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Gesundheit

Gesundheitsamt im Rhein-Lahn-Kreis erreicht Kapazitätsgrenze – Ablaufanpassung wegen Omikron

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Gesundheitsamt im Rhein-Lahn-Kreis erreicht Kapazitätsgrenze - Ablaufanpassung wegen Omikron (Symbolbild)
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RHEIN-LAHN Das Gesundheitsamt muss aufgrund der hohen täglichen Neuinfektionen die Abläufe anpassen. Nicht alle Infizierten und Kontaktpersonen können angerufen oder informiert werden. Die aktuelle Entwicklung hat sich bereits in der letzten Woche abgezeichnet: Die Omikron-Welle hat auch den Rhein-Lahn-Kreis erreicht. Mehrere hundert positive Fälle pro Tag bringen das Gesundheitsamt an die Kapazitätsgrenze und machen eine Anpassung der Verfahrensabläufe nötig.

Das Gesundheitsamt sendet den infizierten Personen, deren PCR-Befunde dem Gesundheitsamt übermittelt wurden, ein Informationsschreiben zu. Nach der Absonderungsverordnung gilt für positiv getestete Personen, sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in Absonderung zu begeben (Keine Ausnahme für Geimpfte, Genesene, etc.) und unverzüglich alle diejenigen Personen zu unterrichten, zu denen sie in den letzten zwei Tagen vor der Testung, bzw. vor Beginn der typischen Symptome, engen Kontakt hatten.

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Dies sind Personen, mit denen sie für einen Zeitraum von mehr als zehn Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 m ohne das beiderseitige durchgängige und korrekte Tragen einer FFP2-Maske oder eines Mund-Nasen-Schutzes Kontakt hatten oder mit denen sie sich gleichzeitig in einem Innenraum für länger als zehn Minuten aufgehalten haben, unabhängig vom Abstand oder Tragen einer Maske. Für diese Personen gilt nach vorgegebenen Regeln eine Pflicht zur Absonderung.

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Die Pflicht zur Absonderung von Kontaktpersonen besteht nicht für:

1. Dreimal Geimpfte (Vollständig geimpft + Boosterimpfung)
2. Mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson Geimpfte, die zusätzlich 2 Mal geimpft sind
3. Vollständig Geimpfte innerhalb der ersten 3 Monate nach der 2. Impfung
4. Genesene innerhalb der ersten 3 Monate nach Erkrankung (ausgehend vom Datum der Abnahme des Tests)
5. Genesene mit mindesten einer zusätzlichen Impfung
Sobald bei dem o.g. Personenkreis dennoch typische Symptome auftreten, besteht eine Absonderungspflicht bis zur Vorlage eines negativen PCR-Tests.
• Alle anderen Personen müssen sich sofort in Absonderung begeben und das Gesundheitsamt kontaktieren.

Die Informationen, wer zum Beispiel als Kontaktperson gilt, wie lange eine Quarantäne läuft oder aber wie diese vorzeitig beendet werden kann, ist anschaulich und einfach verständlich auf www.corona.rlp.de zusammengefasst. Auch auf der Homepage des Rhein-Lahn-Kreises (www.rhein-lahn-kreis.de) sind Informationen rund um Corona einsehbar.

Damit auch die Kontaktpersonen im Sinne der Absonderungsverordnung ihre entsprechenden Isolationsbescheinigungen anfordern können, sind die Infizierten gemäß der geltenden Regeln verpflichtet, die Kontaktpersonen per E-Mail an coronaverwaltung@rhein-lahn.rlp.de zu melden. Ein Kontaktpersonenformular dazu finden Sie unter:
https://www.rhein-lahn-kreis.de/aktuelles/corona/covid-19-hotlines-kontaktpersonenliste/  Die Meldung muss Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum und möglichst Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie das Datum des letzten Kontaktes enthalten. Unvollständige Meldungen können leider nicht bearbeitet werden.

