Politik
Darum verschiebt die Stadt Bad Ems die Einführung der Beherbergungssteuer auf 2025

BAD EMS In seiner letzten Sitzung für das Jahr 2023, hatte der Bad Emser Stadtrat einige Punkte auf der Agenda. Unter anderem war das Thema der Beherbergungssteuer (auch Bettensteuer genannt) erneut auf der Tagesordnung. Zur Überraschung vieler anwesender Ratsmitglieder schlug der Stadtbürgermeister Oliver Krügel vor, die Einführung der Beherbergungssteuer und die Abschaffung des Tourismusbeitrags um ein Jahr zu verschieben.
Damit solle den geänderten Umständen Rechnung getragen werden, argumentierte Oliver Krügel. „Die Betriebe haben wider Erwarten die bittere Pille der Mehrwertsteueranhebung auf Speisen und Getränke von 7 auf 19% zu verdauen. Hinzu kommt die schleppende Konjunktur und weiter steigende Einstandspreise für Lebensmittel“, argumentiert der Stadtbürgermeister. Die Branche habe fest damit gerechnet, so berichtete auch der DEHOGA Präsident Gereon Haumann, dass die Bundesregierung mit sich reden lasse, denn die Verhandlungen zu einer erneuten Verlängerung der reduzierten Mehrwertsteuer auf Speisen waren fortgeschritten.
Geänderte Rahmenbedingungen gaben den Ausschlag
Dann kam die Nachricht vom verfassungswidrigen Bundeshaushalt und die geplatzte Aussicht auf ein Beibehalten der 7%. „Das wäre an dieser Stelle das falsche Signal“, gab Krügel dem Stadtrat zu bedenken. Ursprünglich war der Tagesordnungspunkt noch einmal angesetzt worden, um Rechtssicherheit aufgrund eines Einspruchs eines Ratsmitgliedes zu schaffen. Zudem wurde gleichzeitig an der Satzung ein Punkt zu den Überprüfungsmöglichkeiten der Verwaltung entschärft, zu Gunsten der Betriebe.
Der Stadtbürgermeister nutze die Zeit zwischen der letzten Sitzung im Oktober, um mit einigen Interessensverbänden und Protagonisten vor Ort sich auszutauschen. „Unsere Interessensvertretung, der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, hat uns eindeutig empfohlen auf die Beherbergungssteuer umzustellen“, berichtete Krügel.
Zudem kam es zu einem Treffen im Stadtbüro mit dem Landesverband der Interessensvertreter Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e. V. (kurz DEHOGA). Dessen rheinland-pfälzische Präsident Gereon Haumann war mit den DEHOGA Kreisvertretern Andreas Löffler und Lothar Weinand bei Stadtbürgermeister Oliver Krügel eingeladen. An diesem Gespräch nahm ebenfalls Verbandsbürgermeister Uwe Bruchhäuser teil. „Es war erkennbar, dass der Deutsche Hotel grundsätzlich kein Freund der Beherbergungssteuer sei“, erläuterte Krügel. Allerdings habe man grundsätzlich auch Verständnis für die kommunale Seite, wenngleich man den existierenden Tourismusbeitrag besser finde, da er auch Betriebe aus anderen veranlagt vom Tourismus partizipieren, insbesondere der Einzelhandel.
Krügel betonte, man wolle nicht eine Branche belasten, sondern die Gäste um einen direkten Beitrag bitten. Verbandsbürgermeister Uwe Bruchhäuser berichtete von den Abläufen in der Verwaltung im Hinblick auf den noch geltenden Tourismusbeitrag. „Der Arbeitsaufwand ist enorm, zudem müssen die Ansätze genau betrachtet und rechtliche Grundsätze eingehalten werden. Der zwischenzeitliche Beschluss des Oberverwaltungsgerichts zur Rechtmäßigkeit des Tourismusbeitrags in der Stadt Bad Ems ist Bestätigung für eine gute Arbeit in der Finanzverwaltung.“ Krügel ergänzte hierzu, dass der derzeit geltende Tourismusbeitrag weiterhin streitbehaftet bei den beitragspflichtigen Betrieben sei.
