VG Loreley
Turner- und Jugendheim auf dem Loreley Plateau wird saniert

LORELEY In einer deutlichen Mehrheitsentscheidung hat sich der Verbandsgemeinderat Loreley für den Erhalt des ehemaligen Turner- und Jugendheims und dessen Sanierung sowie den Umbau in ein Gastronomiegebäude entschieden. Dem waren intensive Beratungen in den zurückliegenden Monaten sowie ein Wirtschaftlichkeitsgutachten vorausgegangen. „Es ist eine Richtungsentscheidung, die keinem Ratsmitglied einfach gefallen ist, aber es ist ein Votum, mit dem sich der Rat für die Bedeutung und den Wert dieser wichtigen Stätte im Zentrum des UNESCO-Welterbes Oberes Mittelrheintal auf der Loreley bekennt“, so Bürgermeister Mike Weiland nach der Sitzung.
Mit 18 Ja-Stimmen, bei 6 Stimmen, die für einen Neubau votierten, und 2 Enthaltungen hat sich der Rat für die Sanierung ausgesprochen. „Althergebrachtes und Historisches zu bewahren oder neue Wege zu gehen – das muss in der jeweiligen Situation immer eine sehr genaue Abwägung finden. Würden wir an dieser Stelle neue Wege gehen, müssten wir nach meiner Ansicht on Top auf alle Kosten auch noch die Aufarbeitung der Geschichte des Turner- und Jugendheimes – sprich eine Dokumentation für alle, die sich mit dem Gebäude seit Jahrzehnten verbunden fühlen, an Ort und Stelle schaffen“, betonte Bürgermeister Mike Weiland am Ende seiner Ausführungen vor der finalen Beratung des Themas im Rat und er ergänzte, dass der Kultur- und Landschaftspark jedoch – wenn er vollendet ist – die NEUE LORELEY sei – möglicherweise mit einem den Ansprüchen einer besonderen Welterbestätte gerecht werdenden historischen Gebäude.
Der Weg zu der Entscheidung war lang, intensiv und dennoch von der Abfolge her sehr sportlich: Die Zahlen, die man im Dezember 2020 von den Planern und Architekten, die auch beim Ortstermin noch eine knappe Woche vor der Ratssitzung dabei waren, erhalten hatte, führten damals vermutlich bei den meisten Ratsmitgliedern zu dem Bauchgefühl, dass man besser mit einem Neubau hinkäme, weil das Risiko gegenüber einer Sanierung geringer und damals im Raum stehende Mehrkosten für einen Neubau gegenüber der Sanierung bei „nur“ etwa geschätzten 100.000 Euro lagen.
Um die damaligen Zahlen zu überprüfen, weil die Kosten zwischenzeitlich von 2,986 Mio. Euro auf rund 3,4 und von Bürgermeister Mike Weiland in Abstimmung mit dem künftigen Gastronomiepächter schon wieder auf rund 3,1 Mio. Euro reduziert worden waren, die Planer aber meinten, ein Neubau könnte bei etwa 3,5 bis 3,6 Mio. Euro landen, wurde ein Wirtschaftlichkeitsgutachten beauftragt.
Das Ergebnis des Wirtschaftlichkeitsgutachtens am 18. März 2021 ergab neue Zahlen: Gut 3,9 Mio. Euro für die Sanierung (inkl. Risikopuffer von 35 %) und Neubaukosten von etwa 5,2 Mio. (inkl. Risikopuffer von 15 %). Die Differenz war also zwischen Sanierung und Neubau viel größer (etwa 1,2 Mio. Euro) und sprach damit eine sehr deutliche Sprache. Beim Ortstermin, zu dem die Verwaltung die Fraktionen eingeladen hatte, war zudem ein Dachdeckermeister dabei, so dass man weitere Dinge prüfen konnte: Für die Schieferfassade wurde ein Vorschlag unterbreitet, wie die Kosten bei einer Sanierung im Griff zu halten wären. Eine komplett neue Dacheindeckung des Gebäudes ist laut Planern in den Kosten bereits einkalkuliert. Die Zeitschiene für den Beginn der Verpachtung wäre Frühjahr 2023 bei einer Sanierung und Frühjahr 2024 im Falle des Neubaus gewesen.
