Gesundheit
Offener Brief des Nastättener VG-Bürgermeisters an Jens Spahn: „Überdenken Sie ihre Impfkampagne!“

NASTÄTTEN Guten Tag Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel, guten Tag Herr Bundesminister Spahn. Als Bürgermeister der rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinde Nastätten im Rhein-Lahn-Kreis werde ich, wie alle kommunalen Verantwortungsträger, nicht selten auch auf Entscheidungen der Bundes- und Landespolitik angesprochen und um Unterstützung gebeten.
Ich bitte Sie, die Entscheidung zur Lieferbegrenzung des Impfstoffes von Biontech dringend zu überdenken
Das ist auch gut so, da wir als Bürgermeister vor Ort „erste Ansprechpartner“ für die Menschen sind und in einem unmittelbaren Kontakt stehen. So auch zur aktuellen Impfkampagne und ganz konkret zu der von Ihnen, Herr Spahn, angekündigten Lieferbegrenzung des Impfstoffes von Biontech. Einige Ärzte aus der Region beklagen diese Entscheidung öffentlich, andere haben mich angeschrieben und um Unterstützung gebeten. Nicht wenige Hausärzte haben sich seit Januar 2021 das Impfen zur Hauptaufgabe gemacht.
Dies aber nicht durch Reduzierung anderer medizinischer Angebote in den Praxen, sondern zusätzlich. Die Ärztinnen und Ärzte haben mit den Teams in den Praxen
Impftage angeboten, sich an öffentlichen Impfaktionen, z.B. in Heimen beteiligt und dabei weit über das normale Maß hinaus gearbeitet, teilweise bis an die zumutbare körperliche Schmerz- und Belastungsgrenze.
Alles mit dem großen Ziel, die Pandemie in den Griff zu bekommen und das Gesundheitswesen nicht noch weiter zu belasten. Seit einigen Tagen sind wir mitten in der Phase der Auffrischungsimpfungen. In einer hier beispielhaft dargestellten Praxis meiner Verbandsgemeinde ist ein Impftag für Samstag, 04.12.2021 mit einem Personaleinsatz von 5 Ärzten und 8 Helferinnen geplant. Allein an diesem Tag sollen in dieser einen Praxis ca. 300 Patienten geimpft werden. Eine Woche später soll an einem anderen Standort ein gleicher Impftag für ca. 400 Patienten durchgeführt werden.
Hinzu kommen wöchentliche Booster-Impfungen. Ähnliche Beschreibungen könnte ich für die anderen Haus- und Facharztpraxen in meiner Region geben. Die Termine für die beispielhaft beschriebenen Aktionen sind vergeben, das Personal ist disponiert und die Patienten sehen mit großer Hoffnung den durch die Praxen zugesagten
Impfterminen entgegen. All diese Planungen basieren natürlich auf der Tatsache und den immer wieder getroffenen Aussagen, Impfstoff sei unbegrenzt vorhanden. Und nun wird in den Medien, aber auch über die Lieferanten und die Verbände Ihre Entscheidung verkündet, dass es zu einer
Lieferbegrenzung des Impfstoffes von Biontech kommt.
Impfbereitschaft hängt wesentlich vom Impfstoff ab
Natürlich könnten die anstehenden Impfungen auch mit anderen Impfstoffen durchgeführt werden. Auf die medizinische Wirksamkeit möchte ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen. Dies ist den fachlich zuständigen Instituten überlassen. Aber der Imageschaden aus dem Frühjahr dieses Jahres, insbesondere in Bezug auf den Impfstoff von AstraZeneca sowie die hohe Zahl der Impfdurchbrüche, ganz überwiegend bei Menschen die mit AstraZeneca geimpft wurden, hat vielfach das Vertrauen bei den Ärzten und bei den Menschen verspielt.
Dies führt dazu, dass die Impfbereitschaft – sei es für die Erstimpfung oder auch für die Booster-Impfung, ganz entscheidend auch vom Impfstoff abhängt. Ganz wesentlich und besonders kritische sehe ich die Tatsache, dass nun die Haus- und Fachärzte vor Ort, deren Patientenbindung ganz wesentlich vom gegenseitigen Vertrauen abhängig ist, die Botschaft überbringen müssen und die Patienten wenige Tage vor geplanten Impfterminen von anderen Impfstoffen überzeugen müssen. Ist das von Ihnen so
gewollt?
Unglaubwürdigkeit, Demotivation und Resignation der Haus- und Fachärzte sind die Folge
Unglaubwürdigkeit, Demotivation und Resignation der Haus- und Fachärzte sind die Folge. Und das in einer Zeit, in der wir auch losgelöst der Pandemie um jeden Haus-
und Facharzt in ländlichen Regionen kämpfen. Neben diesem Problem führt die so kurzfristige Lieferbegrenzung zu einem weitaus höheren Beratungsaufwand bei den Ärzten, was wiederum zu einer deutlichen Mehrbelastung führt. Und dies in einer Jahreszeit, in der die Praxen ohnehin überfüllt sind. Was wir alle, die Politik auf allen Ebenen, die Ärzte und die Menschen in unserem modernen und von Wohlstand geprägten Staat brauchen ist gegenseitiges Vertrauen und Zuversicht.
