Politik
Existenz gefährdet? Schlachthof Bayer kritisiert mögliche Gebührenerhöhung für Fleischbeschau!
BAD EMS Der Kreisausschuss plant eine Erhöhung der Fleischbeschaugebühren für den Rhein-Lahn-Kreis. Während sich für Kleinbetriebe und Hausschlachtungen an der Preisstruktur nichts ändern soll, sollen gewerbliche Großbetriebe in Zukunft bei der Rinderfleischbeschau deutlich mehr bezahlen. Die angesetzten Gebühren bei der Schweineschlachtung sollen von 2,14 EUR auf 3,05 EUR steigen. Bei Rindern von 5,00 EUR auf 13,47 EUR.
Gerechnet nach den Schlachtzahlen aus dem Jahr 2023 würde das für 2024 etwa 67.000 EUR mehr an finanziellen Aufwendungen für den Betrieb Bayer in Niederwallmenach bedeuten. Spielraum für Erhöhungen der Verkaufspreise sieht das Unternehmen nicht mehr, da in der jüngsten Vergangenheit durch gestiegene Energiepreise und Mitarbeiterlöhne bereits Angleichungen der Verbraucherpreise gab. Die Firma befürchtet bei erneuten Preissteigerungen, dass die Kunden dauerhaft zu Wettbewerbern wechseln könnten.
Das Unternehmen kündigte an, den Standort Niederwallmenach aufzugeben, wenn es zu der geplanten Gebührenerhöhung kommen würde. Auch die Kostenbeteiligung des Schlachthofes in Höhe von etwa 400.000 EUR beim Ausbau der Kläranlage im Ort würde zwangsläufig entfallen. Der Geschäftsführer appellierte an die Kreistagsmitglieder, dass diese sich genau überlegen sollten, ob sie einer solchen neuen Gebührenordnung zustimmen wollen, denn wäre die Schlachtung in Niederwallmenach einmal eingestellt, gäbe es an diesem Standort keine Zukunft mehr.
Mittlerweile ruderten einige Kreistagsmitglieder zurück und wollen zunächst der Beschlussfassung nicht zustimmen. Ursprünglich sollte heute darüber entschieden werden, dazu wird es voraussichtlich nicht kommen. Besonders in den sozialen Medien bekam die Thematik eine Eigendynamik. Die Menschen entrüsteten sich über die mögliche finanzielle Belastung eines regionalen Anbieters. Vehement wurde für den Schlachthof in Niederwallmenach Partei ergriffen und Solidarität gezeigt.
Wettbewerbsungerechtigkeit für das Unternehmen Bayer oder jahrzentelanger Wettbewerbsvorteil gegen Mitbewerber?
Besonders in der geplanten Gebührenerhöhung sieht das Unternehmen eine Wettbewerbsungerechtigkeit. Wir haben uns einmal die Standorte von gewerblichen Großschlachtereien und die dort angesetzte Gebührenordnung in der Fleischhygiene angesehen, um einen Vergleich anzustellen. Und auch dort musste man deutlich unterscheiden, denn in vielen Kreisen gibt es keine gewerblichen Großschlachtbetriebe, und die Gebührenordnung ist primär auf die gewerblichen Kleinbetriebe abgestimmt. Wir haben uns ausschließlich an den Standorten mit gewerblichen Großbetrieben orientiert, um die Werte vergleichbar zu machen.
Schauen wir zunächst einmal auf die Gebührenordnung für Schweineschlachtungen. Der Rhein-Lahn-Kreis möchte von 2,14 EUR auf 3,05 EUR erhöhen. Günstiger ist es im Kreis Bernkastel-Wittlich. Bei angenommenen 1000 Schlachtungen pro Woche (Bayer Niederwallmenach) und 200 pro Tag bei einer 5-Tage-Woche würde der Betrieb in dem Kreis nur 1,71 EUR pro Schweineschlachtung bezahlen. In der Vulkaneifel (Eifelfleisch in Gerolstein) lägen die Kosten bei 2,80 EUR statt der angedachten 3,05 EUR. In Bad Kreuznach liegen die Gebühren bei beachtlichen 8,54 EUR. Schaut man dort ein wenig über das Bundesland hinauf auf die ganz großen Schlachtbetriebe wie Tönnies in Rheda-Wiedenbrück oder Westfleisch, wird es interessant. Bei angenommenen 30 Schlachtungen pro Stunde müsste Tönnies 4,37 EUR pro Schwein bezahlen. Westfleisch käme mit 3,03 EUR günstiger weg.
