen Bayer oder jahrzentelanger Wettbewerbsvorteil gegen Mitbewerber?

Besonders in der geplanten Gebührenerhöhung sieht das Unternehmen eine Wettbewerbsungerechtigkeit. Wir haben uns einmal die Standorte von gewerblichen Großschlachtereien und die dort angesetzte Gebührenordnung in der Fleischhygiene angesehen, um einen Vergleich anzustellen. Und auch dort musste man deutlich unterscheiden, denn in vielen Kreisen gibt es keine gewerblichen Großschlachtbetriebe, und die Gebührenordnung ist primär auf die gewerblichen Kleinbetriebe abgestimmt. Wir haben uns ausschließlich an den Standorten mit gewerblichen Großbetrieben orientiert, um die Werte vergleichbar zu machen.

Schauen wir zunächst einmal auf die Gebührenordnung für Schweineschlachtungen. Der Rhein-Lahn-Kreis möchte von 2,14 EUR auf 3,05 EUR erhöhen. Günstiger ist es im Kreis Bernkastel-Wittlich. Bei angenommenen 1000 Schlachtungen pro Woche (Bayer Niederwallmenach) und 200 pro Tag bei einer 5-Tage-Woche würde der Betrieb in dem Kreis nur 1,71 EUR pro Schweineschlachtung bezahlen. In der Vulkaneifel (Eifelfleisch in Gerolstein) lägen die Kosten bei 2,80 EUR statt der angedachten 3,05 EUR. In Bad Kreuznach liegen die Gebühren bei beachtlichen 8,54 EUR. Schaut man dort ein wenig über das Bundesland hinauf auf die ganz großen Schlachtbetriebe wie Tönnies in Rheda-Wiedenbrück oder Westfleisch, wird es interessant. Bei angenommenen 30 Schlachtungen pro Stunde müsste Tönnies 4,37 EUR pro Schwein bezahlen. Westfleisch käme mit 3,03 EUR günstiger weg.

Ganz anders sieht es bei den Gebühren für Rinder aus. Bisher verlangte der Rhein-Lahn-Kreis 5,00 EUR für die Fleischbeschauung bei Rindern. Der nunmehr angedachte Preis liegt bei 13,47 EUR. Und genau dort wird die Vergleichbarkeit sehr schwierig. Das Unternehmen Bayer ist im Bereich der Rinderschlachtung kein großer Schlachtbetrieb, sondern ein kleiner Gewerbebetrieb. In den Kreisen wird primär nach Schlachtart unterschieden und gerade nicht zusammengezählt. So kommt es vor, dass ein Unternehmen bei der Schweineschlachtung so hohe Zahlen vorweisen kann, dass es als gewerblicher Großbetrieb eingestuft wird und bei der Rinder- oder Geflügelschlachtung deutlich schlechter dasteht, da dort die Verwertungszahlen deutlich geringer sind.

Eine Preiserhöhung von 5 Cent je Kilo würden die Verbraucher nicht mittragen?

Statt einer von dem Unternehmen Bayer angenommenen Wettbewerbsbenachteiligung bei einer Gebührenerhöhung, dürfte es sich vielmehr um einen jahrzehntelangen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Mitbewerbern gehandelt haben bei bisherigen 5,00 EUR pro Fleischbeschau bei einem Rind. Das Unternehmen gibt auf ihrer Webseite an, dass es zwischen 40 und 80 Rinderschlachtungen pro Woche durchführt. Wir haben uns angesehen, was für die Menge in anderen Kreisen mit Schlachthofgroßbetrieben aufgerufen wird.

Im Kreis Bernkastel-Wittlich werden ab einer Schlachtleistung von 120 Rindern pro Tag 22,29 EUR fällig. In Bad Kreuznach sind es ab 65 bis 119 Rinder pro Tag 14,12 EUR und in der Vulkaneifel 15,64 EUR bzw. 6,13 EUR ab 120 Schlachtungen pro Tag. Der Rhein-Lahn-Kreis möchte zukünftig möglicherweise auf 13,47 EUR erhöhen und wäre damit noch sehr günstig im direkten Vergleich. Das Bundesland Bayern hat dieses Jahr einen Gesetzentwurf zur Preisdeckelung bei den Gebühren nach dem Fleischhygienerecht verabschiedet. Damit sollen kleinere und mittlere Schlachthöfe entlastet werden. Vermieden werden sollen damit lange Transportwege. Regionale Schlachtstrukturen sollen gestärkt werden. Allerdings betrifft das nur Unternehmen mit bis zu 1000 Großvieheinheiten im Jahr. Da liegt das Unternehmen Bayer in Niederwallmenach auch bei den Rindern bei einer Leistung von 40 bis 80 Stück die Woche drüber. Bei ausgewachsenen Rindern soll der Preis bei 14,00 EUR liegen.

