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Arbeiten hinter Gittern: Lebenslang Vollzugsbeamter in der JVA Diez

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Arbeiten hinter Gittern: Lebenslang Vollzugbeamter in der JVA Diez

DIEZ Die Arbeitszeiten sind nicht unbedingt familienfreundlich und dennoch lieben die Bediensteten der Justizvollzugsanstalt ihren Beruf und gehen den mit viel Herzblut an. „Es ist mehr eine Berufung“, teilt uns ein Justizbeamter mit. »Am Ende des Tages wissen wir, dass wir das Richtige getan haben und wir bekommen auch viel zurück. Immer wenn wir sehen, dass es ein Gefangener geschafft hat, ohne Rückfall in der Gesellschaft anzukommen, haben wir alles richtig gemacht.«

»Klick, Klack« Immer hört man irgendwo, dass ein Schlüssel im Schloss umgedreht wird. Elektronisch öffnen sich nur vereinzelte Zwischentüren in den Häusern. »Guten morgen« und wieder »Klick, Klack«. Lebend-Kontrolle: „Morgens öffnen wir die Türen und wir schauen, ob es den Gefangenen gut geht. Das ist immer unser erster Gang. Danach wird das Frühstück ausgegeben und die arbeitenden Inhaftierten werden zu ihren Betrieben gebracht« So war es schon immer und so wird es auch immer sein. Routine.

Nicht alle Gefangenen haben das Privileg, einer Arbeit nachgehen zu dürfen. Es gibt Firmen, die ihre Arbeiten in der Haftanstalt ausführen lassen, andererseits sind es die Küche, eine Schreinerei oder auch eine Druckerei, die den Verurteilten eine sinnvolle Beschäftigung geben. Dabei ist es nicht nur die Abwechslung, sondern in erster Linie auch das erwirtschafte Geld, dass den besonderen Anreiz ausmacht. In Rheinland-Pfalz sind die Gefangenen nicht zur Arbeit verpflichtet, aber es möchten deutlich mehr arbeiten als Beschäftigungsstellen vorhanden sind. Zudem ist auch nicht jeder Gefangene geeignet für eine Arbeitsstelle.

Für die Arbeit erhalten Inhaftierte je nach Qualifikation zwischen 1,37 Euro und 2,30 Euro je Stunde. Davon können sie sich bei einem Kaufmann Nahrungsmittel kaufen, Tabakprodukte, Kaffee oder auch eine Playstationkonsole sowie Musik CDs.  Radiorecorder können ebenfalls erworben werden. Vieles ist erlaubt und genauso viel verboten. Alkoholische Getränke sind genauso wenig gestattet wie Handys oder Computer mit Internetnutzung.

Den Kontakt zur Außenwelt halten die Verurteilten über ein Telefon auf dem Stationsgang aufrecht oder per herkömmlicher Post. Wer in der Justizvollzugsanstalt Diez keiner Arbeit nachgeht, muss darauf hoffen, dass die eigene Familie einen finanziell unterstützt oder kann ein geringes Taschengeld beantragen. Wenn der Inhaftierte dann noch das gebührenpflichtige Fernsehen bezahlt hat, bleibt nicht mehr viel übrig.

Eine Ausbildung können die Inhaftierten nicht in Diez absolvieren. Dafür müssen sie in die Haftanstalt in Zweibrücken verlegt werden. Arbeit spielt im Wege der Resozialisierung und einer festen Struktur eine wichtige Rolle. Wer die nicht hat, dem bleibt vielfach nur Tristesse auf dem Haftraum.

In Diez sind keine kleinen Fische, sondern meist die großen kriminellen Brocken. Normalerweise beginnt die Aufnahme eines Gefangenen nach einer ausgesprochenen Freiheitsstrafe von acht Jahren. Zwischenzeitlich gibt es aber auch Ausnahmen von der Regel.

Die Justizvollzugsanstalt um den empathischen Anstaltsleiter Dr. Volker Fleck ist um die Gefangenen bemüht. »Wir sind nicht dafür da, um zu strafen“, führt der Anstaltsleiter aus. »Unser Auftrag ist es, die Täter zu resozialisieren und da müssen wir uns jeden Gefangenen einzeln genau ansehen und mit ihm arbeiten.« Keine leichte Aufgabe, denn auch in der Anstalt in Diez ist das Personal knapp. Händeringen wird nach neuen Kollegen geworben, wobei es einige Hürden zu überwinden gibt und dazu gehört auch ein Sporttest, der den Anforderungen der Polizei ähnelt.

