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Zapfenstreich für Veranstaltungen im Rhein-Lahn-Kreis ist 0:00 Uhr – Doch warum eigentlich?

BAD EMS-NASSAU Einige Gastronomen und Veranstalter im Rhein-Lahn-Kreis würden einen verlängerten Zapfenstreich für ihre angebotenen Events begrüßen. Nach der langen Corona-Durststrecke ein durchaus nachvollziehbarer Wunsch. Die Menschen, nicht nur in der Region Rhein-Lahn, lechzen nach solchen angebotenen Möglichkeiten. Frei sein, den Tag mit Freunden genießen und ausgelassen feiern doch eines hat sich nicht verändert: Um 24:00 ist Feierabend. Die Musik geht aus, der Ausschank ist in der Regeln noch bis 1:00 Uhr erlaubt. Nachtruhe.
Dabei ist die musikalisch untermalte Feier bis 0:00 Uhr bereits eine Ausnahme. Normalerweise enden solche Feste um 22 Uhr. Alles andere bedarf einer Genehmigung vom Ordnungsamt. Bei der Bahamas Nacht in Nassau sollen etwa 2500 Gäste vor Ort gewesen sein. Wahrscheinlich hätten diese auf dem abgelegenen Gelände gerne noch bis tief in die Nacht weiter gefeiert doch dieses war nicht erlaubt. Wir sprachen mit dem zuständigen Ordnungsamtsleiter Lars Hilgert von der Verbandsgemeinde Bad Ems -Nassau: „Natürlich können wir den Wunsch der Veranstalter und Gastronomen auf längere Öffnungszeiten verstehen, aber das rheinlandpfälzische Immissionschutzgesetz lässt da kaum einen Spielraum. Um 24:00 Uhr muss die Musik heruntergedreht werden. Dieses ist keine Willkür sondern die Gesetzeslage. Die müsste erst geändert werden, um länger in die Nacht feiern zu können. So sind uns die Hände gebunden.„
Ministerium Mainz: In Rheinland – Pfalz werden generell keine Veranstaltungen über 24:00 hinaus genehmigt
Wir haben sowohl bei der SG Nord und beim Ministerium in Mainz nachgefragt. Die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt als Nachruhezeit. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG). Ausnahmen von diesem Verbot sind nur dann zulässig, wenn die nächtliche, störende Betätigung im öffentlichen Interesse geboten ist. Dieses ist vielfach bei Volksfesten, Großveranstaltungen oder auch Hochzeiten gegeben.
In der Regel werden diese unproblematisch per Ausnahme bis 0:00 Uhr durch die Ordnungsbehörden genehmigt doch darüber hinaus wird es schwierig. Dazu schreibt das Ministerium:
Die Zulassung von Ausnahmen ist geprägt von einer Abwägung zwischen den Interessen des Veranstalters an der Durchführung der Veranstaltung einerseits und den Interessen von Anwohnern an einer möglichst ungestörten Nachtruhe andererseits. Bei dieser Abwägung sind neben den Vorschriften des LImSchG auch die Grenzen zu beachten, die von der Rechtsprechung entwickelt wurden. Dabei hat sich einschließlich der Berücksichtigung des An- und insbesondere Abstromverkehrs der Besucher, die Grenze von 24:00 herausgebildet. Abweichungen davon sind in Anlehnung an die sog. Freizeitlärmrichtlinie der LAI nur in absoluten Sonderfällen denkbar und bleiben einer Einzelfallbetrachtung vorbehalten. Da es auch bei großen, publikumswirksamen Veranstaltungen in der Praxis keine Fälle gibt, in denen das Interesse an der Durchführung der Veranstaltung so überwiegend erscheint, dass das Interesse der Nachbarn auch während der Zeit nach 24:00 zurücktritt, werden in Rheinland – Pfalz generell keine Veranstaltungen über 24:00 hinaus genehmigt.
Es gibt diese Sonderfälle in denen durchaus ein Veranstaltungsende nach 0:00 Uhr möglich war und ist. Bei großen Volksfesten wurden Veranstaltungen über 0:00 Uhr akzeptiert. Teilweise kamen Städte und Gemeinden den Gastronomen und Veranstaltern entgegen. Ob dieses mit dem RLP Immissionsschutzgesetz vereinbar war, bleibt dahingestellt. Ein Festival auf dem freien Feld (z.B. Rock am Ring, Nature One) erhält häufiger eine solche Ausnahmegenehmigung.
