Blaulicht
So viel mehr als Feuer löschen! – Verbandsgemeinde Loreley startet Kampagne für neue Feuerwehrleute

LORELEY „So viel mehr als Feuer löschen!“ – das beschreibt nicht nur allzu gut die Arbeit und das Engagement der ehrenamtlichen Freiwilligen Feuerwehren in der Verbandsgemeinde (VG) Loreley, es ist auch der Titel der jetzt von Bürgermeister Mike Weiland, Wehrleiter Jörg Preißmann und Aktiven des Arbeitskreises zur Stärkung des Feuerwehrehrenamtes gestarteten Kampagne, die einerseits den Einheiten neue Feuerwehrfrauen und -männer und andererseits den Feuerwehrfördervereinen neue Mitglieder bringen soll.
„Aktive und erfolgreiche Mitgliedergewinnung ist keine zusätzliche Aufgabe der Feuerwehr, sondern Grundvoraussetzung für die künftige Sicherstellung des Brand- und Katastrophenschutzes in der VG“, so Bürgermeister Mike Weiland.
Die Idee und Grobstruktur zur Kampagne hatte der Bürgermeister selbst Anfang des Jahres gegenüber Wehrleiter Jörg Preißmann vorgebracht, der davon – genauso wie die Aktiven des Arbeitskreises zur Stärkung des Feuerwehrehrenamtes – begeistert waren, denn in der Kampagne können sich alle Einheiten in der VG Loreley vereinen und sich ihr anschließen. Der Slogan war eine gute Idee von Joachim Hewel, der nach Ansicht des Arbeitskreises damit einen richtigen Treffer landete.
So viel mehr als Feuer löschen! – Verbandsgemeinde Loreley startet Kampagne für neue Feuerwehrleute und Mitglieder in Fördervereinen
Genau auf 500 Feuerwehrleute, darunter 38 Frauen, in 21 Einheiten und entsprechenden Ausrückebereichen kann man aktuell in der VG bauen, die 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr bereit sind, zu helfen, wenn Gefahr für die Menschen droht oder sich jemand in Notlage befindet. Hinzu kommen 75 Jungen und 34 Mädchen, also insgesamt 109 Jugendfeuerwehrleute in 10 Jugendfeuerwehren, die auf ihren späteren Dienst in der aktiven Wehr fachmännisch vorbereitet werden.

„Der von Bürgermeister Mike Weiland ins Leben gerufene Arbeitskreis zur Stärkung des Feuerwehrehrenamtes hat bereits im Jahr 2021 einige Dinge angestoßen. Jetzt haben Aktive gemeinsam mit Bürgermeister und Wehrleiter Jörg Preißmann in Braubach die Feuerwehr-Werbekampagne ‚So viel mehr als Feuer löschen‘ vorgestellt. Foto: VG Loreley“
Darunter befinden sich auch zwei Bambini-Feuerwehrgruppen für Kinder ab 6 Jahren in Braubach und Patersberg. In der Feuerwehr kann man sich vom 6. bis 67. Lebensjahr aktiv einbringen. Viele bleiben auch danach der Einheit verbunden, so dass es derzeit auch fünf große Altersabteilungen gibt. Über 50 Einsatzfahrzeuge stehen der Feuerwehr in der VG für ihren Dienst bereit und der VG-Rat hat jüngst mit der Fortschreibung des Fahrzeugbeschaffungskonzeptes auf Vorschlag des Wehrleiters und des Bürgermeisters beschlossen, dass durch Fahrzeugverschiebungen und entsprechende Neubeschaffungen in den kommenden Jahren endlich auch alle Einheiten mindestens mit einem motorisierten Fahrzeug ausgestattet werden.
Hinzu soll eine gebrauchte Drehleiter kommen, die dann in absehbarer Zeit die abgängigen Anhängeleitern ersetzen soll. Jedoch kommen gerade in der VG Loreley auch viele besondere Aufgaben hinzu: Der Rheinsteig und die Hänge, die Bahnlinie, die Großveranstaltungen, der Rhein oder die Seitentäler: Da sind Wassereinsätze mit Booten, aber auch mit dem Hilfeleistungslöschboot des Landes, Einsätze bei Hochwasser oder Starkregen, die Absturzsicherung, die Mitarbeit im Gefahrstoffzug Rhein-Lahn ganz normale Facheinheiten, für die Aktive detailliert ausgebildet werden müssen, um im Ernstfall kompetent und schnell zupacken zu können.
