Koblenz
Koblenzer Stadtrat beschließt wiederkehrende Straßenausbaubeiträge

KOBLENZ Oberbürgermeister David Langner begrüßte die Stadtratsmitglieder zur Oktober-Sitzung in der Rhein-Mosel-Halle. Diese Sitzung ist zunächst ganz auf den städtischen Haushalt fixiert. OB Langner, der auch der städtische Kämmerer ist, brachte zunächst den Haushalt für das Jahr 2022 ein. Zu seiner Haushaltsrede erging bereits eine Pressemeldung. Mit dem Haushalt des kommenden Jahres hat auch die mehrheitliche Verabschiedung der Eckwerte zu tun.
Mit diesen Eckwerten binden sich Rat und Verwaltung seit 2012 bei der Aufstellung des neuen Haushaltes und für die mittelfristige Finanzplanung. So soll die Neuverschuldung auf das notwendige Mindestmaß reduziert und künftig auf null zurückgeführt werden. Durch Aufgabenkritik und ganzheitliches Controlling soll die die Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung gesteigert werden. Es sollen bei planmäßig freiwerdenden Stellen bis zu 20% eingespart werden. Sämtliche Einnahmemöglichkeiten sind zu überprüfen und auszuschöpfen und grundsätzlich sind keine neuen Investitionen vorgesehen.
Die Infrastruktur des Koblenzer Schulnetzes wird verbessert und damit den Anforderungen an einer Ausweitung der digitalen Bildung gerecht. Mit Blick in die Zukunft soll daher die Bandbreite der Schulen auf 1 Gbit erhöht werden. Dazu wird die Stadt eine eigene Glasfaserinfrastruktur aufbauen. Ferner müssen zentrale Firewallkomponenten und ein zentrales VPN Gateway beschafft und betrieben werden.
Zur Bereitstellung der dafür benötigten Mittel ist die Stadt als Schulträger verpflichtet. Der Rat stimmte dieser Vorlage einstimmig zu.
Für das Jahr 2021 legt die Verwaltung einen Nachtragshaushalt vor, der etwa die Investitionskredite von bisher rund 63,1 Mio. Euro auf rund 41,6 Mio. Euro festsetzt. Die Verpflichtungsermächtigungen werden von 130,6 Mio. Euro auf 193,3 Mio. Euro angehoben.
Der Rat stimmte dem Nachtragshaushalt einstimmig zu. Im Jahr 2020 beschloss der Landtag die grundsätzliche Abschaffung der einmaligen Straßenausbaubeiträge und die Einführung wiederkehrender Beiträge. Der Stadtrat hat in einem Grundsatzbeschluss die Abrechnungseinheiten und den Satzungsrahmen dafür beschlossen. In der aktuellen Ratssitzung legte die Verwaltung die Höhe der städtischen Anteile in den jeweiligen Abrechnungseinheiten mehrheitlich fest.
Die städtischen Anteile variieren zwischen 25 und 65 % und hängen davon ab, wie hoch der Anteil an Durchgangsverkehr in den jeweiligen Abrechnungsgebieten ist.
Ferner beschäftigte sich der Rat noch mit 19 Anträgen und 10 Anfragen aus seinen Reihen. Außerdem gab es noch eine nichtöffentliche Sitzung, die einen Tagesordnungspunkt umfasste.
Altenkirchen
Dreifachmord im Westerwald: 10.000 Euro Belohnung ausgesetzt

