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Zapfenstreich für Veranstaltungen im Rhein-Lahn-Kreis ist 0:00 Uhr – Doch warum eigentlich?

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Zapfenstreich für Veranstaltungen im Rhein-Lahn-Kreis ist 0:00 Uhr - Doch warum eigentlich? (Symbolbild)

BAD EMS-NASSAU Einige Gastronomen und Veranstalter im Rhein-Lahn-Kreis würden einen verlängerten Zapfenstreich für ihre angebotenen Events begrüßen. Nach der langen Corona-Durststrecke ein durchaus nachvollziehbarer Wunsch. Die Menschen, nicht nur in der Region Rhein-Lahn, lechzen nach solchen angebotenen Möglichkeiten. Frei sein, den Tag mit Freunden genießen und ausgelassen feiern doch eines hat sich nicht verändert: Um 24:00 ist Feierabend. Die Musik geht aus, der Ausschank ist in der Regeln noch bis 1:00 Uhr erlaubt. Nachtruhe.

Dabei ist die musikalisch untermalte Feier bis 0:00 Uhr bereits eine Ausnahme. Normalerweise enden solche Feste um 22 Uhr. Alles andere bedarf einer Genehmigung vom Ordnungsamt. Bei der Bahamas Nacht in Nassau sollen etwa 2500 Gäste vor Ort gewesen sein. Wahrscheinlich hätten diese auf dem abgelegenen Gelände gerne noch bis tief in die Nacht weiter gefeiert doch dieses war nicht erlaubt. Wir sprachen mit dem zuständigen Ordnungsamtsleiter Lars Hilgert von der Verbandsgemeinde Bad Ems -Nassau: “Natürlich können wir den Wunsch der Veranstalter und Gastronomen auf längere Öffnungszeiten verstehen, aber das rheinlandpfälzische Immissionschutzgesetz lässt da kaum einen Spielraum. Um 24:00 Uhr muss die Musik heruntergedreht werden. Dieses ist keine Willkür sondern die Gesetzeslage. Die müsste erst geändert werden, um länger in die Nacht feiern zu können.  So sind uns die Hände gebunden.

Ministerium Mainz: In Rheinland – Pfalz werden generell keine Veranstaltungen über 24:00 hinaus genehmigt

Wir haben sowohl bei der SG Nord und beim Ministerium in Mainz nachgefragt. Die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt als Nachruhezeit. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG). Ausnahmen von diesem Verbot sind nur dann zulässig, wenn die nächtliche, störende Betätigung im öffentlichen Interesse geboten ist. Dieses ist vielfach bei Volksfesten, Großveranstaltungen oder auch Hochzeiten gegeben.

In der Regel werden diese unproblematisch per Ausnahme bis 0:00 Uhr durch die Ordnungsbehörden genehmigt doch darüber hinaus wird es schwierig. Dazu schreibt das Ministerium:

Die Zulassung von Ausnahmen ist geprägt von einer Abwägung zwischen den Interessen des Veranstalters an der Durchführung der Veranstaltung einerseits und den Interessen von Anwohnern an einer möglichst ungestörten Nachtruhe andererseits. Bei dieser Abwägung sind neben den Vorschriften des LImSchG auch die Grenzen zu beachten, die von der Rechtsprechung entwickelt wurden. Dabei hat sich einschließlich der Berücksichtigung des An- und insbesondere Abstromverkehrs der Besucher, die Grenze von 24:00 herausgebildet. Abweichungen davon sind in Anlehnung an die sog. Freizeitlärmrichtlinie der LAI nur in absoluten Sonderfällen denkbar und bleiben einer Einzelfallbetrachtung vorbehalten. Da es auch bei großen, publikumswirksamen Veranstaltungen in der Praxis keine Fälle gibt, in denen das Interesse an der Durchführung der Veranstaltung so überwiegend erscheint, dass das Interesse der Nachbarn auch während der Zeit nach 24:00 zurücktritt, werden in Rheinland – Pfalz generell keine Veranstaltungen über 24:00 hinaus genehmigt.

