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Lahnstein

Auftaktveranstaltung 700 Jahre Stadtrechte Lahnstein: Festvortrag beeindruckte viele Zuhörer

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Foto: Bernd Geil | Stadtverwaltung Lahnstein
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LAHNSTEIN Vor 700 Jahren erhielt Oberlahnstein im Januar 1324 Oberlahnstein Stadtrechte. Um an dieses bedeutende Ereignis für die Stadtgeschichte zu erinnern, hat der Lahnsteiner Altertumsverein in Kooperation mit der Stadt Lahnstein am 01. März 2024 eine Veranstaltungsreihe begonnen, die insgesamt sechs Vorträge zu Themen der Stadtgeschichte bis in den Mai 2025 umfassen wird.

Am letzten Wochenende im Juni 2025 folgt dann ein großes Stadtfest, auf das Oberbürgermeister Lennart Siefert die rund 180 Zuhörer in der Stadthalle Lahnstein bei seiner Begrüßung hinwies. Er dankte dem Verein für seine Initiative und die Einladung des Referenten Prof. Dr. Gerhard Fouquet, der eigens aus Kiel angereist war. Dass Gerhardt Fouquet genau der richtige Spezialist zu dem Thema Stadtrechte ist, betonte Dr. Hubertus Seibert, 2. Vorsitzender des Lahnsteiner Altertumsvereins, in seiner kurzen Ansprache. Er dankte dem Oberbürgermeister und seinem Team für die gute Werbung, die ein nahezu volles Haus bescherte, und lud bereits zu den weiteren Vorträgen ein.

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Gleich zu Beginn seines sowohl spannenden als auch hintergründigen Vortrags wies Prof. Fouquet darauf hin, dass neben Oberlahnstein auch weitere Städte in der Region, darunter Bad Ems und Kaub, vor 700 Jahren vom deutschen König Ludwig, der Bayer (ab 1328 Kaiser), Stadtrechte erhielten und nur acht Jahre später auch Niederlahnstein vom gleichen Herrscher sogar in einem Sammelprivileg mit weiteren 28 kurtrierischen Orten am Mittelrhein. Allerdings bedeutete die königliche Verleihung der Stadtrechte nicht automatisch für alle genannten Orte, dass sie wirklich „Stadt“ wurden. So blieb auch Niederlahnstein – wie viele der in der Urkunde von 1332 genannten Kommunen – bis zum Jahr 1885 ein Dorf, wenn auch durch zwei 1723 verliehene Jahrmärkte zum „Flecken“ erhoben, wie es im Fachjargon heißt. Erst durch die preußische Kreisordnung für die Provinz Hessen-Nassau von 1885 wurde Niederlahnstein endlich Stadt.

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Folglich entwickelten sich das kurmainzische Oberlahnstein und das kurtrierische Niederlahnstein in ihrem Werden völlig unterschiedlich. Der Kurmainzer Landesherr hatte in Oberlahnstein bereits zuvor die Burg Lahneck (1245) und um 1300 die Zollburg (heutiges Martinsschloss) erbauen lassen, um den nördlichsten Teil seines territorial zersplitterten Kurfürstentums gegen die Machtansprüche der umliegenden Fürsten und Grafen zu verteidigen. Daher wurde bereits 1324 mit dem Bau der Stadtmauer und Türme begonnen, um die bedeutenden Zolleinnahmen zusätzlich gegen Angriffe abzusichern. Die Stadtbefestigung erwies sich schon bald als höchst effektives Bollwerk, da sie während der Mainzer Stiftsfehde im Oktober 1461 und im Sommer 1462 zwei Belagerungen durch Truppen des Trierer Erzbischofs Johann von Baden widerstand.

Der König verlieh, so Fouquet, bemerkenswerterweise nicht dem Stadtherrn, dem Mainzer Erzbischof, sondern den Bürgern Oberlahnsteins wie ihrem als Stadt („oppidum“) bezeichneten Gemeinwesen und dem mainzischen Amt das „ius universitatis“, das Recht zur Gemeindebildung mit einem eigenen städtischen Rat nach dem Vorbild der Reichsstadt Frankfurt am Main. Dieses Vorrecht erlaubte den Bürgern Oberlahnstein, auch Selbstverwaltungsorgane und eine eigene Satzungshoheit auszubilden.