Ordnungsamt Bad Ems: „Auch für den Bad Emser Bartholomäusmarkt Bad Ems heißt es um 0:00 Uhr Feierabend“
Vielfach hängt dieses von der Bewertung der einzelnen Ordnungsbehörden ab. Wir fragten in den Verbandsgemeinden des Rhein-Lahn-Kreises an, wie die Ordnungsbehörden die Veranstaltungen nach 0:00 Uhr bewerten würden. Die Loreley sieht es so, dass jeder Einzelfall separat sehr genau geprüft werden muss. Restriktiv abgelehnt wird es nicht. Ähnlich äußerte sich auch der Nastättener Verbandsbürgermeister Jens Güllering: „Prinzipiell bedarf es einer genauen Einzelfallprüfung aufgrund dessen die Ordnungsbehörden eine Entscheidungsgrundlage haben.„
Ein weiteres Ärgernis für die Gastronomen ist das Ausschankverbot nach 1:00 Uhr trotz ausgeschalteter Musik. Dieses wurde in vielen Städten und Gemeinden in RLP auf 2:00 Uhr erweitert sofern die Einhaltung der Immissionschutzwerte gewährleistet werden kann. Schlussendlich hat die Ordnungsbehörde in der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau nach geltenden Recht gehandelt. Spielraum hätte es letztlich nur im Bereich der Ausschankzeit gegeben. Doch genau dort geht die Ordnungsbehörde einen Spagat ein. Die Anwohner haben ein Recht auf Nachtruhe bei geöffneten Fenster. Kann dieses bei nächtlichen Ausschank bis 2:00 Uhr garantiert werden? Bei den etwas abgelegenen Bahamas Night in Nassau wäre dieses eventuell möglich gewesen wenn da nicht gleich 2500 Menschen gewesen wären. Zum Immisionschutz gehört auch die mögliche An- und Abfahrt mit Fahrzeugen. Ob darin eine Beeinträchtigung für die Bewohner gegeben war, können nur die Besucher, Veranstalter und zuständigen Behörden einschätzen.
Andere Bundesländer handhaben es freizügiger und weitere durchaus restriktiver. In Bayern ist draußen um 23 Uhr Zapfenstreich und das ist bereits eine Ausnahme. Auf Hamburgs Reeperbahn? Feiern bis zum Morgengrauen. Und RLP ist irgendwo in der Mitte. Also doch nicht alles schlecht oder?
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Zeugen gesucht: 31-Jähriger onaniert auf Netto-Parkplatz in Diez

DIEZ Am Mittwoch, den 13. August, erhielt die Polizeiinspektion Diez durch einen Zeugenanruf gegen 13:15 Uhr Kenntnis über einen Mann, der sich auf dem Parkplatz des NETTO-Marktes in der Wilhelmstraße vor einem Pkw mit Insassen die Hose heruntergezogen, seinen Penis entblößt und an diesem manipuliert habe. Durch die eingesetzte Streifenbesatzung konnte der Mann, ein 31-Jähriger ohne festen Wohnsitz, kurz darauf angetroffen werden.
Eine Überprüfung ergab, dass der Mann bereits u.a. wegen eines gleichgelagerten Falls polizeilich bekannt war. Er wurde zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zur Dienststelle verbracht und anschließend entlassen. Zeugen, insbesondere der oder die Insassen des Pkw, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Diez, Tel. 06432-6010, zu melden.
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Behörden bestätigen: Spielplatzbau Große Wiese in Bad Ems war nicht rechtskonform

BAD EMS In einem offenen Brief, unterzeichnet von den Fraktionen der CDU, FWG, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie einem fraktionslosen Ratsmitglied des Stadtrats Bad Ems, wurde dem regionalen Online-Medium BEN Kurier vorgeworfen, in der Berichterstattung zum Bau des Spielplatzes „Große Wiese“ tendenziös, unsachlich und persönlich motiviert vorgegangen zu sein. Die Vorwürfe richteten sich unter anderem gegen angeblich fehlerhafte Recherchen sowie die Nutzung einer „gefälschten E-Mail“ als Informationsquelle.
