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Unwetterkatastrophe im Ahrtal: Stand der Ermittlungen

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Unwetterkatastrophe im Ahrtal: Stand der Ermittlungen
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KOBLENZ/AHRTAL Am 06.08.2021 hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen zwei Beschuldigte wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung im Amt – jeweils begangen durch Unterlassen – mitgeteilt. Gleichzeitig hatte sie angekündigt, die Medien und die Öffentlichkeit fortlaufend über den Gang der Ermittlungen zu unterrichten, soweit dies ermittlungstaktisch und unter Berücksichtigung der für die Beschuldigten geltenden Unschuldsvermutung rechtlich möglich ist. Dieser Ankündigung folgend hat sie mit Pressemitteilungen vom 21.12.2021 und 15.03.2022 den jeweiligen Stand der Ermittlungen mitgeteilt. Diese Mitteilungen werden nunmehr ergänzt:

Die Vernehmungen von Zeuginnen und Zeugen sind – soweit dies bei dem gegenwärtigen Ermittlungsstand beurteilt werden kann – abgeschlossen. Die hierdurch und durch Datenauswertungen gewonnenen Erkenntnisse werden zusammengefasst und durch die Polizei ausgewertet. Es ist naturgemäß gleichwohl nicht auszuschließen, dass sich dadurch oder durch ggf. erfolgende Einlassungen der Beschuldigten noch Ermittlungsansätze ergeben, denen nachzugehen sein wird.

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Parallel dazu hat die Staatsanwaltschaft Koblenz einen hydrologischen Sachverständigen mit der naturwissenschaftlichen Überprüfung und Ergänzung der bisher gewonnenen Erkenntnisse beauftragt. Dies soll dazu beitragen, den Ablauf der Flutkatastrophe so genau wie möglich zu rekonstruieren. Diese Rekonstruktion soll dazu dienen, die Vorhersehbarkeit der Katastrophe und den Umgang mit ihr durch die am 14./15.07.2021 mit dem Katastrophenschutz betrauten Personen strafrechtlich beurteilen zu können.

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3. Folgemitteilung – 2030 Js 44662/21 –

Darüber hinaus wird die Staatsanwaltschaft den Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ des Landtages Rheinland-Pfalz, der auf eine entsprechende Bitte bereits Materialien zur Verfügung gestellt hat, um die Übermittlung weiterer Unterlagen bitten. Auch diese werden in die abschließenden Bewertungen der Staatsanwaltschaft einfließen. Lediglich der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass die Staatsanwaltschaft fortlaufend prüft, ob die bisherigen Ermittlungsergebnisse Anlass zur Einleitung von Ermittlungen gegen andere als die bisher beschuldigten Personen gibt. Dies ist aus den in der Pressemitteilung vom 15.03.2022 erläuterten, fortbestehenden Gründen jedoch bisher nicht der Fall.

Ein Zeitpunkt für eine abschließende Entscheidung ist derzeit nicht sicher prognostizierbar. Die Ermittlungen werden jedoch auch weiterhin mit großem Nachdruck und dem Ziel eines möglichst baldigen Verfahrensabschlusses geführt.

Die Staatsanwaltschaft wird die Öffentlichkeit über den Fortgang des Verfahrens auch weiterhin unterrichten. Wir bitten jedoch um Verständnis dafür, dass aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der Beteiligten, der Unschuldsvermutung für die Beschuldigten und zur Vermeidung einer Gefährdung des Untersuchungszwecks weitergehende Auskünfte bis auf Weiteres nicht möglich sind (Pressemitteilung: Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz).

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Ermittlungserfolg im Kampf gegen den illegalen Drogenhandel im Raum Koblenz

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Foto: Landgericht Koblenz
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KOBLENZ Das Zollfahndungsamt Frankfurt/Main führt unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren gegen derzeit 7 Beschuldigte aus dem Raum Koblenz. Bei den Beschuldigten handelt es sich um 5 Deutsche, 1 Polen und 1 Kosovaren im Alter zwischen 23 und 56 Jahren.

Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, seit September 2023 im Raum Koblenz banden- und gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln, Cannabis und neuen psychoaktiven Stoffen in nicht geringen Mengen Handel zu treiben.

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Seit den frühen Morgenstunden finden umfangreiche Durchsuchungen in insgesamt 17 Objekten in Koblenz, vornehmlich in Privatwohnungen im Stadtteil Neuendorf, sowie in 1 weiteren Objekt im Kreis Meschede in Nordrhein-Westfalen statt.  Das federführende Zollfahndungsamt Frankfurt/Main wird hierbei durch Kräfte des Polizeipräsidiums Koblenz und Spezialeinsatzkräfte unterstützt.

