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Lahnstein

“Containern” ist strafbar – Werden Lebensmittelretter zu Recht oder zu Unrecht bestraft?

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Containern ist strafbar - Werden Lebensmittelretter zu Recht oder zu Unrecht bestraft? (Symbolbild)

LAHNSTEIN Wenn das moralische Recht an seine Grenzen stößt, wird dem Populismus Tür und Tor geöffnet. Kürzlich wurde vor dem Amtsgericht Lahnstein gegen zwei sogenannte Lebensmittelretter verhandelt. Diese sollen Lebensmittel beim regionalen Globus Warenhaus aus einem umzäunten Außenbereich entwendet haben. Diese waren zur Vernichtung bestimmt. An dieser Stelle könnte die Geschichte enden und zu gerne hätten dieses auch die Befürworter der Containernszene und so mancher Unterstützer gerne gesehen.

Der Gedanke an entsorgtes Essen durch Lebensmittelhändler lässt so manchen Aktivisten zur Hochform auflaufen. Laut Statista (2022) befürworten 64,8% der in Deutschland lebenden Bürger die Legalisierung des sogenannten Containerns. Und so wurde teilweise medial in beispielloser Einseitigkeit berichtet. Ein Internetportal schlug sogar vor, dass der Globus gekühlte Mülltonnen für Bedürftige zur Verfügung stellen sollte.

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Über 6 Millionen Tonnen verschwenden Endverbraucher jährlich an Lebensmittel. Mit 52% aller vernichteten Lebensmittel machen sie den größten Posten aus. 75kg je Person und Jahr

Der Prozess in Lahnstein zeigte deutlich auf, wo die Gesetzgebung an ihre Grenzen stößt. Für die Angeklagten Julia und Nils ist die Verschwendung von weggeworfenen Lebensmitteln eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Für sie ist das Containern eine legale Methode um verwertbare Essensreste zu retten. Dieses sieht das Bundesverfassungsgericht anders. In einer höchstrichterlichen Grundsatzentscheidung wurde 2020 verkündet, dass das Containern, oder auch Dumpster Diving genannt,  strafbar ist und bleibt. Entgegen der Annahme der sogenannten Lebensmittelretter, gibt der Lebensmittelbetrieb sein Eigentumsrecht nicht auf sondern will, dass die Artikel entsorgt werden. Erst durch die Vernichtung der Waren, wird der Handel aus etwaigen Haftungsrisiken (z.B. Streitigkeiten durch den Verzehr von abgelaufenen oder verdorbenen Waren) entlassen.

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Besonders weil die Unternehmen mittlerweile vielfach die Abfallbehälter bewusst schützen durch Zäune oder Schlösser, zeigen diese an, dass sie zu keinem Zeitpunkt das Eigentumsrecht aufgegeben haben. Die Argumentation der Aktivisten, dass die Ware herrenlos sei, sah das Gericht nicht. Im Gegenteil. Durch den besonderen Schutz der weggeworfenen Lebensmittel, bleibt es eine fremde Ware für die Lebensmittelretter und wer eine fremde bewegliche Sache mit einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Gerade einmal für 4% sind die Lebensmitteleinzelhändler bei der Verschwendung zuständig und bilden damit die kleinste Gruppe

Es ist der Rechtsprechung nach ein Diebstahl und solange das Gesetz nicht geändert wird, bleibt es das auch. In anderen Ländern ist es verboten, genießbare Lebensmittel wegzuwerfen aber es ist auch in anderen Ländern erlaubt zum Beispiel Cannabis zu rauchen doch was fangen wir mit diesen Informationen an?

