VG Bad Ems-Nassau
Herbe Ohrfeige für die Stadt Bad Ems – Bürger darf Werbeanlage aufstellen – Gericht gibt ihm Recht

BAD EMS So manche Male siegt ein David gegen Goliath. So geschehen beim Koblenzer Verwaltungsgericht, wo unser Protagonist gegen den Rhein-Lahn-Kreis für die Errichtung einer Werbeanlage klagte und gewann. Der BEN Kurier berichtete hier. Doch wer war der eigentliche Goliath? Der Beklage Rhein-Lahn-Kreis oder die Stadt Bad Ems?
Wohl eher die Letztere denn den Rhein-Lahn-Kreis war verpflichtet eine Werbeanlagensatzung und ein Wasserrecht vor Gericht zu vertreten wovon er selber nicht überzeugt war. Und für genau diese Werbeanlagensatzung war alleine die Stadt Bad Ems verantwortlich.
David siegt gegen Goliath und darf Werbeanlage errichten
Unser David vertrat vor Gericht die Ansicht, dass seine geplante Werbeanlage den gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen entspricht. Zumal es zahlreiche ähnliche Plakatständer in der näheren Umgebung der Lahnstraße gibt. Dieses ist ein Mischgebiet. Dem gegenüber vertrat unser Goliath die Meinung, dass eine weitere Werbeanlage das Straßen – und Ortsbild verschandeln würde zumal es sich am Rande einer Pufferzone zum beantragten UNESCO Weltkulturerbe befinden würde.
Zudem begründete die Beklagte, also unser Goliath, die Meinung, dass die geplante Werbeanlage im Bereich der Denkmalzone Lahnstraße errichtet werden solle. Und letztlich würden dem auch wasserrechtliche Gründe entgegenstehen.
In keinem Punkt folgte das Verwaltungsgericht der Argumentation der Stadt Bad Ems
Doch alle die Argumente unseres Goliaths reichten dem Gericht nicht aus. Im Gegenteil. Dieses sah keinerlei baurechtliche Bedenken hinsichtlich des Einfügens des Vorhabens. Auch aus wasserechtlicher Sicht gab es einen vollen Erfolg für den Kläger. Denn das Gericht konnte nach §36 Satz 1 WHG keine Belange erkennen, die in diesem dem Vorhaben entgegenstehen.
Auch die angeführte „Verschandelung“ des Ortsbildes sah das Koblenzer Verwaltungsericht nicht. Nur wenige Meter neben der geplanten Anlage in der Lahnstraße , befindet sich ein Werbepylon, wenige hundert Meter weiter, einige andere Großflächenwerbungen. Diese jetzige geplante Werbefläche würde sich nach Auffassung des Gerichts, als nicht störendes Gewerbevorhaben, in die nähere Umgebung einfügen.
Verwaltungsgericht Koblenz zweifelt erneut Rechtmäßigkeit der Bad Emser Werbeanlagenverordnung an
Und dieser Richter hat es sich nicht einfach gemacht. Vor Ort sah er sich die Situation an um diese einschätzen zu können.
Ein Sieg auf ganzer Linie für unseren David. Er darf seine Werbeanlage errichten. Doch für die Stadt Bad Ems kommt es noch bitterer. Denn mit aller Deutlichkeit machte die Kammer des Koblenzer Verwaltungsgerichtes klar, dass sie Zweifel, an der Wirksamkeit und somit Rechtmäßigkeit, des auf Grundlage des §88 der Landesbauordnung erlassenen Satzung über die Zulässigkeit und Gestaltung von Werbeanlagen, Anschlagtafeln Schaukästen usw. hege.
Beklagter Rhein-Lahn-Kreis löffelt unverschuldet die Suppe der Stadt Bad Ems aus
Sehr bewusst bezog sie sich darauf, dass eine konkrete gebietsspezifische Gestaltungsabsicht verfolgt werden muss um Werbeanlagen in bestimmten Bereichen auszuschließen. Dem müsste ein schlüssiges Gestaltungsgesamtkonzept zugrunde liegen. Ferner müssten Besonderheiten herauskristallisiert werden, die gerade für ein solches Gebiet charakteristisch sind.
Und genau ein solches hinreichend gebietsspezifisch ausgestaltetes Gesamtkonzept sieht die Kammer in der Bad Emser Werbeanlagensatzung nicht. Das Koblenzer Verwaltungsgericht sieht in dem Bereich des Vorhabengrundstücks unseres Davids keine ausreichende Satzungsbegründung, weshalb es sich um ein schutzwürdiges Gebiet handeln sollte.
