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Existenz gefährdet? Schlachthof Bayer kritisiert mögliche Gebührenerhöhung für Fleischbeschau!

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Existenz gefährdet? Schlachthof Bayer kritisiert mögliche Gebührenerhöhung für Fleischbeschau! (Foto: Pixabay -Symbolbild)
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BAD EMS Der Kreisausschuss plant eine Erhöhung der Fleischbeschaugebühren für den Rhein-Lahn-Kreis. Während sich für Kleinbetriebe und Hausschlachtungen an der Preisstruktur nichts ändern soll, sollen gewerbliche Großbetriebe in Zukunft bei der Rinderfleischbeschau deutlich mehr bezahlen. Die angesetzten Gebühren bei der Schweineschlachtung sollen von 2,14 EUR auf 3,05 EUR steigen. Bei Rindern von 5,00 EUR auf 13,47 EUR.

Gerechnet nach den Schlachtzahlen aus dem Jahr 2023 würde das für 2024 etwa 67.000 EUR mehr an finanziellen Aufwendungen für den Betrieb Bayer in Niederwallmenach bedeuten. Spielraum für Erhöhungen der Verkaufspreise sieht das Unternehmen nicht mehr, da in der jüngsten Vergangenheit durch gestiegene Energiepreise und Mitarbeiterlöhne bereits Angleichungen der Verbraucherpreise gab. Die Firma befürchtet bei erneuten Preissteigerungen, dass die Kunden dauerhaft zu Wettbewerbern wechseln könnten.

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Das Unternehmen kündigte an, den Standort Niederwallmenach aufzugeben, wenn es zu der geplanten Gebührenerhöhung kommen würde. Auch die Kostenbeteiligung des Schlachthofes in Höhe von etwa 400.000 EUR beim Ausbau der Kläranlage im Ort würde zwangsläufig entfallen. Der Geschäftsführer appellierte an die Kreistagsmitglieder, dass diese sich genau überlegen sollten, ob sie einer solchen neuen Gebührenordnung zustimmen wollen, denn wäre die Schlachtung in Niederwallmenach einmal eingestellt, gäbe es an diesem Standort keine Zukunft mehr.

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Mittlerweile ruderten einige Kreistagsmitglieder zurück und wollen zunächst der Beschlussfassung nicht zustimmen. Ursprünglich sollte heute darüber entschieden werden, dazu wird es voraussichtlich nicht kommen. Besonders in den sozialen Medien bekam die Thematik eine Eigendynamik. Die Menschen entrüsteten sich über die mögliche finanzielle Belastung eines regionalen Anbieters. Vehement wurde für den Schlachthof in Niederwallmenach Partei ergriffen und Solidarität gezeigt.

Wettbewerbsungerechtigkeit für das Unternehmen Bayer oder jahrzentelanger Wettbewerbsvorteil gegen Mitbewerber?

Besonders in der geplanten Gebührenerhöhung sieht das Unternehmen eine Wettbewerbsungerechtigkeit. Wir haben uns einmal die Standorte von gewerblichen Großschlachtereien und die dort angesetzte Gebührenordnung in der Fleischhygiene angesehen, um einen Vergleich anzustellen. Und auch dort musste man deutlich unterscheiden, denn in vielen Kreisen gibt es keine gewerblichen Großschlachtbetriebe, und die Gebührenordnung ist primär auf die gewerblichen Kleinbetriebe abgestimmt. Wir haben uns ausschließlich an den Standorten mit gewerblichen Großbetrieben orientiert, um die Werte vergleichbar zu machen.

Schauen wir zunächst einmal auf die Gebührenordnung für Schweineschlachtungen. Der Rhein-Lahn-Kreis möchte von 2,14 EUR auf 3,05 EUR erhöhen. Günstiger ist es im Kreis Bernkastel-Wittlich. Bei angenommenen 1000 Schlachtungen pro Woche (Bayer Niederwallmenach) und 200 pro Tag bei einer 5-Tage-Woche würde der Betrieb in dem Kreis nur 1,71 EUR pro Schweineschlachtung bezahlen. In der Vulkaneifel (Eifelfleisch in Gerolstein) lägen die Kosten bei 2,80 EUR statt der angedachten 3,05 EUR. In Bad Kreuznach liegen die Gebühren bei beachtlichen 8,54 EUR. Schaut man dort ein wenig über das Bundesland hinauf auf die ganz großen Schlachtbetriebe wie Tönnies in Rheda-Wiedenbrück oder Westfleisch, wird es interessant. Bei angenommenen 30 Schlachtungen pro Stunde müsste Tönnies 4,37 EUR pro Schwein bezahlen. Westfleisch käme mit 3,03 EUR günstiger weg.

