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Verbandsgemeinde verweigert die Herausgabe von Prozessunterlagen zum Tourismusbeitrag – Gastronom will klagen

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Foto: Rolf Kranz unter Creative Commons 4.0 Lizenz (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.en)

BAD EMS Der Streit um den Bad Emser Tourismusbeitrag ist noch nicht beigelegt. Ein Bad Emser Unternehmer klagte gegen den, von der Stadt Bad Ems, ergangenen Bescheid zum Tourismusbeitrag. Einen Tag vor dem Verhandlungsbeginn beim Verwaltungsgericht Koblenz, hob die Beklagte den angefochtenen Beitragsbescheid auf und übernahm die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert lag seinerzeit bei 810,72 EUR. Vertreten wurde die Stadt Bad Ems durch die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau welche wiederum den renommierten Anwalt Richard Elmenhorst aus Bochum beauftragte.

Genau jener Anwalt, mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kommunales Abgabenrecht, Gemeindesteuern und Kur- und Fremdenverkehrsabgaben, war in der Vergangenheit maßgeblich an einem Gutachten zur Tourismusbeitragssatzung beteiligt gewesen.

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Bad Emser Gastronom will auf die Herausgabe der Prozessunterlagen klagen

Doch worum ging es eigentlich in diesem Verfahren? Der Kläger brachte u.a. vor dem Verwaltungsgericht Koblenz vor, dass die Beitragskalkulation zum Tourismusbeitrag fehlerhaft wäre. Nicht alle Beitragspflichtigen und deren Aktivitäten sollen berücksichtigt worden sein. Die jährlichen Beitragshebesätze hätten auf Grundlage einer vollständigen Beitragskalkulation erfolgen müssen. Der Kläger hatte dem Verwaltungsgericht Koblenz eine Liste mit Unternehmen vorgelegt, welche als Beitragspflichte nicht veranlagt worden sein sollen und somit auch keinen Tourismusbeitrag zahlen mussten.

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Prozesskosten für die beklage Stadt Bad Ems betrugen etwa 200,00 EUR bei einem Streitwert von etwa 810,72 EUR. Wie hoch die vorgerichtlichen Prozesskosten für den renommierten Anwalt Richard Elmenhorst waren, wurde nicht bekanntgegeben

Wir vereinfachen das einmal. Stellen Sei es sich folgendermaßen vor: Die Stadt sagt, wir brauchen im kommenden Jahr die Summe X für den Tourismus(-beitrag). Um diese Summe zu erlangen, werden die Beitragspflichtigen, nach erwirtschafteten Umsatz der Vorjahre, veranlagt. Wenn aber nicht alle Beitragspflichtigen erfasst sind, müssen alle anderen mehr bezahlen um die gewünschte Summe zu erreichen. Man kann dieses Prinzip auch umdrehen. Wären tatsächlich alle Beitragspflichtigen veranlagt worden mit den vorbestimmten Hebesätzen, dann wäre zu viel in der Kasse der Stadt Bad Ems gewesen und dem soll dem Kläger nach, ein Verstoß gegen das Kostenüberschreitungsverbot gewesen sein.

Gerade die Nichtbeachtung des Kostenüberschreitungsverbot führte in einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Oldenburg aus dem Jahre 2006 zur Nichtigerklärung der Satzung. Dazu kam es jetzt nicht. Durch die Aufhebung des angefochtenen Beitragsbescheides, wurde nicht mehr öffentlich vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz verhandelt.

Jeder interessierte Besucher hätte der Verhandlung beiwohnen dürfen und somit wären auch alle Klagepunkte und die Sichtweise des Gerichtes für jedermann erkennbar gewesen. Nun hätte die Geschichte an dieser Stelle enden können doch dem ist nicht so. Der Kläger forderte von der Verbandsgemeinde Bad Ems die komplette Herausgabe des Schriftverkehrs zwischen der Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau und deren beauftragten Anwalt Richard Elmenhorst.

Aufsichtsbehörde forderte die Verbandsgemeinde auf, dass sie Einsichtnahme in die Prozessunterlagen gewährt

Diese wiederum verweigerte die Herausgabe mit der Begründung, dass sie die Steuer- und Abgabengeheimnisse und der Pflicht zum Schutz personenbezogener Daten wahren müssen. Zudem wäre das Verfahren erledigt und man hätte die Kosten übernommen.  Letztlich war die Stadt Bad Ems Beklagte in einem individuellen Verfahren wegen eines konkreten Abgabenbescheides. Ohne eine potentielle Datenschutzverletzung kann nichts mitgeteilt werden.