In der Justizvollzugsanstalt (JVA) sind auch die ganz schweren Jungs vertreten. Einige müssen nach der Verbüßung ihrer Haftstrafe in Sicherungsverwahrung, da von einer erheblichen weiteren Gefahr ausgegangen wird. Die Sicherungsverwahrten haben einige Freiheiten mehr, denn sie haben ihre Strafe abgesessen. Sie haben einen deutlich größeren Wohnraum mit warmer Dusche zur Verfügung und dürfen diesen auch nach eigenen Wünschen ausstatten, sofern keine Sicherheitsbedenken dem gegenüberstehen. Alle neun Monate muss per Sachverständigengutachten beurteilt werden, ob weiterhin eine Gefahr von dem Sicherheitsverwahrten ausgeht. Dann entscheidet ein Richter über den weiteren Verlauf.

Einige dort werden in der Justizvollzugsanstalt sterben und nie mehr in Freiheit kommen. Andere nutzen den Weg als Chance und unterziehen sich intensiven Therapien und setzen sich mit ihrer Vergangenheit auseinander. Gezwungen werden zu einer Therapie können die Inhaftierten nicht, aber im Einzelfall verbessert das deutlich ihre Chancen auf eine Haftentlassung oder Verlegung in den offenen Vollzug außerhalb der geschlossenen Anstalt.

Die Gefangenen leben in einem separierten Mikrokosmos mit strukturierten Tagesablauf und vielen Kontrollen.  Wer sich dort an die Regeln hält, kann sich an verschiedenen Gruppenaktivitäten und umfangreichen Sportprogrammen beteiligen. So entgehen die Verurteilten zeitweise der Langeweile und der Gefangenschaft in den eigenen Gedanken. Gerade zum Beginn der Haft ist die Selbstmordgefahr nicht zu unterschätzen. »Die Suizidrate während der Haftzeit ist siebenmal höher als in Freiheit« teilt die Psychologin Claudia Weber mit. Mit Einzelgesprächen und viel Zuhören begegnet sie den ersten Schwierigkeiten der Gefangenen.

Der nebulöse Mythos der starken Jungs ist nicht immer haltbar. So mancher harter Kerl wird in Haft sehr weich und wenn auch nur einmal für kurzer Zeit. Gewalt spielt in der beengten Atmosphäre und er ausweglosen Situation manchmal eine Rolle. Übergriffe auf Beamte kommen selten vor, aber sie gibt es. Damit die Situationen nicht eskalieren, bereitet der Einsatztrainer Konstantinos Togrouzidis seine Kollegen auf den Erstfall vor. »Wir sind für solche Ausnahmefälle natürlich gerüstet und vorbereitet. Im Notfall haben wir unsere Notfallgeräte. Sobald die losgehen, kommen direkt alle verfügbaren Kollegen zur Unterstützung. Und bei Verlegungen von gewaltbereiten Häftlingen, haben wir noch unsere Sondertruppe, die binnen weniger Minuten vor Ort ist« führt der Einsatzleiter aus. Dabei betont Togrouzidis, dass das nicht die stärkste Waffe ist. »Reden und Zuhören ist viel wertvoller. Meist reicht nur eine klare ruhige Ansprache und der Gefangene beruhigt sich.«

Der Einsatzleiter genießt den Respekt der Inhaftierten. Sie nennen ihn nur den Griechen und wissen, dass er auch bei Sorgen zuhört. Viele der Justizvollzugsbeamten sehen die Inhaftierten über Jahre hinweg fast genauso viel wie ihre eigenen Familien. Trotz eines professionellen emotionalen Abstandes ist der Umgang durchaus freundlich.

Trotz modernster Technik, gab es schon immer Drogen in einer Justizvollzugsanstalt und sind auch heute nicht gänzlich auszuschließen. Die Gefangenen sind da erfinderisch. Bis vor kurzem kam es häufig vor, dass auf Briefen Drogen getropft wurden. Für die Beamten gab es zeitweilig kaum eine Möglichkeit, das zu erkennen. Heute gibt es in der Justizvollzugsanstalt Diez einen modernen Drogenscanner, der die geträufelten Substanzen erkennt.