Weiterhin gibt es beispielsweise Komponenten für Starkregen, Waldbrand sowie demnächst Hygiene und Bahnunfälle, die von einzelnen Facheinheiten vorgehalten werden, die dann bei entsprechenden Ereignissen in der kompletten VG je nach Lage zum Einsatz kommen. Die Anzahl der Einsätze hat vom Jahr 2018 bis heute gottlob etwas abgenommen. So waren es 2018 insgesamt 183 Einsätze, 2019 149 Einsätze, 2020 148 Einsätze und 2021 139 Einsätze. Dieses Jahr gab es bis lang 100 Einsätze.
Hierbei lag die Verteilung im Jahr 2021 beispielsweise auf 24,5 % Brandeinsätzen, 33,8 % Hilfeleistungen, 12,2 % Sondereinsätzen, 16,5 % Wassereinsätzen, 5,8 % Gefahrstoff- und 7,2 % Umwelteinsätzen. Die Werte variieren jährlich. „In den Jahren seit 2018 ist die Zahl der Aktiven in der Einsatzabteilung um etwa 30 zurückgegangen, bei den Jugendfeuerwehren um 18“, erläutert Bürgermeister Mike Weiland. Die 16 bis 35-Jährigen machen derzeit einen Anteil von 52,6 % aus. 25,8 % fallen in die Gruppe der 36 bis 50-Jährigen. Die 51 bis 63-Jährigen haben einen Anteil von 20,2 % und die erst kürzlich vom Land erweiterte Altersgrenze bedingt, dass nur 1,4 % der aktiven Feuerwehrleute 64 Jahre oder älter sind. „Auch wenn manch anderer
Verein von der Altersstruktur unserer Feuerwehr nur träumen kann, so ist es entscheidend, mit der Kampagne um neue Mitglieder der gesamten Altersspanne zu werben“, stimmen Mike Weiland und Jörg Preißmann überein.
Bereits im Jahr 2021 war der von Bürgermeister Mike Weiland neu ins Leben gerufene Arbeitskreis zur Stärkung des Feuerwehrehrenamtes aktiv. 6.000 Euro steht jährlich als Etat zur Verfügung, die der Bürgermeister seinerzeit dem Rat vorgeschlagen hat. Vergangenes Jahr wurden neben umfangreichem Material, das die Wehrleute bei Lehrgängen zur Unterstützung und Motivation bekommen, hierunter fallen beispielsweise Schreibblöcke, Kugelschreiber, Mappen und Schlüsselanhänger im VG-Feuerwehrdesign, auch Feuerwehrdienstausweise zur Legitimation der Wehrleute beschafft. Hiermit können sie beispielsweise bereits seit diesem Frühjahr zwei Fitnessstudios in der Umgebung vergünstigt besuchen. Weitere Unternehmen und
Einrichtungen, die ebenfalls vom Arbeitskreis zusammengetragen wurden, hat Bürgermeister Mike Weiland bereits angeschrieben. Sie sollen noch in diesem Jahr weitere „Partner der Feuerwehr der VG Loreley“ werden und den Wehrleuten Angebote zur Motivation unterbreiten.
Die Kampagne im Einzelnen
Die jetzt gestartete Kampagne wird 6 Wochen laufen. Mit Bannern und Plakatwerbung in allen 22 Gemeinden und Städten sowie einer Anzeigenkampagne im Loreley Echo, den Sozialen Medien und auf den Internetseiten der Feuerwehreinheiten wird in allen Altersgruppen der Bevölkerung darum geworben, aktiv in der Feuerwehr mitzumachen oder zumindest Mitglied im jeweiligen Förderverein der Feuerwehr zu werden. Auf Dauer wurden die meisten Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr jetzt ebenfalls mit Kampagne-Aufklebern ausgestattet, die weit über die Dauer der Kampagne hinaus für die Feuerwehr werben sollen. Das Plakat- und Bannerlayout wurde von Timo Perscheid aus Kaub entworfen und von Querbach Media-Design, Kamp-Bornhofen, finalisiert.
