Connect with us

Recht

Verbandsgemeinde verweigert die Herausgabe von Prozessunterlagen zum Tourismusbeitrag – Gastronom will klagen

Veröffentlicht

am

Foto: Rolf Kranz unter Creative Commons 4.0 Lizenz (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.en)

BAD EMS Der Streit um den Bad Emser Tourismusbeitrag ist noch nicht beigelegt. Ein Bad Emser Unternehmer klagte gegen den, von der Stadt Bad Ems, ergangenen Bescheid zum Tourismusbeitrag. Einen Tag vor dem Verhandlungsbeginn beim Verwaltungsgericht Koblenz, hob die Beklagte den angefochtenen Beitragsbescheid auf und übernahm die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert lag seinerzeit bei 810,72 EUR. Vertreten wurde die Stadt Bad Ems durch die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau welche wiederum den renommierten Anwalt Richard Elmenhorst aus Bochum beauftragte.

Genau jener Anwalt, mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kommunales Abgabenrecht, Gemeindesteuern und Kur- und Fremdenverkehrsabgaben, war in der Vergangenheit maßgeblich an einem Gutachten zur Tourismusbeitragssatzung beteiligt gewesen.

Anzeige

Bad Emser Gastronom will auf die Herausgabe der Prozessunterlagen klagen

Doch worum ging es eigentlich in diesem Verfahren? Der Kläger brachte u.a. vor dem Verwaltungsgericht Koblenz vor, dass die Beitragskalkulation zum Tourismusbeitrag fehlerhaft wäre. Nicht alle Beitragspflichtigen und deren Aktivitäten sollen berücksichtigt worden sein. Die jährlichen Beitragshebesätze hätten auf Grundlage einer vollständigen Beitragskalkulation erfolgen müssen. Der Kläger hatte dem Verwaltungsgericht Koblenz eine Liste mit Unternehmen vorgelegt, welche als Beitragspflichte nicht veranlagt worden sein sollen und somit auch keinen Tourismusbeitrag zahlen mussten.

Anzeige

Prozesskosten für die beklage Stadt Bad Ems betrugen etwa 200,00 EUR bei einem Streitwert von etwa 810,72 EUR. Wie hoch die vorgerichtlichen Prozesskosten für den renommierten Anwalt Richard Elmenhorst waren, wurde nicht bekanntgegeben

Wir vereinfachen das einmal. Stellen Sei es sich folgendermaßen vor: Die Stadt sagt, wir brauchen im kommenden Jahr die Summe X für den Tourismus(-beitrag). Um diese Summe zu erlangen, werden die Beitragspflichtigen, nach erwirtschafteten Umsatz der Vorjahre, veranlagt. Wenn aber nicht alle Beitragspflichtigen erfasst sind, müssen alle anderen mehr bezahlen um die gewünschte Summe zu erreichen. Man kann dieses Prinzip auch umdrehen. Wären tatsächlich alle Beitragspflichtigen veranlagt worden mit den vorbestimmten Hebesätzen, dann wäre zu viel in der Kasse der Stadt Bad Ems gewesen und dem soll dem Kläger nach, ein Verstoß gegen das Kostenüberschreitungsverbot gewesen sein.

Gerade die Nichtbeachtung des Kostenüberschreitungsverbot führte in einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Oldenburg aus dem Jahre 2006 zur Nichtigerklärung der Satzung. Dazu kam es jetzt nicht. Durch die Aufhebung des angefochtenen Beitragsbescheides, wurde nicht mehr öffentlich vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz verhandelt.

Jeder interessierte Besucher hätte der Verhandlung beiwohnen dürfen und somit wären auch alle Klagepunkte und die Sichtweise des Gerichtes für jedermann erkennbar gewesen. Nun hätte die Geschichte an dieser Stelle enden können doch dem ist nicht so. Der Kläger forderte von der Verbandsgemeinde Bad Ems die komplette Herausgabe des Schriftverkehrs zwischen der Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau und deren beauftragten Anwalt Richard Elmenhorst.

