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Politik

Überparteiliche Wählergruppe in Flacht gegründet

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Überparteiliche Wählergruppe in Flacht gegründet
Foto: Timo Schneider
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FLACHT Mitglieder des aktuellen Gemeinderats Flacht haben sich entschlossen zur anstehenden Kommunalwahl 2024 ihre Kräfte zu bündeln und eine gemeinsame, nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählergruppe zu gründen.  Der Gedanke war sich für die nächste Legislaturperiode mit einer Liste,

wie es auch bisher gelebt wurde, überparteilich und nicht parteipolitisch ausschließlich um die Belange der Bürger und das Wohl des Ortes zu kümmern. Unabhängig von den eingefahrenen Parteisystemen auf Landes- und Bundesebene soll der Fokus auf sachliche Diskussionen und lösungsorientiertes Handeln zum Wohle der Anliegen und Bedürfnissen der Bürger und der Ortsgemeinde gelegt werden.  Leider konnte man nicht alle für diese Liste gewinnen, aber aus der Vergangenheit ist man sich sicher, dass auch diese den gleichen Gedanken pflegen.

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Es ist auch hervorzuheben, dass die bisherige Zusammenarbeit im Gemeinderat stets nach diesem Motto stattgefunden hat. Am 22.01.2024 fand ein Treffen statt.  Bei diesem wurde von den Anwesenden eine nicht mitgliedschaftlich  organisierte Wählergruppe gegründet.  Die Gründung erfolgte zum Zweck der Teilnahme an der Kommunalwahl 2024. Der Wählergruppe konnten alle wahlberechtigten Personen des Wahlgebietes beitreten.  Die Aufstellung der Wahlvorschlagsliste erfolgte am 19.02.2024 in einer öffentlichen Sitzung im Sitzungssaal des Rathauses Flacht.

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Es sollen gemeinsam mit allen Beteiligten die in der letzten Legislaturperiode begonnenen Projekte wie z.B. die Erweiterung des Kindergartens, Ausbau der innerörtlichen Straßen (Aktuell Schulstraße), Ausweisung eines Neubaugebiets „Vordere Borndell II“, uvm. weitergeführt werden. Zudem möchte man auch die Jugend- und Seniorenarbeit fortführen sowie die Ortsvereine und somit das Ehrenamt unterstützen und weiterhin in das Ortsgeschehen einbinden.

Dazu wurde in der vergangenen Legislaturperiode einiges angeboten, wie. z.B. einen Kino- und Spielenachmittag, ein Jugendtreff und ein Seniorenquiz. Es wurde eine Tischtennisplatte in der Parkanlage und eine Wellenliege an der Brunnenkammer aufgestellt. Dies alles bewegte die Wählergruppe zu dem Schritt eine unabhängige Liste ins Leben zu rufen und somit auch weiterhin einen ehrenamtlichen Teil zum Wohle der Ortsgemeinde und der Bürger beizutragen. In einer öffentlichen Sitzung wurden die Kandidaten für den Wahlvorschlag vorgeschlagen und von den Anwesenden der Versammlung einstimmig gewählt.

Die gewählten Mitglieder der neu gegründeten Liste sind im Dorfleben verwurzelte und engagierte Personen aller Alters- und Geschlechtsgruppen, die zum großen Teil schon lange Jahre im Gemeinderat und/oder Ortsvereinen tätig sind.

Gewählt wurden:

Timo Schneider, 46 Jahre, Verwaltungsangestellter/staatl. geprüfter Techniker (bis 2019 Mitglied des Verbandsgemeinderats und 2. Ortsbeigeordneter, seit 2019 Ortsbürgermeister und Gemeinderatsmitglied, Mitglied im Werksausschuss der VG Aar-Einrich), Alexander Schwarz, 54 Jahre, IT-Leiter (Gemeinderatsmitglied, Mitglied im Werksausschuss der VG Aar-Einrich), Thomas Scheid, 57 Jahre, Krankenkassenfachwirt (von 2009 bis 2019 Ortsbürgermeister, aktuell 2. Ortsbeigeordneter und Gemeinderatsmitglied), Kornelia Greiner, 68 Jahre, Rentnerin (Gemeinderatsmitglied, aktuell Mitglied im Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss und Friedhofsausschuss, Mitglied im Seniorenbeirat der VG Aar-Einrich, Seniortrainerin und Seniorensicherheitsbeauftragte), Sascha Malz, 51 Jahre, Architekt (Gemeinderatsmitglied, aktuell Mitglied im Bau- und Planungsausschuss und Rechnungs- und Prüfungsausschuss, Vorsitzender der Kirmesgesellschaft Flacht), Flavia Schardt, 34 Jahre, Staatsanwältin (Gemeinderatsmitglied, aktuell Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss), Erika Müller-Kuhmann, 60 Jahre, Regierungsangestellte (Gemeinderatsmitglied, aktuell Mitglied im Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss, Friedhofsausschuss und Rechnungs- und Prüfungsausschuss), Klaus Sieverding, 53 Jahre, Tischlermeister (Gemeinderatsmitglied, aktuell Mitglied im Bau- und Planungsausschuss), Roswieta Werner, 74 Jahre, Rentnerin/Bilanzbuchhalterin (3. Ortsbeigeordnete, Mitglied im Seniorenbeirat der VG Aar-Einrich), Carolin Kuhmann, 25 Jahre, Sozialpädagogische Mitarbeiterin (Mitglied im Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss, Mitglied des Kirchenvorstands), Tanja Weber, 54 Jahre, Postbeamtin (Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss, stv. Vorsitzende der Kirmesgesellschaft), Kerstin Moog, 54 Jahre, Bauzeichnerin (Gemeinderatsmitglied, aktuell im Friedhofsausschuss). Jil Jenak, 33 Jahre, Lehrerin (aktuell im Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss), Tobias Weyl, 43 Jahre, Elektromaschinenbauer, (Gemeinderatsmitglied, aktuell Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss, Wehrführer und Jugendendwart der Freiwilligen Feuerwehr Flacht), Jörg Müller, 55 Jahre, Techniker (Mitglied der Theatergruppen Flacht und Holzheim), Peter Dick, 66 Jahre, Rentner (aktuell Mitglied des Bau- und Planungsausschuss, Vorstandsmitglied im Obst- und Gartenbauverein), Michael Schardt, 40 Jahre, Lehrer (aktuell Mitglied im Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss), Rudi Wagenbrenner, 70 Jahre, Rentner (aktuell Mitglied im Bau- und Planungsausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss), Petra Fischer, 64 Jahre, Bilanzbuchhalterin i.R. (Vorsitzende des Vdk Niederneisen- Flacht-Holzheim)

Die Liste selbst stellt keinen Kandidaten für die Wahl des Ortsbürgermeisters. Stattdessen unterstützen Sie den Kandidaten Timo Schneider, der sich als unabhängiger/parteiloser Kandidat erneut zur Wahl des Bürgermeisteramtes stellt.

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Lahnstein

Lahnstein: SPD, FBL und Grüne lehnen gebührenpflichtige Straßenreinigung ab!

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Foto: Jochen Sachsenhauser
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LAHNSTEIN Die Fraktionen von SPD, FBL und Bündnis 90/Die Grünen lehnen den Entwurf der neuen Straßenreinigungssatzung sowie der Straßenreinigungsgebührensatzung, die von der Stadtverwaltung in den Ausschuss für Bauen, Umwelt und Stadtentwicklung eingebracht wurden, entschieden ab. Der Ausschuss hat die Vorlage der Verwaltung bereits abgelehnt. Trotzdem soll das Thema auf Wunsch des Oberbürgermeisters, der über die Aufnahme und Beratungsfolge von Anträgen entscheidet, auch im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Stadtrat erneut beraten werden.

Im Bauausschuss hatten sich CDU und ULL gemeinsam mit Oberbürgermeister Lennart Siefert für die Einführung einer gebührenpflichtigen Reinigung der Fahrbahn durch die Stadt ausgesprochen. Nach dem Beschluss dieser Satzung wären die Straßenanlieger weiterhin wie bisher verpflichtet, den Gehweg selbst zu reinigen, während die Stadt die Reinigung der Fahrbahn übernehmen und dafür Gebühren von den Bewohnerinnen und Bewohnern der zu reinigenden Straßen erheben würde.

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Aus Sicht der ablehnenden Fraktionen und vieler Bürgerinnen und Bürger ist dies jedoch nicht gerechtfertigt. In zahlreichen Straßen ist eine Reinigung bis zur Fahrbahnmitte durch Anlieger wegen der Verkehrsgeschwindigkeit und Fahrzeugdichte gefährlich. Daraus den Schluss zu ziehen, dass Anlieger deshalb Reinigungsgebühren zahlen sollen, ist aus Sicht der drei Fraktionen nicht sachgerecht. Die Reinigung der Fahrbahn ist besonders bei sehr hohen Verkehrsdichten eine öffentliche Aufgabe, die aus Steuermitteln finanziert werden sollte und keine zusätzliche Belastung für Anlieger, die ohnehin schon unter Verkehr, Lärm und Abgasen leiden“, betont SPD-Stadtrat Herbert Fuß.

