VG Bad Ems-Nassau
Alkoholverbot auf Bad Emser Bartholomäusmarkt an öffentlichen Plätzen

BAD EMS Anlässlich des Bartholomäusmarktes in Bad Ems ist innerhalb des Marktgeländes und den angrenzenden Bereichen (siehe beigefügter Lageplan) von Freitag, den 26.08.2022, 15:00 Uhr, bis Montag, den 29.08.2022, 24:00 Uhr, der Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit sowie das Mitführen von alkoholischen Getränken zum Zwecke des Konsums in der Öffentlichkeit verboten. Das Verbot gilt nicht für Bereiche, für die eine gaststättenrechtliche Erlaubnis besteht, sofern die dort ausgeschenkten Getränke verzehrt werden.
Begründung:
Aufgrund § 9 Abs. 1 POG können die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Eine Gefahr im Sinne des POG liegt dann vor, wenn unter Berücksichtigung der tatsächlichen Sachlage in absehbarer Zeit ein Schaden für öffentliche Sicherheit und Ordnung eintritt, falls die Ordnungsbehörde nicht eingreift. Die öffentliche Sicherheit umfasst neben den Kollektivrechtsgütern den Schutz der gesamten Rechtsordnung sowie die absoluten Rechte im Sinne des § 823 Abs.1 Bürgerliches Gesetzbuch und das Vermögen.
In den vergangenen Jahren wurde vermehrt festgestellt, dass sich anlässlich des Bartholomäusmarktes in Bad Ems verschiedene Gruppierungen während des Bartholomäusmarktes im Bereich des Marktgeländes getroffen haben, um extrem und vordergründig Alkohol zu konsumieren. Bei Einsätzen der Polizeiinspektion Bad Ems wurden Ansammlungen von mehr oder weniger stark angetrunkenen Personen festgestellt, die eine Vielzahl alkoholischer Getränke mit sich führten und diese konsumierten.
Dabei kam es verschiedentlich auch zu regelrechten Alkoholexzessen. Durch den Alkoholkonsum wird die Hemmschwelle dieser Personen zur Begehung rechtswidriger Taten erheblich gesenkt. Einhergehend mit dem Konsum des Alkohols kommt es zu Störungen durch lautes Grölen und Johlen. Es wird in der Regel Müll, insbesondere Verpackungsmaterial, Glasflaschen und Glasscherben auf den Grünanlagen, den Gehwegen sowie sonstigen öffentlichen und privaten Flächen hinterlassen oder wild entsorgt. Es wird in aller Öffentlichkeit uriniert. Diese Verhaltensweisen, die durch Einsatz- und Lageberichte der Polizeiinspektion Bad Ems dokumentiert sind, stellen permanente Verstöße gegen Vorschriften des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit, des Landes-Immissionsschutzgesetzes, abfallrechtlicher Vorschriften sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Stadt und Verbandsgemeinde Bad Ems dar. Durch die großen Mengen hinterlassener Glasscherben ist insbesondere im Bereich des Marktgeländes und der unmittelbar angrenzenden Bereiche die Gefahr von Schnittverletzungen für die sich dort aufhaltenden Personen und Tiere gegeben.
Im Bereich des Marktgeländes sind riesige Mengen Müll, nicht unerhebliche Mengen an Glasscherben, bei denen es sich fast ausschließlich um solche Flaschen mit alkoholischen Inhalt (Bier, Biermixgetränke, Schnaps, Sekt, etc.) handelt, ein erhebliches Problem. Auf den Wegen, Plätzen und Grünflächen sind sie nur sehr schwierig und aufwändig zu beseitigen. Weiterhin besteht die Gefahr der durch Glasscherben hervorgerufenen Schäden an Reifen von Fahrzeugen. Es ist notwendig, diese inakzeptablen Verhaltensweisen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu unterbinden, so dass es verhältnismäßig ist, diese Allgemeinverfügung zu diesem Zweck zu erlassen.
