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Rheinland-Pfalz

Polizei warnt ältere Leute vor Trick mit Guthabenkarten

RLP TRIER Kein Einbruch, kein Diebstahl. „Keine Angst, es ist nichts passiert“, ist meist der erste Satz der Beamt*innen, die heute in den Trierer Geschäften unterwegs sind.

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Polizei Aktionstag im Einzelhandel
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RLP TRIER Kein Einbruch, kein Diebstahl. „Keine Angst, es ist nichts passiert“, ist meist der erste Satz der Beamt*innen, die heute in den Trierer Geschäften unterwegs sind. Die Kriminalpolizei hat am Vormittag gemeinsam mit Präventionsexperten der Schutzpolizei mehr als 50 Einzelhändler besucht, um über die Betrugsmasche mit Guthabenkarten aufzuklären. Insgesamt fünf Teams, ausgerüstet mit Plakaten, Türanhängern und Infoflyern für die Mitarbeiter*innen, erläuterten dem Personal vor Ort das Vorgehen der Täter. Und, wie es dazu kommt, dass ältere Menschen manchmal mehrere Guthabenkarten mit sehr hohem Wert kaufen möchten, obwohl sie damit gar nichts anfangen können.

Was dahinter steckt, ist schnell erklärt: Die Betrüger rufen bei ihren potentiellen Opfern an und gaukeln ihnen vor, bei einem Gewinnspiel gewonnen zu haben. Doch um den Gewinn einzulösen, sei es beispielsweise notwendig, Geld in Form von Guthabenkarten zu übermitteln, damit dieser freigeschaltet oder übersendet werden könne. 149 Fälle von Call-Center-Betrug verzeichnet die Polizei Trier im Monat Juni. „Diese Call-Center-Betrüger sind sehr gut geschult und sehr aufdringlich. Sie setzen ihre Opfer unter Druck und rufen sie so oft an, bis sie dem Gewinnversprechen letztendlich Glauben schenken“, sagt Waltraud Brenk von der Kriminalpolizei. Daher ist es ihr, ihrem Team und der Zentralen Prävention auch ein Herzensanliegen gegen diese Täter vorzugehen, die sich auch ständig neue Tricks ausdenken, um an Geld, Gold oder Guthaben zu gelangen.

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Ältere Menschen fallen häufig auf den Trick

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Der „Aktionstag im Einzelhandel“ kam bei den Geschäften sehr gut an. Die meisten Mitarbeiter*innen waren schon durch unsere Ankündigung in den Medien aufmerksam geworden. „Wir sind froh, dass Sie da sind und werden die Plakate auch in der Filiale aufhängen“, war sich die Mehrheit einig. Umgekehrt ist die Polizei natürlich auch auf die Mithilfe der Geschäfte angewiesen, die direkt am Kunden dran sind. Mit der Aktion sollte auch ein wenig die Hemmschwelle genommen werden, auch nur bei einem kurzen Verdachtsmoment die Polizei anzurufen. „Wir sind dankbar für jeden Hinweis, den wir bekommen. Denn es geht um Menschen, die unter Umständen die eigene Existenz gefährden, wenn sie auf eine solche Betrugsmasche hereinfallen“, so Waltraut Brenk. In solchen Fällen ist die 110 immer eine Option.

Beherzt zum Telefon gegriffen hat auch prompt heute eine Filialleiterin in Hermeskeil. Dort wollte ein Mann Playstore-Karten, GooglePay-Karten und Steam-Karten im Gesamtwert von 900 Euro erwerben. Ihm wurde suggeriert, einen Preis gewonnen zu haben, doch zuvor sollte er die Guthabenkarten als Sicherheitsleistung an einen Notar zahlen. Dank der Aufmerksamkeit der Filialleiterin wurde dieser Mann nicht zum Opfer der Betrüger.

Die Polizei setzt ihre Präventionskampagne in den kommenden Wochen fort. Mehr Tipps und Infos zu der Aktion sind nur einen Klick auf unsere Homepage entfernt: https://s.rlp.de/mNdkn

Bildunterzeile: Eine Kriminalpolizistin (links) im Gespräch über das Betrugsphänomen mit Guthabenkarten mit zwei Auszubildenden eines Trierer Drogeriehandels.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Trier

Telefon: 0651-9779-0
E-Mail: pptrier.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.trier

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Gesundheit

Pflicht ohne Mehrwert? Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz steht erneut im Zentrum scharfer Kritik

