Rhein-Lahn-Kreis
Weihnachtsimpfbus führt 670 Impfungen durch

RHEIN-LAHN Auf Initiative von Olaf Spriestersbach (ehnomed) in Zusammenarbeit mit der Firma Modigell & Scherer führte das Team des Weihnachts-Impfbusses als zusätzliches Impfangebot im Kreis insgesamt 670 Impfungen durch.
Ein besonderes Highlight war der weihnachtlich geschmückte Bus und der Weihnachtsmann und das Christkind, die die Wartenden mit Keksen und Getränken versorgten. Start war am Mittwoch in Hahnstätten mit 211 Impfungen, gefolgt am Donnerstag mit 255 Impfungen in Singhofen und 204 Impfungen am Freitag in Kamp-Bornhofen.
Landrat Frank Puchtler: Mein Dank gilt dem Initiator Olaf Spriestersbach, der Firma Modigell und Scherer, den Mitarbeitern des DRK-Kreisverbandes und den Impfärzten Dr. Hans Jaeger und Frank Abraham für ihren Einsatz für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger. Mein Appell: Bitte lassen Sie sich impfen. Eine Impfung schützt Sie, Ihre Familie und Ihr Umfeld.
VG Bad Ems-Nassau
Fachbacher Stollen: Warum Wasser in der VG Bad Ems-Nassau ab 2026 teurer wird

BAD EMS In den kommenden Jahren müssen sich die Bürgerinnen und Bürger in der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau auf deutlich steigende Wasserpreise einstellen. Grund ist die Sanierung des Fachbacher Stollens, einer zentralen Anlage der örtlichen Wasserversorgung. Während dieser Zeit muss die Verbandsgemeinde teures Trinkwasser aus Koblenz zukaufen. Das wirkt sich unmittelbar auf die Gebühren aus.
Schon heute: Spitzenpreise im Kreis bei Frischwasser
Bereits heute zahlen Haushalte in der VG Bad Ems-Nassau die höchsten Wasserpreise im gesamten Rhein-Lahn-Kreis. In unserem Gebührenvergleich liegt die VG Bad Ems-Nassau bei 681,06 € pro Jahr für einen Vier-Personen-Haushalt an der Spitze, gefolgt von der VG Nastätten mit rund 676 €. Zum Vergleich: In Aar-Einrich liegt der Jahresbetrag bei rund 406 €, in Lahnstein bei etwa 463 €.
Diese hohe Ausgangsbasis ist wichtig, um die kommenden Erhöhungen richtig einzuordnen.
Hintergrund: Entgeltbedarf vs. Entgeltaufkommen
Die Gebühren, die Bürger zahlen, müssen die Kosten der Wasserversorgung langfristig decken. Dazu wird der sogenannte Entgeltbedarf berechnet. Er wird in zwei Stufen ausgewiesen:
• Entgeltbedarf I: Deckt die laufenden Betriebskosten der Wasserversorgung (z. B. Personal, Strom, Unterhalt, Zukauf von Wasser).
• Entgeltbedarf II: Bezieht zusätzlich Investitionen und Rücklagen ein und bildet damit den vollständigen Finanzbedarf des Eigenbetriebs ab.
Nach Angaben des letzten Jahresabschlusses 2024 liegt das aktuelle Entgeltaufkommen – also die tatsächlich vereinnahmten Gebühren – sowohl unter dem Entgeltbedarf I als auch unter dem Entgeltbedarf II. Das bedeutet: Schon jetzt reichen die Einnahmen nicht aus, um die vollen Kosten der Wasserversorgung zu decken.
Besonders wichtig: Das Entgeltaufkommen darf nicht unter 90 % des Entgeltbedarfs I sinken. Wird diese Schwelle unterschritten, droht der Wegfall staatlicher Fördermittel, die z. B. für Investitionen oder Zuschüsse an die Wasserversorgung gewährt werden. Damit besteht ein klarer rechtlicher und finanzieller Druck, die Gebühren mindestens auf ein Niveau anzuheben, das 90 % des Entgeltbedarfs I abdeckt.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die geplanten Preissteigerungen nicht nur durch die Sanierung bedingt sind, sondern auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit zwingend erforderlich werden.
Was genau wird saniert – und warum?
Der Fachbacher Stollen ist eine bedeutende Quelle für die Wasserversorgung der Verbandsgemeinde. Ab Juli 2026 wird die Anlage für rund zweieinhalb Jahre außer Betrieb genommen, um umfassend saniert zu werden. In dieser Zeit wird kein Wasser aus dem Stollen gefördert. Stattdessen wird die Versorgung maßgeblich über Koblenz sichergestellt.