Laut Vertrag hätte die Verbandsgemeinde dem Pächter das Gebäude jedoch bereits im April 2020 zur Verfügung stellen müssen. „In der Situation, dass das geplante Hotel gestoppt ist, bedarf es umso mehr und zudem schnellstmöglich einer adäquaten Einkehrmöglichkeit auf dem Plateau, damit die Gäste im Shop Geld ausgeben und im Restaurant etwas verzehren können“, betonte Mike Weiland im Rat.
Zudem wären die bisherigen Planer nur im Falle einer Sanierung definitiv weiter mit im Boot gewesen, da im Falle eines Neubaus die Planungsleistungen bei dem Volumen hätten europaweit neu ausgeschrieben werden müssen. Auf dem Weg zu einer neuen Baugenehmigung hätte die Lenkungsgruppe viel bei der Gestaltung mitreden wollen. Das hätte die Verbandsgemeinde noch mehr Zeit und wahrscheinlich auch Geld gekostet.
„Die Wettbewerbsbeiträge zur Neugestaltung des Plateaus sahen in 20 von 25 Beiträgen eine Verwendung – sprich den Erhalt – des historischen Gebäudes vor“, rief der Bürgermeister gegenüber dem Rat in Erinnerung. Auch der Auslobungstext des Wettbewerbs habe damals die Vorgabe gemacht, dass es wünschenswert von Seiten der Denkmalbehörden sei, den bestehenden Bau des Turner- und Jugendheims, der jedoch nicht als Denkmal eingestuft ist, aber in seiner Architektur der 30er Jahre wie auch von ICOMOS vorgeschlagen, zu erhalten und im Innern einer modernen Nutzung zuzuführen. „Trotz Weiterentwicklung des Plateaus, die dringend notwendig ist, sollte ein Forträumen verschiedener historischer Zeiten vermieden werden“, hieß es im Auslobungstext weiter.
Auch gab es aus der Bevölkerung heraus Stimmen, das Gebäude lieber zu erhalten. Nach der Vorlage des Wirtschaftlichkeitsgutachtens gab es aus den Reihen des Rates Stimmen, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit einen Neubau der Sanierung vorzuziehen. Doch selbst der Gutachter sprach in seiner persönlichen Einschätzung vom Erhalt, weil die Differenz auf der Zeitschiene von 50 Jahren zwischen Sanierung und Neubau gerade einmal 5 % hinsichtlich der Ausgaben beträgt. „Kritiker könnten hiermit ebenfalls befriedet werden“, so Bürgermeister Mike Weiland. Ebenso könne man mit einem Sanierungsbeschluss einen ökologischen Fußabdruck im Sinne des „grünen“ Nachhaltigkeitsgedankens und des schonenden Umgangs mit den bereits vorhandenen Ressourcen fassen.
So fasste der Rat nochmals nach einiger Diskussion, in der auch seitens der FWG-FBL-Fraktion kurzfristig gar ein Moratorium in den Raum gestellt wurde, das einerseits mit rund 4 % Kostensteigerung pro Jahr und der endgültigen Nichterfüllbarkeit des Gastronomiepachtvertrages zu Buche geschlagen hätte, den Sanierungsbeschluss. Das Kostenrisiko ist bei einer Sanierung zwar mit Blick auf Überraschungen höher im Vergleich zum Neubau.
Dem ist sich der Rat bewusst. Mit den Planern soll aber eine Baukostenobergrenze bei der Sanierung vereinbart werden, die im Falle einer Überschreitung Zahlungen der Planer an die Verbandsgemeinde bzw. im Falle einer Unterschreitung eine Bonusgewährung für die Planer vorsieht. Im Mai soll ein Nachtragshaushalt beschlossen werden, damit ausreichend Mittel für die Sanierung vorhanden sind. „Die im Raum stehenden Beträge tun uns ohne Zuwendungen mit Blick auf den Haushalt alle weh“, bekundete Mike Weiland. Bei all den großen Projekten, die die Verbandsgemeinde aus ihren Pflichtaufgaben heraus noch zu stemmen habe (Feuerwehrgebäude St. Goarshausen, Marksburgschule Braubach,
Hallenbad an der Loreleyschule, Verwaltungsgebäude St. Goarshausen), müsse man aber bei diesem Projekt nun vor allem die Ausgabenseite im Blick halten. Was keiner möchte oder verantworten kann, ist, das Turner- und Jugendheim auf Dauer leer stehen zu lassen. Die Verwaltung hat somit in den zurückliegenden Monaten gemeinsam mit den drei großen Fraktionen wieder einmal bei einem großen Projekt in sehr sportlichem Tempo die Fakten erarbeitet, um eine nicht einfache, aber richtungsweisende Zukunftsentscheidung treffen zu können.