Es folgen in den kommenden Wochen noch ein zur Kampagne passender Image-Film, bei dem sich viele Aktive aus dem Arbeitskreis sowie einzelner Einheiten eingebracht haben, ebenso ein Flyer, der von den örtlichen Wehren in die Haushalte verteilt wird. „Die Kampagne macht nicht nur die Bevölkerung und alle Generationen auf die Bedeutung unserer Feuerwehr aufmerksam, sie bringt auch die Gemeinschaft der Aktiven selbst über Gemeindegrenzen hinweg näher zusammen, weil man ein gemeinsames Projekt durchführt“, zeigt sich Mike Weiland auch gegenüber der Wehrleute dankbar, die die Aktion aktiv unterstützen.
„Vielen wird der Nutzen der Feuerwehr leider erst im Einsatzfall bewusst. Dann ist es zu spät, über notwendige Anschaffungen, Ausrüstung oder Personalstärke zu diskutieren. Dass die Freiwilligen aber außerhalb der Einsätze, Lehrgänge und Übungen aktiv und privat abrufbar sind und dann, egal, wo sie sich gerade befinden, oft alles stehen und liegen lassen, das muss in der Wahrnehmung und Wertschätzung noch mehr gegenwärtig werden“, betont der selbst ehrenamtlich tätige Wehrleiter Jörg Preißmann und Bürgermeister Mike Weiland ergänzt: „Die Leistungsfähigkeit einer Wehr und damit die Sicherheit der Menschen hängt von der Leistungsstärke der Aktiven und deren Ausbildung ab. Die Leistungsstärke wird wiederum auch von der
Motivation der Freiwilligen bestimmt.
Daher ist es mir wichtig, die ehrenamtliche Motivation durch entsprechende hauptamtliche Unterstützung immer wieder zu stärken, so auch bei der Kampagne.“ Deine Stunde für Deine Feuerwehr am 23. September 2022 Die Kampagne endet am Freitag, 23. September 2022, mit dezentralen Abschlussveranstaltungen. Unter dem Motto „Deine Stunde für Deine Feuerwehr“
werden alle Bürgerinnen und Bürger der VG Loreley gebeten, aus Respekt vor der Arbeit und dem Engagement der örtlichen Feuerwehr jeweils für eine Stunde von 17 bis 18 Uhr ins jeweilige Feuerwehrhaus zu kommen. Die Feuerwehren werden dort auf die Besucher warten und alle Häuser werden geöffnet sein. Wer sich bereits jetzt aktiv in der Feuerwehr oder als Mitglied des Fördervereins einbringen möchte, kann sich an folgende Mailadresse wenden: ichmachemit@vg-loreley.de.
Blaulicht
Millionenschäden bei Glasfaserausbau: Subunternehmer aus dem Rhein-Lahn-Kreis warten auf Gelder von Phoenix Engineering

BLAULICHT Sagt Ihnen der Name Phoenix Engineering GmbH etwas? Vielleicht sind Ihnen die Fahrzeuge des Unternehmens bereits im Rhein-Lahn-Kreis begegnet, wo die Firma im Auftrag der UGG – Unsere Grüne Glasfaser – Glasfaserleitungen verlegt. Auf ihrer Webseite präsentiert sich Phoenix als international tätiges Unternehmen mit Sitz in Köln und einer weiteren Geschäftsadresse in Griechenland, das Glasfasernetze plane, baue und betreibe. Doch hinter der Hochglanzfassade zeigt sich für zahlreiche Subunternehmer ein anderes Bild: ausbleibende Zahlungen, Insolvenzen und für viele eine wirtschaftliche Katastrophe.