Es gibt diese Sonderfälle in denen durchaus ein Veranstaltungsende nach 0:00 Uhr möglich war und ist. Bei großen Volksfesten wurden Veranstaltungen über 0:00 Uhr akzeptiert. Teilweise kamen Städte und Gemeinden den Gastronomen und Veranstaltern entgegen. Ob dieses mit dem RLP Immissionsschutzgesetz vereinbar war, bleibt dahingestellt. Ein Festival auf dem freien Feld (z.B. Rock am Ring, Nature One) erhält häufiger eine solche Ausnahmegenehmigung.

Ordnungsamt Bad Ems: “Auch für den Bad Emser Bartholomäusmarkt Bad Ems heißt es um 0:00 Uhr Feierabend”

Vielfach hängt dieses von der Bewertung der einzelnen Ordnungsbehörden ab. Wir fragten in den Verbandsgemeinden des Rhein-Lahn-Kreises an, wie die Ordnungsbehörden die Veranstaltungen nach 0:00 Uhr bewerten würden. Die Loreley sieht es so, dass jeder Einzelfall separat sehr genau geprüft werden muss. Restriktiv abgelehnt wird es nicht. Ähnlich äußerte sich auch der Nastättener Verbandsbürgermeister Jens Güllering: “Prinzipiell bedarf es einer genauen Einzelfallprüfung aufgrund dessen die Ordnungsbehörden eine Entscheidungsgrundlage haben.

Ein weiteres Ärgernis für die Gastronomen ist das Ausschankverbot nach 1:00 Uhr trotz ausgeschalteter Musik. Dieses wurde in vielen Städten und Gemeinden in RLP auf 2:00 Uhr erweitert sofern die Einhaltung der Immissionschutzwerte gewährleistet werden kann. Schlussendlich hat die Ordnungsbehörde in der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau nach geltenden Recht gehandelt. Spielraum hätte es letztlich nur im Bereich der Ausschankzeit gegeben. Doch genau dort geht die Ordnungsbehörde einen Spagat ein. Die Anwohner haben ein Recht auf Nachtruhe bei geöffneten Fenster. Kann dieses bei nächtlichen Ausschank bis 2:00 Uhr garantiert werden? Bei den etwas abgelegenen Bahamas Night in Nassau wäre dieses eventuell möglich gewesen wenn da nicht gleich 2500 Menschen gewesen wären. Zum Immisionschutz gehört auch die mögliche An- und Abfahrt mit Fahrzeugen. Ob darin eine Beeinträchtigung für die Bewohner gegeben war, können nur die Besucher, Veranstalter und zuständigen Behörden einschätzen.

Andere Bundesländer handhaben es freizügiger und weitere durchaus restriktiver. In Bayern ist draußen um 23 Uhr Zapfenstreich und das ist bereits eine Ausnahme. Auf Hamburgs Reeperbahn? Feiern bis zum Morgengrauen. Und RLP ist irgendwo in der Mitte. Also doch nicht alles schlecht oder?

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Ein echter Emser Bub: Chorleiter und Sänger Willi Becker im Gespräch mit Anja Schrock

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BAD EMS In ihrer Serie »Erzähl doch mal« besuchte Anja Schrock den pensionierten Chorleiter und leidenschaftlichen Sänger Willi Becker aus Bad Ems. Der 1952 geborene Bad Emser Bub wuchs in einer Buchdruckerfamilie auf und ergriff zunächst den Beruf des Schriftsetzers. Im Anschluss holte er sein Abitur nach und widmete sich dem Studium der Musik. So wurde aus seiner Leidenschaft sein Beruf.

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Zunächst startete er im Schulbereich und leitete später den Landesjugendchor. Die letzten 60 Jahre begleitete er in Bad Ems die Chormusik als Chorknabe, Sänger und Chorleiter.  Ein bewegtes Leben, das Anja Schrock in einem Video festgehalten hat.

 

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Blick in die Verwaltung: Bürgermeistertreffen in Nastätten

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Foto: BEN Kurier

NASTÄTTEN Vor wenigen Tagen präsentierte die Verbandsgemeinde Nastätten eine gläserne Verwaltung und bot den Bürgermeistern und neuen gewählten Gemeinderäten einen Einblick in die Strukturen der Arbeit vor Ort. Dazu gab es zahlreiche unterstützende Vorträge für den zukünftige Work-Flow in den Orten.

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Zahlreiche Vertreter aus den Dörfern ließen sich das Angebot nicht nehmen, zumal es gleichzeitig die Gelegenheit bot, Fragen direkt beantwortet zu bekommen und erste Gespräche mit den Amtskollegen zu führen. Im Anschluss an die Veranstaltung ging es über zum gemütlichen Beisammensein zu Wein und Wurst.