Während andere Kreise nach Jungrindern (deutlich günstiger) und ausgewachsenen Tieren unterscheiden, soll es im Rhein-Lahn-Kreis einen Einheitspreis geben. Und eines ist sicherlich klar: Regionalität ist ein gewichtiges Argument. Für die zuliefernden Landwirte bedeutet es kurze Wege und damit geringere Kosten und für die Verbraucher ist es die Möglichkeit, heimische Metzgerwaren zu konkurrenzfähigen Preisen zu bekommen. Ein Schlachthof im Kreis ist sicherlich ein Luxus, den zahlreiche andere Gemeinden gerne hätten.

Und trotzdem darf sich ein Kreis nicht beirren lassen. Insbesondere bei der Erhöhung der Gebühren zur Fleischbeschau bei Rindern ist der Schritt überfällig. Mit bisherigen 5,00 EUR konnte das kaum kostendeckend bei einer Schlachtleistung von 40 bis 80 Rindern die Woche gewesen sein. Ein ausgewachsenes Schlachtrind wiegt etwa 330 kg. Bei durchschnittlich angenommenen 48% Schlachtabfällen und einer Kostenerhöhung von 8,47 EUR je Rind wären das auf das Kilo brutto gerechnet rund 5 Cent. Und eine Preiserhöhung von 5 Cent je Kilo würden die Verbraucher nicht mittragen?

Gerade die gewerblichen Kleinbetriebe können nicht mit einem Unternehmen wie Bayer konkurrieren. Sie zahlen 20,00 bei Rindern ab 6 Schlachtungen und müssen sich in Nischen trotzdem dem Wettbewerb stellen. Bei bisherigen 5,00 EUR je Fleischbeschau und lediglich 40 bis 80 Schlachtungen von Rindern je Woche käme die Weiterführung der bisherigen Regelung einer versteckten Subvention des Kreises gleich. Bei dem angedachten neuen Preis von 13,47 EUR ist dieser noch immer über dem Kreis hinaus konkurrenzlos günstig, sofern man richtigerweise die Schlachtmenge beachtet.

Ein Shitstorm in den sozialen Medien beeindruckt scheinbar selbst gestandene Kreispolitiker

Die Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderung Rhein-Lahn hofft auf legale Wege, das Unternehmen nicht weiter zu belasten, damit regionale Strukturen der Lebensmittelversorgung gesichert bleiben. Sie sieht besonders die Belastung durch den Fachkräftemangel, Energiepreis- und Lohnsteigerungen. Dazu sind immer mehr behördliche Anforderungen zu erfüllen. Im aktuellen Fall zur Firma Bayer führt sie die bereits 2017 eingeführte EU-Verordnung an, welche die Kreisverwaltung verpflichtet, die Gebührenstruktur anzupassen. Dabei wäre aber der Schuldige weder in der Kreisverwaltung noch im Land oder dem Bund zu suchen, denn immerhin handelt es sich um eine EU-Verordnung, die dem Tierschutz dienen soll. Bei der Tötung der Tiere müssen nach der erlassenen Verordnung dauerhaft ein Veterinär anwesend sein und ein weiterer müsste eine Probe entnehmen. Europäische Gesetze müssen vor Ort umgesetzt werden.

»Die Firma Bayer ist für unsere Region als regionaler Lebensmittelversorger, als Arbeitgeber, aber auch für unsere vielen regionalen Landwirte mit Viehhaltung ein wichtiges, höchst relevantes Unternehmen. Wertvolle Lebensmittelversorgung wird hier vor Ort sichergestellt. Als Wirtschaftsförderin bin ich der Meinung, dass jede mögliche Prüfung erfolgen muss, wie diese hohe, zusätzliche Kostenbelastung für die Firma Bayer reduziert werden kann. Gleichzeitig müssen wir uns bewusst sein, dass die durch Gesetz auferlegten Vorgaben eine Kostenumlage in Form von Gebühren erfordern; tut der Kreis das nicht, ist dies faktisch eine unerlaubte verdeckte Subvention mit ebenfalls weitreichenden Folgen. Es gilt in dieser Situation, alle Möglichkeiten auszuloten und gemeinsam mit Sachverstand legale Wege zu finden. Hilfreich wäre dabei schon, wenn die Exekutive in allen Ländern der EU, wo diese Verordnung und alle anderen Verordnungen wie bei uns gelten, deren Umsetzung ernsthaft kontrollieren würden. Andernfalls entstehen hier vor Ort Wettbewerbsnachteile und die, die sich an Recht und Gesetz halten, sind am Ende die Dummen«, teilt die Geschäftsführerin der WfG Rhein-Lahn mit.