Betroffene Unternehmer berichten übereinstimmend, dass Phoenix Rechnungen nicht beglichen habe. Während auf Baustellen in Bad Ems anfangs noch Zahlungen geflossen sein sollen, blieben später vielfach nur kleine Teilbeträge oder gar nichts mehr. Ein Bad Emser Unternehmen wartet nach eigenen Angaben auf mehr als 204.000 Euro und sieht sich gezwungen, juristisch gegen Phoenix vorzugehen. In Dausenau hat ein Betrieb rund 128.000 Euro verloren und musste Insolvenz anmelden, seit November vergangenen Jahres sei dort kein Geld mehr eingegangen. In Frücht sind es über 13.000 Euro, die offenstehen, in Prath mehr als 8.600 Euro. In Internetforen und Handwerkergruppen melden sich weitere Geschädigte zu Wort, einer schreibt, Phoenix schulde ihm 300.000 Euro. Ein saarländisches Unternehmen sitzt auf einem Schaden von über 160.000 Euro. Andere kommentieren mit Worten wie „unglaublich, Betrüger“ oder „Finger weg, absolute Abzocke“. Überregional meldete sich ein Unternehmen aus Bad Pyrmont bei uns mit einem Schaden von über 800.000 Euro. Ein weiteres mit einem Schaden von 240.000 sitzt in Kassel.
Das Abrechnungssystem von Phoenix wird dabei immer wieder als Teil des Problems beschrieben. Nach erledigter Arbeit erstellte die Firma ein sogenanntes Aufmaß, das oft verzögert wurde. Erst danach durften die Subunternehmer ihre Rechnungen stellen, die ein Zahlungsziel von 30 Tagen hatten. Statt regulärer Überweisungen gab es jedoch nur Ausflüchte. Rechnungen seien angeblich verloren gegangen, Bearbeitungen hätten sich in die Länge gezogen, und im besten Fall sei ein kleiner Teilbetrag überwiesen worden. Für viele Betriebe bedeutete dieses Vorgehen das Abrutschen in eine Schuldenfalle. Sie arbeiteten weiter, weil sie hofften, am Ende doch noch ihr Geld zu bekommen, und weil sie fürchteten, leer auszugehen, wenn sie sich beschwerten. Am Ende aber blieben sie auf ihren Forderungen sitzen.
Inzwischen sind nach Angaben Betroffener mehrere Strafanzeigen gestellt worden. Juristen warnen, dass das volle Ausmaß erst dann sichtbar wird, wenn die Anzeigen gebündelt bei einer Staatsanwaltschaft zusammengeführt werden. Solange eine Anzeige in Koblenz eingeht, die andere in Köln und weitere an anderen Orten, droht die Zersplitterung des Gesamtbildes.
Für viele Unternehmer bedeutet das eine existentielle Bedrohung. Manche mussten Insolvenz anmelden, andere griffen zu hohen Krediten, um ihre Mitarbeiter weiter bezahlen zu können. Besonders bitter: Selbst Bauleiter der Phoenix Engineering GmbH sollen nach Angaben von Insidern seit Monaten auf ihren Lohn warten. Betroffene schildern, dass niemand mehr erreichbar sei, weder telefonisch noch per Mail, Mahnungen würden ignoriert. Die Verantwortlichen, darunter auch der Geschäftsführer, tauchten schlicht ab.
Zunehmend macht sich die Sorge breit, dass Phoenix in Deutschland die Zelte abbricht. Offiziell sitzt das Unternehmen in Köln, doch parallel gibt es eine Geschäftsadresse in Griechenland. Mehrere Unternehmer befürchten, dass Gelder dorthin verschoben werden und die Gläubiger in Deutschland am Ende leer ausgehen. Bis heute hat die Phoenix Engineering GmbH keinen Insolvenzantrag gestellt, obwohl zahlreiche Firmen seit Monaten auf Zahlungen warten. Stattdessen verweist die Firma nach Angaben von Betroffenen darauf, dass sie selbst von der UGG keine Gelder erhalten habe und deshalb nicht zahlen könne.