Nur so wird es gelingen, aus der Pandemie weitestgehend unbeschadet herauszukommen und die sich bildende Kluft zwischen dem Staat und den Bürgerinnen und
Bürgern zu überwinden.
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrter Herr Gesundheitsminister. Ich bitte Sie, die Entscheidung zur Lieferbegrenzung des Impfstoffes von Biontech dringend zu überdenken und damit ein positives und zur Impfung motivierendes Signal an die Bevölkerung und ein Ausdruck der Wertschätzung gegenüber den Haus- und Fachärzten zu senden. Ihrer Rückmeldung sehe ich mit Freuden entgegen. Für die herausfordernde Zeit wünsche ich Ihnen viel Kraft und alles Gute. Eine Kopie dieses Schreibens habe ich mit der Bitte um Unterstützung den Abgeordneten im Deutschen Bundestag für den Rhein-Lahn-Kreis zugeleitet. Es grüßt Sie aus Nastätten im Blauen Ländchen – Jens Güllering (Verbandsbürgermeister).
Gesundheit
Erste-Hilfe-Kurs bei der SG Balduinstein: Kinder lernen spielerisch helfen

BALDUINSTEIN Am Samstag, den 13.09., fand im Sportlerheim in Hausen ein besonderer Erste-Hilfe-Kurs für Kinder statt, organisiert von der SG Balduinstein. Unter der Leitung von Andrea Stock und mit Unterstützung des Malteser Hilfsdienstes erlebten die jungen Teilnehmer einen spannenden und lehrreichen Tag.
Mit viel Freude und kindgerechten Übungen lernten die Mädchen und Jungen, wie sie in Notsituationen richtig reagieren können – vom Absetzen eines Notrufs über die stabile Seitenlage bis hin zur Versorgung kleiner Verletzungen. Dabei kam der Spaß nicht zu kurz: Spielerische Elemente sorgten für Abwechslung und machten die wichtigen Inhalte leicht verständlich.
Für das leibliche Wohl war ebenfalls bestens gesorgt. Der Förderverein des Sportvereins spendierte leckere Pizza, während die SG Balduinstein Getränke bereitstellte. So konnten die Kinder nach den praktischen Übungen in geselliger Runde neue Kraft tanken.
Die Organisatoren zeigten sich begeistert vom Engagement der jungen Teilnehmer und betonten die Bedeutung solcher Angebote: „Je früher Kinder lernen, anderen in Notlagen zu helfen, desto selbstverständlicher wird das Handeln im Ernstfall.“
Mit viel Spaß, Wissen und Gemeinschaftsgefühl endete ein rundum gelungener Tag im Zeichen der Ersten Hilfe.
Gesundheit
Neues Bestattungsgesetz: Angehörige dürfen Urne mit der Asche nach Hause nehmen

RECHT Nach mehr als vier Jahrzehnten hat Rheinland-Pfalz sein Bestattungsrecht umfassend reformiert. Der Landtag verabschiedete am 11. September ein neues Gesetz, das die individuellen Wünsche der Bürgerinnen und Bürger stärker berücksichtigt und gleichzeitig die Tradition der Friedhofskultur bewahrt. Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) sprach im Plenum von einem wichtigen Schritt, der persönliche Vorstellungen und ein würdiges Abschiednehmen miteinander verbindet. Das Gesetz soll bereits im Oktober in Kraft treten, eine Durchführungsverordnung wird derzeit erarbeitet. In rund fünf Jahren ist eine erste Überprüfung vorgesehen.
Mehr Wahlfreiheit bei Bestattungsformen
Das neue Gesetz eröffnet den Menschen im Land zahlreiche zusätzliche Möglichkeiten, ihren letzten Weg nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Künftig ist es erlaubt, die Asche eines Verstorbenen nach Hause zu nehmen oder einen Teil davon zu einem Erinnerungsstück wie einem Schmuckstein oder einer Keramik verarbeiten zu lassen. Auch das Verstreuen der Asche außerhalb eines Friedhofs wird möglich, ebenso die sogenannte Flussbestattung in Rhein, Mosel, Lahn oder Saar.
Eine weitere Neuerung betrifft die bisherige Pflicht zur Erdbestattung im Sarg. Ab sofort kann man sich auch für eine Tuchbestattung entscheiden und zwar ausdrücklich nicht nur aus religiösen Gründen. Wer hingegen keine besondere Verfügung trifft, kann wie bisher in einem Sarg oder einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt werden.
Sternenkinder im Zentrum der Reform
Besonders am Herzen lag Minister Hoch die Situation von Eltern, deren Kinder tot zur Welt kommen. Bislang galten Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche oder mit einem Gewicht unter 500 Gramm geboren wurden, rechtlich als Fehlgeburten ohne Anspruch auf eine offizielle Bestattung. Mit der Reform werden sie künftig als Sternenkinder bezeichnet.