Den Kontaktpersonen werden dann durch das Gesundheitsamt unaufgefordert die Bescheinigungen über die Isolation zugesandt. Den Genesenen-Nachweis erhalten Infizierte ebenso auf Anforderung nach Ende ihrer zehntägigen Quarantäne. Dieser gilt im Zeitraum von 28 Tagen nach dem Abstrich bis 90 Tage nach dem Abstrich.

Für Rückfragen gilt: Bei individuellen medizinischen Fragen sollen sich Betroffene an ihren Hausarzt wenden. Bei allgemeinen Fragen wird darum gebeten, sich vor einer Kontaktaufnahme über die geltenden Regelungen unter www.corona.rlp.de oder www.rhein-lahn-kreis.de zu informieren. Sollten darüber hinaus Fragen entstehen, besteht die Möglichkeit, diese per E-Mail an infektionsschutz@rhein-lahn.rlp.de zu stellen. Aufgrund des aktuell hohen Aufkommens kann die Bearbeitung mehrere Tage in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen

Corona-Hotline: 02603/972-555, Mo. – Do. 8 bis 16 Uhr, Fr. 8 bis 12 Uhr, Sa. und So. 10 bis 12 Uhr

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Gesundheit

LillianCare hat neue Hausarztpraxis in Nassau eröffnet Zweiter Standort im Rhein-Lahn-Kreis sichert medizinische Versorgung auf dem Land

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NASSAU Gute Nachrichten für die Menschen in Nassau und Umgebung: Am gestrigen Dienstag, wurde die neue LillianCare-Hausarztpraxis in der Emserstraße 25 offiziell eröffnet. Nach Nastätten ist es bereits der zweite Standort des privaten Gesundheitsanbieters im Rhein-Lahn-Kreis und ein weiterer wichtiger Baustein zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung in der Region.

Die neue Praxis befindet sich in den Räumlichkeiten einer ehemaligen Hausarztpraxis und wird von Allgemeinmediziner Michael Hausen geleitet, der bereits die LillianCare-Praxis in Nastätten führt. Unterstützt wird er künftig auch in Nassau von einem sogenannten Physician Assistant (PA), einer medizinisch hochqualifizierten Assistenzkraft mit akademischer Ausbildung, die Anamnesen durchführt, Diagnosen vorbereitet und gemeinsam mit dem Arzt die Therapie bespricht.

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„Eine ganz normale Hausarztpraxis – mit modernen Zusatzangeboten“

»Wir haben heute unsere LillianCare-Partnerpraxis in Nassau eröffnet«, sagte Dr. Michael Hausen im Gespräch mit dem BEN Kurier. »Wir sind eine Nebenbetriebsstätte zur Hauptpraxis in Nastätten. Das bedeutet, wir überlappen uns teilweise mit dem Personal und arbeiten eng zusammen. Unsere Patienten bekommen hier dieselbe Versorgung, die sich in Nastätten bereits etabliert hat.«

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Die neue Praxis bietet alle klassischen hausärztlichen Leistungen an, vom EKG über die Lungenfunktionsprüfung bis hin zu Langzeit-EKG, Langzeitblutdruckmessung und Ultraschalluntersuchungen. »Zusätzlich haben wir moderne digitale Angebote integriert«, erklärt Hausen. »Etwa unsere LillianCare-App zur Terminbuchung oder Absage sowie eine Videosprechstunde für Fälle, in denen das sinnvoll ist. Damit wollen wir Wartezeiten verkürzen und Abläufe effizienter gestalten.«

Besonders interessant ist das Konzept auch für Patienten mit Hauterkrankungen: Durch eine enge Kooperation mit Dermatologen können Aufnahmen der betroffenen Hautstellen digital übermittelt werden. »Das Ergebnis samt Therapieempfehlung liegt oft schon nach drei Tagen vor«, so Hausen. »Das spart Zeit und macht viele Facharztbesuche überflüssig.«

