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Lahnstein

„Containern“ ist strafbar – Werden Lebensmittelretter zu Recht oder zu Unrecht bestraft?

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Containern ist strafbar - Werden Lebensmittelretter zu Recht oder zu Unrecht bestraft? (Symbolbild)

LAHNSTEIN Wenn das moralische Recht an seine Grenzen stößt, wird dem Populismus Tür und Tor geöffnet. Kürzlich wurde vor dem Amtsgericht Lahnstein gegen zwei sogenannte Lebensmittelretter verhandelt. Diese sollen Lebensmittel beim regionalen Globus Warenhaus aus einem umzäunten Außenbereich entwendet haben. Diese waren zur Vernichtung bestimmt. An dieser Stelle könnte die Geschichte enden und zu gerne hätten dieses auch die Befürworter der Containernszene und so mancher Unterstützer gerne gesehen.

Der Gedanke an entsorgtes Essen durch Lebensmittelhändler lässt so manchen Aktivisten zur Hochform auflaufen. Laut Statista (2022) befürworten 64,8% der in Deutschland lebenden Bürger die Legalisierung des sogenannten Containerns. Und so wurde teilweise medial in beispielloser Einseitigkeit berichtet. Ein Internetportal schlug sogar vor, dass der Globus gekühlte Mülltonnen für Bedürftige zur Verfügung stellen sollte.

Über 6 Millionen Tonnen verschwenden Endverbraucher jährlich an Lebensmittel. Mit 52% aller vernichteten Lebensmittel machen sie den größten Posten aus. 75kg je Person und Jahr

Der Prozess in Lahnstein zeigte deutlich auf, wo die Gesetzgebung an ihre Grenzen stößt. Für die Angeklagten Julia und Nils ist die Verschwendung von weggeworfenen Lebensmitteln eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Für sie ist das Containern eine legale Methode um verwertbare Essensreste zu retten. Dieses sieht das Bundesverfassungsgericht anders. In einer höchstrichterlichen Grundsatzentscheidung wurde 2020 verkündet, dass das Containern, oder auch Dumpster Diving genannt,  strafbar ist und bleibt. Entgegen der Annahme der sogenannten Lebensmittelretter, gibt der Lebensmittelbetrieb sein Eigentumsrecht nicht auf sondern will, dass die Artikel entsorgt werden. Erst durch die Vernichtung der Waren, wird der Handel aus etwaigen Haftungsrisiken (z.B. Streitigkeiten durch den Verzehr von abgelaufenen oder verdorbenen Waren) entlassen.

Besonders weil die Unternehmen mittlerweile vielfach die Abfallbehälter bewusst schützen durch Zäune oder Schlösser, zeigen diese an, dass sie zu keinem Zeitpunkt das Eigentumsrecht aufgegeben haben. Die Argumentation der Aktivisten, dass die Ware herrenlos sei, sah das Gericht nicht. Im Gegenteil. Durch den besonderen Schutz der weggeworfenen Lebensmittel, bleibt es eine fremde Ware für die Lebensmittelretter und wer eine fremde bewegliche Sache mit einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Gerade einmal für 4% sind die Lebensmitteleinzelhändler bei der Verschwendung zuständig und bilden damit die kleinste Gruppe

Es ist der Rechtsprechung nach ein Diebstahl und solange das Gesetz nicht geändert wird, bleibt es das auch. In anderen Ländern ist es verboten, genießbare Lebensmittel wegzuwerfen aber es ist auch in anderen Ländern erlaubt zum Beispiel Cannabis zu rauchen doch was fangen wir mit diesen Informationen an?

