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Recht

Verbandsgemeinde verweigert die Herausgabe von Prozessunterlagen zum Tourismusbeitrag – Gastronom will klagen

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Foto: Rolf Kranz unter Creative Commons 4.0 Lizenz (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.en)
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BAD EMS Der Streit um den Bad Emser Tourismusbeitrag ist noch nicht beigelegt. Ein Bad Emser Unternehmer klagte gegen den, von der Stadt Bad Ems, ergangenen Bescheid zum Tourismusbeitrag. Einen Tag vor dem Verhandlungsbeginn beim Verwaltungsgericht Koblenz, hob die Beklagte den angefochtenen Beitragsbescheid auf und übernahm die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert lag seinerzeit bei 810,72 EUR. Vertreten wurde die Stadt Bad Ems durch die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau welche wiederum den renommierten Anwalt Richard Elmenhorst aus Bochum beauftragte.

Genau jener Anwalt, mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kommunales Abgabenrecht, Gemeindesteuern und Kur- und Fremdenverkehrsabgaben, war in der Vergangenheit maßgeblich an einem Gutachten zur Tourismusbeitragssatzung beteiligt gewesen.

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Bad Emser Gastronom will auf die Herausgabe der Prozessunterlagen klagen

Doch worum ging es eigentlich in diesem Verfahren? Der Kläger brachte u.a. vor dem Verwaltungsgericht Koblenz vor, dass die Beitragskalkulation zum Tourismusbeitrag fehlerhaft wäre. Nicht alle Beitragspflichtigen und deren Aktivitäten sollen berücksichtigt worden sein. Die jährlichen Beitragshebesätze hätten auf Grundlage einer vollständigen Beitragskalkulation erfolgen müssen. Der Kläger hatte dem Verwaltungsgericht Koblenz eine Liste mit Unternehmen vorgelegt, welche als Beitragspflichte nicht veranlagt worden sein sollen und somit auch keinen Tourismusbeitrag zahlen mussten.

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Prozesskosten für die beklage Stadt Bad Ems betrugen etwa 200,00 EUR bei einem Streitwert von etwa 810,72 EUR. Wie hoch die vorgerichtlichen Prozesskosten für den renommierten Anwalt Richard Elmenhorst waren, wurde nicht bekanntgegeben

Wir vereinfachen das einmal. Stellen Sei es sich folgendermaßen vor: Die Stadt sagt, wir brauchen im kommenden Jahr die Summe X für den Tourismus(-beitrag). Um diese Summe zu erlangen, werden die Beitragspflichtigen, nach erwirtschafteten Umsatz der Vorjahre, veranlagt. Wenn aber nicht alle Beitragspflichtigen erfasst sind, müssen alle anderen mehr bezahlen um die gewünschte Summe zu erreichen. Man kann dieses Prinzip auch umdrehen. Wären tatsächlich alle Beitragspflichtigen veranlagt worden mit den vorbestimmten Hebesätzen, dann wäre zu viel in der Kasse der Stadt Bad Ems gewesen und dem soll dem Kläger nach, ein Verstoß gegen das Kostenüberschreitungsverbot gewesen sein.

Gerade die Nichtbeachtung des Kostenüberschreitungsverbot führte in einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Oldenburg aus dem Jahre 2006 zur Nichtigerklärung der Satzung. Dazu kam es jetzt nicht. Durch die Aufhebung des angefochtenen Beitragsbescheides, wurde nicht mehr öffentlich vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz verhandelt.

Jeder interessierte Besucher hätte der Verhandlung beiwohnen dürfen und somit wären auch alle Klagepunkte und die Sichtweise des Gerichtes für jedermann erkennbar gewesen. Nun hätte die Geschichte an dieser Stelle enden können doch dem ist nicht so. Der Kläger forderte von der Verbandsgemeinde Bad Ems die komplette Herausgabe des Schriftverkehrs zwischen der Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau und deren beauftragten Anwalt Richard Elmenhorst.