Die Redaktion des BEN Kuriers weist diese Vorwürfe entschieden zurück – und stützt sich dabei auf offizielle Auskünfte der zuständigen Behörden, die im Rahmen journalistischer Nachfragen erteilt wurden. Aus Sicht des BEN Kuriers ergibt sich daraus der Eindruck einer gezielten öffentlichen Diffamierung eines kritischen Mediums, die nach derzeitiger Prüfung auch strafrechtlich relevant sein könnte.
Keine Genehmigung – Kreisverwaltung widerspricht zentraler Behauptung
Im offenen Brief heißt es wörtlich, die Stadt Bad Ems habe beim Bau des Spielplatzes rechtskonform gehandelt. „… die Stadt jedoch handelt heute rechtskonform und verantwortungsbewusst, indem sie alle relevanten Regelwerke einhält. So auch bei der Bauantragsstellung nach dem vereinfachten Verfahren, die eine Genehmigungsfiktion von zwei Monaten mit sich bringt. Nach ungehemmten Ablauf dieser Frist ist diese, nach der Rechtsauffassung der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde, eingetreten und die Baugenehmigung galt als erteilt. Mitnichten kann davon gesprochen werden, dass die Stadt ohne Baugenehmigung gebaut habe – hier gehen die Meinungen mit der Baugenehmigungsbehörde auseinander.“
Die zuständige Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises widerspricht dieser Darstellung ausdrücklich. Auf Anfrage des BEN Kuriers teilte die Behörde mit:
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„Nein. Zum Zeitpunkt der Errichtung lag keine Baugenehmigung vor.“
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„Ja. Der Spielplatz wurde ohne gültige Genehmigung gebaut.“
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„Nein. Das Vorgehen war nicht rechtskonform.“
Diese Aussagen stehen in direktem Widerspruch zur Darstellung im offenen Brief, in dem unter anderem eine vermeintliche „Genehmigungsfiktion“ nach Ablauf einer gesetzlichen Frist behauptet wurde.
Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau: Keine Genehmigungsfiktion – Darstellung ist unzutreffend
So wurde behauptet, nach Ablauf der Frist sei „nach der Rechtsauffassung der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde“ eine Genehmigung als erteilt anzusehen gewesen. Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau widerspricht dieser Darstellung:
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„Nein. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat nie bestätigt, dass eine Genehmigungsfiktion eingetreten ist.“
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„Nein. Das vereinfachte Verfahren wurde nicht bejaht.“
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„Nein. Es wurde nie gesagt, dass eine Genehmigung automatisch gilt.“
Nach Auffassung der Redaktion sind diese Aussagen des offenen Briefs daher sachlich unzutreffend.
Die Stadt Bad Ems hat den Spielplatz „Große Wiese“ ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet und feierlich eröffnet. Hinsichtlich der Genehmigungslage besteht Einigkeit unter den zuständigen Baubehörden; deren Stellungnahmen lassen keinen Interpretationsspielraum.
Disziplinarprüfung durch Kommunalaufsicht verschwiegen
Ein weiterer Aspekt, der im offenen Brief keine Erwähnung findet, betrifft die disziplinarrechtliche Bewertung des Bauvorgangs durch die Kommunalaufsicht. Die Kreisverwaltung bestätigte gegenüber dem BEN Kurier:
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„Ja. Die Kommunalaufsicht hat eine disziplinarrechtliche Prüfung vorgenommen.“
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Eine Bewertung des Ergebnisses könne aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden.
Die Redaktion des BEN Kuriers wertet das vollständige Verschweigen dieses Vorgangs als bewusst irreführend gegenüber der Öffentlichkeit.
Zur E-Mail: Kein Fake, sondern zutreffender Hinweis
Als besonders problematisch wird die im offenen Brief enthaltene Behauptung angesehen, der BEN Kurier habe sich auf eine „gefälschte E-Mail“ eines angeblichen Informanten gestützt. Fakt ist: Die E-Mail wurde nachweislich an die Kreisverwaltung, der Printpresse und den BEN Kurier versendet. Der Absender war technisch nicht erreichbar, was zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht erkennbar war. Der Inhalt der E-Mail war jedoch inhaltlich korrekt und wurde später durch Behörden bestätigt.
Nach rechtlicher Bewertung durch die Redaktion könnte diese öffentlich aufgestellte Behauptung den Tatbestand der Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllen. Die Redaktion prüft derzeit zivilrechtliche und strafrechtliche Schritte gegen die Unterzeichner des offenen Briefs.
