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VG Bad Ems-Nassau

Herbe Ohrfeige für die Stadt Bad Ems – Bürger darf Werbeanlage aufstellen – Gericht gibt ihm Recht

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David siegt gegen Goliath - Bad Emser darf Werbeanlage aufstellen

BAD EMS So manche Male siegt ein David gegen Goliath. So geschehen beim Koblenzer Verwaltungsgericht, wo unser Protagonist gegen den Rhein-Lahn-Kreis für die Errichtung einer Werbeanlage klagte und gewann. Der BEN Kurier berichtete hier. Doch wer war der eigentliche Goliath? Der Beklage Rhein-Lahn-Kreis oder die Stadt Bad Ems?

Wohl eher die Letztere denn den Rhein-Lahn-Kreis war verpflichtet eine Werbeanlagensatzung und ein Wasserrecht vor Gericht zu vertreten wovon er selber nicht überzeugt war. Und für genau diese Werbeanlagensatzung war alleine die Stadt Bad Ems verantwortlich.

David siegt gegen Goliath und darf Werbeanlage errichten

Unser David vertrat vor Gericht die Ansicht, dass seine geplante Werbeanlage den gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen entspricht. Zumal es zahlreiche ähnliche Plakatständer in der näheren Umgebung der Lahnstraße gibt. Dieses ist ein Mischgebiet. Dem gegenüber vertrat unser Goliath die Meinung, dass eine weitere Werbeanlage das Straßen – und Ortsbild verschandeln würde zumal es sich am Rande einer Pufferzone zum beantragten UNESCO Weltkulturerbe befinden würde.

Zudem begründete die Beklagte, also unser Goliath, die Meinung, dass die geplante Werbeanlage im Bereich der Denkmalzone Lahnstraße errichtet werden solle. Und letztlich würden dem auch wasserrechtliche Gründe entgegenstehen.

In keinem Punkt folgte das Verwaltungsgericht der Argumentation der Stadt Bad Ems

Doch alle die Argumente unseres Goliaths reichten dem Gericht nicht aus. Im Gegenteil. Dieses sah keinerlei baurechtliche Bedenken hinsichtlich des Einfügens des Vorhabens. Auch aus wasserechtlicher Sicht gab es einen vollen Erfolg für den Kläger. Denn das Gericht konnte nach §36 Satz 1 WHG keine Belange erkennen, die in diesem dem Vorhaben entgegenstehen.

Auch die angeführte „Verschandelung“ des Ortsbildes sah das Koblenzer Verwaltungsericht nicht. Nur wenige Meter neben der geplanten Anlage in der Lahnstraße , befindet sich ein Werbepylon, wenige hundert Meter weiter, einige andere Großflächenwerbungen. Diese jetzige geplante Werbefläche würde sich nach Auffassung des Gerichts, als nicht störendes Gewerbevorhaben, in die nähere Umgebung einfügen.

Verwaltungsgericht Koblenz zweifelt erneut Rechtmäßigkeit der Bad Emser Werbeanlagenverordnung an

Und dieser Richter hat es sich nicht einfach gemacht. Vor Ort sah er sich die Situation an um diese einschätzen zu können.

Ein Sieg auf ganzer Linie für unseren David. Er darf seine Werbeanlage errichten. Doch für die Stadt Bad Ems kommt es noch bitterer. Denn mit aller Deutlichkeit machte die Kammer des Koblenzer Verwaltungsgerichtes klar, dass sie Zweifel, an der Wirksamkeit und somit Rechtmäßigkeit, des auf Grundlage des §88 der Landesbauordnung erlassenen Satzung über die Zulässigkeit und Gestaltung von Werbeanlagen, Anschlagtafeln Schaukästen usw. hege.

Beklagter Rhein-Lahn-Kreis löffelt unverschuldet die Suppe der Stadt Bad Ems aus

Sehr bewusst bezog sie sich darauf, dass eine konkrete gebietsspezifische Gestaltungsabsicht verfolgt werden muss um Werbeanlagen in bestimmten Bereichen auszuschließen. Dem müsste ein schlüssiges Gestaltungsgesamtkonzept zugrunde liegen. Ferner müssten Besonderheiten herauskristallisiert werden, die gerade für ein solches Gebiet charakteristisch sind.