Aufsichtsbehörde forderte die Verbandsgemeinde auf, dass sie Einsichtnahme in die Prozessunterlagen gewährt

Diese wiederum verweigerte die Herausgabe mit der Begründung, dass sie die Steuer- und Abgabengeheimnisse und der Pflicht zum Schutz personenbezogener Daten wahren müssen. Zudem wäre das Verfahren erledigt und man hätte die Kosten übernommen.  Letztlich war die Stadt Bad Ems Beklagte in einem individuellen Verfahren wegen eines konkreten Abgabenbescheides. Ohne eine potentielle Datenschutzverletzung kann nichts mitgeteilt werden.

Der seinerzeitige Kläger wendete sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit RLP welcher im Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes Aufsichtsbehörde ist. Diese Behörde forderte die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau auf, die Unterlagen an den seinerzeitigen Kläger herauszugeben. Begründet wurde dieses damit, dass lt. dem Landestransparenzgesetz ein Anspruch auf Einsichtnahme in die Unterlagen besteht.

Dieses sah der Verbandsbürgermeister Uwe Bruchhäuser ganz anders. Laut telefonischer Auskunft, sieht er Beitrag ähnlich gestellt wie eine steuerrechtliche Abgabe. Dort würden strenge Auflagen gelten für die Herausgabe von datenschutzrechtlich relevanten Unterlagen. Zwar würde die Verbandsgemeinde die Rechtsauffassung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit prüfen und akzeptieren aber dennoch würde man eine andere juristische Auffassung vertreten und diese müsste gegebenenfalls von den Verwaltungsgerichten geprüft werden. Eine Herausgabe der Unterlagen schloss der Verbandsbürgermeister trotz Aufforderung kategorisch aus.

Verbandsgemeinde verweigert Einsichtnahme in Prozessunterlagen und sieht den Datenschutz und das Steuergeheimnis gefährdet

Später teilte er mit, dass ersatzweise auch das Urheberrecht der Schreiben des Rechtsanwaltes Richard Elmenhorst beachtet werden müsste. Vor wenigen Wochen gab es ein Treffen der Bad Emser Gastronomen im Gasthaus Alt Ems. Dort ging es u.a. um die Frage, weshalb bei einem Beitragspflichtigen die Bescheide aufgehoben wurden und alle anderen zahlen müssten. Der letztliche Tenor war, dass man ein klärendes Gespräch mit der Stadt Bad Ems führen wollte. Auf Nachfrage des BEN Kurier teilten die Gastronomen mit, dass es sich bei der Abgabe um eine Steuer handeln würde.

Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht wäre öffentlich gewesen – Jeder Interessierte hätte daran teilnehmen können

Diese Auskunft zeigte, dass selbst die Hoteliers und Gastwirte teilweise selber nicht wussten, was es genau mit diesem Beitrag auf sich hat. Der Tourismusbeitrag ist keine Steuer sondern ein Beitrag, wie es der Name bereits sagt. An dieser Stelle hätte die Geschichte wirklich enden können denn der einstweilige Kläger teilte mit, dass er kein Interesse mehr an der Offenlegung der Unterlagen hätte. Für ihn wäre das Thema erledigt.

Nicht so für die Betreiber des Aktivhotels Alter Kaiser in Bad Ems. Diese forderten in einem Schreiben vom 08. Februar 2022 den Verbandsbürgermeister Uwe Bruchhäuser und den Bad Emser Stadtbürgermeister Oliver Krügel zur Herausgabe der Unterlagen auf. Christine Heilig weist in diesem Schreiben daraufhin, dass das ursprüngliche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht öffentlich gewesen wäre und somit der Datenschutz oder das Steuergeheimnis nicht als Grund für die Verweigerung zur Herausgabe des Schriftverkehrs zwischen dem Anwalt Richard Elmenhorst und der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau genannt werden kann. Ersatzweise boten die Gastronomen an, dass die Passagen mit tatsächlichen Bezug zum Steuergeheimnis oder Datenschutz unkenntlich gemacht werden könnten.