Ganz anders sieht es bei den Gebühren für Rinder aus. Bisher verlangte der Rhein-Lahn-Kreis 5,00 EUR für die Fleischbeschauung bei Rindern. Der nunmehr angedachte Preis liegt bei 13,47 EUR. Und genau dort wird die Vergleichbarkeit sehr schwierig. Das Unternehmen Bayer ist im Bereich der Rinderschlachtung kein großer Schlachtbetrieb, sondern ein kleiner Gewerbebetrieb. In den Kreisen wird primär nach Schlachtart unterschieden und gerade nicht zusammengezählt. So kommt es vor, dass ein Unternehmen bei der Schweineschlachtung so hohe Zahlen vorweisen kann, dass es als gewerblicher Großbetrieb eingestuft wird und bei der Rinder- oder Geflügelschlachtung deutlich schlechter dasteht, da dort die Verwertungszahlen deutlich geringer sind.
Eine Preiserhöhung von 5 Cent je Kilo würden die Verbraucher nicht mittragen?
Statt einer von dem Unternehmen Bayer angenommenen Wettbewerbsbenachteiligung bei einer Gebührenerhöhung, dürfte es sich vielmehr um einen jahrzehntelangen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Mitbewerbern gehandelt haben bei bisherigen 5,00 EUR pro Fleischbeschau bei einem Rind. Das Unternehmen gibt auf ihrer Webseite an, dass es zwischen 40 und 80 Rinderschlachtungen pro Woche durchführt. Wir haben uns angesehen, was für die Menge in anderen Kreisen mit Schlachthofgroßbetrieben aufgerufen wird.
Im Kreis Bernkastel-Wittlich werden ab einer Schlachtleistung von 120 Rindern pro Tag 22,29 EUR fällig. In Bad Kreuznach sind es ab 65 bis 119 Rinder pro Tag 14,12 EUR und in der Vulkaneifel 15,64 EUR bzw. 6,13 EUR ab 120 Schlachtungen pro Tag. Der Rhein-Lahn-Kreis möchte zukünftig möglicherweise auf 13,47 EUR erhöhen und wäre damit noch sehr günstig im direkten Vergleich. Das Bundesland Bayern hat dieses Jahr einen Gesetzentwurf zur Preisdeckelung bei den Gebühren nach dem Fleischhygienerecht verabschiedet. Damit sollen kleinere und mittlere Schlachthöfe entlastet werden. Vermieden werden sollen damit lange Transportwege. Regionale Schlachtstrukturen sollen gestärkt werden. Allerdings betrifft das nur Unternehmen mit bis zu 1000 Großvieheinheiten im Jahr. Da liegt das Unternehmen Bayer in Niederwallmenach auch bei den Rindern bei einer Leistung von 40 bis 80 Stück die Woche drüber. Bei ausgewachsenen Rindern soll der Preis bei 14,00 EUR liegen.
Während andere Kreise nach Jungrindern (deutlich günstiger) und ausgewachsenen Tieren unterscheiden, soll es im Rhein-Lahn-Kreis einen Einheitspreis geben. Und eines ist sicherlich klar: Regionalität ist ein gewichtiges Argument. Für die zuliefernden Landwirte bedeutet es kurze Wege und damit geringere Kosten und für die Verbraucher ist es die Möglichkeit, heimische Metzgerwaren zu konkurrenzfähigen Preisen zu bekommen. Ein Schlachthof im Kreis ist sicherlich ein Luxus, den zahlreiche andere Gemeinden gerne hätten.
