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Lahnstein

„Containern“ ist strafbar – Werden Lebensmittelretter zu Recht oder zu Unrecht bestraft?

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Containern ist strafbar - Werden Lebensmittelretter zu Recht oder zu Unrecht bestraft? (Symbolbild)
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LAHNSTEIN Wenn das moralische Recht an seine Grenzen stößt, wird dem Populismus Tür und Tor geöffnet. Kürzlich wurde vor dem Amtsgericht Lahnstein gegen zwei sogenannte Lebensmittelretter verhandelt. Diese sollen Lebensmittel beim regionalen Globus Warenhaus aus einem umzäunten Außenbereich entwendet haben. Diese waren zur Vernichtung bestimmt. An dieser Stelle könnte die Geschichte enden und zu gerne hätten dieses auch die Befürworter der Containernszene und so mancher Unterstützer gerne gesehen.

Der Gedanke an entsorgtes Essen durch Lebensmittelhändler lässt so manchen Aktivisten zur Hochform auflaufen. Laut Statista (2022) befürworten 64,8% der in Deutschland lebenden Bürger die Legalisierung des sogenannten Containerns. Und so wurde teilweise medial in beispielloser Einseitigkeit berichtet. Ein Internetportal schlug sogar vor, dass der Globus gekühlte Mülltonnen für Bedürftige zur Verfügung stellen sollte.

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Über 6 Millionen Tonnen verschwenden Endverbraucher jährlich an Lebensmittel. Mit 52% aller vernichteten Lebensmittel machen sie den größten Posten aus. 75kg je Person und Jahr

Der Prozess in Lahnstein zeigte deutlich auf, wo die Gesetzgebung an ihre Grenzen stößt. Für die Angeklagten Julia und Nils ist die Verschwendung von weggeworfenen Lebensmitteln eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Für sie ist das Containern eine legale Methode um verwertbare Essensreste zu retten. Dieses sieht das Bundesverfassungsgericht anders. In einer höchstrichterlichen Grundsatzentscheidung wurde 2020 verkündet, dass das Containern, oder auch Dumpster Diving genannt,  strafbar ist und bleibt. Entgegen der Annahme der sogenannten Lebensmittelretter, gibt der Lebensmittelbetrieb sein Eigentumsrecht nicht auf sondern will, dass die Artikel entsorgt werden. Erst durch die Vernichtung der Waren, wird der Handel aus etwaigen Haftungsrisiken (z.B. Streitigkeiten durch den Verzehr von abgelaufenen oder verdorbenen Waren) entlassen.

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Besonders weil die Unternehmen mittlerweile vielfach die Abfallbehälter bewusst schützen durch Zäune oder Schlösser, zeigen diese an, dass sie zu keinem Zeitpunkt das Eigentumsrecht aufgegeben haben. Die Argumentation der Aktivisten, dass die Ware herrenlos sei, sah das Gericht nicht. Im Gegenteil. Durch den besonderen Schutz der weggeworfenen Lebensmittel, bleibt es eine fremde Ware für die Lebensmittelretter und wer eine fremde bewegliche Sache mit einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Gerade einmal für 4% sind die Lebensmitteleinzelhändler bei der Verschwendung zuständig und bilden damit die kleinste Gruppe

Es ist der Rechtsprechung nach ein Diebstahl und solange das Gesetz nicht geändert wird, bleibt es das auch. In anderen Ländern ist es verboten, genießbare Lebensmittel wegzuwerfen aber es ist auch in anderen Ländern erlaubt zum Beispiel Cannabis zu rauchen doch was fangen wir mit diesen Informationen an?

Die Fakten besagen, dass 11,9 Millionen Tonnen an Lebensmitteln jedes Jahr in Deutschland vernichtet werden doch die Zahlen sind seit Jahren rückläufig und unterliegen in der Gesellschaft einem großen Irrtum. Gerne werden diese polemisch in vereinzelten Medien zu Propagandazwecken verfälscht widergegeben. Würde wir diese Zahl jetzt so stehenlassen, wüssten sie nur die halbe Wahrheit. Von diesen knapp 12 Millionen Tonnen (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 2019) werden rund 52% (6,1 Mio. Tonnen) von privaten Haushalten entsorgt. 1,4 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle entstehen bei der Primärproduktion und 2,2 Millionen bei der Verarbeitung von Lebensmitteln. Bei der Außer-Haus-Verpflegung sind es sogar 1,7 Millionen Tonnen. Doch nun wird es interessant. Gerade einmal 4% (0,5 Mio. Tonnen) entfallen auf den Groß- und Einzelhandel denn dieser hat längst reagiert.