Zudem will die Stadt Bad Ems den Modus ändern, denn der Tourismusbeitrag ist bei weitem nicht auskömmlich in Relation zu den Aufwendungen der Stadt Bad Ems. Diese ist beispielsweise mit 175.000 € jährlich an der Touristik Bad Ems-Nassau e.V. beteiligt, wohingegen der Tourismusbeitrag rund 110.000 € an Erträgen liefert. Zurück zur Stadtratssitzung, in der Krügel auch von dem Gespräch mit Tanja Steeg von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein Lahn und Achim Deusner von der Staatsbad Bad Ems GmbH berichtet. Eine kreisweite Gästekarte ist derzeit nicht ohne Weiteres zu realisieren und eine zweite örtliche Gästekarte – neben der Kaisercard – sei dem Gast nicht zu vermitteln, waren sich alle Beteiligten einig. Es seien „dicke Bretter“ zu bohren, um die Kurtaxe auf Grundlage eines Landesgesetzes abzuschaffen.
Damit finanziere die Staatsbad Bad Ems GmbH (SBBE) unter anderem die Aufwendungen für die Kurgärtnerei. Einigkeit besteht zudem, dass ein alleiniger Gästebeitrag ohne Kurtaxe oder Beherbergungssteuer sicherlich die charmanteste Lösung wäre. „Das ist kein Sprint, sondern eher ein Marathon“ hob Krügel hervor. Ein Wechsel von der Beherbergungssteuer zu einem alleinigen Gästebeitrag in Zukunft bezeichnete er als eine „sinnvolle Überlegung und erstrebenswert“. Allerdings müsse dafür die Kurtaxe weichen, das Land Rheinland-Pfalz als größter Gesellschafter der SBBE dies unterstützen und die Finanzierung der Aufwendungen von Stadt und Staatsbad sichergestellt sein.
Schlussendlich hat der Stadtrat in der finalen Abstimmung die Änderungen zur Einführung der Beherbergungssteuer einstimmig – bei nur einer Enthaltung – beschlossen. Damit kommt die Beherbergungssteuer erst ab dem 01.01.2025, bis dahin gilt weiterhin der Tourismusbeitrag.
Sinnvolle Ergänzung und ein Mehr an Service
Zudem wird die Verwaltung die längere Zeit zur Einführung nutzen, um das Softwareprogramm AVS einzuführen. Mit dieser Software arbeiten bereits einige Betriebe hinsichtlich der Kurtaxe. Diese Vereinfachung in der Abwicklung wird den Betrieben hilfreich sein und bürokratischen Aufwand reduzieren. Für kleinere Betriebe wird auch die manuelle Meldung mit einem Formular möglich sein. Der finale Satzungsbeschluss wird zeitnah veröffentlicht (Pressemitteilung: Stadt Bad Ems).
Politik
Bürgermeister Weiland fordert barrierefreie Bahnhöfe in der Loreley

ST. GOARSHAUSEN Nachdem jetzt im Verbandsgemeinderat Loreley von einen Bahnvertreter das Projekt der Deutschen Bahn InfraGo „Hochleistungskorridor Rechter Rhein 2026“ vorgestellt wurde, hat sich Mike Weiland, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Loreley, an die rheinland-pfälzische Staatsministerin Katrin Eder gewandt, die sich für den Schienenpersonennahverkehr zuständig zeichnet.
„Mit diesem weiteren Versuch an einer verantwortlichen Stelle anzuklopfen, möchte ich um Engagement dafür werben, dass im Zuge des Hochleistungskorridors 2026 die Bahnstationen nicht nur saniert, sondern auch barrierefrei gestaltet werden“, so Mike Weilands Intension. Während der Vorstellung im Rat entwickelte sich nicht nur eine intensive Diskussion über den zu erwartenden flüssigeren und damit höheren Zugdurchfluss durchs Mittelrheintal sowie zu wenig Lärmschutz für die Anwohner, sondern vor allem auch darüber, dass die Bahnverkehrsstationen im Rahmen dieses Bundesprojektes nicht barrierefrei gestaltet werden sollen, weil sich die Bahn darauf beruft, dass sämtliche Stationen keine 1.000 Ein- bzw. Ausstiege an Fahrgästen vorweisen können.