Und trotzdem darf sich ein Kreis nicht beirren lassen. Insbesondere bei der Erhöhung der Gebühren zur Fleischbeschau bei Rindern ist der Schritt überfällig. Mit bisherigen 5,00 EUR konnte das kaum kostendeckend bei einer Schlachtleistung von 40 bis 80 Rindern die Woche gewesen sein. Ein ausgewachsenes Schlachtrind wiegt etwa 330 kg. Bei durchschnittlich angenommenen 48% Schlachtabfällen und einer Kostenerhöhung von 8,47 EUR je Rind wären das auf das Kilo brutto gerechnet rund 5 Cent. Und eine Preiserhöhung von 5 Cent je Kilo würden die Verbraucher nicht mittragen?
Gerade die gewerblichen Kleinbetriebe können nicht mit einem Unternehmen wie Bayer konkurrieren. Sie zahlen 20,00 bei Rindern ab 6 Schlachtungen und müssen sich in Nischen trotzdem dem Wettbewerb stellen. Bei bisherigen 5,00 EUR je Fleischbeschau und lediglich 40 bis 80 Schlachtungen von Rindern je Woche käme die Weiterführung der bisherigen Regelung einer versteckten Subvention des Kreises gleich. Bei dem angedachten neuen Preis von 13,47 EUR ist dieser noch immer über dem Kreis hinaus konkurrenzlos günstig, sofern man richtigerweise die Schlachtmenge beachtet.
Ein Shitstorm in den sozialen Medien beeindruckt scheinbar selbst gestandene Kreispolitiker
Die Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderung Rhein-Lahn hofft auf legale Wege, das Unternehmen nicht weiter zu belasten, damit regionale Strukturen der Lebensmittelversorgung gesichert bleiben. Sie sieht besonders die Belastung durch den Fachkräftemangel, Energiepreis- und Lohnsteigerungen. Dazu sind immer mehr behördliche Anforderungen zu erfüllen. Im aktuellen Fall zur Firma Bayer führt sie die bereits 2017 eingeführte EU-Verordnung an, welche die Kreisverwaltung verpflichtet, die Gebührenstruktur anzupassen. Dabei wäre aber der Schuldige weder in der Kreisverwaltung noch im Land oder dem Bund zu suchen, denn immerhin handelt es sich um eine EU-Verordnung, die dem Tierschutz dienen soll. Bei der Tötung der Tiere müssen nach der erlassenen Verordnung dauerhaft ein Veterinär anwesend sein und ein weiterer müsste eine Probe entnehmen. Europäische Gesetze müssen vor Ort umgesetzt werden.
»Die Firma Bayer ist für unsere Region als regionaler Lebensmittelversorger, als Arbeitgeber, aber auch für unsere vielen regionalen Landwirte mit Viehhaltung ein wichtiges, höchst relevantes Unternehmen. Wertvolle Lebensmittelversorgung wird hier vor Ort sichergestellt. Als Wirtschaftsförderin bin ich der Meinung, dass jede mögliche Prüfung erfolgen muss, wie diese hohe, zusätzliche Kostenbelastung für die Firma Bayer reduziert werden kann. Gleichzeitig müssen wir uns bewusst sein, dass die durch Gesetz auferlegten Vorgaben eine Kostenumlage in Form von Gebühren erfordern; tut der Kreis das nicht, ist dies faktisch eine unerlaubte verdeckte Subvention mit ebenfalls weitreichenden Folgen. Es gilt in dieser Situation, alle Möglichkeiten auszuloten und gemeinsam mit Sachverstand legale Wege zu finden. Hilfreich wäre dabei schon, wenn die Exekutive in allen Ländern der EU, wo diese Verordnung und alle anderen Verordnungen wie bei uns gelten, deren Umsetzung ernsthaft kontrollieren würden. Andernfalls entstehen hier vor Ort Wettbewerbsnachteile und die, die sich an Recht und Gesetz halten, sind am Ende die Dummen«, teilt die Geschäftsführerin der WfG Rhein-Lahn mit.
Eine Überschrift in den sozialen Medien reichte aus, um einen donnernden Protest gegen die Pläne des Kreises auszulösen. Ein solcher Shitstorm beeindruckt scheinbar selbst gestandene Kreispolitiker. Nicht wenige knickten ein und versprachen, die Zustimmung zur Beschlussvorlage zu verweigern oder Nonkonformität ist unerwünscht und so schwimmen die Fische im Gleichklang ihres Abgesangs einer polarisierenden Nachricht hinterher, ohne zu hinterfragen. Das Phänomen der sozialen Medien. Nur darf ein Kreis sich davon erschüttern lassen oder ist er nicht dazu aufgerufen, gleiche Verhältnisse für alle zu schaffen, ohne das Ansehen des Unternehmens? Muss es nicht auch kostendeckend arbeiten?