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Die geplante Einführung einer gebührenpflichtigen Straßenreinigung ab dem 1. Januar 2026 würde insbesondere die Anwohnerinnen und Anwohner stark befahrener Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen finanziell zusätzlich belasten, da die Fahrbahnen dieser Straßen dann bis zu zweimal wöchentlich von der städtischen Kehrmaschine gereinigt werden sollen. Die Fraktionen weisen darauf hin, dass die Stadt die Reinigungspflicht in diesen Straßen rechtlich auch selbst übernehmen kann, ohne Gebühren zu erheben.

Das rheinland-pfälzische Kommunalabgabengesetz ermöglicht auch eine Finanzierung über den städtischen Haushalt, sodass eine städtische Reinigung der Fahrbahnen möglich ist, ohne die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich zu belasten. Eine gesonderte Gebührenerhebung ist rechtlich nicht zwingend erforderlich, auch wenn dies angesichts der angespannten Haushaltslage in Lahnstein eine Herausforderung darstellt. Zudem bestehen erhebliche praktische Bedenken gegen die geplante Satzung.

Umfangreiche Parkverbote zu bestimmten Zeiten würden weitere Belastungen für die Bevölkerung mit sich bringen. Darüber hinaus ist bislang unklar, ob die Stadt personell bereits so ausgestattet ist, dass sie ihrer eigenen Reinigungspflicht in den von ihr betreuten Bereichen tatsächlich vollumfänglich nachkommen kann. Gleichzeitig betonen die Fraktionsvorsitzenden Jochen Sachsenhauser (SPD), Reiner Burkhard (FBL) und Jutta Niel (Bündnis 90/Die Grünen), dass auch die Bürgerinnen und Bürger eine Verantwortung für das Stadtbild tragen. Sie appellieren an alle Lahnsteinerinnen und Lahnsteiner, ihren Reinigungspflichten nachzukommen.

Dies sei umso wichtiger, da die illegale Müllentsorgung im Stadtgebiet und im städtischen Wald zuletzt deutlich zugenommen habe. Die Fraktionen fordern die Verwaltung auf, lösungsorientiert vorzugehen, ohne die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich finanziell zu belasten. Zunächst sollte mit Eigentümerinnen und Eigentümern das Gespräch gesucht werden, wenn die verpflichtende Reinigung nicht ordnungsgemäß erfolgt.

Aus einer Anfrage der SPD-Fraktion an die Verwaltung geht hervor, dass die Zahl der schriftlichen Aufforderungen zur Reinigung in den vergangenen Jahren bereits deutlich zugenommen hat – insbesondere seit der personellen Verstärkung des Ordnungsamtes. Allerdings ist kein einziger Fall seit 2017 dokumentiert, in dem tatsächlich ein Bußgeld verhängt werden musste, weil Anlieger ihrer Reinigungspflicht nach der schriftlichen Aufforderung nicht nachgekommen sind.

Auf diese Weise, so sind sich die Fraktionen einig, kann das Stadtbild durch konsequente Ansprache und Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern verbessert werden – ohne neue Gebühren, deren Bearbeitung zudem mit zusätzlichem städtischem Personal- und Verwaltungsaufwand verbunden wäre (pm Lahnsteiner Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FBL).

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Politik

Freie Bahn für das Wilhelm-Hofmann-Gymnasium: Land genehmigt vorzeitigen Baubeginn

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Foto: Felix Gras
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ST. GOARSHAUSEN Im Rahmen eines durch den heimischen Landtagsabgeordneten Roger Lewentz eingeladenen Ortstermins hat der rheinland-pfälzische Bildungsminister Sven Teuber die Genehmigung des „vorzeitigen Maßnahmen- und Baubeginns“ zur Wiedererrichtung des vor rund drei Jahren abgerissenen Gebäudetrakts des Wilhelm-Hofmann-Gymnasiums (WHG) bekanntgegeben. Die Kosten werden derzeit auf 24,68 Millionen Euro geschätzt, der Baubeginn ist für das erste Halbjahr 2026 geplant.

Dass damit der „gordische Knoten“ der verwaltungsinternen Diskussionen endlich durchschlagen werden konnte, freut neben Roger Lewentz insbesondere auch die Schulgemeinschaft um Direktorin Janina Wolf, den Schulträger um Landrat Jörg Denninghoff sowie den Bürgermeister der VG Loreley, Mike Weiland.

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Auch die weiteren anwesenden Mitglieder der SPD-Kreistagsfraktion – Marco Ludwig, Theres Heilscher, Carsten Göller und Günther Kern, der sich als VG-Bürgermeister und Landrat schon sehr intensiv um die Schule gekümmert hat – freuen sich über die nun erfolgte Ministerentscheidung sehr.

