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Neues Feuerwehr- und Verwaltungsgebäude

ST. GOARSHAUSEN Die ersten beiden Karten liegen auf dem Tisch

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Neue Feuerwehr und neues Verwaltungsgebäude St. Goarshausen: Die ersten beiden Karten liegen auf dem Tisch

ST. GOARSHAUSEN Gerade mal ein gutes Jahr ist es her, dass der Landesrechnungshof das geplante Feuerwehrgerätehaus an der Forstbachstraße stoppte. Die Kosten für den dortigen Neubau inklusive Baureifmachung und Grundstückskauf lagen damals bei gut 7 Mio. Euro in der Planung – Entwicklung ungewiss.

Das Aus für den Standort ließ sich nach dessen Amtsantritt im Sommer der damals neue Bürgermeister Mike Weiland im Rahmen eines persönlichen Gesprächs beim Rechnungshof noch einmal bestätigen und machte sich fortan an die Vorbereitungen für einen neuen Anlauf.

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„Die Feuerwehr St. Goarshausen wartet seit unzähligen Jahren auf ein neues Gerätehaus, da sich das bisherige Gebäude von den Flächen und der Gestaltung her nicht mehr auf den heutigen Stand der Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften bringen und sanieren lässt“, so Mike Weiland.

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Im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitsgutachtens zur Sanierung der Verwaltung an der Dolkstraße 3 kam heraus, dass dort die Verwaltung und die Feuerwehr aufgrund der Grundstücksgröße nicht zusammen neu gebaut werden können. Eine aufgeständerte Bauweise der Feuerwehr ist dort wegen der dafür notwendigen Auffahrten und der räumlichen Enge ebenfalls nicht möglich. Zwei mögliche Grundstücke, eines an der Wellmicher Straße und eines auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei an der Nastätter Straße, wurden nun als letzte Optionen für einen Feuerwehrneubau in St. Goarshausen ins Auge gefasst.

Seitdem laufen die regelmäßigen Gespräche zwischen Eigentümern und Bürgermeister Weiland. Ebenso hat der VG-Rat auf Vorschlag des Bürgermeisters die Verwaltung beauftragt, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durch das Büro Koch Architekten hinsichtlich dieser beiden möglichen Feuerwehrstandorte erstellen zu lassen. Im Haushalt 2021 sind Planungskosten und Geld für die möglichen Grundstücksankäufe vorgesehen.

Die jüngste Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses machte nicht nur Hoffnung für die Feuerwehr, sondern zeigte vielmehr , dass der Neubau an Fahrt aufnimmt. Das Büro Koch Architekten erläuterte die Ergebnisse der erst kürzlich beauftragten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in der Nastätter sowie der Wellmicher Straße. Die Planskizzen, die für beide Standorte bereits geeignet sind, den Behörden vorzulegen, die über Zuwendungen entscheiden, sagen eines klar aus: An beiden Standorten ist der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses möglich – aber mit Blick auf die Kosten im positiven Sinne sagen sie noch viel mehr: Etwa 4,4 Mio. Euro würde ein neues Feuerwehrgerätehaus in der Wellmicher Straße kosten. 3,9 Mio. Euro würde es nach Angaben des Planungsbüros in der Nastätter Straße kosten.

Hinzu kommen in beiden Fällen die Grundstückskosten. Hierfür sind im Haushalt 350 000 Euro beziehungsweise 450 000 Euro für die unterschiedlichen Standorte als Maximalpreis eingestellt. Damit liegen aber beide Kalkulationen klar unter den gut 7 Mio. Euro, die für die Forstbachstraße zuletzt kalkuliert waren. „Es zeigt sich, dass wir auf einem guten Weg unterwegs sind“, erklärte Bürgermeister Mike Weiland jetzt im Ausschuss und dennoch, so goss er auch Wasser in den Wein, sei damit noch keineswegs der Weg frei. „Schritt für Schritt müssen wir nun weitere Dinge abarbeiten“, stellte er klar und da gehören mehrere Beteiligte dazu.

