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Gesundheit

Pflegekammer RLP muss Beiträge an Mitglieder erstatten!

Auf dieses Signal dürften zahlreiche Beschäftigte in der Pflege gewartet haben.

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Rechtsanwalt Robert Schneider von der Kanzlei Walterfang, Gauls & Ickenroth in Montabaur

MONTABAUR Auf dieses Signal dürften zahlreiche Beschäftigte in der Pflege gewartet haben. Der Rechtsanwalt Robert Schneider von der Kanzlei Walterfang, Gauls und Ickenroth in Montabaur konnte einen großen Erfolg für seine fünf Mandanten verbuchen. Diese hatten gegen die ergangenen Beitragsbescheide der rheinland-pfälzischen Pflegekammer der Jahre 2016 bis 2019 geklagt.

Die Pflegekammern in Deutschland sind sehr umstritten. Grund ist die Zwangsmitgliedschaft und der Pflichtbeitrag. Niedersachsen hat das Projekt eingestampft. In Bayern wurde die Pflichtzugehörigkeit zur Pflegekammer ausgesetzt. Außer in Rheinland-Pfalz, soll es nur in Nordrhein-Westfalen eine Pflegekammer geben. Aufgrund von massiven Protesten, wurde die Wahl bis Ende des Jahres zurückgestellt. Die Gewerkschaft Verdi sieht sogar das Fehlen einer demokratischen Legitimation für eine mögliche Pflegekammer.

In Rheinland-Pfalz ist die Errichtung der Pflegekammer im Jahr 2015 ebenso heftig umstritten. Während die Pflegekammer sich damit rühmte, dass die Wahlbeteiligung bei 43% gelegen haben soll, wird dieses vom Bundesverband der freien Kammern ganz anders gesehen. Um damals überhaupt abstimmen zu dürfen, ob man eine Pflegekammer in Rheinland-Pfalz haben wollte, musste man sich zwangsregistrieren. Lediglich 55% der Wahlberechtigten taten dieses. Und davon gingen lediglich 43% wählen. Somit dürften gerade einmal etwa ein Viertel der tatsächlichen Wahlberechtigten abgestimmt haben. Repräsentativ sieht anders aus.

In der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Koblenz ging es primär um einen spannenden Angriffspunkt durch den Rechtsanwalt Robert Schneider. Neben dem Geschäftsführer der Landespflegekammer Moritz, wurde auch eine enge Mitarbeiterin von ihm befragt. Hierbei ging es primär um das Kostendeckungsprinzip und den Mittelbedarf. Dieser müsste laut dem Verwaltungsgericht mit Wahrheit und Klarheit erklärt werden. Primär darf es keine unzulässige Vermögensanhäufung geben.

Doch genau dieses ist wohl geschehen. Bis 2020 soll es zu keiner Zeit eine Inanspruchnahme der Betriebsmittelrücklagen gegeben haben. 2018 lagen diese bei 1,6 Millionen Euro und 2019 sogar bei 2,8 Millionen Euro. Laut der Mitarbeiterin, soll es bei der *Vertreterversammlung (*ähnlich Mitgliederversammlung) keine Vorlage der Bedarfsprognose gegeben haben. Diese hätte aber laut dem Gericht mit konkreten und nicht nur pauschalen Zahlen vorgelegt werden müssen.

Vereinfacht: Die Pflegekammer hätte keine oder nur deutlich geringere Zwangsbeiträge einziehen dürfen, wenn sie genügend eigene finanzielle Mittel zur Verfügung hatte um die Aufgaben zu erfüllen.  Der vorsitzende Richter unterbrach die Sitzung und fragte die Vertreter der Landespflegekammer, ob sie unter diesen Umständen tatsächlich einen Urteilsspruch haben möchten. Nach einer etwa halbstündigen Beratung, zog die Landespflegekammer die Beitragsbescheide der Jahre 2016 bis 2019 für alle Klagenden zurück.