Ganz anders sieht es bei den Gebühren für Rinder aus. Bisher verlangte der Rhein-Lahn-Kreis 5,00 EUR für die Fleischbeschauung bei Rindern. Der nunmehr angedachte Preis liegt bei 13,47 EUR. Und genau dort wird die Vergleichbarkeit sehr schwierig. Das Unternehmen Bayer ist im Bereich der Rinderschlachtung kein großer Schlachtbetrieb, sondern ein kleiner Gewerbebetrieb. In den Kreisen wird primär nach Schlachtart unterschieden und gerade nicht zusammengezählt. So kommt es vor, dass ein Unternehmen bei der Schweineschlachtung so hohe Zahlen vorweisen kann, dass es als gewerblicher Großbetrieb eingestuft wird und bei der Rinder- oder Geflügelschlachtung deutlich schlechter dasteht, da dort die Verwertungszahlen deutlich geringer sind.

Eine Preiserhöhung von 5 Cent je Kilo würden die Verbraucher nicht mittragen?

Statt einer von dem Unternehmen Bayer angenommenen Wettbewerbsbenachteiligung bei einer Gebührenerhöhung, dürfte es sich vielmehr um einen jahrzehntelangen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Mitbewerbern gehandelt haben bei bisherigen 5,00 EUR pro Fleischbeschau bei einem Rind. Das Unternehmen gibt auf ihrer Webseite an, dass es zwischen 40 und 80 Rinderschlachtungen pro Woche durchführt. Wir haben uns angesehen, was für die Menge in anderen Kreisen mit Schlachthofgroßbetrieben aufgerufen wird.

Im Kreis Bernkastel-Wittlich werden ab einer Schlachtleistung von 120 Rindern pro Tag 22,29 EUR fällig. In Bad Kreuznach sind es ab 65 bis 119 Rinder pro Tag 14,12 EUR und in der Vulkaneifel 15,64 EUR bzw. 6,13 EUR ab 120 Schlachtungen pro Tag. Der Rhein-Lahn-Kreis möchte zukünftig möglicherweise auf 13,47 EUR erhöhen und wäre damit noch sehr günstig im direkten Vergleich. Das Bundesland Bayern hat dieses Jahr einen Gesetzentwurf zur Preisdeckelung bei den Gebühren nach dem Fleischhygienerecht verabschiedet. Damit sollen kleinere und mittlere Schlachthöfe entlastet werden. Vermieden werden sollen damit lange Transportwege. Regionale Schlachtstrukturen sollen gestärkt werden. Allerdings betrifft das nur Unternehmen mit bis zu 1000 Großvieheinheiten im Jahr. Da liegt das Unternehmen Bayer in Niederwallmenach auch bei den Rindern bei einer Leistung von 40 bis 80 Stück die Woche drüber. Bei ausgewachsenen Rindern soll der Preis bei 14,00 EUR liegen.

Während andere Kreise nach Jungrindern (deutlich günstiger) und ausgewachsenen Tieren unterscheiden, soll es im Rhein-Lahn-Kreis einen Einheitspreis geben. Und eines ist sicherlich klar: Regionalität ist ein gewichtiges Argument. Für die zuliefernden Landwirte bedeutet es kurze Wege und damit geringere Kosten und für die Verbraucher ist es die Möglichkeit, heimische Metzgerwaren zu konkurrenzfähigen Preisen zu bekommen. Ein Schlachthof im Kreis ist sicherlich ein Luxus, den zahlreiche andere Gemeinden gerne hätten.

Und trotzdem darf sich ein Kreis nicht beirren lassen. Insbesondere bei der Erhöhung der Gebühren zur Fleischbeschau bei Rindern ist der Schritt überfällig. Mit bisherigen 5,00 EUR konnte das kaum kostendeckend bei einer Schlachtleistung von 40 bis 80 Rindern die Woche gewesen sein. Ein ausgewachsenes Schlachtrind wiegt etwa 330 kg. Bei durchschnittlich angenommenen 48% Schlachtabfällen und einer Kostenerhöhung von 8,47 EUR je Rind wären das auf das Kilo brutto gerechnet rund 5 Cent. Und eine Preiserhöhung von 5 Cent je Kilo würden die Verbraucher nicht mittragen?