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MAINZ Seit ihrer Gründung gilt für examinierte Pflegekräfte in Rheinland-Pfalz die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft in der Landespflegekammer, verbunden mit Pflichtbeiträgen. Schon 2015 regte sich massiver Widerstand, zahlreiche Petitionen an den Landtag verhallten ungehört. Besonders umstritten bleibt die demokratische Legitimation: Damals registrierte sich nur rund die Hälfte der Wahlberechtigten, von ihnen wiederum beteiligten sich 43 Prozent an der Abstimmung – am Ende also lediglich etwa ein Viertel der Pflegekräfte. Dennoch wurde die Pflichtkammer durchgesetzt. Seitdem fordern viele eine Vollbefragung aller Pflegekräfte, um eine wirkliche demokratische Legitimation herzustellen.

Für zusätzlichen Unmut sorgt die jüngste Beitragserhöhung. Ende 2024 beschloss die Vertreterversammlung eine Anhebung um durchschnittlich 18 Prozent

Die jüngsten Tariferhöhungen, gepaart mit der allgemeinen Teuerung von Dienstleistungen, Energie und Material sowie der Inflation haben uns jetzt keine andere Wahl gelassen. Die Pflegekammer muss alle ihre Aufgaben, die im Heilberufsgesetz (HeilBG) definiert sind, erfüllen. Um unseren Mitgliedern auch weiterhin das vollumfängliche Leistungsspektrum, zu dem beispielsweise auch Beratungsleistungen oder dieses Magazin gehört, anbieten zu können, war dieser Schritt unumgänglich“, erklärte Herr Baumann, Vorsitzender und Sprecher des Finanzausschusses der Landespflegekammer. (Diese Aussage stammt aus einem Interview, welches Alexandra Heeser führte. Es ist in Ausgabe 38 des Kammermagazins (S. 30-32) zu finden.)

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Viele Mitglieder jedoch empfinden die Erhöhung in Zeiten knapper Löhne und hoher Belastung als schwer nachvollziehbar. Klagen über intransparente Finanzen sowie laufende Verfahren zu früheren Beitragsforderungen verstärken das Misstrauen. Je nach Einkommensklasse lagen die Beiträge bislang zwischen 2,50 und 25 Euro im Monat, die Mehrheit zahlte knapp zehn Euro.

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Im März 2025 gingen in Mainz rund 200 Pflegekräfte auf die Straße, um gegen Pflichtmitgliedschaft und steigende Beiträge zu demonstrieren. Weitere Aktionen folgten in Trier und Koblenz. Kritiker fragen, wo der konkrete Mehrwert für die Mitglieder liegt: Zwar verweist die Kammer auf Aufgaben wie Berufsordnung, Fort- und Weiterbildung oder Mitsprache bei Qualitätsfragen, doch im Alltag vieler Pflegekräfte spiegelt sich davon wenig wider. Arbeitsdruck, Personalmangel und unzureichende Bezahlung bleiben ungelöst.

Besonders brisant ist der Vergleich mit Nordrhein-Westfalen. Dort finanziert das Land den Aufbau der Pflegekammer bis 2027 mit Steuermitteln – für die Mitglieder bedeutet das vorerst keine Beiträge. Insgesamt stellt das Land 31,9 Millionen Euro bereit, damit die Kammer schuldenfrei starten kann. In Rheinland-Pfalz dagegen wurde von Beginn an auf Pflichtfinanzierung gesetzt. Für viele ist das ein Beleg, dass es auch ohne Zwang geht.

Zusätzlich sorgt das System verpflichtender Fortbildungspunkte für Diskussionen

Zusätzlich sorgt das System verpflichtender Fortbildungspunkte für Diskussionen. Pflegekräfte müssen innerhalb von zwei Jahren 40 Punkte sammeln, wobei 45 Minuten Fortbildung einem Punkt entspricht. Diese 40 Punkte müssen unabhängig vom jeweiligen Beschäftigungsumfang erworben werden. Anerkannt werden Formate wie Seminare, Workshops oder Kongresse, aber auch E-Learning, Supervision oder die Mitarbeit in Arbeitsgruppen. Maximalwerte sind streng geregelt: So gibt es etwa höchstens acht Punkte pro Seminartag, sechs für einen Kongresstag oder einen Punkt für eine kurze Fortbildung im eigenen Praxisfeld. Kritiker bemängeln den hohen organisatorischen Aufwand, während die Kammer darin einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung sieht. Diese Fortbildungsordnung trat zum 01. Juli 2025 in Kraft. Die Pflegekammer sieht vor, dass ab diesem Zeitpunkt Fortbildungspunkte gesammelt werden müssen.  Nachweise müssen aufbewahrt werden.  Ab Juli 2027 werde die Landespflegekammer stichprobenartig Pflegefachpersonen anschreiben und die Nachweise des vergangenen Fortbildungszyklus einfordern. Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit, das geleitet wird von Minister Clemens Hoch, hat diese Fortbildungsordnung der Landespflegekammer genehmigt.

