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Lahnstein

“Containern” ist strafbar – Werden Lebensmittelretter zu Recht oder zu Unrecht bestraft?

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Containern ist strafbar - Werden Lebensmittelretter zu Recht oder zu Unrecht bestraft? (Symbolbild)

LAHNSTEIN Wenn das moralische Recht an seine Grenzen stößt, wird dem Populismus Tür und Tor geöffnet. Kürzlich wurde vor dem Amtsgericht Lahnstein gegen zwei sogenannte Lebensmittelretter verhandelt. Diese sollen Lebensmittel beim regionalen Globus Warenhaus aus einem umzäunten Außenbereich entwendet haben. Diese waren zur Vernichtung bestimmt. An dieser Stelle könnte die Geschichte enden und zu gerne hätten dieses auch die Befürworter der Containernszene und so mancher Unterstützer gerne gesehen.

Der Gedanke an entsorgtes Essen durch Lebensmittelhändler lässt so manchen Aktivisten zur Hochform auflaufen. Laut Statista (2022) befürworten 64,8% der in Deutschland lebenden Bürger die Legalisierung des sogenannten Containerns. Und so wurde teilweise medial in beispielloser Einseitigkeit berichtet. Ein Internetportal schlug sogar vor, dass der Globus gekühlte Mülltonnen für Bedürftige zur Verfügung stellen sollte.

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Über 6 Millionen Tonnen verschwenden Endverbraucher jährlich an Lebensmittel. Mit 52% aller vernichteten Lebensmittel machen sie den größten Posten aus. 75kg je Person und Jahr

Der Prozess in Lahnstein zeigte deutlich auf, wo die Gesetzgebung an ihre Grenzen stößt. Für die Angeklagten Julia und Nils ist die Verschwendung von weggeworfenen Lebensmitteln eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Für sie ist das Containern eine legale Methode um verwertbare Essensreste zu retten. Dieses sieht das Bundesverfassungsgericht anders. In einer höchstrichterlichen Grundsatzentscheidung wurde 2020 verkündet, dass das Containern, oder auch Dumpster Diving genannt,  strafbar ist und bleibt. Entgegen der Annahme der sogenannten Lebensmittelretter, gibt der Lebensmittelbetrieb sein Eigentumsrecht nicht auf sondern will, dass die Artikel entsorgt werden. Erst durch die Vernichtung der Waren, wird der Handel aus etwaigen Haftungsrisiken (z.B. Streitigkeiten durch den Verzehr von abgelaufenen oder verdorbenen Waren) entlassen.

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Besonders weil die Unternehmen mittlerweile vielfach die Abfallbehälter bewusst schützen durch Zäune oder Schlösser, zeigen diese an, dass sie zu keinem Zeitpunkt das Eigentumsrecht aufgegeben haben. Die Argumentation der Aktivisten, dass die Ware herrenlos sei, sah das Gericht nicht. Im Gegenteil. Durch den besonderen Schutz der weggeworfenen Lebensmittel, bleibt es eine fremde Ware für die Lebensmittelretter und wer eine fremde bewegliche Sache mit einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Gerade einmal für 4% sind die Lebensmitteleinzelhändler bei der Verschwendung zuständig und bilden damit die kleinste Gruppe

Es ist der Rechtsprechung nach ein Diebstahl und solange das Gesetz nicht geändert wird, bleibt es das auch. In anderen Ländern ist es verboten, genießbare Lebensmittel wegzuwerfen aber es ist auch in anderen Ländern erlaubt zum Beispiel Cannabis zu rauchen doch was fangen wir mit diesen Informationen an?

Die Fakten besagen, dass 11,9 Millionen Tonnen an Lebensmitteln jedes Jahr in Deutschland vernichtet werden doch die Zahlen sind seit Jahren rückläufig und unterliegen in der Gesellschaft einem großen Irrtum. Gerne werden diese polemisch in vereinzelten Medien zu Propagandazwecken verfälscht widergegeben. Würde wir diese Zahl jetzt so stehenlassen, wüssten sie nur die halbe Wahrheit. Von diesen knapp 12 Millionen Tonnen (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 2019) werden rund 52% (6,1 Mio. Tonnen) von privaten Haushalten entsorgt. 1,4 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle entstehen bei der Primärproduktion und 2,2 Millionen bei der Verarbeitung von Lebensmitteln. Bei der Außer-Haus-Verpflegung sind es sogar 1,7 Millionen Tonnen. Doch nun wird es interessant. Gerade einmal 4% (0,5 Mio. Tonnen) entfallen auf den Groß- und Einzelhandel denn dieser hat längst reagiert.