Gerade die gewerblichen Kleinbetriebe können nicht mit einem Unternehmen wie Bayer konkurrieren. Sie zahlen 20,00 bei Rindern ab 6 Schlachtungen und müssen sich in Nischen trotzdem dem Wettbewerb stellen. Bei bisherigen 5,00 EUR je Fleischbeschau und lediglich 40 bis 80 Schlachtungen von Rindern je Woche käme die Weiterführung der bisherigen Regelung einer versteckten Subvention des Kreises gleich. Bei dem angedachten neuen Preis von 13,47 EUR ist dieser noch immer über dem Kreis hinaus konkurrenzlos günstig, sofern man richtigerweise die Schlachtmenge beachtet.

Ein Shitstorm in den sozialen Medien beeindruckt scheinbar selbst gestandene Kreispolitiker

Die Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderung Rhein-Lahn hofft auf legale Wege, das Unternehmen nicht weiter zu belasten, damit regionale Strukturen der Lebensmittelversorgung gesichert bleiben. Sie sieht besonders die Belastung durch den Fachkräftemangel, Energiepreis- und Lohnsteigerungen. Dazu sind immer mehr behördliche Anforderungen zu erfüllen. Im aktuellen Fall zur Firma Bayer führt sie die bereits 2017 eingeführte EU-Verordnung an, welche die Kreisverwaltung verpflichtet, die Gebührenstruktur anzupassen. Dabei wäre aber der Schuldige weder in der Kreisverwaltung noch im Land oder dem Bund zu suchen, denn immerhin handelt es sich um eine EU-Verordnung, die dem Tierschutz dienen soll. Bei der Tötung der Tiere müssen nach der erlassenen Verordnung dauerhaft ein Veterinär anwesend sein und ein weiterer müsste eine Probe entnehmen. Europäische Gesetze müssen vor Ort umgesetzt werden.

»Die Firma Bayer ist für unsere Region als regionaler Lebensmittelversorger, als Arbeitgeber, aber auch für unsere vielen regionalen Landwirte mit Viehhaltung ein wichtiges, höchst relevantes Unternehmen. Wertvolle Lebensmittelversorgung wird hier vor Ort sichergestellt. Als Wirtschaftsförderin bin ich der Meinung, dass jede mögliche Prüfung erfolgen muss, wie diese hohe, zusätzliche Kostenbelastung für die Firma Bayer reduziert werden kann. Gleichzeitig müssen wir uns bewusst sein, dass die durch Gesetz auferlegten Vorgaben eine Kostenumlage in Form von Gebühren erfordern; tut der Kreis das nicht, ist dies faktisch eine unerlaubte verdeckte Subvention mit ebenfalls weitreichenden Folgen. Es gilt in dieser Situation, alle Möglichkeiten auszuloten und gemeinsam mit Sachverstand legale Wege zu finden. Hilfreich wäre dabei schon, wenn die Exekutive in allen Ländern der EU, wo diese Verordnung und alle anderen Verordnungen wie bei uns gelten, deren Umsetzung ernsthaft kontrollieren würden. Andernfalls entstehen hier vor Ort Wettbewerbsnachteile und die, die sich an Recht und Gesetz halten, sind am Ende die Dummen«, teilt die Geschäftsführerin der WfG Rhein-Lahn mit.

Eine Überschrift in den sozialen Medien reichte aus, um einen donnernden Protest gegen die Pläne des Kreises auszulösen. Ein solcher Shitstorm beeindruckt scheinbar selbst gestandene Kreispolitiker. Nicht wenige knickten ein und versprachen, die Zustimmung zur Beschlussvorlage zu verweigern oder Nonkonformität ist unerwünscht und so schwimmen die Fische im Gleichklang ihres Abgesangs einer polarisierenden Nachricht hinterher, ohne zu hinterfragen. Das Phänomen der sozialen Medien. Nur darf ein Kreis sich davon erschüttern lassen oder ist er nicht dazu aufgerufen, gleiche Verhältnisse für alle zu schaffen, ohne das Ansehen des Unternehmens? Muss es nicht auch kostendeckend arbeiten?