64,8% der Deutschen halten Containern für ein legales Mittel um Lebensmittel zu retten – Dafür müsste das Gesetz geändert werden

Der größte Teil der Waren mit knappen Mindesthaltbarkeitsdatum wird reduziert verkauft. Auch der Globus in Lahnstein reagierte auf die Situation und bietet ein ganzes Regal voll mit ermäßigter Ware wo die Haltbarkeit sich dem Ende neigt. In der Tonne landen letztlich nur noch Produkte die beschädigt sind oder Umverpackungen nicht ausreichend sind um die hygienische Sicherheit zu garantieren. Zusätzlich finden sich dort Obst- und Gemüseabfälle. Dieses sind zwar unter Umständen durchaus genießbar, entsprechen aber nicht mehr den Vorgaben des Unternehmens.

Nicht mehr den Vorgaben des Unternehmens? Genau. Doch warum wird es dann nicht an die Tafeln weitergegeben? Genau dieses machen die Lebensmitteleinzelhändler wie REWE oder auch der Globus. Was dann letztlich tatsächlich vernichtet wird ist in einem solchen Zustand, dass der Einzelhandel Haftungsrisiken ausschließen möchte.

Globus spendet an die Tafel

Die Forderung der Lebensmittelretter ist moralisch nachvollziehbar. Nichts sollte weggeschmissen werden solange es verwertbar ist. Doch weshalb stürzen sich die Lebensmittelretter dann nicht auf die tatsächlichen Lebensmittelverschwender? Dieses sind (wie oben beschrieben) mit 52% oder 6,1 Mio. Tonnen die Bürger des Landes.

Am Ende wird es ein leidiges Thema bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hat Recht gesprochen. Kein Unternehmen muss es gestatten, dass Personen unbefugt das Gelände betreten. Schon gar nicht wenn es besonders geschützt ist. So nobel die Beweggründe auch sein mögen dennoch bleibt es im besten Fall nur ein Hausfriedensbruch. Sollten für das Containern sogar Schlösser aufgebrochen werden könnte aus dem Offizialdelikt Diebstahl sogar ein besonders schwerer Diebstahl werden.

Die Lebensmittelretter sind davon überzeugt, dass die entwendeten Waren, mindestens für den Einzelhändler, keinen Wert mehr darstellen. Kann eine wertlose Ware ein qualifizierter Diebstahl sein? Ja. So sieht es das Bundesverfassungsgericht. Durch eine Umzäunung oder andere Schutzmaßnahmen zeigt ein Einzelhändler an, dass er das Eigentum auch an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen will. Ungerecht?

Haben Sie schon einmal Sperrmüll vor die Türe gestellt? Dazu gibt es ein spannendes Beispiel. Ein Künstler wollte ein von ihm gemaltes Bild entsorgen und legte es zum angemeldeten Sperrmüll. Später kam eine Person und wollte es mitnehmen.  Der Künstler verweigerte das und es kam zum Streit. Die Person war der Ansicht, dass das Bild ja sowieso vernichtet wird und somit herrenlos wäre. Dieses sah das Gericht anders. Der Künstler hat das Bild zur Vernichtung gegeben. Diesem Zweck sollte es zugeführt werden. Seine Eigentumsrechte waren damit nicht aufgegeben. Eine ungefragte Mitnahme von Sperrmüll stellt somit ebenfalls einen Diebstahl dar.  Ähnlich wie bei den Lebensmitteln.

Während alle wohlwollend und bewundernd auf die Aktivisten beim Containern blicken, werfen sämtliche Personen in der BRD im Schnitt (Jahr) 75kg an Lebensmitteln weg. Eine unfassbare Verschwendung. Besserung kaum in Sicht. Und genau hier liegt ein Knackpunkt. Während die Forderung laut wird, dass die Lebensmittelhändler ihre nicht verwerteten Waren freigeben, sind dazu die Privathaushalte nicht bereit. Wer möchte schon, dass in seinen Abfällen gewühlt wird doch wo ist der Unterschied? Ist man dazu bereit, dass Fremde das eigene Grundstück betreten um nach Essenswaren zu suchen?