Dabei war das noch lange nicht alles. Weitere Abschnitte der Bad Emser Werbeanlagensatzung wurden gerügt. Letztlich bleibt bei genauer Hinsicht nicht viel übrig von der Verordnung. Doch war dieses der Stadt Bad Ems nicht bekannt? Um was ging es hier eigentlich im Verfahren? Auf der einen Seite der eigentlich Unbeteiligte Rhein-Lahn-Kreis als Beklagter. Warum? Weil er in die Suppe auslöffeln musste, welche die Stadt Bad Ems eingebrockt hatte.
Ging es der Stadt Bad Ems um Rechtssicherheit oder um Aversionsgründe?
Denn alleine die Stadt Bad Ems war als vermeintlicher Goliath in der Geschichte für die Werbeanlagensatzung verantwortlich. Und wo war die? Die waren lediglich Beigeladene. Von Vorneherein war erkennbar, dass zu Gunsten des Klägers entschieden werden würde. Doch weshalb wurde dieses Verfahren angestrengt und nicht bereits im Vorfeld dem Ansinnen unseres Davids gefolgt? Um Rechtssicherheit zu erlangen? Wohl kaum. Denn die Werbeanlagensatzung wurde schon Jahre vorher vom Verwaltungsgericht in Koblenz gerügt. Somit wäre erkennbar gewesen, dass die Kammer der Argumentation des Klägers folgen wird.
Wenn es nicht um die Feststellung der Rechtmäßigkeit ging bzw. um Rechtssicherheit zu erlangen worum ging es dann? War es aus Aversionsgründen der klägliche Versuch eines Goliaths den David in die Schranken zu weisen?
Gericht gab dem Kläger in allen Punkte Recht
Letztlich bleibt hier ein bitterer Beigeschmack. Die Kosten des Verfahrens soll der beklagte Rhein-Lahn-Kreis tragen. Obwohl dieser weder für die Werbeanlagensatzung verantwortlich war und dennoch als Kreis vertreten musste.
Vergleichbar mit einem nachbarlichen Brandstifter und sie sollen den Feuerherd für ihn löschen und noch Kosten des Einsatzes tragen oder einer KFZ Garantieversicherung welche ein schrottreifes Auto übernehmen muss. Denn genau dieses ist hier geschehen.
Und nun? Nun wird man schauen müssen, wie die Stadt Bad Ems mit der Situation umgehen wird. Das Problem ist hinlänglich bekannt. Lösungen müssen für die Zukunft gefunden werden.
VG Bad Ems-Nassau
Bunt geschmückter Osterbaum vor dem Nassauer Rathaus

NASSAU Ein fröhliches Bild bot sich am vergangenen Freitagmorgen vor dem Nassauer Rathaus: Die Kinder der Kita Mühlbachtal kamen voller Vorfreude, um gemeinsam den Osterbaum mit bunten Ostereiern und Schleifen zu schmücken. Die Aktion wurde von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Nassau initiiert und sorgte für viel Begeisterung bei den kleinen Helferinnen und Helfern.
Mit großer Sorgfalt und leuchtenden Augen hängten die Kindergartenkinder Ostereier an die Zweige des Baumes. Unterstützt von ihren Erzieherinnen und Ehrenamtlern der AWO, verwandelten sie das noch kahle Bäumchen in einen farbenfrohen Frühlingsgruß. Die bunten Schleifen und Ostereier symbolisieren nicht nur die Osterfreude, sondern auch den Zusammenhalt in der Stadt. Abgerundet wird das fröhliche Bild nun von zwei Osterhäschen.
Auch Vertreter der Stadt Nassau waren anwesend und lobten das Engagement der Kinder: „Es ist schön zu sehen, mit wie viel Eifer die Kinder bei der Sache sind. Der Osterbaum ist ein Zeichen der Gemeinschaft und bringt Farbe in unser Stadtbild“.
Mit dieser schönen Aktion wird nicht nur der Frühling begrüßt, sondern auch ein Zeichen der Gemeinschaft und Freude gesetzt. Der geschmückte Osterbaum lädt jetzt alle Bürgerinnen und Bürger dazu ein, sich an der farbenfrohen Dekoration zu erfreuen. Etwas das Potential hat zu einer jährlichen Tradition zu werden.
Gesundheit
Tolles Engagement: 14 Ehrenamtler lassen sich zum Hospizbegleiter ausbilden!

NASSAU Vierzehn Frauen und Männer lassen sich derzeit von den Ambulanten Hospizdiensten Rhein-Lahn zum/zur ehrenamtlichen Hospizbegleiter/in qualifizieren. Dabei geht es um die Sterbebegleitung sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Jetzt waren die Teilnehmer/innen im Altenheim Hohe Lay in Nassau zu Gast.
„Es war ein sehr gelungener Nachmittag. Die Kursteilnehmer/innen konnten viele neue Eindrücke und weitere Methoden und Erkenntnisse in der Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase mitnehmen“, bedankte sich Hospizkoordinator Jürgen Ackermann bei den Verantwortlichen im Haus Hohe Lay, einem Kooperationspartner der Hospizdienste, für den einfühlsam gestalteten Nachmittag.