Lokal ist längst zu einem Schlachtruf geworden. Und dennoch endet die Regionalität nicht an den Grenzen des Rhein-Lahn-Kreises. Viel zu gerne glaubt man, dass der Kreis eine Scheibe ist, von der man hinten herunterfällt. Hähnchen aus Schweighausen, Milch aus Endlichhofen und der Schnaps aus Hirschberg. Schön ist das. Doch in Zeiten der Globalisierung gehören auch die Äpfel aus der Eifel, der Wein von der Mosel und die Kirschen aus dem Rhein-Taunus-Kreis dazu. Und das am Besten zu ähnlichen Bedingungen. Und da sind wir wieder beim Schlachthof Bayer in Niederwallmenach.

Einen Wettbewerbsnachteil soll der Betrieb auf keinen Fall erleiden, aber auch keinen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil bei der Fleischbeschau von Rindern erlangen. Zudem darf die Entscheidung eines Kreisausschusses nicht davon abhängig gemacht werden, wie sich das Schwarmverhalten in den sozialen Medien entwickelt oder ob Druck auf ihn ausgeübt wird. Es bleibt abzuwarten, wie die Entscheidung des Kreises ausfällt, die heute sicherlich nicht getroffen wird.

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Politik

Freie Bahn für das Wilhelm-Hofmann-Gymnasium: Land genehmigt vorzeitigen Baubeginn

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Foto: Felix Gras
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ST. GOARSHAUSEN Im Rahmen eines durch den heimischen Landtagsabgeordneten Roger Lewentz eingeladenen Ortstermins hat der rheinland-pfälzische Bildungsminister Sven Teuber die Genehmigung des „vorzeitigen Maßnahmen- und Baubeginns“ zur Wiedererrichtung des vor rund drei Jahren abgerissenen Gebäudetrakts des Wilhelm-Hofmann-Gymnasiums (WHG) bekanntgegeben. Die Kosten werden derzeit auf 24,68 Millionen Euro geschätzt, der Baubeginn ist für das erste Halbjahr 2026 geplant.

Dass damit der „gordische Knoten“ der verwaltungsinternen Diskussionen endlich durchschlagen werden konnte, freut neben Roger Lewentz insbesondere auch die Schulgemeinschaft um Direktorin Janina Wolf, den Schulträger um Landrat Jörg Denninghoff sowie den Bürgermeister der VG Loreley, Mike Weiland.

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Auch die weiteren anwesenden Mitglieder der SPD-Kreistagsfraktion – Marco Ludwig, Theres Heilscher, Carsten Göller und Günther Kern, der sich als VG-Bürgermeister und Landrat schon sehr intensiv um die Schule gekümmert hat – freuen sich über die nun erfolgte Ministerentscheidung sehr.

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Für die SPD in der VG Loreley dankte deren Vorsitzender Felix Gras gemeinsam mit Landtagskandidatin Adriana Kauth dem Landtagsabgeordneten Roger Lewentz ausdrücklich für die Herbeiführung dieses Ortstermins.

Jetzt herrscht für alle Klarheit – jetzt kann’s endlich vorangehen!“, so die SPD.

Das WHG ist die schulische Heimat von fast 673 SchülerInnen und 55 LehrerInnen in 19 Klassen und 11 Stammkursen. Im Jahr 2021 wurde bei Brandschutzsanierungen im Altbau des WHG festgestellt, dass die Statik der Decken nicht den aktuellen baurechtlichen Vorgaben entspricht. Daraufhin wurde der Gebäudeteil zunächst gesperrt und später abgerissen. Jetzt kann endlich wieder aufgebaut werden!

Für die Heimatregion und die hiesige SPD dankten Roger Lewentz, Adriana Kauth und Felix Gras dem neuen Bildungsminister Sven Teuber für diese klare Entscheidung.

