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Koblenz

Geflüchtete aus Ukraine: Stadt Koblenz bereitet Unterbringungsmöglichkeit in Sporthalle vor

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Fotos: In der Turnhalle der IGS Koblenz im Stadtteil Metternich richtet die Stadt Koblenz eine Unterbringungsmöglichkeit für bis zu 160 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer ein. Foto: Stadt Koblenz/Egenolf

KOBLENZ Zur Aufnahme von geflüchteten Menschen aus der Ukraine richtet die Stadt Koblenz in der Sporthalle der IGS Koblenz Unterbringungsmöglichkeiten für 160 Personen ein. Diese werden in 80 Etagenbetten (keine Feldbetten) in zwei Dritteln der Halle unterkommen können, während ein Drittel der Halle als Aufenthaltsbereich inklusive ausreichender Sitzmöglichkeiten an Tischen eingerichtet wird. Weiterhin soll hier eine Kinderecke entstehen.

Die Einrichtung wird durch den Malteser Hilfsdienst Koblenz betrieben werden. Der Aufbau erfolgt ab dem heutigen Tag, so dass die Einrichtung ab dem kommenden Wochenende belegbar ist. Die Aufbauarbeiten übernehmen Kräfte der Berufsfeuerwehr mit großer Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehren aus dem Stadtgebiet. Die Transportlogistik wird beim Kommunalen Servicebetrieb liegen, ebenfalls eingebunden ist das Zentrale Gebäudemanagement der Stadt Koblenz.

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Fotos: In der Turnhalle der IGS Koblenz im Stadtteil Metternich richtet die Stadt Koblenz eine Unterbringungsmöglichkeit für bis zu 160 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer ein. Foto: Stadt Koblenz/Egenolf

Die Unterbringungseinrichtung in der IGS-Sporthalle nimmt die Funktion einer Erstaufnahmemöglichkeit ein. Von hier soll dann jeweils schnellstmöglich eine Vermittlung in andere Wohneinheiten im Stadtgebiet erfolgen.

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Um dies zu ermöglichen sondiert die Stadt Koblenz aktuell permanent neue Wohnraum-Optionen. Eine große Hilfe ist die Bevölkerung mit vielen privaten Wohnraumangeboten.

Wer auch Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung stellen möchte, kann sich unverbindlich über ein  Meldeformular auf www.koblenz.de/ukraine an die Stadt wenden.

Fotos: In der Turnhalle der IGS Koblenz im Stadtteil Metternich richtet die Stadt Koblenz eine Unterbringungsmöglichkeit für bis zu 160 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer ein. Foto: Stadt Koblenz/Egenolf

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Koblenz

Walnussbaum-Allee soll nachhaltig an Koblenzer Tollitäten erinnern

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Foto: Stadt Koblenz | Andreas Egenolf

KOBLENZ Wer in Zukunft unweit des Ferienhausparks im Koblenzer Stadtteil Güls oberhalb des Moselufers spazieren geht, der kann das ab sofort auf der neuen „Tollitäten-Allee“ tun. Oberbürgermeister David Langner konnte mit dem Tollitätenpaar von 2024, Dirk Schmidt und Jenni Sauerborn, sowie dem Prinzen von 2023, Sven Alsbach, diesen neuen Weg offiziell eröffnen.

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Der Karneval spielt in Koblenz bekanntermaßen eine große Rolle und seine Gallionsfiguren sind Jahr für Jahr die Koblenzer Tollitäten, Prinz und Confluentia. „Bislang wurden diese im Nachgang ihrer Regentenzeit auf verschiedene Arten gewürdigt. Um zukünftig eine Erinnerung an die jeweiligen Protagonisten ab dem Jahr 2023 nachhaltig und klimafreundlich aufrecht zu halten, haben wir uns für die neue Tollitäten-Allee entschieden“, erklärt David Langner die Hintergründe.

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Die Idee dafür entstand bereits vor zwei Jahren und wurde mittlerweile nach dem Klären der Standortfrage in die Tat umgesetzt. Der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen der Koblenzer Stadtverwaltung hat hierfür im vergangenen Herbst 17 Walnussbäume gepflanzt, die jeweils weit über 100 Jahre alt werden können. An den ersten beiden Baumstandorten wurden zudem Steine mit einer Plakette eingelassen, auf denen die Namen der Tollitäten-Paare 2023 und 2024 verewigt sind. 