Aufsichtsbehörde forderte die Verbandsgemeinde auf, dass sie Einsichtnahme in die Prozessunterlagen gewährt

Diese wiederum verweigerte die Herausgabe mit der Begründung, dass sie die Steuer- und Abgabengeheimnisse und der Pflicht zum Schutz personenbezogener Daten wahren müssen. Zudem wäre das Verfahren erledigt und man hätte die Kosten übernommen.  Letztlich war die Stadt Bad Ems Beklagte in einem individuellen Verfahren wegen eines konkreten Abgabenbescheides. Ohne eine potentielle Datenschutzverletzung kann nichts mitgeteilt werden.

Der seinerzeitige Kläger wendete sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit RLP welcher im Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes Aufsichtsbehörde ist. Diese Behörde forderte die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau auf, die Unterlagen an den seinerzeitigen Kläger herauszugeben. Begründet wurde dieses damit, dass lt. dem Landestransparenzgesetz ein Anspruch auf Einsichtnahme in die Unterlagen besteht.

Dieses sah der Verbandsbürgermeister Uwe Bruchhäuser ganz anders. Laut telefonischer Auskunft, sieht er Beitrag ähnlich gestellt wie eine steuerrechtliche Abgabe. Dort würden strenge Auflagen gelten für die Herausgabe von datenschutzrechtlich relevanten Unterlagen. Zwar würde die Verbandsgemeinde die Rechtsauffassung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit prüfen und akzeptieren aber dennoch würde man eine andere juristische Auffassung vertreten und diese müsste gegebenenfalls von den Verwaltungsgerichten geprüft werden. Eine Herausgabe der Unterlagen schloss der Verbandsbürgermeister trotz Aufforderung kategorisch aus.

Verbandsgemeinde verweigert Einsichtnahme in Prozessunterlagen und sieht den Datenschutz und das Steuergeheimnis gefährdet

Später teilte er mit, dass ersatzweise auch das Urheberrecht der Schreiben des Rechtsanwaltes Richard Elmenhorst beachtet werden müsste. Vor wenigen Wochen gab es ein Treffen der Bad Emser Gastronomen im Gasthaus Alt Ems. Dort ging es u.a. um die Frage, weshalb bei einem Beitragspflichtigen die Bescheide aufgehoben wurden und alle anderen zahlen müssten. Der letztliche Tenor war, dass man ein klärendes Gespräch mit der Stadt Bad Ems führen wollte. Auf Nachfrage des BEN Kurier teilten die Gastronomen mit, dass es sich bei der Abgabe um eine Steuer handeln würde.

Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht wäre öffentlich gewesen – Jeder Interessierte hätte daran teilnehmen können

Diese Auskunft zeigte, dass selbst die Hoteliers und Gastwirte teilweise selber nicht wussten, was es genau mit diesem Beitrag auf sich hat. Der Tourismusbeitrag ist keine Steuer sondern ein Beitrag, wie es der Name bereits sagt. An dieser Stelle hätte die Geschichte wirklich enden können denn der einstweilige Kläger teilte mit, dass er kein Interesse mehr an der Offenlegung der Unterlagen hätte. Für ihn wäre das Thema erledigt.

Nicht so für die Betreiber des Aktivhotels Alter Kaiser in Bad Ems. Diese forderten in einem Schreiben vom 08. Februar 2022 den Verbandsbürgermeister Uwe Bruchhäuser und den Bad Emser Stadtbürgermeister Oliver Krügel zur Herausgabe der Unterlagen auf. Christine Heilig weist in diesem Schreiben daraufhin, dass das ursprüngliche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht öffentlich gewesen wäre und somit der Datenschutz oder das Steuergeheimnis nicht als Grund für die Verweigerung zur Herausgabe des Schriftverkehrs zwischen dem Anwalt Richard Elmenhorst und der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau genannt werden kann. Ersatzweise boten die Gastronomen an, dass die Passagen mit tatsächlichen Bezug zum Steuergeheimnis oder Datenschutz unkenntlich gemacht werden könnten.