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Für die SPD in der VG Loreley dankte deren Vorsitzender Felix Gras gemeinsam mit Landtagskandidatin Adriana Kauth dem Landtagsabgeordneten Roger Lewentz ausdrücklich für die Herbeiführung dieses Ortstermins.

Jetzt herrscht für alle Klarheit – jetzt kann’s endlich vorangehen!“, so die SPD.

Das WHG ist die schulische Heimat von fast 673 SchülerInnen und 55 LehrerInnen in 19 Klassen und 11 Stammkursen. Im Jahr 2021 wurde bei Brandschutzsanierungen im Altbau des WHG festgestellt, dass die Statik der Decken nicht den aktuellen baurechtlichen Vorgaben entspricht. Daraufhin wurde der Gebäudeteil zunächst gesperrt und später abgerissen. Jetzt kann endlich wieder aufgebaut werden!

Für die Heimatregion und die hiesige SPD dankten Roger Lewentz, Adriana Kauth und Felix Gras dem neuen Bildungsminister Sven Teuber für diese klare Entscheidung.

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Lahnstein

SPD Fraktion beantragt Katzenschutzverordnung für Lahnstein

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Foto Jochen Sachsenhauser
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LAHNSTEIN Die SPD-Fraktion im Lahnsteiner Stadtrat hat beantragt, dass die Stadtverwaltung eine Katzenschutzverordnung gemäß § 13b Tierschutzgesetz für das gesamte Stadtgebiet vorbereitet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorlegt. In den vergangenen Jahren ist in Lahnstein, wie auch in anderen Städten der Region eine Zunahme freilebender Katzenpopulationen zu beobachten, die sich bei nicht erfolgter Sterilisation mit freilaufenden Hauskatzen paaren. Der jüngste Fund von drei Katzenbabys in einem Lahnsteiner Altkleidercontainer, von denen zwei bereits tot waren, verdeutlicht wie dringend Handlungsbedarf besteht.

Der Paragraph 13b des Tierschutzgesetzes eröffnet Kommunen die Möglichkeit, durch Satzung Maßnahmen zum Schutz freilebender Katzen zu regeln. Die SPD-Fraktion sieht dies als sinnvoll für Lahnstein an, da freiwillige Kastrationsaktionen und private Initiativen bisher nicht ausgereicht haben. In Rheinland-Pfalz haben bereits über 30 Kommunen wie Andernach, Koblenz, Ludwigshafen, Neuwied, Speyer, Worms oder die Verbandsgemeinden Weißenthurm, Montabaur und Simmern-Rheinböllen eine Katzenschutzverordnung erlassen, um die Situation zu verbessern.

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Die beantragte Verordnung soll sicherstellen, dass Freigängerkatzen kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Darüber hinaus sollen klare Regelungen zum Umgang mit halterlosen Katzen getroffen werden. Die Ordnungsbehörde soll die Befugnis erhalten, bei Verstößen einzuschreiten; Bußgelder sollen die Einhaltung der Vorgaben sichern.

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SPD-Stadtrat Herbert Fuß erklärt: „In Lahnstein gibt es immer wieder Katzen, die ohne häusliche Versorgung leben müssen und daher oft auch krank oder verletzt sind. Eine verbindliche Regelung ist notwendig, um den Tierschutz zu stärken und ehrenamtliche Helfer zu entlasten.“

SPD-Ortvorsitzende Judith Ulrich verweist auf positive Erfahrungen aus Koblenz: Dort hat sich gezeigt, dass die Pflicht zur Kastration und Registrierung, verbunden mit einer konsequenten Umsetzung durch den kommunalen Vollzugsdienst, die Problemlage verbessert hat.

Ziele der Verordnung sollten aus Sicht der SPD die Verringerung verwilderter Katzenbestände, der Schutz anderer Tierarten, insbesondere von Singvögeln, vor jagenden Katzen, die Förderung verantwortungsvoller Tierhaltung sowie die Entlastung von Tierheimen und Ehrenamtlichen sein. Die zu verabschiedende Katzenschutzverordnung sollte deshalb unter anderem eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen sowie Regelungen zum Umgang mit halterlosen Katzen enthalten.

SPD-Stadträtin Ute Wagner ergänzt: „Diese Maßnahmen wie die Sterilisationspflicht für Freigängerkatzen dürfen nicht freiwillig bleiben. Nur durch verbindliche Vorgaben kann die Situation wirksam verbessert werden. Was in anderen Kommunen funktioniert, sollte auch in Lahnstein umgesetzt werden.“ 

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