Aufsichtsbehörde stellt fest, dass der Tourismusbeitrag keine Steuer ist und dem nicht gleichgesetzt ist (Verwaltungsgericht Trier Urteil: 10K 3599/20.TR)

Am 28. März 2022 teilte die Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau in einem Schreiben im Auftrag der Stadt Bad Ems mit, dass sie den Antrag auf Akteneinsicht ablehnt. Begründet wurde es damit, dass es sich um eine abgabenrechtliches Verfahren handeln soll. Der Verbandsbürgermeister verweist darauf, dass das Kommunalabgabengesetz des Landes RLP (KAG) sich umfassend auf die Anwendung der Abgabenordnung (AO) bezieht. Besonders das Wesen des Gesetzes mit ihrem steuerrechtlichen Bezug nach §§1 und 3 der Abgabenordnung führt er an. Uwe Bruchhäuser sieht es so, dass das Verfahren der Erhebung des Tourismusbeitrages, unter das steuerrechtliche Verfahren nach der Abgabenordnung fallen. Und nach dieser Abgabenordnung gäbe es keinen gesetzlichen Anspruch auf Akteneinsicht. Nach §3 Abs. 8 des Landestransparenzgesetzes würde das Gesetz nicht für steuerrechtliche Verfahren der Abgabenordnung gelten.

Doch genau dieses sieht der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit RLP welcher im Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes Aufsichtsbehörde ist ganz anders. An diesen wendeten sich die Bad Emser Gastronomen.

Dieser teilte dem Verbandsbürgermeister schriftlich mit, dass er sich gerade nicht auf §3 Abs. 8 des Landestransparenzgesetzes für die Verweigerung der Herausgabe der Unterlagen beziehen könne da es sich gerade nicht bei den Tourismusbeiträgen um eine Steuer oder steuerrechtliches Verfahren handeln würde. Er führte weiter aus, dass der Tourismusbeitrag als Gegenleistung für eine besondere Leistung der öffentlichen Hand begriffen wird und somit den Entgeltsabgaben zurechnet werden. Demnach handelt es sich beim Tourismusbeitrag um eine nicht-steuerliche sondern vielmehr beitragsartige Abgabe. Aus dem Verweis des Kommunalabgabengesetzes auf die Anwendbarkeit der Abgabenordnung folgt nicht, dass der Tourismusbeitrag auch als Steuer einzuordnen wäre.

Die Gastronomen haben aus dem Schreiben heraus einen Anspruch auf Herausgabe der Prozessunterlagen. Dem gefolgt ist die Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau bis dato nicht. Weshalb die Stadt Bad Ems und die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau die Einsichtnahme in die Unterlagen so vehement verweigern und verteidigen wie die USA das Gold in Fort Knox ist unklar. Der Gastronom teilte dem BEN Kurier gegenüber telefonisch mit, dass evtl. aus den Unterlagen Hinweise darauf ergehen könnten, dass die gesamte Tourismusbeitragssatzung nichtig ist oder zugestellte Zahlungsaufforderungen falsch berechnet wurden.

Wie schwierig die Berechnung des Tourismusbeitrages tatsächlich ist, musste bereits einige Städte erfahren wo die Gerichte die Satzungen für unwirksam erklärten. Zuletzt war dieses in Bad Kreuznach der Fall. Die Beitragsmaßstabsregelung wurde vom Gericht für willkürlich und rechtsfehlerhaft erklärt. Ähnlich erging es auch der Stadt Hann. Münden welche ebenfalls an der Hürde der ordnungsgemäßen Kalkulation scheiterten. Ob dieses auch in Bad Ems so sein könnte ist völlig unklar. Solange die Prozessunterlagen zur Verschlusssache erklärt werden, wird es schwierig sein die Vermutung des Gastronomen zu verifizieren.