Lokal ist längst zu einem Schlachtruf geworden. Und dennoch endet die Regionalität nicht an den Grenzen des Rhein-Lahn-Kreises. Viel zu gerne glaubt man, dass der Kreis eine Scheibe ist, von der man hinten herunterfällt. Hähnchen aus Schweighausen, Milch aus Endlichhofen und der Schnaps aus Hirschberg. Schön ist das. Doch in Zeiten der Globalisierung gehören auch die Äpfel aus der Eifel, der Wein von der Mosel und die Kirschen aus dem Rhein-Taunus-Kreis dazu. Und das am Besten zu ähnlichen Bedingungen. Und da sind wir wieder beim Schlachthof Bayer in Niederwallmenach.
Einen Wettbewerbsnachteil soll der Betrieb auf keinen Fall erleiden, aber auch keinen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil bei der Fleischbeschau von Rindern erlangen. Zudem darf die Entscheidung eines Kreisausschusses nicht davon abhängig gemacht werden, wie sich das Schwarmverhalten in den sozialen Medien entwickelt oder ob Druck auf ihn ausgeübt wird. Es bleibt abzuwarten, wie die Entscheidung des Kreises ausfällt, die heute sicherlich nicht getroffen wird.
Koblenz
Viele Besucher auf dem »Fest der Demokratie« in Koblenz
KOBLENZ Am vergangenen Samstag fand in Koblenz ein rauschendes Fest der Demokratie statt. Über 50 Vereine nahmen an der Veranstaltung in der Rhein-Mosel-Halle teil. Durch das Bühnenprogramm führte der Bündnis 90/Die Grünen Landtagsabgeordnete Josef Winkler. Nun hätte man vielleicht auf so einem Event ausschließlich Menschenrechtsorganisationen und Parteien erwartet, doch das angebotene Spektrum war vielfältiger. Neben Amnesty International waren auch viele lokale Vereine vor Ort.
Landtagsabgeordneter Josef Winkler: »Die wehrhafte Demokratie braucht auch Verteidiger. Insofern war es eine große Ermutigung, so viele Akteure, Vereine und Verbände in der Rhein-Mosel-Halle begrüßen zu können«
Darunter auch der runde Flüchtlingstisch aus Lahnstein, zahlreiche Tierschutzorganisationen und auch die Feuerwehren sowie das Deutsche Rote Kreuz. »Die wehrhafte Demokratie braucht auch Verteidiger. Insofern war es eine große Ermutigung, so viele Akteure, Vereine und Verbände in der Rhein-Mosel-Halle begrüßen zu können«, teilte der Landtagsabgeordnete Josef Winkler mit. »Ich finde, das war ein großer Erfolg.« Wohl wahr.
Dabei stellt sich die Frage, weshalb die Errungenschaften einer Demokratie überhaupt erst wieder verteidigt werden müssen? Sind wir tatsächlich schon wieder so weit, dass eine friedvolle Veranstaltung von Polizeikräften begleitet werden muss, weil die Wehrhaftigkeit der Demokratie infrage gestellt wird? Mittlerweile hat sich das Sicherheitsgefühl geändert und es ist in einer tief gespaltenen Gesellschaft längst keine Selbstverständlichkeit mehr, für ein offenes Miteinander eintreten zu dürfen.
Jutta Niel, Kreisvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen Rhein-Lahn: »Die Demokratie ist ein Geschenk für uns. Dass wir frei sen können und unsere Meinung sagen dürfen, ist in anderen Ländern keine Selbstverständlichkeit«
Die zahlreichen Besucher einer solchen Messe dürften sich im kleinsten Nenner einig sein: Freiheit und Grundrechte dürfen nicht angetastet werden, doch das Sehen längst nicht mehr alle Bürger so. Hier kommt ein Fest der Demokratie an seine Grenzen. Einerseits laden sie zum Dialog ein und andererseits wird es keine Gespräche mit den Kontrahenten geben, denn die bleiben in der Regel den Events fern. So durften die Teilnehmer mit dem guten Gefühl heimgehen, etwas bewirkt zu haben unter den Menschen, wo sie meist nichts am Bewusstsein verändern mussten.