Zu den weiteren Oberlahnstein verliehenen Rechten gehörte das „ius iudicii“, die Rechtsprechung über die eigenen Bürger im Sinne der niederen Gerichtsbarkeit, sowie das „ius fori“, das Recht auf einen Wochenmarkt. Außerdem erhielten die Bürger Oberlahnsteins für ihren Sachbesitz wie für ihre Person freies Erbrecht.

Doch die Nutzung all dieser Freiheitsrechte im politischen Alltag erwies sich als schwierig. So wurde die eigene Gerichtsbarkeit der Bürger nicht nur von den Mainzer Amtsleuten herrschaftlich erdrückt, die Oberlahnsteiner mussten noch bis zum Jahr 1442 warten, bis sich ein städtischer Rat und eine Ratsverfassung etablieren konnten.

Bis zum Jahr 1511 bildeten 14 Schöffen und 14 aus der Gemeinde auf Lebenszeit gewählte Männer den Rat. Da dieses Gremium für eine Stadt mit ca. 720 Einwohnern (betrifft das Jahr 1548) dem Erzbischof zu groß schien, verordnete er, dass neben den Schöffen nur noch sechs Ratsherren die Bürgergemeinde vertreten sollten. Diese Ratsherren wurden jedoch vom Kurfürsten bestimmt. Fouquet nannte dies „eine klare herrschaftliche Überformung von Rat und Gemeinde genauso wie die erzbischöfliche Amtsverwaltung die hohe Gerichtsbarkeit bei Raub und Mord unter weitgehender Ausschaltung der Vogteirechte der Grafen von Nassau an sich gebracht hatte.“ Der Erzbischof verfügte, dass alle Einnahmen und Ausgaben von Stadt und Spital, in Rechnungen geordnet, seinen mainzischen Amtleuten vorgelegt werden müssen. Bis ins Detail regelte die von ihm erlassene Stadtordnung von 1511, was die Bürger durften und was nicht, welche Abgaben sie zu zahlen hatten und vieles mehr.

Die Vergabe von Stadtrechten an viele Orte am Mittelrhein diente geistlichen und weltlichen Fürsten sowohl zur Sicherung ihrer Territorien und Einnahmen als auch zur Bekämpfung der Landflucht. Das kurtrierische Niederlahnstein blieb bis in die Neuzeit ein „Dorf“. Hier standen sich zwei Gruppen gegenüber: die bäuerliche Gemeinde der Heimbürgen und die Märkergenossenschaft der ansässigen Ortsadligen. Während die 14 auf Lebenszeit gewählten Heimbürgen den Schultheiß, den kurtrierischen Amtmann, bei der Verwaltung des Gemeindevermögens und der Nutzung von Flur und Allmende unterstützten, übten die über die bäuerliche Gemeinde dominierenden Ortsadligen die Kontrolle über den Ort aus und ernannten alle gemeindlichen Funktionsträger. Erst im 17. Jahrhundert verfiel deren Macht endgültig.

Freiheit und bürgerliche Rechte – so das Fazit des Vortrags – erhielten die Bürger nicht automatisch mit der Verleihung der Stadtrechte – sondern diese mussten über Jahrhunderte von ihnen erkämpft werden.

Im Anschluss an die interessanten Ausführungen lud die Stadt Lahnstein zum Umtrunk, den viele Zuhörer noch zum regen Austausch über den Vortrag und zum Gespräch mit dem Referenten nutzten.

Der nächste Vortrag im Rahmen der Reihe „Lahnstein im Wandel der Zeiten“, bei der namhafte Historikerinnen und Historiker spannende Einsichten in die Geschichte Lahnsteins vom Mittelalter bis zur Moderne bieten, findet am 21. Juni 2024 um 19.00 Uhr in der Hospitalkapelle Lahnsteins statt. Dr. Heidrun Ochs (Universität Mainz) referiert zum Thema „Vom Rechnen und Organisieren, Produzieren und Handeln zum Wirtschaften in den mittelrheinischen Städten Lahnstein, Boppard und Oberwesel um 1500“. Der Eintritt ist frei und keine Anmeldung erforderlich (Pressemitteilung: Stadt Lahnstein).

