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Blaulicht

Neue Drehleiter für die Feuerwehr in der Verbandsgemeinde Nastätten

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Gruppenfoto nach erfolgter Einweisung im Werk in Karlsruhe. Wehrleiter Stephan Allmeroth (links) mit Drehleitermaschinisten der Einheit Nastätten und dem Ausbilder (rechts)
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NASTÄTTEN Große Freude gab es wenige Tage vor Weihnachten im Blauen Ländchen. Dort kam nämlich die neue Drehleiter an, die als Ersatz für die vorhandene Leiter ab sofort zu noch mehr Sicherheit in der Verbandsgemeinde Nastätten beiträgt.

Aktuell hält die Verbandsgemeinde eine Drehleiter mit Korb mit einer Nennrettungshöhe von 18 Metern (DLK 18/12) vor. Schon vor einigen Jahren hatte der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung der Wehrleitung und nach Abstimmung zwischen Verwaltung und Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) beschlossen, bei der anstehenden Ersatzbeschaffung eine Drehleiter mit einer Nennrettungshöhe von 23 Metern (DLA(K) 23/12) anzuschaffen, da sowohl einige höhere Gebäude in den letzten Jahren errichtet wurden als auch die längere Leiter deutlich mehr Möglichkeiten bei der Rettung von Personen bietet.

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Hoch hinaus ging es direkt nach der Ankunft. Mit einer Nennrettungshöhe von 23 Metern bietet die neue Leiter deutlich bessere Möglichkeiten für die Hilfs- und Rettungsarbeiten der Feuerwehr im Blauen Ländchen.

So wurde nach interner Vorbereitung im Januar 2022 eine entsprechende Ausschreibung veröffentlicht und im März 2022 der Auftrag an die Firma Rosenbauer Deutschland GmbH erteilt. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf rund 786.000 €, die mit 227.000 € vom Land Rheinland-Pfalz bezuschusst werden.

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Am 19.12. machte sich dann eine Gruppe um Wehrleiter Stephan Allmeroth auf den Weg nach Karlsruhe. Im dortigen Werk erfolgte zunächst die Abnahme des neuen Fahrzeuges und an den beiden Folgetagen die Einweisung einiger Drehleitermaschinisten der Einheit Nastätten. Zwei Tage später war dann die Freude groß, als gegen 17 Uhr das neue Fahrzeug auf den Nastätter Marktplatz fuhr. Nicht nur die Mitglieder der Einheit Nastätten und einige Interessierte waren anwesend. Auch die Beigeordneten der Verbandsgemeinde Ernst-Georg Peiter und Nadine Bärz in Vertretung des erkrankten Bürgermeisters Jens Güllering, als auch die für das Feuerwehrwesen zuständigen Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung und einige Gremienmitglieder nutzten die Gelegenheit, das neue Rettungsfahrzeug anzusehen und einen ersten Eindruck zu gewinnen.

Gruppenfoto nach erfolgter Einweisung im Werk in Karlsruhe. Wehrleiter Stephan Allmeroth (links) mit Drehleitermaschinisten der Einheit Nastätten und dem Ausbilder (rechts)

Aktuell erfolgt die Einweisung der Feuerwehrkameradinnen und –kameraden auf das neue Gerät. Sobald diese abgeschlossen sind, wird die neue Leiter in Dienst gestellt. Eine offizielle Fahrzeugübergabe folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

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Mann verfolgt und spricht Grundschülerin in Bad Ems an: Polizei ermittelt

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Foto: BEN Kurier
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BAD EMS Ein Vorfall ereignete sich am 27. März 2025 gegen 13 Uhr in der Winterbergstraße in Bad Ems. Eine Schülerin der Freiherr-vom-Stein-Grundschule wurde von einer unbekannten männlichen Person beobachtet und anschließend verfolgt.

Laut Angaben von Verwandten des Mädchens war der Mann vollständig schwarz gekleidet und trug eine schwarze Maske. Er folgte dem Kind mit einem Auto, das nach Einschätzung der Angehörigen ein Fahrzeug der Marke Audi gewesen sein könnte. Auf Höhe des Mädchens sprach die Person es an und versuchte offenbar, es in Richtung des Fahrzeugs zu locken.

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Die Schülerin reagierte besonnen und lief schreiend davon, woraufhin der Unbekannte die Flucht ergriff. Der Vorfall wurde bei der Polizei Bad Ems zur Anzeige gebracht. Die weiteren Ermittlungen übernimmt die Kriminalinspektion Montabaur, wie die Polizei bestätigte.