Weiland: Barrierefreiheit der Bahnverkehrsstationen im Rahmen des Hochleistungskorridors 2026 muss geschaffen werden
Mike Weiland schreibt daher jetzt an die Ministerin, dass bei diesem Bundesprojekt Millionen von Euro investiert würden. An der Barrierefreiheit werde jedoch gespart bzw. diese werde einfach nicht umgesetzt. Gerade bei Bundesprojekten gibt es einen Leitfaden Barrierefreies Bauen zu beachten. Der Bürgermeister fragt daher jetzt die Ministerin, weshalb sich bei dem Bundesprojekt Hochleistungskorridor die Bahn über die Barrierefreiheit einfach so hinwegsetzen kann.
„Bei jeder noch so kleinen kommunalen Maßnahme, für die die Gemeinden und Städte Förderungen beantragen, ist Barrierefreiheit zu beachten, ansonsten haben solche Anträge keine Aussicht auf Erfolg“, so Mike Weiland. Daher können und wollen die Mitglieder der politischen Gremien dieses Vorgehen beim Hochleistungskorridor nicht nachvollziehen und akzeptieren.
Mike Weiland hat daher Ministerin Eder nicht nur um eine Erläuterung sondern vielmehr noch um entsprechendes Engagement gebeten, sich im Sinne der Barrierefreiheit bei der Umgestaltung der Bahnverkehrsstationen im Zuge des Hochleistungskorridors 2026 einzusetzen. „Dafür wäre ich der Ministerin im Sinne derjenigen Mitmenschen, die darauf angewiesen sind, sehr dankbar“, so Weiland und er schließt damit ab, dass es bei einem solch millionenschweren Bundesprojekt auch im Hinblick auf die BUGA29 nicht sein könne, die Herstellung der Barrierefreiheit auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben oder gar die Hoffnung zu hegen, dass später Kommunen diese kostspielige Aufgabe übernehmen.
Das Schreiben an die Ministerin hat der Bürgermeister auch gleichzeitig an die Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen geschickt, um auch von ihr eine Einschätzung zu erhalten.
Politik
Verzerrte Wahlergebnisse: Güllering fordert – Briefwahl muss mit in Wahllokalen ausgezählt werden

NASTÄTTEN Nach der Bundestagswahl wendet sich der Nastätter Verbandsbürgermeister Jens Güllering mit einem dringenden Anliegen an den Landeswahlleiter Marcel Hürther. Bereits 2017 hatte Güllering die Problematik der zentralen Briefwahlauszählung angesprochen – geändert hat sich seitdem nichts. Angesichts eines steigenden Anteils an Briefwählern wächst jedoch die Dringlichkeit des Problems. In einem Schreiben an den Landeswahlleiter fordert er eine Anpassung der Vorschriften.
„Da die Wahlergebnisse der Briefwahl nicht den einzelnen Stimmbezirken zugeordnet werden, führt diese zentrale Stimmenauszählung zu einer schlicht und ergreifend falschen Ergebnisdarstellung“, kritisiert Güllering. Gerade in kleineren Gemeinden sei das Interesse der Bürger groß, zu wissen, wie vor Ort abgestimmt wurde. „Die Menschen interessieren sich für ‚ihr‘ Ergebnis und möchten sich damit auseinandersetzen“, so der Bürgermeister.
