Connect with us

Koblenz

Warnmix aus Sirenen, Apps & Co. soll getestet werden: Koblenz führt Warntag am 9. März durch

Veröffentlicht

am

Seit dem bundesweiten Warntag im Dezember 2022 sind weitere 16 neue Hochleistungssirenen samt Lautsprechern in Koblenz, wie hier auf der sich im Bau befindlichen Feuerwache 3 in Bubenheim, dazugekommen. Damit werden beim Koblenzer Warntag am 9. März unter anderem 42 Sirenen zum Einsatz kommen. Foto: Stadt Koblenz/Andreas Egenolf

KOBLENZ Nicht zuletzt die Flutkatastrophe im Ahrtal im Juli 2021 hat schmerzlich gezeigt, wie wichtig es sein kann, unter anderem ein funktionierendes Sirenen- und Warnnetz zu haben. Aus diesem Grund setzt die Stadt Koblenz auf regelmäßige Testungen ihres gesamten Warnmixes. Der nächste stadtweite Test steht am Donnerstag, 9. März, um 11 Uhr an.

Uns ist es wichtig, die Bevölkerung für das Thema Warnung zu sensibilisieren und auch die Warnmittel und Abläufe technisch zu erproben“, erklären Oberbürgermeister David Langner und die für den Brand- und Katastrophenschutz zuständige Bürgermeisterin Ulrike Mohrs die Intention der regelmäßigen Warntage in der Rhein-Mosel-Stadt.  „Da es in Rheinland-Pfalz bisher keinen landesweiten Warntag gibt, orientieren wir uns mit unseren Terminen an den beiden Warntagen in unserem Nachbarbundesland Nordrhein-Westfalen“, sagt Olaf Becker, der beim Amt für Brand- und Katastrophenschutz den Ausbau des Warn- und Informationsnetzes koordiniert. In Nordrhein-Westfalen werden seit 2018 jeweils am zweiten Donnerstag im März und September um 11 Uhr landesweit die Sirenen und Warnmittel getestet, woran sich auch die Stadt Koblenz orientiert.

Anzeige

So wird es in Koblenz in diesem Jahr auch am Donnerstag, 9. März, um 11 Uhr zu einer Probewarnung über verschiedene Kanäle kommen, ehe um 11.05 Uhr die Entwarnung durchgeführt wird. Neben den Hochleistungssirenen, über die auch Lautsprecherdurchsagen möglich sind, wird beim Koblenzer Warntag im März auch das Modulare Warnsystem (MoWaS), über das Warnapps wie Nina und Katwarn ausgelöst werden, zum Einsatz kommen. Ebenfalls sollen Probewarnungen für Koblenz über die seit 23. Februar offiziell eingeführte Cell Broadcast-Technik versendet werden, die Alarmmeldungen an viele Handy- und Smartphonemodelle in Koblenz automatisch versendet. Hinzu kommen die Social-Media-Kanäle der Stadtverwaltung Koblenz (Facebook, Instagram) und der Feuerwehr Koblenz (Twitter). „Es geht uns nicht allein um den Test unseres Sirenennetzes in Koblenz, sondern wir wollen auch noch einmal darauf aufmerksam machen, dass wir im Katastrophenfall auf einen Warnmix setzen, um möglichst alle Bürgerinnen und Bürger über die verschiedenen Kanäle zu erreichen“, begründet Meik Maxeiner, Leiter des Amts für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Koblenz, die Vielfalt der Warnmöglichkeiten, die am 9. März beim Warntag in Koblenz zum Einsatz kommen wird.

Anzeige

Waren es beim bundesweiten Warntag im Dezember 2022 noch 26 Sirenen, die seinerzeit im Einsatz waren, sind es am 9. März nunmehr 42 Standorte im gesamten Stadtgebiet, von denen das Warnsignal und die Lautsprecherdurchsagen ertönen sollen. „Der Sirenenwarnton ist ein Weckton, nach welchem die Fenster geöffnet werden sollen, um die anschließende Durchsage hören zu können. Gleichzeitig stehen auch Informationen über Apps, Cell Broadcast, Social-Media-Kanäle und Internet zur Verfügung, wodurch ein Warn- und Informationspaket für die Koblenzer Bürger geschnürt wird“, sagt Olaf Becker.

Dass am 9. März noch nicht in allen Stadtteilen die Sirenen zu hören sein werden, ist nicht auszuschließen, denn der Ausbau des Warn- und Informationsnetzes, der mit dem Aufbau der ersten Sirenen auf dem Dach der Hans-Zulliger-Schule in Lützel im September 2020 sichtbar angelaufen ist, ist noch nicht final abgeschlossen. 47 Hochleistungssirenen sollen es bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 sein. „Bei diesen Anlagen handelt es sich überwiegend um sogenannte Mastanlagen, deren Errichtung aufgrund der Gründungsmaßnahmen etwas aufwendiger ist. Deren Fertigstellung ist jedoch für die erste Jahreshälfte 2023 durch die Fachfirma zugesichert“, erklärt Meik Maxeiner die Hintergründe.