Und genau ein solches hinreichend gebietsspezifisch ausgestaltetes Gesamtkonzept sieht die Kammer in der Bad Emser Werbeanlagensatzung nicht. Das Koblenzer Verwaltungsgericht sieht in dem Bereich des Vorhabengrundstücks unseres Davids keine ausreichende Satzungsbegründung, weshalb es sich um ein schutzwürdiges Gebiet handeln sollte.

Dabei war das noch lange nicht alles. Weitere Abschnitte der Bad Emser Werbeanlagensatzung wurden gerügt. Letztlich bleibt bei genauer Hinsicht nicht viel übrig von der Verordnung. Doch war dieses der Stadt Bad Ems nicht bekannt? Um was ging es hier eigentlich im Verfahren? Auf der einen Seite der eigentlich Unbeteiligte Rhein-Lahn-Kreis als Beklagter. Warum? Weil er in die Suppe auslöffeln musste, welche die Stadt Bad Ems eingebrockt hatte.

Ging es der Stadt Bad Ems um Rechtssicherheit oder um Aversionsgründe?

Denn alleine die Stadt Bad Ems war als vermeintlicher Goliath in der Geschichte für die Werbeanlagensatzung verantwortlich. Und wo war die? Die waren lediglich Beigeladene. Von Vorneherein war erkennbar, dass zu Gunsten des Klägers entschieden werden würde. Doch weshalb wurde dieses Verfahren angestrengt und nicht bereits im Vorfeld dem Ansinnen unseres Davids gefolgt? Um Rechtssicherheit zu erlangen? Wohl kaum. Denn die Werbeanlagensatzung wurde schon Jahre vorher vom Verwaltungsgericht in Koblenz gerügt. Somit wäre erkennbar gewesen, dass die Kammer der Argumentation des Klägers folgen wird.

Wenn es nicht um die Feststellung der Rechtmäßigkeit ging bzw. um Rechtssicherheit zu erlangen worum ging es dann? War es aus Aversionsgründen der klägliche Versuch eines Goliaths den David in die Schranken zu weisen?

Gericht gab dem Kläger in allen Punkte Recht

Letztlich bleibt hier ein bitterer Beigeschmack. Die Kosten des Verfahrens soll der beklagte Rhein-Lahn-Kreis tragen. Obwohl dieser weder für die Werbeanlagensatzung verantwortlich war und dennoch als Kreis vertreten musste.

Vergleichbar mit einem nachbarlichen Brandstifter und sie sollen den Feuerherd für ihn löschen und noch Kosten des Einsatzes tragen oder einer KFZ Garantieversicherung welche ein schrottreifes Auto übernehmen muss. Denn genau dieses ist hier geschehen.

Und nun? Nun wird man schauen müssen, wie die Stadt Bad Ems mit der Situation umgehen wird. Das Problem ist hinlänglich bekannt. Lösungen müssen für die Zukunft gefunden werden.

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VG Bad Ems-Nassau

Birgit Moldenhauer bringt chinesische Kunst nach Bad Ems

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BAD EMS Birgit Moldenhauer, eine Künstlerin aus Bad Ems, hat ein Atelier für chinesische Kunst, The Nanjing Duck Art Studio, in der Römerstrasse 26 in Bad Ems eröffnet. Mit Ihrem Atelier möchte sie ihre Kunst und Gemälde mit der Welt teilen und den Besuchern Einblicke in die faszinierende Welt, der über 1000 Jahre alten Kunstform geben.