Aufsichtsbehörde stellt fest, dass der Tourismusbeitrag keine Steuer ist und dem nicht gleichgesetzt ist (Verwaltungsgericht Trier Urteil: 10K 3599/20.TR)

Am 28. März 2022 teilte die Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau in einem Schreiben im Auftrag der Stadt Bad Ems mit, dass sie den Antrag auf Akteneinsicht ablehnt. Begründet wurde es damit, dass es sich um eine abgabenrechtliches Verfahren handeln soll. Der Verbandsbürgermeister verweist darauf, dass das Kommunalabgabengesetz des Landes RLP (KAG) sich umfassend auf die Anwendung der Abgabenordnung (AO) bezieht. Besonders das Wesen des Gesetzes mit ihrem steuerrechtlichen Bezug nach §§1 und 3 der Abgabenordnung führt er an. Uwe Bruchhäuser sieht es so, dass das Verfahren der Erhebung des Tourismusbeitrages, unter das steuerrechtliche Verfahren nach der Abgabenordnung fallen. Und nach dieser Abgabenordnung gäbe es keinen gesetzlichen Anspruch auf Akteneinsicht. Nach §3 Abs. 8 des Landestransparenzgesetzes würde das Gesetz nicht für steuerrechtliche Verfahren der Abgabenordnung gelten.

Doch genau dieses sieht der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit RLP welcher im Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes Aufsichtsbehörde ist ganz anders. An diesen wendeten sich die Bad Emser Gastronomen.

Dieser teilte dem Verbandsbürgermeister schriftlich mit, dass er sich gerade nicht auf §3 Abs. 8 des Landestransparenzgesetzes für die Verweigerung der Herausgabe der Unterlagen beziehen könne da es sich gerade nicht bei den Tourismusbeiträgen um eine Steuer oder steuerrechtliches Verfahren handeln würde. Er führte weiter aus, dass der Tourismusbeitrag als Gegenleistung für eine besondere Leistung der öffentlichen Hand begriffen wird und somit den Entgeltsabgaben zurechnet werden. Demnach handelt es sich beim Tourismusbeitrag um eine nicht-steuerliche sondern vielmehr beitragsartige Abgabe. Aus dem Verweis des Kommunalabgabengesetzes auf die Anwendbarkeit der Abgabenordnung folgt nicht, dass der Tourismusbeitrag auch als Steuer einzuordnen wäre.

Die Gastronomen haben aus dem Schreiben heraus einen Anspruch auf Herausgabe der Prozessunterlagen. Dem gefolgt ist die Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau bis dato nicht. Weshalb die Stadt Bad Ems und die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau die Einsichtnahme in die Unterlagen so vehement verweigern und verteidigen wie die USA das Gold in Fort Knox ist unklar. Der Gastronom teilte dem BEN Kurier gegenüber telefonisch mit, dass evtl. aus den Unterlagen Hinweise darauf ergehen könnten, dass die gesamte Tourismusbeitragssatzung nichtig ist oder zugestellte Zahlungsaufforderungen falsch berechnet wurden.

Wie schwierig die Berechnung des Tourismusbeitrages tatsächlich ist, musste bereits einige Städte erfahren wo die Gerichte die Satzungen für unwirksam erklärten. Zuletzt war dieses in Bad Kreuznach der Fall. Die Beitragsmaßstabsregelung wurde vom Gericht für willkürlich und rechtsfehlerhaft erklärt. Ähnlich erging es auch der Stadt Hann. Münden welche ebenfalls an der Hürde der ordnungsgemäßen Kalkulation scheiterten. Ob dieses auch in Bad Ems so sein könnte ist völlig unklar. Solange die Prozessunterlagen zur Verschlusssache erklärt werden, wird es schwierig sein die Vermutung des Gastronomen zu verifizieren.

Dieser teilte dem BEN Kurier schriftlich mit, dass er umfangreiche rechtliche Schritte gegen den Verbandsbürgermeister und Stadtbürgermeister einleiten will. Wieweit diese, aus seiner Sicht, von Erfolg gekrönt sein werden, bleibt abzuwarten. Sicher ist jedoch, dass die Betreiber des Aktivhotels Alter Kaiser auf die Einsichtnahme bzw. Herausgabe der Prozessunterlagen klagen wollen.

