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Gesundheit

Pflegekammer RLP muss Beiträge an Mitglieder erstatten!

Auf dieses Signal dürften zahlreiche Beschäftigte in der Pflege gewartet haben.

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Rechtsanwalt Robert Schneider von der Kanzlei Walterfang, Gauls & Ickenroth in Montabaur

MONTABAUR Auf dieses Signal dürften zahlreiche Beschäftigte in der Pflege gewartet haben. Der Rechtsanwalt Robert Schneider von der Kanzlei Walterfang, Gauls und Ickenroth in Montabaur konnte einen großen Erfolg für seine fünf Mandanten verbuchen. Diese hatten gegen die ergangenen Beitragsbescheide der rheinland-pfälzischen Pflegekammer der Jahre 2016 bis 2019 geklagt.

Die Pflegekammern in Deutschland sind sehr umstritten. Grund ist die Zwangsmitgliedschaft und der Pflichtbeitrag. Niedersachsen hat das Projekt eingestampft. In Bayern wurde die Pflichtzugehörigkeit zur Pflegekammer ausgesetzt. Außer in Rheinland-Pfalz, soll es nur in Nordrhein-Westfalen eine Pflegekammer geben. Aufgrund von massiven Protesten, wurde die Wahl bis Ende des Jahres zurückgestellt. Die Gewerkschaft Verdi sieht sogar das Fehlen einer demokratischen Legitimation für eine mögliche Pflegekammer.

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In Rheinland-Pfalz ist die Errichtung der Pflegekammer im Jahr 2015 ebenso heftig umstritten. Während die Pflegekammer sich damit rühmte, dass die Wahlbeteiligung bei 43% gelegen haben soll, wird dieses vom Bundesverband der freien Kammern ganz anders gesehen. Um damals überhaupt abstimmen zu dürfen, ob man eine Pflegekammer in Rheinland-Pfalz haben wollte, musste man sich zwangsregistrieren. Lediglich 55% der Wahlberechtigten taten dieses. Und davon gingen lediglich 43% wählen. Somit dürften gerade einmal etwa ein Viertel der tatsächlichen Wahlberechtigten abgestimmt haben. Repräsentativ sieht anders aus.

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In der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Koblenz ging es primär um einen spannenden Angriffspunkt durch den Rechtsanwalt Robert Schneider. Neben dem Geschäftsführer der Landespflegekammer Moritz, wurde auch eine enge Mitarbeiterin von ihm befragt. Hierbei ging es primär um das Kostendeckungsprinzip und den Mittelbedarf. Dieser müsste laut dem Verwaltungsgericht mit Wahrheit und Klarheit erklärt werden. Primär darf es keine unzulässige Vermögensanhäufung geben.

Doch genau dieses ist wohl geschehen. Bis 2020 soll es zu keiner Zeit eine Inanspruchnahme der Betriebsmittelrücklagen gegeben haben. 2018 lagen diese bei 1,6 Millionen Euro und 2019 sogar bei 2,8 Millionen Euro. Laut der Mitarbeiterin, soll es bei der *Vertreterversammlung (*ähnlich Mitgliederversammlung) keine Vorlage der Bedarfsprognose gegeben haben. Diese hätte aber laut dem Gericht mit konkreten und nicht nur pauschalen Zahlen vorgelegt werden müssen.

Vereinfacht: Die Pflegekammer hätte keine oder nur deutlich geringere Zwangsbeiträge einziehen dürfen, wenn sie genügend eigene finanzielle Mittel zur Verfügung hatte um die Aufgaben zu erfüllen.  Der vorsitzende Richter unterbrach die Sitzung und fragte die Vertreter der Landespflegekammer, ob sie unter diesen Umständen tatsächlich einen Urteilsspruch haben möchten. Nach einer etwa halbstündigen Beratung, zog die Landespflegekammer die Beitragsbescheide der Jahre 2016 bis 2019 für alle Klagenden zurück.