Die Fakten besagen, dass 11,9 Millionen Tonnen an Lebensmitteln jedes Jahr in Deutschland vernichtet werden doch die Zahlen sind seit Jahren rückläufig und unterliegen in der Gesellschaft einem großen Irrtum. Gerne werden diese polemisch in vereinzelten Medien zu Propagandazwecken verfälscht widergegeben. Würde wir diese Zahl jetzt so stehenlassen, wüssten sie nur die halbe Wahrheit. Von diesen knapp 12 Millionen Tonnen (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 2019) werden rund 52% (6,1 Mio. Tonnen) von privaten Haushalten entsorgt. 1,4 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle entstehen bei der Primärproduktion und 2,2 Millionen bei der Verarbeitung von Lebensmitteln. Bei der Außer-Haus-Verpflegung sind es sogar 1,7 Millionen Tonnen. Doch nun wird es interessant. Gerade einmal 4% (0,5 Mio. Tonnen) entfallen auf den Groß- und Einzelhandel denn dieser hat längst reagiert.

64,8% der Deutschen halten Containern für ein legales Mittel um Lebensmittel zu retten – Dafür müsste das Gesetz geändert werden

Der größte Teil der Waren mit knappen Mindesthaltbarkeitsdatum wird reduziert verkauft. Auch der Globus in Lahnstein reagierte auf die Situation und bietet ein ganzes Regal voll mit ermäßigter Ware wo die Haltbarkeit sich dem Ende neigt. In der Tonne landen letztlich nur noch Produkte die beschädigt sind oder Umverpackungen nicht ausreichend sind um die hygienische Sicherheit zu garantieren. Zusätzlich finden sich dort Obst- und Gemüseabfälle. Dieses sind zwar unter Umständen durchaus genießbar, entsprechen aber nicht mehr den Vorgaben des Unternehmens.

Nicht mehr den Vorgaben des Unternehmens? Genau. Doch warum wird es dann nicht an die Tafeln weitergegeben? Genau dieses machen die Lebensmitteleinzelhändler wie REWE oder auch der Globus. Was dann letztlich tatsächlich vernichtet wird ist in einem solchen Zustand, dass der Einzelhandel Haftungsrisiken ausschließen möchte.

Globus spendet an die Tafel

Die Forderung der Lebensmittelretter ist moralisch nachvollziehbar. Nichts sollte weggeschmissen werden solange es verwertbar ist. Doch weshalb stürzen sich die Lebensmittelretter dann nicht auf die tatsächlichen Lebensmittelverschwender? Dieses sind (wie oben beschrieben) mit 52% oder 6,1 Mio. Tonnen die Bürger des Landes.

Am Ende wird es ein leidiges Thema bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hat Recht gesprochen. Kein Unternehmen muss es gestatten, dass Personen unbefugt das Gelände betreten. Schon gar nicht wenn es besonders geschützt ist. So nobel die Beweggründe auch sein mögen dennoch bleibt es im besten Fall nur ein Hausfriedensbruch. Sollten für das Containern sogar Schlösser aufgebrochen werden könnte aus dem Offizialdelikt Diebstahl sogar ein besonders schwerer Diebstahl werden.

Die Lebensmittelretter sind davon überzeugt, dass die entwendeten Waren, mindestens für den Einzelhändler, keinen Wert mehr darstellen. Kann eine wertlose Ware ein qualifizierter Diebstahl sein? Ja. So sieht es das Bundesverfassungsgericht. Durch eine Umzäunung oder andere Schutzmaßnahmen zeigt ein Einzelhändler an, dass er das Eigentum auch an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen will. Ungerecht?

Haben Sie schon einmal Sperrmüll vor die Türe gestellt? Dazu gibt es ein spannendes Beispiel. Ein Künstler wollte ein von ihm gemaltes Bild entsorgen und legte es zum angemeldeten Sperrmüll. Später kam eine Person und wollte es mitnehmen.  Der Künstler verweigerte das und es kam zum Streit. Die Person war der Ansicht, dass das Bild ja sowieso vernichtet wird und somit herrenlos wäre. Dieses sah das Gericht anders. Der Künstler hat das Bild zur Vernichtung gegeben. Diesem Zweck sollte es zugeführt werden. Seine Eigentumsrechte waren damit nicht aufgegeben. Eine ungefragte Mitnahme von Sperrmüll stellt somit ebenfalls einen Diebstahl dar.  Ähnlich wie bei den Lebensmitteln.