Sie haben erfolgreich gegen die Pflegekammer geklagt

Denn ein Gerichtsurteil wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit nach dem Hinweis des Richters im Sinne der Kläger ergangen. Doch was hat das jetzt zu bedeuten? Können nun alle Pflegenden klagen? Das ist nicht so einfach. Die Widerspruchsfrist für ergangene Bescheide beträgt in der Regeln nur einen Monat. Dennoch sind bis heute noch nicht alle Mitarbeiter in der Pflege erfasst und haben noch gar keinen Bescheid erhalten. Diese haben natürlich die Möglichkeit Widerspruch gegen einen künftigen Bescheid zu erstellen. Auch wer jetzt einen neuen Bescheid für aktuelle oder zurückliegende Zeiten bekommt, kann widersprechen. In der Regel dürfte es dann einen ablehnenden Widerspruchsbescheid geben, mit dem man sich an das Verwaltungsgericht wenden kann. Die Chancen dafür dürften gar nicht so schlecht aussehen im Hinblick der unzulässigen Vermögensanhäufung.

Viele der der Pflegenden wehren sich gegen die Zwangsmitgliedschaft. Sie sehen vielfältig keinen Nutzen in der Kammer. Eine Klage auf die Abschaffung der Landespflegekammer in Rheinland-Pfalz dürfte wenig Erfolg haben. Mehrere Oberverwaltungsgerichtsurteile bestätigten die Legalität der Pflegekammer. Aufgeben möchten die Gewinner aus dem Prozess nicht. Sie wollen weitermachen: “Es wird Zeit, dass alle aus der Pflege einmal auf die Straße gehen. Eine richtige Wahl hat es ja nie gegeben. Wer sich nicht zwangsregistrieren wollte, war ausgeschlossen. Meistens waren es ja die Befürworter. Warum eine Wahl in den Krankenhäusern etc. nicht gemacht wurde, ist unklar. Da hätte es wohl eine schallende Wahlniederlage für die Pflegekammer gegeben. Sie wollten nicht die ehrliche Meinung der Menschen wissen“, teilt einer der Kläger mit.

Sie werden weitermachen und sehen diesen Erfolg als Zwischenschritt. Sie sehen in erster Linie einen Selbstzweck in der Pflegekammer. Vertreten fühlen sie sich dadurch nicht und das ist nachvollziehbar. Erst kürzlich verkündete der Gesundheitsminister Lauterbach, dass es den zweiten Corona-Bonus geben wird. Ausgeschlossen davon sind zum Beispiel Mitarbeiter in der Psychiatrie, nicht-examinierte Pflegende, Reinigungskräfte usw. Gerade diese Menschen waren unmittelbar der Gefahr des täglichen direkten Kontaktes mit möglicherweise Corona-Infizierten unterworfen. Protest? Den gab es von der Pflegekammer aber sehr verhalten. Es hätte einen Aufschrei geben müssen und alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden können um die Zwangsmitglieder zu vertreten. Doch soweit kam es nicht. Die Vize-Präsidentin Andrea Bergsträßer äußerte sich in einer Pressemitteilung dahingehend, dass dieser Schritt inakzeptabel wäre und eine Polarisierung in den Berufsgruppen durch Ausgrenzung schaffen würde. Auch die Steuer- und Sozialabgabepflicht wurde bemängelt.

Doch wie wenig Einfluss diese Pflegekammer offensichtlich hat, zeigt sich an diesem sensiblen Thema. Eine Gewerkschaft wie Verdi wäre bei einer solchen Geschichte mit seinen Mitgliedern auf die Straße gegangen. Was hätte das für einen Aufschrei gegeben? Da wäre es um soziale Ungerechtigkeit gegangen. Doch die Pflegekammer in Rheinland-Pfalz? Ein laues Lüftchen. Mehr nicht. Eine Protestnote reicht bei der Vertretung von Zwangsmitgliedern anscheinend aus.

Geschäftsführer der Pflegekammer Rheinland-Pfalz ist Matthias Moritz. Dieser betreibt seit längerer Zeit mit dem Verwaltungsvorsitzenden Pflegekammer Florian E. rund 14 florierende Corona-Testzentren, die Millionen an Umsätze erwirtschaftet haben.