Prof. Dr. Fouquet während seines Vortrags. (Foto: Bernd Geil | Stadtverwaltung Lahnstein)
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Nachtragsmeldung zum angekündigten Amoklauf am Schulzentrum Lahnstein

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LAHNSTEIN In unserer Erstmeldung vom gestrigen Abend berichteten wir, dass am 1. April auf der Mädchentoilette der Realschule plus in Lahnstein eine bedrohliche Schmiererei entdeckt wurde, die einen Amoklauf ankündigte. Diese Darstellung bedarf jedoch einer Korrektur. Nach aktuellen Informationen der Polizei ist nicht eindeutig geklärt, ob die Verfasserin oder der Verfasser dieser Drohung tatsächlich eine Schülerin oder ein Schüler der Realschule plus oder des angrenzenden Marion-Dönhoff-Gymnasiums ist. Fest steht jedoch, dass sich die Schmiererei seit dem 01. April in einer Mädchentoilette des Gymnasiums befand, die sowohl von Schülerinnen des Gymnasiums als auch von Schülerinnen der Realschule plus genutzt wird.

Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen wurde eine Person in einem Chat identifiziert, die für die Verbreitung der Nachrichten in den sozialen Medien verantwortlich sein könnte. Mit der Person wurde ein klärendes Gespräch, eine sogenannte Gefährderansprache geführt. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass diese Person auch tatsächlich für die Drohung verantwortlich ist. Die Polizei setzt ihre Untersuchungen fort, um die Urheberin oder den Urheber der bedrohlichen Botschaft zweifelsfrei zu ermitteln.

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Die Schulleitungen beider betroffenen Bildungseinrichtungen – der Realschule plus und des Marion-Dönhoff-Gymnasiums – haben unverzüglich reagiert und gemeinsam die Eltern der Schülerinnen und Schüler über die Vorfälle informiert. Trotz der schnellen Aufklärung bleibt die Tatsache bestehen, dass es sich hierbei um einen geschmacklosen und verantwortungslosen „Aprilscherz“ handelt, der große Unruhe und Angst innerhalb der Schulgemeinschaften ausgelöst hat.

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Bereits am heutigen frühen Morgen zeigte die Polizei Lahnstein verstärkte Präsenz am Schulzentrum, um mögliche Unsicherheiten bei den Schülerinnen, Schülern sowie Lehrkräften zu minimieren. Es liegt keine akute Gefährdungslage vor.

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Schlechter Aprilscherz: Schülerin kündigt für Donnerstag Amoklauf an Realschule in Lahnstein an!

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Foto: BEN Kurier | Lizenz: Envato
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LAHNSTEIN Was als vermeintlicher Aprilscherz begann, endete in einem Schockmoment für eine gesamte Schulgemeinschaft. Pünktlich zum 1. April fand sich auf der Mädchentoilette, die von der Realschule plus und des Marion-Dönhoff-Gymnasiums  Lahnstein gemeinsam genutzt wird* (*nachträglich korrigiert, ursprünglich hieß es im Text, dass es eine Mädchentoilette der Realschule wäre) eine bedrohliche Ankündigung: Ein Amoklauf sollte am kommenden Donnerstag stattfinden. Doch damit nicht genug – die Nachricht verbreitete sich rasend schnell über Snapchat und andere soziale Medien. Eine makabere Drohung, die Erinnerungen an vergangene Tragödien wachrief und für Angst und Unruhe sorgte.

