Koblenz
Klage abgewiesen: Landesfinanzausgleichsgesetz bleibt in der Übergangsphase anwendbar

KOBLENZ Die Weitergeltungsanordnung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz betreffend die Regelungen des für verfassungswidrig erklärten Landesfinanzausgleichsgesetzes kann dem Bundesverfassungsgericht nicht zur Normenkontrolle vorgelegt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies damit Klagen der Verbandsgemeinde Birkenfeld und der Ortsgemeinde Ellweiler ab.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände in Rheinland-Pfalz erhalten vom Land im Wege des kommunalen Finanzausgleichs Zuweisungen nach den Vorschriften des Landesfinanzausgleichsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Mit Urteil vom 14. Februar 2012 – VGH N 3/11 – entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland- Pfalz, dass die einschlägigen Vorschriften des Landesfinanzausgleichsgesetzes verfassungswidrig seien und verpflichtete den Gesetzgeber, spätestens bis zum 1. Januar 2014 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen. Nach Erlass eines neuen Landesfinanzausgleichsgesetztes setzte das Land Rheinland-Pfalz mit Bescheid vom 24. Juli 2015 die Schlüsselzuweisungen betreffend das Jahr 2014 neu fest, und zwar für die Verbandsgemeinde Birkenfeld in Höhe in Höhe von 2.167.208,00 € und für die Ortsgemeinde Ellweiler in Höhe von 37.922,00 €.
Landesfinanzausgleichsgesetz: Keine Normenkontrolle gegen Weitergeltungsanordnung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland- Pfalz
Hiergegen erhoben beide Kommunen jeweils Klage und machten einen Anspruch auf höhere Schlüsselzuweisungen geltend. Auch das novellierte Landesfinanzausgleichsgesetz sei verfassungswidrig, da sie nach wie vor durch das Land nicht in einer Weise finanziell ausgestattet würden, die der Verfassung entspreche. Beide Klagen wurden zunächst wegen vorgreiflicher anderer Verfahren u. a. vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz zum Ruhen gebracht bzw. ausgesetzt.
Mit Urteil vom 16. Dezember 2020 stellte der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH N 12/19,VGH N 13/19, VGH N 14/19) zwar auch die Verfassungswidrigkeit des novellierten Landesfinanzausgleichsgesetzes fest, entschied jedoch, dass dessen Regelungen bis zu einer Neuregelung weiter anwendbar sind und der Gesetzgeber verpflichtet ist, eine Neuregelung spätestens bis zum 1. Januar 2023 zu treffen. Verfahrensbeendende Erklärungen gaben die beiden Kommunen daraufhin nicht ab, sondern beantragten, dass die Verfahren vom Verwaltungsgericht erneut auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen seien. Zur Begründung führten sie aus, es liege hier ein Wiederholungsverstoß des Gesetzgebers zu Lasten der Kommunen vor.
Die vom Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ausgesprochene Weitergeltungsanordnung sei deswegen mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die Klagen hatten keinen Erfolg.
Die beiden Bescheide, so das Gericht, seien rechtmäßig. Sie verfügten insbesondere weiterhin über die erforderliche Rechtsgrundlage, da die finanzausgleichsrechtlichen Bestimmungen angesichts der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 16. Dezember 2020 für die noch laufende Übergangszeit weiter anzuwenden seien. Nach der Landesverfassung Rheinland-Pfalz sei das Gericht an diese Entscheidung gebunden. Eine Vorlage zum Bundesverfassungsgericht komme nicht in Betracht.
Gegenstand einer Normenkontrolle könne nur ein formelles, nachkonstitutionelles Gesetz des Bundestags oder eines Landtags sein. Die Weitergeltungsanordnung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz sei jedoch ein Richterausspruch und damit kein tauglicher Vorlagegegenstand. Ferner liege der Zweck einer konkreten Normenkontrolle darin, die Normverwerfungskompetenz bei den Verfassungsgerichten zu monopolisieren, um zu verhindern, dass Gerichte im Verhältnis zu den Parlamenten die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen unterschiedlich bewerteten.
Im Verhältnis zu dem rheinland-pfälzischen Landtag sei aber verbindlich geklärt, dass die Regelungen des Landesfinanzausgleichsgesetzes verfassungswidrig seien. Von daher fehle für eine Normenkontrolle auch die sachliche Rechtfertigung. Zudem unterliege der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz bei der Auslegung der Landesverfassung keinen Beschränkungen durch seine frühere Rechtsprechung.
Mithin sei er auch in Ansehung seines Urteils vom 14. Februar 2012 (a. a. O.), mit welchem dem Gesetzgeber auferlegt worden sei, spätestens bis zum 1. Januar 2014 eine verfassungsgemäße Regelung betreffend den kommunalen Finanzausgleich zu treffen, nicht daran gehindert gewesen, anzuordnen, dass auch das novellierte Landesfinanzausgleichsgesetz trotz seiner Verfassungswidrigkeit für eine Übergangszeit weiter anwendbar bleibe.
Gegen die Entscheidungen können die Beteiligten jeweils einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteile vom 8. November 2021, 1 K 1033/19.KO und 1 K 1035/19.KO) – (Pressemittelung: Verwaltungsgericht Koblenz)
Koblenz
Koblenzer Sportstätte erhält neue Außenanlage: Bauarbeiten laufen nach Zeitplan