Das Verbot ist zeitlich beschränkt, da die beschriebenen Gefahren sich auf den Zeitraum vom 26.08. bis 29.08.2022 konzentrieren und sich die Gefahren rechtswidriger Handlungen in den übrigen Zeiträumen erheblich reduzieren. Da Spirituosen durch Heranwachsende und Erwachsene teilweise in Mengen erworben bzw. mitgeführt wurden, die über den Eigenbedarf hinausgingen, kann eine unkontrollierte Weitergabe an andere Personen, auch Jugendliche, nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund war die Verfügung allgemein zu formulieren.
Sofortvollzug
Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird aufgrund § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
Begründung des Sofortvollzuges:
Die sofortige Vollziehung ist dann anzuordnen, wenn ein besonderes öffentliches Interesse dies erforderlich macht. Dieses besondere öffentliche Interesse an der uneingeschränkten Nutzung öffentlichen Raumes ist hier mit dem Interesse Dritter an der freien Entfaltung der Persönlichkeit, nämlich dem uneingeschränkten Alkoholkonsum, abzuwägen. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist dann stets begründet, wenn andernfalls der Allgemeinheit erhebliche Nachteile oder Gefahren drohen würden. Nachteile, die zu einem Überwiegen des Allgemeininteresses führen, sind bei prognostischer Betrachtung unter Berücksichtigung der bisher gewonnenen polizeilichen und ordnungsbehördlichen Erkenntnisse, insbesondere strafrechtlicher Delikte zum Nachteil Dritter, Ruhestörungen nach Landesimmissionsschutzgesetz, häufige Verstöße gegen abfallrechtliche Vorschriften sowie gegen die Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Stadt Bad Ems und in der Verbandsgemeinde Bad Ems- Nassau.
Aufgrund der durch den uneingeschränkten Alkoholkonsum, auch von Jugendlichen, weiterhin zu erwartenden Rechtsverstöße und der dadurch entstehenden Gefahren für den Einzelnen und die Allgemeinheit sowie Schäden an öffentlichen Eigentum, ist es nicht vertretbar, die Bestandskraft dieser Allgemeinverfügung abzuwarten.
Die Gefahr für die öffentliche Sicherheit gebietet den sofortigen Vollzug. Dieser ist dringend erforderlich, da andernfalls die Gefahr bei Einlegung eines Widerspruchs und der damit verbundenen aufschiebenden Wirkung nicht wirksam beseitigt werden kann.
Zwangsmittelandrohung
Zur Durchsetzung der Allgemeinverfügung wird als Zwangsmittel der unmittelbare Zwang, in Form der Sicherstellung und Vernichtung mitgeführter alkoholischer Getränke, gemäß §§ 1, 2, 61, 65 und 66 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) angedroht.
Begründung der Zwangsmittelandrohung:
Ein Verwaltungsakt, der auf die Vornahme einer Handlung, auf eine Duldung oder, wie in diesem Fall, auf ein Unterlassen gerichtet ist, kann mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, wenn er unanfechtbar ist oder wenn ein Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung hat. Die aufschiebende Wirkung eines möglichen Anfechtungswiderspruchs entfällt hier durch die oben angeordnete sofortige Vollziehung. Als Zwangsmittel wird der unmittelbare Zwang angedroht, da nur durch die Anwendung dieses Zwangsmittels die geforderte, nicht vertretbare Handlung, nämlich das Unterlassen des Alkoholkonsums sowie das Mitführen von Alkohol zum Zwecke des Konsums in der Öffentlichkeit, effektiv durchgesetzt werden kann.