Neben dem Preis des Koblenzer Wassers hängen die Kosten während dieser Phase auch von Faktoren wie Strompreisen, Betriebskosten und der Fördermenge aus anderen Brunnen ab. Diese Punkte stehen derzeit noch nicht vollständig fest.
Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten?
Nach aktuellen Berechnungen der Werkleitung entstehen während der Sanierungsphase Netto-Mehrkosten von rund 1,3 Millionen Euro. Diese verteilen sich auf
• 2026: 261.000 €
• 2027: 522.500 €
• 2028: 522.500 €
Der größte Teil dieser Summe entsteht durch den Fremdwasserbezug aus Koblenz. Zwar sinken im Gegenzug bestimmte Kosten, etwa für Strom und Betrieb der eigenen Anlage, diese Einsparungen können die Mehrkosten aber nicht annähernd ausgleichen.
Was bedeutet das für die Wasserpreise?
Um diese Mehrkosten aufzufangen, plant die Werkleitung zeitlich begrenzte Aufschläge auf die Wassergebühren. In den Modellrechnungen werden folgende Anpassungen vorgeschlagen:
• Ab 2026:
• Arbeitspreis (pro m³): + 0,12 €
• Grundpreis (kleinster Zähler): + 10 € jährlich
Ab 2027 bis Ende der Sanierung:
• Arbeitspreis (pro m³): + 0,24 €
• Grundpreis (kleinster Zähler): + 20 € jährlich
Ab 2029:
• theoretisch Rückkehr auf das Preisniveau von 2025 möglich, sofern keine weiteren Kostensteigerungen eintreten.
Daneben gibt es ein weiteres, vorsichtigeres Szenario für 2026:
Hier wird mit +0,10 € pro m³ und +10 € beim Grundpreis gerechnet. Für einen Vier-Personen-Haushalt mit 160 m³ Jahresverbrauch entspricht das etwa 26 € Mehrkosten im Jahr. Bei höherem Verbrauch oder höheren Aufschlägen kann der Betrag entsprechend steigen.
Beispielrechnung für unseren Musterhaushalt (170 m³):
• Szenario 0,10 € + 10 € → +27 € / Jahr
• Szenario 0,12 € + 10 € → +30,40 € / Jahr
• Szenario 0,24 € + 20 € → +60,80 € / Jahr
Was passiert nach der Sanierung?
Auch nach Abschluss der Arbeiten wird die Wasserversorgung nicht ganz zu den alten Kosten zurückkehren. Grund sind die dauerhaften Finanzierungskosten für die Investition:
• Ab 2029 rechnet die Werkleitung mit jährlichen Mehrkosten von rund 173.000 €, vor allem durch Abschreibungen (ca. 250.000 €) und Zinsen (ca. 15.000 €).
• Um diese Summe dauerhaft zu decken, wäre eine Preiserhöhung um ca. 0,08 € pro m³und 6 € beim Grundpreis erforderlich.
Was noch unklar ist
Wie stark die Wasserpreise 2027 und 2028 tatsächlich steigen, hängt von mehreren Punkten ab, die derzeit noch offen sind:
• Verhandlungsergebnisse mit der Stadt Koblenz über den Wasserpreis und ob Koblenz in diesem Zeitraum nicht selbst die Wasserpreise erhöht
• Ergebnisse der Stromausschreibung
• Entwicklung von Betriebskosten, Personalbedarf und Zinsen
• künftige Absatzmengen und Investitionsvolumen
Erst wenn diese Punkte feststehen und der Wirtschaftsplan 2026 verabschiedet ist, wird eine verbindliche Gebührenkalkulation möglich sein. Die Sanierung des Fachbacher Stollens ist notwendig, sie bringt aber spürbare finanzielle Folgen für die Verbraucher mit sich. Die Gebührensteigerungen ab 2026 sind unvermeidlich, bleiben zunächst aber überschaubar. Deutlicher wird es in den Jahren 2027 und 2028, solange Fremdwasser aus Koblenz bezogen wird.
Gleichzeitig muss die Verbandsgemeinde ihre Wasserpreise auch strukturell anheben, um die gesetzlichen Anforderungen und die Förderbedingungen zu erfüllen. Das heutige Gebührenniveau deckt den tatsächlichen Finanzbedarf nicht vollständig ab.
