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VG Bad Ems-Nassau

Klage vor dem Verwaltungsgericht: Müssen Unterlagen zum Tourismusbeitrag in Bad Ems jetzt offengelegt werden?

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Der Gastronom Ernst Heilig (Bild links) klagte auf Einsicht in die Unterlagen zum Tourismusbeitragsprozess gegen die Stadt Bad Ems
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BAD EMS/KOBLENZ Heute wurde die Klage des Gastronomen Ernst Heilig gegen die Stadt Bad Ems, vertreten durch die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau, vor dem Verwaltungsgericht Koblenz verhandelt. Hierbei ging es um die Offenlegung der vollumfänglichen Schriftsätze des Prozesses um den Tourismusbeitrag in Bad Ems. Seinerzeit hatte ein Kläger gegen den Beitragsbescheid zum Tourismusbeitrag geklagt. Einen Tag vor der öffentlichen Verhandlung gab die Verbandsgemeinde Bad Ems-Ems klein bei. Die Verhandlung fand nicht statt.

Warum diese nicht stattgefunden hat, ist unklar. Aufschluss darüber dürften möglicherweise  die Schriftsätze zwischen dem Anwalt Elmenhorst und deren Klienten, die Stadt Bad Ems geben. Und diese könnten durchaus interessant sein, vermutet der Kläger Heilig. Die beklagte Stadt berief sich in dem Verfahren darauf, dass der Tourismusbeitrag dem Steuergeheimnis unterliegen würde. Sie sah die Abgabe einer Steuer gleichgesetzt. Weitergehend sah man auch das Urheberrecht bzw. die Verschwiegenheitsverpflichtung des Anwaltes Elmenhorst verletzt, sollte man die Unterlagen offenlegen müssen.

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Der Kläger Heilig wiederum berief sich auf das Landestransparenzgesetz und sah keineswegs den Tourismusbeitrag gleichgestellt mit einer Steuer. »Wäre es eine Steuer, würden wir jetzt vor dem Finanzgericht verhandeln und nicht vor dem Verwaltungsgericht«, teilte Ernst Heilig mit.

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Während der Kreisrechtsausschuss des Rhein-Lahn-Kreises noch die Rechtsauffassung der Stadt, vertreten durch die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau teilte und der Offenlegung der Unterlagen widersprach, scheint das Verwaltungsgericht Koblenz der Rechtsauffassung des Klägers Heilig zu folgen. Sie sahen keineswegs die Abgabe gleichgestellt mit einer Steuer und somit auch kein Steuergeheimnis. »Das Steuerrecht ist keine Abgabenordnung. Die Abgaben sind von keiner steuerrechtlichen Natur«, unterstrich der vorsitzende Richter 5-köpfigen Kammer. Das Gericht sah in der mündlichen Verhandlungen die Voraussetzungen der Klage gegeben. Gerade nach dem Landestransparenzgesetz wäre der Kläger anspruchsberechtigt.

Auch der weitere mögliche Grund zur Klageabweisung im Hinblick auf das geistige Eigentum und Urheberrecht seitens des Anwalts wurde seitens des Gerichts als bedenklich angemerkt. Immerhin ist die Arbeit des Rechtsanwaltes, im besonderen Hinblick auf ein Gutachten, eine Dienstleistung, welche kein Geschäftsgeheimnis darstellen würde.

Eines wurde sehr deutlich: Die Stadt vertretende Verbandsgemeinde möchte noch immer verhindern, dass die Unterlagen eingesehen werden können. Der Anwalt der Beklagten berief sich darauf, dass man nicht möchte, dass der Kläger Kenntnis darüber erlangen könnte, welche Argumentationslinie der seinerzeitige Anwalt Elmenhorst im Streit um den Tourismusbeitrag verfolgte. Für den Kläger Heilig jedoch ist es vorrangig wichtig zu erfahren, was die Gründe seinerzeit waren, dass man die Klage seinerzeit einen Tag vor der Verhandlung zurückgezogen hatte.