Quelle: BFFK

Kein schlechter Zuverdienst im Hinblick auf die eher weniger gut bezahlten Jobs in der Pflege. Dabei hat dieses eine durchaus andere Konsequenz. Sowohl der Geschäftsführer und der Abteilungsleiter sind im Hauptberuf für die Pflegekammer Rheinland-Pfalz tätig. Im April 2021 sollen sie laut dem Bundesverband für freie Kammern e.V. (BFFK), die Firma resQM gegründet haben. Unter dem Namen Testeval soll es eine umfassende aktive gewerbliche Tätigkeit gegeben haben. Neben den eigenen Testzentren sollen sie auch beim Aufbau von Teststationen geholfen und Softwarelösungen angeboten haben. Das alles natürlich entgeltlich. Beschäftigt sein sollen in den Testzentren zwischen etwa 20 bis 30 Mitarbeiter. Wie diese intensive Tätigkeit und Organisation mit der hauptberuflichen Arbeit bei der Pflegekammer vereinbar war, ist unklar. Dabei geht es aber auch um die Art der Kontrolle und Abhängigkeit. Während ein Geschäftsführer einem Verwaltungsvorsitzenden beruflich vorangestellt ist und Weisungen geben kann, dürfte im Gegenzug bei Verfehlungen des Geschäftsführers auch ein Verwaltungsvorsitzender tätig werden.

Bei einer solchen geschäftlichen engen Zusammenarbeit kann dieses durchaus schwierig werden. Von einem gesunden hierarchischen beruflichen Abstand kann kaum eine Rede sein. Laut dem Präsidenten der Pflegekammer wäre die Geschäftstätigkeit des Geschäftsführers im Nebenberuf ordentlich angezeigt worden. Aus arbeitsrechtlicher Sicht gäbe es keinen Grund diese zu untersagen.

Für die Pflegekammer gibt es ein weiteres Problem. Die Zwangsmitglieder verweigern schlichtweg die Zahlung. Während es 2016 noch 8377 Zahlungsverweigerer gab, sollen es 2020 schon 18895 gewesen sein. Das bedeutet rund 5,5 Millionen an Außenständen.

Quelle: BFFK

Eintreiben ist dabei nicht einfach. Nahezu 45% der Zwangsmitglieder leisten keine Zahlungen doch mit der einer möglichen Eintreibung stünde die Pflegekammer möglicherweise vor einem weiteren Problem: Die Betriebsmittelrücklage würde erneut steigen und es ergäbe sich möglicherweise eine weitere unzulässige Vermögensanhäufung gegen die Mitglieder klagen können.

Und nun? Nach dem Erfolg vor Gericht gegen die Pflegekammer werden die Zwangsmitglieder aufhorchen. Eine Klagewelle nach Beitragsbescheiden könnte die Konsequenz sein. Wir bleiben an dem Thema dran.

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Gesundheit

Stärke Dein Herz: Bad Emser Kardiologen informieren im Marmorsaal Bad Ems

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Foto: Dr. Thomas Reisinger

BAD EMSDas Treppenlaufen ist zu Tortur geworden, schon nach wenigen Stufen bekomme ich keine Luft mehr“.  Die Herzschwäche (Herzinsuffizienz) zählt mit rund 450.000 Klinikeinweisungen im Jahr zu den Herzerkrankungen mit den häufigsten stationären Krankenhausaufenthalten in Deutschland. Sie ist keine eigenständige Erkrankung, sondern in der Regel die Folge einer Vorerkrankung.

Die Ursachen der Herzschwäche sind vielfältig. In rund zwei Dritteln der Fälle liegt eine koronare Herz-krankheit oder ein Herzinfarkt zugrunde. Langjähriger Bluthochdruck, der nicht oder nicht ausreichend behandelt wird, kann ebenfalls zu einer Herzschwäche führen. Weitere Ursachen einer Herzschwäche können unter anderem Diabetes, Herzrhythmusstörungen wie langjähriges Vorhofflimmern, Herzklappenerkrankungen sowie Herzmuskelentzündungen sein.

