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VG Bad Ems-Nassau

Das Leben und Wirken des Nassauer Ehrenbürgers Bernhard Hasenclever

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Das Leben und Wirken des Nassauer Ehrenbürgers Bernhard Hasenclever

NASSAU Bernhard Hasenclever wurde am 29.5.1878 in Remscheid als Sohn eines Stadtrentmeisters geboren. Nach Besuch des Realgymnasiums begann er seine Karriere 1894 als Volontär bei der Stadtverwaltung in Remscheid, wurde 1897 Assistent und 1900 Stadtsekretär.

Im August 1905 bewarb er sich auf die ausgeschriebene Stelle des Nassauer Bürgermeisters. Die Stadtverordnetenversammlung wählte ihn einstimmig zum Stadtoberhaupt. Am 2. Januar 1906 trat er die Stelle an. Fast 15 Jahre lang führte er das Amt aus. Zu seinen Leistungen zählt die Neuordnung der städtischen Finanzen. In seiner Amtsperiode entstanden Neubauten wie die Schule, die heute das Gebäude der Grundschule ist, die Post und die Landesbank. Auch hat er das Fachwerk des Adelsheimer Hofes restaurieren lassen, welcher nach 1945 Rathaus der Stadt wurde. Hasenclever förderte die ortsgeschichtliche Sammlung und war Mitbegründer des Stadtarchivs.

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Neben seinem Amt war Hasenclever in verschiedenen Nassauer Vereinen aktiv. So leitet er den Gewerbeverein und setzte sich darin beispielsweise für die Volksbildung ein indem er, Vortragsabende, Ausstellungen und Ausflüge organisierte. Er war Mitglied in mehreren Turnvereinen, im Geschichtsverein, im Obst- und Gartenbauverein und im Taunusklub. Außerdem arbeitete er in der evangelischen Kirchengemeinde mit, war dort im Kirchenvorstand, sang im Kirchenchor mit und war seelsorglich tätig.

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Hasenclevers persönlicher Einsatz zeigte sich besonders in Krisenzeiten. Als im Februar 1909 die Lahn weite Teile der Stadt überflute, führte er die Rettungsarbeiten und organisierte Hilfe für Betroffene. Im Ersten Weltkrieg setzte er sich mit organisatorischem Talent ein die Nöte der Bevölkerung zu lindern. Zudem war er im Vorstand des Henrietten-Theresen-Stifts und während des Krieges dort wöchentlich im Lazarett tätig.

Nach Ausscheiden aus dem Dienst als Nassauer Bürgermeister verlieh die Stadt Nassau ihm am 15. Oktober 1920 das Ehrenbürgerrecht „in dankbarer Anerkennung der außerordentlichen Verdienste“.

Hasenclever zog nach Dortmund. In Nassau behielt er sich einen zweiten Wohnsitz. Er pflegte weiterhin seine freundschaftlichen Beziehungen mit den Bürgern und der Stadt Nassau. „Wer in Not und Sorge war und behördliche Hilfe nicht finden konnte wandte sich vertrauensvoll an Herrn Hasenclever. … So hat er vielen Nassauern Bürgern geholfen, manchem Nassauer eine Stelle in seinem Dortmunder Unternehmen verschafft.“, berichtet 1949 der Nassauer Bürgermeister Ludwig Wehnert.

Ende 1920 übernahm Hasenclever die Leitung des Verlages der demokratischen Tageszeitung „Dortmunder Generalanzeiger“. Es gelang ihm, die Zeitung so auszubauen, dass sie im wenigen Jahren die höchste Auflage aller deutschen Tageszeitungen außerhalb Berlins hatte. Der „Dortmunder Generalanzeiger“ sah bereits vor 1933 den Nationalsozialismus kritisch. Der konsequente Kampf gegen die NSDAP führte dazu, dass das Naziregime schon im April 1933 die Zeitung verbot und den Eigentümern und damit Hasenclever die Existenz raubte.