Die Fakten besagen, dass 11,9 Millionen Tonnen an Lebensmitteln jedes Jahr in Deutschland vernichtet werden doch die Zahlen sind seit Jahren rückläufig und unterliegen in der Gesellschaft einem großen Irrtum. Gerne werden diese polemisch in vereinzelten Medien zu Propagandazwecken verfälscht widergegeben. Würde wir diese Zahl jetzt so stehenlassen, wüssten sie nur die halbe Wahrheit. Von diesen knapp 12 Millionen Tonnen (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 2019) werden rund 52% (6,1 Mio. Tonnen) von privaten Haushalten entsorgt. 1,4 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle entstehen bei der Primärproduktion und 2,2 Millionen bei der Verarbeitung von Lebensmitteln. Bei der Außer-Haus-Verpflegung sind es sogar 1,7 Millionen Tonnen. Doch nun wird es interessant. Gerade einmal 4% (0,5 Mio. Tonnen) entfallen auf den Groß- und Einzelhandel denn dieser hat längst reagiert.

64,8% der Deutschen halten Containern für ein legales Mittel um Lebensmittel zu retten – Dafür müsste das Gesetz geändert werden

Der größte Teil der Waren mit knappen Mindesthaltbarkeitsdatum wird reduziert verkauft. Auch der Globus in Lahnstein reagierte auf die Situation und bietet ein ganzes Regal voll mit ermäßigter Ware wo die Haltbarkeit sich dem Ende neigt. In der Tonne landen letztlich nur noch Produkte die beschädigt sind oder Umverpackungen nicht ausreichend sind um die hygienische Sicherheit zu garantieren. Zusätzlich finden sich dort Obst- und Gemüseabfälle. Dieses sind zwar unter Umständen durchaus genießbar, entsprechen aber nicht mehr den Vorgaben des Unternehmens.

Nicht mehr den Vorgaben des Unternehmens? Genau. Doch warum wird es dann nicht an die Tafeln weitergegeben? Genau dieses machen die Lebensmitteleinzelhändler wie REWE oder auch der Globus. Was dann letztlich tatsächlich vernichtet wird ist in einem solchen Zustand, dass der Einzelhandel Haftungsrisiken ausschließen möchte.

Globus spendet an die Tafel

Die Forderung der Lebensmittelretter ist moralisch nachvollziehbar. Nichts sollte weggeschmissen werden solange es verwertbar ist. Doch weshalb stürzen sich die Lebensmittelretter dann nicht auf die tatsächlichen Lebensmittelverschwender? Dieses sind (wie oben beschrieben) mit 52% oder 6,1 Mio. Tonnen die Bürger des Landes.

Am Ende wird es ein leidiges Thema bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hat Recht gesprochen. Kein Unternehmen muss es gestatten, dass Personen unbefugt das Gelände betreten. Schon gar nicht wenn es besonders geschützt ist. So nobel die Beweggründe auch sein mögen dennoch bleibt es im besten Fall nur ein Hausfriedensbruch. Sollten für das Containern sogar Schlösser aufgebrochen werden könnte aus dem Offizialdelikt Diebstahl sogar ein besonders schwerer Diebstahl werden.

Die Lebensmittelretter sind davon überzeugt, dass die entwendeten Waren, mindestens für den Einzelhändler, keinen Wert mehr darstellen. Kann eine wertlose Ware ein qualifizierter Diebstahl sein? Ja. So sieht es das Bundesverfassungsgericht. Durch eine Umzäunung oder andere Schutzmaßnahmen zeigt ein Einzelhändler an, dass er das Eigentum auch an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen will. Ungerecht?

Haben Sie schon einmal Sperrmüll vor die Türe gestellt? Dazu gibt es ein spannendes Beispiel. Ein Künstler wollte ein von ihm gemaltes Bild entsorgen und legte es zum angemeldeten Sperrmüll. Später kam eine Person und wollte es mitnehmen.  Der Künstler verweigerte das und es kam zum Streit. Die Person war der Ansicht, dass das Bild ja sowieso vernichtet wird und somit herrenlos wäre. Dieses sah das Gericht anders. Der Künstler hat das Bild zur Vernichtung gegeben. Diesem Zweck sollte es zugeführt werden. Seine Eigentumsrechte waren damit nicht aufgegeben. Eine ungefragte Mitnahme von Sperrmüll stellt somit ebenfalls einen Diebstahl dar.  Ähnlich wie bei den Lebensmitteln.