Ein neues Kapitel in der Debatte eröffnete ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Koblenz. Der Montabaurer Rechtsanwalt Robert Schneider von der Kanzlei Walterfang, Gauls & Ickenroth hatte im Namen von fünf Pflegekräften gegen Beitragsbescheide der Jahre 2016 bis 2019 geklagt – mit Erfolg. Im Verfahren wurde deutlich, dass die Kammer erhebliche Rücklagen gebildet hatte (2018: 1,6 Mio. €, 2019: 2,8 Mio. €), ohne diese zur Kostendeckung einzusetzen. Damit, so das Gericht, sei das Kostendeckungsprinzip verletzt worden: Pflichtbeiträge dürfen nur erhoben werden, wenn tatsächlich ein Bedarf besteht. Um einem Urteil gegen sich zuvorzukommen, zog die Kammer die Bescheide zurück. Zwar sind ältere Bescheide in der Regel nicht mehr angreifbar, doch gilt der Fall als Signal für weitere Widersprüche bei künftigen Forderungen. Die Kläger sehen darin einen wichtigen Zwischenschritt und fordern eine grundlegende Debatte über Legitimation und Nutzen der Kammer.

Wir berichteten HIER

Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz steckt damit in einer tiefen Vertrauenskrise. Zwischen den Forderungen nach Abschaffung, Beitragsfreiheit oder freiwilliger Mitgliedschaft und dem Anspruch, eine starke Stimme für die Berufsgruppe zu sein, klafft ein tiefer Graben. Ohne sichtbaren Nutzen, transparente Finanzen, fair gestaltete Fortbildungspflichten und ein stärkeres demokratisches Fundament dürfte es schwer werden, die Pflegekräfte im Land hinter sich zu vereinen.

Mein Fazit

Pflegekräfte sind das Rückgrat unseres Gesundheitssystems. Sie arbeiten am Limit, stemmen Personalmangel, Überstunden und hohe Verantwortung. Dafür bekommen Sie oft weder genug Anerkennung noch faire Bedingungen. Gerade deshalb ist es eine bittere Zumutung, wenn über sie hinweg entschieden wird, wenn Pflichtbeiträge steigen und zusätzliche Fortbildungslasten auferlegt werden, ohne dass sich ihr Arbeitsalltag wirklich verbessert. Es braucht endlich mehr Mitsprache für die Menschen, die Tag und Nacht für andere da sind. Pflege darf nicht von oben verwaltet, sondern muss von unten gestaltet werden. Wir brauchen Pflege: und wir brauchen sie fair, entlastet und respektiert (as).

 

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Gesundheit

DRK zieht sich aus Krankenhausversorgung in Rheinland-Pfalz zurück: Wie geht es weiter?

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WESTERWALD Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) beendet seine Trägerschaft für mehrere Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz und hat Insolvenz für die betroffenen Einrichtungen angemeldet. Trotz dieser unerwarteten Entwicklung zeigen sich die Landkreise zuversichtlich, dass eine tragfähige Lösung gefunden wird. (zuerst berichtete der SWR hier).

Betroffene Kliniken und erste Reaktionen

Von der Insolvenz betroffen sind die Krankenhäuser in Kirchen, Altenkirchen, Hachenburg, Neuwied und Alzey, für die bereits Ende 2024 finanzielle Schwierigkeiten angekündigt worden waren. Zudem wurden nun auch die Tageskliniken in Bad Kreuznach und Worms, die Fachklinik in Bad Neuenahr, das DRK-Schmerzzentrum Mainz sowie die Kamillus Klinik in Asbach in die Insolvenz aufgenommen.

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Die Nachricht kam für viele Verantwortliche und Mitarbeiter überraschend. In Bad Neuenahr soll eine Informationsveranstaltung stattfinden, um das Personal über die Auswirkungen zu informieren. Laut dem kaufmännischen Direktor Karl-Heinz Ritzdorf ist die Versorgung der Patienten weiterhin gewährleistet.