Inkrafttreten:
Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben und tritt an diesem Tag für das Marktgelände und die angrenzenden Bereiche (siehe beigefügten Lageplan – betreffende Flächen sind mit unterbrochener Linie umrandet) in Kraft. Sie kann mit ihrer Begründung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Geschäftsbereich Bürgerservice, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während der allgemeinen Sprechzeiten (montags bis freitags von 08.30 – 12.00 Uhr, montags und dienstags von 14:00 – 15:30 Uhr und donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr) eingesehen werden. (Pressemitteilung: Uwe Bruchhäuser, Verbandsbürgermeister)
Gesundheit
Hospizdienste Rhein-Lahn: Mit trauernden Kindern im Schmetterlingspark in Bendorf

NASSAU|BENDORF „Kinder trauern anders“, weiß Petra Opel-Minor von den Ambulanten Hospizdiensten Rhein-Lahn. Zusammen mit Gabi Maas rief sie vor gut einem Jahr die Kindertrauergruppe TrauKidsKatz ins Leben. Diese trifft sich alle vierzehn Tage im Haus der Familie in Katzenelnbogen. Jetzt unternahmen die Kinder zusammen mit ihren Begleiterinnen einen Ausflug in den Schmetterlingspark in Bendorf-Sayn.
Kinder von TrauKidsKatz unternahmen einen Ausflug nach Bendorf-Sayn
Bei den Zusammenkünften mittwochs im Haus der Familie haben die Kinder zwei Stunden Gelegenheit, kreativ zu werden, zu gestalten, sich auszutauschen oder einfach zu spielen. Es ist eine geschützte Atmosphäre. Die Trauerbegleiterinnen hören zu, geben Impulse und lassen den Kindern vor allem Raum, ihren eigenen Weg zu finden. Die Kinder erleben, dass sie nicht alleine sind. Die Familiengestützte Trauerarbeit ist eine Form der Begleitung, die darauf abzielt, Familien als Ganzes zu unterstützen, den Verlust eines geliebten Menschen zu verarbeiten.
Vom Ausflug nach Bendorf-Sayn berichtet Gabi Maas: „Wir waren mit neun Kindern der TrauKidsKatz und fünf Betreuerinnen auf eine kleine Reise gewesen. Die Reise ging um 10.00 Uhr in Katzenelbogen los in der Schmetterlings Park nach Bendorf-Sayn. Bei schönem Wetter konnte die erste Station des Tages auf dem Spielplatz stattfinden und es wurde ausgiebig geklettert, geschaukelt und rumgealbert und Petra hat für uns alle ein wunderbares Picknick vorbereitet. Es war sehr lecker.
Frisch gestärkt durften wir einer netten Dame lauschen, die uns alles von der Eiablage bis zum Schmetterling erklärt hat. Die Kids haben super toll mitgemacht, Fragen gestellt und eine Stunde ruhig gesessen und zugehört. Das war für unsere kleinen Wirbelwinde schon eine ganz tolle Leistung.
Danach durften wir alle die Schmetterlinge live erleben. Die Kinder und wir sind kreuz und quer durch den Schmetterlingspark. Einige haben sogar versucht, ganz wie versteinert da zu sitzen, in der Hoffnung, dass ein Schmetterling sich auf sie setzt.
Fasziniert von den Schmetterlingen
Es war so ein wunderschöner Tag für uns alle. Nochmal schnell eine Runde Bewegung auf dem Spielplatz und dann ging es auch schon wieder mit dem Bus nach Katzenelbogen zurück. Als Abschluss gab es für jeden noch ein Eis in der Eisdiele und Schmetterlings-Geschenke, die alle an den schönen Tag erinnern sollen. Ein großes Dankeschön für die Handarbeiten an die liebe Steffy Scheer-Kuehchen, die extra für unsere Kinder der TrauKidsKatz häkelt.
Dieser Tag hat unser aller Herz mit so viel Liebe gefüllt. Petra und ich sind dafür unendlich dankbar. Ein Herzliches Dankeschön an unsere Unterstützer. Ohne euch wäre das nicht möglich gewesen. Einen besonderen Dank auch an die Mama und Oma von Marlon und Emmie und an Claudia Brandstaedter, dass ihr an diesem Tag dabei wart und uns unterstützt habt.