64,8% der Deutschen halten Containern für ein legales Mittel um Lebensmittel zu retten – Dafür müsste das Gesetz geändert werden

Der größte Teil der Waren mit knappen Mindesthaltbarkeitsdatum wird reduziert verkauft. Auch der Globus in Lahnstein reagierte auf die Situation und bietet ein ganzes Regal voll mit ermäßigter Ware wo die Haltbarkeit sich dem Ende neigt. In der Tonne landen letztlich nur noch Produkte die beschädigt sind oder Umverpackungen nicht ausreichend sind um die hygienische Sicherheit zu garantieren. Zusätzlich finden sich dort Obst- und Gemüseabfälle. Dieses sind zwar unter Umständen durchaus genießbar, entsprechen aber nicht mehr den Vorgaben des Unternehmens.

Nicht mehr den Vorgaben des Unternehmens? Genau. Doch warum wird es dann nicht an die Tafeln weitergegeben? Genau dieses machen die Lebensmitteleinzelhändler wie REWE oder auch der Globus. Was dann letztlich tatsächlich vernichtet wird ist in einem solchen Zustand, dass der Einzelhandel Haftungsrisiken ausschließen möchte.

Globus spendet an die Tafel

Die Forderung der Lebensmittelretter ist moralisch nachvollziehbar. Nichts sollte weggeschmissen werden solange es verwertbar ist. Doch weshalb stürzen sich die Lebensmittelretter dann nicht auf die tatsächlichen Lebensmittelverschwender? Dieses sind (wie oben beschrieben) mit 52% oder 6,1 Mio. Tonnen die Bürger des Landes.

Am Ende wird es ein leidiges Thema bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hat Recht gesprochen. Kein Unternehmen muss es gestatten, dass Personen unbefugt das Gelände betreten. Schon gar nicht wenn es besonders geschützt ist. So nobel die Beweggründe auch sein mögen dennoch bleibt es im besten Fall nur ein Hausfriedensbruch. Sollten für das Containern sogar Schlösser aufgebrochen werden könnte aus dem Offizialdelikt Diebstahl sogar ein besonders schwerer Diebstahl werden.

Die Lebensmittelretter sind davon überzeugt, dass die entwendeten Waren, mindestens für den Einzelhändler, keinen Wert mehr darstellen. Kann eine wertlose Ware ein qualifizierter Diebstahl sein? Ja. So sieht es das Bundesverfassungsgericht. Durch eine Umzäunung oder andere Schutzmaßnahmen zeigt ein Einzelhändler an, dass er das Eigentum auch an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen will. Ungerecht?

Haben Sie schon einmal Sperrmüll vor die Türe gestellt? Dazu gibt es ein spannendes Beispiel. Ein Künstler wollte ein von ihm gemaltes Bild entsorgen und legte es zum angemeldeten Sperrmüll. Später kam eine Person und wollte es mitnehmen.  Der Künstler verweigerte das und es kam zum Streit. Die Person war der Ansicht, dass das Bild ja sowieso vernichtet wird und somit herrenlos wäre. Dieses sah das Gericht anders. Der Künstler hat das Bild zur Vernichtung gegeben. Diesem Zweck sollte es zugeführt werden. Seine Eigentumsrechte waren damit nicht aufgegeben. Eine ungefragte Mitnahme von Sperrmüll stellt somit ebenfalls einen Diebstahl dar.  Ähnlich wie bei den Lebensmitteln.

Während alle wohlwollend und bewundernd auf die Aktivisten beim Containern blicken, werfen sämtliche Personen in der BRD im Schnitt (Jahr) 75kg an Lebensmitteln weg. Eine unfassbare Verschwendung. Besserung kaum in Sicht. Und genau hier liegt ein Knackpunkt. Während die Forderung laut wird, dass die Lebensmittelhändler ihre nicht verwerteten Waren freigeben, sind dazu die Privathaushalte nicht bereit. Wer möchte schon, dass in seinen Abfällen gewühlt wird doch wo ist der Unterschied? Ist man dazu bereit, dass Fremde das eigene Grundstück betreten um nach Essenswaren zu suchen?