Während alle wohlwollend und bewundernd auf die Aktivisten beim Containern blicken, werfen sämtliche Personen in der BRD im Schnitt (Jahr) 75kg an Lebensmitteln weg. Eine unfassbare Verschwendung. Besserung kaum in Sicht. Und genau hier liegt ein Knackpunkt. Während die Forderung laut wird, dass die Lebensmittelhändler ihre nicht verwerteten Waren freigeben, sind dazu die Privathaushalte nicht bereit. Wer möchte schon, dass in seinen Abfällen gewühlt wird doch wo ist der Unterschied? Ist man dazu bereit, dass Fremde das eigene Grundstück betreten um nach Essenswaren zu suchen?

Es gibt mehr Befürworter wie Gegner für das Containern

Eine Gesetzesänderung ist nicht so einfach. Man kann von den Betrieben kaum verlangen, dass sie ihre Rechte an den eigenen Grundstücken preisgeben und auch nicht, dass sie einem Diebstahl zustimmen. Eine solche Tat ist ein Offizialdelikt und muss verfolgt werden per Gesetz.

Ob es in Deutschland zu einer Gesetzesänderung kommen wird in Hinblick darauf, dass die Betriebe keine Lebensmittel wegwerfen oder vernichten dürfen ist fraglich denn dieses ist nach deutschem Recht ein großer Einschnitt in die Eigentumsverhältnisse. Dabei hilft auch keine polemisch – populistische Berichterstattung mit der Meinungen gebildet werden sollen. Die Bürger haben das Recht auf alle Fakten um sich selbständig eine Meinung bilden zu können und diese wird differenziert sein und das ist gut so denn davon lebt eine Demokratie und die Meinungsvielfalt. Als Presse ist es nicht unsere Aufgaben die Ansichten zu beeinflussen sondern den Menschen das Werkzeug mit allen Fakten in die Hand zu geben um sich selber orientieren zu können. Und die Moral am Ende dieser Geschichte? Vielleicht sind beide Seiten interessant. Die Lebensmittelretter mit hohen moralischen Ansprüchen und der Einzelhandel, der gerade einmal 4% der Lebensmittelverschwendung ausmacht……

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Lahnstein

Aktivster Fahrer fuhr über 2000 km: Lahnsteins beste Stadtradler 2024 wurden geehrt

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Foto: Mira Bind | Stadtverwaltung Lahnstein

LAHNSTEIN Die Aktion des Klima-Bündnisses „Stadtradeln“ 2024 ist beendet und die Ergebnisse des Rhein-Lahn-Kreises zeigen erneut beeindruckendes Engagement für den Klimaschutz. Mit insgesamt 170.715,5 geradelten Kilometern haben die Teilnehmer verdeutlicht, was mit vereinten Kräften möglich ist: Allein in Lahnstein konnten durch die gefahrenen Kilometer über 10 Tonnen CO2 eingespart werden.

Für die Stadt Lahnstein wurden stolze 60.727 Kilometer Fahrradstrecke zurückgelegt – damit ist sie auf Platz 1 des Rhein-Lahn-Kreises. Mit beeindruckenden Zahlen und einer noch höheren Teilnahme als im letzten Jahr konnte Lahnstein 2024 neue Rekorde aufstellen, die bei der Siegerehrung auf dem Salhofplatz von Oberbürgermeister Lennart Siefert und Klimaschutzmanager Michael Kiefer gewürdigt wurden:

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In der Einzelwertung konnte Leonhard Lydka mit 2.080,4 Kilometern alle Radler weit hinter sich lassen und wurde zu Lahnsteins aktivsten Fahrradfahrer gekürt. Die beeindruckende Strecke legte der Abiturient hauptsächlich auf seiner Reise auf dem Jakobsweg zurück – täglich kamen so über 100 Kilometer zusammen. Auf den Plätzen zwei und drei folgten Matthias Boller mit 1.720 Kilometern und Manfred Hilgers mit 1.682,4 Kilometern.