Es ist so schön, in glückliche Kinderaugen zu schauen. Ihr alle habt diesen Tag zu etwas Besonderem gemacht, Ich hoffe und wünsche mir, dass wir noch viele Möglichkeiten finden, die TrauKidsKatz Projekte in dieser Form umzusetzen und den Kindern eine schöne Zeit zu schenken. Bitte erzählt von dem Projekt TrauKidsKatz und der Kinder Trauer es betrifft so viele Familien. Wir brauchen auch in der Zukunft Förderer jeder Art, auch finanziell natürlich.“ (cv)
VG Bad Ems-Nassau
Ehrenamtspreis für Ursula und Manfred Braun aus Nassau

NASSAU Eine große Anerkennung für jahrzehntelanges ehrenamtliches Engagement erhielten Manfred und Ursula Braun aus Nassau an der Lahn in der Live-Sendung „SWR Ehrensache 2025“ in Alzey und wurden dort mit dem landesweiten Ehrenamts-Preis ausgezeichnet. Damit würdigte der Südwestrundfunk den unermüdlichen Einsatz des Ehepaars für den Natur- und Umweltschutz in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus.
Seit Jahrzehnten engagieren sich die Brauns für die heimische Tier- und Pflanzenwelt. Sie organisieren Exkursionen, leiten naturkundliche Führungen, erklären Vogelstimmen, machen die Lebensweise von Fledermäusen erlebbar und tragen mit Monitoring-Projekten zu einem besseren Verständnis der Natur bei. Ihre Arbeit reicht von Vogelerfassungen im Naturpark Nassau über Zugvogelzählungen bis hin zu Heuschrecken- und Fledermauserfassungen in Rheinland-Pfalz und Hessen.
SWR zeichnet Naturschutz-Engagement mit „Ehrensache-Preis 2025“ aus
Schon ihr Leben lang sind die beiden ehrenamtlich für Natur und Umwelt aktiv – die Brauns gelten als „Urgesteine des Naturschutzes in Rheinland-Pfalz“. Sie führen akribisch Buch über ihre Naturbeobachtungen, die erste Aufzeichnung von Manfred Braun ist auf den 05.10.1968 datiert. Mittlerweile sind es über 150.000 beeindruckende Beobachtungen und Einträge, seit ca. 15 Jahren im Internet.
Neben ihrem Einsatz in Nassau – etwa durch Vorträge, Schnittkurse zur Obstbaumpflege oder ihre Mitgliedschaft im Forst- und Umweltausschuss ihrer Heimatstadt – sind Ursula und Manfred Braun auch überregional aktiv:
Manfred Braun übernahm im April 2025 den Vorsitz der Masgeik-Stiftung, die sich mit Großprojekten im Naturschutz befasst. Als unbesoldeter Lehrbeauftragter der Universität Koblenz begleitete er über viele Jahre Studierende bei Exkursionen und Abschlussarbeiten.
Ursula Braun engagiert sich in der Fledermauskastenkontrolle und bringt ihr Wissen in Bürgerprojekte ein. Darüber hinaus arbeiten beide in ehrenamtlichen Projektgruppen wie der Leader-AG mit. Eine Pause scheint es für die beiden nicht zu geben, zumal sie als Selbstversorger auch im ganz privaten Rahmen einen Beitrag zu unserer Umwelt leisten.
Für die Brauns ist der Preis nicht nur persönliche Anerkennung, sondern auch ein Signal für die Bedeutung des Ehrenamts im Naturschutz. „Es zeigt, dass Engagement gesehen und wertgeschätzt wird. Wir hoffen, dass sich dadurch auch junge Menschen angesprochen fühlen, sich für unsere Umwelt einzusetzen“, betonte das Ehepaar nach der Preisverleihung.
Mit ihrer jahrzehntelangen Arbeit haben Manfred und Ursula Braun Maßstäbe gesetzt – und nun die wohlverdiente öffentliche Würdigung erfahren. Dazu gratuliert ihnen die Stadt Nassau und der Naturpark Nassau von ganzem Herzen! Wir bedanken uns für die Beratung und Expertise, mit der Manfred und Ursula Braun uns stets zur Seite stehen.
Blaulicht
Nach Unfallflucht in Bad Ems: Kind verletzt zurückgelassen – Zeugen gesucht!