Die Herzschwäche beginnt meist unbemerkt und schleichend. Die ersten Symptome sind oft unspezifisch: Die Leistungsfähigkeit lässt nach, Betroffene sind schneller erschöpft, spüren Atemnot und müssen häufiger Pausen machen. Nicht selten werden diese Beschwerden von den Betroffenen als vorübergehende Erschöpfung oder Alterserscheinung abgetan. Das ist fatal, denn unbehandelt schreitet die Herzschwäche weiter fort, die Symptome nehmen zu. Zugleich ist sie mit einem hohen Leidensdruck verbunden.

Wird eine Herzschwäche jedoch früh erkannt und behandelt, lässt sich der Krankheitsverlauf bremsen und die Lebensqualität lange erhalten.

Das Emser Kardiologen-Duo Dr. Holger Eberle und Dr. Thomas Reisinger werden das Thema Herzschwäche in verständlichen Worten erläutern. Der Vortrag findet am 20. November 2024 um 17.00 Uhr (Einlass ab 16.00 Uhr) im Kurhaus Bad Ems statt.

Als Rahmenprogramm wird den Besuchern die Gelegenheit geben, an Puppen die Laien-Reanimation bzw. Herzdruckmassage zu üben. Außerdem stehen Mitarbeiterinnen der Facharztpraxis für Kardiologie und Rhythmologie beratend zur Verfügung, u.a. mit Blutdruck- und Blutzuckermessung.

Als frühere Chefärzte der Paracelsus-Klinik Bad Ems, welche im vergangenen Jahr geschlossen wurde, konzentrieren sich Dr. Reisinger und Dr. Eberle jetzt voll auf die ambulante Kardiologie. In neuer Form als Facharztpraxis für Kardiologie und Rhythmologie betreut das Kardiologen-Duo die Patienten in den bekannten Räumlichkeiten im neu gegründeten Emser Facharztzentrum, dem früheren Ärztehaus an der Paracelsus-Klinik.

Auch ohne die finanzielle Unterstützung des Klinik-Kooperationspartners hat sich die Facharztpraxis für Kardiologie und Rhythmologie Bad Ems entschlossen, weiter an den bundesweiten Herzwochen teilzunehmen. Die Aktion der Deutschen Herzstiftung läuft bis zum 30. November. Informationsmaterialien hierzu und ein Vertreter der deutschen Herzstiftung stehen wie jedes Jahr bei der Veranstaltung zur Verfügung.

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Gesundheit

Notfallseelsorge Rhein-Lahn sucht Verstärkung im Team

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Foto: EKHN Bongard | Matern

RHEIN-LAHN/WW 230-Mal mussten die Helferinnen und Helfer der Notfallseelsorge (NFS) im Westerwaldkreis und 60-Mal im Rhein-Lahn-Kreis im vergangenen Jahr ausrücken. Da sein, wenn für andere eine Welt zusammenbricht, ist für die in der NFS engagierten Menschen ein Herzensanliegen, für das es aber einer umfassenden Ausbildung bedarf. Nachdem im vergangenen Jahr 17 Personen einen Notfallseelsorge-Grundkurs absolviert hatten, hofft das Leitungsteam auf eine ähnliche Resonanz für den nächsten, der am 17. Februar 2025 beginnt.

So beeindruckend die Ausbildungszahlen des vergangenen Jahres auch klingen: Die meisten unserer 28 Aktiven und unserer zwölf Praktikantinnen und Praktikanten sind Ehrenamtliche und deswegen zeitlich sehr eingebunden“, sagt Bea Vogt. „Die Einsatzzeiten müssen oft mit den Arbeitgebern abgestimmt werden, was es manchmal kompliziert macht.“ Vogt ist seit dem 1. Oktober die hauptamtliche Leiterin für die Notfallseelsorge Westerwald und Rhein-Lahn; mit ihr ist der katholische Pastoralreferent Rainer Dämgen für die Ausbildung zuständig.

Beide werben nun für den kommenden Kurs im Februar und hoffen auf zahlreiche Anmeldungen. Dämgen und Vogt schreiben Dienstpläne und legen die Rufbereitschaften sowie die Hintergrunddienste fest. Piepst der Notfallmelder, müssen die eingeteilten NFSler los zur Not auch mitten in der Nacht. Was sie vor Ort erwartet, wissen sie in der Regel nur ungefähr. 2023 mussten sie besonders häufig wegen eines häuslichen Todes oder der Überbringung einer Todesnachricht ausrücken.