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Aktivster Radler legte über 2.000 Kilometer für den Klimaschutz zurück

Ein besonderer Applaus ging an den ältesten aktiven Radler aus Lahnstein: Gerhard Lotz, 85 Jahre alt, legte beeindruckende 435 Kilometer zurück. Damit war er nicht nur der älteste Teilnehmer in Lahnstein, sondern auch im gesamten Kreis.

Auch die Teamwertungen sorgten für Spannung. Das Team des Eine-Welt-Ladens erreichte mit 1.072,7 Kilometern pro Kopf den ersten Platz, gefolgt von Outdoor_Tino and Family mit 467,4 Kilometern pro Kopf und der SPD Lahnstein, die mit 344,2 Kilometern pro Kopf den dritten Platz belegte.

Besonders hervorzuheben ist auch das Engagement der jungen Fahrer beim Schulradeln. Die 8a des Marion-Dönhoff-Gymnasiums (MDG) Lahnstein konnte mit herausragenden 1.684,2 Kilometern pro Kopf den ersten Platz in der Schulwertung erobern. Auch die 8b (759,7 km) und die 10a (619,9 km) des MDG zeigten beeindruckende Leistungen.

In der Einzelwertung der Schülerradelnden setzte sich Eric Maschke mit einer Distanz von 2.000,7 Kilometern an die Spitze. Paul Sauer folgte ihm dicht auf mit 1.852,7 Kilometern und Lennart Schiffmann sicherte sich mit 1.383,3 Kilometern den dritten Platz.

Alle Platzierten erhielten im Namen der Stadt Lahnstein bei einer feierlichen Veranstaltung auf dem sonnigen Salhofplatz Urkunden für ihre beeindruckenden Leistungen überreicht.

Das Stadtradeln 2024 war nicht nur ein sportlicher Wettbewerb, sondern vor allem ein starkes Signal für den Klimaschutz. Alle Beteiligten haben bewiesen, dass man mit vereinten Kräften aktiv zum Schutz der Umwelt beitragen kann. Auch Siefert betonte zum Abschluss der Aktion: „Das gezeigte Engagement ist überwältigend. Jeder geradelte Kilometer steht für aktiven Klimaschutz und legt dar, wie viel wir gemeinsam für unsere Umwelt tun können. Lahnstein hat einmal mehr bewiesen, dass wir als Gemeinschaft vorangehen und mit Herz und Einsatz eine nachhaltige Zukunft gestalten können.“

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Lahnstein

Ausbildungsmesse in der Kita LahnEggs: Ein Blick in die Zukunft von Erziehern und Sozialassistenten

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Foto: Jennifer Fuchs

LAHNSTEIN Zur Ausbildungsmesse der Lahnsteiner Kindertagesstätte fanden sich viele interessierte Besucher im Gebäude der Kita LahnEggs zusammen. Hier hatten sie vielfältige Möglichkeiten, sich über Ausbildungswege zum Sozialassistenten und Erzieher zu informieren.

Auch die Berufsbildenden Schulen Lahnstein und Boppard, die Hildegard-von-Bingen-Schule sowie die Julius-Wegeler-Schule sind der Einladung der Kindertagesstätte gefolgt und haben ihre unterschiedlichen Ausbildungsmöglichkeiten vorgestellt. Die Mitarbeiter beantworteten allerlei Fragen zu den Anforderungen und Voraussetzungen, um in diese wichtigen Berufe zu starten. Interessierte konnten sich außerdem zu den unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten der Ausbildung zum Erzieher beraten lassen.

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Neben den Schulen waren auch Mitarbeiter des Lahnsteiner Waldkindergartens LahnKobolde vertreten und gaben ebenso Einblicke in ihre pädagogischen Konzepte und Arbeitsweisen.