BAD EMS (ots) Am Donnerstag, den 09.10.2025 kam es gegen 17:55 Uhr in Bad Ems zu einer Verkehrsunfallflucht, bei der ein 6-jähriger Junge leichte Verletzungen erlitt. Ein bislang unbekanntes Fahrzeug befuhr die Koblenzer Straße aus Richtung Eitelborn (OT Denzerheide, B261) kommend in Fahrtrichtung Innenstadt. Auf Höhe der Hausnummer 54 touchierte dieses den am rechten Fahrbahnrand sitzenden Jungen.
Anschließend setzte das Fahrzeug seine Fahrt fort, ohne sich um den verletzten Jungen zu kümmern. Dieser wurde mittels Rettungswagen zur weiteren medizinischen Versorgung in ein umliegendes Krankenhaus verbracht. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen ist lediglich bekannt, dass es sich um ein weißes Fahrzeug (vermutlich PKW) gehandelt haben soll. Sachdienliche Hinweise werden an die Polizeiinspektion Bad Ems (02603-9700) erbeten.
-
Allgemeinvor 3 Jahren
Rhein-Lahn-Kreis feiert 1. Mai – Wir waren in Dornholzhausen, Nievern, Hirschberg und Fachbach – Video im Beitrag
-
VG Loreleyvor 4 Jahren
VG Loreley bietet Sommerfreizeit für Kinder aus den Flutgebieten
-
Schulenvor 4 Jahren
VG Bad Ems-Nassau investiert in die Sanierung der Turnhalle der Freiherr-vom-Stein Schule Bad Ems
-
Koblenzvor 4 Jahren
Koblenz beschließt neue Baumschutzsatzung
-
Blaulichtvor 4 Wochen
Millionenschäden bei Glasfaserausbau: Subunternehmer aus dem Rhein-Lahn-Kreis warten auf Gelder von Phoenix Engineering
-
Koblenzvor 5 Monaten
Koblenz ausgebremst: Geplante Zug-Offensive scheitert an Bauchaos
-
VG Nastättenvor 4 Jahren
Aus für Endlichhofmilch? Zellmanns Birkenhof in Endlichhofen meldet Insolvenz an!
-
VG Nastättenvor 1 Jahr
Landwirt hat Tiere nicht im Griff: Kühe brechen immer wieder auf den Segelflugplatz Nastätten aus
Ingeborg Stöckl
6. August 2022 at 16:08
Da wird hier wegen d. Bartholomäusmarkt so ein „Bahai“ wegen rechtswidriger Handlungen, strafrechtlicher Delikte zum Nachteil der anderen Besucher des Marktes und generell Rechtsverstöße gegen Mitbringen u. Verzehr von Alkohol gewarnt, ja sogar Zwangsmittel angedroht!!! Hier sollte man lieber mal die kriminellen, rechtswidrigen Handlungen und strafrechtlicher Delikte der Behörden nachgehen >z.B. Bauamt das soll unser Rechtsstaat sein?! Da werden Bauanträge für einen Schwarzbau ohne normales Genehmigungsverfahren mit dem Siegel „geprüft u.genehmigt“ (Mißbrauch) widerrechtlich genehmigt und der kriminelle Weg nimmt seinen Lauf >>> und das schon seit 1995!!! Die Verlogenheiten sind denen inzwischen schon auf der Stirn geschrieben!!! Nicht nur wir bekommen bei einem Gespräch mit LR Puchtler a.D. und Mitarbeiter des Bauamtes Hr.Kloock gesagt „Sie haben keine Rechte und damit müßen Sie sich abfinden!“, sondern begehen auch noch Irreführungen der Justiz und „spannen“ auch noch unsere Rechtsanwälte für sich ein > mit so einer kriminellen Bande der Behörde muß man sich auseinandersetzen und alle Politiker wissen das, aber die sind alle tief unter der Erde im Dreck verwurzelt!!! Sollten Sie noch mehr wissen wollen, wir können alles seit 1995 belegen >
02603-14794< durch die Länge der Zeit von 27 Jahren haben wir noch mehr Dreckigkeiten durch Akteneinsicht u. Vermessungsgutachten usw. herausgefunden!