„Ein guter Tag für Nassau und die Region“

Uwe Bruchhäuser, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau, zeigte sich bei der Eröffnung begeistert: »Heute ist ein guter Tag für die Stadt Nassau und die Region. Mit LillianCare gewinnt Nassau eine neue Arztpraxis, die das medizinische Angebot erweitert. Wir als Verbandsgemeinde und die Stadt können uns glücklich schätzen. Auch wir haben die Gründung mit einem kleinen Zuschuss unterstützt. Ich wünsche der Praxis und den Patienten alles Gute, ich bin überzeugt, das wird ein Erfolg.«

Auch Stadtbürgermeister Manuel Liguori betonte die Bedeutung des neuen Standortes: »Ich freue mich wirklich sehr, dass das gelungen ist. Mein Dank gilt allen, die daran mitgewirkt haben, Herrn Greve von LillianCare, der Wirtschaftsförderin des Rhein-Lahn-Kreises Pia Pilger und meinem Beigeordneten Uli Pebler, der sich stark eingebracht hat. Als ich LillianCare in Nastätten besuchte, war ich vom Konzept begeistert. Es ist modern, patientenorientiert und praxisnah: genau das, was wir in Nassau brauchen.«

Hausärztliche Versorgung im Wandel

Hinter dem Konzept von LillianCare steht ein junges, dynamisches Gründerteam aus Mannheim. Daniel Hefel, einer der Mitgründer, erklärte bei der Eröffnung: »Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die ländliche Unterversorgung im hausärztlichen Bereich zu sichern. Heute eröffnen wir unsere sechste Praxis und bereits die zweite im Rhein-Lahn-Kreis. Wir glauben an eine Kombination aus moderner Technik, digitaler Erreichbarkeit und persönlicher Betreuung.«

Das Konzept zeigt: Der Arzt von morgen arbeitet nicht mehr nur mit Papierakten und Telefonterminen. Bei LillianCare startet die Aufnahme neuer Patienten mit einem modernen Tablet. Termine können online oder per App gebucht werden. Für ältere Patienten, die lieber persönlich anrufen, bleibt dieser Weg selbstverständlich erhalten.

Ein weiterer Vorteil: Die Wartezeiten sind deutlich kürzer als in vielen herkömmlichen Praxen. Während man andernorts oft Wochen auf einen Termin wartet, sind in den LillianCare-Praxen häufig noch Plätze innerhalb weniger Tage frei. In akuten Fällen ist die Praxis ohnehin jederzeit offen.

Sicherheit durch das Vier-Augen-Prinzip

Die Zusammenarbeit zwischen Arzt und Physician Assistant folgt einem klaren Prinzip: doppelte Sicherheit. Der PA führt Anamnese und Voruntersuchung durch, bespricht anschließend seine Einschätzung mit dem Arzt, erst dann wird die Therapie festgelegt. Sollte ein Zweifel bestehen, erfolgt eine erneute Vorstellung beim Arzt, entweder persönlich oder per Videosprechstunde.

Das Vier-Augen-Prinzip schafft Vertrauen und sorgt gleichzeitig für mehr Effizienz in der Patientenbetreuung und die Stadt Nassau gewinnt ein modernes medizinisches Zentrum, das traditionelle Hausarztmedizin mit digitaler Innovation verbindet. Mit dem neuen Standort schließt LillianCare eine wichtige Lücke in der hausärztlichen Versorgung der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau.
»Wir wollen, dass sich die Menschen in Nassau genauso gut betreut fühlen wie in Nastätten«, sagt der Allgemeinmediziner Hausen. »Unser Ziel ist eine wohnortnahe, moderne und verlässliche medizinische Grundversorgung: für alle Generationen.«

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Gesundheit

In Nassau eröffnet am 04. November eine neue hausärztliche Praxis von LilianCare Allgemeinmediziner Michael Hausen freut sich auf die Aufgabe in Nassau

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Foto: LilianCare
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NASSAU Am 4. November 2025 eröffnet in Nassau in der Emser Straße 25 eine neue hausärztliche Praxis, eng verbunden mit der Praxis in Nastätten, die seit über einem Jahr für persönliche und verlässliche medizinische Betreuung steht. Damit wird die wohnortnahe Versorgung in der Region weiter gestärkt.