Wie stark die Preise letztlich steigen, hängt von mehreren externen Faktoren ab. Nach Abschluss der Arbeiten bleibt ein dauerhafter Mehrbedarf durch die Finanzierung bestehen. Eine vollständige Rückkehr auf das heutige Preisniveau ist daher eher unwahrscheinlich. (dk)
*Quelle – Ratsinformationssystem Präsentation
VG Loreley
L 334 – Wellmicher Bachtal: 9 Jahre nach dem Starkregenereignis – Wann tut sich endlich etwas?

LORELEY Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Loreley, Mike Weiland, lässt nicht locker und bleibt dran. Auch 9 Jahre nach dem Starkregenereignis hat sich nicht viel getan an der Landesstraße 334, die durch das Wellmicher Bachtal zwischen Wellmich und Dahlheim führt. Daher hatte Mike Weiland jetzt allerelevanten Akteure an einen digitalen Runden Tisch geladen. Er will wissen, woran es hängt und wann die Menschen endlich eine Verbesserung erwarten dürfen.
Mehrere Male ist die Sanierung bereits um immer wieder ein Jahr verschoben worden. Aus Mainz von der zuständigen Verkehrsministerin gab es zuletzt auch keine konkreten Antworten mehr. „Mir ist es wichtig, an den richtigen Stellen immer wieder nachzufragen und im Rahmen meiner Möglichkeiten Druck auf die maßgeblichen Stellen auszuüben“, sagt Mike Weiland nach der Videokonferenz, denn draußen in der Bürgerschaft verstehe die Situation schon lange niemand mehr.
Dass der etwa 5 Kilometer lange Streckenabschnitt der L 334 saniert werden muss, ist seit Jahren offensichtlich. Denn auch 9 Jahre nach dem Starkregenereignis am 29. Mai 2016 sieht alles immer noch provisorisch aus: Über 100 Warnbaken säumen die Strecke. Umso unverständlicher zeigt sich die Bevölkerung, die immer wieder bei der VG Loreley und Bürgermeister Mike Weiland nachfragt, wann die Sanierung denn endlich startet – leider bei der falschen Behörde, denn zuständig ist einzig und allein der Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Diez, der auch auf weitere Behörden angewiesen ist.
Bürgermeister Mike Weiland ging der Sache jetzt erneut auf den Grund: Alle Beteiligten standen bei einem digitalen „Runden Tisch“ jetzt Rede und Antwort. In der Videokonferenz waren zugeschaltet Lutz Nink (Stellvertretender Geschäftsführer des LBM Rheinland-Pfalz und Leiter des Geschäftsbereichs Planung der LBM-Zentrale Rheinland-Pfalz), Benedikt Bauch (Leiter des LBM Diez), Sebastian Rosenhahn (Mitarbeiter LBM Diez), Prof. Dr. Martin Kaschny (Vizepräsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord), Muriel Schmitz und Annegret Uka-Blaschke (Mitarbeiterinnen der Oberen Naturschutzbehörde bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord), Jörg Denninghoff (Landrat des Rhein-Lahn-Kreises) mit Horst Klöckner (Abteilungsleiter Bauen und Umwelt der Kreisverwaltung), Markus Dany (Mitarbeiter der Abteilung Bauen und Umwelt der Kreisverwaltung), Susanne Gühne (Leiterin des Forstamtes Nastätten) sowie die Ortsbürgermeister Marco Jost (Dahlheim), Roland Todt (Lykershausen) und Linda Bröder (Weyer).
Mit einer Präsentation informierte der LBM Diez über die anspruchsvollen Planungsrandbedingungen mit Blick auf die Topografie und die Natur. Die Straße führt unter anderem durch ein Landschaftsschutzgebiet sowie ein Fauna-Flora-Habitat- Gebiet, was für das Erreichen von Baurecht eine besondere Herausforderung ist.
Bisher erfolgte Maßnahmen
Das Starkregenereignis 2016 brachte insgesamt 26 Schadensbereiche mit sich. Stark betroffen waren Brückenbauwerke, Stützmauern, die Fahrbahn selbst, Böschungen und das Gewässer als solches. Direkt nach dem Unwetter war es angedacht, die entstandenen Schadstellen nach und nach zu beseitigen. Das bot sich seinerzeit an, weil für einzelne Schadstellen bereits eine Planung vorlag. So konnten in den Jahren 2016 bis 2018 an 7 Schadstellen Sicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Befahrbarkeit und Verkehrssicherheit als Sofortmaßnahmen angegangen werden, weil hier ohne Genehmigungsverfahren sofortiger Handlungsbedarf bestand.