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Die Veranstaltung wurde feierlich von Oberbürgermeister Lennart Siefert eröffnet: „Die Idee einer Ausbildungsmesse für Erzieherinnen und Erzieher ist ein wichtiger Schritt, um junge Menschen für diesen wertvollen Beruf zu begeistern und die Zukunft unserer Kinder zu sichern. Wir als Stadt Lahnstein bemühen uns, nicht nur ein guter Arbeitgeber zu sein, sondern auch engagierter Ausbilder, der die Zukunft junger Erwachsener aktiv mitgestaltet.“

Gestärkt mit verschiedenen Speisen und Getränken konnten sich die Besucher der Ausbildungsmesse in angeregten Gesprächen über ihre Zukunftspläne austauschten. „Die Ausbildungsmesse in der Kita LahnEggs war ein voller Erfolg und bot eine wertvolle Plattform für alle, die sich für eine Karriere in diesem sozialen Bereich interessieren. Wir freuen uns auf die nächsten Veranstaltungen und darauf, viele neue Gesichter in unseren Einrichtungen willkommen zu heißen“, resümierte Kita-Leiter Björn Schrewe-Mangold im Anschluss der Veranstaltung.

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Lahnstein

1949 mussten die Feuerwehren aus Lahnstein gleich zu drei Katastrophen ausrücken

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Foto: Sammlung Stadtarchiv Lahnstein | Nachkoloriert vom BEN Kurier

LAHNSTEIN Im Herbst 1949 mussten die Feuerwehren aus Lahnstein gleich zu drei Katastrophen ausrücken.

Brand des Getreidelagers Fuchs

Das erste Unglück war der Großbrand des Getreidelagers Fuchs am Lahnsteiner Hafengelände. Das sechsstöckige Lagerhaus, das die Firma „M. Fuchs-KG, Oberlahnstein“ 1906 errichtet hatte, wurde am 18. September 1949 ein Raub der Flammen. Damaliger Inhaber war Martin Fuchs (1894-1970), ein Enkel des Firmengründers und zugleich Bruder des Diezer Malers Rudolf Fuchs.

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Nach dem Brand ließ er ein erheblich größeres Gebäude mit Schüttböden, Silos, Beförderungs-, Reinigungs- und Trocknungsanlagen mit einer Lagerfähigkeit von 6.000 Tonnen Getreide und Futtermittel errichten und nannte das Unternehmen „Fuchs Lagerhaus KG, Oberlahnstein“. 1978 stellte er in Lahnstein den Geschäftsbetrieb ein – das markante Gebäude wird heute von der Firma Jacobsen genutzt.

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Die Feuerwehr löscht den Brand des Getreidelagers Fuchs, hier Innenaufnahme | Foto: Sammlung Stadtarchiv Lahnstein | Nachkoloriert vom BEN Kurier

Brand des Klosters Bornhofen

Die zweite Katastrophe ereignete sich zwei Monate später, am 21. November 1949. An jenem Tag stand das Kloster Bornhofen in hellen Flammen und die Feuerwehren aus zahlreichen Gemeinden und Städten des Mittelrheins rückten zur Brandbekämpfung an, auch aus Ober- und Niederlahnstein. Das Feuer brach gegen 21.00 Uhr im Westflügel des Klosters aus und griff rasch auf die anderen Gebäudeteile über.

Bereits nach einer halben Stunde brannte der gesamte Dachstuhl“, schrieb die damalige Tageszeitung „Rhein-Post“. „Durch den überaus starken Funkenflug war der gesamte Ortsteil Bornhofen arg gefährdet, aber die mittlerweile aus den Nachbarorten eingetroffenen Wehren konnten ein Übergreifen des Feuers auf die Nachbarhäuser verhindern.“ Der einheimischen Feuerwehr zu Hilfe eilten die Feuerwehren aller Nachbarorte von St. Goarshausen bis Neuwied und Andernach.

Die unteren Stockwerke des Klosters konnten erhalten werden. Der Absturz einer neuen Glocke verursachte einen neuen Brand in der Kirche, jedoch blieb das Kircheninnere vom Feuer verschont. Dichte Rauchwolken erschwerten den Feuerwehrleuten ihre Arbeit. Erst nach vielen Stunden war das Feuer eingedämmt.