Der seinerzeitige Kläger wendete sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit RLP welcher im Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes Aufsichtsbehörde ist. Diese Behörde forderte die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau auf, die Unterlagen an den seinerzeitigen Kläger herauszugeben. Begründet wurde dieses damit, dass lt. dem Landestransparenzgesetz ein Anspruch auf Einsichtnahme in die Unterlagen besteht.

Dieses sah der Verbandsbürgermeister Uwe Bruchhäuser ganz anders. Laut telefonischer Auskunft, sieht er Beitrag ähnlich gestellt wie eine steuerrechtliche Abgabe. Dort würden strenge Auflagen gelten für die Herausgabe von datenschutzrechtlich relevanten Unterlagen. Zwar würde die Verbandsgemeinde die Rechtsauffassung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit prüfen und akzeptieren aber dennoch würde man eine andere juristische Auffassung vertreten und diese müsste gegebenenfalls von den Verwaltungsgerichten geprüft werden. Eine Herausgabe der Unterlagen schloss der Verbandsbürgermeister trotz Aufforderung kategorisch aus.

Verbandsgemeinde verweigert Einsichtnahme in Prozessunterlagen und sieht den Datenschutz und das Steuergeheimnis gefährdet

Später teilte er mit, dass ersatzweise auch das Urheberrecht der Schreiben des Rechtsanwaltes Richard Elmenhorst beachtet werden müsste. Vor wenigen Wochen gab es ein Treffen der Bad Emser Gastronomen im Gasthaus Alt Ems. Dort ging es u.a. um die Frage, weshalb bei einem Beitragspflichtigen die Bescheide aufgehoben wurden und alle anderen zahlen müssten. Der letztliche Tenor war, dass man ein klärendes Gespräch mit der Stadt Bad Ems führen wollte. Auf Nachfrage des BEN Kurier teilten die Gastronomen mit, dass es sich bei der Abgabe um eine Steuer handeln würde.

Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht wäre öffentlich gewesen – Jeder Interessierte hätte daran teilnehmen können

Diese Auskunft zeigte, dass selbst die Hoteliers und Gastwirte teilweise selber nicht wussten, was es genau mit diesem Beitrag auf sich hat. Der Tourismusbeitrag ist keine Steuer sondern ein Beitrag, wie es der Name bereits sagt. An dieser Stelle hätte die Geschichte wirklich enden können denn der einstweilige Kläger teilte mit, dass er kein Interesse mehr an der Offenlegung der Unterlagen hätte. Für ihn wäre das Thema erledigt.

Nicht so für die Betreiber des Aktivhotels Alter Kaiser in Bad Ems. Diese forderten in einem Schreiben vom 08. Februar 2022 den Verbandsbürgermeister Uwe Bruchhäuser und den Bad Emser Stadtbürgermeister Oliver Krügel zur Herausgabe der Unterlagen auf. Christine Heilig weist in diesem Schreiben daraufhin, dass das ursprüngliche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht öffentlich gewesen wäre und somit der Datenschutz oder das Steuergeheimnis nicht als Grund für die Verweigerung zur Herausgabe des Schriftverkehrs zwischen dem Anwalt Richard Elmenhorst und der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau genannt werden kann. Ersatzweise boten die Gastronomen an, dass die Passagen mit tatsächlichen Bezug zum Steuergeheimnis oder Datenschutz unkenntlich gemacht werden könnten.