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Nastätter zur dreieinhalb Jahren Haft wegen Waffen- und Sprengstoffbesitz verurteilt

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Foto: Landgericht Koblenz
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NASTÄTTEN Ein 63-jähriger Mann aus Nastätten im Rhein-Lahn-Kreis wurde vom Landgericht Koblenz zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Ihm wurden Verstöße gegen das Waffenrecht sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last gelegt. Zuerst berichtete der SWR hier.

Die Polizei hatte im August des vergangenen Jahres bei einer Durchsuchung seines Wohnhauses eine große Menge an Waffen und Munition sichergestellt. Der Angeklagte stand unter Verdacht, mit diesen illegalen Gegenständen gehandelt zu haben. Dieser Vorwurf konnte im Prozess jedoch nicht abschließend bewiesen werden. Da der Mann in vielen Punkten geständig war und auf die Rückgabe seiner Waffen verzichtete, wurde dies von der Richterbank als strafmildernd gewertet.

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Erlaubte und verbotene Waffen

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Zwar besaß der 63-Jährige für einige der gefundenen Waffen eine offizielle Genehmigung, jedoch fehlte ihm diese für diverse Kriegswaffen, die sich ebenfalls in seinem Besitz befanden. Zudem hielt das Gericht ihm vor, die Waffen nicht ordnungsgemäß gelagert zu haben. Unter anderem wurde eine geladene Pumpgun in seinem Schlafzimmer entdeckt, während ein Sturmgewehr in einem provisorischen Holzverschlag in seiner Werkstatt versteckt war.

Besonders brisant war der Fund von zehn Kilogramm TNT-Sprengstoff in seiner Werkstatt. Laut Gericht hätte eine mögliche Explosion nicht nur sein eigenes Haus, sondern auch das eines Nachbarn erheblich gefährdet.

Ein Leben als Waffensammler

Der Angeklagte bezeichnete sich während der Verhandlung als passionierten Waffensammler. Bereits in seiner Jugend sei seine Begeisterung für Waffen entstanden, spätestens während seiner Bundeswehrzeit habe sich dieses Interesse intensiviert. Über viele Jahre hinweg habe er sich sein umfangreiches Arsenal zugelegt.

Obwohl er als Sportschütze legale Genehmigungen für einige Waffenarten besaß, gab er im Prozess zu, dass er auch illegale Waffen besessen hatte. Zudem stellte er selbst Munition her, da diese in den vergangenen Jahren zunehmend teurer geworden sei. Diese habe er nach eigener Aussage zum Selbstkostenpreis an andere weitergegeben, jedoch ohne finanzielle Gewinne daraus zu ziehen.

Illegale Waffenlagerung und brisante Funde

Im Rahmen der polizeilichen Durchsuchung Ende August 2024 wurden neben Waffen und Munition auch eine Anleitung zum Bau von Sprengkörpern in englischer Sprache entdeckt. Der Angeklagte gab an, diese bereits seit seiner Kindheit zu besitzen, jedoch niemals die Absicht gehabt zu haben, eine Bombe zu bauen.

Trotz seiner teilweise kooperativen Haltung vor Gericht und der fehlenden Beweise für einen aktiven Waffenhandel fiel das Urteil streng aus, da die Menge und Art der gelagerten Waffen sowie der Sprengstoff als besonders gefährlich eingestuft wurden. Das Gericht sah in diesen Umständen eine erhebliche Bedrohung für die öffentliche Sicherheit.

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Blaulicht

Ebling: Kriminalität in Rheinland-Pfalz auf historischem Tiefststand

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Foto: BEN Kurier | Lizenz: Envato
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MAINZ|RHEIN-LAHN Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Jahres 2024 für Rheinland-Pfalz zeigt eine positive Entwicklung: Die Zahl der registrierten Straftaten ist rückläufig, während die Aufklärungsquote auf einem hohen Niveau bleibt. Innenminister Michael Ebling hat die Polizeiliche Kriminalstatistik gemeinsam mit dem Präsidenten des Landeskriminalamtes, Mario Germano, vorgestellt.

„Die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt, dass sich in Rheinland-Pfalz der langfristige Trend eines sicheren Bundeslandes fortsetzt. Die konsequente Polizeiarbeit, umfassende präventive Maßnahmen und eine enge Zusammenarbeit mit anderen Behörden haben dazu beigetragen, dass im Jahr 2024 so wenige Straftaten verübt wurden, wie in den vergangenen 30 Jahren nicht mehr“, sagte Innenminister Michael Ebling. Auszuklammern seien hierbei die Jahre während der Coronapandemie mit ihren besonderen Bedingungen, so der Minister.

