Blaulicht
Neues Feuerwehr- und Verwaltungsgebäude
ST. GOARSHAUSEN Die ersten beiden Karten liegen auf dem Tisch

ST. GOARSHAUSEN Gerade mal ein gutes Jahr ist es her, dass der Landesrechnungshof das geplante Feuerwehrgerätehaus an der Forstbachstraße stoppte. Die Kosten für den dortigen Neubau inklusive Baureifmachung und Grundstückskauf lagen damals bei gut 7 Mio. Euro in der Planung – Entwicklung ungewiss.
Das Aus für den Standort ließ sich nach dessen Amtsantritt im Sommer der damals neue Bürgermeister Mike Weiland im Rahmen eines persönlichen Gesprächs beim Rechnungshof noch einmal bestätigen und machte sich fortan an die Vorbereitungen für einen neuen Anlauf.
„Die Feuerwehr St. Goarshausen wartet seit unzähligen Jahren auf ein neues Gerätehaus, da sich das bisherige Gebäude von den Flächen und der Gestaltung her nicht mehr auf den heutigen Stand der Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften bringen und sanieren lässt“, so Mike Weiland.
Im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitsgutachtens zur Sanierung der Verwaltung an der Dolkstraße 3 kam heraus, dass dort die Verwaltung und die Feuerwehr aufgrund der Grundstücksgröße nicht zusammen neu gebaut werden können. Eine aufgeständerte Bauweise der Feuerwehr ist dort wegen der dafür notwendigen Auffahrten und der räumlichen Enge ebenfalls nicht möglich. Zwei mögliche Grundstücke, eines an der Wellmicher Straße und eines auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei an der Nastätter Straße, wurden nun als letzte Optionen für einen Feuerwehrneubau in St. Goarshausen ins Auge gefasst.
Seitdem laufen die regelmäßigen Gespräche zwischen Eigentümern und Bürgermeister Weiland. Ebenso hat der VG-Rat auf Vorschlag des Bürgermeisters die Verwaltung beauftragt, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durch das Büro Koch Architekten hinsichtlich dieser beiden möglichen Feuerwehrstandorte erstellen zu lassen. Im Haushalt 2021 sind Planungskosten und Geld für die möglichen Grundstücksankäufe vorgesehen.
Die jüngste Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses machte nicht nur Hoffnung für die Feuerwehr, sondern zeigte vielmehr , dass der Neubau an Fahrt aufnimmt. Das Büro Koch Architekten erläuterte die Ergebnisse der erst kürzlich beauftragten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in der Nastätter sowie der Wellmicher Straße. Die Planskizzen, die für beide Standorte bereits geeignet sind, den Behörden vorzulegen, die über Zuwendungen entscheiden, sagen eines klar aus: An beiden Standorten ist der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses möglich – aber mit Blick auf die Kosten im positiven Sinne sagen sie noch viel mehr: Etwa 4,4 Mio. Euro würde ein neues Feuerwehrgerätehaus in der Wellmicher Straße kosten. 3,9 Mio. Euro würde es nach Angaben des Planungsbüros in der Nastätter Straße kosten.
Hinzu kommen in beiden Fällen die Grundstückskosten. Hierfür sind im Haushalt 350 000 Euro beziehungsweise 450 000 Euro für die unterschiedlichen Standorte als Maximalpreis eingestellt. Damit liegen aber beide Kalkulationen klar unter den gut 7 Mio. Euro, die für die Forstbachstraße zuletzt kalkuliert waren. „Es zeigt sich, dass wir auf einem guten Weg unterwegs sind“, erklärte Bürgermeister Mike Weiland jetzt im Ausschuss und dennoch, so goss er auch Wasser in den Wein, sei damit noch keineswegs der Weg frei. „Schritt für Schritt müssen wir nun weitere Dinge abarbeiten“, stellte er klar und da gehören mehrere Beteiligte dazu.
Eine Entscheidung, auf welchem Grundstück das Gerätehaus gebaut werden soll, kann erst dann getroffen werden, wenn klar ist, ob auf dem Grundstück Wellmicher Straße Baurecht erlangt werden kann; wenn man weiß, ob die Nastätter Straße, die heute noch von den Eigentümern bewohnt wird, in einem überschaubaren Zeitraum verfügbar wird und wenn man die Einverständnis des Landesrechnungshofes und der Kommunalaufsicht auch in Abhängigkeit mit dem Neubau des Verwaltungsgebäudes erlangt, weil die Wellmicher Straße auch für das Verwaltungsgebäude in Betracht kommen kann. Um nun eine fundierte Entscheidung für beide Projekte treffen zu können, bedarf es noch weiterer Daten und Fakten. „Die ersten beiden Karten für die Feuerwehr liegen nun auf dem Tisch“, so Mike Weiland. Wenn nun noch in der zweiten Märzhälfte die beiden vergleichbaren Karten für das Verwaltungsgebäude auf den Tisch kommen, die einen möglichen Neubau auf dem Gelände der Dolkstraße 3, dort wo jetzt auch die Verwaltung untergebracht ist, oder eben in der Wellmicher Straße berücksichtigen, rückt die Entscheidung näher.