Während alle wohlwollend und bewundernd auf die Aktivisten beim Containern blicken, werfen sämtliche Personen in der BRD im Schnitt (Jahr) 75kg an Lebensmitteln weg. Eine unfassbare Verschwendung. Besserung kaum in Sicht. Und genau hier liegt ein Knackpunkt. Während die Forderung laut wird, dass die Lebensmittelhändler ihre nicht verwerteten Waren freigeben, sind dazu die Privathaushalte nicht bereit. Wer möchte schon, dass in seinen Abfällen gewühlt wird doch wo ist der Unterschied? Ist man dazu bereit, dass Fremde das eigene Grundstück betreten um nach Essenswaren zu suchen?

Es gibt mehr Befürworter wie Gegner für das Containern

Eine Gesetzesänderung ist nicht so einfach. Man kann von den Betrieben kaum verlangen, dass sie ihre Rechte an den eigenen Grundstücken preisgeben und auch nicht, dass sie einem Diebstahl zustimmen. Eine solche Tat ist ein Offizialdelikt und muss verfolgt werden per Gesetz.

Ob es in Deutschland zu einer Gesetzesänderung kommen wird in Hinblick darauf, dass die Betriebe keine Lebensmittel wegwerfen oder vernichten dürfen ist fraglich denn dieses ist nach deutschem Recht ein großer Einschnitt in die Eigentumsverhältnisse. Dabei hilft auch keine polemisch – populistische Berichterstattung mit der Meinungen gebildet werden sollen. Die Bürger haben das Recht auf alle Fakten um sich selbständig eine Meinung bilden zu können und diese wird differenziert sein und das ist gut so denn davon lebt eine Demokratie und die Meinungsvielfalt. Als Presse ist es nicht unsere Aufgaben die Ansichten zu beeinflussen sondern den Menschen das Werkzeug mit allen Fakten in die Hand zu geben um sich selber orientieren zu können. Und die Moral am Ende dieser Geschichte? Vielleicht sind beide Seiten interessant. Die Lebensmittelretter mit hohen moralischen Ansprüchen und der Einzelhandel, der gerade einmal 4% der Lebensmittelverschwendung ausmacht……

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Lahnstein

Neuer Lahnstein-Honig: Baare- und Heinze-Honig in der Touristinformation erhältlich

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Foto: Eva Dreiser | Stadtverwaltung Lahnstein

LAHNSTEIN Seit letztem Frühjahr summt und brummt es wieder auf dem Wehrgang der Lahnsteiner Stadtmauer, denn hier haben Bienenvölker von Mathias Büttner und Tobias Decker ihr Zuhause.

Die beiden Imker bringen mit dem neuen Lahnstein-Honig ein Stück Natur und Regionalität auf den Tisch. Die 500-Gramm-Gläser, gestaltet mit den Etiketten „Baare“ und „Heinze“, sind ab sofort exklusiv in der Touristinformation Lahnstein am Salhofplatz erhältlich. Für nur 8,00 Euro pro Glas können sich Honigliebhaber nicht nur auf eine süße Gaumenfreude freuen, sondern auch ein regionales Produkt erwerben, das mit viel Leidenschaft und Hingabe entstanden ist.

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Lahnstein

Rettungshunde oder Kriegsspiel? Das Rätsel um die Airsoft-Events in Lahnsteins ehemaligen Thermalbad

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Foto: CQB Airsoft mit NACHTSICHT GERÄT | USAR Tactical Center Lahnstein

LAHNSTEIN Kennen Sie Counter-Strike? Das ist einer der beliebtesten Shooter auf dem Computer, doch es geht auch real. Auf dem ehemaligen Thermalbad-Gelände in Lahnstein finden regelmäßig Airsoft-Spiele statt. Mehr Informationen findet man auf der Facebook-Seite https://www.facebook.com/groups/702193845456888 und auf der Webseite https://bag-rhv.com/.