Am Ende war es eine gelungene und willkommene Einführung für die neuen und auch einmal alten Vertreter der Gemeinde.

 

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Lahnradweg zischen Obernhof und Nassau soll Anfang Oktober freigegeben werden

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Foto: Verbandsgemeide Bad Ems-Nassau

NASSAU/OBERNHOF Der im Bereich des Kloster Arnstein wegen Sturmschäden sowie infolgedessen durch Fahrbahnabbrüche zur Lahnseite hin stark beschädigte Lahntalradweg wird derzeit baulich so gesichert, dass eine Freigabe für den Radverkehr voraussichtlich Anfang Oktober erfolgen kann. Dies teilt Bürgermeister Bruchhäuser für die Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau, der die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht des Radweges obliegt, mit. Nachdem die notwendigen Beschlüsse und die Freigabe von Haushaltsmitteln durch die Gremien der Verbandsgemeinde Anfang August erfolgt waren, konnte mit der Projektumsetzung gestartet werden.

Seit dieser Zeit wurden die entsprechenden Freiräumungs- und Sicherungsmaßnahmen eingeleitet und die Aufträge erteilt. So konnten Ende August durch den Forstbetrieb des privaten Waldeigentümers die notwendigen Freiräumarbeiten umgestürzter und im Wegbereich liegender Baum begonnen und in der ersten Septemberwoche beendet werden. Seit dieser Zeit arbeitet eine Felsbaufachfirma nach erfolgter Abstimmung mit dem Geologen sowie der Naturschutzbehörde an den Wegsicherungsarbeiten, sowohl tal- als auch bergseitig, um den in sehr steilem Lahngelände entlangführenden Weg für den Radverkehr wieder verkehrssicher herstellen zu können. Zu diesem Zweck werden bergseitig lose Geröllmassen entfernt und zur Lahnseite hin an zwei Bereichen Sicherungszäune installiert. In diesen beiden kurzen Engstellen muss künftig der Radfahrer das Fahrrad schieben. Entsprechend versetzte Schranken werden zu diesem Zwecke installiert, ebenso eine Hinweis- und Gefahrenbeschilderung.

Nach derzeitigem Stand v.g. Baumaßnahmen ist mit einer Wiederfreigabe des Weges Anfang Oktober zu rechnen. Sobald der genaue Termin feststeht, wird die Öffentlichkeit unterrichtet. Mit der Radwegfreigabe entfällt zeitgleich die Ausweisung der eingerichteten alternativlosen Ausweichstrecke, die über die Lahnhöhe von Winden führt.

Leider nutzen immer wieder Radfahrer die nicht gefahrlose Bundesstraße 417 auf der rechten Lahnseite zwischen Obernhof und Nassau. Dort wurden daher zwischenzeitlich durch den Landesbetrieb Mobilität temporäre Verkehrseinrichtungen zur Geschwindigkeitsreduzierung und entsprechende Gefahrenzeichen „Radfahrer“ installiert.

Im November / Dezember erfolgt auf dem gesamten Streckenabschnitt vom Kloster Arnstein bis zum Nassauer Berg in Nassau noch eine Fahrbahndeckensanierung. Der Kostenaufwand beziffert sich hierfür auf rund 377 T€. Zur Finanzierung stehen Bundesfördermittel in Höhe von 282 T€ zur Verfügung, die Ende August der Verbandsgemeinde zugeteilt wurden.

Die Verbandsgemeinde weist darauf hin, dass die jetzt durchgeführten Hangsicherungsmaßnahmen hinter dem Kloster Arnstein Richtung Nassau zu einem späteren Zeitpunkt weiter ausgebaut werden müssen. Aus diesem Grunde wird der Radweg im Zusammenhang mit der Steinbruchgefahr nach Wiedereröffnung wöchentlich auf Verkehrssicherheit überprüft. Darüber hinaus wird der Radweg in den Monaten von November bis zum Ende der Frostperiode gesperrt sein, solange die abschließenden Felssicherungsmaßnahmen nicht umgesetzt sind (Pressemitteilung: Uwe Bruchhäuser, Verbandsbürgermeister Bad Ems-Nassau).

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