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Koblenz

Wird der Sanitätsdienst der Bundeswehr in Koblenz aufgelöst?

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Foto: Michaela Cetto

KOBLENZ Hände weg vom Sanitätsdienst der Bundeswehr“ – so der eindringliche Appell der beiden CDU-Bundestagsabgeordneten Erwin Rüddel und Josef Oster. Hintergrund sind Überlegungen von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius, die Bundeswehr umzustrukturieren und so effektiver zu machen. Dabei erwägt er auch, den 2012 gegründeten Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr mit Sitz in Koblenz aufzulösen und in andere Truppenteile zu integrieren. Mit dieser Idee versetzt Pistorius gerade wichtige Akteure des deutschen Gesundheitswesens und eben auch die zwei Abgeordneten der Region in helle Aufregung.

MdBs Rüddel und Oster warnen vor Schnellschüssen: „Bewährte Strukturen erhalten“

Der Zentrale Sanitätsdienst leistet für alle Teilbereiche der Bundeswehr wie Heer, Luftwaffe oder Marine den Großteil der sanitätsdienstlichen Betreuung. Das Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr ist dabei die dem Bundesministerium der Verteidigung unmittelbar nachgeordnete höhere Kommandobehörde.

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Sämtliche relevanten Akteure des Gesundheitswesens haben sich für die Erhaltung des Sanitätsdienstes zusammengeschlossen – von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Bundesärztekammer bis hin zum Marburger Bund und dem Gemeinsamen Bundesausschuss. „Und das hat gute Gründe“, betont Erwin Rüddel, der als Gesundheitspolitiker den Sanitätsdienst in seiner bisherigen Struktur als besonders wichtig und wertvoll einstuft. Dieser habe sich in seiner Eigenständigkeit bewährt und sichere auch im Zusammenspiel mit den zivilen Strukturen in nationalen und internationalen Krisensituationen eine optimale Versorgung. „Der Sanitätsdienst der Bundeswehr ist nicht nur von hohem Wert für die Aufgabenerfüllung der Streitkräfte, sondern auch von elementarer Bedeutung für die zivil-militärische Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich, und zwar sowohl bei der Bewältigung von nationalen Krisensituationen als auch für die Aus- und Weiterbildung militärischen und zivilen Personals“, so Rüddel.

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Auch der Koblenzer Wahlkreisabgeordnete Josef Oster ist überzeugt, dass der Bundeswehrstandort und all seine Organisationen bundesweit und für Koblenz selbst von allergrößter Bedeutung sind. „Die Bundeswehr hat den Auftrag des Aufwuchses, soll also zur Bündnis- und Landesverteidigung wachsen.“ Das gelte für den Sanitätsdienst als Gesundheitsversorger der Bundeswehr im besonderen Maß. „Der Sanitätsdienst ist eine unverzichtbare Ergänzung der zivilen medizinischen Versorgung in Koblenz und darf nicht durch eine nicht zu Ende gedachte Strukturreform gefährdet werden.“

Bildunterzeile: Derzeit diskutiert man im BMVg, den Zentralen Sanitätsdienst mit Hauptsitz in Koblenz zu zerschlagen und den anderen Truppenteilen zu unterstellen. Die Abgeordneten Rüddel und Oster befürchten, dass sich eine nicht zu Ende gedachte Auflösung der Behörde auf die gut funktionierenden Strukturen, auch hinsichtlich der zivilen medizinischen Versorgung, wie im Bundeswehrzentralkrankenhaus, auswirken könnte.

Foto: Michaela Cetto
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Koblenz

Walnussbaum-Allee soll nachhaltig an Koblenzer Tollitäten erinnern

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Foto: Stadt Koblenz | Andreas Egenolf

KOBLENZ Wer in Zukunft unweit des Ferienhausparks im Koblenzer Stadtteil Güls oberhalb des Moselufers spazieren geht, der kann das ab sofort auf der neuen „Tollitäten-Allee“ tun. Oberbürgermeister David Langner konnte mit dem Tollitätenpaar von 2024, Dirk Schmidt und Jenni Sauerborn, sowie dem Prinzen von 2023, Sven Alsbach, diesen neuen Weg offiziell eröffnen.

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Der Karneval spielt in Koblenz bekanntermaßen eine große Rolle und seine Gallionsfiguren sind Jahr für Jahr die Koblenzer Tollitäten, Prinz und Confluentia. „Bislang wurden diese im Nachgang ihrer Regentenzeit auf verschiedene Arten gewürdigt. Um zukünftig eine Erinnerung an die jeweiligen Protagonisten ab dem Jahr 2023 nachhaltig und klimafreundlich aufrecht zu halten, haben wir uns für die neue Tollitäten-Allee entschieden“, erklärt David Langner die Hintergründe.

