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Verleihung von Feuerwehr-Ehrenzeichen bei der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau

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BAD EMS – NASSAU Aufgrund der Corona-Pandemie mussten die Verbandsgemeindefeuerwehrtage 2020 und 2021 leider abgesagt werden. Auch die Verleihung der Feuerwehr-Ehrenzeichen im Kreishaus in Bad Ems konnten in diesen Jahren nicht stattfinden.

Unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Abstandsregelungen fanden am 01. Oktober 2021 in der großen Fahrzeughalle der Feuerwache in Bad Ems die Ehrungen verdienter Feuerwehrangehöriger der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau für langjährige Tätigkeit in der Feuerwehr statt. Bürgermeister Uwe Bruchhäuser hatte zu dieser Veranstaltung eingeladen, um die vom Minister des Innern und für Sport verliehenen Feuerwehr-Ehrenzeichen aus den Jahren 2020 und 2021 an die Feuerwehrkameradinnen und –kameraden auszuhändigen. Der Bürgermeister bedankte sich bei den Jubilaren für die Bereitschaft, sich über so lange Zeiträume für die Allgemeinheit einzusetzen.

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Zusammen mit dem anwesenden Landrat Frank Puchtler, dem Wehrleiter Mark Horbach und den beiden stellvertretenden Wehrleitern Carsten Reifert und Karl-Peter Salzmann, händigte der Bürgermeister die Bronzenen, Silbernen und Goldenen Feuerwehr-Ehrenzeichen für 15-, 25-, 35- und 45-jährige aktive Tätigkeit in der Feuerwehr aus.

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Geehrt wurden für 15 Jahre aktive Feuerwehrtätigkeit