Kein harmloser Spaß – Die grausame Realität hinter solchen Drohungen

Es gibt Dinge, über die man keine Witze macht. Für viele Menschen sind die schrecklichen Bilder von Winnenden, Erfurt oder Parkland unauslöschlich ins Gedächtnis eingebrannt. Das Entsetzen, die Angst, das Leid der Familien – all das lässt sich nicht einfach abschütteln. 2009 erschoss ein 17-Jähriger in Winnenden 15 Menschen, bevor er sich selbst das Leben nahm. Es war eine Tragödie, die sich in die Geschichte eingravierte. Drohungen dieser Art sind kein harmloser Streich, kein leichtfertiges Geplänkel – sie sind Ausdruck einer beunruhigenden Gedankenlosigkeit, die weitreichende Konsequenzen hat.

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Die Polizei reagiert schnell – Sicherheit geht vor

Glücklicherweise handelten die Behörden umgehend. Innerhalb kürzester Zeit konnte die Polizei die Täterin identifizieren. Mit einer deutlichen Gefährderansprache setzten die Beamten ein klares Zeichen: Solche Drohungen werden nicht toleriert, unabhängig davon, ob sie ernst gemeint sind oder nicht. Denn die Konsequenzen sind real – nicht nur für die Täterin selbst, sondern auch für die vielen Schülerinnen und Schüler, die in Angst und Unsicherheit versetzt wurden.

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Die Polizei verstärkte ihre Präsenz an der Schule merklich, um den Kindern und Jugendlichen ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln. Mehr Streifenfahrten, mehr Beamte vor Ort – alles Maßnahmen, um das Vertrauen in die Sicherheit der Schule zu bewahren. Denn egal, ob eine Drohung ernst gemeint war oder nicht: Die Angst, die sie auslöst, ist echt.

Konsequenzen für die Schülerin – Ein hoher Preis für einen geschmacklosen Scherz

Für die Täterin wird dieser vermeintliche „Scherz“ ernsthafte Folgen haben. Seitens der Schule sind bereits Ordnungsmaßnahmen angekündigt, und auch strafrechtliche Konsequenzen stehen im Raum. Eine solch schwerwiegende Ankündigung einer vermeintlichen Tat bleibt nicht ohne Folgen – und das zu Recht. Wer mit der Angst anderer spielt, muss sich über die Konsequenzen im Klaren sein.*Die Rektoren der Realschule plus und des angrenzenden Marion-Dönhoff-Gymnasiums informierten gemeinsam die Sorgeberechtigten der jeweiligen Schüler in einem Elternbrief zu den Umständen des Vorfalls (*nachträglich hinzugefügt).

Unterstützung für die Schüler – Raum für Ängste und Sorgen

Um den Schülern die Möglichkeit zu geben, über ihre Ängste zu sprechen, wird der Unterricht am Donnerstag regulär stattfinden. Doch die Schulen haben vorgesorgt: Schülerinnen und Schüler, die sich unwohl fühlen, dürfen auf Wunsch zu Hause bleiben. Die Schulleitungen haben die Eltern über diese Möglichkeit informiert, um den jungen Menschen einen sicheren Raum für ihre Gefühle zu bieten.

Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass manche Dinge keine Späße sind. Gewaltandrohungen, egal in welchem Kontext, haben nichts mit Humor zu tun. Sie sind eine ernste Angelegenheit, die tiefgreifende Auswirkungen auf viele Menschen haben kann. Ein Aprilscherz sollte zum Lachen bringen – nicht zur Angst. Ein „Scherz“, der Menschen in Panik versetzt, ist keiner. Er ist schlichtweg verantwortungslos.

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Lahnstein

Asphaltarbeiten im Lahnsteiner „Hohenrhein“ beginnen am 10. April

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Foto: Stefan Best / Stadtverwaltung Lahnstein
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LAHNSTEIN Im Zuge der Ausbaumaßnahme „Hohenrhein“ werden am 10. und 11. April 2025 die Asphaltarbeiten zwischen der Abfahrt zum Campingplatz Wolfsmühle und der Einmündung zur Martin-Luther-Straße ausgeführt.

Aus diesem Grund ist die Baustelle ab Mittwochmittag, 09. April nicht mehr befahrbar. Die Durchfahrt wird am Morgen des 12. April wieder freigegeben. Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme finden sich auch unter www.lahnstein.de/hohenrhein.

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