Es gibt mehr Befürworter wie Gegner für das Containern

Eine Gesetzesänderung ist nicht so einfach. Man kann von den Betrieben kaum verlangen, dass sie ihre Rechte an den eigenen Grundstücken preisgeben und auch nicht, dass sie einem Diebstahl zustimmen. Eine solche Tat ist ein Offizialdelikt und muss verfolgt werden per Gesetz.

Ob es in Deutschland zu einer Gesetzesänderung kommen wird in Hinblick darauf, dass die Betriebe keine Lebensmittel wegwerfen oder vernichten dürfen ist fraglich denn dieses ist nach deutschem Recht ein großer Einschnitt in die Eigentumsverhältnisse. Dabei hilft auch keine polemisch – populistische Berichterstattung mit der Meinungen gebildet werden sollen. Die Bürger haben das Recht auf alle Fakten um sich selbständig eine Meinung bilden zu können und diese wird differenziert sein und das ist gut so denn davon lebt eine Demokratie und die Meinungsvielfalt. Als Presse ist es nicht unsere Aufgaben die Ansichten zu beeinflussen sondern den Menschen das Werkzeug mit allen Fakten in die Hand zu geben um sich selber orientieren zu können. Und die Moral am Ende dieser Geschichte? Vielleicht sind beide Seiten interessant. Die Lebensmittelretter mit hohen moralischen Ansprüchen und der Einzelhandel, der gerade einmal 4% der Lebensmittelverschwendung ausmacht……

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Lahnstein

SPD Lahnstein zeigt Flagge für Toleranz und Menschenwürde bei Demo in Nassau

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Foto: Markus Graf

NASSAU Für die Lahnsteiner SPD ist es wichtig, gerade in diesen nicht einfachen Zeiten zu zeigen, dass unsere im Grundgesetz festgeschriebenen gesellschaftlichen Werte als unverhandelbar angesehen werden. Daher haben mehrere Mitglieder des Ortsvereins gemeinsam mit über 500 anderen Menschen an einer Demonstration in Nassau teilgenommen. Anlass war ein in der Stadthalle Nassau stattfindender Bürgerdialog einer Partei, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft wird.

SPD Lahnstein bei Kundgebung für Toleranz, Freiheit, Menschenwürde und Demokratie in Nassau

Mit ihrer Teilnahme, so die SPD Vorsitzenden Judith Ulrich und Jochen Sachsenhauser, wollen wir ein gemeinsames Zeichen setzen, dass die große Mehrheit der Menschen in der Region für Freiheit, Vielfalt, Asylrecht und Demokratie einstehen.

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Lahnstein

Lahnstein: Eindrucksvolle Erinnerungen an jüdisches Schicksal der Hilde Emmel

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Foto: Sammlung Stadtarchiv Lahnstein

LAHNSTEIN Dem Stadtarchiv Lahnstein wurden zwei ganz besondere Erinnerungsstücke gestiftet, die an unsagbar großes Leid im Dritten Reich erinnern: Horst Emmel übergab ein schwarzes Büchlein sowie einen Ärmel der Sträflingskleidung seiner Stiefgroßmutter, an dem noch der zweifarbige Judenstern (rot / gelb) für rassisch-politische Häftlinge angenäht ist, an Stadtarchivar Bernd Geil. Hilde Emmel trug diese Kleidung von August 1943 bis Ende April 1945 im Frauen-KZ Ravensbrück, wo sie Zwangsarbeit leisten musste.

Nach dem Holocaust kehrte sie als einzige Jüdin nach Lahnstein zurück. Hier in der Johannesstraße, wo heute drei Stolpersteine an ihre beiden ermordeten Brüder Hans und Paul Levi sowie an ihren Schwager Max Wunsch erinnern, wurde sie 1906 als zweite Tochter des jüdischen Kaufmanns Siegfried Levi und seiner Frau Laura geboren. 1930 heiratete sie den Witwer Heinrich Emmel, einen Protestanten, und lebte mit ihm und seinem Sohn Heinrich Junior in der Schillerstraße.