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen
Zum Kommentieren klicken

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Koblenz

Gericht hat entschieden: Gnadenhof in der Eifel muss Hunde abgeben

Veröffentlicht

am

von

KOBLENZ Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in seiner Entscheidung bekannt gegeben, dass es grundsätzlich dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Koblenz beipflichtet und das Urteil bestätigt. Das Verwaltungsgericht teilte seinerzeit mit, dass es auf dem Gnadenhof in Harscheid Mängel gegeben habe. Bei einem Besuch des Veterinäramtes mit der Polizei im Oktober 2023 sollen Hunde verfilztes fell gehabt haben, und angetrocknet Kot und Urin in einem Einzelbereich festgestellt worden sein. Das Verwaltungsgericht Koblenz war davon überzeugt, dass es sich um eine andauernde Vernachlässigung der Tiere im Pflegebereich handeln würde. Dazu sollen auch die Krallen der Tiere nicht hinlänglich gekürzt worden sein.

Anzeige

In einem Eilrechtsschutzverfahren bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Im Beschluss wird ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht Koblenz zutreffend feststellte, dass es bei Vorortkontrolle mit amtstierärztlichen Feststellungen erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße gegeben hätten (siehe oben). Außerdem wären die nicht aneinander gewöhnten Hunde entgegen der tierschutzrechtlichen Vorgaben gemeinsam untergebracht worden. Auch beißender Geruch von Urin und Kot wäre seinerzeit festgestellt worden.

Anzeige

Grund genug für das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen und der Hundebesitzerin aufzuerlegen, sich bis auf fünf Hunde von allen 61 Tieren zu trennen. Das Aus für den Gnadenhof in der Eifel. Auch wir haben uns vom BEN Kurier den Gnadenhof in Harscheid angesehen und durften sämtliche Räume betreten. Unsaubere Zustände oder ungepflegte Tiere konnten wir nicht feststellen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die erstinstanzliche Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, ohne sich selber vor Ort zu erkundigen oder erneut einen neutralen Tiersachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen.

Anzeige

So reichte eine amtstierärztliche Vorortkontrolle für eine Beweiswürdigung dem Gericht aus, um das Urteil zu bestätigen. Dabei hatte gerade dieser Fall viel Aufsehen erregt. In den sozialen Medien hatten sich vereinzelte sogenannte Hater-Gruppen gegen die Betreiberin des Gnadenhofes gebildet. Dabei soll es laut der Hausinhaberin Anrufe unter ihrem Namen bei Ärzten, Anwälten oder Verantaltern gegeben haben, um ihr zu schaden. Unter anderem war sie nominiert für einen Preis bei der Bitburger Brauerei. Die soll einen >Brief unter dem Namen der Betreiberin des Gnadenhofes erhalten haben, worin mitgeteilt wurde, dass sie auf den Preis verzichten würde.

Besonders in der jüngsten Vergangenheit hat der Gnadenhof der 61 Tiere viel Zuspruch erfahren. Doch beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz war nun Schluss: Eine Ende des Betriebes für die Tiere ist kaum noch aufzuhalten.

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Recht

Gnadenhof Eifel in Harscheid: 51 alte und kranke Hunde sollen ihr Zuhause verlieren!

Veröffentlicht

am

von

Foto: Christian Meinecke

HARSCHEID Seit über 15 Jahren betreibt die 67-jährige Liane Olert den Gnadenhof Eifel in Harscheid. 56 schwerbehinderte, kranke, demente, alte und geistig behinderte Hunde haben auf einer 3ooqm Indoorfläche mit 9000qm Außengelände eine neue Heimat gefunden. Bisher galt die privat betriebene Auffangstation als Vorzeigeprojekt. SAT1 und der SWR berichteten begeistert über das Engagement der resoluten Dame. Noch vor einem Jahr besuchte das Veterinäramt des Kreises Bad Neuenahr-Ahrweiler ohne jedwede Beanstandungen das Gehöft, doch nun ist alles anders.