Airsoft ist das Spielen mit real nachgestellten Waffen, die kleine Kugeln verschießen. Vergleichbar ist das mit Paintball, jedoch ohne Farbrückstände und wohl auch ohne blaue Flecken. Während es für viele Teilnehmer ein großes Abenteuer an einem Lost Place ist, sehen es andere als Kriegsspiel. Das ist wohl eher eine Einstellungssache. Doch all das wäre wahrscheinlich gar kein Aufreger, wenn es nicht gerade im ehemaligen Thermalbad in Lahnstein wäre. Ein Ort, der langsam verfällt und für Lost-Place-Liebhaber ein spannender Anziehungspunkt ist. Somit ist es geradezu hochattraktiv für Airsoft-Spieler, an einem gigantischen Areal mit 18.500 Quadratmetern teilzunehmen. Der Veranstalter wirbt offensiv auf seiner Facebook-Seite wie folgt:

Das Angebot des Veranstalters

„Airsoft Trainings – Spielfeld. In unserem Tactical Center trefft Ihr auf ein CQB-Indoor-Spielfeld der anderen Art: rund 18.500 qm auf vier Maps/Etagen, die es in sich haben. Vom sehr verwinkelten Saunabereich über die beiden Treppen in den Wellnessbereich oder direkt in die großen, zum Teil dunklen Umkleidekabinen (Taschenlampen unbedingt empfohlen), über die Blaue Galerie in die Unterwelt der zwei Keller. Bei uns ist Tag- und Nachtspiel nur eine Tür entfernt.“

Fragen zur Genehmigung

Doch wer hat das eigentlich genehmigt? Laut einem erschienenen Artikel in der Printpresse wüsste die Stadt Lahnstein von nichts. Lediglich dem Deutschen Rettungshundeverein wäre die Örtlichkeit für Rettungsübungen zur Nutzung gestattet worden. Doch genau an dieser Stelle wird es interessant, denn wenn man sich auf der angegebenen Webseite bag-rhv.com umsieht, scheint es genau um den Rettungshundeverein zu gehen, dem Übungseinsätze auf dem Gelände erlaubt wurden. Dabei handelt es sich um die Bundesarbeitsgemeinschaft Rettungshunde- & Hundeführende Vereinigungen, die sich auf ihrer Seite als größten Dachverband im Rettungshundewesen ausgibt. Über 60 Rettungshundestaffeln sollen der Vereinigung angehören. In keiner Weise haben damit die uns bekannte Rettungshundestaffel Rhein-Lahn-Taunus oder andere aus dem Westerwald oder Rhein-Lahn-Kreis zu tun! Sie gehören der Vereinigung aus Polch nicht an.

Airsoft oder Rettungshundeübungen?

Auf telefonische Anfrage des BEN Kurier teilte der Veranstalter in Polch mit, dass im ehemaligen Thermalbad in Lahnstein taktische Einsätze von Polizisten und ehemaligen sowie aktiven Militärangehörigen wie der Bundeswehr geprobt werden. Hierbei soll es um die Personenrettung gehen, in Verbindung mit Rettungshunden. Hunde wären wegen der Airsoftpistolen jedoch nicht bei den taktischen Übungen dabei. Liest man jedoch das Regelwerk und den Haftungsausschluss zu den Airsoft-Veranstaltungen in Lahnstein, ist davon auszugehen, dass jeder Interessierte daran teilnehmen darf, wenn er mindestens das 14. Lebensjahr (Ausnahmefall) oder das 18. Lebensjahr (Regelfall) vollendet hat.

Das Regelwerk

Zugelassen für die Airsoft-Veranstaltungen sind ausschließlich Markierer und Airsoft-Granaten, die in Deutschland nach den Vorschriften des Waffengesetzes frei verkäuflich sind. Dass es sich tatsächlich um eine Übung für Polizisten oder Militärangehörige handelt, widerspricht der folgende Absatz im Regelwerk:

„Getroffen ist man, sobald eine BB aus einer AIRSOFT einen auf direktem Wege trifft. Zu den Trefferzonen zählen Körper, Kleidung und Ausrüstung. „Friendly Fire“ zählt. Hier gelten dieselben Trefferzonen. Querschläger oder Waffentreffer zählen hingegen nicht. Gummi- oder Latexmesser sind erlaubt. Berührungen hiervon gelten als regulärer Hit. Nach einem Treffer muss dieser laut mit einem „HIT“ angezeigt werden. Getroffene Spieler haben durch entsprechende Kennzeichnung (z. B. Dead Rag, erhobene Hand/Waffe) anzuzeigen, dass sie nicht mehr aktiv sind und als verletzte Person gelten (Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen werden eingeleitet) oder gänzlich nicht mehr am Trainingsgeschehen beteiligt sind. Je nach Trainingsszenario.“

Die Regeln hören sich eher nach einer verwandten Paintball-Veranstaltung an, zumal darin von Spielleitern und Spiel die Rede ist.