Sie haben erfolgreich gegen die Pflegekammer geklagt

Denn ein Gerichtsurteil wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit nach dem Hinweis des Richters im Sinne der Kläger ergangen. Doch was hat das jetzt zu bedeuten? Können nun alle Pflegenden klagen? Das ist nicht so einfach. Die Widerspruchsfrist für ergangene Bescheide beträgt in der Regeln nur einen Monat. Dennoch sind bis heute noch nicht alle Mitarbeiter in der Pflege erfasst und haben noch gar keinen Bescheid erhalten. Diese haben natürlich die Möglichkeit Widerspruch gegen einen künftigen Bescheid zu erstellen. Auch wer jetzt einen neuen Bescheid für aktuelle oder zurückliegende Zeiten bekommt, kann widersprechen. In der Regel dürfte es dann einen ablehnenden Widerspruchsbescheid geben, mit dem man sich an das Verwaltungsgericht wenden kann. Die Chancen dafür dürften gar nicht so schlecht aussehen im Hinblick der unzulässigen Vermögensanhäufung.

Viele der der Pflegenden wehren sich gegen die Zwangsmitgliedschaft. Sie sehen vielfältig keinen Nutzen in der Kammer. Eine Klage auf die Abschaffung der Landespflegekammer in Rheinland-Pfalz dürfte wenig Erfolg haben. Mehrere Oberverwaltungsgerichtsurteile bestätigten die Legalität der Pflegekammer. Aufgeben möchten die Gewinner aus dem Prozess nicht. Sie wollen weitermachen: “Es wird Zeit, dass alle aus der Pflege einmal auf die Straße gehen. Eine richtige Wahl hat es ja nie gegeben. Wer sich nicht zwangsregistrieren wollte, war ausgeschlossen. Meistens waren es ja die Befürworter. Warum eine Wahl in den Krankenhäusern etc. nicht gemacht wurde, ist unklar. Da hätte es wohl eine schallende Wahlniederlage für die Pflegekammer gegeben. Sie wollten nicht die ehrliche Meinung der Menschen wissen“, teilt einer der Kläger mit.

Sie werden weitermachen und sehen diesen Erfolg als Zwischenschritt. Sie sehen in erster Linie einen Selbstzweck in der Pflegekammer. Vertreten fühlen sie sich dadurch nicht und das ist nachvollziehbar. Erst kürzlich verkündete der Gesundheitsminister Lauterbach, dass es den zweiten Corona-Bonus geben wird. Ausgeschlossen davon sind zum Beispiel Mitarbeiter in der Psychiatrie, nicht-examinierte Pflegende, Reinigungskräfte usw. Gerade diese Menschen waren unmittelbar der Gefahr des täglichen direkten Kontaktes mit möglicherweise Corona-Infizierten unterworfen. Protest? Den gab es von der Pflegekammer aber sehr verhalten. Es hätte einen Aufschrei geben müssen und alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden können um die Zwangsmitglieder zu vertreten. Doch soweit kam es nicht. Die Vize-Präsidentin Andrea Bergsträßer äußerte sich in einer Pressemitteilung dahingehend, dass dieser Schritt inakzeptabel wäre und eine Polarisierung in den Berufsgruppen durch Ausgrenzung schaffen würde. Auch die Steuer- und Sozialabgabepflicht wurde bemängelt.

Doch wie wenig Einfluss diese Pflegekammer offensichtlich hat, zeigt sich an diesem sensiblen Thema. Eine Gewerkschaft wie Verdi wäre bei einer solchen Geschichte mit seinen Mitgliedern auf die Straße gegangen. Was hätte das für einen Aufschrei gegeben? Da wäre es um soziale Ungerechtigkeit gegangen. Doch die Pflegekammer in Rheinland-Pfalz? Ein laues Lüftchen. Mehr nicht. Eine Protestnote reicht bei der Vertretung von Zwangsmitgliedern anscheinend aus.

Geschäftsführer der Pflegekammer Rheinland-Pfalz ist Matthias Moritz. Dieser betreibt seit längerer Zeit mit dem Verwaltungsvorsitzenden Pflegekammer Florian E. rund 14 florierende Corona-Testzentren, die Millionen an Umsätze erwirtschaftet haben.