Bundestagsabgeordneter Josef Oster: »Als Bundestagsabgeordneter ist man Demokratiebotschafter und ich bin dankbar dafür, dass sich meine Heimatstadt Koblenz mit dem Fest der Demokratie so für die Menschenrechte einsetzt«
Das Fest der Demokratie ist am Ende ein wichtiges Symbol für die Unterdrückten in einer Gesellschaft gewesen. Viele Menschen stehen für sie ein und wollen sie nicht vergessen, aber eine Veränderung in einer Gesellschaft wird es wahrscheinlich nicht bewirken können, denn dafür müssen tiefe Gräben zugeschüttet werden und dazu ist bisher kaum einer bereit. Am Ende steht die Frage, zu welchem Preis eine überwindende Brücke gebaut werden kann, wer der Architekt ist und welche Randgruppen den Tribut zahlen müssen. Genau das ist der Maßstab einer wehrhaften Demokratie.
Blaulicht
1,2 Millionen für den Ausbau des Feuerwehrhauses in St. Goarshausen in Aussicht gestellt
ST. GOARSHAUSEN Staatssekretär Daniel Stich überbringt gute Botschaft für die Feuerwehr St. Goarshausen: Vorzeitiger Bau- und Maßnahmenbeginn für Neubau des Feuerwehrhauses – Förderung von gut 1,2 Mio. € in Aussicht gestellt. Staatssekretär Daniel Stich aus dem Mainzer Innenministerium war auf Einladung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Loreley, Mike Weiland, zu Gast in St. Goarshausen.
Nach kurzer Stippvisite am bisherigen Standort in der Dolkstraße, wo es gegenüber dem Gast aus Mainz keiner langen Überzeugungsarbeit für den Neubau durch Bürgermeister und Wehrführer Dirk Jacoby bedurfte, wechselte man mit dem Landtagsabgeordneten Roger Lewentz zum neuen Standort an der Nastätter Straße. Dort wurde anhand von Plänen live und in Farbe die Planung vorgestellt.
“Ich kenne Daniel Stich aus meiner früheren beruflichen Tätigkeit im Innenministerium nun bereits seit 18 Jahren als verlässlichen Ansprechpartner und habe mich sehr darüber gefreut, dass er sich nach meiner Einladung nicht nur kurzfristig Zeit genommen hat, in die Loreleystadt zu kommen, sondern auch noch dazu eine gute Botschaft für unsere Feuerwehr im Gepäck hatte”, zog Mike Weiland nach dem Termin ein Fazit.
“Wir freuen uns, dass wir auf unseren Förderantrag für den Neubau aus März 2024 nun die Rückmeldung haben, dass nach fachtechnischer Prüfung die Notwendigkeit des Bauvorhabens grundsätzlich anerkannt ist und aufgrund der Dringlichkeit die Zustimmung des sog. vorzeitigen Bau- bzw. Maßnahmenbeginns erfolgt ist. In Aussicht gestellt wird eine Landesförderung in Höhe von 1.213.100 €. Das entspricht einer Förderquote von 50 % der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten in Höhe von 2.426.200 €.
Derzeit kann jedoch mit dem Neubau noch nicht begonnen werden, weil einerseits die im Mai 2023 beantragte Baugenehmigung von der Kreisverwaltung noch nicht erteilt ist und damit andererseits bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion noch nicht final über eine weitere erwartete Zuwendung aus Städtebaufördermitteln für die Baureifmachung des Geländes, also Abriss der ehemaligen Gärtnerei nebst Hangsicherung und Behelfsbrücke, entschieden werden konnte.
“Mit jedem Quartal, das ins Land geht, können wir von steigenden Kosten ausgehen, ohne dass wir später mehr Förderung erhalten, denn die bezieht sich auf den Zeitpunkt der Antragstellung”, so Mike Weiland nach Monaten, in denen scheibchenweise Unterlagen nachgefordert, zusätzlich erstellt und beauftragt werden mussten, nachdem unzählige Ortstermine stattgefunden haben, auch zwischenzeitlich etwas ernüchtert, aber nicht entmutigt.