Am Ende des Tages verlassen die Bediensteten die Anstalt und lassen die Gitter hinter sich und kehren zu ihren Familien heim. Dazu gehört es auch, all die Gedanken an den Tag dort lassen zu können. Ein Balanceakt der über Jahre antrainiert wurde. Und so endet und beginnt ein neuer Tag in der Justizvollzugsanstalt Diez.

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Neues TSF-W für die Feuerwehreinheit Bornich übergeben und in Dienst gestellt

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Foto: Jens Michel

BORNICH Ein großes rotes Weihnachtsgeschenk erhielten die Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Loreley, Einheit Bornich, um ihren Wehrführer Henry Fensterseifer, jetzt am 4. Adventswochenende: Bürgermeister Mike Weiland und Wehrleiter Jörg Preißmann übergaben das neue Tragkraftspritzenfahrzeug- Wasser (TSF-W). Gleichzeitig erfolgte die offizielle Indienststellung. „Wie wichtig auch in den kleinen Gemeinden gut ausgerüstete Feuerwehren zum Schutz der Bevölkerung sind, hat man bedauerlicherweise erst vor wenigen Tagen beim Gebäudebrand in Bornich sehen können“, unterstrich Mike Weiland die Anschaffung des Fahrzeugs.

Ein Dank ging auch an die Kameraden, die sich bereits vor der Beauftragung und Bestellung des Fahrzeugs am 6. November 2023 bei der Firma WISS GmbH & Co. KG in Herbholzheim gemeinsam mit Wehrleiter Jörg Preißmann mit um die Konzeption gekümmert hatten. Das Fahrzeug basiert auf einem Fahrgestellt von IVECO. Die Gesamtkosten inklusive Ausschreibungskosten und Beladung belaufen sich auf 280.750,04 Euro, wozu das Land Rheinland-Pfalz eine Zuwendung in Höhe von 41.000 Euro in Aussicht gestellt hat.

Die Restsumme hat die Verbandsgemeinde Loreley voll zu tragen. „Hier werden neben der Umrüstung von Sirenenanlagen, zu denen die Verbandsgemeinde einen Eigenanteil zu leisten hat, sowie in die Unterhaltung, Sanierung und teils Erweiterung der Feuerwehrhäuser, aber vor allem auch in die persönliche Schutzausrüstung hohe Summen investiert“, betonte Mike Weiland, der auch noch einmal darauf hinwies, dass für das Feuerwehrhaus Bornich zwei neue Tore beschafft werden konnten, die in Kürze eingebaut werden.

Ebenfalls nutzten Bürgermeister und Wehrleiter die Gelegenheit nicht nur der Einheit sondern auch zwei Kameraden für ihren 15-jährigen Feuerwehrdienst mit dem Bronzenen Feuerwehrehrenzeichen des Innenministers herzlich für deren Engagement zu danken: Sascha Michel und Robin Hufnagel erhielten auch im Beisein der VG-Beigeordneten Holger Puttkammer und Klaus Jacobi, dem SPD- Fraktionsvorsitzenden Jens Michel und Ortsbürgermeister Elias Metz entsprechende Urkunden und Ehrenzeichen.

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René Schubert wird erster Präsident des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz in Koblenz

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Foto: Stadt Koblenz

KOBLENZ René Schubert wird der erste Präsident des neuen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK) in Koblenz. Das hat Innenminister Michael Ebling mitgeteilt. Der 51-Jährige verfügt über langjährige Erfahrung in Führungspositionen der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen. Zuletzt war er im Innenministerium Rheinland-Pfalz als stellvertretender Projektleiter für den Aufbau des Landesamtes tätig.

Ich freue mich, dass wir mit René Schubert einen ausgewiesenen Feuerwehr- und Katastrophenschutzexperten mit großer Führungserfahrung für diese wichtige Funktion gewinnen konnten. René Schubert hat sich nicht nur als Amtsleiter der Feuerwehr in Ratingen und als Abteilungsleiter Einsatz bei der Feuerwehr Essen wie auch als ehrenamtlicher stellvertretender Kreisbrandmeister im Kreis Mettmann verdient gemacht, sondern bringt von diesen Stationen auch wertvolle Erfahrungen bei der Bewältigung von Großschadenslagen und überörtlichen Einsätzen mit“, sagte Innenminister Michael Ebling. Auch durch das Mitwirken beim Aufbau des Landesamtes und der Inbetriebnahme des Lagezentrums für Bevölkerungsschutz habe Schubert gezeigt, dass er mit seiner Fachkompetenz der Richtige für diese Aufgabe sei.