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Im Jahr 2024 hat die Polizei insgesamt 239.388 Straftaten registriert. 2023 waren es noch 255.972 Straftaten. Dies entspricht einem Rückgang um 16.584 Fälle (-6,5 Prozent). Ohne ausländerrechtliche Verstöße umfasst die PKS 2024 insgesamt 228.452 Straftaten. Dies entspricht einem deutlichen Rückgang von 14.189 Fällen und damit 5,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. „Die rückläufigen Zahlen erstrecken sich auf nahezu alle Straftatenobergruppen – mit Ausnahme der sogenannten Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit sowie der Straftaten gegen das Leben. Dies ist eine insgesamt positive Entwicklung, die zeigt, dass unsere Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung Wirkung zeigen“, so Ebling. Der Rückgang habe unterschiedliche Ursachen und sei nicht allein auf die Teillegalisierung von Cannabis zurückzuführen.

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Ebenfalls positiv ist in diesem Jahr abermals die Aufklärungsquote von 64,3 Prozent. Sie liegt nur 0,2 Prozent unter dem Wert der letzten beiden Jahre und kann damit auf hohem Niveau konsolidiert werden. Auch die Häufigkeitszahl, also die Anzahl der erfassten Fälle gerechnet auf 100.000 Einwohner, liegt bei 5.803 und ging damit um 351 (5,7 Prozent) zurück. „Die Häufigkeitszahl ist ein wichtiger Gradmesser für das Sicherheitsgefühl der Menschen. Mit Ausnahme der Pandemiejahre weist die diesjährige PKS die niedrigste Zahl seit mehr als 30 Jahren aus“, so Minister Ebling.

Erstmals seit Jahren leicht rückläufig ist auch die Anzahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. 2024 wurden 6.232 Fälle registriert, 1,2 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit stiegen hingegen um 2,5 Prozent auf 47.218 Fälle, insbesondere durch eine Zunahme von Bedrohungsfällen. Die darin enthaltene Zahl der Körperverletzungsdelikte blieb hingegen nahezu stabil bei 29.660 Fällen.

Bei Fällen der häuslichen Gewalt ist ein Zuwachs um 4,2 Prozent auf 13.497 Fälle zu verzeichnen. „Die Steigerung der Anzahl an erfassten Straftaten im Bereich der Häuslichen Gewalt ist vermutlich auch darauf zurückzuführen, dass es eine leichte Aufhellung des Dunkelfeldes in Folge der Bereitschaft zur Anzeigenerstattung gibt, das Hilfesystem ausgebaut wurde und das Thema mehr und mehr enttabuisiert wurde“, so Ebling.

Positiv hervorzuheben ist der Rückgang bei Diebstahlsdelikten um 2,1 Prozent. Besonders der Wohnungseinbruchdiebstahl erreichte, ungeachtet der Jahre 2021 und 2022, mit 2.626 Fällen den niedrigsten Stand seit über 50 Jahren. Knapp die Hälfte dieser Taten blieb im Versuchsstadium. Damit verbleibt der Wohnungseinbruchdiebstahl weiterhin in einem Langzeittief. Im Jahr 2018 waren es noch mehr als 4.000 solcher Taten.

Auch die Zahl der Geldautomatensprengungen ging signifikant zurück. „In der PKS sind hierzu keine expliziten Fallzahlen aufgeführt. Vielmehr wertet das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz die Delikte in einem eigenen Lagebild aus. Aus diesem Lagebild geht hervor, dass nach kontinuierlichen Anstiegen in den vergangenen Jahren, ein merklicher Rückgang von 50 Taten im Jahr 2023, auf nunmehr 23 Taten in 2024 registriert wurde“, sagte LKA-Präsident Mario Germano. Dabei seien 15 Tatverdächtige ermittelt worden.

„Die Polizeiliche Kriminalstatistik bildet eine verlässliche Grundlage, um die Kriminalitätslage sachlich und über längere Zeiträume hinweg einzuordnen. Sie macht Entwicklungen transparent und ermöglicht gezielte Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung“, so Ebling. Dabei werde sie kontinuierlich in Abstimmung mit Bund und Ländern weiterentwickelt. So sei es seit 2020 beispielsweise möglich, Messerangriffe gesondert zu erfassen. „Gleichzeitig erfordert die PKS eine sachgerechte Interpretation, da die Daten auch sehr selektiv genutzt werden können, um bestimmte Narrative zu stützen“, betonte der Minister. Deshalb sei es entscheidend, Fall-, Opfer- und Tatverdächtigenzahlen im richtigen Verhältnis und in einem objektiven Kontext darzustellen. Als sogenannte Ausgangsstatistik erfasst die PKS nur Fälle, die nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft übermittelt wurden.

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