Für die Menschen in Nassau bedeutet das: kurze Wege, eine verlässliche hausärztliche Betreuung und mehr medizinische Kapazität direkt vor Ort. Mit dem erfahrenen Allgemeinmediziner Michael Hausen gewinnt die Praxis einen Arzt, der Wert auf Zuhören, Zeit und individuelle Begleitung legt.

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Eine Hausarztpraxis sollte ein Ort sein, an dem man sich verstanden und ernst genommen fühlt, genau das möchte ich den Menschen in Nassau bieten“, so Hausen.

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Sprechzeiten der Praxis Nassau:

  • Montag: 08:15 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
  • Dienstag: 08:15 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
  • Donnerstag: 08:15 – 14:00 Uhr

Unsere Leistungen: alles, was eine gute Hausarztpraxis ausmacht – und noch ein bisschen mehr:

Wir begleiten Sie in allen Lebenslagen – persönlich, kompetent und mit modernen digitalen Möglichkeiten.

  • Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen
  • Bauchultraschall
  • Vorsorge- und Gesundheitsuntersuchungen
  • Impfungen und reisemedizinische Beratung
  • Moderne Diagnostik (z. B. Blutuntersuchungen, EKG)
  • Psychosomatische Grundversorgung

Viele Anliegen lassen sich bequem von zuhause aus erledigen – etwa Termine rund um die Uhr über die LillianCare-App buchen oder Rezepte online anfordern. Zum Start bietet die Hausärztliche Praxis Nassau Grippeimpfungen ohne Termin während der regulären Sprechzeiten an. Weitere Informationen zur Terminbuchung finden Sie auf unserer Website.

Kontakt zur Praxis

Hausärztliche Praxis Nassau

Emser Straße 25, 56377 Nassau

E-Mail: nassau@lillian-care.de

Website: https://praxis.lillian-care.de/nassau/

LillianCare-App: https://play.google.com/store/apps/details?id=de.lillian_care.app oder https://apps.apple.com/de/app/lilliancare/id6471984096 (pm LilianCare)

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Gesundheit

Geflügelpest in Koblenz und Kreis Mayen-Koblenz Veterinäramt warnt vor Einschleppung der Aviären Influenza in private Geflügelhaltungen

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Foto: BEN Kurier - Symbolbild -
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KOBLENZ Der am Rheinufer in Koblenz gefundene verendete Kranich ist mit dem Erreger der Geflügelpest (Aviäres Influenzavirus vom Subtyp H5N1) infiziert gewesen. Das haben Untersuchungen des Landesuntersuchungsamts Rheinland-Pfalz ergeben. Weitere tote und erkrankte Kraniche wurden in Thür und Bendorf gemeldet und zur Untersuchung an das Landesuntersuchungsamt verbracht. Eine weitere Probe wurde zur Bestätigung an das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das nationale Referenzlabor, gesendet. Mit dem abschließenden Ergebnis wird in den kommenden beiden Tagen gerechnet.

Das FLI stuft das Risiko für Ausbrüche der Geflügelpest sowohl in Geflügelhaltungen als auch bei Wildvögeln derzeit als hoch ein. Nach Angaben des Instituts breitet sich das Virus unter Wildvögeln und Geflügel in Deutschland weiter aus. Aufgrund der intensiven Zugaktivität von Kranichen und anderen Wildvögeln sei insbesondere in den Herbstmonaten mit einer weiteren Ausbreitung der Infektion zu rechnen. Tauben und Singvögel sind kaum empfänglich für die Geflügelpest und spielen bei der Verbreitung des Virus nur eine untergeordnete Rolle.

