Connect with us

Blaulicht

Brand am 08.09.2022 in Neuwied: Staatsanwaltschaft beantragt Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

Veröffentlicht

am

Brand am 08.09.2022 in Neuwied: Staatsanwaltschaft beantragt Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

KOBLENZ/NEUWIED Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat nach einem Wohnhausbrand in Neuwied in der Nacht zum 08.09.2022 gegen einen nunmehr 28jährigen männlichen Beschuldigten aus dem Kreis Neuwied eine Antragsschrift beim Schwurgericht des Landgerichts Koblenz mit dem Ziel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eingereicht.

Hierin wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, im Zustand der Schuldunfähigkeit am 08.09.2022 seine 54jährige Mutter in dem gemeinsam bewohnten Haus mit einem Beil sowie einem Messer attackiert und vorsätzlich durch massive Gewalteinwirkung gegen Kopf und Oberkörper getötet zu haben. Anschließend soll er in dem Haus Feuer gelegt haben, so dass dieses in Brand geriet und ein Sachschaden in Höhe von etwa 100.000 Euro entstanden ist.

Anzeige

Weiterhin wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, am 21.08.2022 mit einem von ihm geführten Pkw vorsätzlich einen vor der Polizeiinspektion in Neuwied geparkten Streifenwagen touchiert und schwer beschädigt zu haben, so dass ein Schaden in Höhe von über 30.000 Euro entstand. Zudem soll er im Anschluss hieran zwei Polizeibeamte beleidigt und ihnen gegenüber Widerstand geleistet haben. 

Anzeige

Auf der Grundlage des vorläufigen Gutachtens eines psychiatrischen Sachverständigen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Beschuldigte zur Tatzeit schuldunfähig war.

Aufgrund der sachverständigen Beurteilung hat das Amtsgericht Koblenz bereits im Ermittlungsverfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft mit Beschluss vom 13.10.2022 die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Daher befindet er sich seither nicht mehr in der zunächst angeordneten Untersuchungshaft, sondern in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung.

Nun hat das Landgericht Koblenz über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist daher noch nicht bestimmt. Bitte wenden Sie sich insoweit und bei weiteren Fragen zum gerichtlichen Verfahren an die nunmehr zuständige Pressestelle des Landgerichts Koblenz.

Rechtliche Hinweise:

Gemäß § 212 des Strafgesetzbuchs erfüllt den Tatbestand des Totschlags, wer einen Menschen vorsätzlich tötet, ohne Mörder zu sein. Gemäß § 306a des Strafgesetzbuchs erfüllt den Tatbestand der schweren Brandstiftung unter anderem, wer ein Gebäude, das der Wohnung von Menschen dient, in Brand setzt oder durch Brandlegung ganz oder teilweise zerstört.

Gemäß § 315b des Strafgesetzbuches erfüllt den Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr unter anderem, wer einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vornimmt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. Gemäß § 305a des Strafgesetzbuches erfüllt den Tatbestand der Zerstörung von Arbeitsmitteln unter anderem, wer ein Kraftfahrzeug der Polizei vorsätzlich ganz oder teilweise zerstört.

Gemäß § 113 des Strafgesetzbuches erfüllt den Tatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte unter anderem, wer einem Amtsträger bei der Vornahme einer Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet. Die Beleidigung ist in § 185 des Strafgesetzbuches grundsätzlich mit Strafe bedroht.

Das deutsche Recht sieht allerdings vor, dass Strafen nur wegen schuldhaftbegangener Straftaten verhängt werden können. War ein Täter bei Begehung der Tat schuldunfähig, kann statt einer Strafe die Verhängung einer Maßregel der Besserung und Sicherung, wie etwa die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, in Betracht kommen. Zum Schutz der Allgemeinheit kann auch eine vorläufige Unterbringung angeordnet werden.

Die Staatsanwaltschaft beantragt die Durchführung eines sogenannten Sicherungsverfahrens, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass der Nachweis einer Tat in einer gerichtlichen Hauptverhandlung zwar wahrscheinlich zu führen, der Beschuldigte zur Tatzeit jedoch schuldunfähig gewesen und daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu erwarten ist. Dabei tritt eine Antragsschrift an die Stelle einer Anklageschrift.

Der Antrag auf Durchführung eines Sicherungsverfahrens ist jedoch weder mit einem Schuldspruch noch mit einer Vorverurteilung des Beschuldigten verbunden. Vielmehr gilt bis zur Rechtskraft einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung weiterhin die Unschuldsvermutung. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Beschuldigter einstweilig untergebracht ist. Pressemitteilung: Mannweiler Leitender Oberstaatsanwalt

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen
Zum Kommentieren klicken

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Blaulicht

So geht Gemeinschaft: Die Jugendfeuerwehr in Dessighofen

Veröffentlicht

am

von

DESSIGHOFEN Viele Sportvereine in der Region beklagen Nachwuchsmangel. In Zeiten virtueller Realität mit Handys und Spielekonsolen, rückt die gemeinschaftliche Freizeitgestaltung immer mehr in den Hintergrund. Nicht so bei der Jugendfeuerwehr in Dessighofen. Sieben junge Menschen im Altern von 10 bis 16 Jahren treffen sich regelmäßig mit den Jugendwart Daniel Schaab und dem Jugendgruppenleiter Luca Bingel zu Aktivitäten und Übungen rund um die Feuerwehr. Mitten drin der Dornholzhäuser Wehrführer Florian Schmidt, der ebenfalls die Jugend rund um Dessighofen, Schweighausen, Geisig, Oberwies und Dornholzhausen mitbetreut.

