Lahnstein
„Containern“ ist strafbar – Werden Lebensmittelretter zu Recht oder zu Unrecht bestraft?

LAHNSTEIN Wenn das moralische Recht an seine Grenzen stößt, wird dem Populismus Tür und Tor geöffnet. Kürzlich wurde vor dem Amtsgericht Lahnstein gegen zwei sogenannte Lebensmittelretter verhandelt. Diese sollen Lebensmittel beim regionalen Globus Warenhaus aus einem umzäunten Außenbereich entwendet haben. Diese waren zur Vernichtung bestimmt. An dieser Stelle könnte die Geschichte enden und zu gerne hätten dieses auch die Befürworter der Containernszene und so mancher Unterstützer gerne gesehen.
Der Gedanke an entsorgtes Essen durch Lebensmittelhändler lässt so manchen Aktivisten zur Hochform auflaufen. Laut Statista (2022) befürworten 64,8% der in Deutschland lebenden Bürger die Legalisierung des sogenannten Containerns. Und so wurde teilweise medial in beispielloser Einseitigkeit berichtet. Ein Internetportal schlug sogar vor, dass der Globus gekühlte Mülltonnen für Bedürftige zur Verfügung stellen sollte.
Über 6 Millionen Tonnen verschwenden Endverbraucher jährlich an Lebensmittel. Mit 52% aller vernichteten Lebensmittel machen sie den größten Posten aus. 75kg je Person und Jahr
Der Prozess in Lahnstein zeigte deutlich auf, wo die Gesetzgebung an ihre Grenzen stößt. Für die Angeklagten Julia und Nils ist die Verschwendung von weggeworfenen Lebensmitteln eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Für sie ist das Containern eine legale Methode um verwertbare Essensreste zu retten. Dieses sieht das Bundesverfassungsgericht anders. In einer höchstrichterlichen Grundsatzentscheidung wurde 2020 verkündet, dass das Containern, oder auch Dumpster Diving genannt, strafbar ist und bleibt. Entgegen der Annahme der sogenannten Lebensmittelretter, gibt der Lebensmittelbetrieb sein Eigentumsrecht nicht auf sondern will, dass die Artikel entsorgt werden. Erst durch die Vernichtung der Waren, wird der Handel aus etwaigen Haftungsrisiken (z.B. Streitigkeiten durch den Verzehr von abgelaufenen oder verdorbenen Waren) entlassen.
Besonders weil die Unternehmen mittlerweile vielfach die Abfallbehälter bewusst schützen durch Zäune oder Schlösser, zeigen diese an, dass sie zu keinem Zeitpunkt das Eigentumsrecht aufgegeben haben. Die Argumentation der Aktivisten, dass die Ware herrenlos sei, sah das Gericht nicht. Im Gegenteil. Durch den besonderen Schutz der weggeworfenen Lebensmittel, bleibt es eine fremde Ware für die Lebensmittelretter und wer eine fremde bewegliche Sache mit einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Gerade einmal für 4% sind die Lebensmitteleinzelhändler bei der Verschwendung zuständig und bilden damit die kleinste Gruppe
Es ist der Rechtsprechung nach ein Diebstahl und solange das Gesetz nicht geändert wird, bleibt es das auch. In anderen Ländern ist es verboten, genießbare Lebensmittel wegzuwerfen aber es ist auch in anderen Ländern erlaubt zum Beispiel Cannabis zu rauchen doch was fangen wir mit diesen Informationen an?
Die Fakten besagen, dass 11,9 Millionen Tonnen an Lebensmitteln jedes Jahr in Deutschland vernichtet werden doch die Zahlen sind seit Jahren rückläufig und unterliegen in der Gesellschaft einem großen Irrtum. Gerne werden diese polemisch in vereinzelten Medien zu Propagandazwecken verfälscht widergegeben. Würde wir diese Zahl jetzt so stehenlassen, wüssten sie nur die halbe Wahrheit. Von diesen knapp 12 Millionen Tonnen (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 2019) werden rund 52% (6,1 Mio. Tonnen) von privaten Haushalten entsorgt. 1,4 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle entstehen bei der Primärproduktion und 2,2 Millionen bei der Verarbeitung von Lebensmitteln. Bei der Außer-Haus-Verpflegung sind es sogar 1,7 Millionen Tonnen. Doch nun wird es interessant. Gerade einmal 4% (0,5 Mio. Tonnen) entfallen auf den Groß- und Einzelhandel denn dieser hat längst reagiert.