Gemalt hat Birgit Moldenhauer schon immer. Zu Beginn ihrer künstlerischen Laufbahn waren es hauptsächlich traditionelle Landschaftsbilder von ihren Reisen innerhalb Europas. Durch einen sechsjährigen Aufenthalt in China änderte sich das: sie konnte in Nanjing und Shanghai die traditionelle chinesische Malerei von großen Meistern des Fachs erlernen und seitdem gilt ihre Liebe dieser Stilrichtung. Jetzt möchte sie ihre zahlreichen, bereits entstandenen Bilder dem Publikum zeigen. Bilder von verschiedenen Stilrichtungen, über traditionelle chinesische Malerei, über Bambus und Pflaumenblüten, Landschaften, Zen Malerei bis hin zu dem sogenannten „Freestyle“ füllen die Galeriewände. Die Besucher können unverbindlich im Atelier die Bilder anschauen oder aber auch erwerben. Birgit Moldenhauer arbeitet in ihrem Atelier an weiteren Kunstwerken und so besteht die Möglichkeit ihr, bei der Arbeit über die Schulter zu schauen. Nächstes Jahr wird sie ihr Angebot zudem mit Malkursen der chinesischen Malerei ergänzen.

Aktuell gibt es noch keine festen Eröffnungszeiten, sie ist aber an Nachmittagen in dem Atelier anzutreffen und die Tür für Besucher steht offen. Auch online ist sie auf verschiedenen Plattformen zu finden u.a. auf ihrer eigenen Webseite: https://www.the-nanjing-duck-art-studio.de/ kann man mehr über sie und ihre Kunst erfahren. Ob offline oder online: ein Besuch lohnt sich.

Wir wünschen ihr viel Erfolg und viele interessierte Besucher in ihrer Galerie!

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Gesundheit

Herzgesundheit im Fokus: Dr. Reisinger und Dr. Eberle informierten Bad Emser Bürger

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BAD EMS Am 18. November füllte sich der Marmorsaal von Bad Ems mit interessierten Gästen, die von den Kardiologen Dr. Thomas Reisinger und Dr. Holger Eberle wertvolle Informationen zur Herzgesundheit erhielten. Die beiden Ärzte sind nicht nur erfahrene Spezialisten, sondern auch leidenschaftliche Aufklärer. Dr. Reisinger, der über Jahre als Chefarzt und in führenden Positionen in der Kardiologie tätig war, und Dr. Eberle, ein ebenso versierter Kardiologe mit umfassender Klinik-Erfahrung, leiten heute die Praxis im Emser Facharztzentrum.

Mit Fachwissen und einem klaren Engagement, das Thema Herzgesundheit ins Bewusstsein der Menschen zu rücken, erklärten sie auf anschauliche Weise, wie wichtig es ist, die Anzeichen von Herzkrankheiten frühzeitig zu erkennen. Sie sprachen über Risikofaktoren wie Bluthochdruck, falsche Ernährung und Bewegungsmangel und machten deutlich, dass jeder etwas tun kann, um sein Herz zu schützen.

Ein Highlight des Abends war die lebendige Demonstration von Dr. Eberle, der mit einer Reanimationspuppe den Teilnehmern die richtige Technik der Herz-Lungen-Wiederbelebung vorführte. „Im Notfall ist schnelles Handeln entscheidend. Jeder von uns kann Leben retten“, sagte er und ließ die Anwesenden die Schritte selbst ausprobieren.

Dr. Reisinger und Dr. Eberle betonten, dass regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, wie sie in ihrer Praxis angeboten werden, von zentraler Bedeutung sind. Mit modernen Diagnosemethoden wie der Echokardiografie oder dem Langzeit-EKG können Herzprobleme frühzeitig erkannt werden. Das Publikum zeigte großes Interesse und nutzte die Gelegenheit, Fragen zu stellen und persönliche Anliegen zu besprechen.

Die Veranstaltung war ein voller Erfolg, nicht nur als Informationsquelle, sondern auch als Aufruf, die eigene Herzgesundheit ernst zu nehmen. Für die beiden Kardiologen ist dies nur der Anfang – mit ihrer Praxis und ihrem Engagement für die Prävention setzen sie ein starkes Zeichen im Bereich der Herzmedizin. Weitere Informationen zu den angebotenen Leistungen finden Interessierte auf kardioems.de.

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VG Bad Ems-Nassau

Das Kaltbachtal: Nassaus grüne Oase braucht Unterstützung!