Dabei geht es nicht nur um spannende Erfahrungen mit dem schweren Gerät, sondern auch um gemeinsame Zeit bei Ausflügen oder auch einmal bei Vorführungen des Erlernten mitten im Dorf. Nachwuchssorgen rund um die Jugendfeuerwehr Dessighofen? Immerhin sind fünf der sieben Kinder und Jugendlichen weiblich. Und dennoch brauchen auch die kleinen Gemeinden zukünftige, neue Feuerwehrleute. Dafür wurde jetzt eine Fahrzeugshow organisiert, bei dem die Kleinsten so einiges Wissenswertes zu den ehrenamtlichen Helfern erfahren durften.

Anzeige
video
play-sharp-fill

Die Neugierde beim Nachwuchs wurde geweckt und erste Neumitglieder gewonnen. Dabei ist schon die Jugendfeuerwehr, ähnlich wie beim erwachsenen Pedanten, viel mehr als nur eine Interessengemeinschaft oder ein gemeinsames Hobby. Es ist schon bei den Jugendlichen ein Treff weit über die Feuerwehr hinaus. So beginnen Freundschaften für lange Zeit oder sogar für ein Leben lang. Das hat etwas.

Anzeige
Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Blaulicht

Wehrleiter der VG Nastätten legt Amt nieder: Schwere Vorwürfe gegen mehrere Wehrführer!

Veröffentlicht

am

von

Foto: BEN Kurier

NASTÄTTEN Der Nastätter Wehrleiter Stephan Allmeroth hat seinen Abschied zum 30. Juni 2024 bekannt gegeben. Gerne hätte er seine volle Amtszeit beendet, doch die Ereignisse der vergangenen Monate ließen ihn umdenken Aus einem uns vorliegenden Schreiben des Wehrleiters Allmeroth an die Verbandsgemeinde Nastätten geht hervor, dass an einem Konzept für den Fahrzeugbedarfsplan gearbeitet wurde, der in der letzten Sitzung des Arbeitskreises im erarbeiteten Planstand den politischen Vertretern vorgestellt wurde.

Laut Stephan Allmeroth soll es im Anschluss eine Entwicklung gegeben haben, die er als Wehrleiter nicht vertreten kann. Er schreibt an die Verbandsgemeinde: »Hinter meinem Rücken fanden Gespräche von zwei bis drei Wehrführern aus dem Arbeitskreis mit politischen Vertretern statt, mit dem Ziel die im Arbeitskreis demokratisch und mehrheitlich beschlossene Empfehlung in eine andere Richtung zu lenken. Eine solche intrigante Vorgehensweise ärgert mich maßlos und ist ebenso keine gute Entwicklung, wie die nicht vorhandene Gesprächsbereitschaft dieser Kameraden.«

Anzeige

Weiter teilt er mit: »Diese Entwicklung, mit einem fehlenden Rückhalt für die Wehrleitung und der immer persönlicher werdende Verlauf, haben in mir diesen Entschluss reifen lassen, dass solch ein arbeitsintensives Ehrenamt wie das des Wehrleiters, ohne die Basis einer vertrauensvollen, wertschätzenden Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist. Dies ist daher mit meiner persönlichen Lebenseinstellung nicht mehr vereinbar! Gerne hätte ich mich persönlich von Euch verabschiedet, jedoch wurde meiner Forderung nach einer Wehrführerdienstversammlung zur Aussprache in diesem Thema, nicht stattgegeben.

Anzeige

Für die Zukunft würde ich mir für das doch so wichtige Ehrenamt Feuerwehr wieder mehr Zusammenhalt und Kameradschaft wünschen. Die heutige Ellenbogenmentalität und das egoistische Verhalten (Kirchturmdenken) dürfen hier keinen Platz finden, der Blick muss auf die gesamte Feuerwehr der Verbandsgemeinde gerichtet werden, um alle gleichermaßen nach vorne zu entwickeln. Denn nur gemeinsam bekommen wir die in der Zukunft folgenden Herausforderungen, als eine Feuerwehr gemeistert. Ihr werdet mich auch künftig in der Feuerwehr der VG Nastätten antreffen, jedoch wieder in der Mannschaft! Denn diese Leidenschaft Feuerwehr ist und bleibt die richtige Entscheidung, seine Freizeit sinnvoll für seine Mitmenschen einzusetzen.«

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Blaulicht

Sachbeschädigung in Misselberg

Veröffentlicht

am

von

Foto: Gemeinde Misselberg

MISSELBERG Am Mittwoch dem 10.04.2024 vormittags, wurde die Bruchsteinmauer, am Schild “650 Jahre Misselberg”, beschädigt. Es wurde Anzeige gegen Unbekannt gestellt. Wer etwas gesehen hat oder sachdienliche Hinweise geben kann, kann sich an die Polizeiinspektion Bad Ems, Tel. 0 26 03/97 0-0 oder den Ortsbürgermeister Thomas Schulz Tel. 0 26 04/89 73 wenden.

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Trending

×

Hallo.

Klicke auf den Button um uns eine WhatsApp Nachricht zu senden oder sende uns eine Mail an redaktion@ben-kurier.de

× Whats App zum BEN Kurier