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Aufgrund von zuvor durch die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassener Haftbefehle wurden ein 27-jähriger und ein 46-jähriger Beschuldigter – beide deutsche Staatsangehörige –  festgenommen. Sie wurden heute Nachmittag der Haftrichterin beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Der Haftbefehl gegen den 27-Jährigen wurde gegen Zahlung einer Kaution im fünftstelligen Bereich außer Vollzug gesetzt.  Der Haftbefehl gegen den 46-Jährigen wurde unverändert aufrecht erhalten. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Die Durchsuchungsmaßnahmen führten zum Auffinden vielfältiger Beweismittel. Das abschließende Ergebnis der großangelegten Aktion liegt noch nicht vor. Bereits jetzt kann aber mitgeteilt werden, dass u.a. ca. 1 Kilogramm Kokain, ca. 8 Kilogramm Cannabis, ca. 1 Kilogramm MDMA, ca. 550 Gramm Amphetamin, ca. 900 Gramm Ketamin, ca. 20 Gramm Heroin, 3 Kilogramm Streckmittel, ca. 31.000 Euro Bargeld, Goldunzen und Silbermünzen, 3 Luxusuhren, diverser Goldschmuck, Waffen und gefährliche Gegenstände (2 Schreckschusspistolen mit Munition, 1 zerlegte Schusswaffe, 1 Faustmesser, 5 Schlagringe) sichergestellt werden konnten.

Die Ermittlungen dauern an.

Rechtliche Hinweise:

Gemäß § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Hinweise auf verfolgbare Straftaten bekannt werden. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet mithin weder, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht haben noch, dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht. Für den/die Beschuldigte(n) gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass oder Vollzug eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist. Auch für den inhaftierten Beschuldigten gilt daher weiterhin in vollem Umfang die Unschuldsvermutung.

Das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bedroht ist (§ 29a BtmG). Das unerlaubte bandenmäßige Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren bedroht (§ 30a BtmG).

Ketamin ist ein Narkosemittel mit antidepressiver Wirkung und halluzinogenen Nebenwirkungen, das häufig als Droge missbraucht wird und dem NpSG unterfällt. MDMA ist eine Amphetaminart, die häufig in Ecstasy-Pillen enthalten ist.

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Polizei kontrolliert in Fahrradstraße: Zahlreiche Verstöße in der Koblenzer Innenstadt

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Foto: Polizei Koblenz
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KOBLENZ Zum Start in die Fahrradsaison hat die Polizeiinspektion Koblenz 1 am vergangenen Donnerstag gezielte Verkehrskontrollen in der Casinostraße, einer reinen Fahrradstraße in der Koblenzer Innenstadt, durchgeführt. Zwischen 12 und 16 Uhr überprüften die Beamtinnen und Beamten ausschließlich diesen Bereich – mit deutlichem Ergebnis.

Mehr als 20 Radfahrende wurden wegen Rotlichtverstößen gestoppt und verwarnt. Darüber hinaus hielten sich auch mehrere Autofahrer nicht an das Durchfahrtsverbot: Sie befuhren die Fahrradstraße ohne jede Berechtigung und wurden entsprechend kostenpflichtig verwarnt. Zusätzlich stellte die Polizei zwei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz fest. In einem weiteren Fall wurde ein Autofahrer kontrolliert, der ohne angelegten Sicherheitsgurt unterwegs war.

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Ein weiterer Schwerpunkt der Maßnahme war die Verkehrssicherheit von Fahrrädern und Pedelecs. Kontrolliert wurden dabei unter anderem Bremsen und Beleuchtung. Die Polizei kündigte an, dass auch in den kommenden Wochen mit weiteren Kontrollen in der Casinostraße zu rechnen ist – mit dem Ziel, die Einhaltung der Verkehrsregeln und die Sicherheit im Straßenraum zu verbessern.

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Übung des Waldbrandzuges

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KAMP-BORNHOFEN Am Samstag,10. Mai 2025, findet in der Zeit von 9 bis ca. 14 Uhr eine Übung vom Waldbrandzug des Rhein-Lahn-Kreises in der Verbandsgemeinde Loreley statt. Übungsgebiet ist das Gebiet „Am Stierkopf“ in der Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen, sowie auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Lykershausen.

Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten. Für etwaige Einschränkungen im Straßenverkehr bittet die Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz um Verständnis.

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