„Wir werden von den Einsatzkräften gerufen, um eine gewisse Ruhe und Struktur in die Situation zu bringen. Denn die ist vor Ort oft chaotisch“, sagt Rainer Dämgen. Evangelische Öffentlichkeitsarbeit Rhein-Lahn, Mühlbachstraße 9, 56379 Singhofen Wie und ob das gelingt, hängt nicht zuletzt vom Einfühlungsvermögen des jeweiligen Notfallseelsorgers oder der -seelsorgerin ab. „Manchmal sitzen wir einfach neben jemandem, der gerade einen lieben Menschen verloren hat und schweigen.

Manchmal passt aber auch ein Gespräch oder ein Gebet“, sagt Rainer Dämgen, unterstreicht aber, dass die Notfallseelsorge zwar im christlichen Auftrag, aber nicht zur Mission kommt. „Das Gebet ist ein Angebot, um mit der Situation zurechtzukommen. Falls es jemand nicht möchte, lassen wir es.“ Es geht vor allem um Sensibilität. Etwas, das man lernen kann, glauben Bea Vogt und Rainer Dämgen.

Trotzdem brauchen Menschen, die sich bei der Notfallseelsorge engagieren möchten, bestimmte Voraussetzungen: „Das beginnt bei ganz praktischen Dingen: Die Helfenden müssen einen Führerschein haben, sollten unter keiner Tierhaar- Allergie leiden und mit technischen Geräten wie dem Handy oder dem Navi umgehen können“, nennt Rainer Dämgen Beispiele. „Natürlich spielen auch innere Faktoren eine Rolle: Ein Mensch, der vor kurzem einen Schicksalsschlag erlebt hat und zu früh in die NFS-Arbeit einsteigen will, sollte sich selbst noch etwas Zeit geben.“ Denn während eines Einsatzes können Erinnerungen getriggert werden.

„Das kann immer und jedem passieren, aber auch dafür sind wir da“, sagt Bea Vogt. „Wir haben eine hohe Fürsorgepflicht für unser Team. Deshalb sind bei uns kollegiale Fallbesprechungen und Supervision selbstverständlich. Außerdem gibt es nach jedem Einsatz ein Nachsorgegespräch.“

Und es gibt die umfangreiche Ausbildung, die nun bundesweit angepasst wurde und 120 Stunden statt der früheren 80 umfasst. Bevor sie startet, führen Dämgen und Vogt so genannte Eignungsgespräche: „Wir wollen die Interessenten vor Kursbeginn kennenlernen“, sagt Vogt. „Diese offenen Gespräche sind wichtig, und es kann sein, dass wir dem ein oder anderen danach zu einer anderen ehrenamtlichen Tätigkeit raten.“

Die Ausbildung selbst besteht aus vier Modulen, die zeitlich auf eine Woche und sechs Wochenenden aufgeteilt sind. „Für diese erste Woche muss man sich freinehmen“, erklärt Vogt. An die Ausbildung schließt eine sechsmonatige Hospitation an. „In dieser Zeit fahren die neuen NFSler schon zu Einsätzen, werden aber immer von einem erfahrenen Teamer begleitet“, so Vogt. Die Ausbildung ist kostenlos – und der Dienst ist ein überaus erfüllender und wichtiger, findet Rainer Dämgen: „Ich liebe das Leben und will, dass Menschen selbst nach Schicksalsschlägen wieder in ein gutes Leben finden. Das ist der Grund, warum ich mich bei der Notfallseelsorge engagiere.“

Wer sich für den Notfallseelsorge-Kurs interessiert, kann sich bei Bea Vogt unter Telefon 0171-4166998 oder im Internet unter beate.vogt@ekhn.de anmelden. Rückfragen zur Notfallseelsorge im Rhein-Lahn-Kreis beantwortet auch Gerhard Stubig, Telefon 0171-2070934 oder per E-Mail kontakt@notfallseelsorge-rl-ww.de.