Politik
Anna Maria Ledwinka tritt als Bürgermeisterin in St. Goarshausen zurück

ST. GOARSHAUSEN Die erst im vergangenen Jahr gewählte St. Goarshäuser Bürgermeisterin Anna Maria Ledwinka hat mit sofortiger Wirkung schriftliche ihre Amtsniederlegung bekanntgegeben. Sie teilte in einem Schreiben an die Stadtratsmitglieder mit, dass sie im vergangenen Jahr angetreten wäre, um die Stadt voranzubringen. Allerdings habe sie feststellen müssen, dass sie andere Vorstellungen und Herangehensweisen bei der Stadtentwicklung priorisiert hat.
Dazu teilt sie mit: »Vieles ist die letzten Jahre liegen geblieben, wurde versäumt. Gerade jetzt ist es wichtig, Chancen zu ergreifen, nach vorne zu schauen und da hat unsere Stadt durchaus eine gute Perspektive. Ich hoffe, ihr nutzt die Möglichkeiten, die uns jetzt geboten werden und bringt euch weiterhin ein.«
In einem telefonischen Interview teilte die Bürgermeisterin dem BEN Kurier mit: „Die Entscheidung zum Rücktritt ist mir nicht leicht gefallen. Nach vielen intensiven Gesprächen und Überlegungen habe ich festgestellt, dass die Zusammenarbeit im inneren Kreis – mit den Beigeordneten und Teilen der Fraktion – zunehmend schwieriger geworden ist. Unsere politischen Ziele und Vorstellungen gingen auseinander, was die Umsetzung gemeinsamer Projekte erschwert hat.
Angesichts des hohen zeitlichen und persönlichen Aufwands, den das Amt erfordert, und der inneren Konflikte, habe ich für mich die Konsequenz gezogen: So, wie die Konstellation aktuell ist, passt es für mich nicht mehr. Ich habe viel angestoßen, aber unter diesen Bedingungen war ein konstruktives Weiterarbeiten kaum noch möglich.
Ich bleibe der Kommunalpolitik weiterhin verbunden – als Mitglied des Verbandsgemeinderats werde ich mich auch künftig engagiert einbringen. Aber das Amt der Stadtbürgermeisterin in dieser Form fortzuführen, hätte auf Dauer zu viel Kraft gekostet – auch im Hinblick auf meine Gesundheit und meine Familie. Letztlich hätte der Preis zu hoch sein können.
Der Schritt ist mir nicht leicht gefallen – ich trauere der Aufgabe auch nach. Aber wenn ich das Gefühl habe, Projekte nicht mehr aus Überzeugung und mit der nötigen Unterstützung umsetzen zu können, dann ist ein Rücktritt aus meiner Sicht der einzig richtige Weg. Jetzt ist es wichtig, nach vorne zu blicken – im Sinne der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger.“
VG Loreley
Runder Tisch zur Ortsumgehung Braubach in Mainz

BRAUBACH|MAINZ Auf Vermittlung und Initiative des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde (VG) Loreley, Mike Weiland, fand jetzt ein Runder Tisch zur Ortsumgehung (OU) Braubach mit Stadtbürgermeister Günter Goß, dem Stadtbeigeordneten Marius Risch sowie dem Vorstand der Bürgerinitiative Braubach lebenswerter e.V. (BI) um deren Vorsitzenden Helmut Veit statt, zu dem Staatssekretärin Simone Schneider (Ministerium des Innern und für Sport) (MdI) sowie Staatssekretär Andy Becht (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau) (MWVLW) ins Mainzer Innenministerium eingeladen hatten.
„Wir freuen uns, nach dem konstruktiven Austausch mit einem positiven Ergebnis und einem Erfolg für die BI im Sinne der Bürgerinnen und Bürger nach Hause fahren zu können und nächste Meilensteine für dieses Jahr fixiert zu haben“, so Mike Weiland, Günter Goß und Helmut Veit stellvertretend für alle Teilnehmenden aus der VG Loreley als Fazit des Runden Tischs. Die Beauftragte für das Welterbe in Rheinland-Pfalz, Staatssekretärin Simone Schneider vom MdI betonte: „Die Landesregierung nimmt die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger im Welterbe sehr ernst. Gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium haben wir intensiv an einer welterbeverträglichen Lösung gearbeitet und mit den nun vorgelegten Varianten den Weg zu einem qualifizierten Heritage Impact Assessment geebnet. Soweit waren wir bei den Planungen zur Ortsumfahrung von Braubach noch nie“.