Aufsichtsbehörde stellt fest, dass der Tourismusbeitrag keine Steuer ist und dem nicht gleichgesetzt ist (Verwaltungsgericht Trier Urteil: 10K 3599/20.TR)

Am 28. März 2022 teilte die Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau in einem Schreiben im Auftrag der Stadt Bad Ems mit, dass sie den Antrag auf Akteneinsicht ablehnt. Begründet wurde es damit, dass es sich um eine abgabenrechtliches Verfahren handeln soll. Der Verbandsbürgermeister verweist darauf, dass das Kommunalabgabengesetz des Landes RLP (KAG) sich umfassend auf die Anwendung der Abgabenordnung (AO) bezieht. Besonders das Wesen des Gesetzes mit ihrem steuerrechtlichen Bezug nach §§1 und 3 der Abgabenordnung führt er an. Uwe Bruchhäuser sieht es so, dass das Verfahren der Erhebung des Tourismusbeitrages, unter das steuerrechtliche Verfahren nach der Abgabenordnung fallen. Und nach dieser Abgabenordnung gäbe es keinen gesetzlichen Anspruch auf Akteneinsicht. Nach §3 Abs. 8 des Landestransparenzgesetzes würde das Gesetz nicht für steuerrechtliche Verfahren der Abgabenordnung gelten.

Doch genau dieses sieht der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit RLP welcher im Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes Aufsichtsbehörde ist ganz anders. An diesen wendeten sich die Bad Emser Gastronomen.

Dieser teilte dem Verbandsbürgermeister schriftlich mit, dass er sich gerade nicht auf §3 Abs. 8 des Landestransparenzgesetzes für die Verweigerung der Herausgabe der Unterlagen beziehen könne da es sich gerade nicht bei den Tourismusbeiträgen um eine Steuer oder steuerrechtliches Verfahren handeln würde. Er führte weiter aus, dass der Tourismusbeitrag als Gegenleistung für eine besondere Leistung der öffentlichen Hand begriffen wird und somit den Entgeltsabgaben zurechnet werden. Demnach handelt es sich beim Tourismusbeitrag um eine nicht-steuerliche sondern vielmehr beitragsartige Abgabe. Aus dem Verweis des Kommunalabgabengesetzes auf die Anwendbarkeit der Abgabenordnung folgt nicht, dass der Tourismusbeitrag auch als Steuer einzuordnen wäre.

Die Gastronomen haben aus dem Schreiben heraus einen Anspruch auf Herausgabe der Prozessunterlagen. Dem gefolgt ist die Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau bis dato nicht. Weshalb die Stadt Bad Ems und die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau die Einsichtnahme in die Unterlagen so vehement verweigern und verteidigen wie die USA das Gold in Fort Knox ist unklar. Der Gastronom teilte dem BEN Kurier gegenüber telefonisch mit, dass evtl. aus den Unterlagen Hinweise darauf ergehen könnten, dass die gesamte Tourismusbeitragssatzung nichtig ist oder zugestellte Zahlungsaufforderungen falsch berechnet wurden.

Wie schwierig die Berechnung des Tourismusbeitrages tatsächlich ist, musste bereits einige Städte erfahren wo die Gerichte die Satzungen für unwirksam erklärten. Zuletzt war dieses in Bad Kreuznach der Fall. Die Beitragsmaßstabsregelung wurde vom Gericht für willkürlich und rechtsfehlerhaft erklärt. Ähnlich erging es auch der Stadt Hann. Münden welche ebenfalls an der Hürde der ordnungsgemäßen Kalkulation scheiterten. Ob dieses auch in Bad Ems so sein könnte ist völlig unklar. Solange die Prozessunterlagen zur Verschlusssache erklärt werden, wird es schwierig sein die Vermutung des Gastronomen zu verifizieren.

Dieser teilte dem BEN Kurier schriftlich mit, dass er umfangreiche rechtliche Schritte gegen den Verbandsbürgermeister und Stadtbürgermeister einleiten will. Wieweit diese, aus seiner Sicht, von Erfolg gekrönt sein werden, bleibt abzuwarten. Sicher ist jedoch, dass die Betreiber des Aktivhotels Alter Kaiser auf die Einsichtnahme bzw. Herausgabe der Prozessunterlagen klagen wollen.

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Recht

Ist Paypal ein verbreitetes E-Wallet in Deutschland?

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Foto: FreePik

GESELLSCHAFT Paypal wird vermutlich den meisten Deutschen ein Begriff sein, schließlich verzeichnet das E-Wallet hierzulande mehr als 35 Millionen aktive Kundenkonten. Im Online-Handel war Paypal lange auf der Überholspur und hat es 2023 als erstes Zahlungssystem geschafft, sogar an der Zahlung auf Rechnung vorbeizuziehen. Rund 30 % der Online-Einkäufe wurden durch den beliebten Bezahldienst aus den USA abgewickelt.