Seit rund sechs Monaten kämpft Liane Olert für den Erhalt ihres Gnadenhofes. Etwa zu der Zeit begannen die ersten Widerstände gegen das Projekt. Urplötzlich soll es Missstände auf dem Hof gegeben haben. So lauteten die Vorwürfe in den sozialen Medien. Tierschützer gegen Tierschützer und die Rufe gegen den Gnadenhof wurden in vereinzelten Gruppen immer lauter. Angeblich würden die Hunde vernachlässigt werden, es würde an Hygiene in den Räumlichkeiten fehlen und Arztbesuche sowie Pflege gäbe es so gut wie gar nicht mehr.

Anzeige

Die Situation spitzte sich zu, indem das Veterinäramt zu Kontrollen angehalten wurde. Mehrfach verweigerte Liane Olert begründet den Zutritt. Schlussendlich gipfelte es in einen Polizeieinsatz mit den Amtstierärzten. Vor Ort soll ein Hund vor Aufregung einen Herzinfarkt erlitten haben. Ein weiterer habe vor Stress sich eingekotet. Wegmachen durfte es Liane Olert nicht. Während es ein Jahr vorher, für das Veterinäramt keine Beanstandungen gab, soll jetzt alles anders gewesen sein. Die Situation eskalierte in einem Verwaltungsgerichtsbeschluss, der Liane Olert untersagte, mehr als fünf Hunde zu behalten. Dagegen ist sie in Widerspruch gegangen. Laut dem Verwaltungsgericht Koblenz soll es erhebliche Mängel auf dem Hof gegeben haben. Es spricht von vernachlässigten Hunden und nicht hygienischen Bedingungen. Das Gericht stützt sich dabei explizit auf die Aussagen des Veterinäramtes bei der nicht angekündigten Kontrolle im Oktober 2023.  Die Rede ist von verfilztem Fell, angetrockneten Fäkalien im Ruhebereich und versteckten Hunden.

Anzeige

Über 50.000 Menschen setzen sich mit Petition für den Erhalt des Gnadenhof Eifel ein

Genau die Vorwürfe weist Liane Olert weit von sich. »Täglich reinigen wir vier Stunden den Innenbereich. Gerade die Hygiene ist mir sehr wichtig. Richtig ist, dass beim Besuch des Veterinäramtes einzelne Hunde längere Krallen hatten, da der regelmäßige Besuch der Pflegerin erst in den kommenden Tagen gewesen wäre. Schade ist, dass keiner vom Gericht sich die Situation vor Ort ansah und man sich einzig auf die Aussagen des Veterinäramtes verlassen hatte«, führt Liane Olert aus.

In den sozialen Medien sind die Fronten verhärtet.  Auf eine der Seiten in den sozialen Medien weist ein vermeintlicher Tierschützer in seiner Gruppe darauf hin, dass er alle Kommentare löschen wird, die sich positiv zum Gnadenhof äußern würden und genau das tat er auch. Damit wird bewusst einseitig versucht, die Menschen zu beeinflussen und für die eigene Sache zu gewinnen. Auf einer anderen Seite hat sich die Meinung mittlerweile zu Gunsten des Gnadenhof Eifel gewandelt.

Liane Olert spricht von Hetze und sogenannten Hatern

Liane Olert spricht von Hetze und sogenannten Hatern. Eine sehr aktive Gruppe findet man hier. Die Kommentare sind teilweise unerträglich und sehr einseitig. Die Betreiberin des Gnadenhof Eifel macht dafür ehemalige frustrierte ehrenamtliche Mitarbeiter verantwortlich, die vom Gehöft verwiesen wurden. Doch damit ist noch lange nicht genug. Der Gnadenhof Eifel wurde bei einer Abstimmung für den guten Zweck von der Krombacher Brauerei auf Platz zwei gewählt. Der Preis war mit 2500 Euro dotiert. Nun erreichte die Krombacher ein ominöses Schreiben, aus dem hervorging, dass man auf das Preisgeld verzichten und man sich aus dem Wettbewerb zurückziehen wolle. Nur kam dieses Schreiben nicht von der möglichen Preisträgerin Liane Olert, sondern von einer dritten Person, die in der Haterszene vermutet wird.