Die beklagte Stadt bat das Gericht, dass eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zugelassen wird. Begründet wurde es mit der Ansicht, dass man Rechtssicherheit darüber haben möchte, ob die Abgabe dem Steuergeheimnis unterliegt oder nicht. Ob die Kammer dem folgen wird, ist ungewiss. Immerhin regte der vorsitzende Richter an, da es um die Person im vermeintlichen Steuergeheimnis gehen würde, die damals gegen den Tourismusbeitrag klagte, dass man im Einzelfall die Personendaten schwärzen könnte, wenn dieser damit einverstanden wäre, dass diese vom Kläger Heilig eingesehen werden dürfen. Die betroffene Person war anwesend und damit einverstanden.

»Die Beklagte mauert sondergleichen«, teilte der Kläger dem Gericht in seinen Ausführungen mit. »Es ist nur zu erahnen, was tatsächlich in den Schriftsätzen steht. Welche Geschütze dort aufgelegt wurden, um die Unterlagen nicht preiszugeben, ist unfassbar.« Während vor dem Kreisrechtsausschuss in Bad Ems seitens der vertretenden Verbandsgemeinde noch die Rede von einer getrennten Verwaltungs- und Gerichtsakte die Rede war, hieß und nunmehr, dass es nur eine Akte geben würde. Im Antrag des Klägers wurde nunmehr die vollumfängliche Einsichtnahme gefordert.

Die Klage des Gastronomen Heilig ist erfolgversprechend. Dass das Gericht den Ausführungen des Klägers folgen wird, deutete es mehrfach an. Das könnte jetzt einen Dominoeffekt bedeuten. Vom Tourismusbeitrag sind zahlreiche Unternehmen in der Kurstadt betroffen. Bei einer Feststellungsklage könnten unter Umständen sämtliche Beitragsbescheide der Vergangenheit für nichtig erklärt werden. Das beträfe möglicherweise sogar solche, die bereits verjährt sind. Der Schaden für die Stadt dürfte dann in die Millionen gehen.

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Gesundheit

Tolles Engagement: 14 Ehrenamtler lassen sich zum Hospizbegleiter ausbilden!

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Foto: Ellen Alsbach
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NASSAU Vierzehn Frauen und Männer lassen sich derzeit von den Ambulanten Hospizdiensten Rhein-Lahn zum/zur ehrenamtlichen Hospizbegleiter/in qualifizieren. Dabei geht es um die Sterbebegleitung sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Jetzt waren die Teilnehmer/innen im Altenheim Hohe Lay in Nassau zu Gast.

Es war ein sehr gelungener Nachmittag. Die Kursteilnehmer/innen konnten viele neue Eindrücke und weitere Methoden und Erkenntnisse in der Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase mitnehmen“, bedankte sich Hospizkoordinator Jürgen Ackermann bei den Verantwortlichen im Haus Hohe Lay, einem Kooperationspartner der Hospizdienste, für den einfühlsam gestalteten Nachmittag.

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Antje Illing, stellvertretende Leitung soziale Betreuung des Hauses Hohe Lay, hatte die zukünftigen Hospizbegleiter/innen in Empfang genommen und den Umgang in der Palliativversorgung der Bewohner in der letzten Lebensphase in einem sehr umfangreichen Vortrag anschaulich vermittelt. Anschließend wurden praktische Handhabungen zum Beispiel bei der Aromatherapie, basalen Stimmulation oder bei der Mundpflege mit Selbstübungen erprobt. Die Kombination von Aromatherapie und basaler Stimulation verstärkt die positiven Effekte beider Methoden und schafft eine umfassende Unterstützung für den Sterbenden. Der beruhigende Duft von ätherischen Ölen kann das Wohlbefinden zusätzlich fördern, während die sanften Berührungen der basalen Stimulation ein Gefühl von Geborgenheit vermitteln. Zusammen tragen sie dazu bei, die letzten Tage und Stunden des Lebens möglichst friedlich in einer Atmosphäre des Vertrauens zu gestalten.

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Der umfangreiche Hausrundgang über alle Wohnbereiche wurde im „Raum der Stille“ abgeschlossen. Hier haben die Angehörigen noch einmal die Möglichkeit, sich von ihren Lieben zu verabschieden (Text: Christine Vary).