Bei der diesjährigen Bundestagswahl lag der Briefwähleranteil in der Verbandsgemeinde Nastätten bei 40,5 %. Güllering sieht hier eine massive Verzerrung der Wahlergebnisse auf lokaler Ebene: „Die Veröffentlichung von falschen Ergebnissen – verstärkt durch entsprechende Grafiken – wirft ein Bild auf bestimmte Gemeinden, das nicht das tatsächliche Stimmverhalten widerspiegelt.“ Dies könne nicht nur zu Nachfragen, sondern sogar zu verbaler Kritik und Anfeindungen führen, betont er. Besonders die Schnelllebigkeit sozialer Netzwerke verstärke dieses Problem noch zusätzlich.
Die Lösung sieht Güllering in der Auszählung der Briefwahlunterlagen direkt in den Wahllokalen. „Dies wäre aus meiner Sicht unproblematisch möglich und in der Abwägung zwischen gewollter Entlastung der Wahlhelfer und einer korrekten Ergebnisdarstellung unbedingt den Vorzug zu geben.“ Zudem ließen sich dadurch landesweit hunderte Wahlhelfer einsparen oder anderweitig einsetzen, so der Bürgermeister weiter. In der Verbandsgemeinde Nastätten mussten 40 Verwaltungsmitarbeiter für die Briefwahlauszählung abgestellt werden, im gesamten Wahlkreis Montabaur waren es 67 Briefwahlvorstände.
Ein weiteres Problem sieht Güllering in den amtlichen Veröffentlichungen: Auch auf der offiziellen Wahlseite des Landes Rheinland-Pfalz würden falsche Ergebnisse auf Gemeindeebene dargestellt – mit entsprechendem Einfluss auf die Presseberichterstattung. „Nicht selten kommt es dadurch zu unverschuldeten Fehlinterpretationen“, mahnt er. Eine Anpassung der Vorschriften sei daher dringend erforderlich.
Neben dem Schreiben an den Landeswahlleiter hat Güllering auch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz sowie die örtlichen Wahlkreisabgeordneten informiert und um Unterstützung gebeten. Das Anliegen wurde zudem an die Bundeswahlleiterin weitergeleitet. Ob die Politik auf diese Forderungen reagiert, bleibt abzuwarten.
Koblenz
Koblenz: Muslime positionieren sich für Deutschland und gegen Extremismus

KOBLENZ Mehr als 400.000 Afghanen leben in Deutschland. Nach den schrecklichen islamistisch motivierten Terroranschlägen von Mannheim und München stehen sie zunehmend unter Generalverdacht. Dabei entspricht der Anteil der Täter an der Gesamtzahl der hier lebenden Afghanen lediglich 0,0005 Prozent. Ähnlich ergeht es derzeit syrischen Flüchtlingen.
Generalverdacht statt individueller Verantwortung
Nach dem Attentat auf einen Polizisten in Mannheim sind auch Syrer verstärkt ins Visier geraten. Ende 2023 lebten rund 700.000 syrische Flüchtlinge in Deutschland, von denen mehr als 200.000 bereits die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Doch trotz ihrer Verurteilung der Anschläge sehen sich viele von ihnen Misstrauen und Fremdenhass ausgesetzt.
Insbesondere nach islamistischen Angriffen ist der öffentliche Aufschrei groß. Rechte Politiker nutzen solche Ereignisse, um pauschale Forderungen nach Abschiebungen zu stellen – oft unabhängig davon, ob die Betroffenen in irgendeiner Weise mit den Taten in Verbindung stehen. Anstatt Einzelfälle differenziert zu betrachten, wird eine ganze Bevölkerungsgruppe stigmatisiert. Der Schutzstatus der Betroffenen wird dabei ausgeblendet, und so sind sie oft der Angst und dem Hass der deutschen Bevölkerung schutzlos ausgeliefert.