René Schubert wurde 1973 in Köln geboren. Nach dem Zivildienst im Rettungsdienst und dem Studium der Sicherheitstechnik mit Abschluss als Diplom-Ingenieur absolvierte Schubert die Laufbahnausbildung bei der Feuerwehr Essen, wo er danach als Abteilungsleiter Einsatzdienst tätig war. Von 2007 bis 2024 war Schubert Amtsleiter der Feuerwehr der Stadt Ratingen, bevor er in die Abteilung Brand- und Katastrophenschutz des rheinland-pfälzischen Innenministeriums wechselte. 

Diese Personalentscheidung ist ein weiterer wichtiger Meilenstein bei der Neuaufstellung des Katastrophenschutzes in unserem Bundesland“, so Ebling. Mit dem Landesamt sei künftig sichergestellt, dass die landeseigenen Strukturen für den Ernstfall gestärkt und die Kommunen bestmöglich unterstützt werden.

Das LfBK wird seine Arbeit zum 1. Januar 2025 am Standort der bisherigen Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzakademie (LFKA) in Koblenz aufnehmen. Dort werden künftig die Aufgaben des für den Katastrophenschutz zuständigen Referates der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und der LFKA gebündelt. Die Errichtung des Landesamtes ist ein zentraler Baustein der Neuausrichtung des Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz. Ein zentrales Element der neuen Behörde ist das Lagezentrum, das künftig rund um die Uhr besetzt sein wird.

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Vier junge Täter verurteilt: Lange Haftstrafen für Raubüberfälle in Bad Ems und Dausenau

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BAD EMS/DAUSENAU Nach einer Serie schwerer Raubüberfälle auf ältere Menschen in Dausenau und Bad Ems hat das Landgericht Koblenz mit klaren Urteilen reagiert. Vier junge Täter im Alter von 17 bis 26 Jahren wurden zu teils hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Verbrechen hatten Anfang dieses Jahres die Bevölkerung im Rhein-Lahn-Kreis tief verunsichert.

Am 8. Januar und am 20. Januar 2024 verschafften sich die Täter gewaltsam Zutritt zu den Wohnhäusern älterer Menschen. Unter Vorhalt einer Waffe erbeuteten sie Schmuck und Wertgegenstände. Die brutalen Überfälle lösten große Angst in der Bevölkerung aus.

Polizeiarbeit führt zur schnellen Festnahme

Nach intensiven Ermittlungen der Kriminalpolizei Montabaur gerieten insgesamt sieben Tatverdächtige ins Visier. Am 14. März 2024 erfolgte der entscheidende Schlag: Durchsuchungsbeschlüsse in Nassau, Bad Ems, Laurenburg, Limburg und Bochum führten zur Festnahme von vier Beschuldigten, die in Untersuchungshaft kamen. Der Erfolg war dem schnellen und präzisen Vorgehen der Polizei zu verdanken, das für Erleichterung in der Region sorgte.

Das Landgericht Koblenz setzte nun ein klares Signal: Drei der Angeklagten wurden wegen besonders schweren Raubes und schweren Raubes, ein weiterer wegen schweren Raubes verurteilt. Die Freiheitsstrafen liegen zwischen drei Jahren und drei Monaten (nach Jugendstrafrecht) bis zu acht Jahren und neun Monaten. Zusätzlich wurde die Einziehung des Wertes der Taterträge in Höhe von 24.850 Euro als Gesamtschuldner angeordnet. Das teilte das Landgericht Koblenz dem BEN Kurier auf eine schriftliche Anfrage mit.

Jugendstrafrecht und nicht öffentliche Verhandlung

Da es sich bei den Tätern teils um Jugendliche und Heranwachsende handelt, wurde die Verhandlung nicht öffentlich geführt. Ein weiterer jugendlicher Tatverdächtiger wird in einem separaten Verfahren angeklagt. Ein Termin für die Verhandlung steht noch aus.

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