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Koblenz

Warnmix aus Sirenen, Apps & Co. soll getestet werden: Koblenz führt Warntag am 9. März durch

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Seit dem bundesweiten Warntag im Dezember 2022 sind weitere 16 neue Hochleistungssirenen samt Lautsprechern in Koblenz, wie hier auf der sich im Bau befindlichen Feuerwache 3 in Bubenheim, dazugekommen. Damit werden beim Koblenzer Warntag am 9. März unter anderem 42 Sirenen zum Einsatz kommen. Foto: Stadt Koblenz/Andreas Egenolf

KOBLENZ Nicht zuletzt die Flutkatastrophe im Ahrtal im Juli 2021 hat schmerzlich gezeigt, wie wichtig es sein kann, unter anderem ein funktionierendes Sirenen- und Warnnetz zu haben. Aus diesem Grund setzt die Stadt Koblenz auf regelmäßige Testungen ihres gesamten Warnmixes. Der nächste stadtweite Test steht am Donnerstag, 9. März, um 11 Uhr an.

Uns ist es wichtig, die Bevölkerung für das Thema Warnung zu sensibilisieren und auch die Warnmittel und Abläufe technisch zu erproben“, erklären Oberbürgermeister David Langner und die für den Brand- und Katastrophenschutz zuständige Bürgermeisterin Ulrike Mohrs die Intention der regelmäßigen Warntage in der Rhein-Mosel-Stadt.  „Da es in Rheinland-Pfalz bisher keinen landesweiten Warntag gibt, orientieren wir uns mit unseren Terminen an den beiden Warntagen in unserem Nachbarbundesland Nordrhein-Westfalen“, sagt Olaf Becker, der beim Amt für Brand- und Katastrophenschutz den Ausbau des Warn- und Informationsnetzes koordiniert. In Nordrhein-Westfalen werden seit 2018 jeweils am zweiten Donnerstag im März und September um 11 Uhr landesweit die Sirenen und Warnmittel getestet, woran sich auch die Stadt Koblenz orientiert.

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So wird es in Koblenz in diesem Jahr auch am Donnerstag, 9. März, um 11 Uhr zu einer Probewarnung über verschiedene Kanäle kommen, ehe um 11.05 Uhr die Entwarnung durchgeführt wird. Neben den Hochleistungssirenen, über die auch Lautsprecherdurchsagen möglich sind, wird beim Koblenzer Warntag im März auch das Modulare Warnsystem (MoWaS), über das Warnapps wie Nina und Katwarn ausgelöst werden, zum Einsatz kommen. Ebenfalls sollen Probewarnungen für Koblenz über die seit 23. Februar offiziell eingeführte Cell Broadcast-Technik versendet werden, die Alarmmeldungen an viele Handy- und Smartphonemodelle in Koblenz automatisch versendet. Hinzu kommen die Social-Media-Kanäle der Stadtverwaltung Koblenz (Facebook, Instagram) und der Feuerwehr Koblenz (Twitter). „Es geht uns nicht allein um den Test unseres Sirenennetzes in Koblenz, sondern wir wollen auch noch einmal darauf aufmerksam machen, dass wir im Katastrophenfall auf einen Warnmix setzen, um möglichst alle Bürgerinnen und Bürger über die verschiedenen Kanäle zu erreichen“, begründet Meik Maxeiner, Leiter des Amts für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Koblenz, die Vielfalt der Warnmöglichkeiten, die am 9. März beim Warntag in Koblenz zum Einsatz kommen wird.

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Waren es beim bundesweiten Warntag im Dezember 2022 noch 26 Sirenen, die seinerzeit im Einsatz waren, sind es am 9. März nunmehr 42 Standorte im gesamten Stadtgebiet, von denen das Warnsignal und die Lautsprecherdurchsagen ertönen sollen. „Der Sirenenwarnton ist ein Weckton, nach welchem die Fenster geöffnet werden sollen, um die anschließende Durchsage hören zu können. Gleichzeitig stehen auch Informationen über Apps, Cell Broadcast, Social-Media-Kanäle und Internet zur Verfügung, wodurch ein Warn- und Informationspaket für die Koblenzer Bürger geschnürt wird“, sagt Olaf Becker.