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Blaulicht

Länderübergreifende Hochwasserübung: Stresstest für die Verwaltungs- und Führungsstäbe

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Foto: Kreisverwaltung/ Saskia Daubach-Metz
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LIMBURG/BAD EMS Am vergangenen Wochenende fand die länderübergreifende Hochwasserübung „Gilgamesch“ statt. Diese Übung richtete sich an die Verwaltungs- und Führungsstäbe der Verbandsgemeinden sowie der Landkreise Limburg-Weilburg und Rhein-Lahn-Kreis.

Während der Übung wurde ein Extremhochwasser simuliert. Speziell am Sonntag waren mehr als 100 Personen an der Übung beteiligt. Die Übungsleitung spielte die unterschiedlichen Szenarien, die sich aus einer Hochwasserlage ergeben können, ein. Auf diese musste dann der jeweilig betroffene Verwaltungsstab oder Führungsstab reagieren.

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Die Übungsszenarien sowie die Übungssteuerung wurde von der Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH gemeinsam mit einem Team der beiden Landkreise durchgeführt. Ziel der Übung „Gilgamesch“ war es, die Organisation und die Abläufe der Stäbe einem Stresstest zu unterziehen und die Reaktionsfähigkeit im Ernstfall zu verbessern.

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Ich möchte mich erst einmal herzlich bei allen Beteiligten bedanken, die sich im Vorfeld und gestern mit viel Engagement eingebracht haben. Die Übung hat gezeigt, wie aufwendig die `Organisation´ während einer Katastrophe sein kann und wie wichtig Kommunikation und Teamarbeit ist“, so Landrat Jörg Denninghoff.

Der Führungsstab der operativ-taktischen Komponente konnte mit dieser anspruchsvollen Übung seine Handlungskompetenzen stärken“, so Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI) Guido Erler, der sich mitverantwortlich für die Übung zeigte und Teil der Übungsleitung war. „Das erste Fazit der Übung fällt durchweg positiv aus und unser Dank während der Übungsvorbereitung und der Übungsdurchführungen gilt der gesamten Blaulichtfamilie im Rhein-Lahn-Kreis“. Die Übung galt auch als Testlauf für die neuen Stabsräume in Lollschied. Unter der Einsatzleitung vom stv. BKI Lars Ritscher wurde unter anderem auch die Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsstab beübt. Als Leiter des Führungsstabes agierte der stv. BKI Marcus Grün, der mit den internen Arbeitsabläufen sehr zufrieden war. Für den Verwaltungsstab, der sich in den letzten beiden Jahren neu konstituiert hat und mehrere Schulungen durchlaufen hat, war die Übung mit diesem Umfang eine große Herausforderung. Die erworbenen Fähigkeiten, unter anderem auch an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung, konnten abgerufen und zielgerichtet eingesetzt werden.

Der Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg möchte sich ebenfalls bei allen Aktiven für ihr hohes Engagement in der Vorbereitung und Durchführung der Großübung bedanken „Der Aufwand hat sich aber mehr als gelohnt“, betonte Michael Köberle. Denn es sei für reale Hochwasser- und sonstige Kastastrophenschutzeinsätze wichtig, Notfalllagen im eigenen Landkreisgebiet und auch mit den Nachbarkreisen zu üben, um die Zusammenarbeit zu optimieren, Verbesserungspotenzial zu erkennen und im Notfall dann bestmöglich gewappnet zu sein.

In den nächsten Tagen wird es eine umfassende Auswertung geben, um die gewonnenen Erkenntnisse zur Optimierung der Abläufe und Organisation der Stäbe zukünftig zu nutzen.

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Schulen

Glückwunsch: Goethe-Gymnasium Bad Ems verleiht feierlich 46 Abiturzeugnisse

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Foto: Goethe-Gymnasium
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BAD EMS Mit einer feierlichen Zeremonie im Kurtheater Bad Ems verabschiedete das Goethe-Gymnasium am vergangenen Samstag 46 Abiturienten und Abiturientinnen, die nun ihren erfolgreichen Abschluss feiern. Die festliche Zeugnisvergabe, wurde von Musikbeiträgen des Leistungskurses unter der Leitung von Frau Diefenthal begleitet.