Noch für das 1. Halbjahr 2025 wollen der zuständige Landesbetrieb Mobilität Diez über Bürgermeister Mike Weiland mit der Stadt sowie der BI einen Termin vereinbaren, um in Braubach den neuen Sachstand vorzustellen und ein sog. Scoping durchzuführen. Hierunter versteht man, dass bei Bauvorhaben im Planungsverlauf Untersuchungen über die Auswirkung eines Projektes auf die Umwelt durchgeführt und entsprechende Behörden beteiligt werden. Des Weiteren wird ebenfalls noch im Jahr 2025 das sog. Heritage Impact Assessment, also eine Welterbeverträglichkeitsstudie, durch das Land für zwei verbliebene von insgesamt 4 Routenvarianten für die OU beauftragt. Die Kosten hierfür übernimmt der LBM Rheinland-Pfalz im Rahmen der zur Verfügung stehenden Planungsmittel.
Eine der beiden Routen-Varianten basiert eng auf dem durch die BI ausgearbeiteten und selbst finanzierten Vorschlag und geht unter anderem auch auf den bereits von Mike Weiland weit vor dessen Zeit als Bürgermeister vor Jahren unterbreiteten Routenverlauf mit Querung der Bahntrasse unterhalb des Bahndamms zurück. Sollte diese Variante irgendwann realisiert werden, würde die B 42 am Ortsausgang Braubach in Richtung Osterspai in einem Bauwerk ähnlich des heutigen Trogs in der Stadtmitte von Braubach tiefergelegt, so dass die OU Braubach (L 335) auf einem Niveau unterhalb der Bahnlinie auf die B 42 einbiegt.
Helmut Veit und Dr. Heinz Gemmer zeigten sich stellvertretend für die nach Mainz angereisten Vorstandsmitglieder höchst erfreut darüber, dass ihr Vorschlag vom Land aufgegriffen wurde und Staatssekretär Andy Becht betonte auch die bisherigen Erfolge der BI: „Sie sind mit Ihrer Ortsumgehung Braubach neben der Leitlinie der Landesregierung ‚Erhalt vor Neubau‘ in eine Liste von 17 angedachten Neubaumaßnahmen im Land vorgedrungen.“ Auch der LBM Rheinland-Pfalz und die Mitarbeiter des Verkehrs- sowie des Innenministeriums haben sich der Umsetzung der OU Braubach intensiv angenommen.
Außerdem dankte der Staatssekretär der BI, dass nun aus 4 Varianten zwei verbliebene untersucht werden könnten, um sie der UNESCO zur weiteren Bewertung vorzulegen. Auch wenn er die Ungeduld vor Ort nachvollziehen könne, seien dies wichtige Meilensteine, die Braubach bereits erreicht habe.
Die Vertreter der BI und der Stadt machten jedoch auch noch einmal deutlich, was die tägliche Verkehrsbelastung für die Altstadt und die Menschen bedeutet. Dr. Heinz Gemmer kam auf die hohe Feinstaubbelastung in der Braubacher Brunnenstraße zu sprechen. Er versuchte dies anhand eines Glases zu verdeutlichen, in dem er den auf einer Fensterbank der Braubacher Brunnenstraße innerhalb einer Woche niedergegangenen Feinstaub gesammelt hatte.
Zwar zeigten sich die Gäste aus der VG Loreley am Runden Tisch mit den nächsten Schritten und dem erzielten Zwischenerfolg der BI zufrieden, jedoch teilen sie auch eine Sorge, die Bürgermeister Mike Weiland abschließend in Worte fasste und damit auch Wasser in den Wein goss: „Am Ende wird auch eine möglicherweise als welterbeverträglich eingestufte Variante der Straßenführung den Kriterien der Wirtschaftlichkeit entsprechen müssen, um nicht aus finanzieller Sicht verworfen zu werden und da habe ich mit Blick auf die Mehrkosten gegenüber der bereits von Vertretern des Welterbezentrums und ICOMOS kritisch gesehenen, günstigeren Variante große Bauchschmerzen“, unterstrich Mike Weiland auch hinsichtlich der Zeitschiene.