Quelle: BFFK

Kein schlechter Zuverdienst im Hinblick auf die eher weniger gut bezahlten Jobs in der Pflege. Dabei hat dieses eine durchaus andere Konsequenz. Sowohl der Geschäftsführer und der Abteilungsleiter sind im Hauptberuf für die Pflegekammer Rheinland-Pfalz tätig. Im April 2021 sollen sie laut dem Bundesverband für freie Kammern e.V. (BFFK), die Firma resQM gegründet haben. Unter dem Namen Testeval soll es eine umfassende aktive gewerbliche Tätigkeit gegeben haben. Neben den eigenen Testzentren sollen sie auch beim Aufbau von Teststationen geholfen und Softwarelösungen angeboten haben. Das alles natürlich entgeltlich. Beschäftigt sein sollen in den Testzentren zwischen etwa 20 bis 30 Mitarbeiter. Wie diese intensive Tätigkeit und Organisation mit der hauptberuflichen Arbeit bei der Pflegekammer vereinbar war, ist unklar. Dabei geht es aber auch um die Art der Kontrolle und Abhängigkeit. Während ein Geschäftsführer einem Verwaltungsvorsitzenden beruflich vorangestellt ist und Weisungen geben kann, dürfte im Gegenzug bei Verfehlungen des Geschäftsführers auch ein Verwaltungsvorsitzender tätig werden.

Bei einer solchen geschäftlichen engen Zusammenarbeit kann dieses durchaus schwierig werden. Von einem gesunden hierarchischen beruflichen Abstand kann kaum eine Rede sein. Laut dem Präsidenten der Pflegekammer wäre die Geschäftstätigkeit des Geschäftsführers im Nebenberuf ordentlich angezeigt worden. Aus arbeitsrechtlicher Sicht gäbe es keinen Grund diese zu untersagen.

Für die Pflegekammer gibt es ein weiteres Problem. Die Zwangsmitglieder verweigern schlichtweg die Zahlung. Während es 2016 noch 8377 Zahlungsverweigerer gab, sollen es 2020 schon 18895 gewesen sein. Das bedeutet rund 5,5 Millionen an Außenständen.

Quelle: BFFK

Eintreiben ist dabei nicht einfach. Nahezu 45% der Zwangsmitglieder leisten keine Zahlungen doch mit der einer möglichen Eintreibung stünde die Pflegekammer möglicherweise vor einem weiteren Problem: Die Betriebsmittelrücklage würde erneut steigen und es ergäbe sich möglicherweise eine weitere unzulässige Vermögensanhäufung gegen die Mitglieder klagen können.

Und nun? Nach dem Erfolg vor Gericht gegen die Pflegekammer werden die Zwangsmitglieder aufhorchen. Eine Klagewelle nach Beitragsbescheiden könnte die Konsequenz sein. Wir bleiben an dem Thema dran.

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Gesundheit

Landrat Denninghoff und Stadtbürgermeister Ludwig wenden sich an Minister Hoch

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BAD EMS/NASTÄTTEN Landrat Jörg Denninghoff und Stadtbürgermeister der Stadt Nastätten Marco Ludwig haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an Minister Clemens Hoch bezüglich der Thematik rund um das Krankenhaus Nastätten gewandt. Wie der Berichterstattung zu entnehmen war, sollen die Standorte Nastätten und Boppard geschlossen werden. Diese Vorgehensweise erschließt sich Landrat und Stadtbürgermeister nicht.

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Bei einem Liquiditätsdefizit des Gemeinschaftsklinikums von 26 Mio. Euro spielt das Krankenhaus Nastätten mit einem Defizit von rund 2,5 Mio. Euro eher eine untergeordnete Rolle. Des Weiteren hat das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein den Versorgungsauftrag und kann einen Standort, der laut Minister Hoch bedarfsnotwendig ist, nicht einfach aus dem Verbund des Klinikums lösen.

