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Koblenz

4 Teams des Johannes-Gymnasiums Lahnstein programmieren sich auf die vorderen Plätze

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4 Johnny Teams programmieren sich auf die vorderen Plätze (Foto: Hackathon)

LAHNSTEIN Internet of Things (IoT) – deine verrückte Idee wird Wirklichkeit! Unter diesem Motto startete der diesjährige Hackathon der Carl-Benz Schule BBS Technik in Koblenz dieses Jahr. Zwei Wochen Zeit, eine Idee, einiges an Hardware, und ganz viel Motivation das waren die Komponenten, mit denen die Teilnehmer an den Start gingen.

16 Schüler*innen der neunten und zehnten Klassen des Johannes Gymnasiums Lahnstein bestehen den zweiwöchigem Programmierwettbewerb mit Bravur und drei ersten Plätzen

Zunächst mussten die Teams nach der Anmeldung noch sehnsüchtig auf die bestellte Hardware, die von der Carl-Benz-Schule kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, warten, aber sobald der Startschuss gefallen war, konnte das Basteln und Programmieren beginnen. Zur Verfügung gestellt wurden dafür kleine Minicomputer (auf Arduino basierende Mikrocontroller), Sensoren, Kabel, Motoren, Pumpen und vieles mehr.

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Die verwendete Software, ermöglicht es Programmiereinsteigern auf eine grafische, intuitive Art und Weise zu programmieren, stellt aber auch fortgeschrittenen Entwicklern eine vollständige Programmiersprache zur Verfügung. Damit konnten jedes Team auf seinem eigenen Level programmieren.

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Geheime Klopfmuster an Türen zu erkennen, zu decodieren und diese entsprechend zu öffnen, damit befasste sich das Zehntklässler Mädchenteam mit dem Projekttitel „Die falsche Büchse der Pandora“, bestehend aus Jule Hümmerich, Dana Raue, Joline Engelbrecht und Kirsten Glässer. Dazu mussten über einen Sensor Schwingungen an der Tür gemessen, diese an einen Minicomputer übertragen, dort entschlüsselt und ein Motor zum Öffnen der Tür angesteuert werden.

Mit ihrer Idee und geschickten Umsetzung belegten sie den ersten Platz in der Kategorie Beste Idee und den zweiten in der Kategorie Beste Umsetzung.

Bei den Neuntklässlern konnte das Johnny sogar mit drei Teams an den Start gehen. Anna Menzel, Florian Steyer, Fabian Klöckner und Philipp Rothe entwickelten gemeinsam ein Gas-Sicherheitssystem für Wohnungen und Häuser. Ein Melder schlägt an, sollte Gas in gesundheitsschädigenden Konzentrationen im Innenraum gemessen werden. Die Begeisterung der Schüler*innen ist so groß, dass Sie jetzt nach Ende des Wettbewerbes ihr Projekt weiterentwickeln um die wichtigen Komponenten: Warnmeldungen ans Smartphone senden, Erfassung der Temperatur und ein damit verbundenes automatisches Lüftungssystem. Mit ihrem Projekt konnte die Gruppe sich in der Kategorie Verrückteste Idee den zweiten Platz knapp hinter den Teilnehmern der Konrad Adenauer Schule sichern.

Ebenfalls im Bereich der Automatisierung angesiedelt ist das Projekt des zweiten Teams bestehend aus Tim Gerstenberg, Philip Bleuel, Jonathan Ortseifen und Finn Solbach. Für den Wettbewerb entwarf die Gruppe ein automatisiertes Pflanzenbewässerungssystem, welches den Feuchtigkeitsgrad einer Zimmerpflanze messen und diese falls nötig bewässern kann. Auch an diesem Projekt wird weitergearbeitet, denn die Idee noch mehrere Messwerte einzubinden und das Ganze durch eine App-Steuerung in Gang zu setzen, möchten die Schüler noch umsetzen. Mit ihrem Projekt gewann die Gruppe den Future-Preis und darüber hinaus konnten sie mit einer souveränen, durchdachten Präsentation auch den zweiten Platz in der Kategorie Beste Präsentation, direkt hinter dem Team des Max von Laue Gymnasiums, ergattern.

Ebenfalls gleich zwei Treppchenplätze hatte das dritte Team dieser Altersstufe zu verzeichnen. Lennard Kunze, Philipp Rompf, Jonatan Ide und Paul Stein konnten mit der Präsentation ihrer Arbeit überzeugen und landeten direkt hinter ihren Klassenkameraden auf Platz drei im Bereich Beste Präsentation. Mit einem beeindruckend schwierigen Projekt mit dem Namen „Ein Gimbal aus dem 3D Drucker“ brachte das Team die Jury zum Staunen und sicherte sich Gold in der Kategorie Beste Umsetzung. Die Programmierung eines Gimbals, der das Smartphone bei Videoaufnahmen ausbalanciert, also immer waagerecht hält, birgt so ihre mathematischen Tücken, was der Gruppe auch schnell klar wurde. Sie stellten sich der Herausforderung, konnten alle Probleme lösen und am Ende der zwei Wochen ein funktionierendes Gimbal präsentieren.