Dieser teilte dem BEN Kurier schriftlich mit, dass er umfangreiche rechtliche Schritte gegen den Verbandsbürgermeister und Stadtbürgermeister einleiten will. Wieweit diese, aus seiner Sicht, von Erfolg gekrönt sein werden, bleibt abzuwarten. Sicher ist jedoch, dass die Betreiber des Aktivhotels Alter Kaiser auf die Einsichtnahme bzw. Herausgabe der Prozessunterlagen klagen wollen.

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Nastätter zur dreieinhalb Jahren Haft wegen Waffen- und Sprengstoffbesitz verurteilt

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Foto: Landgericht Koblenz
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NASTÄTTEN Ein 63-jähriger Mann aus Nastätten im Rhein-Lahn-Kreis wurde vom Landgericht Koblenz zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Ihm wurden Verstöße gegen das Waffenrecht sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last gelegt. Zuerst berichtete der SWR hier.

Die Polizei hatte im August des vergangenen Jahres bei einer Durchsuchung seines Wohnhauses eine große Menge an Waffen und Munition sichergestellt. Der Angeklagte stand unter Verdacht, mit diesen illegalen Gegenständen gehandelt zu haben. Dieser Vorwurf konnte im Prozess jedoch nicht abschließend bewiesen werden. Da der Mann in vielen Punkten geständig war und auf die Rückgabe seiner Waffen verzichtete, wurde dies von der Richterbank als strafmildernd gewertet.

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Erlaubte und verbotene Waffen

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Zwar besaß der 63-Jährige für einige der gefundenen Waffen eine offizielle Genehmigung, jedoch fehlte ihm diese für diverse Kriegswaffen, die sich ebenfalls in seinem Besitz befanden. Zudem hielt das Gericht ihm vor, die Waffen nicht ordnungsgemäß gelagert zu haben. Unter anderem wurde eine geladene Pumpgun in seinem Schlafzimmer entdeckt, während ein Sturmgewehr in einem provisorischen Holzverschlag in seiner Werkstatt versteckt war.

Besonders brisant war der Fund von zehn Kilogramm TNT-Sprengstoff in seiner Werkstatt. Laut Gericht hätte eine mögliche Explosion nicht nur sein eigenes Haus, sondern auch das eines Nachbarn erheblich gefährdet.

Ein Leben als Waffensammler

Der Angeklagte bezeichnete sich während der Verhandlung als passionierten Waffensammler. Bereits in seiner Jugend sei seine Begeisterung für Waffen entstanden, spätestens während seiner Bundeswehrzeit habe sich dieses Interesse intensiviert. Über viele Jahre hinweg habe er sich sein umfangreiches Arsenal zugelegt.

Obwohl er als Sportschütze legale Genehmigungen für einige Waffenarten besaß, gab er im Prozess zu, dass er auch illegale Waffen besessen hatte. Zudem stellte er selbst Munition her, da diese in den vergangenen Jahren zunehmend teurer geworden sei. Diese habe er nach eigener Aussage zum Selbstkostenpreis an andere weitergegeben, jedoch ohne finanzielle Gewinne daraus zu ziehen.

Illegale Waffenlagerung und brisante Funde

Im Rahmen der polizeilichen Durchsuchung Ende August 2024 wurden neben Waffen und Munition auch eine Anleitung zum Bau von Sprengkörpern in englischer Sprache entdeckt. Der Angeklagte gab an, diese bereits seit seiner Kindheit zu besitzen, jedoch niemals die Absicht gehabt zu haben, eine Bombe zu bauen.

Trotz seiner teilweise kooperativen Haltung vor Gericht und der fehlenden Beweise für einen aktiven Waffenhandel fiel das Urteil streng aus, da die Menge und Art der gelagerten Waffen sowie der Sprengstoff als besonders gefährlich eingestuft wurden. Das Gericht sah in diesen Umständen eine erhebliche Bedrohung für die öffentliche Sicherheit.