Im April 1945 wurde Herr Hasenclever durch die Besatzungsbehörde erneut als Bürgermeister der Stadt Nassau eingesetzt und zeigte noch einmal seinen Einsatz beim Wiederaufbau. Dieses Amt begleitete er nur kurz, denn im August 1945 ernannte die französische Militärregierung ihn zum Landrat des Unterlahnkreises. 

Das letzte vorhandene Foto von Bernhard Hasenclever

1956 erfolgte die Verleihung des Verdienstordens 1. Klasse der Bundesrepublik Deutschland. Bis ins hohe Alter war Hasenclever in den Nassauer Vereinen aktiv. 85-jährig starb er in Bad Ems. „Noch lange über seinen Tod hinaus wird man seiner in Nassau ehrend gedenken“, schrieb der Nassauer Anzeiger am 29.1.1964, dem Tag der Beerdigung des Ehrenbürgers und früheren Bürgermeisters Bernhard Hasenclever.  (Eine Veröffentlichung des Stadtarchivs Nassau. Text: Evelyn Hemmerich, Fotos: Stadtarchiv Nassau)

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VG Bad Ems-Nassau

Neuer Fitnessparcours im Freiherr vom Stein Park wird eröffnet: Nassau begrüßt den Playfit Park

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Foto: Stadt Nassau

NASSAU Die Stadt Nassau freut sich, die Fertigstellung ihres brandneuen Fitnessparcours bekannt zu geben. Die innovative Playfit Area im Freiherr vom Stein Park, in unmittelbarer Nähe zu den Tennisplätzen, bietet eine Vielzahl hochwertiger Spiel- und Sportgeräte aus Edelstahl für Jung und Alt. Die offizielle Einweihung des Playfit Parks wird am Freitag, den 24. Mai, um 17:00 Uhr, in einer feierlichen Zeremonie durch den Stadtbürgermeister Manuel Liguori vorgenommen. Alle Bürgerinnen und Bürger, Sportbegeisterte sowie Mitglieder der Nassauer Vereine sind herzlich dazu eingeladen, an diesem Ereignis teilzunehmen und die neuen Einrichtungen auszutesten.

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Der Playfit Park repräsentiert eine moderne Interpretation des traditionellen Fitnessparcours, der darauf abzielt, Bewegung, Gesundheit und Gemeinschaft zu fördern. Die robusten Edelstahlgeräte bieten eine Vielzahl von Trainingsmöglichkeiten. Durch die Integration von Fitnessgeräten in die natürliche Umgebung des Parks wird Bewegung zu einem integralen Bestandteil des städtischen Lebens.

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“Der Playfit Park ist ein weiterer Schritt hin zu einer aktiven und gesunden Lebensweise für unsere Bürgerinnen und Bürger”, sagte Stadtbürgermeister Manuel Liguori. “Wir sind stolz darauf, diesen innovativen Ort der Bewegung und Begegnung in unserer Gemeinde zu etablieren und freuen uns darauf, gemeinsam mit unseren Bürgern die Eröffnung zu feiern.”

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Die Einrichtung des Playfit Parks wurde durch eine Kooperation zwischen der Stadt Nassau und der Förderung der Else-Schütz Stiftung ermöglicht, die sich gemeinsam für die Förderung von Gesundheit und Gemeinschaft engagieren.

Der Playfit Park steht allen kostenfrei zur Verfügung und ist täglich geöffnet. Er lädt dazu ein, Bewegung und Spaß im Freien zu erleben und trägt dazu bei, die Lebensqualität in Nassau weiter zu steigern.

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VG Bad Ems-Nassau

So feiert der Rhein-Lahn-Kreis: 01. Mai Wanderstationen auf den Dörfern

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Foto: BEN Kurier

DORNHOLZHAUSEN/ESCHBACH Am Tag der Arbeit darf ruhig einmal etwas gefaulenzt werden. Dazu gehört besonders in den kleinen Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis eine gute Bratwurst, ein alkoholfreies Getränk für die Kinder oder natürlich ein Bier und Wein für die Erwachsenen. Üblicherweise muss man sich diesen dörflichen Hochgenuss verdienen und dazu gehört natürlich eine kleine Wanderschaft zu den Raststationen. In Dornholzhausen wurde pünktlich zum Feiertag der neue Rundwanderweg eröffnet.