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Lahnstein

SPD Fraktion beantragt Katzenschutzverordnung für Lahnstein

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Foto Jochen Sachsenhauser
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LAHNSTEIN Die SPD-Fraktion im Lahnsteiner Stadtrat hat beantragt, dass die Stadtverwaltung eine Katzenschutzverordnung gemäß § 13b Tierschutzgesetz für das gesamte Stadtgebiet vorbereitet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorlegt. In den vergangenen Jahren ist in Lahnstein, wie auch in anderen Städten der Region eine Zunahme freilebender Katzenpopulationen zu beobachten, die sich bei nicht erfolgter Sterilisation mit freilaufenden Hauskatzen paaren. Der jüngste Fund von drei Katzenbabys in einem Lahnsteiner Altkleidercontainer, von denen zwei bereits tot waren, verdeutlicht wie dringend Handlungsbedarf besteht.

Der Paragraph 13b des Tierschutzgesetzes eröffnet Kommunen die Möglichkeit, durch Satzung Maßnahmen zum Schutz freilebender Katzen zu regeln. Die SPD-Fraktion sieht dies als sinnvoll für Lahnstein an, da freiwillige Kastrationsaktionen und private Initiativen bisher nicht ausgereicht haben. In Rheinland-Pfalz haben bereits über 30 Kommunen wie Andernach, Koblenz, Ludwigshafen, Neuwied, Speyer, Worms oder die Verbandsgemeinden Weißenthurm, Montabaur und Simmern-Rheinböllen eine Katzenschutzverordnung erlassen, um die Situation zu verbessern.

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Die beantragte Verordnung soll sicherstellen, dass Freigängerkatzen kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Darüber hinaus sollen klare Regelungen zum Umgang mit halterlosen Katzen getroffen werden. Die Ordnungsbehörde soll die Befugnis erhalten, bei Verstößen einzuschreiten; Bußgelder sollen die Einhaltung der Vorgaben sichern.

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SPD-Stadtrat Herbert Fuß erklärt: „In Lahnstein gibt es immer wieder Katzen, die ohne häusliche Versorgung leben müssen und daher oft auch krank oder verletzt sind. Eine verbindliche Regelung ist notwendig, um den Tierschutz zu stärken und ehrenamtliche Helfer zu entlasten.“

SPD-Ortvorsitzende Judith Ulrich verweist auf positive Erfahrungen aus Koblenz: Dort hat sich gezeigt, dass die Pflicht zur Kastration und Registrierung, verbunden mit einer konsequenten Umsetzung durch den kommunalen Vollzugsdienst, die Problemlage verbessert hat.

Ziele der Verordnung sollten aus Sicht der SPD die Verringerung verwilderter Katzenbestände, der Schutz anderer Tierarten, insbesondere von Singvögeln, vor jagenden Katzen, die Förderung verantwortungsvoller Tierhaltung sowie die Entlastung von Tierheimen und Ehrenamtlichen sein. Die zu verabschiedende Katzenschutzverordnung sollte deshalb unter anderem eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen sowie Regelungen zum Umgang mit halterlosen Katzen enthalten.

SPD-Stadträtin Ute Wagner ergänzt: „Diese Maßnahmen wie die Sterilisationspflicht für Freigängerkatzen dürfen nicht freiwillig bleiben. Nur durch verbindliche Vorgaben kann die Situation wirksam verbessert werden. Was in anderen Kommunen funktioniert, sollte auch in Lahnstein umgesetzt werden.“ 

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Politik

Vielfalt statt Spaltung: KREML-Kulturhaus in Zollhaus reagiert besonnen auf AfD-Angriff nach Antifa-Film-Ausstrahlung Während die AfD von „Extremismusförderung“ spricht, verteidigt das Kulturhaus in Zollhaus seine offene Programmkultur

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Foto: Film - Leftvision
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ZOLLHAUS Am 2. Oktober zeigte das KREML Kulturhaus in Zollhaus (Hahnstätten) den Dokumentarfilm „Antifa – Schulter an Schulter, wo der Staat versagte“ und löste damit eine öffentliche Debatte aus. Das KREML, ein soziokulturelles Zentrum mit Kino, Kulturcafé, Mehrgenerationenangeboten, Weiterbildung und sogar einem Waldkindergarten, versteht sich als offener Treffpunkt für unterschiedliche Formate. Das Haus wirbt auf seiner Webseite ausdrücklich für ein vielfältiges Programm: Programmkino, Kinder- und Jugendangebote, Theater, Ausstellungen und einen eigenen Chor. Das KREML bezeichnet sich selbst als gemeinnütziges Kulturhaus, das von Mitgliedsbeiträgen, Spenden und kommunaler Unterstützung getragen wird.