Die Verzweiflung unter den Subunternehmern ist groß. Viele sprechen offen von Betrug, andere fordern, gemeinsam rechtlich gegen Phoenix vorzugehen, wissen aber nicht, wie sie es organisieren sollen. Für sie ist die Lage unerträglich, denn sie wurden mit Versprechen hingehalten, verloren Zeit, Geld und in manchen Fällen ihre gesamte Existenz.
Eine Presseanfrage an die Phoenix Engineering GmbH in Köln blieb unbeantwortet. Auch dort, wo die Fahrzeuge des Unternehmens im Rhein-Lahn-Kreis täglich sichtbar sind, herrscht Schweigen. Eine weitere Anfrage haben wir an die UGG gestellt, die Phoenix mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt haben soll. Laut UGG soll uns im Laufe des morgigen Vormittags eine Stellungnahme erreichen, die wir in einem separaten Artikel veröffentlichen werden.
Blaulicht
Lars Kreusel ist neuer Wehrführer in Oberneisen

OBERNEISEN Am Freitag, dem 05. September 2025, versammelten sich die Mitglieder der Feuerwehreinheit Oberneisen zur turnusmäßigen Neuwahl ihres Wehrführers im Feuerwehrgerätehaus in Oberneisen.
Pünktlich um 19 Uhr eröffnete der Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Aar-Einrich Lars Denninghoff die Wahlversammlung und begrüßte 23 aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Oberneisen, die anwesenden Mitglieder des Fördervereins sowie den Wehrleiter der VG Aar-Einrich Johannes Mack, der bisher auch zeitgleich Wehrführer der Ortsgemeinde Oberneisen war. Nachdem er bereits im Vorfeld der Wahl erklärt hatte, dass er für eine Wiederwahl als Wehrführer nicht mehr zur Verfügung steht, dankte ihm Bürgermeister Lars Denninghoff für die in den letzten 10 Jahren geleistete Arbeit als Wehrführer und überreichte ihm die Entlassungsurkunde.
Anschließend wurden aus den Reihen der 23 wahlberechtigten Feuerwehrkameraden der bisherige stellvertretende Wehrführer Lars Kreusel sowie Jens Keilholz für die Wahl zum Wehrführer vorgeschlagen. Nachdem Keilholz nicht für das Amt des Wehrführers zur Verfügung stand, erhielt Lars Kreusel direkt im ersten Wahlgang die Zustimmung von allen Wahlberechtigten und nahm die Wahl an. Lars Kreusel wurde anschließend von Lars Denninghoff für die nächsten 10 Jahre zum Wehrführer der Einheit Oberneisen ernannt.
Für die Wahl des stellvertretenden Wehrführers wurde aus den Reihen der wahlberechtigten Feuerwehrkameraden Jens Keilholz vorgeschlagen, der bei der anschließenden Wahl ebenfalls einstimmig die Zustimmung aller Wahlberechtigten erhielt und die Wahl annahm. Bürgermeister Lars Denninghoff beauftragte daraufhin Jens Keilholz kommissarisch zum stellvertretenden Wehrführer der Feuerwehreinheit Oberneisen, da er noch vorgeschriebene Ausbildungslehrgänge absolvieren muss.
Der 1. Beigeordnete der Ortsgemeinde Oberneisen Axel Saueressig gratulierte den Gewählten und freute sich auf eine gute Zusammenarbeit. Dem bisherigen Wehrführer Johannes Mack sprach er seinen Dank für die vergangenen 10 Jahre als Wehrführer aus und betonte sein Engagement.
Der neue Wehrführer Lars Kreusel bedankte sich bei den Feuerwehrkameradinnen und –kameraden für das entgegengebrachte Vertrauen an ihn und seinen künftigen Stellvertreter Jens Keilholz sowie bei seinem Vorgänger für die gute Zusammenarbeit und überreichte diesem ein Präsent.
Der bisherige Wehrführer Johannes Mack bedankte sich ebenfalls für die gute Zusammenarbeit in den letzten 10 Jahren und freute sich, dass die neue Wehrführung eine hundertprozentige Zustimmung der aktiven Feuerwehrkameradinnen und -kameraden erhalten hat.