Dann wird man darüber diskutieren müssen, was Wirtschaftlichkeit und Welterbeverträglichkeit in ihrer Abwägung zueinander bedeuten, sprach er sowohl den BI-Vertretern als auch Günter Goß und Marius Risch zum Wohle von Braubach aus dem Herzen.
VG Loreley
Bornich ohne Internet: Wie die Deutsche Glasfaser an ihrer Verantwortung scheiterte

BORNICH Bornich hat wieder Internet – und das ist gut so. Aber war es das schon? Nicht wirklich. Nachdem die Deutsche Glasfaser es versäumt hatte, ihre Telefonrechnung beim lokalen Stromanbieter zu bezahlen, kappte dieser kurzerhand die Leitung – und vorbei war es mit der Internetwelt. Täglich gab es neue Informationen darüber, wann es wieder eine Netzverbindung geben würde, doch alle waren am Ende obsolet. Die Deutsche Glasfaser teilte mit, dass es zu einem Übermittlungsfehler bei der Rechnungszustellung gekommen sei und eine Zuordnung daher nicht möglich gewesen wäre. Zwischenzeitlich habe man das jedoch mit dem Energieversorger geklärt. Das ist schön – doch warum dauerte es dann insgesamt eine Woche, bis die Menschen wieder am Netz waren?
Üblicherweise reagiert ein Stromanbieter bei einer gesperrten Leitung sehr zügig, sobald die Rechnung beglichen ist. Doch hier dauerte es bei einer kritischen Infrastruktur erstaunlich lange. Selbstverständlich hatten wir auch den Energieversorger schriftlich angefragt. Zunächst wurde mitgeteilt, dass aus rechtlichen und datenschutzrechtlichen Gründen keine Informationen zu Kundenbeziehungen gegeben werden könnten. Doch unsere Anfrage ging deutlich weiter: Wir wollten wissen, ob ein Energielieferant bei solch einschneidenden Maßnahmen für die Bevölkerung nicht auch den Bürgermeister vorab informieren kann.
Vorgestern erhielten wir von der Syna (Süwag) überraschenderweise ein weiteres Schreiben mit einer ergänzenden Pressemitteilung: Die Syna GmbH ist gesetzlich verpflichtet, die Sperr- und Entsperraufträge der entsprechenden Stromlieferanten als zuständiger Netzbetreiber umzusetzen. Jedes Jahr führt die Syna beispielsweise rund 3.000 solcher Sperrungen durch, die größtenteils in automatisierten Prozessen bearbeitet werden. Im vorliegenden Fall hat die Syna die Sperrung des Zählers im Auftrag der Süwag Vertrieb AG & Co. KG am 24.03.2025 vorgenommen und am 31.03.2025 wieder aufgehoben, sodass die Stromversorgung für die Glasfaserinfrastruktur wiederhergestellt wurde.
Aus Sicht der Süwag Vertrieb AG & Co. KG verhält sich die Sachlage wie folgt: Grundsätzlich ist die Sperre einer Lieferstelle immer der letzte Schritt. Einer Stromsperre geht immer ein mehrstufiges Mahnverfahren voraus, in dem der Kunde mehrfach auf Zahlungsrückstände und die Folgen der Nichtzahlung aufmerksam gemacht wird. Die gesetzlichen Regelungen des § 19 Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) zur Unterbrechung der Versorgung werden in dem Prozessablauf eingehalten. Die betroffene Anschlussstelle ist in der Grundversorgung des Süwag-Vertriebs und wird in diesem Kontext wie ein normaler Hausanschluss betrachtet und beliefert. Der Kunde – hier die Deutsche Glasfaser – ist nach der Stromgrundversorgungsverordnung grundsätzlich verpflichtet, sich um die ordnungsgemäße Anmeldung und Erfüllung der Vertragspflichten der jeweiligen Lieferstelle zu kümmern. In dem vorliegenden Fall ist dies nicht erfolgt. Diese fehlerhafte Datenlage führte schlussendlich zum Sperrauftrag und zur von der Syna ausgeführten Sperrung. Mittlerweile wurde die Datenlage geklärt und die offenen Zahlungen geleistet. Seit Montag, dem 31. März, hat die Süwag daher die Versorgung wieder aufgenommen und die Glasfaserinfrastruktur wird wieder mit Strom versorgt.