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Recht

Hunde im Gnadenhof Eifel erneut beschlagnahmt: Betreiberin kündigt rechtliche Schritte an

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Foto: BEN Kurier
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HARSCHEID Heute wurde erneut eine Beschlagnahmung von Hunden im Gnadenhof Eifel in Harscheid durchgeführt. Mitarbeiter des Veterinäramts, begleitet von der Polizei, holten fünf Hunde aus der Einrichtung ab. Laut Angaben des Veterinäramts verstoße die Betreiberin des Gnadenhofs gegen bestehende Auflagen, die ihr im Zusammenhang mit der Haltung von Tieren auferlegt worden waren.

Hintergrund der Auflagen

Im Mai 2024 waren bereits 47 Hunde aus dem Gnadenhof entfernt worden. Die Maßnahme erfolgte, da das Veterinäramt der Auffassung war, dass die Betreiberin mit der Betreuung der Tiere überfordert war. Im Anschluss wurden Auflagen erlassen, dass künftig nur noch fünf Hunde im Gnadenhof gehalten werden dürfen. Diese Entscheidung wurde vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigt.

Derzeit zehn Hunde auf dem Gnadenhof

Trotz der Auflage, nur fünf Hunde zu halten, leben momentan zehn Hunde im Gnadenhof. Fünf dieser Hunde wurden von der Betreiberin an einen Verein übergeben, wobei ein Raum auf dem Hof zur Verfügung gestellt wurde, um den Tieren eine geeignete Unterkunft zu bieten. Fünf der beschlagnahmten Hunde aus dem letzten Jahr wurden von der Betreiberin zurückgeholt und werden nun wieder gepflegt.

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Gerichtliche Klärung der Verantwortung

Das Verwaltungsgericht Koblenz stellte fest, dass die Betreiberin auch für die fünf Hunde, die an den Verein abgegeben wurden, verantwortlich bleibt. Der Gerichtsbeschluss führte dazu, dass das Veterinäramt die Tiere zurückholte, um die Auflagen zu überprüfen. Dies führte zur erneuten Beschlagnahmung der fünf Hunde am Mittwoch.

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Betreiberin wehrt sich gegen die Vorwürfe

Auf ihrer Facebook-Seite äußerte sich die Betreiberin zu den Vorwürfen und betonte, dass die beschlagnahmten Hunde „bestgepflegt und tierärztlich untersucht“ worden seien. Sie kündigte an, juristisch gegen die Maßnahme vorzugehen, um ihre Sichtweise in der Sache weiterzuverfolgen.

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Panorama

Digitale Hetze gegen den Gnadenhof Eifel: Der lange Kampf um Gerechtigkeit

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Foto: BEN Kurier | Aufgenommen auf dem Gnadenhof Eifel in Harscheid
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HARSCHEID Die Diskussionen um den Gnadenhof Eifel in Harscheid haben sich in den letzten Monaten erheblich zugespitzt, und das jüngste Hoffest spiegelte die angespannte Lage wider. Seit der behördlich angeordneten Reduzierung des Tierbestands und der damit verbundenen Räumung im Oktober 2023 ist der Gnadenhof zu einem Brennpunkt digitaler und öffentlicher Auseinandersetzungen geworden. Betreiberin Liane Olert und ihr Team sahen sich immer wieder mit einer Welle von Hass und Anfeindungen konfrontiert, die sich vor allem in sozialen Netzwerken manifestierte.

Die sogenannten „Hater“, wie Olert sie bezeichnet, bestehen aus einer Gruppe von Personen, die mit teils heftiger Kritik auf die Führung des Gnadenhofs reagieren. Diese Kritiker werfen ihr unter anderem Verstöße gegen den Tierschutz vor und äußern sich in der Öffentlichkeit und in sozialen Medien nicht nur ablehnend, sondern oft auch diffamierend. Der Höhepunkt der Anfeindungen äußerte sich vor dem diesjährigen Fest in direkten Drohungen, die darauf abzielten, das Event zu stören oder gar zu eskalieren. Dies führte dazu, dass das Hoffest unter strengen Sicherheitsmaßnahmen stattfand, inklusive Ausweiskontrollen und der Unterzeichnung von Einverständniserklärungen für Bild- und Tonaufnahmen.