In anderen Gruppen wird durchaus sachlich diskutiert und die Meinungen sind geteilt. Tierschützer mit und gegen Tierschützer. Jeder ereifert sich darüber es besser zu können und proklamiert für sich das Recht vorzugeben, wie die Hunde bestmöglich geschützt werden können. Und wer darf jetzt für sich die größte Tiergüte und Weisheit in Anspruch nehmen? Sicherlich nicht die Hater, denn dort fehlte jede Sachlichkeit oder auch nur im Ansatz eine offene Diskussion, aber vielleicht die anderen Gruppen, denen es tatsächlich um die Hunde oder auch das Lebenswerk von Liane Olert geht.

Wir können nicht bestätigen, dass die Vorwürfe gegen den Gnadenhof Eifel auch nur im Ansatz zutreffend sind

Unser Reporter Christan Meinicke wollte sich ein eigenes Bild machen und fuhr unvoreingenommen zum Gnadenhof Eifel in Harscheid. Was ihn dort erwartete, war anders, als gedacht. Irgendwo hatte man natürlich eine gewisse Vorstellung, die jedoch nicht befriedigt wurde. Meinecke durfte sich alle Räumlichkeiten ansehen. Zu keinem der Tiere wurde ihm der Zutritt verweigert. Unhygienische Zustände? Davon konnte nicht die Rede sein. Im Gegenteil. Bei 56 Hunden würde man vielleicht sogar erwarten, dass man mit drei Personen das nicht stemmen kann, aber das stimmte nicht. Der Boden, blitzeblank. Natürlich war unser Besuch angekündigt und es könnte alles darauf ausgerichtet gewesen sein, doch viel interessanter war es zu sehen, was passierte, wenn eine der inkontinenten Hunde nicht einhalten konnte. Sofort war Liane Olert da und wischte das Malheur auf. »Das ist unsere tägliche Arbeit. Ich kann nicht verhindern, dass so etwas einmal bei einem inkontinenten Hund passiert, aber das ist ja schnell erledigt«, teilt Liane Olert mit.

In dem großen Haus wirkt alles aufgeräumt. Es riecht leicht nach Hund, aber alles andere wäre verwunderlich bei 56 Tieren. In jedem Tierheim nimmt man den Geruch deutlicher wahr.  Damit nichts Ungewöhnliches. Die zahlreichen Hunde wirkten keineswegs ungepflegt oder unglücklich. Im Gegenteil. Für viele scheint es eine letzte Chance zu sein und sie wirkten befreit.

Ende gut, alles gut? Nein. So einfach ist es sicherlich nicht. Wir haben überhaupt nichts Negatives feststellen können und wir sind nicht bereit einen Lebenstraum und das Heim der Tiere zu zerstören. Die Medien haben eine Verantwortung und die heißt nicht dem Mainstream entsprechend für Klickzahlen zu schreiben. Gestern gab es nichts zu bemängeln. Alles wirkte durchaus gut konzipiert und strukturiert. Wir wissen nicht, ob tatsächlich alles richtig gelaufen ist und so manche Male liegt die Wahrheit in einer Mitte, die nicht ausreichen darf, die Lebenschance der Hunde und der Gnadenhofbesitzerin zu zerstören.

Unser Reporter sah glückliche Hunde, die teilweise schwerstbehindert waren und sicherlich nicht das Gehöft verlassen möchten. Dazu eine resolute Dame, die liebe- und aufopferungsvoll mit den Tieren umging. Und vielleicht schaut sich ein verantwortungsbewusster Verwaltungsrichter nun den Gnadenhof persönlich an, um sich einen eigenen Eindruck zu verschaffen, damit er sich nicht nur auf die einseitige Aussage eines Veterinäramtes verlassen muss. Der Tierschutz muss immer oberste Priorität haben, das bedeutet aber auch, die Tiere vor Hatern oder einseitiger Stellungnahme zu schützen, denn da war doch was: genau. Die Wahrheit liegt oftmals in der Mitte…..

Für so manchen Hater, und die sich davon mit hereinziehen ließen, könnte es demnächst rechtlich schon sehr eng werden. Möglicherweise sind da bereits in den Gruppen einige Straftatbestände erfüllt. Die üble Nachrede ist ein Antragsdelikt. Dazu äußerte sich die Polizei NRW in einem Artikel sehr deutlich: »Wer hetzt, macht sich strafbar. Auch im Netz. Hasspostings auf den Social-Media-Plattformen werden konsequent strafrechtlich verfolgt, anstatt sie nur zu löschen«. Gut so.