Moment einmal: Ein mehrstufiges Mahnverfahren, in dem explizit auf Zahlungsrückstände hingewiesen wird – und das soll bei der Deutschen Glasfaser untergegangen sein?
Dabei ergibt sich noch ein ganz anderes Problem: Der Energielieferant, der hier als Grundversorger fungierte, hat rechtlich alles richtig gemacht – Leistung erbracht, und dafür möchte er natürlich bezahlt werden. Doch hier stellt sich eine andere, bislang unbeantwortete Frage: Natürlich gibt es den Datenschutz – aber wie weit ist es verantwortbar, dass im Vorfeld nicht einmal der Ortsbürgermeister informiert wird? Immerhin sprechen wir hier von einer kritischen Infrastruktur.
So kam es, dass der Bornicher Bürgermeister Elias Metz ohne Vorwarnung vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Strom aus, Leitungen gekappt. Gerade ältere Menschen haben da ein richtiges Problem. Viele nutzen einen Notfallknopf am Arm, der im Ernstfall Leben retten kann: Einmal drücken – der Alarm wird ausgelöst – und Mitarbeiter oder Rettungsdienste können reagieren. All das funktioniert jedoch nur, wenn die Internetverbindung steht. Denn auch Senioren sind heutzutage in der Regel mit modernem Breitband ausgestattet und telefonieren nicht mehr über eine ISDN-Leitung.
Hier stellt sich dann auch die Frage der Verantwortung – und ob der Bundesgesetzgeber in solchen Fällen nicht nacharbeiten muss.
Eine Sperre bei einem Versorger mit Breitband hat erhebliche Folgen – nicht nur für Privatpersonen, sondern besonders für Unternehmen. Und wie geschildert, kann es sogar lebensgefährlich werden, wenn die Telefonleitungen gekappt sind.
Am Montagabend fiel die Leitung aus – wegen einer unbezahlten Stromrechnung. Doch warum dauerte es nahezu eine Woche, bis der Anschluss wieder freigegeben wurde? Auch hier dürfte das Verständnis gering sein, wenn man in der Pressemitteilung der Syna liest, dass die Versorgung nach Zahlung „umgehend“ wiederhergestellt worden sei.
Als Endverbraucher weiß man: Eine Überweisung auf ein anderes Konto darf laut BaFin maximal 24 Stunden dauern. Häufig sind auch Sofortüberweisungen möglich, die unmittelbar auf dem Konto des Empfängers sichtbar sind. Man darf also durchaus spekulieren, ob die Deutsche Glasfaser die Situation unterschätzt hat – oder ob es Schwierigkeiten gab, die Summe überhaupt zu begleichen.
Für die Menschen in Bornich und Weisel bleibt es eine unbefriedigende Situation, die ein mulmiges Gefühl hinterlässt.
Und hier muss weitergedacht werden: Der öffentliche Druck durch die Medien – insbesondere durch den BEN Kurier und den SWR – erhöhte den Druck auf den Betreiber Deutsche Glasfaser erheblich. Zusätzlich schaltete sich der Loreley-Verbandsbürgermeister Mike Weiland ein und stellte einige nicht unwesentliche Fragen – an den Energielieferanten, aber besonders an die Deutsche Glasfaser.
Ende gut, alles gut? Wohl eher nicht.
Die Deutsche Glasfaser steht nicht erst seit diesem Vorfall in der Kritik. In einem Artikel auf Firmenbild zeichnet sich ein besorgniserregendes Bild des Unternehmens ab (siehe hier). Zwar ist das Unternehmen nicht insolvent – aber finanziell rosig sieht die Lage nicht aus. Auffällig ist der Rückzug der Deutschen Glasfaser aus bereits begonnenen oder nie gestarteten Projekten.
Besonders betroffen war die Gemeinde Herxheim in der Südpfalz. Auch im Landkreis Cochem-Zell wurden in mehreren Gemeinden die Arbeiten nie begonnen. Und das ist sicherlich kein Einzelfall: Bundesweit liest man von Rückzügen der Deutschen Glasfaser aus Ausbaugebieten und von der Nichterfüllung bestehender Verträge.
Dazu zählen auch Städte wie Alzey, Borgfeld, Bitterfeld, Schlangen, Löhne oder Brookmerland in Ostfriesland.
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