Neben den bereits angedachten und langfristig geplanten 47 Sirenen sollen in 2023 und 2024 insgesamt sechs weitere Sirenen zur flächendeckenden Abdeckung des Stadtgebietes einschließlich der Berücksichtigung von großen Gewerbe- und Industriegebieten sowie der Nachverdichtung von Wohngebieten installiert werden. „Diese Standorte haben sich im Laufe unserer Planungen und der bisherigen Probewarnungen zusätzlich noch ergeben“, nennt Olaf Becker die Gründe, für die weiteren sechs Sirenenstandorte, deren Planung derzeit noch läuft. Ab Ende 2024 sollen damit insgesamt 53 Hochleistungsanlagen im gesamten Koblenzer Stadtgebiet zur Verfügung stehen. Rund 1,03 Millionen Euro wird die Stadt Koblenz letztlich insgesamt für den Aufbau des gesamten Sirenennetzes, das offiziell als Warn- und Informationsnetz bezeichnet wird, investiert haben.

Weitere Informationen, wie beispielsweise ein Informationsflyer zum Download und eine Karte mit den aktuellen Sirenenstandorten in Koblenz, findet sich im Internet unter www.koblenz.de/sirenen

Wer erfahren möchte, ob sein Handy oder Smartphone für die Cell Broadcast-Technik geeignet ist, kann dies im Internet unter bit.ly/cellbroadcastko erfahren.

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen
Zum Kommentieren klicken

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Koblenz

Gericht hat entschieden: Gnadenhof in der Eifel muss Hunde abgeben

Veröffentlicht

am

von

KOBLENZ Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in seiner Entscheidung bekannt gegeben, dass es grundsätzlich dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Koblenz beipflichtet und das Urteil bestätigt. Das Verwaltungsgericht teilte seinerzeit mit, dass es auf dem Gnadenhof in Harscheid Mängel gegeben habe. Bei einem Besuch des Veterinäramtes mit der Polizei im Oktober 2023 sollen Hunde verfilztes fell gehabt haben, und angetrocknet Kot und Urin in einem Einzelbereich festgestellt worden sein. Das Verwaltungsgericht Koblenz war davon überzeugt, dass es sich um eine andauernde Vernachlässigung der Tiere im Pflegebereich handeln würde. Dazu sollen auch die Krallen der Tiere nicht hinlänglich gekürzt worden sein.

Anzeige

In einem Eilrechtsschutzverfahren bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Im Beschluss wird ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht Koblenz zutreffend feststellte, dass es bei Vorortkontrolle mit amtstierärztlichen Feststellungen erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße gegeben hätten (siehe oben). Außerdem wären die nicht aneinander gewöhnten Hunde entgegen der tierschutzrechtlichen Vorgaben gemeinsam untergebracht worden. Auch beißender Geruch von Urin und Kot wäre seinerzeit festgestellt worden.

Anzeige

Grund genug für das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen und der Hundebesitzerin aufzuerlegen, sich bis auf fünf Hunde von allen 61 Tieren zu trennen. Das Aus für den Gnadenhof in der Eifel. Auch wir haben uns vom BEN Kurier den Gnadenhof in Harscheid angesehen und durften sämtliche Räume betreten. Unsaubere Zustände oder ungepflegte Tiere konnten wir nicht feststellen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die erstinstanzliche Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, ohne sich selber vor Ort zu erkundigen oder erneut einen neutralen Tiersachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen.

Anzeige

So reichte eine amtstierärztliche Vorortkontrolle für eine Beweiswürdigung dem Gericht aus, um das Urteil zu bestätigen. Dabei hatte gerade dieser Fall viel Aufsehen erregt. In den sozialen Medien hatten sich vereinzelte sogenannte Hater-Gruppen gegen die Betreiberin des Gnadenhofes gebildet. Dabei soll es laut der Hausinhaberin Anrufe unter ihrem Namen bei Ärzten, Anwälten oder Veranstaltern gegeben haben, um ihr zu schaden. Unter anderem war sie nominiert für einen Preis bei der Bitburger Brauerei. Die soll einen Brief unter dem Namen der Betreiberin des Gnadenhofes erhalten haben, worin mitgeteilt wurde, dass sie auf den Preis verzichten würde.

Besonders in der jüngsten Vergangenheit hat der Gnadenhof der 61 Tiere viel Zuspruch erfahren. Doch beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz war nun Schluss: Ein Ende des Betriebes für die Tiere ist kaum noch aufzuhalten.