Dass am 9. März noch nicht in allen Stadtteilen die Sirenen zu hören sein werden, ist nicht auszuschließen, denn der Ausbau des Warn- und Informationsnetzes, der mit dem Aufbau der ersten Sirenen auf dem Dach der Hans-Zulliger-Schule in Lützel im September 2020 sichtbar angelaufen ist, ist noch nicht final abgeschlossen. 47 Hochleistungssirenen sollen es bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 sein. „Bei diesen Anlagen handelt es sich überwiegend um sogenannte Mastanlagen, deren Errichtung aufgrund der Gründungsmaßnahmen etwas aufwendiger ist. Deren Fertigstellung ist jedoch für die erste Jahreshälfte 2023 durch die Fachfirma zugesichert“, erklärt Meik Maxeiner die Hintergründe.

Neben den bereits angedachten und langfristig geplanten 47 Sirenen sollen in 2023 und 2024 insgesamt sechs weitere Sirenen zur flächendeckenden Abdeckung des Stadtgebietes einschließlich der Berücksichtigung von großen Gewerbe- und Industriegebieten sowie der Nachverdichtung von Wohngebieten installiert werden. „Diese Standorte haben sich im Laufe unserer Planungen und der bisherigen Probewarnungen zusätzlich noch ergeben“, nennt Olaf Becker die Gründe, für die weiteren sechs Sirenenstandorte, deren Planung derzeit noch läuft. Ab Ende 2024 sollen damit insgesamt 53 Hochleistungsanlagen im gesamten Koblenzer Stadtgebiet zur Verfügung stehen. Rund 1,03 Millionen Euro wird die Stadt Koblenz letztlich insgesamt für den Aufbau des gesamten Sirenennetzes, das offiziell als Warn- und Informationsnetz bezeichnet wird, investiert haben.

Weitere Informationen, wie beispielsweise ein Informationsflyer zum Download und eine Karte mit den aktuellen Sirenenstandorten in Koblenz, findet sich im Internet unter www.koblenz.de/sirenen

Wer erfahren möchte, ob sein Handy oder Smartphone für die Cell Broadcast-Technik geeignet ist, kann dies im Internet unter bit.ly/cellbroadcastko erfahren.

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Blaulicht

Grausam gequält und misshandelt: 31-jährige Prostituierte in Koblenz ermordet – Zwei Tatverdächtige in Haft

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KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlichen, grausamen Mordes gegen eine 40-jährige bulgarische Staatsangehörige und einen 47 Jahre alten Bulgaren. Am 22.11.2023 erhielt die Rettungswache Koblenz nachts gegen 1.25 Uhr eine Notrufmeldung über eine in einer Wohnung in Koblenz befindliche Frau, die Hilfe benötige. Nach notärztlicher Erstversorgung der bereits bewusstlos und mit Herzstillstand vorgefundenen Frau, wurde sie in ein Koblenzer Krankenhaus gebracht, wo sie noch im Laufe der Nacht endgültig verstarb.

Die Frau – eine 31-jährige Bulgarin – war offenbar als Prostituierte tätig und wies bei Eintreffen des Notarztes schwerste Verletzungen am ganzen Körper auf. Sie befand sich in einem katastrophalen Gesamtzustand. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion muss davon ausgegangen werden, dass sie über einen längeren Zeitraum immer wieder massiv misshandelt und regelrecht zu Tode gequält worden ist.

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Zwei Tatverdächtiger in Haft

Die in der Folge durchgeführten polizeilichen Ermittlungen ergaben einen dringenden Tatverdacht gegen die beiden im selben Anwesen wie das Opfer lebenden Beschuldigten, die sich offenbar ebenfalls seit Jahren im Rotlichtmilieu betätigen.

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Aufgrund der Spurenlage und sichergestellter Beweismittel, insbesondere gesicherter Fotodateien, muss davon ausgegangen werden, dass die Beschuldigten ihr Opfer über einen langen Zeitraum in menschenverachtender Weise grausam gequält und massivst misshandelt und dabei den Tod der wehrlosen Frau zumindest billigend in Kauf genommen haben.

Die sichergestellten Fotos wie auch das äußere Erscheinungsbild des gequälten Opfers sind selbst für erfahrene Ermittler verstörend und offenbaren eine menschenverachtende Grausamkeit, die erschütternd und abstoßend ist,“ so Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler.