Es gibt mehr Befürworter wie Gegner für das Containern

Eine Gesetzesänderung ist nicht so einfach. Man kann von den Betrieben kaum verlangen, dass sie ihre Rechte an den eigenen Grundstücken preisgeben und auch nicht, dass sie einem Diebstahl zustimmen. Eine solche Tat ist ein Offizialdelikt und muss verfolgt werden per Gesetz.

Ob es in Deutschland zu einer Gesetzesänderung kommen wird in Hinblick darauf, dass die Betriebe keine Lebensmittel wegwerfen oder vernichten dürfen ist fraglich denn dieses ist nach deutschem Recht ein großer Einschnitt in die Eigentumsverhältnisse. Dabei hilft auch keine polemisch – populistische Berichterstattung mit der Meinungen gebildet werden sollen. Die Bürger haben das Recht auf alle Fakten um sich selbständig eine Meinung bilden zu können und diese wird differenziert sein und das ist gut so denn davon lebt eine Demokratie und die Meinungsvielfalt. Als Presse ist es nicht unsere Aufgaben die Ansichten zu beeinflussen sondern den Menschen das Werkzeug mit allen Fakten in die Hand zu geben um sich selber orientieren zu können. Und die Moral am Ende dieser Geschichte? Vielleicht sind beide Seiten interessant. Die Lebensmittelretter mit hohen moralischen Ansprüchen und der Einzelhandel, der gerade einmal 4% der Lebensmittelverschwendung ausmacht……

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Lahnstein

Lahnsteiner Einwohnerversammlung informiert zum Verkehrskonzept

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Foto: Eva Dreiser | Stadtverwaltung Lahnstein
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LAHNSTEIN Die Stadtverwaltung Lahnstein organisiert gemäß der Gemeindeordnung eine Einwohnerversammlung, um wichtige Gemeindeangelegenheiten mit den Einwohnerinnen und Einwohnern zu erörtern und aktuelle städtische Projekte sowie laufende und geplante Maßnahmen vorzustellen.

In diesem Jahr findet die Veranstaltung am Mittwoch, 26. März 2025 um 19.00 Uhr im Großen Saal der Stadthalle Lahnstein statt. Mittels Präsentationen erfolgt eine ausführliche Vorstellung des Verkehrskonzepts und der künftigen Verkehrsführung in Lahnstein.

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Teilnehmen können nur angemeldete Personen mit Wohnsitz in Lahnstein. Die Verwaltung bittet um eine verbindliche Anmeldung bis spätestens Freitag, 21. März 2025. Anmeldungen werden unter Angabe von Namen und Kontaktdaten der teilnehmenden Personen schriftlich unter presse@lahnstein.de angenommen.

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Die Teilnahme ist auch in diesem Jahr selbstverständlich wieder kostenfrei (pm Stadt Lahnstein).

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Lahnstein

Karnevalisten erobern Lahnstein: Die Stadtverwaltung muss sich den Narren geschlagen geben

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Foto: Eva Dreiser | Stadtverwaltung Lahnstein
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LAHNSTEIN In Lahnstein regieren wieder die Narren – denn auch wenn Oberbürgermeister Lennart Siefert zusammen mit seinen Mitarbeitern und Beigeordneten alles gegeben hat, musste er sich doch geschlagen geben und die Herrschaft an die Karnevalisten abtreten.

Wieder fand die traditionelle Rathauserstürmung an Schwerdonnerstag am Salhofplatz Lahnstein statt, wo OB Siefert sich getreu dem Motto „Alles im Griff auf dem sinkenden Schiff“ als Kapitän der Stadtverwaltung gemeinsam mit seinen Matrosen auf dem Wehrgang verschanzt hatte.

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Dagegen standen die Narren mit den Lahnsteiner Tollitäten (Piraten-)Prinz Sascha I. der tanzende Jeck vom närrischen Rhein-Lahn-Eck und Lahno-Rhenania Sira I. sowie den Kindertollitäten Jan II. und Frieda I. Mit ihnen marschierten Vertreter der Närrischen Turmgarde, des Niederlahnsteiner Carneval Verein, des Carneval Comité Oberlahnstein, der Traditionsgarde Rot-Weiß, der Funken Blau-Weiß, der 24er, der Rhein-Lahn-Jecken, des Kamper Karnevals Club, der Mainzer Ranzengarde, die ihre Konfetti- und Luftschlangenkanonen zündeten, auf dem Salhof ein.