Sitzung des Stadtrates Bad Ems am 8.7.2025
Kurzfristig hat Stadtbürgermeister Oliver Krügel die Tagesordnung der kommenden Stadtratssitzung am 8. Juli 2025 um einen Punkt erweitert: Unter dem neu eingefügten Tagesordnungspunkt 10 sollen „Rechtsangelegenheiten“ behandelt werden – konkret geht es um die mögliche Beauftragung eines Rechtsbeistands im Zusammenhang mit der Medienberichterstattung über den Spielplatz „Große Wiese“. Die Mitteilung hierzu wurde den Ratsmitgliedern am 3. Juli 2025 übermittelt. Der BEN Kurier wird an der öffentlichen Sitzung teilnehmen.
Redaktion: „Nicht mit uns.“
„Kritischer Journalismus lebt davon, dass er Fragen stellt – auch unbequeme. Der offene Brief erscheint aus unserer Sicht nicht als sachliche Kritik, sondern als Versuch, ein unabhängiges Medium öffentlich zu diskreditieren – veröffentlicht zu einem Zeitpunkt, an dem der verantwortliche Redakteur urlaubsbedingt nicht reagieren konnte“, so die Redaktion in einer Stellungnahme.
Die Redaktion kündigt an, die Vorgänge juristisch und presserechtlich aufarbeiten zu lassen. Gleichzeitig werde eine medienethische Einordnung durch unabhängige Fachstellen angestrebt.
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Generationenfest in den Rheinanlagen

KOBLENZ In den Koblenzer Rheinanlagen wurde wieder das beliebte Generationenfest gefeiert – ein Fest, das schon seit Jahren ganz im Zeichen des Miteinanders von Jung und Alt steht. Auch diesmal wurde die Veranstaltung wieder von vier engagierten Kooperationspartnern organisiert: dem Koblenzer Bündnis für Familie, dem Seniorenbeirat der Stadt Koblenz, dem Förderverein Rheinanlagen e.V. und der Musikerinitiative Music-Live e.V.
Trotz anfänglich durchwachsenen Wetters ließen sich die Besucherinnen und Besucher die gute Laune nicht nehmen. Im Laufe des Nachmittags füllten sich die Rheinanlagen rund um die Konzertmuschel zunehmend, und das Fest wurde wie gewohnt ein voller Erfolg.
Wie auch in den Vorjahren übernahm Bürgermeisterin Ulrike Mohrs die Schirmherrschaft. In ihrem Grußwort betonte sie, dass es wichtig ist „die Bedürfnisse aller zu berücksichtigen, ein soziales Miteinander zu fördern und Netzwerke zu bauen, damit sich die Generationen im Alltag gegenseitig unterstützen können. Zu unseren Zielen gehört es, Menschen zusammen zu bringen – Jung und Alt sowie Alteingesessene und Neuzugezogene.“
Das Bühnenprogramm bot viele Highlights: Kinder der 4. Klassen der Grundschule St. Castor präsentierten Ausschnitte aus dem Musical „Der kleine Vampir“ und ernteten viel Applaus. Der aus mehreren Generationen – Mitglieder zwischen 18 und 85 Jahre alt – bestehende Chor mit dem Namen Chorthause erfreute Groß und Klein mit mitreißenden Songs – unter anderem von ABBA – und bewies eindrucksvoll, wie Musik Generationen verbinden kann. Für einen weiteren musikalischen Höhepunkt sorgte die beliebte Band Rivers, die mit vier starken Sängerinnen, grandiosem, mehrstimmigem Gesang und bekannten Pop – und Soul – Stücken das Publikum begeisterte. Bei mittlerweile strahlendem Sonnenschein wurden von den etwa 300 Zuhörern mehrere Zugaben lautstark eingefordert und mit Freude gegeben. Besonderen Anklang fand auch, wie in den Vorjahren, das köstliche Eis von eGeLoSIa, welches vom Inhaber gespendet wurde.
Das Organisationsteam zeigte sich am Ende des Tages zufrieden und glücklich über die positive Resonanz. Bereits jetzt steht fest: Auch im kommenden Jahr wird es wieder ein Generationenfest geben, ein Fest, das – wie die Schirmherrin in ihrem Grußwort freudig feststellte – in Koblenz schon zur Tradition geworden ist.
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