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Gesundheit

Caritas-Werkstätten in Rotenhain bieten Menschen mit Beeinträchtigung seit drei Jahrzehnten Teilhabe am Arbeitsleben

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ROTENHAIN Der Standort Rotenhain der Caritas-Werkstätten Westerwald-Rhein-Lahn hatte allen Grund zum Feiern: Die Einrichtung wurde 30 Jahre alt. Seit ihrer Gründung im Jahr 1994 bietet die Caritas-Werkstatt in der Bahnhofstraße 9 Menschen mit Beeinträchtigung eine erfüllende Perspektive und fördert ihre Teilhabe am Arbeitsleben. Obwohl die Einrichtung am Ortsrand von Rotenhain liegt, ist sie ein fester Bestandteil der Gemeinde und voll in das Dorfleben integriert. Das wurde auch bei den Feierlichkeiten deutlich, zu denen zahlreiche Rotenhainerinnen und Rotenhainer gekommen waren.

In seiner Festrede erinnerte Betriebsleiter Günter Keßler an die bewegende Entwicklung der vergangenen drei Jahrzehnte. „Heute feiern wir den 30. Geburtstag unserer Caritas-Werkstatt in Rotenhain“, so Keßler. „Angefangen haben wir mit rund 80 Beschäftigten, die zuvor überwiegend in Montabaur tätig waren.“ Damals wie heute boten die Werkstätten Arbeitsbereiche wie Verpackung, Montage, Küche, Schreinerei und Palettenbau. In den vergangenen Jahren wurden jedoch umfangreiche Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahmen durchgeführt. Dazu gehören die Erweiterung des Außenlagers, neue Verpackungsgruppen sowie die Modernisierung der Küche und der Pflegebäder.

Caritas-Werkstätten in Rotenhain bieten Menschen mit Beeinträchtigung seit drei Jahrzehnten Teilhabe am Arbeitsleben

Der Wandel im Selbstverständnis der Werkstätten spiegelt sich auch in der Namensänderung im Jahr 2001 wider, als aus der „Werkstatt für Behinderte“ die „Caritas-Werkstätten Westerwald-Rhein-Lahn“ wurden. „Die Umbenennung war Ausdruck eines Entwicklungssprungs“, unterstrich Günter Keßler. Heute stünden die Caritas-Werkstätten für Professionalität und Qualität und böten berufliche Bildung sowie individuelle Fördermöglichkeiten, die gezielt auf die Bedürfnisse der Beschäftigten zugeschnitten seien.

In den vergangenen Jahren gab es viele Herausforderungen, positive und negative Ereignisse, aber vor allem viel Arbeit, viele unvergessliche Momente und einen tollen Zusammenhalt“, betonte der Betriebsleiter. Er dankte allen Beteiligten – den Mitarbeitenden, den ehrenamtlich Engagierten, den Angehörigen und Freunden sowie den Menschen mit Beeinträchtigung selbst, „die mit ihrem Optimismus und ihrer Lebensfreude die Caritas-Werkstatt täglich bereichern“.

Das Jubiläum stand nicht nur im Zeichen des Rückblicks, sondern auch eines klaren Bekenntnisses zur Zukunft. Keßler betonte das Ziel, auch künftig für eine Welt zu arbeiten, „in der Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben ein fester Bestandteil sind“. Die Beschäftigten hatten sich aktiv an der Planung des Festes beteiligt – ein Zeichen für den starken Gemeinschaftssinn, der diesen Standort seit drei Jahrzehnten prägt. Besonderes Lob gab es für den eigens zum Jubiläum gegründeten Chor „ChorWerk Inklusiv“, der im Rahmen des Gottesdienstes eine gelungene Premiere feierte.

Mit Stolz, Dankbarkeit und einem positiven Blick auf die kommenden Jahre endete die Feier in Rotenhain. „Wir wollen auch weiterhin als starke Gemeinschaft zusammenstehen und uns für Vielfalt und Gleichberechtigung in unserer Gesellschaft einsetzen“, betonte Günter Keßler abschließend.

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