Unzählige Stunden des Programmierens und Bastelns im Unterricht und darüber hinaus zahlten sich am Ende für alle Teams aus. Mit drei Siegen in nur fünf Kategorien und mehreren zweiten und dritten Plätzen, können die Schüler*innen zufrieden nach Hause gehen. Der Wettbewerb stellte sich als voller Erfolg für die sechzehn Schüler:innen des Johannes Gymnasiums heraus, nicht nur wegen der schönen Ergebnisse am Ende, sondern auch weil die Jugendlichen einen echten, realitätsbezogenen Einblick in die Themen Hardware, Mikrocontroller, Internet of Things und Programmierung bekommen konnten und jetzt hochmotiviert ihre Projekte auch nach Ende des Wettbewerbs weiterentwickeln, erweitern und verfeinern und sogar neue Projekte planen.

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Koblenz

Gericht hat entschieden: Gnadenhof in der Eifel muss Hunde abgeben

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KOBLENZ Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in seiner Entscheidung bekannt gegeben, dass es grundsätzlich dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Koblenz beipflichtet und das Urteil bestätigt. Das Verwaltungsgericht teilte seinerzeit mit, dass es auf dem Gnadenhof in Harscheid Mängel gegeben habe. Bei einem Besuch des Veterinäramtes mit der Polizei im Oktober 2023 sollen Hunde verfilztes fell gehabt haben, und angetrocknet Kot und Urin in einem Einzelbereich festgestellt worden sein. Das Verwaltungsgericht Koblenz war davon überzeugt, dass es sich um eine andauernde Vernachlässigung der Tiere im Pflegebereich handeln würde. Dazu sollen auch die Krallen der Tiere nicht hinlänglich gekürzt worden sein.

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In einem Eilrechtsschutzverfahren bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Im Beschluss wird ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht Koblenz zutreffend feststellte, dass es bei Vorortkontrolle mit amtstierärztlichen Feststellungen erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße gegeben hätten (siehe oben). Außerdem wären die nicht aneinander gewöhnten Hunde entgegen der tierschutzrechtlichen Vorgaben gemeinsam untergebracht worden. Auch beißender Geruch von Urin und Kot wäre seinerzeit festgestellt worden.

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Grund genug für das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen und der Hundebesitzerin aufzuerlegen, sich bis auf fünf Hunde von allen 61 Tieren zu trennen. Das Aus für den Gnadenhof in der Eifel. Auch wir haben uns vom BEN Kurier den Gnadenhof in Harscheid angesehen und durften sämtliche Räume betreten. Unsaubere Zustände oder ungepflegte Tiere konnten wir nicht feststellen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die erstinstanzliche Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, ohne sich selber vor Ort zu erkundigen oder erneut einen neutralen Tiersachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen.

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So reichte eine amtstierärztliche Vorortkontrolle für eine Beweiswürdigung dem Gericht aus, um das Urteil zu bestätigen. Dabei hatte gerade dieser Fall viel Aufsehen erregt. In den sozialen Medien hatten sich vereinzelte sogenannte Hater-Gruppen gegen die Betreiberin des Gnadenhofes gebildet. Dabei soll es laut der Hausinhaberin Anrufe unter ihrem Namen bei Ärzten, Anwälten oder Veranstaltern gegeben haben, um ihr zu schaden. Unter anderem war sie nominiert für einen Preis bei der Bitburger Brauerei. Die soll einen Brief unter dem Namen der Betreiberin des Gnadenhofes erhalten haben, worin mitgeteilt wurde, dass sie auf den Preis verzichten würde.

Besonders in der jüngsten Vergangenheit hat der Gnadenhof der 61 Tiere viel Zuspruch erfahren. Doch beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz war nun Schluss: Ein Ende des Betriebes für die Tiere ist kaum noch aufzuhalten.