Eine Überschrift in den sozialen Medien reichte aus, um einen donnernden Protest gegen die Pläne des Kreises auszulösen. Ein solcher Shitstorm beeindruckt scheinbar selbst gestandene Kreispolitiker. Nicht wenige knickten ein und versprachen, die Zustimmung zur Beschlussvorlage zu verweigern oder Nonkonformität ist unerwünscht und so schwimmen die Fische im Gleichklang ihres Abgesangs einer polarisierenden Nachricht hinterher, ohne zu hinterfragen. Das Phänomen der sozialen Medien. Nur darf ein Kreis sich davon erschüttern lassen oder ist er nicht dazu aufgerufen, gleiche Verhältnisse für alle zu schaffen, ohne das Ansehen des Unternehmens? Muss es nicht auch kostendeckend arbeiten?

Lokal ist längst zu einem Schlachtruf geworden. Und dennoch endet die Regionalität nicht an den Grenzen des Rhein-Lahn-Kreises. Viel zu gerne glaubt man, dass der Kreis eine Scheibe ist, von der man hinten herunterfällt. Hähnchen aus Schweighausen, Milch aus Endlichhofen und der Schnaps aus Hirschberg. Schön ist das. Doch in Zeiten der Globalisierung gehören auch die Äpfel aus der Eifel, der Wein von der Mosel und die Kirschen aus dem Rhein-Taunus-Kreis dazu. Und das am Besten zu ähnlichen Bedingungen. Und da sind wir wieder beim Schlachthof Bayer in Niederwallmenach.

Einen Wettbewerbsnachteil soll der Betrieb auf keinen Fall erleiden, aber auch keinen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil bei der Fleischbeschau von Rindern erlangen. Zudem darf die Entscheidung eines Kreisausschusses nicht davon abhängig gemacht werden, wie sich das Schwarmverhalten in den sozialen Medien entwickelt oder ob Druck auf ihn ausgeübt wird. Es bleibt abzuwarten, wie die Entscheidung des Kreises ausfällt, die heute sicherlich nicht getroffen wird.

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Lahnstein

Enttäuschte Eltern: Absperrung des Lahnsteiner Goethe Schulhofs außerhalb der Schulzeiten

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LAHNSTEIN Mehrere besorgte Eltern von Grundschulkindern haben sich über die kürzliche Sperrung des Schulhofes außerhalb der Schulzeiten beschwert. Diese Maßnahme hat zu Verwirrung und Unzufriedenheit geführt, da der Schulhof für viele Kinder eine wichtige Möglichkeit bietet, das Fahrradfahren zu erlernen oder für die bevorstehende Radfahrprüfung zu üben. Zudem wird der Schulhof auch als Fußballfeld im Nachmittagsspiel genutzt.

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Die Eltern bedauerten gegenüber den Grünen die Entscheidung und fragen, ob diese Sperrung beabsichtigt sei. Besonders im Hinblick auf die bevorstehende Schließung von Spielflächen in den Rheinanlagen zur Realisierung der Bundesgartenschau (BUGA) in den nächsten Jahren halten auch die Grünen die Öffnung des Schulhofes als wichtige Maßnahme. Sie sehen darin eine Möglichkeit, den Kindern alternative Spielflächen und Bewegungsräume zur Verfügung zu stellen.

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Grüne fragen bei der Verwaltung nach!

Der Vorfall wurde von Frau Jutta Niel, Fraktionssprecherin B90/ die Grünen an den Oberbürgermeister herangetragen. Sie äußerte ihr Bedauern über die Abschließung des Schulhofes und betonte die Bedeutung einer Spielfläche für die Kinder.

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Der Oberbürgermeister wurde gebeten, die Beschwerden der Eltern zu prüfen und mögliche Lösungen zu finden, um den Kindern weiterhin Zugang zum Schulhof außerhalb der Schulzeiten zu ermöglichen. Er versprach eine zeitnahe Antwort, verwies aber auch auf gehäuft aufgetretenen Vanadalismus in den Abendstunden in der Vergangenheit, was zu der Maßnahme überhaupt erst führte.