Hermann Doneth, Brandmeister und stellvertretender Wehrleiter der Niederlahnsteiner Freiwilligen Feuerwehr, befand sich bei den Bergungsarbeiten im Inneren des Klosters, als plötzlich die Decke eines Zimmers einstürzte. Die herabstürzenden Trümmer verletzten ihn schwer. Er wurde von Kameraden in ein nahegelegenes Hotel gebracht, wo sich zwei Ärzte um ihn bemühten. Doch er erlag seinen schweren Verletzungen. Doneths Tod war für die Freiwilligen Feuerwehren der Rheinorte von Niederlahnstein bis Kaub Anlass, alljährlich an einem Gedächtnisgottesdienst teilzunehmen. In Lahnstein erinnert heute die Hermann-Doneth-Straße beim Feuerwehrgerätehaus der Wache Süd an den getöteten Kameraden, in Bornhofen ein Kreuz.

Eisenbahnunglück im Nauling

Genau acht Tage später ereignete sich das dritte Unglück, dieses Mal ein Eisenbahnunglück im Nauling. „Am 29. November, gegen 0.20 Uhr, stieß im Bahnhof Niederlahnstein ein aus Richtung Neuwied herannahender Durchgangsgüterzug mit einer zum Wassernehmen vorfahrenden Lokomotive zusammen. Fast gleichzeitig fuhr aus der Gegenrichtung ein Leergüterzug auf die Trümmer. Dabei wurde ein Eisenbahnbediensteter getötet und drei verletzt. Es entstand beachtlicher Sachschaden“ meldete die Eisenbahndirektion Mainz.

Das schwere Eisenbahnunglück hatte sich in Höhe der Unterführung der Johann-Baptist-Ludwig-Straße ereignet. Zwölf Güterwagen wurden zertrümmert oder schwer beschädigt. Vier Güterwagen gerieten in Brand. Die drei Lokomotiven erlitten gleichfalls schweren Schaden. Eine Maschine stürzte die Bahnböschung hinab und blieb in einem Garten liegen. Bei dem Zusammenstoß fand der Rangiermeister Fritz Euler aus Bad Ems den Tod. Sechs Eisenbahnbedienstete wurden leicht verletzt und kamen ins Niederlahnsteiner Krankenhaus.

Kurze Zeit nach dem Unglück trafen die beiden Hilfszüge Oberlahnstein und Engers sowie ein 57-Tonnen-Kran aus Ludwigshafen ein. Natürlich waren auch wieder die Feuerwehren aus Ober- und Niederlahnstein im Einsatz, nur eine Woche nach dem furchtbaren Brand von Bornhofen.

Auf gut 200 Metern war der Bahndamm aufgerissen und mit Trümmern übersät. 50 Eisenbahner und 80 Gleisarbeiter waren ununterbrochen am Werk, um die Strecke wieder fahrbereit zu machen, denn gleichzeitig mit den Aufräumarbeiten wurde auch der Oberbau wiederhergestellt. Der Verkehr wurde über Hohenrhein-Friedrichssegen umgeleitet. Abends traf noch ein 90-Tonnen-Kran aus Essen ein, um die 75 Tonnen schweren Loks zu heben.

Die Höhe des Schadens, so schrieb der Koblenzer Lokalanzeiger, belief sich auf etwa 120.000 bis 130.000 DM. Als Ursache des Unfalls nannte die Eisenbahndirektion Mainz „unterlassene Verständigung zwischen einzelnen Bediensteten“.

Fotos belegen die Unglücksstätte. Die unten liegende Lok 50 1561 des Bahnbetriebwerks Oberlahnstein war die Böschung herabgestürzt, nachdem die obere Lok – als Unfallverursacherin – das Nebengleis weggedrückt hatte.

Die Ruine des Getreidelagers Fuchs nach dem Brand | Foto: Sammlung Stadtarchiv Lahnstein | Nachkoloriert vom BEN Kurier
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