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Oberbürgermeister David Langner konnte die Bäume nunmehr an die Tollitäten übergeben. Er hofft, dass hiermit eine schöne Tradition begründet wird, denn bis mindestens 2039 ist für bereits jetzt ein jährlicher Platz für die Koblenzer Tollitäten unter den gepflanzten Walnuss-Bäumen gesichert.

Die Tollitäten-Allee am Gülser Moselbogen bietet auch noch in den kommenden Jahren ausreichend Platz für die Würdigung des jeweiligen Prinzen und seiner Confluentia. Foto: Stadt Koblenz | Andreas Egenolf
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Koblenz

Koblenzer Wasserspielplatz in Betrieb

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Foto: (Archivbild - Stadt Koblenz / Alexander Fink): Wasserspielplatz am Deutschen Eck

KOBLENZ Der Wasserspielplatz am Deutschen Eck hat seinen Betrieb aufgenommen. Ab sofort können kleine Wasserfreunde dort also wieder nach Herzenslust Spaß mit dem kühlen Nass haben. Der Wasserspielplatz ist täglich von 11 bis 19 Uhr geöffnet.

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Koblenz

Gericht hat entschieden: Gnadenhof in der Eifel muss Hunde abgeben

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KOBLENZ Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in seiner Entscheidung bekannt gegeben, dass es grundsätzlich dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Koblenz beipflichtet und das Urteil bestätigt. Das Verwaltungsgericht teilte seinerzeit mit, dass es auf dem Gnadenhof in Harscheid Mängel gegeben habe. Bei einem Besuch des Veterinäramtes mit der Polizei im Oktober 2023 sollen Hunde verfilztes fell gehabt haben, und angetrocknet Kot und Urin in einem Einzelbereich festgestellt worden sein. Das Verwaltungsgericht Koblenz war davon überzeugt, dass es sich um eine andauernde Vernachlässigung der Tiere im Pflegebereich handeln würde. Dazu sollen auch die Krallen der Tiere nicht hinlänglich gekürzt worden sein.

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In einem Eilrechtsschutzverfahren bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Im Beschluss wird ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht Koblenz zutreffend feststellte, dass es bei Vorortkontrolle mit amtstierärztlichen Feststellungen erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße gegeben hätten (siehe oben). Außerdem wären die nicht aneinander gewöhnten Hunde entgegen der tierschutzrechtlichen Vorgaben gemeinsam untergebracht worden. Auch beißender Geruch von Urin und Kot wäre seinerzeit festgestellt worden.

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Grund genug für das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen und der Hundebesitzerin aufzuerlegen, sich bis auf fünf Hunde von allen 61 Tieren zu trennen. Das Aus für den Gnadenhof in der Eifel. Auch wir haben uns vom BEN Kurier den Gnadenhof in Harscheid angesehen und durften sämtliche Räume betreten. Unsaubere Zustände oder ungepflegte Tiere konnten wir nicht feststellen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die erstinstanzliche Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, ohne sich selber vor Ort zu erkundigen oder erneut einen neutralen Tiersachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen.

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So reichte eine amtstierärztliche Vorortkontrolle für eine Beweiswürdigung dem Gericht aus, um das Urteil zu bestätigen. Dabei hatte gerade dieser Fall viel Aufsehen erregt. In den sozialen Medien hatten sich vereinzelte sogenannte Hater-Gruppen gegen die Betreiberin des Gnadenhofes gebildet. Dabei soll es laut der Hausinhaberin Anrufe unter ihrem Namen bei Ärzten, Anwälten oder Veranstaltern gegeben haben, um ihr zu schaden. Unter anderem war sie nominiert für einen Preis bei der Bitburger Brauerei. Die soll einen Brief unter dem Namen der Betreiberin des Gnadenhofes erhalten haben, worin mitgeteilt wurde, dass sie auf den Preis verzichten würde.

Besonders in der jüngsten Vergangenheit hat der Gnadenhof der 61 Tiere viel Zuspruch erfahren. Doch beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz war nun Schluss: Ein Ende des Betriebes für die Tiere ist kaum noch aufzuhalten.

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