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Foto: Uli Pebler

NASSAU Das Kaltbachtal ist sicher eine der schönsten Wohngegenden in unserer Stadt, auch bei Spaziergängern, Gästen und Besuchern sehr beliebt. Da sich einige Änderungen im Bild des Tales anbahnen, soll diese Information geeignet sein Sie mitzunehmen. Gemeinsam mit Revierleiter Peter Langen, Uschi und Manfred Braun haben wir uns Gedanken gemacht, wie wir mit den anstehenden Veränderungen umgehen wollen.

Im vorderen Bereich am Kinderspielplatz wurde durch die Werke der VG BEN für die Bauzeit in Westerwald- und Kaltbachstraße ein Behelfsparkplatz angelegt. Da auch die Straßen im Kaltbachtal in einem schlechten Zustand sind und die Werke dort auch noch die Kanäle sanieren müssen, wird es auch da in absehbarer Zeit zu Tiefbauarbeiten kommen. Daher wird der Parkplatz jetzt noch nicht wie eigentlich geplant zurückgebaut, sondern erst nach Abschluss dieser Arbeiten.

Vor Jahren wurden Obstbäume an den Straßenrand gepflanzt, welche nicht gedeihen wollen, wahrscheinlich da sie in aufgeschüttete schlechte Erde gesetzt wurden und zu dicht an der Straße stehen. Sie werden auf Dauer dort keinen Bestand haben können, wie auch die Birken auf der linken Talseite zum Großteil erhebliche Schädigungen aufweisen. Zum einen haben wir seit drei Jahren den Jahrgangsbaum für unsere Neugeborenen an die untere Hangkante gepflanzt und werden dies auch weiter so handhaben, um die abgängigen Birken, usw. auf Dauer zu ersetzen. Die VG-Werke haben bei Bau des Behelfsparkplatzes die Stiftung von 10 Obstbäume zugesagt, welche wir nun im oberen Teil des Wiesentales pflanzen möchten. Wenn wir hochstämmige Obstbäume pflanzen, müssen diese regelmäßig geschnitten und gepflegt werden. Dazu suchen wir Baumpaten, welche diese schöne aber durchaus auch aufwändige Aufgabe dauerhaft übernehmen wollen. Ein dann hoffentlich jährlicher Ertrag an leckerem und gesundem Obst soll die Baumpaten und die anderen Bewohner des Tals dafür entschädigen. Den Baumpaten winkt dann eine kostenlose Einführung in den Obstbaumschnitt. Sollten sich keine Baumpaten finden, werden wir Wildobstbäume pflanzen, welche keinen so hohen Pflegebedarf haben, aber auch keine Erträge an leckerem Obst bringen.

Die Fläche oberhalb der zweiten Holzbrücke wird in den kommenden Wochen gemulcht werden, die abgestorbenen Obstbäume werden vom Forst zum Torso zurückgeschnitten und bleiben so für allerlei Getier stehen. Die anderen adulten Obstbäume werden wir einem kräftigen Rückschnitt unterziehen, um sie möglichst zu erhalten. Die 10 Obstbäume der VG-Werke sollen im Zuge dieser Aktion gepflanzt werden. Dieses Vorhaben möchte die Stadt Nassau sehr gerne mit den Bürgern/innen, besonders den „Kaltbächern“ gemeinsam durchführen. Daher wäre es sehr schön, wenn sich viele Baumpaten und Unterstützer bei der Stadt Nassau unter „m.parbel@vgben.de“ oder „pebler.ulrich@gmail.com“ anmelden würden. Melden sich ausreichend Baumpaten und Helfer, werden wir die Terminierung für das zeitige Frühjahr mit Forst, Bauhof, Familie Braun und den beteiligten Unternehmen absprechen und frühzeitig einladen.

Im Bereich hinter der Bebauung wird es beidseits zur Fällung von stark geschädigten Buchen kommen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dazu werden in etwa eine Baumlänge bis zur Fahrbahn hin die Bäume gefällt. In diesem Zusammenhang wird es auch zu zeitlich begrenzten Sperrungen für den Verkehr kommen müssen. Wir hoffen auf rege Beteiligung und auf ihr Verständnis! Pressemitteilung: U. Pebler, 1. Beigeordneter Stadt Nassau – GB Umwelt, Natur und Forst

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