Blaulicht
70-Jährige Nassauerin soll 86-Jährige aus Nassau um Ihr Erspartes gebracht haben – 2. Verhandlungstag!
NASSAU/DIEZ Vor dem Amtsgericht Diez (Aktenzeichen 2050 JS 59982/21) ging es in die zweite Runde. Eine 70-Järhige Frau aus Nassau soll eine 86-Jährige (ebenfalls aus Nassau) um rund 28.500 EUR erleichtert haben. Der BEN Kurier berichtete hier. Die Angeklagte soll die Geschädigte dahingehend beeinflusst haben, dass diese der Angeklagten das Geld in mehreren Tranchen übergeben haben soll. „Angeblich wäre das Geld auf einer Bank unsicher und besser bei ihr aufgehoben“, sollen die Argumente gewesen sein. Die beiden kannten sich. Es hatte sich sogar eine vermeintliche Freundschaft entwickelt.
Die betagte Dame soll der Angeklagten vertraut haben und es kam tatsächlich zur Geldübergabe. Als die Geschädigte später etwas Geld für den Kauf einer Couch forderte, will die Angeklagte nichts von einer Geldübergabe gewusst haben. Bei einer späteren Hausdurchsuchung durch die Polizeiinspektion Bad Ems, konnte nahezu der gleiche Betrag (30.000 EUR) bei der Angeklagten sichergestellt werden.
Beim ersten Verhandlungstermin behauptete die Angeklagte, dass sie die Gelder in den Jahren 2014 bis 2018 abgehoben hätte. Die scharfsinnige Staatsanwaltschaft bemerkte, dass auf den Banknoten die Unterschrift des aktuellen Präsidenten der europäischen Zentralbank vermerkt ist. Somit hätten keinesfalls der Name Christine Legarde auftauchen können denn sie war in den behaupteten Jahren nicht im Amt. Und so kam es wie es kommen musste. Ein Beamter der Polizeiinspektion Bad Ems übergab die sichergestellten Geldscheine dem Gericht. Das Ergebnis widersprach der Behauptung der Angeklagten. Eine große Anzahl der Scheine stammte nicht aus der behaupteten Zeit sondern aus den Folgejahren. Damit war widerlegt, dass die Angeklagte die Geldscheine in der angegebenen Zeit abgehoben hatte.
Im Verlaufe der Verhandlung versuchte der Anwalt der Angeklagten die Anschuldigungen zu entkräften. Bereits vor der Verhandlung beantragte er, dass die Geschädigte nachweisen soll, dass sie überhaupt über ein solches Vermögen verfügt hatte. Anhand von Kontoauszügen konnte die 86-Jährige lückenlos die Bargeldabhebungen nachweisen, welche zur Tat der Angeklagten passen sollen.
Zur Sitzung war auch die Tochter der Angeklagten geladen welche die angeklagte Mutter entlasten sollte doch diese erschien erst gar nicht vor Gericht. Laut dem Anwalt der Angeklagte, würde diese eine Art Privatbank der Familie sein und öfters Geld verleihen. Insbesondere wohl auch an die besagte Tochter. Doch genau diese Behauptung könnte erneut zu einem Eigentor werden denn es stellte sich heraus, dass es sich bei den in Augenschein genommenen Banknoten um vielfach zusammenhängende Seriennummern handelt. Dieses kommt in erster Linie vor, wenn diese frisch von einer Bank abgeholt werden.
Für die Angeklagte könnte es jetzt sehr eng werden. Am 29.06 um 08:15 wird erneut vor dem Amtsgericht Diez verhandelt.
Blaulicht
Tragischer Kältetod in Koblenz: Obdachloser verstirbt am Löhr-Center
KOBLENZ Ein tragischer Fall erschüttert Koblenz: Kurz vor dem Jahreswechsel ist ein 43-jähriger Mann verstorben, der auf der Straße lebte. Nach Angaben der Polizei erlag er vermutlich der bitteren Kälte. Seine Leiche wurde am 29. Dezember 2024 in der Nähe des Löhr-Centers entdeckt. Eine Obduktion bestätigte, dass der Mann vermutlich aufgrund von Unterkühlung starb. Die Ermittlungen sind mittlerweile abgeschlossen. Zuerst hatte der SWR über den Fall berichtet.