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Stadtarchiv Lahnstein erhielt Sträflingskleidung und Flucht-Notizbuch der Hilde Emmel

Während ihre Schwester Jenny gemeinsam mit ihrem Ehemann bereits kurz nach der Machtergreifung der NSDAP nach Deventer in Holland emigriert war – hierhin floh 1935 auch ihr Bruder Hans – wurden Hilde und ihr Bruder Paul im Sommer 1941 mit den verbliebenen Juden der Region von den Nationalsozialisten gezwungen, nach Friedrichssegen in die leerstehenden Häuser des Tagschachts umzuziehen. Sie lebten dort unter miserablen Lebensbedingungen und mussten in einem 3 km entfernten Ton- und Dachziegelwerk Zwangsarbeit leisten. Da ihr Mann Christ war, bekam Hilde Emmel eines Tages die Erlaubnis, nach Hause zu gehen, während alle anderen im Sommer 1942 in die Konzentrationslager deportiert und ermordet wurden. Ehemann und Sohn standen bereits seit Kriegsausbruch als Soldaten an der Front. Hilde Emmel wurde zur Arbeit in den Didier-Werken zwangsverpflichtet. Auf eine Vorladung zur Gestapo hin, versuchte sie sich zu töten. Als das misslang, wurde sie von dem Polizisten, der sie abholen sollte, ins Krankenhaus und am nächsten Tag im Zug nach Frankfurt gebracht. Drei Monate wurde sie im Polizeigefängnis inhaftiert. Ende August 1943 wurde sie von der SS über Halle und Berlin ins Frauen-KZ Ravensbrück (Stadt Fürstenberg / Havel) verschleppt. Sie erhielt eine Häftlingsnummer sowie zuvor genannten Stern und leistete Zwangsarbeit für Siemens & Halske.

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Als sich die Rote Armee Ende April 1945 dem Konzentrationslager Ravensbrück näherte, wurde sie zusammen mit mehr als 20.000 Häftlingen auf den sogenannten „Todesmarsch“ nach Norden und Westen getrieben. Und genau hier begann Hilde Emmel Tagebuch zu führen. In einem schwarzen Notizbüchlein, in das sie in ihrer Lagerzeit zahlreiche Koch- und Backrezepte in feinstem Sütterlin eingetragen hatte, notierte sie – versteckt zwischen den Rezepten, um nicht aufzufallen, wenn die SS sie einmal bei einem Eintrag erwischen würde – in chronologischer Abfolge den tagelangen Marsch. Es gab nichts zu essen. Mit schmerzenden Füßen wurden sie durch Wälder, Dörfer und Städte, in denen sich die deutsche und die russische Armee ein letztes Mal kämpfend gegenüberstanden, von der SS gnadenlos angetrieben.

Im „Belower Wald“ gelang ihr am 1. Mai mit acht anderen Mithäftlingen die Flucht. Sie waren endlich frei, aber vollkommen entkräftet und dem Hungertod nahe. Zunächst fanden sie bei einem Bauern Unterschlupf und Nahrung. Als dieser vor den Russen geflüchtet war, nahmen sich die ehemaligen Häftlinge der zurückgelassenen Vorräte an. Von Mitte Mai bis August 1945 verlief nun der lange Marsch bzw. die Fahrt über Magdeburg, Erfurt nach Eisenach in Richtung Heimat. Streckenweise wurden sie von russischen Autos mitgenommen oder fuhren auf Güterwagen mit, aber die meiste Zeit ging die kleine Gruppe zu Fuß in ständiger Angst vor nächtlichen Überfällen und Vergewaltigungen. In Eisenach erfuhren sie, dass ein Zug für „KZ-Leute“ bereitgestellt wurde. Der Kommandant genehmigt ihnen die Mitfahrt „nach Hause“. Es dauerte noch gut zwei Wochen bis der Transport durchführbar war. Hier enden die Eintragungen im Tagebuch am 14. August 1945.

Hilde Emmel hatte den Holocaust überlebt und kehrte nach Lahnstein zurück. Ihr Ehemann und der Sohn kamen 1947 und 1948 aus der Kriegsgefangenschaft zurück. 1965 starb Heinrich Emmel. Hilde Emmel blieb bis ins hohe Alter ein treues Mitglied der jüdischen Kultusgemeinde Koblenz – in Lahnstein hatten die Nazis die jüdische Kultusgemeinde ausgelöscht. In ihren letzten Lebensjahren stand sie vielen Jugendlichen als leidgeprüfte Zeitzeugin Rede und Antwort. Dabei hatte sie immer das als Notizbuch für Koch- und Backrezepte getarnte Tagebuch.

Seit 1992 waren ihre eindrucksvollen Berichte aus grausamer Zeit Auslöser für eine Lahnsteiner Schülergruppe für die Errichtung eines Mahnmals in Friedrichssegen zu kämpfen. Vier Jahre dauerte der Einsatz der Gruppe, bis es zur Verwirklichung des Mahnmals kam. Auf drei Säulen aus Sandstein sind die Namen der 51 bekannten Opfer aus dem gesamten Mittelrheingebiet eingraviert, die in Friedrichssegen Zwangsarbeit leisten mussten, bevor sie von hier zu den Todeskammern gebracht wurden. Zehn Monate bevor das Mahnmal im November 1996 eigeweiht wurde, starb Hilde Emmel hochbetagt in einem Lahnsteiner Altenheim.