Kritik der Grünen

Ins Rollen kam das Geschehen durch das Bündnis 90/Die Grünen aus Lahnstein. Sie wollen keineswegs den Spielern ihre Freude verderben, doch es geht hier deutlich um die Frage der Genehmigung und Sicherheit. Dazu teilten sie in einer Anfrage an die Stadt mit:

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Lahnstein hat sich mit einer Anfrage an Oberbürgermeister Lennart Siefert gewandt, um die aktuelle Situation des leerstehenden Anwesens Thermalbad auf der Höhe und die zurzeit stattfindende Nutzung als Softair-Event-Location zu erörtern. In ihrem Schreiben äußern die Grünen Bedenken hinsichtlich der Nutzung des Gebäudes für Softair-Events und dessen Sicherheitszustand. „Wir sind überzeugt, dass eine Prüfung der Möglichkeiten zur Belebung der Region durch innovative Veranstaltungen sinnvoll ist. Gleichzeitig müssen jedoch auch die Sicherheitsaspekte und wirtschaftlichen Perspektiven klar berücksichtigt werden“, betont Jutta Niel, Fraktionssprecherin von Bündnis 90/Die Grünen.“

Fazit

Betrachtet man die ganze Geschichte, so wirft sie einige Fragen auf. Der Veranstalter Bundesarbeitsgemeinschaft Rettungshunde- & Hundeführende Vereinigungen in Polch (kurz: BAG-RHV) ist laut dem Impressum der Webseite bag-rhv.com als gemeinnützige Körperschaft von den Finanzbehörden anerkannt. Das ehemalige Thermalbad in Lahnstein ist als Übungsgelände angegeben, gleichzeitig wird jedoch mit Airsoft-Veranstaltungen auf dem Lost Place geworben, bei denen Einnahmen generiert werden, die durchaus gewerblich sein dürften und einer Gemeinnützigkeit widersprechen könnten.  Die Verbindung zur Rettungshundestaffel erscheint zweifelhaft. Die Stadt Lahnstein hat die Nutzung für Übungen einem Rettungshundeverein gestattet, aber sicherlich nicht an eine in Insiderkreisen beliebte Airsoft-Arena gedacht. Anm. Zwischenzeitlich wurde der Name der Facebookseite kurzfristig von Airsoft – Tactical Center in USAR Tactical Center geändert.

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Lahnstein

Hochwasser: Lahnstein erwartet Pegelstände von über sechs Metern

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Foto: Eva Dreiser | Stadtverwaltung Lahnstein

LAHNSTEIN Auf Lahnstein kommt ein Hochwasser zu, das nach aktuellen Prognosen zu einem Pegel von bis zu 6,30 Meter ansteigen kann. Fahrzeughalter werden aufgefordert, ihre Fahrzeuge nicht in Ufernähe zu parken. Bereits dort abgestellte Fahrzeuge sollten so schnell wie möglich umgeparkt werden.

Je nach weiterer Entwicklung des Pegelstands kann es zu Straßensperrungen im Stadtgebiet kommen.  Bewohnerinnen und Bewohner in überschwemmungsgefährdeten Bereichen sollten bereits jetzt Selbstvorsorgemaßnahmen wie das Sichern von Heizöl- und Gastanks treffen.

Aktuelle Informationen zu Pegelständen sowie Verhaltenstipps für die Zeit vor, während und nach eines Hochwassers sind auf der Website der Stadt Lahnstein verfügbar unter www.lahnstein.de/hochwasser.

 

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