Weitere Sofortmaßnahmen waren ohne Genehmigungsverfahren laut Aussage des LBM Diez nicht möglich, denn in der Folge zeigte sich, dass dieses schrittweise Vorangehen unter Anwendung von vereinfachten Genehmigungsverfahren rechtlich nicht haltbar war und keine Baugenehmigungen erwirkt werden konnten. So wurde im Jahr 2017 ein Planungsbüro mit dem Ziel der Gewässer- und Fahrbahnsanierung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens beauftragt. Hier waren neben der vollständigen Planung für den rund 3,7 Kilometer langen Abschnitt zwischen Wellmich und dem Abzweig der Kreisstraße 83 (Prath) auch eine detaillierte Beurteilung und Bewertung des Eingriffs in das Gewässersystem sowie in Natur und Umwelt erforderlich.
Ein Planfeststellungsverfahren, also das umfangreichste Baugenehmigungsverfahren wurde notwendig. Die Mängelbeseitigung sollte somit im Zuge des Ausbaus des Streckenzuges vollzogen werden. Der straßentechnische Entwurf ist zwischenzeitlich fertiggestellt und beinhaltet neben neuer Entwässerungseinrichtungen auch die Fahrbahnbreite und Linienführung, die im Wesentlichen erhalten und nur geringfügig verändert werden wird. Dann jedoch schloss das extern beauftragte Planungsbüro und die Ahrtalkatastrophe mit Neuaufträgen für den LBM machte eine Fortführung der Entwurfsplanung unmöglich.
Stand heute
Für die Gesamtsanierung steht daher bis heute weiterhin die Planung des Gewässerausbaus, der eine teilweise Gewässerverlegung zum zukünftigen besseren Schutz der Fahrbahnböschungen verfolgt, aus. Erst dann kann eine abschließende Beurteilung der Eingriffs- und Ausgleichssituation und die damit einhergehende Landschaftspflegerische Begleitplanung erfolgen. Laut LBM Diez ist der Abschluss des Planfeststellungsverfahrens vor 2029 nicht wahrscheinlich – eine Situation, die für Bürgermeister Mike Weiland mit Nichtstun nicht zufriedenstellend ist. Daher sind Lösungen gefordert, die der LBM Diez ebenso vorstellte.
Aktuell noch 19 Schadensbereiche
Wie man mit den weiteren 19 Schadensbereichen umgeht, um diese baldmöglichst zu beseitigen, wurde im April dieses Jahres mit den zuständigen Naturschutzbehörden bei einem Ortstermin abgestimmt. Kurzfristig können 3 Sanierungsmaßnahmen in den Jahren 2025/26 erledigt werden. Weitere 3 Sanierungsmaßnahmen können mittelfristig in den Jahren 2026 bis 2028 erfolgen, nachdem ein wasserrechtliches Plangenehmigungsverfahren durchgeführt wurde. Damit könne man die über 100 Baken in den kommenden Jahren endlich beseitigen.
Für die weitere Beseitigung und Sanierung der Schadensbereiche erfolgt jetzt eine Neuvergabe der noch offenen Planungsleistungen, deren Angebotsfrist Ende Oktober 2025 endet. Bürgermeister Mike Weiland richtete die logische Frage an die Naturschutzbehörden: „Gibt es rechtlich irgendeine Möglichkeit zur Beschleunigung des Planfeststellungsverfahrens?“ – Die Frage war jedoch eher rhetorischer Art, denn die Antwort viel leider negativ aus.
„Begreifbar ist das alles nicht, dass eine Sanierung 9 und mehr Jahre auf sich warten lässt“, so Mike Weiland und er forderte alle Beteiligten des Runden Tischs eindringlich auf, Hand in Hand und eng verzahnt zu arbeiten, um nicht weitere Zeit verstreichen zu lassen.
Informationsveranstaltung
Der Bürgermeister der VG Loreley bat auch darum, dass der LBM Diez spätestens im Frühjahr kommenden Jahres für eine Informationsveranstaltung vor Ort zur Verfügung stehe, um gegenüber den Bürgern Rede und Antwort zu stehen.