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Koblenz

Am Rande der Gesellschaft: Unsichtbare Menschen sichtbar machen

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KOBLENZ Seit 1991 war Markus Fröhlich für den Caritasverband Koblenz aktiv, die erste Zeit im Migrationsdienst. In den vergangenen 27 Jahren war die Koblenzer Neustadt 20 sein berufliches zuhause. Das in dezentem Gelb gehaltene Gebäude gegenüber des Kurfürstlichen Schlosses ist eine wichtige Anlaufstelle für wohnungslose Menschen. „Die Unterstützung von Frauen und Männern ohne Wohnsitz ist eine ureigene Caritas-Aufgabe“, sagt Markus Fröhlich. „Es ist unser Auftrag, für diese Menschen da zu sein, ihnen ein Stück Heimat zu geben.“

Neben der Fachberatung in Kombination mit der aufsuchenden Sozialarbeit und den Einzelfallhilfen nach § 67 SGB Xll gibt es einen Tagesaufenthalt mit täglichem Frühstücksangebot und regelmäßigem Mittagessen, Sanitärbereiche für Frauen und Männer, eine Kleiderkammer, eine ärztliche Kontaktstelle in Kooperation mit „MediNetz Koblenz e. V.“ sowie eine Clearingstelle Krankenversicherung. „Wertschätzung und Würde stehen an erster Stelle“, berichtet der 63-jährige Diplom-Sozialarbeiter, der bei jeder sich bietenden Gelegenheit das Engagement des achtköpfigen Teams hervorhebt. „Uns war und ist es wichtig, unseren Klienten und Gästen einen Schutzraum zu bieten und in existenziellen Notlagen bestmöglich zu unterstützen.“ Täglich kommen ca. 50 Menschen in die Anlaufstelle der Caritas. Aktuell sind dort 110 Frauen und Männer postalisch gemeldet, die keinen vertraglich abgesicherten Wohnraum haben. Im Jahresschnitt finden ca. 500 wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Rat und Unterstützung.

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Lobbyarbeit für Menschen am Rande unserer Gesellschaft

Teamarbeit wird nicht nur in der Neustadt 20 großgeschrieben. Gemeinsam mit den Akteuren des Koblenzer Arbeitskreises für Menschen ohne Wohnung war Markus Fröhlich ein leidenschaftlicher Kämpfer, um Frauen und Männern am Rande unserer Gesellschaft eine Stimme zu geben. „Es hat sich viel getan. Es war für mich eine große Freude und Herausforderung, dass ich die Unterstützungsangebote für Menschen in prekären Lebenssituationen aktiv konzipieren und mitgestalten konnte“, sagt Markus Fröhlich. „Wohnungslose Menschen haben keine große Lobby und demzufolge enorme Probleme, bezahlbaren und menschenwürdigen Wohnraum zu finden.“ In diesem Kontext geht der Caritasverband ebenfalls voran. In den oberen Stockwerken der Neustadt 20 gibt es seit vielen Jahren zehn assistierte Wohneinheiten für insgesamt 16 Personen, die Mieten entsprechen den Regelsätzen im Bürgergeldbezug. „Wir bedanken uns bei Herrn Fröhlich für die stetige Weiterentwicklung unserer Angebote in der Neustadt“, sagt Achim Meis, Leiter Soziale Dienste bei der Koblenzer Caritas. „Er hat unseren Leitsatz Engagiert für Menschen mit Leben gefüllt.“

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Leitung der Anlaufstelle wird in gute Hände übergeben

Die Arbeit war für Markus Fröhlich nicht nur ein Beruf, sondern eher eine Berufung und Herzensangelegenheit. Im Mai beginnt für den Familienvater aus Hatzenport die Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit. „Seine“ Neustadt 20 konnte er in gute Hände übergeben. Mit Julian Sommer übernimmt ein langjähriger Teamkollege die Leitung der Fachberatungsstelle und wird auch in Zukunft dafür sorgen, dass Menschen, die oft unsichtbar in unserer Gesellschaft leben, sichtbar werden.

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Koblenz

Ehemaliger Geschäftsführer der Lebenshilfe muss sich am 13. Mai vor dem Koblenzer Landgericht verantworten!

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Foto: BEN Kurier

KOBLENZ/NASTÄTTEN Fünf Verhandlungstage hat das Koblenzer Landgericht gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn angesetzt. Eröffnet wird diese am 13. Mai um 9 Uhr. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Lebenshilfe Rhein-Lahn Untreue in 251 Fällen in einem besonders schweren Fall begangen zu haben, indem er sich, unberechtigt auf Kosten der gemeinnützigen Einrichtung, insbesondere privat E-Bikes gekauft und sich hohe Geldbeträge der Lebenshilfe Rhein-Lahn verschafft haben soll.

62 Taten sollen möglicherweise sogar nach bereits erfolgter Zahlungsunfähigkeit der Einrichtung geschehen sein. In dem Fall wird dem Angeklagten tateinheitlich ein Bankrott durch Beiseiteschaffen von Vermögen zur Last gelegt. Durch die 251 angeklagten Taten soll der ehemalige Geschäftsführer unrechtmäßig in den privaten Besitz von rund 598.000 Euro gekommen sein.

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In 25 Fällen wird dem Angeklagten vorgeworfen, dass er die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 29.000 Euro nicht an die gesetzlichen Krankenkassen entrichtet hatte. Auch den Insolvenzantrag hätte er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nicht gestellt und dadurch den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt.

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