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Deshalb bitten Landrat und Stadtbürgermeister Minister Hoch um die Moderation der zukünftigen Gespräche, damit die weitere Vorgehensweise kompetent strukturiert wird. Landrat Jörg Denninghoff und Stadtbürgermeister Marco Ludwig sind sich einig: „Der Standort Nastätten ist ein wichtiger Teil der Gesundheitsversorgung im Rhein-Lahn-Kreis. Deshalb muss der Standort Nastätten erhalten bleiben. Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um eine gute Lösung herbeizuführen. Dafür sind wir jederzeit für konstruktive Gespräche bereit.“

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Gesundheit

Schließung der Krankenhäuser Nastätten und Boppard? Nicht mit Landrat Denninghoff und Boch!

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NASTÄTTEN Eine Schließung der Krankenhausstandorte Nastätten und Boppard? Nach Vorlage eines Sanierungsgutachtens von Roland Berger sowie eines Gutachtens der Geschäftsführung des GKM soll genau das vorgesehen sein. Das ergeht aus einem Schreiben der Paulinenstiftung hervor, die das auf keinen Fall akzeptieren wollen. Und damit stehen sie nicht alleine da. Durch die kommunalen Gesellschafter des GKM, deren Rechtsanwälte sowie Mandatsträger vom Kreistag Mayen und dem Stadtrat Koblenz soll die Forderung laut geworden sein, dass die Stiftungen sich aus der Gesellschaft zurückziehen sollen, um den Weg für eine kommunale Lösung freizumachen. 

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Doch genau das inszenierte Ausstiegsszenario der Stiftungen beinhaltete keine Garantien für die Standorte in Nastätten und Boppard. Im Gegenteil. Für den Mayener Landrat Dr. Saftig und gleichzeitig Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung soll der Rückzug der Stiftungen aus dem GKM den Weg frei machen für die Schließung der Krankenhäuser in Nastätten und Boppard. Die Beteiligung der Stiftungen am GKM ist gering und die Einflussmöglichkeiten eingeschränkt. Demgegenüber halten die kommunalen Gesellschafter  knapp 90% der Stimmrechte.

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Nun haben die Stiftungen gezwungenermaßen den Weg frei gemacht für eine mögliche kommunale Lösung mit dem Austritt aus dem Gesellschaftervertrag. Die vorgesehene Kündigungsfrist beträgt fünf Jahre und in der Zeit haben die Stiftungen natürlich die Möglichkeit sich weiter für die Standorte Nastätten und Boppard einzusetzen und genau das ist vorgesehen. Für den Gesundheitsminister Clemens Hoch ist das Krankenhaus in Nastätten unverzichtbar für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung im Rhein-Lahn-Kreis. Somit dürften die Mehrheitsgesellschafter des GKM in der Verantwortung sein, die Versorgung in der Region sicherzustellen.

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Wie es nun weitergehen wird? Unklar. Erst vor wenigen Tagen bemängelten der Landrat des Rhein Lahn-Kreises Jörg Denninghoff und der Landrat Volker Boch im Rhein-Hunsrück-Kreis eine mangelnde Transparenz im Verfahren um die beiden Klinikstandorte. In einem offenen Brief forderten sie den Landrat Saftig im Kreis Mayen Koblenz und gleichzeitig Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung auf, umfangreiche Fragen zum Sachstand zu beantworten. Dieser antwortete nun mit der Aufforderung und Bestätigung, dass in Form eines Letters of Intents die Sichtung der Informationen erfolgt.

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Ein solches Verfahren bedeutet, dass es eine Absichtserklärung oder Grundsatzvereinbarung zum Abschluss eines Vertrages geben soll, am liebsten mit der Verpflichtung zum Verlustausgleich der Standorte Boppard und Nastätten. Erst dann wolle man der Gesellschafterversammlung vorschlagen, sie Geschäftsführung des GKM zu beauftragen, standortbezogene Informationen herauszugeben, die natürlich eine Verschwiegenheit unter den Beteiligten beinhaltet. Das Vorgehen dürfte für die Landräte Jörg Denninghoff und Volker Boch kaum annehmbar sein und zeugt wenig von transparenten und vertrauensvollem Umgang im Vorfeld untereinander.