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Zwei angeheiterte Piraten, die als Späher vorausgeschickt worden waren, spotteten über die aussichtslose Lage der Stadtverwaltung. Sie witzelten über das sinkende Schiff und seinen Kapitän, der noch immer glaubte, alles im Griff zu haben. Die Schwachstellen der Stadtverwaltung – von undichten Kassen bis hin zu Baustellen-Chaos und „Schlaglöchern, die tiefer sind, als das Bermudadreieck“ – wurden gnadenlos aufgezählt, während Oberbürgermeister Siefert tapfer versuchte, die Kontrolle zu behalten. Doch die Piraten waren sich sicher: Die Eroberung der Stadt würde ihnen spielend gelingen.

Mit donnernden Trommeln und lauten Rufen betrat schließlich die gefürchtete Kapitänin Ronja (Hoemberger) die Bühne, die ihre Crew in Stellung brachte. Die Verteidiger der Stadtverwaltung versuchten noch, sich mit einer humorvollen Rettungsaktion zu behaupten und schöpften mit Eimern „Wasser“ in Form von Konfetti und Luftschlangen aus ihrem sinkenden Schiff.

Nachdem die Piraten sich eingeschunkelt hatten, folgte ihre erste Offensive. Gegen diese konnten sich die Verteidiger der Stadtverwaltung noch behaupten, auch wenn dabei der Beigeordnete Manfred Radermacher in die Hände der Angreifer geriet und unter ihrem lauten Jubel angekettet vorgeführt wurde.

Nun forderte Kapitänin Ronja den OB zum Kampf heraus und holte sich zur Unterstützung drei Piratinnen der schönsten Piratengarden hinzu. Mit einem epischen Kampftanz begann das Säbelrasseln, dem sich Siefert schlussendlich geschlagen geben musste. „Eure Verkehrsführung war verkehrt! Das ist unfair“, beklagte er sich, doch das nützte ihm nun auch nichts mehr: Er musste den Piraten das Versteck seiner Schatztruhe verraten. Anstelle des Stadtgolds enthielt diese jedoch nur Spielzeug und Süßigkeiten.

Auch ohne Gold war die Niederlage des nun abgesetzten Kapitäns des sinkenden Schiffs besiegelt: Siefert wurde zur Planke geführt und die Narren übernahmen das Kommando.

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Lahnstein

Lahnsteiner Waldkindergarten feiert Geburtstag: Neun Jahre Abenteuer in der Natur

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Foto: Stadtverwaltung Lahnstein
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LAHNSTEIN Der kommunale Waldkindergarten „LahnKobolde“ in Lahnstein feierte am 21. Februar 2025 sein neunjähriges Bestehen mit einer fröhlichen Geburtstagsfeier unter freiem Himmel. Passend zur Naturverbundenheit der Einrichtung wurde das Gelände festlich geschmückt. Eine Mutter brachte große Luftballons mit und die Kinder sowie Erzieherinnen und Erzieher feierten, als wäre die Kita selbst ein Geburtstagskind – inklusive Geburtstagslied und einer leuchtenden Wunderkerze.

Die Eltern trugen mit einem liebevoll gestalteten kalten Buffet, das nach Herzenslust genossen wurde, zur Feier bei. Die Freude war groß, denn neun Jahre Waldkindergarten sind ein bedeutender Meilenstein, der ohne die Unterstützung der Stadt Lahnstein, der engagierten Eltern und der Vertretungskräfte nicht möglich gewesen wäre. Ein besonderer Dank geht an das Dr.-Max-Otto-Bruker-Haus, das den Waldkindergarten tatkräftig unterstützt, beispielsweise durch die Bereitstellung von Räumen.

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Der Waldkindergarten LahnKobolde, gelegen auf der Lahnhöhe in Oberlahnstein, ist eine sozial- und naturpädagogische Einrichtung, die sich an Kinder ab drei Jahren richtet. In Trägerschaft der Stadt Lahnstein bietet die Einrichtung Platz für maximal 20 Kinder in einer Gruppe mit halbtägiger Betreuung.

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Das aus drei Fachkräften bestehende pädagogische Team begleitet die Kinder durch die verschiedenen Jahreszeiten und nutzt die Natur als Lern- und Erfahrungsraum. Die pädagogische Konzeption des Waldkindergartens legt besonderen Wert auf die Förderung eines wertschätzenden Umgangs mit Mensch, Tier und Natur. Die Kinder erleben die Jahreszeiten hautnah und entwickeln durch das tägliche Spielen und Lernen im Freien eine tiefe Verbundenheit zur Umwelt:

 

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