BLAULICHT |WW Trotz umfangreichster – auch internationaler – Fahndungsmaßnahmen ist es bislang leider nicht gelungen, den Aufenthaltsort des Tatverdächtigen zu ermitteln und ihn festzunehmen. Die vielfältigen und intensiven Maßnahmen zur Ergreifung des Täters dauern unvermindert an. Die Hintergründe der Tat und das Tatmotiv sind weiterhin unklar. Tatermittlungen und Fahndungsmaßnahmen laufen parallel.
Die Staatsanwaltschaft hat für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, eine Belohnung von 10.000 EUR ausgesetzt.
Öffentlichkeitsfahndung nach dreifachem Tötungsdelikt in Weitefeld (Landkreis Altenkirchen)
Sachverhaltsbeschreibung
Am frühen Sonntagmorgen, 06.04.2025, sind in der Ortschaft Weitefeld im Landkreis Altenkirchen im Westerwald in einem Einfamilienhaus drei Menschen einem vorsätzlichen Tötungsdelikt zum Opfer gefallen. Bei den Opfern handelt es sich um einen 47-jährigen Mann, dessen 44-jährige Ehefrau und den gemeinsamen 16-jährigen Sohn. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand sind sowohl Schusswaffen als auch Stichwaffen benutzt worden. Die Obduktion der Leichen ist veranlasst, aber noch nicht abgeschlossen.
Die mit Hochdruck geführten Ermittlungen, insbesondere die Analyse der forensischen Spurenlage am Tatort, haben mittlerweile zu einem dringenden Tatverdacht gegen den 61-jährigen
Alexander Meisner
aus einem Nachbarort geführt. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen einen Haftbefehl wegen des Verdachts des dreifachen Mordes gegen den Mann erwirkt. Der Verdächtige befindet sich weiterhin auf der Flucht. Zwei Lichtbilder des Verdächtigen sind der Fahndung beigefügt.
Personenbeschreibung / Besondere Hinweise
– männlich
– 1,74 Meter
– 74 kg
– braune Haare
– blau-graue Augen
Beschreibung / Besondere Merkmale
– Narbe Oberarm rechts
– Narbe Augenbraue
– Narbe Unterarm links
– Tattoo: Handrücken links „Katja“ (russische Schreibweise)
Gesuchte Hinweise
Alle Hinweise, die zur Ergreifung des Tatverdächtigen führen.
Die Polizei hat dazu ein eigenes Hinweistelefon eingerichtet: 0261 103 50399
Hinweise bitte an die Kriminalpolizei Koblenz unter der Nummer: 0261/103 50399 oder an jede andere Polizeidienststelle.
Rechtliche Hinweise:
Über die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen oder Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. (pm Staatsanwaltschaft Koblenz – Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt).
Koblenz
Klappschilder ermöglichen Halteverbote „im Handumdrehen“

KOBLENZ An manchen Standorten in Koblenz müssen zeitlich begrenzt Halteverbote durch Verkehrsschilder ausgewiesen werden. Der Kommunale Servicebetrieb Koblenz kennzeichnete diese temporären Halteverbote früher ausnahmslos durch das Aufstellen von mobilen Halteverbotsschildern, für die zwei oder teilweise mehrere 28 Kilogramm schwere Bodenplatten notwendig sind. Neuerdings werden an besonders häufig betroffenen Standorten fest installierte, klappbare Schilder eingesetzt. Das spart Personalaufwand, denn Halteverbote auszuweisen oder aufzulösen funktioniert mit Klappschildern schneller und unkomplizierter.
Klappschilder lassen sich in der Mitte zusammenklappen, so dass deren Inhalt (z.B. das Halteverbot) nur bei Bedarf sichtbar ist und auch nur dann gilt. Soll das Halteverbot angezeigt werden, muss ein Mitarbeiter das an entsprechender Stelle montierte Schild nur aufklappen und braucht kein Schild zuzüglich Bodenplatten aufzustellen. Das spart Zeit und auch das Schleppen der schweren Bodenplatten, auf denen die Schilderstangen befestigt werden, entfällt. Vorhängeschlösser an den Drehverschlüssen stellen sicher, dass die Schilder nicht durch Unbefugte auf- und zugeklappt werden können.
Gerade wurde die Umstellung auf Klappschilder am Peter-Altmeier-Ufer ab der Schlachthofstraße in Richtung Deutsches Eck abgeschlossen. Die Abteilung Straßenunterhaltung des Kommunalen Servicebetriebs Koblenz erwartet, dass zu Großereignissen wie etwa „Rhein in Flammen“ und „Firmenlauf“, aber auch bei Hochwasser, der benötigte Personalaufwand zum Ausweisen von Halteverboten deutlich reduziert wird. Zeit, in der der Kommunale Servicebetrieb andere wichtige Dinge für alle Koblenzer Schängel erledigen kann.
Koblenz
Es geht wieder los: Vorbereitungen am Koblenzer Wasserspielplatz starten

KOBLENZ Der Zaun steht – und damit ist klar: Die Vorbereitungen für die neue Saison am Wasserspielplatz sind in vollem Gange. Ganze 1,2 Tonnen Filtersand aus dem unterirdischen Technikraum werden aktuell ausgetauscht. Auch die Fugen brauchen eine Überarbeitung, bevor es wieder losgehen kann. Wenn alles rundläuft, darf in ein paar Wochen wieder geplanscht werden.
Als nächstes überprüft der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen die aufwendige Brunnentechnik: Pumpen, Filter und Steuerung müssen aus dem Winterschlaf geholt und geprüft werden. Danach steht der Frühjahrsputz an – inklusive Desinfektion aller Leitungen. Solange die Arbeiten laufen, bleibt der Spielplatz zur Sicherheit gesperrt. Der genaue Eröffnungstermin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
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