“Wir haben bislang alle uns von Aufsichts- und Genehmigungsbehörden auferlegten Aufträge und Prüfungen erledigt sowie Hürden genommen und werden auch weitere Wegmarken erreichen”, ist er weiter zuversichtlich.
Durch persönliche Bitte des Bürgermeisters beim Fördermittelgeber nach der Sommerpause werden erfreulicherweise die für die Baureifmachung bis dahin ermittelten Mehrkosten mitgetragen und gefördert werden können. Nun möchte die Verbandsgemeinde im Sinne der Feuerwehr aber auch diesen Schritt abschließen können, denn die aktuell geschätzten Kosten für die Baureifmachung betragen inzwischen ca. 6 Mio. €, für die man sich zusätzlich rund 50 % Förderung erhofft.
Die geschätzten Kosten für das neue Feuerwehrgerätehaus liegen bei ca. 5 Mio. €, für die jetzt der Staatssekretär die gute Nachricht im Gepäck hatte. “Wir würden uns wünschen, wenn wir in diesem Jahr vielleicht noch mit dem Räumen des Geländes beginnen und dann Anfang des neuen Jahres mit der Baureifmachung starten könnten”, so Bürgermeister Mike Weiland und Wehrführer Dirk Jacoby abschließend.
Montabaur
Lange Nacht der Demokratie in Montabaur bot viel Stoff zum Nachdenken
MONTABAUR Was bedeutet Demokratie für mich? Diese Frage stand im Mittelpunkt der „Langen Nacht der Demokratie“, zu der die beiden Volkshochschulen der Verbandsgemeinde Montabaur und des Westerwaldkreises im Rahmen des landesweiten Demokratietages eingeladen hatten. Im Vorfeld hatte sich eine Schülergruppe des Mons-Tabor-Gymnasiums mit der Frage auseinandergesetzt und ein Video gedreht, in dem es um Vorurteile gegen ausländische Mitmenschen geht – und wie diese mit Fakten widerlegt werden können.
Demokratie braucht sachliche Auseinandersetzung und gegenseitigen Respekt – so das Fazit des Films. Das Projekt hatte die Sozialkundelehrerin Rebecca Gläßer gemeinsam mit JumaZu durchgeführt, dem Jugendbeteiligungsprojekt der VG Montabaur. Eine Gruppe des Lernzentrums der vhs hatte sich ebenfalls mit der Frage befasst, was Demokratie bedeutet. Die Besucher des Lernzentrums sind Menschen, die aus Nicht-EU-Ländern kommen, häufig aus Ländern, die nicht demokratisch regiert werden.
Lorena Kutscheid, die Leiterin des Lernzentrums, hatte mit ihren Teilnehmern über das Grundgesetz der Bundesrepublik gesprochen. Ihre Kernpunkte hatten die Teilnehmer, die gerade Deutsch lernen oder ihre Sprachkenntnisse verbessern, in einfacher Sprache auf Plakate geschrieben: Die Aussage „Vielfalt ist das, was wir alle gemeinsam haben“ erhielt bei der Präsentation der Plakate (Foto) den meisten Applaus. Die Ergebnisse der beiden Gruppenarbeiten sowie die Bodenzeitung, die beim Halt des Demokratiebusses in Montabaur entstanden war, wurden bei der „Langen Nacht der Demokratie“ im Historica Gewölbe öffentlich vorgestellt.
Auf dem Podium diskutierten die beiden vhs-Leiterinnen Caroline Albert-Woll (Montabaur) und Alexandra Tschesche (Westerwaldkreis) mit Landtagspräsident Hendrik Hering über das Gezeigte. Aus den Reihen der Zuschauer kamen viele Fragen an Hendrik Hering zur aktuellen politischen Situation und den Gefahren für die Demokratie. „Das Wichtigste ist der Respekt“, stellte Hering fest. Die Demokratie basiert auf freien Wahlen, Gewaltenteilung, Meinungsfreiheit und Minderheitenschutz. Als Landtagspräsident sei es seine Aufgabe, diese Werte zu schützen (pm).
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