Damit erhalten Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder würdevoll zu bestatten und ihnen einen Raum für Trauer und Erinnerung zu eröffnen. Neu ist auch, dass Sternenkinder gemeinsam mit einem gleichzeitig oder kurz darauf verstorbenen Elternteil beigesetzt werden können. Diese Regelung soll vor allem in Fällen von Unfällen oder medizinischen Notfällen Trost spenden.
Verbesserungen im Leichenschauwesen
Neben den erweiterten Bestattungsformen enthält das Gesetz tiefgreifende Änderungen im Bereich der Leichenschau. Hintergrund ist Kritik von Polizei und Strafverfolgungsbehörden an der bisherigen Praxis. Künftig werden die verschiedenen Arten von Leichenuntersuchungen, von der Leichenschau über die Obduktion bis hin zur anatomischen Sektion, sowie die Ausstellung von Todesbescheinigungen klarer geregelt.
Eine besonders einschneidende Neuerung ist die Einführung einer Obduktionspflicht für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, wenn die Todesursache unklar bleibt. Damit soll sichergestellt werden, dass mögliche Tötungsdelikte wie etwa ein Schütteltrauma nicht unentdeckt bleiben. Um unnötige Obduktionen zu vermeiden, sieht das Gesetz jedoch eine zweite Leichenschau als Kontrollfunktion vor.
Ehrengräber für gefallene Soldaten
Zum neuen Bestattungsgesetz gehört auch die gesicherte Finanzierung dauerhafter Ehrengräber für im Auslandseinsatz verstorbene Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Damit soll deren Einsatz und Opferbereitschaft langfristig sichtbar gewürdigt werden.
Balance zwischen Tradition und Moderne
Mit dem neuen Bestattungsgesetz schlägt Rheinland-Pfalz eine Brücke zwischen bewährter Friedhofskultur und modernen, individuellen Vorstellungen vom Abschiednehmen. Minister Hoch fasste zusammen: „Wir erhalten unsere Traditionen, öffnen aber zugleich neue Räume für persönliche und würdevolle Formen der Bestattung.“
Gesundheit
Praxis MVZ Galeria Med in Nastätten ist insolvent: Mitarbeiter stehen ohne Gehalt da!

NASTÄTTEN Seit Wochen ist das MVZ Galeria Med in Nastätten nur noch provisorisch geöffnet. Immer wieder stehen Patienten trotz vereinbarter Termine vor verschlossenen Türen.
Das MVZ Galeria Med betreibt nach eigenen Angaben auf der Webseite galeriamed.de mehrere Standorte – neben Nastätten auch in Andernach, Koblenz, Neuwied Heimbach-Weiß, Neuwied, St. Goarshausen, Vallendar und Waldbreitbach. Geschäftsführer ist der Arzt Markus Abts.
Unter dem Aktenzeichen 21 IN 113/25 wurde inzwischen das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MVZ Galeria Med GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Koblenzer Rechtsanwalt Alexander Römer.
Mitarbeiter ohne Gehalt – Patienten ohne Information
Dass etwas nicht stimmte, zeichnete sich bereits seit Wochen ab: Mehrere Mitarbeiter erschienen nicht mehr zur Arbeit – offenbar aus gutem Grund. Sie sollen nach Informationen des BEN Kurier seit geraumer Zeit kein Gehalt mehr erhalten haben.
Eine offizielle Mitteilung an die Patienten gab es bislang nicht. Auf telefonische Nachfrage des BEN Kurier erklärte Geschäftsführer Abts, dass es in der kommenden Woche Entscheidungen geben werde. Dazu sei auch eine Bekanntmachung vorgesehen.
Unklar ist, inwieweit die Mitarbeiter frühzeitig über die drohende Insolvenz informiert wurden, um rechtzeitig Insolvenzausfallgeld geltend machen zu können.
Betrieb in Nastätten nicht vollständig eingestellt
Fakt ist: Die Praxis in Nastätten ist aktuell nicht gänzlich geschlossen. Nach Angaben von Abts übernimmt derzeit eine Kraft aus Koblenz die Versorgung vor Ort. Auch soll es am Standort Nastätten weitergehen – wie genau, konnte der Geschäftsführer jedoch nicht erläutern. Ebenso wenig gab er Auskunft darüber, wie es mit den weiteren Standorten weitergeht und wie die Insolvenz zustande kam.
Eine telefonische Anfrage beim zuständigen Insolvenzverwalter Römer blieb unbeantwortet; eine schriftliche Anfrage des BEN Kurier läuft derzeit.
Schwierige Situation für Patienten
Für die Patienten ist die Lage besonders belastend. Gerade im ländlichen Raum ist ein verlässlicher Hausarztplatz keine Selbstverständlichkeit – auch wenn Nastätten dank seiner vergleichsweise guten medizinischen Infrastruktur teilweise auffangen kann. Dennoch bleibt für die bisherigen Patienten die Frage, ob es mit dem MVZ überhaupt weitergeht – und ob sie dort künftig bleiben wollen.
Denn in den vergangenen Wochen war von verlässlichen Öffnungszeiten kaum die Rede.
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