Diese Entwicklung ist besorgniserregend, denn während das Gesetz Kollektivstrafen verbietet, zeigt sich in der gesellschaftlichen Debatte genau das Gegenteil. Es gibt eine Unterscheidung zwischen „guten“ und „schlechten“ Flüchtlingen: Während Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine weitgehend unbürokratisch eine Aufenthaltserlaubnis und damit Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, müssen Afghanen und Syrer monatelange Asylverfahren durchlaufen. Ihre Arbeitsaufnahme unterliegt strengen behördlichen Genehmigungen, und oft bleibt ihnen nur der Weg in Flüchtlingsunterkünfte, während für Ukrainer der Wohnungsmarkt weit offener ist. Diese Ungleichbehandlung führt zu Perspektivlosigkeit und Frustration.
Mit jeder neuen Tat wächst das Misstrauen gegenüber Schutzsuchenden, obwohl sie selbst oft die ersten sind, die solche Verbrechen verurteilen. Dennoch erfahren sie kaum Solidarität, sondern vielmehr Ausgrenzung. Die Debatte wird zusätzlich durch populistische Forderungen nach präventiver Abschiebung von Straftätern befeuert. Natürlich muss gegen Intensivtäter konsequent vorgegangen werden, doch nicht immer ist das rechtlich oder diplomatisch möglich. Afghanistan etwa verweigert die Rücknahme seiner Staatsbürger, da es keine offiziellen Beziehungen zu Deutschland unterhält.
Rechtsextremismus als unterschätzte Gefahr
Wichtig ist, den Schutz jener Menschen nicht aus den Augen zu verlieren, die sich integrieren wollen und nicht unter Generalverdacht gestellt werden dürfen. Die Gesellschaft muss sich fragen, was sie bereit ist, auszuhalten und wie sie mit Angst umgeht. Eine Zweiklassengesellschaft unter Flüchtlingen ist nicht der richtige Weg – es braucht gleiche Perspektiven für alle.
Ein starkes Zeichen gegen diese Spaltung setzten Muslime in Koblenz, die sich öffentlich für Deutschland und gegen Gewalt aussprachen. Solche Aktionen sind selten und zeigen, dass sich hier etwas im gesellschaftlichen Empfinden verschiebt. Täter müssen als Individuen betrachtet werden – eine kollektive Vorverurteilung macht Opfer zu Tätern und wird von rechten Parteien für eigene Zwecke instrumentalisiert.
Dabei wird oft übersehen, dass rechtsextremistisch motivierte Straftaten in Deutschland stark zugenommen haben. Laut Verfassungsschutz stieg die Zahl solcher Taten von 2022 auf 2023 um 22,4 Prozent, gewalttätige Übergriffe nahmen um 16,4 Prozent zu. Das rechtsextreme Personenpotenzial wuchs von 32.000 im Jahr 2019 auf 40.600 im Jahr 2024, darunter 13.500 gewaltbereite Extremisten. Insgesamt wurden 2023 mehr als 25.660 rechtsextremistische Straftaten registriert – durchschnittlich 70 pro Tag.
Demgegenüber ist das islamistische Personenpotenzial seit 2019 auf 27.200 gesunken. Dennoch bleiben islamistische Anschläge aufgrund ihrer oft hohen Opferzahlen tief im kollektiven Bewusstsein verankert. Während rechtsextreme Gewalt häufig aus Körperverletzungen und Angriffen besteht, führen islamistische Taten oft zu schwerwiegenden Verbrechen mit vielen Opfern. Genau diese Dimension prägt die Wahrnehmung und verstärkt Ängste.
Am Ende wird nicht mehr auf den Einzeltäter geschaut. Die Gesellschaft verharrt in Angst und verurteilt pauschal ganze Bevölkerungsgruppen. Doch ist das gerecht? Während rechtsextreme Straftaten 0,03 Prozent der Gesamtbevölkerung betreffen, liegt die Zahl islamistischer Taten bei Afghanen bei nur 0,0005 Prozent.
Gleichzeitig nutzen Rechtsextreme soziale Medien geschickt zur Mobilisierung und erhalten eine beunruhigend große Lobby. Doch am Ende gilt: Nicht derjenige, der am lautesten schreit, hat automatisch recht – sondern der, der mit Vernunft reagiert und über seine Angst hinauswächst.
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