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Politik

Innenminister Ebling: Einsatz gegen Rassismus und Antiziganismus intensivieren

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Foto: Kai Schwerdt | (Symbolbild) Etwa 120 Neonazis und Sympatisant*innen der faschistischen Kleinstpartei "Die Rechte" folgten einem Aufruf zur Demonstration "Gegen Pressehetze und Verbotsirrsinn" in Kassel. Lizenz: Creative Commons 2.0 DEED

MAINZ/RHEIN-LAHN Im Rahmen der Europawochen besuchte Innenminister Michael Ebling die Geschäftsstelle des Verbandes Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz (VDSR-RLP) und tauschte sich mit Verbandsvertreterinnen und -vertretern zu aktuellen Fragestellungen und zur Zusammenarbeit zwischen Land und Verband aus.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir als Landesregierung eine enge Partnerschaft mit Organisationen wie dem VDSR Rheinland-Pfalz pflegen, um den Schutz und die Gleichstellung der Sinti und Roma-Gemeinschaft in unserem Bundesland zu gewährleisten,“ sagte Innenminister Ebling.

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In dem gemeinsamen Gespräch stellte der Verband seine Arbeit vor. Unter anderem ging es auch um den Schutz und die Gleichstellung der Minderheit der Sinti und Roma in Rheinland-Pfalz. Innenminister Ebling betonte die Bedeutung des Einsatzes gegen Rassismus, Antiziganismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und würdigte die Arbeit des Verbands in diesem Bereich.

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Wir dürfen nicht zulassen, dass Vorurteile und Diskriminierung die Grundlagen unserer Gesellschaft untergraben. Es ist unsere Verantwortung, aktiv gegen Antiziganismus vorzugehen und die Rechte aller Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Die Einrichtung der Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA) im Jahr 2022 verdeutlicht das Engagement des Verbandes für die Bekämpfung von Antiziganismus und die Unterstützung der Opfer. Das verdient Anerkennung und Unterstützung.“, so der Minister.

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Derzeit finden Verhandlungen zwischen der Landesregierung und dem VDSR über einem neuen Vertrag zur Zusammenarbeit statt. „Bereits seit vielen Jahren pflegt das Land eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, die auf Vertrauen und gegenseitigem Respekt beruht. So können wir mit Stolz behaupten, dass in Rheinland-Pfalz im Jahr 2005 die bundesweit erste Rahmenvereinbarung mit einer Vertretung der Sinti und Roma geschlossen wurde. Mit dem neuen Vertrag zwischen VDSR und der Landesregierung möchten wir den nächsten Schritt im Kampf gegen den Antiziganismus gehen“, sagte der Minister. Die Landesregierung strebe an, die Verhandlungen noch in diesem Jahr abzuschließen. Ebling hob insbesondere die Wichtigkeit der Einbeziehung und Mitsprache des Verbandes hervor.

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Gesundheit

Landrat Denninghoff und Stadtbürgermeister Ludwig wenden sich an Minister Hoch

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Foto: BEN Kurier

BAD EMS/NASTÄTTEN Landrat Jörg Denninghoff und Stadtbürgermeister der Stadt Nastätten Marco Ludwig haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an Minister Clemens Hoch bezüglich der Thematik rund um das Krankenhaus Nastätten gewandt. Wie der Berichterstattung zu entnehmen war, sollen die Standorte Nastätten und Boppard geschlossen werden. Diese Vorgehensweise erschließt sich Landrat und Stadtbürgermeister nicht.

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Bei einem Liquiditätsdefizit des Gemeinschaftsklinikums von 26 Mio. Euro spielt das Krankenhaus Nastätten mit einem Defizit von rund 2,5 Mio. Euro eher eine untergeordnete Rolle. Des Weiteren hat das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein den Versorgungsauftrag und kann einen Standort, der laut Minister Hoch bedarfsnotwendig ist, nicht einfach aus dem Verbund des Klinikums lösen.

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Deshalb bitten Landrat und Stadtbürgermeister Minister Hoch um die Moderation der zukünftigen Gespräche, damit die weitere Vorgehensweise kompetent strukturiert wird. Landrat Jörg Denninghoff und Stadtbürgermeister Marco Ludwig sind sich einig: „Der Standort Nastätten ist ein wichtiger Teil der Gesundheitsversorgung im Rhein-Lahn-Kreis. Deshalb muss der Standort Nastätten erhalten bleiben. Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um eine gute Lösung herbeizuführen. Dafür sind wir jederzeit für konstruktive Gespräche bereit.“

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