Warum Paypal unter der deutschen Bevölkerung so beliebt ist und in welchen Bereichen das Wallet besonders gern genutzt wird, damit beschäftigt sich dieser Artikel.

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PayPal ermöglicht kostenlose, einfache und sichere Zahlungen im Netz

Wer selbst noch kein Paypal-Konto hat, wird sich vielleicht fragen, warum diese Zahlungsmethode eigentlich so verbreitet ist. Ein Blick auf die Konditionen und Funktionsweise gibt hier schnell Aufschluss.

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  • Kostenloser Zugang: Ein dicker Pluspunkt ist, dass es keinen Cent kostet, ein Konto bei Paypal einzurichten. Innerhalb weniger Minuten ist der Prozess der Registrierung erfolgt und das Bankkonto verknüpft. Anschließend kann auch schon die erste Transaktion getätigt werden und auch hier punktet Paypal. Für Überweisungen im Ausland fallen keine Gebühren an und auch die Rückbuchung von Geldern auf das Hauskonto ist kostenfrei.
  • Einfachheit: Nicht nur die Erstellung des Kontos ist einfach, sondern auch die Nutzung. Wenn Paypal mit dem Hauskonto verknüpft ist, ist es nicht erforderlich, Guthaben auf das Wallet zu laden. Bei einer Online-Transaktion rechnet das Unternehmen einfach im Anschluss mit der Bank ab. Beim Bezahlvorgang müssen auch keine Kontoinformationen angegeben werden, sondern nur die Paypal-Adresse.
  • Sicherheit: Insbesondere bei Online-Transaktionen spielt die Sicherheit eine bedeutende Rolle und genau hier geht das Unternehmen aufs Ganze. Vom TÜV geprüft und zertifiziert werden hohe Standards in Bezug auf Sicherheit und Datenschutz eingehalten. Doch damit nicht genug. Zudem hat Paypal einen Käuferschutz eingerichtet, bei dem der Kunde abgesichert ist, sollte dieser an einen Betrüger geraten.
  • Flexibilität: Ein weiterer Pluspunkt sind die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten. In Deutschland wird Paypal von zahlreichen Online-Händlern in den verschiedensten Branchen akzeptiert. Darüber hinaus ist Paypal auch eine angenehme Option, um Gelder zwischen Bekannten und Freunden zu versenden.

in der deutschen Glücksspielbranche sehr beliebt

Eine Branche, in der Paypal in Deutschland besonders beliebt ist, sind Online Sportwetten und Online Casinos. Die Tatsache, dass keine sensiblen Bankinformationen angegeben werden müssen, sowie schnelle und unkomplizierte Transaktionen machen die Bezahlmethode zu einer favorisierten Wahl.

Obwohl Paypal in der Branche sehr begehrt ist, hat doch nicht jeder Anbieter diese Methode im Angebot. Dies liegt unter anderem auch daran, dass sich der Bezahldienst genau anschaut, mit wem er kooperiert. Das Unternehmen kooperiert ausschließlich mit seriösen und ordentlich lizenzierten Online Casinos und Buchmachern. Wer auf der Suche nach einem passenden Anbieter ist, kann Vergleichsportale zu Rate ziehen. So gibt es bei Wettbonus die besten Wettanbieter mit Paypal als Zahlungsmethode übersichtlich aufgelistet.

Im Gegensatz zu anderen Wallets wie Skrill und Neteller hat Paypal in der Regel nicht den Nachteil, dass diese Zahlungsmethode von Bonusangeboten ausgeschlossen ist.

Beim Online-Shopping die Nummer 1

Der Einzelhandel hat bereits vor Jahren Einzug ins Internet gefunden und Online-Shopping ist weit verbreitet. Dabei war der Kauf auf Rechnung lange Zeit für viele Deutsche das A und O, denn schließlich ist man hier als Kunde gut abgesichert. Erst wenn die bestellte Ware eingetroffen und für gut befunden wurde, wird die Rechnung bezahlt. Auch müssen keine sensiblen Bankdaten auf der Website des Händlers angegeben werden.

Foto: Pixabay

Aus einer Befragung von Online-Händlern geht jedoch hervor, dass diese Zahlmethode einen geringen Rückgang erfahren hat, während Paypal zugelegt hat und es damit auf Platz 1 geschafft hat. Die Einfachheit, mit der Transaktionen über Paypal durchgeführt werden können sowie die Absicherung durch den Käuferschutz sind sicherlich die beiden Hauptgründe für diese Entwicklung.