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Bei schönstem Frühlingswetter mit sommerlichen Temperaturen ging es auf die Wanderschaft, bevor am Dorfgemeinschaftshaus gefeiert werden durfte. Organisiert wurde die traditionelle Raststation von der Freiwilligen Feuerwehr Dornholzhausen. Ein Pflichttermin für die Bürger? Weit gefehlt. Ein Wunschtermin, an der eine Dorfgemeinschaft ein wenig enger zusammenrückt. Herrlich.

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Ein ähnliches Bild zeigte sich vor dem Backes in Eschbach in der Nachbarverbandsgemeinde Nastätten. Dort wurde im altehrwürdigen Fachwerkgebäude der Holzofen angeschmissen und Pizza für die Dorfbewohner und Wanderer gebacken. Genau das ist es, was funktionierende Gemeinden aus macht: Gemeinschaft.  Jeder hilft, wo er nur kann während zusammen gelacht und gefeiert wird. Dazu humane Preise, die sich auch Familien leisten können. Da freut man sich bereits heute wieder auf den Tag der Arbeit 2025.

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Gesundheit

Offener Brief: Rhein-Lahn und Rhein-Hunsrück-Kreis fordern Transparenz zu den Klinikstandorten Nastätten und Boppard

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BAD EMS Zuletzt gab es scharfe Töne vom Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein (GKM) und gleichzeitigen Landrat des Kreises Mayen-Koblenz, Dr. Saftig, in Bezug auf die Klinikstandorte Boppard und Nastätten. Nach dem Ausstieg der Sana Klinik AG wegen millionenfacher Versorgungslasten zu Gunsten der Mitarbeiter in der rheinischen Versorgungskasse, war plötzlich die Rede von der Schließung der beiden Krankenhäuser, um das Gesamtkonstrukt der anderen Kliniken erhalten zu können. Dagegen wehren sich die Landräte Jörg Denninghoff (Rhein-Lahn-Kreis) und Volker Boch vehement. Nach anfänglichen Gesprächen unter allen Beteiligten sollen im weiteren Verlauf kaum noch Auskünfte an die betroffenen Kreise erfolgt sein. Nun wehren sich die Landräte des Kreises Rhein-Lahn und Rhein-Hunsrück und fordern einen transparenten Umgang mit der Beantwortung eines umfangreichen Fragenkatalogs.

Offener Brief der Landräte vom Rhein-Lahn und Rhein-Hunsrück-Kreises an den Landrat von Mayen-Koblenz und gleichzeitig Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein (GKM)

 Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Saftig, lieber Alexander, da wir auf unsere beiden Schreiben vom 28. Februar und 15. April bis heute keinerlei Rückmeldung erhalten haben, wenden wir uns heute in einem offenen Brief erneut an Sie. Da wir seitens der Geschäftsführung des Gemeinschaftsklinikums (GKM) Mittelrhein keinerlei Informationen erwarten können, richten wir dieses Schreiben an Sie als Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung. Wir verbinden dieses Schreiben mit der ausdrücklichen Bitte, unsere Anfrage zu beantworten und die Gesellschafter über unser Schreiben zu informieren.

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Im Februar dieses Jahres hatten wir erstmalig die Gelegenheit, uns mit den bei den Vertretern der kommunalen Gesellschafter, der Stadt Koblenz und des Landkreises Mayen-Koblenz, zu der Situation des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein (GKM) auszutauschen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten wir keinerlei Informationen zum Sachstand und zu der uns gegenüber als prekär dargestellten wirtschaftlichen Situation. Auch im Rahmen eines Runden Tisches, zu welchem das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit eingeladen hatte, erhielten wir Einblicke in die aktuelle Lage des Klinikums.