Eine Entscheidung, auf welchem Grundstück das Gerätehaus gebaut werden soll, kann erst dann getroffen werden, wenn klar ist, ob auf dem Grundstück Wellmicher Straße Baurecht erlangt werden kann; wenn man weiß, ob die Nastätter Straße, die heute noch von den Eigentümern bewohnt wird, in einem überschaubaren Zeitraum verfügbar wird und wenn man die Einverständnis des Landesrechnungshofes und der Kommunalaufsicht auch in Abhängigkeit mit dem Neubau des Verwaltungsgebäudes erlangt, weil die Wellmicher Straße auch für das Verwaltungsgebäude in Betracht kommen kann. Um nun eine fundierte Entscheidung für beide Projekte treffen zu können, bedarf es noch weiterer Daten und Fakten. „Die ersten beiden Karten für die Feuerwehr liegen nun auf dem Tisch“, so Mike Weiland. Wenn nun noch in der zweiten Märzhälfte die beiden vergleichbaren Karten für das Verwaltungsgebäude auf den Tisch kommen, die einen möglichen Neubau auf dem Gelände der Dolkstraße 3, dort wo jetzt auch die Verwaltung untergebracht ist, oder eben in der Wellmicher Straße berücksichtigen, rückt die Entscheidung näher.

Dennoch: Egal, ob in der Wellmicher Straße ein Feuerwehrgerätehaus oder ein Verwaltungsgebäude gebaut wird, bedarf dies einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung, da der Bereich im Hochwassergebiet liegt. Hinzu kommt, dass eine so genannte Innenbereichsanpassungsatzung durch den Stadtrat St. Goarshausen gefasst werden muss. In der Sitzung appellierte Bürgermeister Mike Weiland daher gleich an den anwesenden Stadtbürgermeister und ein Stadtratsmitglied, dies schnell zu tun, um Klarheit zu erlangen. In Sachen Nastätter Straße ist die Verbandsgemeinde noch gemeinsam mit den Eigentümern und einem Immobilienmaklerbüro auf der Suche nach einer neuen Immobilie.

Bürgermeister zu Gast in Mainz: Innenminister sagt bereits hohe Förderungen für Feuerwehr und Verwaltungsgebäude zu

Auch die Förderungen sind bereits avisiert. Anfang vergangener Woche war Bürgermeister Mike Weiland bereits mit seinem künftigen Büroleiter Jan-Hendrik Clasen zu Gast im Mainzer Innenministerium. Minister Roger Lewentz konnte demnach etwa 1,18 Mio. Euro als Zuschuss für den Neubau des Gerätehauses an beiden Standorten in Aussicht stellen. Dies sei der absolute Höchstfördersatz, zeigt sich Mike Weiland erfreut. An der Nastätter Straße könnten zudem die Baureifmachung und die neuen Brückenbauwerke für die Zufahrten mit 50 % gefördert werden – auch das eine absolut neue und gute Nachricht, die der Bürgermeister aus dem Innenministerium mitbrachte. Für den Neubau des Verwaltungsgebäudes sind bereits ebenso absolut hohe Förderquoten in Aussicht gestellt. Hier sind 60  % auf die zuwendungsfähig anzuerkennenden Flächen und Kosten sowie teilweise auch Zusatzförderungen mit Blick auf den Hochwasserschutz zugesagt. Für beide Maßnahmen soll ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zugelassen werden, habe der Minister bekundet. Der Hauptausschuss nahm all diese guten Nachrichten sehr wohlwollend entgegen und lobten sowohl das Planungsbüro als auch die Verwaltung. Bürgermeister Mike Weiland kann den von ihm eingeschlagenen Weg also weitergehen. Wenn alle Zahlen und die ausstehenden Fakten vorliegen, ist der Weg geebnet, um zu sagen, welches Projekt an welcher Stelle in die Umsetzung gehen kann.

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Ermittlungsverfahren wegen mehrfachen Tötungsdelikts am 25.01.2024 in Montabaur beendet

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MONTABAUR Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Tötung von drei Menschen am 25.01.2024 in Montabaur gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt (Ben Kurier Artikel hier). Der Beschuldigte hat sich wenige Stunden nach den Taten am 25.01.2024 selbst gerichtet. Die durchgeführten Ermittlungen haben keine Hinweise auf weitere Tatbeteiligte erbracht. Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte als Einzeltäter gehandelt hat.

Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen schoss der verstorbene Täter am frühen Morgen des 25.01.2024 mit drei Schusswaffen zunächst ungezielt auf die drei Tatopfer, bevor er wenige Minuten später seine Taten mit mehreren gezielten Schüssen beendete. Auslöser der Taten dürften erhebliche und länger andauernde familiäre und finanzielle Streitigkeiten zwischen dem Täter und den Tatopfern gewesen sein, aufgrund derer es einige Wochen zuvor bereits zu Bedrohungen und auch zu einer körperlichen Auseinandersetzung sowie im Nachgang zu mehreren Polizeieinsätzen und einer Durchsuchung des von den Beteiligten gemeinsam bewohnten Anwesens gekommen war. Hierbei konnten jedoch weder unerlaubte Waffen aufgefunden noch konkrete Hinweise auf eine unmittelbar bevorstehende Gewalttat erlangt werden. 