Finanzierung sichergestellt
Abschließend richtete Mike Weiland eine weitere konkrete Frage an den LBM: „Wie sieht es mit der Finanzierung aller Einzelmaßnahmen zur schlussendlichen Gesamtsanierung der L 334 aus? Ist diese gesichert?“. Hier erfolgte wenigstens eine erfreuliche und auch hoffnungsvolle Antwort durch stellvertretenden Geschäftsführer des LBM Rheinland-Pfalz, Lutz Nink: „Egal, wann und wie Baurecht erzielt wird, ist die Finanzierung gesichert.“
VG Bad Ems-Nassau
Der Letzte schließt die Tür ab: Ende von CHG Gross in Nassau

NASSAU Auf eine Anfrage des BEN Kurier teilte der Insolvenzverwalter Jens Lieser mit, dass die C. Hermann Gross Metallwarenfabrik KG in Nassau ihren Geschäftsbetrieb zum Ende September 2025 eingestellt hat. Das traditionsreiche Familienunternehmen wurde bereits 1882 gegründet und galt lange Zeit als feste Größe in der Region.
In den vergangenen Monaten hatte der Insolvenzverwalter intensiv versucht, einen Investor zu finden, um den Betrieb zu retten und fortzuführen. Nach seinen Angaben wurden dabei sämtliche Optionen geprüft. Am Ende war jedoch kein Interessent bereit, das Unternehmen zu übernehmen. Damit war das Schicksal des Betriebs besiegelt. Seit Ende September ruht die Produktion, und die Belegschaft wurde entlassen. Lediglich ein kleines Team arbeitet derzeit noch an der Abwicklung. Ende Oktober 2025 wird der Betrieb endgültig geschlossen.
Für viele Mitarbeiter kam die Nachricht völlig überraschend. Einige von ihnen hatten jahrzehntelang bei CHG Gross gearbeitet und bis zuletzt gehofft, dass es eine Zukunft geben könnte. Nach ihren Schilderungen war ihnen immer wieder signalisiert worden, dass mehrere Investoren Interesse an einer Übernahme hätten und die Gespräche weit fortgeschritten seien. Diese Hoffnung endete jäh am 22. September. Nach Angaben von Mitarbeitern war der Kontakt zur Kanzlei Lieser über Wochen abgebrochen, ehe schließlich alle Beschäftigten kurzfristig zu einem Gespräch einbestellt wurden. Dort wurde ihnen von einem Mitarbeiter der Kanzlei mitgeteilt, dass nahezu die gesamte Belegschaft mit Wirkung zum 24. September gekündigt werde. Zwischen der Mitteilung und dem offiziellen Ende des Arbeitsverhältnisses lagen damit gerade einmal zwei Tage.
Juristisch ist die Situation nicht eindeutig. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Tatsächlich erhielten die Beschäftigten ihre Schreiben nach eigenen Angaben erst am 27. oder 29. September. Zwar waren die Dokumente rückdatiert, doch rechtlich maßgeblich ist das Zustellungsdatum. Damit könnte die mündlich ausgesprochene Kündigung vom 22. September unwirksam gewesen sein. Sollte dies zutreffen, hätten die Beschäftigten zumindest einige Tage länger Anspruch auf volles Gehalt gehabt. Stattdessen müssen sie sich nun mit rund 70 Prozent ihres bisherigen Einkommens begnügen, das sie über das Arbeitsamt erhalten.
Auch wenn diese Detailfragen für die Betroffenen finanziell von Bedeutung sind, ändert es nichts am eigentlichen Drama. Ein Betrieb mit fast eineinhalb Jahrhunderten Geschichte verschwindet von der Bildfläche. Ein kleiner Teil der Belegschaft ist noch verblieben, um die eigene berufliche »Bestattung«, wie es ein Mitarbeiter bitter kommentierte, zu begleiten und die letzten Schritte der Abwicklung vorzunehmen.
Besonders tragisch ist, dass die Mitarbeiter nach der offiziellen Verkündung der Insolvenz am 9. Juli noch bis zum 22. September hochmotiviert weiterarbeiteten. Viele glaubten an eine Lösung und investierten weiter ihre Energie, bis sie abrupt vor dem Aus standen.
Das Beispiel CHG Gross zeigt, wie Insolvenzen in der Praxis ablaufen. Den Beschäftigten werden oft Durchhalteparolen vermittelt, die sie nur zu gerne glauben. Am Ende gelingt es jedoch selten, einen Betrieb tatsächlich fortzuführen. Für die Arbeitnehmer bleibt dann oft nur ein abruptes Ende, ohne Perspektiven und mit der bitteren Erkenntnis, dass ihre Hoffnungen vergeblich waren.
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