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Ein zentraler Punkt der Anfeindungen ist die unterschiedliche Wahrnehmung der Ereignisse um die Räumung des Gnadenhofs und den Verbleib der Hunde. Während die einen Olert als Opfer ungerechtfertigter behördlicher Maßnahmen sehen, betrachten andere sie als Verantwortliche, deren Handeln dem Wohlergehen der Tiere geschadet habe. Diese gegensätzlichen Positionen haben die Fronten verhärtet und den Ton in den digitalen Debatten verschärft.

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Die Hasswelle richtet sich nicht nur gegen Olert selbst, sondern betrifft auch Unterstützer und sogar ihre rechtlichen Vertreter. Anwälte, die Olert in ihren Verfahren unterstützen, berichteten von zahlreichen beleidigenden und verleumderischen Kommentaren, die zu rechtlichen Schritten führten. Strafbewehrte Unterlassungserklärungen wurden erwirkt, um gegen identifizierte Angreifer vorzugehen. Gleichzeitig laufen mehrere Gerichtsverfahren, um die Verleumdungen und Beleidigungen, die in sozialen Netzwerken kursieren, zu ahnden. Die Anwaltskanzlei, die Olert vertritt, sieht sich selbst einer Flut von Angriffen ausgesetzt, die bis hin zu Drohungen reicht.

Die Hetze nahm besonders nach der Anordnung des Veterinäramts zur Reduzierung der Hundezahl auf dem Hof zu. Unterstützer von Olert und Organisationen, die sich solidarisch zeigen, wurden von dem mutmaßlichen Hater systematisch angegriffen. Der Betreiber des vermeintlichen Fake-Profils nutzte seine Reichweite, um Leser dazu aufzufordern, Unternehmen, die den Gnadenhof unterstützen, negativ zu bewerten. Diese Aufrufe zeigten, wie tief die Kampagne greift, indem sie versuchte, auch wirtschaftliche und soziale Unterstützungsstrukturen von Olert zu zerschlagen und den Gnadenhof zu isolieren.

Brisantes Datenleck: Hater-Szene im Besitz von Adressen der neuen privaten Besitzer der Hunde

Besonders verstörend ist die Eskalation der Gewaltandrohungen, die auf der Plattform verbreitet wurden. Auf der Hater-Seite sollen Pläne geschmiedet worden sein, einen der Hunde des Gnadenhofs zu entführen und dessen Chip herauszuschneiden. Diese entsetzlichen Drohungen offenbaren, wie weit manche bereit sind zu gehen, um eine Person zu schädigen, und verdeutlichen die reale Gefahr, die von digitalem Hass ausgehen kann.

In der Vergangenheit wurde der vermeintliche Hater bereits mit mutmaßlich ähnlichen diffamierenden Aktionen in Verbindung gebracht. Die Hinweise auf seine Enttarnung deuten darauf hin, dass hinter dem Profil eine Person steckt, die bekannt ist für gezielte Schikanen und psychische Gewalt. Die absichtliche Manipulation der Anhängerschaft dieses Profils soll zu einer Art blindem Herdenverhalten führen , das die Hetze weiter befeuert und die Kluft zwischen Unterstützern und Kritikern von Liane Olert vertieft.

Nachdem Liane Olert einen großen Teil Ihrer Hunde vom Gnadenhof Eifel abgeben musste an Privatpersonen, wurde die systematisch vom Kreisveterinäramt aufgesucht. Neben Vorkontrollen, gab es auch weitere Besuche bei den neuen Besitzern der Tiere. Primär schien es dem Veterinäramt darum zu gehen, ob die Tiere noch vor Ort waren. Vereinzelt sollen von einem Mitarbeiter sogar Fotos der Tiere gefordert worden sein. Wieweit das Kreisveterinäramt dazu überhaupt berechtigt war, stellt Fragen auf, denn die neuen Besitzer waren allesamt keine gewerblichen Händler und eine Gefahrensituation für die Tiere, die ein Eingreifen des Veterinäramtes begründet hätte, soll es in keinem Fall gegeben haben.