64,8% der Deutschen halten Containern für ein legales Mittel um Lebensmittel zu retten – Dafür müsste das Gesetz geändert werden
Der größte Teil der Waren mit knappen Mindesthaltbarkeitsdatum wird reduziert verkauft. Auch der Globus in Lahnstein reagierte auf die Situation und bietet ein ganzes Regal voll mit ermäßigter Ware wo die Haltbarkeit sich dem Ende neigt. In der Tonne landen letztlich nur noch Produkte die beschädigt sind oder Umverpackungen nicht ausreichend sind um die hygienische Sicherheit zu garantieren. Zusätzlich finden sich dort Obst- und Gemüseabfälle. Dieses sind zwar unter Umständen durchaus genießbar, entsprechen aber nicht mehr den Vorgaben des Unternehmens.
Nicht mehr den Vorgaben des Unternehmens? Genau. Doch warum wird es dann nicht an die Tafeln weitergegeben? Genau dieses machen die Lebensmitteleinzelhändler wie REWE oder auch der Globus. Was dann letztlich tatsächlich vernichtet wird ist in einem solchen Zustand, dass der Einzelhandel Haftungsrisiken ausschließen möchte.
Globus spendet an die Tafel
Die Forderung der Lebensmittelretter ist moralisch nachvollziehbar. Nichts sollte weggeschmissen werden solange es verwertbar ist. Doch weshalb stürzen sich die Lebensmittelretter dann nicht auf die tatsächlichen Lebensmittelverschwender? Dieses sind (wie oben beschrieben) mit 52% oder 6,1 Mio. Tonnen die Bürger des Landes.
Am Ende wird es ein leidiges Thema bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hat Recht gesprochen. Kein Unternehmen muss es gestatten, dass Personen unbefugt das Gelände betreten. Schon gar nicht wenn es besonders geschützt ist. So nobel die Beweggründe auch sein mögen dennoch bleibt es im besten Fall nur ein Hausfriedensbruch. Sollten für das Containern sogar Schlösser aufgebrochen werden könnte aus dem Offizialdelikt Diebstahl sogar ein besonders schwerer Diebstahl werden.
Die Lebensmittelretter sind davon überzeugt, dass die entwendeten Waren, mindestens für den Einzelhändler, keinen Wert mehr darstellen. Kann eine wertlose Ware ein qualifizierter Diebstahl sein? Ja. So sieht es das Bundesverfassungsgericht. Durch eine Umzäunung oder andere Schutzmaßnahmen zeigt ein Einzelhändler an, dass er das Eigentum auch an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen will. Ungerecht?
Haben Sie schon einmal Sperrmüll vor die Türe gestellt? Dazu gibt es ein spannendes Beispiel. Ein Künstler wollte ein von ihm gemaltes Bild entsorgen und legte es zum angemeldeten Sperrmüll. Später kam eine Person und wollte es mitnehmen. Der Künstler verweigerte das und es kam zum Streit. Die Person war der Ansicht, dass das Bild ja sowieso vernichtet wird und somit herrenlos wäre. Dieses sah das Gericht anders. Der Künstler hat das Bild zur Vernichtung gegeben. Diesem Zweck sollte es zugeführt werden. Seine Eigentumsrechte waren damit nicht aufgegeben. Eine ungefragte Mitnahme von Sperrmüll stellt somit ebenfalls einen Diebstahl dar. Ähnlich wie bei den Lebensmitteln.
Während alle wohlwollend und bewundernd auf die Aktivisten beim Containern blicken, werfen sämtliche Personen in der BRD im Schnitt (Jahr) 75kg an Lebensmitteln weg. Eine unfassbare Verschwendung. Besserung kaum in Sicht. Und genau hier liegt ein Knackpunkt. Während die Forderung laut wird, dass die Lebensmittelhändler ihre nicht verwerteten Waren freigeben, sind dazu die Privathaushalte nicht bereit. Wer möchte schon, dass in seinen Abfällen gewühlt wird doch wo ist der Unterschied? Ist man dazu bereit, dass Fremde das eigene Grundstück betreten um nach Essenswaren zu suchen?