Blaulicht
Bundesgerichtshof entscheidet über Koblenzer Urteil wegen Versklavung einer Jesidin

KOBLENZ|KARLSRUHE Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH), zuständig für Staatsschutzsachen, hat über die Revision einer vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verurteilten Angeklagten entschieden. Die Frau war wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit (u. a. Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, weiterer Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie weiterer Delikte zu neun Jahren und drei Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden.
Auf die Revision änderte der BGH den Schuldspruch, hob den Strafausspruch auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung über die Strafe an einen anderen Strafsenat des OLG Koblenz zurück. Im Übrigen wurde die Revision verworfen.
Sachverhalt (aus den Feststellungen des OLG)
Die in Deutschland geborene Angeklagte reiste 2014 nach Syrien und weiter in den Irak und schloss sich mit ihrem Ehemann, einem syrischen Arzt, dem „Islamischen Staat“ (IS) an. In Mossul nahmen beide mit Genehmigung des IS andere IS-zugehörige Frauen auf, versorgten sie und unterstützten so die Organisation. Im gemeinsamen Schlafzimmer lagerten sie vier Kalaschnikow-Sturmgewehre, um den mit Gewalt aufrechterhaltenen Herrschaftsanspruch des IS zu stützen.
Ende April 2016 wurde dem Ehemann die Nebenklägerin, eine Jesidin aus dem Sindschar-Gebiet, als „Geschenk“ übergeben. Sie wurde in die Villa verbracht und der Angeklagten als „seine Sklavin“ vorgestellt. Bis Februar 2019 musste die Nebenklägerin unentgeltlich Hausarbeit und Kinderbetreuung leisten; sie durfte das Haus nicht ohne Begleitung verlassen. Der Ehemann vergewaltigte sie regelmäßig; die Angeklagte wusste davon und verließ jeweils das Haus. Während der Gefangenschaft erhielt die Nebenklägerin Kleidung, Nahrung, Hygieneartikel, Medikamente und bei Bedarf fachärztliche Versorgung.
Rechtliche Würdigung des OLG
Das OLG sah u. a. mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen (davon einmal tateinheitlich mit Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen), außerdem tateinheitlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Ausrottung, Vertreibung, sexuelle Gewalt), Beihilfe zu Kriegsverbrechen gegen Personen (sexuelle Gewalt, Vertreibung), Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung sowie schwere Freiheitsberaubung.
Entscheidung des BGH
Die Verfahrensrügen blieben ohne Erfolg. Im Ergebnis hielt der BGH die Verurteilung ganz überwiegend aufrecht, u. a. wegen:
-
Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung) – in Tateinheit mit Beihilfe zu sexueller Gewalt und zu entsprechenden Kriegsverbrechen,
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mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland,
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Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen,
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Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft,
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Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung,
-
schwerer Freiheitsberaubung.
Rechtsfehler zugunsten der Angeklagten sah der BGH nur insoweit, als das OLG sie wegen Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Ausrottung und Vertreibung sowie Beihilfe zu dem Kriegsverbrechen gegen Personen durch Vertreibung verurteilt hatte. Der Senat präzisierte die Anforderungen an die Strafbarkeit wegen Völkermordes nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB und an eine darauf gerichtete Beihilfehandlung: Zwar sei der vom IS begangene Völkermord an den Jesiden belegt, die getroffenen Feststellungen trügen jedoch nicht die Verurteilung der Angeklagten wegen Beihilfe hierzu. Der Schuldspruch wurde entsprechend geändert.
Da nicht auszuschließen ist, dass das OLG ohne die (nicht gegebene) Beihilfe zum Völkermord eine geringere Strafe verhängt hätte, hob der BGH den Strafausspruch auf. Über das Strafmaß hat ein anderer Senat des OLG Koblenz neu zu entscheiden (dk).
Aktenzeichen und Normen
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Vorinstanz: OLG Koblenz, 2 StE 9/22, Urteil vom 21. Juni 2023
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Maßgebliche Vorschriften (Auszug): § 6 VStGB (Völkermord), § 7 VStGB a. F. (Verbrechen gegen die Menschlichkeit), § 27 StGB (Beihilfe)
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