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Hoffnung auf neue Träger

Landrat Achim Hallerbach (CDU) aus Neuwied setzt sich dafür ein, dass die neurologisch spezialisierte Kamillus Klinik in Asbach erhalten bleibt. Er betont, dass der Standort von großer Bedeutung für die Region und das gesamte Bundesland sei. Gespräche mit potenziellen Investoren laufen bereits, auch wenn bislang keine konkreten Namen bekannt sind.

Auch im Westerwaldkreis zeigt sich Landrat Achim Schwickert optimistisch, dass für das Krankenhaus in Hachenburg ein neuer Betreiber gefunden werden kann. Er verweist auf die hohe Qualität der medizinischen Versorgung und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Einrichtung.

Unklare Zukunft in Kirchen und Alzey

Anders sieht es im Kreis Altenkirchen aus: Landrat Peter Enders (CDU) sieht den Insolvenzverwalter in der Verantwortung, eine Lösung zu erarbeiten. Sollte sich kein neuer Betreiber finden, müsste der Kreis möglicherweise selbst eingreifen. Besonders herausfordernd ist die Lage für die Kinder- und Jugendpsychiatrie in Altenkirchen.

Heiko Sippel (SPD), Landrat des Kreises Alzey-Worms, zeigte sich von der Entscheidung des DRK enttäuscht, will aber das Krankenhaus in Alzey erhalten. Er hofft, dass Investoren Interesse zeigen. Falls keine privaten Träger gefunden werden, könnte der Landkreis gezwungen sein, selbst Verantwortung zu übernehmen – ähnlich wie es die Stadt Bingen und der Kreis Mainz-Bingen im vergangenen Jahr vorgemacht haben.

Wie geht es weiter?

Die kommenden Wochen werden entscheidend dafür sein, ob und welche neuen Träger die Krankenhäuser übernehmen können. Alle betroffenen Kreise betonen, dass sie aktiv nach Lösungen suchen, um die medizinische Versorgung sicherzustellen. Auch wenn die Insolvenz des DRK eine große Herausforderung darstellt, gibt es Anzeichen, dass einige Kliniken eine Zukunft unter neuer Leitung haben könnten.

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Recht

Hunde im Gnadenhof Eifel erneut beschlagnahmt: Betreiberin kündigt rechtliche Schritte an

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HARSCHEID Heute wurde erneut eine Beschlagnahmung von Hunden im Gnadenhof Eifel in Harscheid durchgeführt. Mitarbeiter des Veterinäramts, begleitet von der Polizei, holten fünf Hunde aus der Einrichtung ab. Laut Angaben des Veterinäramts verstoße die Betreiberin des Gnadenhofs gegen bestehende Auflagen, die ihr im Zusammenhang mit der Haltung von Tieren auferlegt worden waren.

Hintergrund der Auflagen

Im Mai 2024 waren bereits 47 Hunde aus dem Gnadenhof entfernt worden. Die Maßnahme erfolgte, da das Veterinäramt der Auffassung war, dass die Betreiberin mit der Betreuung der Tiere überfordert war. Im Anschluss wurden Auflagen erlassen, dass künftig nur noch fünf Hunde im Gnadenhof gehalten werden dürfen. Diese Entscheidung wurde vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigt.

Derzeit zehn Hunde auf dem Gnadenhof

Trotz der Auflage, nur fünf Hunde zu halten, leben momentan zehn Hunde im Gnadenhof. Fünf dieser Hunde wurden von der Betreiberin an einen Verein übergeben, wobei ein Raum auf dem Hof zur Verfügung gestellt wurde, um den Tieren eine geeignete Unterkunft zu bieten. Fünf der beschlagnahmten Hunde aus dem letzten Jahr wurden von der Betreiberin zurückgeholt und werden nun wieder gepflegt.

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Gerichtliche Klärung der Verantwortung

Das Verwaltungsgericht Koblenz stellte fest, dass die Betreiberin auch für die fünf Hunde, die an den Verein abgegeben wurden, verantwortlich bleibt. Der Gerichtsbeschluss führte dazu, dass das Veterinäramt die Tiere zurückholte, um die Auflagen zu überprüfen. Dies führte zur erneuten Beschlagnahmung der fünf Hunde am Mittwoch.

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Betreiberin wehrt sich gegen die Vorwürfe

Auf ihrer Facebook-Seite äußerte sich die Betreiberin zu den Vorwürfen und betonte, dass die beschlagnahmten Hunde „bestgepflegt und tierärztlich untersucht“ worden seien. Sie kündigte an, juristisch gegen die Maßnahme vorzugehen, um ihre Sichtweise in der Sache weiterzuverfolgen.

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