Es gibt mehr Befürworter wie Gegner für das Containern
Eine Gesetzesänderung ist nicht so einfach. Man kann von den Betrieben kaum verlangen, dass sie ihre Rechte an den eigenen Grundstücken preisgeben und auch nicht, dass sie einem Diebstahl zustimmen. Eine solche Tat ist ein Offizialdelikt und muss verfolgt werden per Gesetz.
Ob es in Deutschland zu einer Gesetzesänderung kommen wird in Hinblick darauf, dass die Betriebe keine Lebensmittel wegwerfen oder vernichten dürfen ist fraglich denn dieses ist nach deutschem Recht ein großer Einschnitt in die Eigentumsverhältnisse. Dabei hilft auch keine polemisch – populistische Berichterstattung mit der Meinungen gebildet werden sollen. Die Bürger haben das Recht auf alle Fakten um sich selbständig eine Meinung bilden zu können und diese wird differenziert sein und das ist gut so denn davon lebt eine Demokratie und die Meinungsvielfalt. Als Presse ist es nicht unsere Aufgaben die Ansichten zu beeinflussen sondern den Menschen das Werkzeug mit allen Fakten in die Hand zu geben um sich selber orientieren zu können. Und die Moral am Ende dieser Geschichte? Vielleicht sind beide Seiten interessant. Die Lebensmittelretter mit hohen moralischen Ansprüchen und der Einzelhandel, der gerade einmal 4% der Lebensmittelverschwendung ausmacht……
Lahnstein
Glückwunsch: Friedrich Bröhm feierte seinen 100. Geburtstag in Lahnstein

LAHNSTEIN Am 04. Mai 2025 durfte Friedrich Bröhm ein ganz besonderes Jubiläum feiern: seinen 100. Geburtstag. Zu diesem Anlass gratulierte Lahnsteins Bürgermeister Johannes Lauer persönlich und überbrachte zudem die Glück- und Segenswünsche von Oberbürgermeister Lennart Siefert, Landrat Jörg Denninghoff und Ministerpräsident Alexander Schweitzer. Für die Stadt Lahnstein überreichte er einen Präsentkorb mit fair gehandelten Produkten aus dem Eine-Welt-Laden und für den Rhein-Lahn-Kreis ein Geldpräsent, ehe er bei einer Tasse Kaffee einen bewegenden Nachmittag mit dem Jubilar verbrachte.
Friedrich Bröhms Lebensweg ist geprägt von eindrucksvollen Stationen und spiegelt die wechselvolle Geschichte des vergangenen Jahrhunderts wider. 1925 im russischen Workuta geboren, wurde er in jungen Jahren zur Roten Armee eingezogen. Im Zweiten Weltkrieg kämpfte er gegen die deutschen Truppen und kam nach seiner Gefangennahme in deutsche Kriegsgefangenschaft.
Mit Kriegsende kehrte er nach Russland zurück – doch statt einer Heimkehr erwartete ihn dort eine Verurteilung als „Landesverräter“. Fast zwanzig Jahre verbrachte er in einem sowjetischen Gefangenenlager. Nach seiner Entlassung arbeitete er als Maurer auf Baustellen und sicherte sich so seinen Lebensunterhalt.
Im Jahr 1996 konnte Friedrich Bröhm im Rahmen des Spätaussiedlerprogramms nach Deutschland übersiedeln. Nach einem ersten Aufenthalt in Lahnstein zog er schließlich Anfang der 2000er Jahre endgültig ans Rhein-Lahn-Eck, wo er sich bis heute rundum wohlfühlt und regelmäßig von seiner Tochter und seinem Schwiegersohn besucht wird.
Sein 100. Geburtstag war nicht nur ein Anlass zur Freude, sondern auch eine Gelegenheit, auf ein bewegtes und beeindruckendes Leben zurückzublicken. Die Stadt Lahnstein gratuliert herzlich und wünscht weiterhin Gesundheit und Zuversicht.