Schulleiterin Christa Habscheid eröffnete die Veranstaltung mit einer Begrüßung und ermutigte die Abiturientinnen und Abiturienten, ihren eigenen Weg zu gehen. Sie zitierte Albert Einstein, der sagte: „Jeder ist ein Genie! Aber wenn du einen Fisch danach beurteilst, ob er auf einen Baum klettern kann, wird er sein ganzes Leben lang glauben, dass er dumm ist.“

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Habscheid motivierte die Abiturienten, an sich selbst zu glauben und mutig den Herausforderungen des Lebens zu begegnen. Dirk Löffler, Vorsitzender des Schulelternbeirats, trat mit einem Reiserucksack auf die Bühne und zog Parallelen zwischen dem Abitur und einer Reise ins Leben. Thorsten Engel vom Förderverein der Schule verabschiedete sich mit den Worten: „Wer nicht bereit ist, ein Leben lang zu lernen, hat das Wichtigste nicht gelernt.“ In ihren Reden erinnerten auch die Abiturientinnen Avesta Khallo und Iris Mujcin an die besonderen Momente des Jahrgangs, insbesondere an die erlebnisreiche Kursfahrt in die Toskana und die gemeinsamen Herausforderungen der Corona-Pandemie.

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Die Stammkurslehrkräfte Nadja Kirchner-Hinz und Steffen Palme verabschiedeten sich ebenfalls mit persönlichen und herzlichen Worten. Sie erinnerten sich an die vielen lustigen und besonderen Momente und betonten den Zusammenhalt und die Zuverlässigkeit des Jahrgangs. Ein weiterer Höhepunkt der Veranstaltung war die Ehrung der besten Abiturientinnen und Abiturienten und derjenigen, die sich durch besonderes Engagement hervorgetan haben.

Die Preise für das beste Abitur wurden an Maria Elisabeth Evers (Note 1,0), Lisa Marie Spitzley (Note 1,1) und Julia Friesenhahn (Note 1,2) vergeben.

Bestpreise in den Fachschaften

Besonders geehrt wurden auch die besten Leistungen in den einzelnen Fachschaften. Die Coubertin-Medaille für Sport ging an Dascha Werz. Für herausragende Leistungen in Philosophie wurde Maria Elisabeth Evers mit einem Buchpreis ausgezeichnet, während in Ethik Avesta Khallo die gleiche Auszeichnung erhielt. In Physik wurden Sergiu-Gabriel Moisa und Lisa Marie Spitzley geehrt. Für ihre hervorragenden Leistungen in Geschichte wurde Sophie Steffen ausgezeichnet, und in Deutsch sowie Englisch freuten sich Maria Elisabeth Evers, Lisa Marie Spitzley und Sophie Steffen über Buchpreise.

Ein weiteres Highlight war die Verleihung des e-fellows.net Online-Stipendiums an Abiturientinnen und Abiturienten, die ein Abitur mit einer Note von 1,8 oder besser erzielt haben. Die Stipendiaten des Jahrgangs 2025 sind: Maria Elisabeth Evers, Lisa Marie Spitzley, Julia Friesenhahn, Avesta Khallo, Lilly-Malou Matl, Lara-Marie Nitz, Sophie Steffen, Mara Cron, Lana Normann, Thora Jezek, Sergiu-Gabriel Moisa, Maja Leonie Schmidt, Dascha Werz, Anna Kazmierczak, Sofia Marie Krämer.

Soziales Engagement:

Für ihr soziales Engagement außerhalb wurden Sofia Marie Krämer ausgezeichnet. Weitere Preise für Engagement in der Schule erhielten Mia Engert, Lea Fischbach, Iris Mujcin, Lisa Spitzley, Sophie Steffen und Mia von der Heydt. Die Ministerin für Bildung zeichnete Avesta Khallo mit einem Buchpreis für besonderes Engagement aus.

Das Goethe-Gymnasium gratuliert allen Abiturientinnen und Abiturienten herzlich und wünscht ihnen für ihre Zukunft alles Gute. Es sind nicht nur die schulischen Erfolge, sondern auch das Engagement und die Bereitschaft, sich in die Schulgemeinschaft einzubringen, die diesen Jahrgang so besonders machen. Die feierliche Übergabe der Abiturzeugnisse und die anschließende Feier im Marmorsaal in Bad Ems boten einen würdigen Rahmen für das Ende dieses besonderen Kapitels im Leben der nun ehemaligen Schülerinnen und Schüler des Goethe-Gymnasiums Bad Ems.

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