Der Saal des KREML-Kinos bietet rund 75 Plätze; bei der Vorstellung zum Antifa-Film war der Raum zur Hälfte besetzt. Im Anschluss an die Vorstellung fand eine Moderation mit Publikumsgespräch statt: ein Format, das das Haus regelmäßig zur Einordnung und zum öffentlichen Austausch nutzt. In der Filmankündigung des KREML wurde der Dokumentarfilm als historisch relevantes Stück beschrieben, das unterschiedliche Praktiken antifaschistischen Engagements der 1990er- und 2000er-Jahre beleuchtet.

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Scharfe Kritik von AfD Rhein-Lahn — Vorwürfe und Wortwahl

Der AfD-Kreisverband Rhein-Lahn reagierte mit einer deutlichen Erklärung: Die Kreispartei verurteile die Aufführung „auf das Schärfste“ und bezeichnete den Film als »linksextremistische Propaganda«. Der AfD-Kreisvorsitzende Alexander Heppe kündigte an, nun prüfen zu wollen, »inwieweit Gelder des Landkreises und des Landes Rheinland-Pfalz zur Extremismusförderung verwendet werden«. Auf der Webseite des Kreisverbands wurde der Film als „von Linksextremisten für Linksextremisten geschaffenes Machwerk“ bezeichnet; außerdem wurde kritisiert, das Kulturhaus „werde gezielt an Kinder und Jugendliche“ richten ,mit Hinweis auf die dort vorhandene Kindertages-/Waldkindergarten-Struktur (*Quelle AFD Rhein-Lahn).

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Der KREML-Geschäftsführer Björn Völker erklärte gegenüber unserer Redaktion, dass das Haus bewusst Vielfalt in der Programmgestaltung pflege. Man stelle »Formate in jede Richtung« zur Verfügung, die Auswahl erfolge in vielen Fällen Monate im Voraus, und in den Vorführungen gebe es Moderation, damit die Inhalte einzuordnen seien. Beschwerden vorab habe es nicht gegeben, und ein AfD-Vertreter sei beim Screening nicht anwesend gewesen.

Was Kritiker über den Film sagen — Kontext statt Propaganda

Wer den Film anschaut, trifft auf eine Mischung aus ausführlichen Zeitzeugenaussagen, Archivbildern und einer bewusst parteiischen Perspektive: fünf Aktivistinnen und Aktivisten kommen zu Wort, die von ihrer Arbeit gegen Neonazis und rechter Gewalt in den 1990er/2000er Jahren berichten. Kritiken aus Feuilleton und Filmfachpressen sehen den Film überwiegend als wichtiges Zeitdokument, nicht als platte Propaganda. So hebt die taz den neuen Einblick in die Bewegung hervor; der Filmdienst lobt die dokumentarische Aufarbeitung, bemängelt aber, dass der Film eher zeigt als umfangreich analysiert. Publikumskommentare auf Plattformen wie IMDB und Letterboxd beschreiben den Film als spannenden, kontroversen Impuls, der Diskussionen anstößt.**

Mit anderen Worten: Fachkritik und Publikumsreaktionen differenzieren, sie attestieren dem Film Relevanz für das historische Verständnis und nennen zugleich Grenzen (etwa weniger Analyse, mehr Schilderung). Das ist ein anderes Urteil als der pauschale Vorwurf »linksextremistische Propaganda« (Quelle IMDB).

Faktencheck: Hat das KREML Fördergelder eingesetzt und welche Rolle spielen Kinderangebote?

Die AfD moniert, Gelder öffentlicher Hand könnten in »extremismusfördernde« Angebote fließen und verweist zugleich darauf, dass das Kulturhaus ein Kindergartenangebot habe. Die KREML-Webseite führt tatsächlich eine Reihe von Bildungs- und Kinderangeboten, darunter die „Waldameisen“ (Waldkindergarten), sowie ein strukturiertes, altersübergreifendes Programm auf. Das allein beweist jedoch nicht die von der AfD behauptete Intention oder Zweckbindung öffentlicher Mittel für Extremismus-Propaganda. Fördergelder für Kulturhäuser sind in der Regel zweckgebunden und an haushalt- und förderrechtliche Vorschriften gebunden; inhaltliche Auswahl von Programmfilmen in Programmkinos gehört zur redaktionellen Freiheit kultureller Einrichtungen.