KOBLENZ Bereits seit Ende Januar 2025 wird auf der Schmitzers Wiese im Auftrag des Sport- und Bäderamtes vom Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen der Stadt Koblenz die Außenanlage neu gebaut. Grund hierfür war der in die Jahre gekommene Zustand der bereits vorhandenen Außenanlage. Die notwendigen Funktionen als innerstädtische und überregionale Sportstätte wurden nicht mehr erfüllt. Es ist vorgesehen, die Kampfbahn mit einem Kernspielfeld in Kunstrasen für den Fußballsport, die Laufbahn und die Segmente mit Kunststoffbelag für die leichtathletische und multisportliche Nutzung auszustatten. Zudem wird im vorderen Bereich eine Beachvolleyballfläche entstehen.
„Ich bin froh, dass der Ausbau der Bezirkssportstätte Schmitzers Wiese gut verläuft und wir wahrscheinlich Ende des Jahres bereits die neue Außenanlage begutachten können. Koblenz ist eine Sportstadt und muss Sportlern ausreichend Möglichkeiten bieten, den Leistungs- und Freizeitsport auch in unseren Sportstätten ausüben zu können“, sagt Bürgermeisterin Ulrike Mohrs.
Nach Fertigstellung des ersten Bauabschnittes wird im Auftrag des Sport- und Bäderamtes seitens des Zentralen Gebäudemanagements der Stadt Koblenz das Bestandshaus „Multifunktionsgebäude“ abgerissen und neu gebaut. Baubeginn soll im Jahr 2026 erfolgen. Insgesamt werden für die Gesamtmaßnahme rund 10,26 Millionen Euro investiert, wovon rund 8,11 Millionen Euro seitens des Landes Rheinland-Pfalz gefördert werden.
Weitere Informationen sind auf auf der Großbauprojektseite bei Koblenz baut unter www.koblenz-baut.de/swerhältlich.
Koblenz
Müll gefährdet Ziegen am Festungshang

KOBLENZ Achtlos weggeworfener Müll gefährdet die ökologische Landschaftspflege am Festungshang Ehrenbreitstein. Seit 2011 findet eine Beweidung des steilen Areals mit rund 30 Ziegen statt. Die Tiere sorgen dafür, dass der Hang eines ehemaligen Weinberges nicht verbuscht und eine offene Landschaft mit prägenden Gehölzinseln erhalten bleibt. Dies dient vor allem dem Natur- und Biotopschutz. Wer den Rheinsteig entlangläuft oder die Aussichtsplattform hinaufgeht, kann die Tiere bei der Arbeit beobachten.
Doch die Gesundheit der tierischen Landschaftspfleger ist in Gefahr. Denn leider kommt es häufig vor, dass von der Aussichtsplattform oder vom Weg entlang des Zaunes Abfälle wie Plastikmüll, Glasflaschen und Essensreste auf die Weide geworfen werden. Es besteht die Gefahr, dass die Ziegen den Müll fressen und krank werden. Der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen appelliert deshalb an die Vernunft der Menschen, die Tiere zu schützen und keine Abfälle in den eingezäunten Bereich zu werfen.
Koblenz
Koblenz trauert um Rosenstolz Sängerin Anna R.

KOBLENZ Die Nachricht vom unerwarteten Tod der Singer-Songwriterin AnNa R. hat auch in Koblenz für große Bestürzung gesorgt. Tief betroffen sind Kulturdezernent Ingo Schneider, Theaterintendant Markus Dietze und Literaturprofessor Stefan Neuhaus, die Organisatoren der Joseph-Breitbach-Poetikdozentur von Stadt, Theater und Universität in Koblenz. Als Poetikdozentin des Jahres 2025 sollte AnNa R. für mehrere öffentliche Veranstaltungen im April und im Mai nach Koblenz kommen.
AnNa R. schrieb als Teil des Duos Rosenstolz Musikgeschichte, füllte Stadien und Hallen und führte mit ihren Alben die Charts an. Auch nach dem Ende von Rosenstolz war sie mit ihrer Band Gleis 8 sehr erfolgreich, war zeitweise Sängerin bei Silly und zuletzt mit ihrem ersten Solo-Album „König:in“ auf Tour. Für den 2. April war der Auftakt der Poetikdozentur in Koblenz im Theaterzelt geplant, gefolgt von Veranstaltungen in der Universität Koblenz und der Stadtbibliothek.
„Wir haben AnNa R. in der Vorbereitung noch einmal näher als außergewöhnliche Künstlerin und als beeindruckenden Menschen kennen lernen dürfen“, berichtet Kulturdezernent Ingo Schneider. Den Angehörigen und Freunden gelte jetzt das tiefe Mitgefühl sowohl der Organisatoren und der Vertreter ihrer Einrichtungen als auch der vielen Fans aus dem Raum Koblenz.
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