Hilfe war bekannt, aber nicht zuletzt genutzt
Der Verstorbene war mit den Hilfsangeboten für obdachlose Menschen in Koblenz vertraut. Laut der Stadtverwaltung hatte er diese noch im Jahr 2023 in Anspruch genommen, verzichtete jedoch im vergangenen Jahr darauf. Der Kältebus, der in den Wintermonaten warme Mahlzeiten, Decken und Schlafsäcke verteilt, gehörte zu den Unterstützungsmaßnahmen, die ihm bekannt waren.
Hilfsorganisationen äußern Betroffenheit
Der Hilfsverein „Die Schachtel“ und die Caritas, die den Mann regelmäßig betreuten, reagierten bestürzt auf seinen Tod. „Es ist immer wieder tragisch, wenn Menschen auf der Straße sterben“, erklärte ein Vertreter der Organisation. Besonders in den Wintermonaten seien obdachlose Menschen einem hohen Risiko ausgesetzt, vor allem, wenn sie gesundheitlich angeschlagen sind. Der Verstorbene litt Berichten zufolge unter gesundheitlichen Problemen, die durch Suchterkrankungen verstärkt worden sein könnten.
Personalmangel begrenzt den Einsatz des Kältebusses
Der Kältebus, ein wichtiger Baustein der Wohnungslosenhilfe in Koblenz, ist derzeit nur montags und donnerstags im Einsatz. Grund dafür ist der Mangel an freiwilligen Helfern, der eine Ausweitung der Fahrten verhindert. Die Verantwortlichen rufen die Bevölkerung auf, in kalten Nächten hinzusehen und wohnungslosen Menschen Unterstützung anzubieten, um solche tragischen Schicksale künftig zu verhindern.
Blaulicht
Katze in Fachbach angeschossen: Zeugen gesucht!
FACHBACH Am 29. Dezember 2024 wurde im Fachbacher Ortsteil Oberau eine Katze mit einem Luftgewehr angeschossen. Der Vorfall wurde zur Anzeige gebracht, jedoch ist der Täter bislang unbekannt. Die Polizei in Bad Ems und der Ortsbürgermeister bitten um Hinweise von Zeugen, die etwas beobachtet haben könnten. Wer Informationen hat, wird gebeten, sich bei den Behörden zu melden, um zur Aufklärung des Falls beizutragen (pm Thorsten Heibel, Ortsbürgermeister in Fachbach).
Blaulicht
Mit Machete und Mordabsicht: Prozessbeginn gegen Arlindo M. im Februar vor dem Landgericht Koblenz
KOBLENZ Die 14. große Strafkammer des Landgerichts Koblenz hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz gegen den 29-jährigen Arlindo M. zugelassen. Ihm wird versuchter Mord und Sachbeschädigung vorgeworfen. Das Hauptverfahren ist für den 18. Februar 2025 im Saal 128 angesetzt.
Schockierende Vorwürfe
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft ereignete sich der Vorfall in der Nacht des 6. September 2024. Arlindo M. soll gegen 2:40 Uhr mit einer Machete von knapp 50 Zentimetern Klingenlänge bewaffnet die Polizeiinspektion Linz betreten haben. Ziel des Angeklagten soll es gewesen sein, die anwesenden Polizeibeamten zu töten.
Laut Anklage habe er unmittelbar nach Betreten der Dienststelle etwa 50 Mal auf eine Scheibe eingeschlagen, die ihn vom diensthabenden Beamten trennte, und dabei mehrfach „Allahu Akbar“ gerufen. Er soll zudem geäußert haben, Polizisten töten zu wollen.
Massive Sachbeschädigung und Drohungen
Nachdem der diensthabende Beamte die Außentür verriegelte, habe sich der Angeklagte in der sogenannten Schleuse befunden. In den darauffolgenden Stunden habe er wiederholt gegen die Scheiben geschlagen und getreten, wodurch ein Sachschaden in Höhe von rund 70.000 Euro entstanden sein soll. Währenddessen habe er weiterhin gedroht, die zwischenzeitlich außerhalb postierten Polizeibeamten zu töten.
Hintergrund und Motiv
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen gehandelt habe. Er soll mit der Ideologie des sogenannten Islamischen Staates sympathisiert haben und die Tat begangen haben, weil er die Polizei als Repräsentanten einer Gesellschaftsordnung und Politik sah, die nicht seinen Vorstellungen entsprach.
Prozessbeginn im Februar
Das Landgericht Koblenz hat das Hauptverfahren eröffnet. Der Prozess beginnt am Dienstag, den 18. Februar 2025, um 9:30 Uhr
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