Dennoch: Egal, ob in der Wellmicher Straße ein Feuerwehrgerätehaus oder ein Verwaltungsgebäude gebaut wird, bedarf dies einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung, da der Bereich im Hochwassergebiet liegt. Hinzu kommt, dass eine so genannte Innenbereichsanpassungsatzung durch den Stadtrat St. Goarshausen gefasst werden muss. In der Sitzung appellierte Bürgermeister Mike Weiland daher gleich an den anwesenden Stadtbürgermeister und ein Stadtratsmitglied, dies schnell zu tun, um Klarheit zu erlangen. In Sachen Nastätter Straße ist die Verbandsgemeinde noch gemeinsam mit den Eigentümern und einem Immobilienmaklerbüro auf der Suche nach einer neuen Immobilie.
Bürgermeister zu Gast in Mainz: Innenminister sagt bereits hohe Förderungen für Feuerwehr und Verwaltungsgebäude zu
Auch die Förderungen sind bereits avisiert. Anfang vergangener Woche war Bürgermeister Mike Weiland bereits mit seinem künftigen Büroleiter Jan-Hendrik Clasen zu Gast im Mainzer Innenministerium. Minister Roger Lewentz konnte demnach etwa 1,18 Mio. Euro als Zuschuss für den Neubau des Gerätehauses an beiden Standorten in Aussicht stellen. Dies sei der absolute Höchstfördersatz, zeigt sich Mike Weiland erfreut. An der Nastätter Straße könnten zudem die Baureifmachung und die neuen Brückenbauwerke für die Zufahrten mit 50 % gefördert werden – auch das eine absolut neue und gute Nachricht, die der Bürgermeister aus dem Innenministerium mitbrachte. Für den Neubau des Verwaltungsgebäudes sind bereits ebenso absolut hohe Förderquoten in Aussicht gestellt. Hier sind 60 % auf die zuwendungsfähig anzuerkennenden Flächen und Kosten sowie teilweise auch Zusatzförderungen mit Blick auf den Hochwasserschutz zugesagt. Für beide Maßnahmen soll ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zugelassen werden, habe der Minister bekundet. Der Hauptausschuss nahm all diese guten Nachrichten sehr wohlwollend entgegen und lobten sowohl das Planungsbüro als auch die Verwaltung. Bürgermeister Mike Weiland kann den von ihm eingeschlagenen Weg also weitergehen. Wenn alle Zahlen und die ausstehenden Fakten vorliegen, ist der Weg geebnet, um zu sagen, welches Projekt an welcher Stelle in die Umsetzung gehen kann.
Blaulicht
Bundesgerichtshof entscheidet über Koblenzer Urteil wegen Versklavung einer Jesidin

KOBLENZ|KARLSRUHE Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH), zuständig für Staatsschutzsachen, hat über die Revision einer vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verurteilten Angeklagten entschieden. Die Frau war wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit (u. a. Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, weiterer Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie weiterer Delikte zu neun Jahren und drei Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden.
Auf die Revision änderte der BGH den Schuldspruch, hob den Strafausspruch auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung über die Strafe an einen anderen Strafsenat des OLG Koblenz zurück. Im Übrigen wurde die Revision verworfen.
Sachverhalt (aus den Feststellungen des OLG)
Die in Deutschland geborene Angeklagte reiste 2014 nach Syrien und weiter in den Irak und schloss sich mit ihrem Ehemann, einem syrischen Arzt, dem „Islamischen Staat“ (IS) an. In Mossul nahmen beide mit Genehmigung des IS andere IS-zugehörige Frauen auf, versorgten sie und unterstützten so die Organisation. Im gemeinsamen Schlafzimmer lagerten sie vier Kalaschnikow-Sturmgewehre, um den mit Gewalt aufrechterhaltenen Herrschaftsanspruch des IS zu stützen.