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Zwei der zur Tatbegehung eingesetzten Schusswaffen konnten im Zuge der ergänzenden Ermittlungen zwischenzeitlich auf den Großvater des Täters zurückgeführt werden, der diese bis zu seinem Tod berechtigterweise besessen hatte und die nach dessen Versterben als angeblich verlustig gemeldet worden sind. Die Herkunft der weiteren Schusswaffe konnte nicht geklärt werden. Über einen den Besitz von Schusswaffen legitimierenden Waffenschein verfügte der verstorbene Beschuldigte nicht (Pressemitteilung: Staatsanwaltschaft Koblenz, Mannweiler | Leitender Oberstaatsanwalt).

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Gefahrstoffzug des Rhein-Lahn-Kreises besucht Fortbildung bei der Analytischen Task-Force

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RHEIN-LAHN Wenn bei einem Ereignis gefährliche Substanzen freigesetzt werden, ist der Gefahrstoffzug des Rhein-Lahn-Kreises für die Lagebewältigung zuständig. Neben der Menschenrettung und der Beseitigung der akuten Gefahrenquelle ist es wichtig, genaue Informationen über die Art der gefährlichen Substanzen zu erhalten.

Zur Unterstützung wurde in Deutschland die Analytische Task Force (ATF) durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eingerichtet. Die Standorte der ATF können bei chemischen, biologischen, nuklearen und radiologischen Lagen in Amtshilfe angefordert werden. Schwerpunkt der ATF-Tätigkeit ist die Analytik und die fachliche Beratung. Für den Rhein-Lahn-Kreis ist die ATF in Köln zuständig.

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Der Gefahrstoffzug des Landkreises konnte jüngst an einer Schulung der ATF in Köln teilnehmen. Neben einem theoretischen Vortrag über die Einsatzgrenzen und Möglichkeiten wurden in einer praktischen Stationsausbildung die Fahrzeuge vorgestellt. Mit verschiedenen Spektrometern, radiologischer und biologischer Analysentechnik verfügt die ATF über eine umfangreiche Mess- und Analysetechnik. Für die rund 45 Teilnehmer war es eine gelungene Fortbildungsveranstaltung.

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Die Gefahrstoffzugführung aus Björn Ritscher, Sascha Lauer und Mark Reitz begleiteten die Fortbildungsveranstaltung ebenso wie der Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Guido Erler, der das bereits bestehende Netzwerk zwischen der ATF in Köln und dem Gefahrstoffzug des Rhein-Lahn-Kreises als sehr gut bewertet.

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Festnahmen und Durchsuchungen: Tatverdächtige zum Raub in Dausenau und Bad Ems in Haft

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BAD EMS/NASSAU/LAURENBURG (ots) Beamte der Kriminalpolizei in Montabaur haben am Donnerstag, den 14.03.2024, mehrere Durchsuchungsbeschlüsse in Nassau, Bad Ems, Laurenburg, Limburg und Bochum vollstreckt. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz, anlässlich zweier Raubüberfalle vom 08.01.2024 in Dausenau und vom 20.01.2024 in Bad Ems. Hierbei verschafften sich die Täter gewaltsam Zutritt zu den Wohnhäusern älterer Menschen und raubten unter Vorhalt einer Waffe Schmuck sowie Wertgegenstände.
Das Verfahren richtet sich derzeit gegen insgesamt sieben tatverdächtige Personen. Davon wurden vier Personen der Haftrichterin des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt. Diese erließ Haftbefehl – die vier Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft.
Bei den Tätern handelt es sich zum Teil um Jugendliche sowie heranwachsende Personen. Der Erlass des Haftbefehls gegen einen jugendlichen Tatverdächtigen erfolgte im Zusammenhang mit einer anderen Tat und nicht aufgrund der ihm vorgeworfenen Beteiligung an den Raubstraftaten. Im Rahmen der durchgeführten Durchsuchungen konnte weiteres Beweismaterial sichergestellt werden, welches nun durch Beamte der Kriminalpolizei Montabaur ausgewertet wird.
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