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Koblenz

Am Rande der Gesellschaft: Unsichtbare Menschen sichtbar machen

Veröffentlicht

am

von

KOBLENZ Seit 1991 war Markus Fröhlich für den Caritasverband Koblenz aktiv, die erste Zeit im Migrationsdienst. In den vergangenen 27 Jahren war die Koblenzer Neustadt 20 sein berufliches zuhause. Das in dezentem Gelb gehaltene Gebäude gegenüber des Kurfürstlichen Schlosses ist eine wichtige Anlaufstelle für wohnungslose Menschen. „Die Unterstützung von Frauen und Männern ohne Wohnsitz ist eine ureigene Caritas-Aufgabe“, sagt Markus Fröhlich. „Es ist unser Auftrag, für diese Menschen da zu sein, ihnen ein Stück Heimat zu geben.“

Neben der Fachberatung in Kombination mit der aufsuchenden Sozialarbeit und den Einzelfallhilfen nach § 67 SGB Xll gibt es einen Tagesaufenthalt mit täglichem Frühstücksangebot und regelmäßigem Mittagessen, Sanitärbereiche für Frauen und Männer, eine Kleiderkammer, eine ärztliche Kontaktstelle in Kooperation mit „MediNetz Koblenz e. V.“ sowie eine Clearingstelle Krankenversicherung. „Wertschätzung und Würde stehen an erster Stelle“, berichtet der 63-jährige Diplom-Sozialarbeiter, der bei jeder sich bietenden Gelegenheit das Engagement des achtköpfigen Teams hervorhebt. „Uns war und ist es wichtig, unseren Klienten und Gästen einen Schutzraum zu bieten und in existenziellen Notlagen bestmöglich zu unterstützen.“ Täglich kommen ca. 50 Menschen in die Anlaufstelle der Caritas. Aktuell sind dort 110 Frauen und Männer postalisch gemeldet, die keinen vertraglich abgesicherten Wohnraum haben. Im Jahresschnitt finden ca. 500 wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Rat und Unterstützung.

Anzeige

Lobbyarbeit für Menschen am Rande unserer Gesellschaft

Teamarbeit wird nicht nur in der Neustadt 20 großgeschrieben. Gemeinsam mit den Akteuren des Koblenzer Arbeitskreises für Menschen ohne Wohnung war Markus Fröhlich ein leidenschaftlicher Kämpfer, um Frauen und Männern am Rande unserer Gesellschaft eine Stimme zu geben. „Es hat sich viel getan. Es war für mich eine große Freude und Herausforderung, dass ich die Unterstützungsangebote für Menschen in prekären Lebenssituationen aktiv konzipieren und mitgestalten konnte“, sagt Markus Fröhlich. „Wohnungslose Menschen haben keine große Lobby und demzufolge enorme Probleme, bezahlbaren und menschenwürdigen Wohnraum zu finden.“ In diesem Kontext geht der Caritasverband ebenfalls voran. In den oberen Stockwerken der Neustadt 20 gibt es seit vielen Jahren zehn assistierte Wohneinheiten für insgesamt 16 Personen, die Mieten entsprechen den Regelsätzen im Bürgergeldbezug. „Wir bedanken uns bei Herrn Fröhlich für die stetige Weiterentwicklung unserer Angebote in der Neustadt“, sagt Achim Meis, Leiter Soziale Dienste bei der Koblenzer Caritas. „Er hat unseren Leitsatz Engagiert für Menschen mit Leben gefüllt.“

Anzeige

Leitung der Anlaufstelle wird in gute Hände übergeben

Die Arbeit war für Markus Fröhlich nicht nur ein Beruf, sondern eher eine Berufung und Herzensangelegenheit. Im Mai beginnt für den Familienvater aus Hatzenport die Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit. „Seine“ Neustadt 20 konnte er in gute Hände übergeben. Mit Julian Sommer übernimmt ein langjähriger Teamkollege die Leitung der Fachberatungsstelle und wird auch in Zukunft dafür sorgen, dass Menschen, die oft unsichtbar in unserer Gesellschaft leben, sichtbar werden.

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Koblenz

Ehemaliger Geschäftsführer der Lebenshilfe muss sich am 13. Mai vor dem Koblenzer Landgericht verantworten!

Veröffentlicht

am

von

Foto: BEN Kurier

KOBLENZ/NASTÄTTEN Fünf Verhandlungstage hat das Koblenzer Landgericht gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn angesetzt. Eröffnet wird diese am 13. Mai um 9 Uhr. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Lebenshilfe Rhein-Lahn Untreue in 251 Fällen in einem besonders schweren Fall begangen zu haben, indem er sich, unberechtigt auf Kosten der gemeinnützigen Einrichtung, insbesondere privat E-Bikes gekauft und sich hohe Geldbeträge der Lebenshilfe Rhein-Lahn verschafft haben soll.

62 Taten sollen möglicherweise sogar nach bereits erfolgter Zahlungsunfähigkeit der Einrichtung geschehen sein. In dem Fall wird dem Angeklagten tateinheitlich ein Bankrott durch Beiseiteschaffen von Vermögen zur Last gelegt. Durch die 251 angeklagten Taten soll der ehemalige Geschäftsführer unrechtmäßig in den privaten Besitz von rund 598.000 Euro gekommen sein.

Anzeige

In 25 Fällen wird dem Angeklagten vorgeworfen, dass er die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 29.000 Euro nicht an die gesetzlichen Krankenkassen entrichtet hatte. Auch den Insolvenzantrag hätte er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nicht gestellt und dadurch den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt.

Anzeige
Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Trending

×

Hallo.

Klicke auf den Button um uns eine WhatsApp Nachricht zu senden oder sende uns eine Mail an redaktion@ben-kurier.de

× Whats App zum BEN Kurier