Ende April 2016 wurde dem Ehemann die Nebenklägerin, eine Jesidin aus dem Sindschar-Gebiet, als „Geschenk“ übergeben. Sie wurde in die Villa verbracht und der Angeklagten als „seine Sklavin“ vorgestellt. Bis Februar 2019 musste die Nebenklägerin unentgeltlich Hausarbeit und Kinderbetreuung leisten; sie durfte das Haus nicht ohne Begleitung verlassen. Der Ehemann vergewaltigte sie regelmäßig; die Angeklagte wusste davon und verließ jeweils das Haus. Während der Gefangenschaft erhielt die Nebenklägerin Kleidung, Nahrung, Hygieneartikel, Medikamente und bei Bedarf fachärztliche Versorgung.
Rechtliche Würdigung des OLG
Das OLG sah u. a. mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen (davon einmal tateinheitlich mit Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen), außerdem tateinheitlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Ausrottung, Vertreibung, sexuelle Gewalt), Beihilfe zu Kriegsverbrechen gegen Personen (sexuelle Gewalt, Vertreibung), Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung sowie schwere Freiheitsberaubung.
Entscheidung des BGH
Die Verfahrensrügen blieben ohne Erfolg. Im Ergebnis hielt der BGH die Verurteilung ganz überwiegend aufrecht, u. a. wegen:
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Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung) – in Tateinheit mit Beihilfe zu sexueller Gewalt und zu entsprechenden Kriegsverbrechen,
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mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland,
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Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen,
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Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft,
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Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung,
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schwerer Freiheitsberaubung.
Rechtsfehler zugunsten der Angeklagten sah der BGH nur insoweit, als das OLG sie wegen Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Ausrottung und Vertreibung sowie Beihilfe zu dem Kriegsverbrechen gegen Personen durch Vertreibung verurteilt hatte. Der Senat präzisierte die Anforderungen an die Strafbarkeit wegen Völkermordes nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB und an eine darauf gerichtete Beihilfehandlung: Zwar sei der vom IS begangene Völkermord an den Jesiden belegt, die getroffenen Feststellungen trügen jedoch nicht die Verurteilung der Angeklagten wegen Beihilfe hierzu. Der Schuldspruch wurde entsprechend geändert.
Da nicht auszuschließen ist, dass das OLG ohne die (nicht gegebene) Beihilfe zum Völkermord eine geringere Strafe verhängt hätte, hob der BGH den Strafausspruch auf. Über das Strafmaß hat ein anderer Senat des OLG Koblenz neu zu entscheiden (dk).
Aktenzeichen und Normen
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Vorinstanz: OLG Koblenz, 2 StE 9/22, Urteil vom 21. Juni 2023
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Maßgebliche Vorschriften (Auszug): § 6 VStGB (Völkermord), § 7 VStGB a. F. (Verbrechen gegen die Menschlichkeit), § 27 StGB (Beihilfe)
Blaulicht
Stadt Lahnstein rüstet Katastrophenschutz auf – zwei neue Hochwasserboote im Einsatz

LAHNSTEIN Die Stadt Lahnstein hat ihre Ausstattung für den Katastrophenschutz deutlich erweitert: Zwei neue Hochwasserboote vom Typ RTB 1 wurden angeschafft und ergänzen ab sofort den bestehenden Fuhrpark. Damit stehen den Einsatzkräften nun insgesamt sieben Boote dieser Art zur Verfügung – ein wichtiger Schritt, um bei Hochwasser- oder Starkregenereignissen schnell und effizient reagieren zu können.
Die Boote werden im Ernstfall von der Freiwilligen Feuerwehr Lahnstein eingesetzt. Neben der Standardausrüstung wie Motor, Paddel und Rettungsring verfügen die über zusätzliche Einstieghilfen, Rollstuhlrampen und Auflageflächen für Verletzte. „Gerade ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen konnten in der Vergangenheit nur mit erheblichem Aufwand in Sicherheit gebracht werden. Mit der neuen Ausstattung ist das nun deutlich einfacher und sicherer“, betont Sascha Lauer, kommissarischer Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Lahnstein
Neben den Booten hat die Stadt außerdem weitere Einsatzmittel angeschafft, darunter leistungsstarke Großtauchpumpen und Watthosen. Zusammen mit mehreren Hundert Metern Stegmaterial ist der Katastrophenschutz nach dem Gefahrenabwehrplan nun vollständig ausgestattet.
Für die kommenden Jahre sind im städtischen Haushalt zusätzliche Mittel eingeplant, um den Schutz der Bevölkerung weiter zu stärken (pm Stadt Lahnstein).

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