Wir können nicht bestätigen mit unserer Vor-Ort-Reportage, dass die Vorwürfe gegen den Gnadenhof Eifel auch nur im Ansatz zutreffend sind, aber auch nicht das Gegenteil.  Und da wären wir wieder bei der möglichen Mitte der Wahrheit…..

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Gesundheit

Entlassene Mitarbeiter des Elisabeth-Krankenhauses in Lahnstein wehren sich gegen Kündigung!

Veröffentlicht

am

von

LAHNSTEIN 190 Mitarbeiter des Elisabeth-Krankenhauses in Lahnstein wurden von heute auf morgen auf die Straße gesetzt. Während sie über Monate hinweg mit Durchhalteparolen während der Insolvenzphase motiviert wurden, nicht zu kündigen und ihnen ein Zukunftskonzept seitens des Elisabeth St. Vinzenz Verbundes präsentiert wurde mit Einschnitten, aber weitestgehenden Erhalt der Krankenhausstrukturen, erhielten sie Ende Februar die Freistellung zum 01. März mit Kündigung zum Ende Mai.

Das Perfide ist, dass sie noch nicht einmal mehr Lohn erhalten während der Kündigungsfrist. Die Kassen wären leer. Da bereits drei Monate Insolvenzgeld gezahlt wurde, könnte nicht erneut die Leistung in Anspruch genommen werden. Den entlassenen Mitarbeitern blieb vielfach nur die Möglichkeit, den Gang zum Arbeitsamt. All das wirft sehr viele Fragen auf.

Anzeige

In einer vom BEN Kurier organisierten Infoveranstaltung für die gekündigten Mitarbeiter in dem Veranstaltungsraum des Restaurants Adria in Bad Ems klärte der renommierte Fachanwalt für Arbeitsrecht Robert Schneider von der Kanzlei Walterfang, Gauls und Ickenroth aus Montabaur die zahlreichen ehemaligen Beschäftigten aus Sicht des Arbeitsrechts auf.

Anzeige

Rechtsanwalt Robert Schneider: “Es ist Zeit, um zu sagen, auch mögliche Ansprüche gegen die BBT Gruppe zu prüfen”

Sicher ist, dass nun eine Klagewelle gegen den ehemaligen Arbeitgeber droht, um die Rechte der Beschäftigten zu sichern. Ob sich die Klagen nur alleine gegen die GmbH des Krankenhauses in Lahnstein richtet oder möglicherweise auch gegen die BBT-Gruppe, ließ der Anwalt offen. »Es ist noch zu früh, um zu sagen, ob nicht möglicherweise auch Ansprüche gegen die BBT Gruppe bestehen. Das gilt es jetzt zu prüfen«, teilte Robert Schneider mit. »Sicher ist, dass die Haftungsfrage nicht nur auf die EVV beschränkt sein muss. Jedem entlassenen Mitarbeiter kann nur angeraten werden, eine Kündigungsschutzklage einzureichen um Ansprüche und Rechte zu sichern.«

video
play-sharp-fill

Schon seit Jahren war das Hospital in Lahnstein in finanzielle Schieflage geraten. Von 2022 an gab es intensive Gespräche zwischen der EVV und der BBT Gruppe. Nunmehr wurde ein Konzept umgesetzt, was bereits in der Zeit im Gespräch war und das lässt aufhorchen. Wenn ein Unternehmen seit Jahren kaum schwarze Zahlen geschrieben haben soll, wer hat die ausgeglichen? Hinter dem Elisabeth-Krankenhaus in Lahnstein stand das der Elisabeth St. Vinzenz Verbund. Ein Unternehmen, das laut eigenen Angaben etwa 950 Millionen Euro Umsatz im Jahr macht. 2023 wurde der Interims-Geschäftsführer Claudius David Walker an den Standort in Lahnstein berufen. Wusste man zu diesem Zeitpunkt nicht, wie es finanziell um das Krankenhaus steht?