Lahnstein
65 Jahre verheiratet: Ehepaar Kuschewski aus Lahnstein feiert Eiserne Hochzeit

LAHNSTEIN Manfred und Christel Kuschewski feierten gleich zwei ganz besondere Ereignisse: Am 4. Mai konnten sie auf 65 gemeinsame Ehejahre zurückblicken – ein beeindruckendes Jubiläum, das für lebenslange Verbundenheit und gelebte Partnerschaft steht. Bereits einen Tag zuvor hatte Manfred Kuschewski einen weiteren Grund zur Freude, denn er wurde 90 Jahre alt.
Seit vielen Jahren leben die beiden in ihrem liebevoll renovierten Haus in Lahnstein, wo sie gemeinsam zwei Söhne großgezogen haben. Trotz des hohen Alters zeigen sie weiterhin reges Interesse am kommunalpolitischen Geschehen ihrer Heimatstadt. Manfred Kuschewski war selbst einige Jahre aktives Mitglied im Stadtrat von Lahnstein.
Die Stadt Lahnstein gratuliert herzlich zu diesem besonderen Doppeljubiläum. Bürgermeister Johannes Lauer überbrachte die herzlichen Glück- und Segenswünsche von Oberbürgermeister Lennart Siefert, Landrat Jörg Denninghoff sowie Ministerpräsident Alexander Schweitzer. Im Namen der Stadt überreichte er dem Jubelpaar zudem einen liebevoll gestalteten Präsentkorb mit fair gehandelten Produkten aus dem Eine-Welt-Laden in Lahnstein.
Koblenz
Alexandra Dinzen zur Direktkandidatin der Grünen im Wahlkreis Koblenz/ Lahnstein gewählt

LAHNSTEIN Die Grünen im Wahlkreis 8 (Lahnstein/Koblenz und VG Loreley) freuen sich, bekannt zu geben, dass Alexandra Dinzen einstimmig zur Direktkandidatin gewählt wurde. Die Wahl fand während einer gut besuchten Versammlung in Lahnstein unter der souveränen Leitung von Rebecca Stallbaumer (Kreissprecherin Mayen Koblenz) statt. Unterstützt wird Alexandra Dinzen von Gordon Gniewosz, der als B-Kandidat aus Koblenz Pfaffendorf auch einstimmig nominiert wurde. Alexandra Dinzen, Agrar-Ingenieurin und Geschäftsführerin des Ortsvereins in Lahnstein, bringt umfassende Expertise in den Bereichen Klimaschutz, Ökologie und Gewässerschutz mit.
Ihr Engagement für die Renaturierung des Weihers im Ernst Wagner Park und ihre Mitarbeit am entsprechenden Förderantrag für die Bundesförderstelle haben sie in Lahnstein bereits bekannt gemacht. Sie setzt sich zudem aktiv im Bau-und im Forstausschuss der Stadt Lahnstein und im Kreisvorstand des Rhein-Lahn-Kreises als Beisitzerin für die Grünen ein. Gordon Gniewosz, Jurist und ehemaliger Mitarbeiter der Europaabgeordneten Jutta Paulus, wird die Schwerpunkte Europa, Sicherheit und Verkehr im Wahlkampf vertreten.
Gemeinsam sprechen sich die beiden Kandidierenden für zentrale Themen wie Landwirtschaft, Weinbau, BUGA 2029, Demokratie, den ländlichen Raum sowie Trinkwasser- und Gewässerschutz aus. „Wir freuen uns auf einen engagierten Wahlkampf und sind gespannt auf die bevorstehende Landesdelegiertenversammlung am 10. und 11. Mai in Idar-Oberstein, wo die Landesliste aufgestellt wird“, so die Sprecherin der Grünen für das Rechtsrheinische Koblenz Susanne Schäfer und Kreisvorstandssprecherin der Grünen Rhein-Lahn Jutta Niel. Mit dieser starken Kandidatur gehen die Grünen optimistisch in die kommenden Wahlen und setzen sich für eine nachhaltige und gerechte Zukunft ein (Text: Jutta Niel).
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