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Für die Gespräche und Informationen sind wir dankbar und diese haben das Verständnis und den Blick auf die Lage des GKM deutlich verbessert. Es war möglich, einen ersten groben inhaltlichen Überblick zur Gesamtsituation zu erhalten. Es handelte sich allerdings um einen sehr allgemeinen Austausch, der aus unserer Sicht nur den Auftakt eines inhaltlichen Dialogs darstellen konnte. Seitdem haben wir zu den weiteren Entwicklungen lediglich aus den Medien erfahren, zuletzt konkret, dass anhand von gutachterlichen Einschätzungen die Schließung der Standorte Boppard und Nastätten zum wirtschaftlichen Fortbetrieb des GKM notwendig wäre.

Woraus sich diese Einschätzung ergibt und welche Grundlagen für die Beauftragung eines Gutachtens mit derlei weitreichender möglicher Folgewirkung existieren, erschließt sich uns nicht. Umso mehr sind wir als Landräte des Rhein-Hunsrück-Kreises und des Rhein- Lahn-Kreises, in welchen die Krankenhausstandorte Boppard und Nastätten liegen, besorgt um den weiteren Bestand dieser Standorte und die lokale gesundheitliche Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger. Wir haben ein großes Interesse, die Standorte mit dem bestehenden hohen Anspruch an Qualität und Bürgernähe dauerhaft zu erhalten und zukunftssicher aufzustellen. Wir stehen im Austausch mit den Betroffenen vor Ort, die Auskünfte von uns als für die Region zuständigen Landräten erwarten, die wir ohne fundierte Kenntnisse leider nicht geben können.

So sind wir insbesondere den beiden kommunalen Gesellschaftern dafür verbunden, dass Beschlüsse gefasst wurden, um die kurzfristige Liquidität des GKM zu stärken. Wir würden es begrüßen, wenn wir Einsicht in diese Beschlüsse erhalten könnten. Durch Berichterstattungen haben wir erfahren, dass es sich bei den durch Kreis und Stadt zuletzt gewährten, uns in oben genannten Gesprächen als „Zuschuss” deklarierten Zahlungen um Darlehen handelt. In unserem gemeinsamen Gespräch im Gesundheitsministerium am 15. Februar 2024 haben sich alle kommunalen Vertreter darauf verständigt, dass man weiter im Gespräch bleibt und Informationen austauschen wird.

Eine unsererseits gestellte Anfrage zur Zukunft des Gemeinschaftsklinikums an die Geschäftsführung blieb bis heute unbeantwortet. Angesichts der jüngsten Medien berichte und der vor Ort dadurch begründeten Sorgen um die Zukunft der Standorte Boppard und Nastätten im GKM sollte der Austausch inklusive einer Übermittlung fundierter Informationen mit den Landkreisen Rhein-Hunsrück und Rhein-Lahn sowie mit den Standortkommunen seitens der Gesellschafterversammlung und der Geschäftsführung zeitnah aufgenommen werden.

Den Kreisverwaltungen des Rhein-Hunsrück-Kreises und des Rhein-Lahn-Kreises liegen bisher – aufgrund der Situation, dass wir in den jeweiligen Standortbetrieb nicht eingebunden sind – nur sehr wenige informelle Grundlagen vor. Um diese bewerten und auch den politischen Vertretern unserer Kreise weitergeben zu können, benötigen wir weitere Erkenntnisse sowie konkrete Daten und bitten Sie, aufbauend auf unseren bereits vorliegenden Anfragen, uns diese schnellstmöglich zukommen zu lassen:

1. Wie hat sich die wirtschaftliche Lage des GKM in den letzten 5 Jahren, verteilt auf die verschiedenen Standorte, entwickelt?

2. Wie bewerten Sie die aktuell erstellten Gutachten zur wirtschaftlichen Situation des GKM?

3. Können uns die in der Presse angesprochenen Gutachten, insbesondere auch das der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Roland Berger,, zur Verfügung gestellt werden?

4. Wer hat diese Gutachten beauftragt? Welche konkrete Fragestellung liegt den Gutachten zugrunde?

5. Es wurden potenzielle weitere Interessenten genannt. Sind Gespräche mit diesen oder anderen Interessenten zur Übernahme des GKM geplant?