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Oberste Priorität hat der Schutz des Hausgeflügels und die Vermeidung einer Einschleppung der Aviären Influenza in private und gewerbliche Geflügelhaltungen. Hierzu weist das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz auf die konsequente Einhaltung der geltenden Biosicherheitsmaßnahmen hin. Besonders gefährdet sind Haltungen mit Zugang zu offenen Gewässern oder Auslauf ins Freie. Empfohlene Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter:

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  • Wenn möglich, Aufstallung des Geflügels (unter Beachtung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung).

  • Fütterung nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen.

  • Futter, Einstreu und Geräte wildvogelsicher lagern.

  • Tränken ausschließlich mit frischem Leitungswasser – kein Oberflächenwasser verwenden.

  • Keine Speisereste, Eierschalen oder Grünfutter von Wiesen und Äckern verfüttern.

  • Verwendung von stalleigener Kleidung und Schuhwerk, Trennung von Stall- und Straßenkleidung.

  • Regelmäßige Reinigung und Desinfektion aller Gerätschaften.

  • Schadnagerbekämpfung konsequent durchführen.

  • Quarantäne für neu zugekaufte Tiere einhalten.

  • Zugänge zur Geflügelhaltung vor unbefugtem Betreten sichern.

Thomas Brunnhübner, Leiter des Referates Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, betont: „Der beste Schutz gegen eine Einschleppung des Virus ist die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Bereits kleine Nachlässigkeiten können ausreichen, um den Erreger in Geflügelhaltungen einzuschleppen.“

Was ist die Aviäre Influenza (Geflügelpest)?

Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die insbesondere Hühner, Puten, Enten und Gänse betrifft. Hochpathogene Virusvarianten wie H5N1 oder H5N8 führen zu schweren Krankheitsverläufen mit hoher Sterblichkeit.

Wie wird das Virus übertragen?

Das Virus kann nicht nur durch direkten Kontakt mit infizierten Wildvögeln, sondern auch über kontaminierte Materialien wie Einstreu, Futter, Kleidung oder Gerätschaften übertragen werden. Auf unbelebten Oberflächen kann der Erreger bei 20 Grad bis zu einer Woche, bei 4 Grad sogar bis zu einem Monat überleben.

Was tun bei Verdachtsfällen?

Bei Auffälligkeiten im Bestand – etwa Atemnot, Apathie, Durchfall, deutlicher Rückgang der Legeleistung oder plötzliche Todesfälle – ist unverzüglich das zuständige Veterinäramt zu informieren. Geflügelhalter (auch Hobbyhalter) sind gesetzlich verpflichtet, jeden Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche zu melden.

Fund von toten Wildvögeln

Tote oder kranke Wildvögel sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden. Jeder Fund eines toten Wasservogels oder Greifvogels ist dem Veterinäramt unter Angabe von Funddatum und Fundort (möglichst mit GPS-Koordinaten) per E-Mail an veterinaerdienst@kvmyk.de zu melden. Von dort werden Bergung und Untersuchung veranlasst.

Keine Gefahr für den Menschen bei Einhaltung der Hygieneregeln

Eine Infektion des Menschen durch aviäre Influenzaviren ist zwar grundsätzlich möglich, setzt aber engen Kontakt zu infiziertem Geflügel voraus. Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist das Risiko für die Bevölkerung sehr gering, sofern die allgemeinen Hygieneregeln beachtet werden. Weitere Informationen unter https://www.rki.de/…/Zoo…/ZoonotischeInfluenza-node.html

Registrierung von Geflügelhaltungen

Alle Geflügelhalter – unabhängig von der Tierzahl und der Art der Haltung – sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt anzumelden. Die Erfassung ist online unter https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.MYK&mode=cc&cc_key=OZG_DatenerfassungTierhalter möglich.

Zum aktuellen Zeitpunkt besteht kein Anlass zu Bedenken. Die Lage wird fortlaufend vom Veterinäramt Mayen-Koblenz sowie den zuständigen Fachinstituten überwacht. Über aktuelle Entwicklungen informiert die Kreisverwaltung über ihre offiziellen Kommunikationskanäle (pm Kreisverwaltung Mayen-Koblenz).

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