Jan Weisbrod Feuerwehreinheit Arzbach

Nino Eifler Feuerwehreinheit Bad Ems

Sascha Meuer Feuerwehreinheit Bad Ems

Dominik Steuber Feuerwehreinheit Bad Ems

Nils Wallek Feuerwehreinheit Bad Ems

Thomas Meißner Feuerwehreinheit Bad Ems

Mathias Kober Feuerwehreinheit Bad Ems

Nina Birkenstock Feuerwehreinheit Becheln

Dennis Bonn Feuerwehreinheit Dessighofen

Markus Wöll Feuerwehreinheit Dessighofen

Dominik Perscheid Feuerwehreinheit Pohl

Andy Bestmann Feuerwehreinheit Singhofen

Geehrt wurden für 25 Jahre aktive Feuerwehrtätigkeit

Torsten Hutny Feuerwehreinheit Bad Ems

Simon Putzschke Feuerwehreinheit Dausenau

Karsten Ehrhardt Feuerwehreinheit Dausenau

Manfred Hübner Feuerwehreinheit Dessighofen

Andreas Debusmann Feuerwehreinheit Dornholzhausen

Timo Schwarz Feuerwehreinheit Frücht

Steve Hannig Feuerwehreinheit Lollschied

Nadine Bender Feuerwehreinheit Obernhof

Marco Mäurer Feuerwehreinheit Obernhof

Stefan Merz Feuerwehreinheit Seelbach

Pierre Klos Feuerwehreinheit Singhofen

Geehrt wurden für 35 Jahre aktive Feuerwehrtätigkeit

Martin Brunkalla Feuerwehreinheit Arzbach

Peter Merz Feuerwehreinheit Attenhausen

Uwe Hausen Feuerwehreinheit Bad Ems

Walter Meuer Feuerwehreinheit Bad Ems

Ralf Stöß Feuerwehreinheit Dessighofen

Mathias Köhler Feuerwehreinheit Dornholzhausen

Torsten Wallroth Feuerwehreinheit Fachbach

Heinz Heymann Feuerwehreinheit Geisig

Achim Mertlich Feuerwehreinheit Nassau

Karl-Peter Salzmann Feuerwehreinheit Nievern

Oliver Salzmann Feuerwehreinheit Nievern

Bruno Rotard Feuerwehreinheit Schweighausen

Markus Burgard Feuerwehreinheit Singhofen

Olaf Spriestersbach Feuerwehreinheit Singhofen

Mike Mertlich Feuerwehreinheit Weinähr

Geehrt wurden für 45 Jahre aktive Feuerwehrtätigkeit

Alexander Michel Feuerwehreinheit Bad Ems

Michael Wittig Feuerwehreinheit Bad Ems

Günter Friedrich Feuerwehreinheit Bad Ems

Michael Debusmann Feuerwehreinheit Becheln

Klaus Bonn Feuerwehreinheit Dessighofen

Hans-Jürgen Preißmann Feuerwehreinheit Dessighofen

Gerd Werner Feuerwehreinheit Dessighofen

Achim Wagner Feuerwehreinheit Dornholzhausen

Karlheinz Reinig Feuerwehreinheit Frücht

Herbert Müller Feuerwehreinheit Lollschied

Bernd von der Heydt Feuerwehreinheit Lollschied

Wolfgang Hafermann Feuerwehreinheit Nassau

Udo Paul Feuerwehreinheit Singhofen

Abschließend erhielten die Feuerwehrkameraden Fritz Gerharz, Feuerwehreinheit Arzbach, Jochen Hübel, Ralf Mäurer und Wolfgang Merz, alle Feuerwehreinheit Obernhof, sowie Elmar Kern, Feuerwehreinheit Nievern, ein kleines Präsent als nachträgliches Dankeschön der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau für die bereits im Jahre 2019 im Kreishaus in Bad Ems ausgehändigten Goldenen Feuerwehr-Ehrenzeichen für 35 bzw. 45 Jahre aktiven Feuerwehrdienst.

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Bundesgerichtshof entscheidet über Koblenzer Urteil wegen Versklavung einer Jesidin

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Foto: Landgericht Koblenz
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KOBLENZ|KARLSRUHE Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH), zuständig für Staatsschutzsachen, hat über die Revision einer vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verurteilten Angeklagten entschieden. Die Frau war wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit (u. a. Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, weiterer Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie weiterer Delikte zu neun Jahren und drei Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden.

Auf die Revision änderte der BGH den Schuldspruch, hob den Strafausspruch auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung über die Strafe an einen anderen Strafsenat des OLG Koblenz zurück. Im Übrigen wurde die Revision verworfen.

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Sachverhalt (aus den Feststellungen des OLG)

Die in Deutschland geborene Angeklagte reiste 2014 nach Syrien und weiter in den Irak und schloss sich mit ihrem Ehemann, einem syrischen Arzt, dem „Islamischen Staat“ (IS) an. In Mossul nahmen beide mit Genehmigung des IS andere IS-zugehörige Frauen auf, versorgten sie und unterstützten so die Organisation. Im gemeinsamen Schlafzimmer lagerten sie vier Kalaschnikow-Sturmgewehre, um den mit Gewalt aufrechterhaltenen Herrschaftsanspruch des IS zu stützen.

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Ende April 2016 wurde dem Ehemann die Nebenklägerin, eine Jesidin aus dem Sindschar-Gebiet, als „Geschenk“ übergeben. Sie wurde in die Villa verbracht und der Angeklagten als „seine Sklavin“ vorgestellt. Bis Februar 2019 musste die Nebenklägerin unentgeltlich Hausarbeit und Kinderbetreuung leisten; sie durfte das Haus nicht ohne Begleitung verlassen. Der Ehemann vergewaltigte sie regelmäßig; die Angeklagte wusste davon und verließ jeweils das Haus. Während der Gefangenschaft erhielt die Nebenklägerin Kleidung, Nahrung, Hygieneartikel, Medikamente und bei Bedarf fachärztliche Versorgung.

Rechtliche Würdigung des OLG

Das OLG sah u. a. mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen (davon einmal tateinheitlich mit Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen), außerdem tateinheitlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Ausrottung, Vertreibung, sexuelle Gewalt), Beihilfe zu Kriegsverbrechen gegen Personen (sexuelle Gewalt, Vertreibung), Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung sowie schwere Freiheitsberaubung.