6. Wurden Gespräche zur möglichen Übernahme einzelner Standorte – anstelle einer Schließung – durch weitere Interessenten geführt?

7. Es wurde ein europaweites Ausschreibungsverfahren erwähnt. Wurde eine solche Verfahrensweise auch bei der Sana Klinik AG vorausgesetzt?

8. Die Verhandlungen mit der Sana AG sind letztlich an den Versorgungslasten gescheitert. Da die Thematik „Rheinische Versorgungskasse “ auch bei der Überlegung künftiger Trägermodelle eine Rolle spielen wird, stellen sich dazu folgende Fragen:

– Um welche Versorgungsleistungen handelt es sich konkret?

– Wie und wann sind diese Versorgungsansprüche entstanden und enthält der in Rede stehende Betrag auch Ansprüche, die in der Zeit vor der Gründung der gGmbH liegen?

– Wann wurde die Höhe der von der Rheinischen Versorgungskasse geforderten Absicherung zuletzt errechnet?

– Was wird mit den Forderungen im Falle einer Insolvenz? Wer muss dafür einstehen?

9. Gibt es bereits konkrete Überlegungen der Gesellschafter, wie sich die künftige Ausrichtung des GKM darstellen könnte? Gibt es auch Überlegungen bzw. wurden gutachterliche Expertisen bemüht, wie sich die Standorte Boppard und Nastätten im GKM stärken ließen, um eine Schließung zu vermeiden?

10. Wie sieht die personelle Ausstattung der jeweiligen Standorte aus? Wie viele Stellen davon sind aktuell vakant?

11. Wie viele Stationen / Abteilungen oder Betten können in den jeweiligen Standorten des GKM nicht zur gesundheitlichen Versorgung zur Verfügung gestellt werden? Und warum nicht?

12. Wie stellt sich die Geschäftsführung des GKM die kurzfristige bzw. mittelfristige Entwicklung des Geschäftsbetriebes vor, um eine Krankenhausversorgung sicherzustellen?

13. Wie wird sich die Liquidität in den nächsten 12 Monaten entsprechend Ihrer betriebswirtschaftlichen Prognose entwickeln?

14. Wurden im Rahmen einer Gesellschafterversammlung die möglichen Szenarien der künftigen Ausrichtung des GKM erörtert und gemeinsam festgelegt?

15. Können Sie das bezüglich der künftigen medizinischen Ausrichtung des GKM vorliegende, nach der Gründung des GKM beauftragte Konzept zur Verfügung stellen?

16. Ist eine Zeitplanung zum weiteren Vorgehen festgelegt? Falls ja, wie sieht diese Planung aus?

17. Sind durch die Gesellschafter bereits konkrete Maßnahmen beschlossen?

18. Eine aus unserer Sicht dringend zu vermeidende Schließung der Standorte Boppard und Nastätten führt vor Ort zu erheblichen Problemen. Sind rechtliche Folgewirkungen und auch damit verbundene Kosten für etwaige Schließungen betrachtet, bewertet und beziffert worden?

19. Wurden die Betriebsräte und die Mitarbeitenden vor Ort durch die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung informiert?

20. Wurden gutachterliche Beauftragungen und im Ergebnis vorliegende Betrachtungen mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt?

Die Beantwortung dieser zahlreichen, wesentlichen Fragen stellen aus unserer Sicht eine wichtige Grundlage für den weiteren Austausch dar. Ohne Erkenntnisse zu diesen Fragen werden wir wie bislang von den jeweiligen Entwicklungen überrascht, zumal diese bisweilen insbesondere auch durch entsprechende Berichterstattungen bekannt werden. Umso bedeutender ist es, dass wir konkrete, belastbare Informationen erhalten.

Gerne können wir die von zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen in einem nachfolgenden gemeinsamen Gespräch erörtern. Wir danken sehr herzlich für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Jörg Denninghoff (Landrat Rhein-Lahn-Kreis) und Volker Boch (Landrat Rhein-Hunsrück-Kreis)

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