Antje Illing, stellvertretende Leitung soziale Betreuung des Hauses Hohe Lay, hatte die zukünftigen Hospizbegleiter/innen in Empfang genommen und den Umgang in der Palliativversorgung der Bewohner in der letzten Lebensphase in einem sehr umfangreichen Vortrag anschaulich vermittelt. Anschließend wurden praktische Handhabungen zum Beispiel bei der Aromatherapie, basalen Stimmulation oder bei der Mundpflege mit Selbstübungen erprobt. Die Kombination von Aromatherapie und basaler Stimulation verstärkt die positiven Effekte beider Methoden und schafft eine umfassende Unterstützung für den Sterbenden. Der beruhigende Duft von ätherischen Ölen kann das Wohlbefinden zusätzlich fördern, während die sanften Berührungen der basalen Stimulation ein Gefühl von Geborgenheit vermitteln. Zusammen tragen sie dazu bei, die letzten Tage und Stunden des Lebens möglichst friedlich in einer Atmosphäre des Vertrauens zu gestalten.
Der umfangreiche Hausrundgang über alle Wohnbereiche wurde im „Raum der Stille“ abgeschlossen. Hier haben die Angehörigen noch einmal die Möglichkeit, sich von ihren Lieben zu verabschieden (Text: Christine Vary).
Blaulicht
Länderübergreifende Hochwasserübung: Stresstest für die Verwaltungs- und Führungsstäbe

LIMBURG/BAD EMS Am vergangenen Wochenende fand die länderübergreifende Hochwasserübung „Gilgamesch“ statt. Diese Übung richtete sich an die Verwaltungs- und Führungsstäbe der Verbandsgemeinden sowie der Landkreise Limburg-Weilburg und Rhein-Lahn-Kreis.
Während der Übung wurde ein Extremhochwasser simuliert. Speziell am Sonntag waren mehr als 100 Personen an der Übung beteiligt. Die Übungsleitung spielte die unterschiedlichen Szenarien, die sich aus einer Hochwasserlage ergeben können, ein. Auf diese musste dann der jeweilig betroffene Verwaltungsstab oder Führungsstab reagieren.
Die Übungsszenarien sowie die Übungssteuerung wurde von der Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH gemeinsam mit einem Team der beiden Landkreise durchgeführt. Ziel der Übung „Gilgamesch“ war es, die Organisation und die Abläufe der Stäbe einem Stresstest zu unterziehen und die Reaktionsfähigkeit im Ernstfall zu verbessern.
„Ich möchte mich erst einmal herzlich bei allen Beteiligten bedanken, die sich im Vorfeld und gestern mit viel Engagement eingebracht haben. Die Übung hat gezeigt, wie aufwendig die `Organisation´ während einer Katastrophe sein kann und wie wichtig Kommunikation und Teamarbeit ist“, so Landrat Jörg Denninghoff.
„Der Führungsstab der operativ-taktischen Komponente konnte mit dieser anspruchsvollen Übung seine Handlungskompetenzen stärken“, so Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI) Guido Erler, der sich mitverantwortlich für die Übung zeigte und Teil der Übungsleitung war. „Das erste Fazit der Übung fällt durchweg positiv aus und unser Dank während der Übungsvorbereitung und der Übungsdurchführungen gilt der gesamten Blaulichtfamilie im Rhein-Lahn-Kreis“. Die Übung galt auch als Testlauf für die neuen Stabsräume in Lollschied. Unter der Einsatzleitung vom stv. BKI Lars Ritscher wurde unter anderem auch die Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsstab beübt. Als Leiter des Führungsstabes agierte der stv. BKI Marcus Grün, der mit den internen Arbeitsabläufen sehr zufrieden war. Für den Verwaltungsstab, der sich in den letzten beiden Jahren neu konstituiert hat und mehrere Schulungen durchlaufen hat, war die Übung mit diesem Umfang eine große Herausforderung. Die erworbenen Fähigkeiten, unter anderem auch an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung, konnten abgerufen und zielgerichtet eingesetzt werden.
Der Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg möchte sich ebenfalls bei allen Aktiven für ihr hohes Engagement in der Vorbereitung und Durchführung der Großübung bedanken „Der Aufwand hat sich aber mehr als gelohnt“, betonte Michael Köberle. Denn es sei für reale Hochwasser- und sonstige Kastastrophenschutzeinsätze wichtig, Notfalllagen im eigenen Landkreisgebiet und auch mit den Nachbarkreisen zu üben, um die Zusammenarbeit zu optimieren, Verbesserungspotenzial zu erkennen und im Notfall dann bestmöglich gewappnet zu sein.
In den nächsten Tagen wird es eine umfassende Auswertung geben, um die gewonnenen Erkenntnisse zur Optimierung der Abläufe und Organisation der Stäbe zukünftig zu nutzen.
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