Paypal für Transaktionen unter Freunden

Paypal wird nicht ausschließlich für Glücksspiele und Shopping im Netz verwendet, sondern auch, um Gelder an Bekannte zu übersenden. Trifft man sich beispielsweise mit Freunden und bestellt Abendessen über den Lieferdienst, hat nicht unbedingt jedes ausreichendes Bargeld im Portemonnaie. Das E-Wallet ist dann eine ideale Möglichkeit, dem Zahlenden seinen Anteil zu überweisen.

Hierbei muss keine lange Kontonummer abgeglichen werden. Die E-Mail-Adresse oder der Name reichen, um eine Überweisung über Paypal an einen Freund durchzuführen – eine Sache von Sekunden.

Hat Paypal Konkurrenz?

E-Wallets und Sofort-Bezahlsysteme haben in den letzten Jahren einen deutlichen Aufschwung erlebt. SOFORT und Giropay sind beliebte Alternativen zu Paypal, die von vielen Deutschen genutzt werden. Auch Apple Pay und Google Pay haben eine große Anhängerschaft.

Auch wenn die Konkurrenz stetig wächst, scheint sich Paypal keine Sorgen machen zu müssen, vom Thron der E-Wallets gestoßen zu werden. In Deutschland hat das Unternehmen einfach einen erstklassigen Ruf, an den so schnell kein anderes Unternehmen heranzukommen scheint.

Fazit

Über 40 % der deutschen Bevölkerung hat ein Konto bei dem beliebten Zahlungsdienst Paypal und dieses wird vor allem bei Online Casinos, Sportwetten und Online Shops häufig genutzt. Die einfache und kostenlose Nutzung, das hohe Maß an Sicherheit und die breite Akzeptanz sind die wesentlichen Hauptgründe, warum es das US-amerikanische Unternehmen geschafft hat, auch in Deutschland so populär zu werden.

Die Tatsache, dass es auch hierzulande zur Zahlung auf Rechnung aufgeholt hat, ist beeindruckend. Schließlich ist Deutschland doch für seinen Konservatismus bekannt und dafür, dass es gerne an klassischen Bezahlmethoden festhält.

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Recht

Die geringe Akzeptanz digitaler Zahlungsmittel in Deutschland

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Foto: Unsplash

Deutschland gilt als technologisch fortschrittliches Land, auch im Bereich E-Commerce, hinkt aber bei der Nutzung digitaler Bezahlverfahren vielen anderen europäischen Ländern hinterher. Während digitale Transaktionen in den meisten Ländern in vielen Bereichen bereits selbstverständlich sind, bevorzugen viele Deutsche nach wie vor Bargeld.

Das Verständnis der Gründe für die konservative Haltung Deutschlands gegenüber dem digitalen Zahlungsverkehr bietet einen Einblick in die besondere Mischung aus kulturellen und wirtschaftlichen Einflüssen.

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Digitale Zahlungen nehmen zu

Auch wenn Deutschland beim digitalen Bezahlen im europäischen Vergleich nicht an der Spitze liegt, setzen die Verbraucher zunehmend auf bargeldloses Bezahlen. Kontaktlose Bezahlterminals und mobile Bezahlmöglichkeiten werden immer häufiger genutzt, liegen aber noch hinter Ländern wie Schweden oder den Niederlanden, in denen digitale Bezahlmethoden weiter verbreitet sind.

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Vor allem das Smartphone wird für digitale Transaktionen genutzt. Dies ist auch in Deutschland ein Trend, wie Studien belegen. Laut einer Online-Umfrage in Deutschland zahlt mittlerweile fast jeder Vierte (23 Prozent) an der Kasse bargeldlos per Handy oder Wearable.

Mittlerweile lässt sich feststellen, dass sich die Generationen im Zahlungsverhalten angleichen. Insbesondere die Altersgruppe der 36- bis 45-Jährigen holt beim digitalen Bezahlen deutlich auf. Bereits 35 Prozent nutzen dieses Zahlungsmittel. Ein Grund dafür ist unter anderem das hohe Online-Konsumverhalten, das digitale Bezahlverfahren voraussetzt.