Die beiden Beschuldigten, die sich zum Tatvorwurf bislang nicht eingelassen haben, wurden am 23.11.2023 vorläufig festgenommen und am selben Tag dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und Schwerkriminalität. Die beiden Beschuldigten befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz.

Von einer Unterrichtung der Medien wurde zunächst abgesehen, um den Erfolg der besonders wichtigen Erstermittlungen nicht zu gefährden. Dafür bitte ich um Verständnis.

Rechtliche Hinweise:

Wegen Mordes gemäß § 211 Abs. 2 StGB macht sich u.a. strafbar, wer einen Menschen grausam tötet. Das Gesetz sieht hierfür eine lebenslange Freiheitstrafe vor.

Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten. (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz).

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Blaulicht

Flutkatastrophe an der Ahr: Keine Entscheidung vor Weihnachten

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KOBLENZ Aufgrund vermehrter Medienanfragen, wann mit einer Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 zu rechnen ist, teile ich mit, dass eine Abschlussentscheidung frühestens im Januar 2024 wird erfolgen können.

Einer der Nebenklagevertreter hat nach Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens von Prof. Dr. Gißler eine Stellungnahme angekündigt und hierfür eine Frist bis zum 15.12.2023 erbeten. Die Staatsanwaltschaft wird selbstverständlich diese Stellungnahme abwarten und in ihre Bewertung mit einbeziehen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich hieraus die Notwendigkeit ergeben wird, den Sachverständigen um ergänzende Ausführungen zu bitten.

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Hinzu kommt, dass der Sachverständige am 27.11.2023 im Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags angehört worden ist. Die Staatsanwaltschaft wird den Untersuchungsausschuss zeitnah um Überlassung des entsprechenden Protokolls bitten, um die Aussage des Sachverständigen in die Gesamtbewertung einfließen lassen zu können.

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Aus den genannten Gründen ist mit einer Bekanntgabe einer Entscheidung frühestens im Januar zu rechnen (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz).

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Koblenz

Bauarbeiten in Lahnstein früher fertig: Einfahrtsverbot in die Emser Straße wird ab Mittwoch angepasst

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LAHNSTEIN Seit Montag, 20. November, läuft in Lahnstein die Sanierung des Kreisverkehrs an der Kölner Straße. In diesem Zuge hatte die Stadtverwaltung Koblenz nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Lahnstein das Einfahrtsverbot in die Emser Straße aus Richtung Lahnstein kommend ausgeweitet, um so erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen im Stadtteil Horchheim zu vermeiden.

Ursprünglich war der erste Bauabschnitt der Kreiselsanierung für zwei Wochen angesetzt. Trotz der schlechten Witterungsverhältnisse konnten am Montag die Asphaltdeckenarbeiten am Kreisverkehr in der Kölner Straße in Lahnstein durchgeführt werden. Damit kann am Mittwoch, 29. November, der erste Bauabschnitt abgeschlossen werden und es stehen ab diesem Zeitpunkt wieder drei von vier Ausfahrten des Kreisverkehrs, darunter die Zufahrt zur Bundesstraße 42 in Fahrtrichtung Koblenz, zur Verfügung. 

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Mit dem Umbau der Verkehrsführung im Kreisverkehr Kölner Straße für den zweiten Bauabschnitt rechnen die beteiligten Behörden damit, dass es zu einer deutlichen Entspannung der Verkehrssituation kommt. Aus diesem Grund wird, wie bereits vor Beginn der Kreiselsanierung angekündigt, das aktuelle Einfahrtsverbot (Montag bis Samstag, 6.30 bis 18 Uhr) in die Emser Straße aus Richtung Lahnstein kommend ab Mittwoch, 29. November, vonseiten der Stadtverwaltung Koblenz wieder auf die ursprüngliche, gewohnte Regelung angepasst. Das bedeutet, dass ab Mittwoch wieder von 6.30 bis 8 Uhr von montags bis samstags ein Einfahrtsverbot in die Emser Straße aus Richtung Süden gilt. Die Wechselverkehrszeichenanlage und der Blitzer werden entsprechend umprogrammiert. Für den Schwerlastverkehr gilt weiterhin ein dauerhaftes Einfahrtsverbot. Der Öffentliche Personennahverkehr und der Radverkehr sind wie bisher von der Regelung ausgenommen. 

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