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Die Idee dafür entstand bereits vor zwei Jahren und wurde mittlerweile nach dem Klären der Standortfrage in die Tat umgesetzt. Der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen der Koblenzer Stadtverwaltung hat hierfür im vergangenen Herbst 17 Walnussbäume gepflanzt, die jeweils weit über 100 Jahre alt werden können. An den ersten beiden Baumstandorten wurden zudem Steine mit einer Plakette eingelassen, auf denen die Namen der Tollitäten-Paare 2023 und 2024 verewigt sind. 

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Oberbürgermeister David Langner konnte die Bäume nunmehr an die Tollitäten übergeben. Er hofft, dass hiermit eine schöne Tradition begründet wird, denn bis mindestens 2039 ist für bereits jetzt ein jährlicher Platz für die Koblenzer Tollitäten unter den gepflanzten Walnuss-Bäumen gesichert.

Die Tollitäten-Allee am Gülser Moselbogen bietet auch noch in den kommenden Jahren ausreichend Platz für die Würdigung des jeweiligen Prinzen und seiner Confluentia. Foto: Stadt Koblenz | Andreas Egenolf
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Koblenz

Koblenzer Wasserspielplatz in Betrieb

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Foto: (Archivbild - Stadt Koblenz / Alexander Fink): Wasserspielplatz am Deutschen Eck

KOBLENZ Der Wasserspielplatz am Deutschen Eck hat seinen Betrieb aufgenommen. Ab sofort können kleine Wasserfreunde dort also wieder nach Herzenslust Spaß mit dem kühlen Nass haben. Der Wasserspielplatz ist täglich von 11 bis 19 Uhr geöffnet.

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Koblenz

Gericht hat entschieden: Gnadenhof in der Eifel muss Hunde abgeben

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KOBLENZ Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in seiner Entscheidung bekannt gegeben, dass es grundsätzlich dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Koblenz beipflichtet und das Urteil bestätigt. Das Verwaltungsgericht teilte seinerzeit mit, dass es auf dem Gnadenhof in Harscheid Mängel gegeben habe. Bei einem Besuch des Veterinäramtes mit der Polizei im Oktober 2023 sollen Hunde verfilztes fell gehabt haben, und angetrocknet Kot und Urin in einem Einzelbereich festgestellt worden sein. Das Verwaltungsgericht Koblenz war davon überzeugt, dass es sich um eine andauernde Vernachlässigung der Tiere im Pflegebereich handeln würde. Dazu sollen auch die Krallen der Tiere nicht hinlänglich gekürzt worden sein.

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In einem Eilrechtsschutzverfahren bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Im Beschluss wird ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht Koblenz zutreffend feststellte, dass es bei Vorortkontrolle mit amtstierärztlichen Feststellungen erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße gegeben hätten (siehe oben). Außerdem wären die nicht aneinander gewöhnten Hunde entgegen der tierschutzrechtlichen Vorgaben gemeinsam untergebracht worden. Auch beißender Geruch von Urin und Kot wäre seinerzeit festgestellt worden.

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Grund genug für das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen und der Hundebesitzerin aufzuerlegen, sich bis auf fünf Hunde von allen 61 Tieren zu trennen. Das Aus für den Gnadenhof in der Eifel. Auch wir haben uns vom BEN Kurier den Gnadenhof in Harscheid angesehen und durften sämtliche Räume betreten. Unsaubere Zustände oder ungepflegte Tiere konnten wir nicht feststellen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die erstinstanzliche Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, ohne sich selber vor Ort zu erkundigen oder erneut einen neutralen Tiersachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen.

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So reichte eine amtstierärztliche Vorortkontrolle für eine Beweiswürdigung dem Gericht aus, um das Urteil zu bestätigen. Dabei hatte gerade dieser Fall viel Aufsehen erregt. In den sozialen Medien hatten sich vereinzelte sogenannte Hater-Gruppen gegen die Betreiberin des Gnadenhofes gebildet. Dabei soll es laut der Hausinhaberin Anrufe unter ihrem Namen bei Ärzten, Anwälten oder Veranstaltern gegeben haben, um ihr zu schaden. Unter anderem war sie nominiert für einen Preis bei der Bitburger Brauerei. Die soll einen Brief unter dem Namen der Betreiberin des Gnadenhofes erhalten haben, worin mitgeteilt wurde, dass sie auf den Preis verzichten würde.

Besonders in der jüngsten Vergangenheit hat der Gnadenhof der 61 Tiere viel Zuspruch erfahren. Doch beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz war nun Schluss: Ein Ende des Betriebes für die Tiere ist kaum noch aufzuhalten.

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