Entscheidung des BGH

Die Verfahrensrügen blieben ohne Erfolg. Im Ergebnis hielt der BGH die Verurteilung ganz überwiegend aufrecht, u. a. wegen:

  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung) – in Tateinheit mit Beihilfe zu sexueller Gewalt und zu entsprechenden Kriegsverbrechen,

  • mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland,

  • Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen,

  • Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft,

  • Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung,

  • schwerer Freiheitsberaubung.

Rechtsfehler zugunsten der Angeklagten sah der BGH nur insoweit, als das OLG sie wegen Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Ausrottung und Vertreibung sowie Beihilfe zu dem Kriegsverbrechen gegen Personen durch Vertreibung verurteilt hatte. Der Senat präzisierte die Anforderungen an die Strafbarkeit wegen Völkermordes nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB und an eine darauf gerichtete Beihilfehandlung: Zwar sei der vom IS begangene Völkermord an den Jesiden belegt, die getroffenen Feststellungen trügen jedoch nicht die Verurteilung der Angeklagten wegen Beihilfe hierzu. Der Schuldspruch wurde entsprechend geändert.

Da nicht auszuschließen ist, dass das OLG ohne die (nicht gegebene) Beihilfe zum Völkermord eine geringere Strafe verhängt hätte, hob der BGH den Strafausspruch auf. Über das Strafmaß hat ein anderer Senat des OLG Koblenz neu zu entscheiden (dk).

Aktenzeichen und Normen

  • Vorinstanz: OLG Koblenz, 2 StE 9/22, Urteil vom 21. Juni 2023

  • Maßgebliche Vorschriften (Auszug): § 6 VStGB (Völkermord), § 7 VStGB a. F. (Verbrechen gegen die Menschlichkeit), § 27 StGB (Beihilfe)

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Stadt Lahnstein rüstet Katastrophenschutz auf – zwei neue Hochwasserboote im Einsatz

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Foto: Mira Bind | Stadtverwaltung Lahnstein
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LAHNSTEIN Die Stadt Lahnstein hat ihre Ausstattung für den Katastrophenschutz deutlich erweitert: Zwei neue Hochwasserboote vom Typ RTB 1 wurden angeschafft und ergänzen ab sofort den bestehenden Fuhrpark. Damit stehen den Einsatzkräften nun insgesamt sieben Boote dieser Art zur Verfügung – ein wichtiger Schritt, um bei Hochwasser- oder Starkregenereignissen schnell und effizient reagieren zu können.

Die Boote werden im Ernstfall von der Freiwilligen Feuerwehr Lahnstein eingesetzt. Neben der Standardausrüstung wie Motor, Paddel und Rettungsring verfügen die über zusätzliche Einstieghilfen, Rollstuhlrampen und Auflageflächen für Verletzte. „Gerade ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen konnten in der Vergangenheit nur mit erheblichem Aufwand in Sicherheit gebracht werden. Mit der neuen Ausstattung ist das nun deutlich einfacher und sicherer“, betont Sascha Lauer, kommissarischer Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Lahnstein

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Neben den Booten hat die Stadt außerdem weitere Einsatzmittel angeschafft, darunter leistungsstarke Großtauchpumpen und Watthosen. Zusammen mit mehreren Hundert Metern Stegmaterial ist der Katastrophenschutz nach dem Gefahrenabwehrplan nun vollständig ausgestattet.

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Für die kommenden Jahre sind im städtischen Haushalt zusätzliche Mittel eingeplant, um den Schutz der Bevölkerung weiter zu stärken (pm Stadt Lahnstein).

Schnelle Evakuierung auch für ältere und eingeschränkte Menschen bietet die neue Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr Lahnstein | Foto: Mira Bind | Stadtverwaltung Lahnstein
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Spielabbruch in Dahlheim: Polizei-Einsatz nach Platzverweisen gegen Reinhardtself

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Foto: BEN Kurier - Archivbild
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DAHLHEIM ,

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