Hater-Szene wollte einen Hund entführen und dem Tier den Chip herausschneiden

Dabei dürfte ein mögliches Datenleck deutlich mehr brisant sein. Während dem Kreisveterinäramt alle neuen Besitzer bekannt gewesen sein sollen, hat auch die vermeintliche Hater-Szene die Adressen neuer Besitzer erfahren und soll dort mit Fahrzeugen und sogar Drohnen präsent gewesen sein.  Wie die Hater-Szene an die Adressen der neuen Besitzer gekommen ist, dürfte möglicherweise auch die Justiz beschäftigen, denn zwischenzeitlich sollen zahlreiche Strafanträge gegen den Hater und die Verantwortlichen dahinter ergangen sein. Bisher schien sich die Gruppe davon nicht beeindrucken zu lassen, doch allmählich könnte sich die juristische Schlinge gegen die beteiligten vermeintlichen Hater zuziehen, denn mittlerweile sollen auch gegen Mitläufer Verfahren eingeleitet worden sein. Die Opfer der Hater-Szene wollen keineswegs klein beigeben, auch wenn der angerichtete Schaden enorm ist. Einzelne Betroffene leiden unter der psychischen Belastung. Nachvollziehbar, denn die vermeintliche Hater-Szene soll selbst davor nicht zurückgeschreckt sein, diffamierende Schreiben an Arbeitgeber von Unterstützern des Gnadenhof Eifel zu versenden.

Auf dem Hoffest zeigte sich, dass die Unterstützer von Olert eine starke Gemeinschaft gebildet haben, die sich den „Hatern“ gegenüber solidarisch und entschlossen präsentiert. Viele Besucher und Helfer blieben jedoch anonym, um sich vor Anfeindungen zu schützen. Eine langjährige Unterstützerin aus dem Main-Taunus-Kreis betonte, dass der Zusammenhalt stärker geworden sei, gerade weil man sich den Angriffen von außen habe stellen müssen. Diese Unterstützer verstehen sich als Gegengewicht zu den negativen Stimmen und bemühen sich, die positive Arbeit des Gnadenhofs in den Vordergrund zu rücken.

Die Betreiberin selbst blieb während des Festes kämpferisch und betonte, dass sie und ihr Team sich nicht von den Anfeindungen einschüchtern lassen würden. Auch wenn die Drohungen und die digitale Hetze belastend sind, sah Olert das Hoffest als Beweis dafür, dass der Gnadenhof trotz allem von einer treuen Basis unterstützt wird. Ihr Ziel, die Rehabilitation des Hofes zu erreichen und weiter für die Tiere zu sorgen, bleibt unverändert. Das Fest diente nicht nur dem Sammeln von Spenden, sondern war ein deutliches Zeichen des Widerstands gegen die negativen Kräfte, die den Gnadenhof in die Kritik gezogen haben.

Ein besonders kritischer Moment des Hoffests war die Kontroverse um das Motto „Gegen das Vergessen“, das in Verbindung mit der Erinnerung an verstorbene Hunde gewählt wurde. Dieser Bezug sorgte für Empörung in sozialen Medien, da Olert vorgeworfen wurde, das Gedenken an historische Ereignisse für ihre Zwecke zu nutzen. Die Betreiberin sah sich erneut mit harscher Kritik konfrontiert, doch machte sie deutlich, dass das Fest und seine Botschaft ein Appell gegen das Vergessen von Leid – auch das der Tiere – sein sollte.

Zusammengefasst stand das Hoffest in Harscheid sinnbildlich für den andauernden Kampf zwischen Olert und ihren Unterstützern einerseits und den Kritikern und „Hatern“ andererseits. Trotz der digitalen Angriffe, Drohungen und Anfeindungen war es ein Ausdruck von Widerstand und der Hoffnung, eines Tages den Hof wieder frei von Kontroversen und unter besseren Bedingungen betreiben zu können.

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