Stadtarchivar Bernd Geil dankte Herrn Emmel ganz herzlich für die beiden Zeitzeugnisse, die zukünftig bei Führungen gezeigt und ausgestellt werden sollen, um an den Holocaust zu erinnern und zu mahnen, dass es nie wieder dazu kommt.

Horst Emmel bei der Übergabe der Erinnerungsstücke im Stadtarchiv Lahnstein (Foto: Julia Schmidt)
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Lahnstein

32 Kandidaten auf der Stadtratliste der Unabhängigen Liste Lahnstein (ULL)

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Foto: Stephan Rößler

LAHNSTEIN Die Unabhängige Liste Lahnstein (ULL) tritt mit 32 Kandidaten und sechs Ersatzkandidaten in den Wahlkampf zur Stadtratswahl am 9. Juni ein mit dem Ziel, an den Erfolg der vergangenen Kommunalwahl anzuknüpfen. Dass der Wunsch nach einer unabhängigen Stimme in Lahnstein stark ist, zeigt sich aus vielen Gesprächen mit Bürgern und der stetig steigenden Mitgliederzahl.

Die Leute wollen sachliche, echte Politik ohne Parteigerangel und Ausgrenzung“, zeigt sich Spitzenkandidat Chris Sporenberg überzeugt. Auf Platz zwei der Liste befindet sich Stefanie Muno-Meier, die mit Sporenberg die ULL-Doppelspitze im Stadtrat bildet. Auf Platz drei wählten die Mitglieder Julian Kapp. Die 38 gewählten Kandidaten repräsentieren eine Mischung aus bewährter Erfahrung und neuen Impulsen.

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Im Wahlkampf wird man nun Vorschläge und Ideen zu wichtigen Themen der Zukunft vorstellen. So setzt sich die ULL  dafür ein, alle Lahnsteiner Ehrenamtlichen und Vereinsmitglieder bestmöglich zu unterstützen, sowohl in den Rahmenbedingungen als auch finanziell – ohne Einschränkungen bei städtischen Zuschüssen. 

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Auch Umweltschutz ist ein zentraler Bestandteil des Programms: „Umweltschutz ist eine der drängendsten Herausforderungen unserer Zeit und wir alle müssen unseren Beitrag zu einer nachhaltigen und grünen Zukunft leisten“, sagt Stefanie Muno-Meier. 

Was die Mobilität betrifft, will die ULL Lahnstein zukunftsorientiert, nachhaltig und effizient gestalten. 

Unsere Politik setzt auf Sachlichkeit, Authentizität und Kommunikation, fernab von Parteigrenzen und Ausgrenzung. Wir streben eine nachhaltige Entwicklung Lahnsteins im Sinne des Gemeinwohls an“, fasst Sporenberg zusammen.

Die Kandidatinnen und Kandidaten der Unabhängigen Liste Lahnstein (ULL):

1. Chris Sporenberg | 2. Stefanie Muno-Meier | 3. Julian Kapp | 4. Ute Hierse | 5. Sebastian Seifert | 6. Magdalena Broll-Schaab | 7. Thomas Birkelbach | 8. Michael Buch | 9. Olaf Schaub | 10. Ralf Weinem | 11. Nadine Rösler | 12. Ingo Wenke | 13. Andre Bliemann |  14. Olaf Bückner | 15. Jörg Eisbach | 16. Sabine Schmidt-Gorgus | 17. Florian Hasdenteufel | 18. Lukas Sauerbrei |  19. Carl Dennert | 20. Dirk Kauth | 21. Anja Freitag | 22. Ralf Henrich | 23. Andrea Dennert | 24. Jens Müller | 25. Damiano Tarricone | 26. Mandy Jänsch | 27. Pascal Ahlbach |  28. Markus Halbig | 29. Herbert von Grönheim | 30. Sandra Wolf | 31. Harald Dummermuth | 32. Frank Weber | 33. Ralph Steffens | 34. Uwe Birkelbach | 35. Hans-Georg Meier | 36. Uwe Hinterwäller | 37. Ulrike Jahn | 38. Christoph Schmidt

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