Online Casinos als Vorreiter moderne Zahlungsmethoden

Verbraucher konsumieren heutzutage online, sei es beim Einkaufen oder beim Spielen von Slots und Co. im Netz. Hier ist es nicht möglich, mit Bargeld zu bezahlen. Vornehmlich die Glücksspielbranche reagiert auf die unterschiedlichen Bedürfnisse ihrer Kunden. Von der klassischen Banküberweisung und Kreditkarten über verschiedene E-Wallets bis hin zu Prepaid-Gutscheinen ist die Palette breit.

Die Vielfalt scheint das Geheimnis zu sein. Denn für viele Kunden stellt die Einzahlung kein Hindernis dar, die Unterhaltung in Online-Casinos zu genießen. Innerhalb von Sekunden ist das Geld auf dem Konto und der Spaß kann beginnen.

Die Treue zum Bargeld

Woher kommt die zögerliche Akzeptanz des digitalen Zahlungsverkehrs? Einer der wichtigsten Faktoren ist die tief verwurzelte Bargeldkultur in Deutschland. Die Deutschen bevorzugen seit jeher Bargeld als greifbares, vertrauenswürdiges und unkompliziertes Zahlungsmittel.

Bargeld vermittelt immer noch ein Gefühl von Sicherheit und Kontrolle, das vor allem die ältere Generation als beruhigend empfindet. Es verschafft ihnen zudem einen Überblick über ihre Finanzen. Diese Vorliebe zeigt sich auch im Alltag.

Die meisten kleineren Geschäfte, Märkte und sogar größere Einrichtungen bevorzugen Bargeldzahlungen. Hier fallen keine zusätzlichen Gebühren für digitale Zahlungen mit Kreditkarten für die Händler an.

Zwar werden digitale Zahlungsmethoden mittlerweile häufig verwendet, aber die Liebe zur Barzahlung ist nach wie vor überall zu spüren. Das zeigt sich vor allem bei kleinen Beträgen. Das Sprichwort, nur Bares ist Wahres, fasst sehr gut die Einstellung vieler Deutscher zu digitalen Zahlungen zusammen.

Die Mentalität des Sparens

Deutsche Verbraucher sind für ihre Sparsamkeit bekannt. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten halten sie gerne ihr Geld zusammen. Es herrscht eine ausgeprägte Mentalität des kontinuierlichen Sparens für größere Anschaffungen. Im internationalen Vergleich sind die Deutschen die größten Sparer. Noch höher als in Deutschland ist die Sparquote nur in der Schweiz mit 18,4 Prozent und in den Niederlanden mit 12,7 Prozent.

Digitale Zahlungsmethoden, die eventuell impulsive Ausgaben fördern, passen nicht so gut zu dieser finanziellen Vorsicht.

Vertrauen in den Euro

Die größtenteils wirtschaftliche Stabilität Deutschlands und ein starkes Vertrauen in den Euro tragen ebenfalls zur Bevorzugung von Bargeldtransaktionen bei. Im Gegensatz zu Ländern, die wirtschaftlichen Turbulenzen oder Währungsabwertungen ausgesetzt sind, hat Deutschland ein relativ stabiles wirtschaftliches Umfeld. Diese Stabilität stärkt das Vertrauen in Bargeld als zuverlässiges Wertmittel.

Bankensystem und Infrastruktur

Das deutsche Bankensystem und die Infrastruktur spielen ebenfalls eine Rolle bei der langsamen Einführung des digitalen Zahlungsverkehrs. Es gibt ein gut etabliertes und sehr vertrauenswürdiges Netzwerk von Banken mit einer starken Präsenz von Filialen der traditionellen und alteingesessenen Sparkassen und Volksbanken.

Diese konzentrieren sich nach wie vor auf traditionelle Dienstleistungen wie Bargeldbearbeitung und persönliche Beratung. Online-Banking wird in Deutschland bereits seit 30 Jahren angeboten, aber die Infrastruktur in den Filialen hat sich in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern nur langsam modernisiert. Heute wird Online-Banking von den meisten Verbrauchern als sicher empfunden und von der Mehrheit der Kunden genutzt.

Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes

Der Schutz der Privatsphäre ist ein weiterer wichtiger Faktor für die zögerliche Haltung gegenüber dem elektronischen Zahlungsverkehr. Datenschutz und Privatsphäre haben in Deutschland einen hohen Stellenwert. Dies hängt auch mit den historischen Erfahrungen mit Überwachung zusammen.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union wird in Deutschland strikt eingehalten und spiegelt die breite Einstellung der Bevölkerung zum Datenschutz wider. Viele Menschen sind besorgt über den möglichen Missbrauch ihrer Finanzdaten und die Auswirkungen auf ihre Privatsphäre. Sie bevorzugen daher häufig noch Transaktionen, die keine digitalen Spuren hinterlassen, da keine Daten übertragen werden.

Digitale Transaktionen sind unumgänglich

Auch wenn die Deutschen im internationalen Vergleich hinterherhinken, holen sie auf. Digitale Bezahlverfahren haben sich zu einem beliebten Zahlungsmittel entwickelt. Dies ist unter anderem auf den hohen Online-Konsum und das Vertrauen in Online-Banking zurückzuführen.

Bei Zahlungen, die nicht zwingend digitale Bezahlverfahren erfordern, greifen die Verbraucher jedoch nach wie vor gerne auf Bargeld zurück, um den Überblick über ihre Ausgaben zu behalten und keine digitalen Spuren zu hinterlassen.

Foto: Rupixen auf unsplash
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Koblenz

Gericht hat entschieden: Gnadenhof in der Eifel muss Hunde abgeben

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KOBLENZ Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in seiner Entscheidung bekannt gegeben, dass es grundsätzlich dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Koblenz beipflichtet und das Urteil bestätigt. Das Verwaltungsgericht teilte seinerzeit mit, dass es auf dem Gnadenhof in Harscheid Mängel gegeben habe. Bei einem Besuch des Veterinäramtes mit der Polizei im Oktober 2023 sollen Hunde verfilztes fell gehabt haben, und angetrocknet Kot und Urin in einem Einzelbereich festgestellt worden sein. Das Verwaltungsgericht Koblenz war davon überzeugt, dass es sich um eine andauernde Vernachlässigung der Tiere im Pflegebereich handeln würde. Dazu sollen auch die Krallen der Tiere nicht hinlänglich gekürzt worden sein.

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In einem Eilrechtsschutzverfahren bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Im Beschluss wird ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht Koblenz zutreffend feststellte, dass es bei Vorortkontrolle mit amtstierärztlichen Feststellungen erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße gegeben hätten (siehe oben). Außerdem wären die nicht aneinander gewöhnten Hunde entgegen der tierschutzrechtlichen Vorgaben gemeinsam untergebracht worden. Auch beißender Geruch von Urin und Kot wäre seinerzeit festgestellt worden.

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Grund genug für das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen und der Hundebesitzerin aufzuerlegen, sich bis auf fünf Hunde von allen 61 Tieren zu trennen. Das Aus für den Gnadenhof in der Eifel. Auch wir haben uns vom BEN Kurier den Gnadenhof in Harscheid angesehen und durften sämtliche Räume betreten. Unsaubere Zustände oder ungepflegte Tiere konnten wir nicht feststellen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die erstinstanzliche Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, ohne sich selber vor Ort zu erkundigen oder erneut einen neutralen Tiersachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen.

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So reichte eine amtstierärztliche Vorortkontrolle für eine Beweiswürdigung dem Gericht aus, um das Urteil zu bestätigen. Dabei hatte gerade dieser Fall viel Aufsehen erregt. In den sozialen Medien hatten sich vereinzelte sogenannte Hater-Gruppen gegen die Betreiberin des Gnadenhofes gebildet. Dabei soll es laut der Hausinhaberin Anrufe unter ihrem Namen bei Ärzten, Anwälten oder Veranstaltern gegeben haben, um ihr zu schaden. Unter anderem war sie nominiert für einen Preis bei der Bitburger Brauerei. Die soll einen Brief unter dem Namen der Betreiberin des Gnadenhofes erhalten haben, worin mitgeteilt wurde, dass sie auf den Preis verzichten würde.

Besonders in der jüngsten Vergangenheit hat der Gnadenhof der 61 Tiere viel Zuspruch erfahren. Doch beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz war nun Schluss: Ein Ende des Betriebes für die Tiere ist kaum noch aufzuhalten.

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