Kommentar (red): Die Verhandlungen des GKM mit der Sana Group sind gescheitert. Hauptsächliche Gründe waren die millionenschweren hausinternen Rentenansprüche, die von der Sana übernommen werden sollten. Dankend lehnten sie ab. Die Zeche sollen jetzt die Standorte Nastätten und Boppard mit ihren jeweiligen Kreisen zahlen. Das Ganze am besten im Vorfeld nur dann, wenn man sich bereit erklärt Vertragsverhandlungen in genau die Richtung für einen kostenintensiven Abschluss zu führen. Dann dürfte man auch einmal in die Unterlagen hineinschauen. Das GKM versuchte seinerzeit bereits die Rentenansprüche auf die Sana abzuwälzen, was nicht funktionierte. Nun wird erneut nach einer Lösung gesucht, die einseitig das GKM entlastet. Frei nach dem Motto: Wir fahren die Gesundheitsversorgung vor die Wand, aber zahlen sollen bitte die anderen oder schließt die Standorte. Nastätten ist für die Gesundheitsversorgung des Rhein-Lahn-Kreises unverzichtbar und die Kündigung des Vertrages mit den Stiftungen ist mit fünf Jahren noch weit hin. Verhandlungen müssen auf Augenhöhe erfolgen und können nicht diktiert werden, denn so würde es am Ende nur Verlierer geben und genau deswegen reagieren die Verantwortlichen im Rhein-Lahn-Kreis und dem Rhein-Hunsrück-Kreis richtig und fordern einen offenen Dialog und ehrliche Transparenz auf deren Grundlage Entscheidungen getroffen werden können.

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Gesundheit

Zukunft der Klinik in Nastätten: Paulinenstift soll Gesellschaftsbeteiligung am GKM gekündigt haben

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NASTÄTTEN/MAYEN Die Landräte Jörg Denninghoff (Rhein-Lahn-Kreis) und Volker Boch (Rhein-Hunsrück-Kreis) forderten in einem offenen Brief vom Landrat Alexander Saftig (Mayen-Koblenz) und gleichzeitig Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung der GKM mehr Transparenz zu den Klinikstandorten Nastätten und Boppard im Verbund der GKM. Nun erreichte den BEN Kurier folgendes Statement vom Landrat Dr. Alexander Saftig welches wir unverändert veröffentlichen:

Statement des Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung der GK-Mittelrhein g GmbH, Landrat Dr. Alexander Saftig, zum offenen Brief der Landräte des Rhein-Lahn-Kreises und des Rhein-Hunsrück-Kreises, in dem sie mehr Transparenz zu den Klinikstandorten Nastätten und Boppard einfordern:

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„Ich habe als Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der GK-Mittelrhein g GmbH am 17. April ein Schreiben der Landräte Boch und Denninghoff mit detaillierten Fragen zur innerbetrieblichen Situation des GK-Mittelrhein erhalten und wenige Tage später beantwortet. Um den Landkreisen eine Hilfe bei der Bewertung und Entscheidungsfindung ihrer kommunalen Gremien hinsichtlich einer möglichen Übernahme oder eines Verlustausgleichs der in deren Landkreisen liegenden Standorte zu ermöglichen, können selbstverständlich Informationen seitens des GK-Mittelrhein zur Verfügung gestellt werden. Es muss dafür allerdings vorab sichergestellt sein, dass in dem Prozess die Betriebsgeheimnisse und Rechte der Beteiligten gewahrt werden und dass dies zielführenderweise, wie in derartigen Verfahren üblich, einer strukturierten Vorgehensweise entspricht.

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Auch wurde angeboten, dass sich gerne in einem gemeinsamen Gespräch dazu abgestimmt werden kann. Diese Bereitschaft gilt umso mehr, da die Diakoniegemeinschaft Paulinenstift am 23.04. zur großen Überraschung sämtlicher anderer Gesellschafter die Kündigung ihrer Gesellschaftsbeteiligung bei der GK-Mittelrhein gGmbH zum nächstmöglichen Zeitpunkt verkündet hat. Es wurde seitens der Diakoniegemeinschaft die Mitarbeit am Zukunftskonzept für den Konzern mit sofortiger Wirkung eingestellt und man beabsichtigt offenbar, nicht mehr an den weiteren Entwicklungen des Standortes Nastätten mitzuwirken.“

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