Unbestritten dürfte es sein, dass es bei einer lang geplanten Umstrukturierung zu einer reinen Psychiatrie ohne Insolvenz im Schutzschirmverfahren mit Massenentlassungen nur mit hohen finanziellen Aufwand gegangen wäre, denn viele langjährige Mitarbeiter hätten auch langfristige Kündigungsfristen gehabt, die mit dem Insolvenzverfahren ausgehebelt wurden.

Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens war Dr. Christoph Niering vom Amtsgericht Koblenz als Sachverwalter eingesetzt worden. Generalbevollmächtigter war Dr. Moritz Handrup von der Frankfurter Wirtschaftskanzlei Advant Beiten. Geplant war ein Sanierungskonzept mit Fortführungsperspektive, das zunächst auch präsentiert wurde. Eine Gerontopsychiatrie sollte entstehen, die HNO sollte erhalten bleiben, während große teile der Chirurgie und Intensivmedizin geschlossen werden sollten. Am Ende blieb davon nichts mehr übrig.

Mangelnde Wertschätzung und fehlende Transparenz

Schon im Sommer 2023 stellte die kommunale Politik Anfragen zum Stand des Krankenhauses an den Interimsgeschäftsführer Walker. Eingeweiht wurde sie nicht, sondern es wurde darauf verwiesen, dass noch nicht alle Informationen vorliegen würden. Auch im späteren Verlauf gab es keine transparente Kommunikation. Genau das Gleiche zog sich auch während dem Insolvenzverfahren durch. Während einerseits die Belegschaft dringlich darauf hingewiesen wurde, dass sie auf keinen Fall kündigen sollen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten und es gute Chancen für die Zukunft geben würde, erhielten die Mitarbeiter drei Monate lang Insolvenzgeld.

Ab Februar sollte das Krankenhaus wieder in Eigenregie die Löhne zahlen können. Demonstrationen bleiben aus, denn die Mitarbeiter glaubten den Worten der Geschäftsleitung. Am Ende wurde sie für ihre Treue mit den Kündigungen seitens des christlichen Trägers belohnt. Und das war es? Wahrscheinlich nicht. Möglicherweise ist das jetzt erst der Beginn. Während die Kassen leer sein sollen, beginnen nun die rechtlichen Fragen. Zu welchem Preis wurde das Gebäude und das Inventar verkauft?

Ein zu niedriger Preis würde die Gläubiger benachteiligen. Warum wusste man nicht um die finanzielle Lage des Lahnsteiner Krankenhauses und wie wurde es vorher gestützt? Auch die Frage einer möglichen Insolvenzverschleppung soll nunmehr rechtlich geprüft werden. Für die entlassenen Mitarbeiter sitzt der Schock tief. Hier geht es um mangelnde Wertschätzung und fehlende Offenheit. Langjährige Mitarbeiter fühlen sich um ihren Abschied beraubt. Sie alle kannten sich in der Klinik seit Jahren oder Jahrzehnten und spürten in der Insolvenzphase die Ohnmacht und kaum Rückhalt.

Die Mitarbeitervertretung wurde in die Prozesse kaum eingebunden und erhielten die Hiobsbotschaften zu Zeitpunkten, wo sie nicht mehr reagieren konnten. Die Gewerkschaft Verdi sagte in dem Zusammenhang, dass eine solche Art und Weise der Abwicklung und Umgang mit Beschäftigten sowie Patienten in Rheinland-Pfalz einmalig gewesen sein dürfte. Jetzt werden sich demnächst die Arbeitsgerichte mit dem Vorfall beschäftigen dürfen. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich die Verantwortlichen für den Untergang des Krankenhauses in Lahnstein selber dort erklären werden. Dafür gibt es die vertretenden Rechtsanwälte.

Karma kann etwas richtig Tolles sein, wenn man etwas Geduld hat.

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Trending

×

Hallo.

Klicke auf den Button um uns eine WhatsApp Nachricht zu senden oder sende uns eine Mail an redaktion@ben-kurier.de

× Whats App zum BEN Kurier