Politischer Kontext: Warum die Debatte nicht isoliert betrachtet werden kann

Die Vorwürfe der AfD stehen in einem größeren gesellschaftlichen Kontext: In Deutschland stiegen politisch motivierte Straftaten in den vergangenen Jahren deutlich an – insbesondere Delikte mit rechtsextremer Motivation. Laut aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) und des Bundesinnenministeriums (BMI) wurden im Jahr 2024 insgesamt 84.172 politisch motivierte Straftaten registriert – ein Zuwachs von rund 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr.***

Mit rund 42.788 rechtsmotivierten Taten entfiel der größte Anteil auf das rechtsextreme Spektrum, ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu 2023 (rund 28.945). Doch auch linksmotivierte Straftaten nahmen zu: Sie stiegen von 7.777 auf 9.971 Fälle. Bei der Zahl der linksmotivierten Gewaltdelikte wurden 377 Verletzte gezählt – im Vorjahr waren es 327.

Die Sicherheitsbehörden sehen die Gefahr politisch motivierter Gewalt insgesamt im Wachsen, wobei primär rechte und rassistische Taten weiterhin dominieren. Opferberatungsstellen melden anhaltend hohe Fallzahlen bei Angriffen mit rassistischem oder antisemitischem Hintergrund. In diesem Klima gewinnt die Auseinandersetzung über Extremismus, Prävention und Erinnerungspolitik an Schärfe – und Programme wie die Filmreihe des KREML Kulturhauses werden Teil dieser gesellschaftlichen Debatte (Quellen: Bundeskriminalamt, Bundesinnenministerium, Verfassungsschutzbericht 2024).

Widersprüche in der AfD-Argumentation: Blick auf die Rhetorik

Die Wortwahl der AfD ist parteipolitisch zugespitzt: Ein Kulturhaus, das Filme zeigt und moderierte Gespräche anbietet, pauschal als „Extremismusförderer“ zu brandmarken, ist eine strategische Zuschreibung, die kaum eine Differenzierung zwischen Darstellung, historischer Aufarbeitung und Propaganda zulässt. Medienbeobachtungen der letzten Jahre zeigen außerdem, dass die AfD selbst immer wieder in der Kritik steht, wegen Nähe zu extremistischen Akteuren und wegen radikaler Rhetorik, was Diskussionen über Doppelstandards anheizt. Es ist in der journalistischen Einordnung relevant, Inhalte zu prüfen und nicht allein wegen der politischen Brisanz von Darstellung auf programmatische Qualifikation zu schließen (Quelle Wikipedia).

Bewertung und Einordnung

Das KREML hat mit seinem Programm keine eindeutige „Agitation“ geliefert, sondern eine filmische Spurensuche zur Geschichte antifaschistischer Praxis. Das Festival-/Programmkino-Prinzip besteht gerade darin, kontroverse Stoffe zu zeigen und zu diskutieren — begleitet von Moderation, um einordnen zu können. Dass die AfD daraus politisches Kapital schlägt, gehört zur demokratischen Auseinandersetzung; die Basisforderung des öffentlichen Diskurses aber lautet: Debatten führen, nicht pauschal diffamieren. Der Film selbst wird von Filmkritikern und Teilen des Publikums als relevantes, wenn auch nicht vollumfänglich erklärendes Zeitdokument bewertet.

Quellen (Auswahl)

  • KREML Kulturhaus – Offizielle Webseite und Programm (Infos zum Haus, Kino, Waldkindergarten, Auszeichnungen).

  • Programmblatt KREML (Oktober 2025) – Filmankündigung Antifa – Schulter an Schulter.

  • AfD Rhein-Lahn – Presse|Site: Erklärung zur „Verurteilung“ der Aufführung. *

  • Filmkritik / Hintergrund: taz, Filmdienst, IMDb/Letterboxd (Rezensionen, Einordnungen). **

  • Offizielle Kriminalstatistiken / PMK-Zahlen: BKA / BMI (Anstieg politisch motivierter Straftaten, PMK-rechts 2024). ***

  • Opferberatungsstellen: Jahresbilanzen zu rechter Gewalt (VBRG).

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